Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.jhren Nöthen beyzuspringen. So weit fehlets / daß sie jemals mit einigem Soldaten oder Heller vns geholffen hette. Er erinnere sich auch / welcher massen newlicher Zeit / vnnd dazumal da die Sachen noch ziemlich stunden / als nämlich der nechstverstorbene Keyser Matthias noch lebete / vnd etliche Monat zuvor / ehe man zur newen Wahl geschritten / er dem Hertzogen von Nivers rundt abgeschlagen / vnd nicht gestatten wöllen / vnsers Königs Namen vnd Ansehen zur Vnterhandlung vnnd Schlichtung deß Böhmischen Wesens zugebrauchen. Wann auch der König dem einen Theil beyfallen wil / wie mann es wol vmb vnsers Staats geheimen Vortheils willen / gefährliche Anschläge zu hindern vnnd abzuwenden / anders mals bey vns practicirt hat: So köndte man vom nechstverstorbenen König wol fünffzig Schreiben / etliche auch von den andern Königen seinen Vorfahren / Jhrer Majestät aufflegen vnd vorhalten: darinnen sie vor die / so wol jhrer eigene Personen / als Jhrer Cron Frankreich / so lang jhre Krieg gewäret / vnd sie in Nöthen gesteckt / vom Hauß Pfaltz vnd dessen Bundsverwandten erwiesene gute vnnd ansehenliche Dienste sich höchlich bedanken. Es bringens auch denen / welche man seydhero dreyssig vnd vierzig Jahren in Teutschland verschickt / zugestellte Instructionen glaubwürdig mit sich / sampt der starcken Verbündnuß / welche Henrich der Groß / ein sehr vorsichtiger König / kurtz vor seinem Todt / mit der gantzen Vnion in Teutschlandt auffgerichtet. Welