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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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werden möchte / so vnnachbarlichen Willen erregen vnd Auffhebung solches vornehmen Bands vervrsachen köndte / inmassen dann obbemelte Evangelische Ständ S. Churf. Gn. solches selbsten jetzo Zeugnuß geben müssen / vnd dahero zur Danckbarkeit vnnd aller Diensterweissung sich obligirt befinden / insonderheit aber haben höchstgedachte Jhr. Churf. Gn. solchen von deroselben hochlöblichsten Vorfahren auff sie gebrachten guten Nachbarlichen Willen bey der entstandenen Böhmischen Vnruhe desto mehr dahero erscheinen lassen / ob die Evangelischen Ständ dardurch zu gewinnen / vnd von jhrem vnverantwortlichen fürgenommenen procedere abgewendet / vnd zu einer bessern / jhnen vnd dem Königreich fürträglichern Resolution disponiret werden möchten / aber dessen allen vngeachtet erfahren müssen / daß die obangezogene vralte Erbvereinigung nicht allein wenig in acht genommen / sondern auch neben anstellung eines newen Regiments dieselbige gleicher gestalt dardurch auffgehoben werden wollen / welches dann S. Churf. Gn. geschehen lassen müssen. Hierneben zweiffeln S. Churf. Gn. nicht / es werde den Evangelischen Ständen genugsamb wissend seyn / wie treweyfferig S. Churf. Gn. sich vmb Componirung vnnd Beylegung deß Böhmischen Vnwesens angenommen / vnnd nichts vnterlassen / was zu erlangung solches zwecks dienlichen gewesen / wie aber S. Churf. G. damit wenig Danck verdient / vnd die vorgeschlagene Interposition so lang protrahirt vnd auffgeschoben / biß endtlich der nunmehr in Gott ruhenden Key. M. tödtlicher Abgang erfolget. Vnd ob wol S. Churf. G. neben andern deß H. R. Reichs Churfürsten anderweit Interposition vorgeschlagen / derer sich auch die jetzige Röm. Kays. auch in Vngarn vnd Böhmen Kö. M. submittiret / das doch solche ebener gestalt nit beliebet / sondern vielmehr zu der jetzigen höchstgedachter Kays. vnd Kön. M. ohne vorgehende einige Erkandtnuß / Rejection vnd newen Wahl geschritten / vnd dardurch gnugsamb / wie auch mit hernachfolgender Designation angedeutet worden / daß man zu keiner Vergleichung Lust vnd Lieb hette / sondern vielmehr beym angefangenen vbeln procedere vnd vielfältigen Exorbitiren bleiben vnnd verharren / dann sich zu Ruhe vnd Fried vnd zu dem alten Regiment begeben wolte / zu welches Behauptung dann starcke Confoederationes vnnd Verbündnusse auch mit den jenigen auffgerichtet / so man jedesmahl für Erb- vnd Ertzfeind der Christenheit gehalten / vnd dahin getrachtet / wie mit einhelliger Zusammensetzung solchen Feinden Abbruch geschehen / vnd die gantze Christenheit von denselben erlediget werden möchte.

Weil dann höchstgedachte J. Churf. Gn auß allem vorgehenden / vnd nunmehr fast weltkündigem procediren befunden / dz alle gute Rath schläg wenig fruchten wollen / vnd man mehr zur Weiterung als zur beylegung Beliebung trüge / haben sie auch dißfals mit jren friedfertigen Gedancken vnd Vorhaben in Ruhe stehen / vnd den Vnglück / wie gern sie es auch anders gesehen / seinen Lauff lassen müssen / darbey aber sich getröstet / dz sie das jhrige vnd alle das jenige gethan / was nur zur hin-vnd beylegung solches Vnwesens für rathsamb erfunden werden können / vnd dannenhero bey der werthen Posterität wol entschuldiget seyn würde. Damit aber S. Ch. G. angräntzende Land nit in Gefahr gesetzt / auch der R. Kay. vnd Kön. M. wie von andern trewhertzigen Chur-vnd Fürsten / also auch von S. C. G. der schuldige Respect erzeiget / vnd das H. Rö. Reich in gutem Fried vnd Ruhe / sonderlich vor dem Einfall der Vngarn / Tartarn vnd Türcken gesichert werden möchte / haben S. Ch. G. sich nothwendig in Verfassung stellen / vnd neben andern treweyfferigen deß Reichs Mitgliedern dahin jhre Gedancken wenden müssen / wie doch einsmals diß Böhmische entstandene Vnwesen gestillet / die Benachbarten alles befahrenden Schadens gesichert / Fried vnd Ruhe widergebracht / vnd das H. Röm. Reich bey seiner Hochheit vnd Würde erhalten werde.

Vnd nach dem gnugsamb bekandt / daß die R. Kays auch Kön. M. sich zu allen vorgeschlagenen friedliebenden Mitteln anerbotten / dieselbe aber nit beliebt noch angenommen / sondern vielmehr die Thätlichkeiten beharret werden wollen / allen treweyfferigen Mitgliedern aber / sonderlich den sämptlichen deß H. Reichs Churfürsten länger still zusitzen vnd zuzusehen / wie deroselben Obrigkeit von Tag zu Tag mehr aggravirt / vernichtet vnd verachtet werde / nit gebüren wil / so verhoffen S. C. G. Sie vnd andere treweyfferige Stände deß Reichs werden nit zuverdencken seyn / wann sie deroselben Oberhaupt bey diesem jetzigen betrübten Zustand vnter die Arm greiffen / vnd das jenige thun vnd leysten / darzu sie die Pflicht vnd schuldige Respect verbindet vnd verobligiret / in Erwegung / daß auch sonsten das H. R. Reich bey dieser Böhmischen Sach mercklichen interessirt / in den / wie angedeutet / das höchste Haupt der Christenheit nit wenig laedirt vnd verletzet / das Königreich Böheimb ein vornehmes Reichs Lehen vnd Churfürstenthumb / die Kay. M. der Siebende deß H. R. Reichs Churfürst / vnd sonsten vnerhört / daß ohne Consenß vnnd Einwilligung deß Obersten Lehenherrn / vnnd vorgehende Erkandtnuß einer deß Lehens entsetzt vnd beraubt / vnd dem Churfürstl. Collegio eine gefährliche Einführung gemacht werden solte / die gegen der werthen Posterität nit zuverantworten.

Wie aber S. Ch. Gn. niemals auff Blutvergiessen vnd schädliche Krieg jhr absehen gehabt / sondern von Anfang biß hiehero nach Fried / Ruhe vnd widerbringung gutes Vertrawens zwischen Herrn vnd Vnderthanen gestrebt / also seynd S. Ch. G. auch nochmals gesinnet / vnd ob wol S. C. G. von der Rö. Kay. auch zu Vngarn vnd Böhmen Kön. M. Commission / das Königreich Böhmen vnd incorporirte Länder betreffend / angetragen / welche auch S. Churf. G. wegen deß schuldigen Respects / vnd daß obangeregte Commission zu Fried vnnd Ruhe gerichtet / vnnd dardurch die wahre Chsistliche vnverfälschte / vnd in der vnge-

werden möchte / so vnnachbarlichen Willen erregen vnd Auffhebung solches vornehmen Bands vervrsachen köndte / inmassen dann obbemelte Evangelische Ständ S. Churf. Gn. solches selbsten jetzo Zeugnuß geben müssen / vnd dahero zur Danckbarkeit vnnd aller Diensterweissung sich obligirt befinden / insonderheit aber haben höchstgedachte Jhr. Churf. Gn. solchen von deroselben hochlöblichsten Vorfahren auff sie gebrachten guten Nachbarlichen Willen bey der entstandenen Böhmischen Vnruhe desto mehr dahero erscheinen lassen / ob die Evangelischen Ständ dardurch zu gewinnen / vnd von jhrem vnverantwortlichen fürgenommenen procedere abgewendet / vnd zu einer bessern / jhnen vnd dem Königreich fürträglichern Resolution disponiret werden möchten / aber dessen allen vngeachtet erfahren müssen / daß die obangezogene vralte Erbvereinigung nicht allein wenig in acht genommen / sondern auch neben anstellung eines newen Regiments dieselbige gleicher gestalt dardurch auffgehobẽ werden wollen / welches dann S. Churf. Gn. geschehen lassen müssen. Hierneben zweiffeln S. Churf. Gn. nicht / es werde den Evangelischen Ständen genugsamb wissend seyn / wie treweyfferig S. Churf. Gn. sich vmb Componirung vnnd Beylegung deß Böhmischen Vnwesens angenommen / vnnd nichts vnterlassen / was zu erlangũg solches zwecks dienlichen gewesen / wie aber S. Churf. G. damit wenig Danck verdient / vnd die vorgeschlagene Interposition so lang protrahirt vnd auffgeschoben / biß endtlich der nunmehr in Gott ruhenden Key. M. tödtlicher Abgang erfolget. Vnd ob wol S. Churf. G. neben andern deß H. R. Reichs Churfürsten anderweit Interposition vorgeschlagen / derer sich auch die jetzige Röm. Kays. auch in Vngarn vnd Böhmen Kö. M. submittiret / das doch solche ebener gestalt nit beliebet / sondern vielmehr zu der jetzigen höchstgedachter Kays. vnd Kön. M. ohne vorgehende einige Erkandtnuß / Rejection vnd newen Wahl geschritten / vñ dardurch gnugsamb / wie auch mit hernachfolgẽder Designation angedeutet worden / daß man zu keiner Vergleichung Lust vnd Lieb hette / sondern vielmehr beym angefangenen vbeln procedere vnd vielfältigen Exorbitiren bleiben vnnd verharren / dann sich zu Ruhe vnd Fried vnd zu dem alten Regiment begeben wolte / zu welches Behauptung dann starcke Confoederationes vnnd Verbündnusse auch mit den jenigen auffgerichtet / so man jedesmahl für Erb- vnd Ertzfeind der Christenheit gehalten / vnd dahin getrachtet / wie mit einhelliger Zusammensetzung solchen Feinden Abbruch geschehen / vnd die gantze Christenheit von denselben erlediget werden möchte.

Weil dann höchstgedachte J. Churf. Gn auß allem vorgehenden / vnd nunmehr fast weltkündigem procediren befunden / dz alle gute Rath schläg wenig fruchten wollen / vnd man mehr zur Weiterung als zur beylegung Beliebung trüge / habẽ sie auch dißfals mit jren friedfertigen Gedancken vnd Vorhaben in Ruhe stehen / vnd dẽ Vnglück / wie gern sie es auch anders gesehen / seinen Lauff lassen müssen / darbey aber sich getröstet / dz sie das jhrige vñ alle das jenige gethan / was nur zur hin-vnd beylegung solches Vnwesens für rathsamb erfunden werden können / vñ dannenhero bey der werthen Posterität wol entschuldiget seyn würde. Damit aber S. Ch. G. angräntzende Land nit in Gefahr gesetzt / auch der R. Kay. vnd Kön. M. wie von andern trewhertzigen Chur-vnd Fürsten / also auch von S. C. G. der schuldige Respect erzeiget / vnd das H. Rö. Reich in gutem Fried vnd Ruhe / sonderlich vor dem Einfall der Vngarn / Tartarn vnd Türcken gesichert werden möchte / haben S. Ch. G. sich nothwendig in Verfassung stellen / vnd neben andern treweyfferigẽ deß Reichs Mitgliedern dahin jhre Gedancken wenden müssen / wie doch einsmals diß Böhmische entstandene Vnwesen gestillet / die Benachbarten alles befahrenden Schadens gesichert / Fried vnd Ruhe widergebracht / vnd das H. Röm. Reich bey seiner Hochheit vnd Würde erhalten werde.

Vnd nach dem gnugsamb bekandt / daß die R. Kays auch Kön. M. sich zu allen vorgeschlagenen friedliebenden Mitteln anerbotten / dieselbe aber nit beliebt noch angenommen / sondern vielmehr die Thätlichkeiten beharret werden wollen / allen treweyfferigen Mitgliedern aber / sonderlich den sämptlichen deß H. Reichs Churfürsten länger still zusitzen vnd zuzusehen / wie deroselben Obrigkeit von Tag zu Tag mehr aggravirt / vernichtet vnd verachtet werde / nit gebüren wil / so verhoffen S. C. G. Sie vnd andere treweyfferige Stände deß Reichs werden nit zuverdencken seyn / wann sie deroselbẽ Oberhaupt bey diesem jetzigen betrübten Zustand vnter die Arm greiffen / vnd das jenige thun vnd leysten / darzu sie die Pflicht vnd schuldige Respect verbindet vnd verobligiret / in Erwegung / daß auch sonsten das H. R. Reich bey dieser Böhmischen Sach mercklichen interessirt / in dẽ / wie angedeutet / das höchste Haupt der Christenheit nit wenig laedirt vnd verletzet / das Königreich Böheimb ein vornehmes Reichs Lehen vñ Churfürstenthumb / die Kay. M. der Siebende deß H. R. Reichs Churfürst / vnd sonsten vnerhört / daß ohne Consenß vnnd Einwilligung deß Obersten Lehenherrn / vnnd vorgehende Erkandtnuß einer deß Lehens entsetzt vnd beraubt / vnd dem Churfürstl. Collegio eine gefährliche Einführung gemacht werden solte / die gegen der werthen Posterität nit zuverantworten.

Wie aber S. Ch. Gn. niemals auff Blutvergiessen vnd schädliche Krieg jhr absehen gehabt / sondern võ Anfang biß hiehero nach Fried / Ruhe vnd widerbringung gutes Vertrawens zwischen Herrn vnd Vnderthanen gestrebt / also seynd S. Ch. G. auch nochmals gesinnet / vnd ob wol S. C. G. von der Rö. Kay. auch zu Vngarn vnd Böhmen Kön. M. Commission / das Königreich Böhmen vnd incorporirte Länder betreffend / angetragen / welche auch S. Churf. G. wegen deß schuldigen Respects / vnd daß obangeregte Commission zu Fried vnnd Ruhe gerichtet / vnnd dardurch die wahre Chsistliche vnverfälschte / vnd in der vnge-

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          <p>Weil dann höchstgedachte J. Churf. Gn auß allem vorgehenden / vnd nunmehr fast                      weltkündigem procediren befunden / dz alle gute Rath schläg wenig fruchten                      wollen / vnd man mehr zur Weiterung als zur beylegung Beliebung trüge / habe&#x0303; sie                      auch dißfals mit jren friedfertigen Gedancken vnd Vorhaben in Ruhe stehen / vnd                      de&#x0303; Vnglück / wie gern sie es auch anders gesehen / seinen Lauff lassen müssen /                      darbey aber sich getröstet / dz sie das jhrige vn&#x0303; alle das                      jenige gethan / was nur zur hin-vnd beylegung solches Vnwesens für rathsamb                      erfunden werden können / vn&#x0303; dannenhero bey der werthen Posterität                      wol entschuldiget seyn würde. Damit aber S. Ch. G. angräntzende Land nit in                      Gefahr gesetzt / auch der R. Kay. vnd Kön. M. wie von andern trewhertzigen                      Chur-vnd Fürsten / also auch von S. C. G. der schuldige Respect erzeiget / vnd                      das H. Rö. Reich in gutem Fried vnd Ruhe / sonderlich vor dem Einfall der Vngarn                      / Tartarn vnd Türcken gesichert werden möchte / haben S. Ch. G. sich nothwendig                      in Verfassung stellen / vnd neben andern treweyfferige&#x0303; deß Reichs Mitgliedern                      dahin jhre Gedancken wenden müssen / wie doch einsmals diß Böhmische entstandene                      Vnwesen gestillet / die Benachbarten alles befahrenden Schadens gesichert /                      Fried vnd Ruhe widergebracht / vnd das H. Röm. Reich bey seiner Hochheit vnd                      Würde erhalten werde.</p>
          <p>Vnd nach dem gnugsamb bekandt / daß die R. Kays auch Kön. M. sich zu allen                      vorgeschlagenen friedliebenden Mitteln anerbotten / dieselbe aber nit beliebt                      noch angenommen / sondern vielmehr die Thätlichkeiten beharret werden wollen /                      allen treweyfferigen Mitgliedern aber / sonderlich den sämptlichen deß H. Reichs                      Churfürsten länger still zusitzen vnd zuzusehen / wie deroselben Obrigkeit von                      Tag zu Tag mehr aggravirt / vernichtet vnd verachtet werde / nit gebüren wil /                      so verhoffen S. C. G. Sie vnd andere treweyfferige Stände deß Reichs werden nit                      zuverdencken seyn / wann sie deroselbe&#x0303; Oberhaupt bey diesem jetzigen betrübten                      Zustand vnter die Arm greiffen / vnd das jenige thun vnd leysten / darzu sie die                      Pflicht vnd schuldige Respect verbindet vnd verobligiret / in Erwegung / daß                      auch sonsten das H. R. Reich bey dieser Böhmischen Sach mercklichen interessirt                      / in de&#x0303; / wie angedeutet / das höchste Haupt der Christenheit nit wenig laedirt                      vnd verletzet / das Königreich Böheimb ein vornehmes Reichs Lehen vn&#x0303; Churfürstenthumb / die Kay. M. der Siebende deß H. R. Reichs                      Churfürst / vnd sonsten vnerhört / daß ohne Consenß vnnd Einwilligung deß                      Obersten Lehenherrn / vnnd vorgehende Erkandtnuß einer deß Lehens entsetzt vnd                      beraubt / vnd dem Churfürstl. Collegio eine gefährliche Einführung gemacht                      werden solte / die gegen der werthen Posterität nit zuverantworten.</p>
          <p>Wie aber S. Ch. Gn. niemals auff Blutvergiessen vnd schädliche Krieg jhr absehen                      gehabt / sondern vo&#x0303; Anfang biß hiehero nach Fried / Ruhe vnd                      widerbringung gutes Vertrawens zwischen Herrn vnd Vnderthanen gestrebt / also                      seynd S. Ch. G. auch nochmals gesinnet / vnd ob wol S. C. G. von der Rö. Kay.                      auch zu Vngarn vnd Böhmen Kön. M. Commission / das Königreich Böhmen vnd                      incorporirte Länder betreffend / angetragen / welche auch S. Churf. G. wegen deß                      schuldigen Respects / vnd daß obangeregte Commission zu Fried vnnd Ruhe                      gerichtet / vnnd dardurch die wahre Chsistliche vnverfälschte / vnd in der                              vnge-
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[413/0466] werden möchte / so vnnachbarlichen Willen erregen vnd Auffhebung solches vornehmen Bands vervrsachen köndte / inmassen dann obbemelte Evangelische Ständ S. Churf. Gn. solches selbsten jetzo Zeugnuß geben müssen / vnd dahero zur Danckbarkeit vnnd aller Diensterweissung sich obligirt befinden / insonderheit aber haben höchstgedachte Jhr. Churf. Gn. solchen von deroselben hochlöblichsten Vorfahren auff sie gebrachten guten Nachbarlichen Willen bey der entstandenen Böhmischen Vnruhe desto mehr dahero erscheinen lassen / ob die Evangelischen Ständ dardurch zu gewinnen / vnd von jhrem vnverantwortlichen fürgenommenen procedere abgewendet / vnd zu einer bessern / jhnen vnd dem Königreich fürträglichern Resolution disponiret werden möchten / aber dessen allen vngeachtet erfahren müssen / daß die obangezogene vralte Erbvereinigung nicht allein wenig in acht genommen / sondern auch neben anstellung eines newen Regiments dieselbige gleicher gestalt dardurch auffgehobẽ werden wollen / welches dann S. Churf. Gn. geschehen lassen müssen. Hierneben zweiffeln S. Churf. Gn. nicht / es werde den Evangelischen Ständen genugsamb wissend seyn / wie treweyfferig S. Churf. Gn. sich vmb Componirung vnnd Beylegung deß Böhmischen Vnwesens angenommen / vnnd nichts vnterlassen / was zu erlangũg solches zwecks dienlichen gewesen / wie aber S. Churf. G. damit wenig Danck verdient / vnd die vorgeschlagene Interposition so lang protrahirt vnd auffgeschoben / biß endtlich der nunmehr in Gott ruhenden Key. M. tödtlicher Abgang erfolget. Vnd ob wol S. Churf. G. neben andern deß H. R. Reichs Churfürsten anderweit Interposition vorgeschlagen / derer sich auch die jetzige Röm. Kays. auch in Vngarn vnd Böhmen Kö. M. submittiret / das doch solche ebener gestalt nit beliebet / sondern vielmehr zu der jetzigen höchstgedachter Kays. vnd Kön. M. ohne vorgehende einige Erkandtnuß / Rejection vnd newen Wahl geschritten / vñ dardurch gnugsamb / wie auch mit hernachfolgẽder Designation angedeutet worden / daß man zu keiner Vergleichung Lust vnd Lieb hette / sondern vielmehr beym angefangenen vbeln procedere vnd vielfältigen Exorbitiren bleiben vnnd verharren / dann sich zu Ruhe vnd Fried vnd zu dem alten Regiment begeben wolte / zu welches Behauptung dann starcke Confoederationes vnnd Verbündnusse auch mit den jenigen auffgerichtet / so man jedesmahl für Erb- vnd Ertzfeind der Christenheit gehalten / vnd dahin getrachtet / wie mit einhelliger Zusammensetzung solchen Feinden Abbruch geschehen / vnd die gantze Christenheit von denselben erlediget werden möchte. Weil dann höchstgedachte J. Churf. 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G. sich nothwendig in Verfassung stellen / vnd neben andern treweyfferigẽ deß Reichs Mitgliedern dahin jhre Gedancken wenden müssen / wie doch einsmals diß Böhmische entstandene Vnwesen gestillet / die Benachbarten alles befahrenden Schadens gesichert / Fried vnd Ruhe widergebracht / vnd das H. Röm. Reich bey seiner Hochheit vnd Würde erhalten werde. Vnd nach dem gnugsamb bekandt / daß die R. Kays auch Kön. M. sich zu allen vorgeschlagenen friedliebenden Mitteln anerbotten / dieselbe aber nit beliebt noch angenommen / sondern vielmehr die Thätlichkeiten beharret werden wollen / allen treweyfferigen Mitgliedern aber / sonderlich den sämptlichen deß H. Reichs Churfürsten länger still zusitzen vnd zuzusehen / wie deroselben Obrigkeit von Tag zu Tag mehr aggravirt / vernichtet vnd verachtet werde / nit gebüren wil / so verhoffen S. C. G. Sie vnd andere treweyfferige Stände deß Reichs werden nit zuverdencken seyn / wann sie deroselbẽ Oberhaupt bey diesem jetzigen betrübten Zustand vnter die Arm greiffen / vnd das jenige thun vnd leysten / darzu sie die Pflicht vnd schuldige Respect verbindet vnd verobligiret / in Erwegung / daß auch sonsten das H. R. Reich bey dieser Böhmischen Sach mercklichen interessirt / in dẽ / wie angedeutet / das höchste Haupt der Christenheit nit wenig laedirt vnd verletzet / das Königreich Böheimb ein vornehmes Reichs Lehen vñ Churfürstenthumb / die Kay. M. der Siebende deß H. R. Reichs Churfürst / vnd sonsten vnerhört / daß ohne Consenß vnnd Einwilligung deß Obersten Lehenherrn / vnnd vorgehende Erkandtnuß einer deß Lehens entsetzt vnd beraubt / vnd dem Churfürstl. Collegio eine gefährliche Einführung gemacht werden solte / die gegen der werthen Posterität nit zuverantworten. Wie aber S. Ch. Gn. niemals auff Blutvergiessen vnd schädliche Krieg jhr absehen gehabt / sondern võ Anfang biß hiehero nach Fried / Ruhe vnd widerbringung gutes Vertrawens zwischen Herrn vnd Vnderthanen gestrebt / also seynd S. Ch. G. auch nochmals gesinnet / vnd ob wol S. C. G. von der Rö. Kay. auch zu Vngarn vnd Böhmen Kön. M. Commission / das Königreich Böhmen vnd incorporirte Länder betreffend / angetragen / welche auch S. Churf. G. wegen deß schuldigen Respects / vnd daß obangeregte Commission zu Fried vnnd Ruhe gerichtet / vnnd dardurch die wahre Chsistliche vnverfälschte / vnd in der vnge-

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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 413. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/466>, abgerufen am 22.11.2024.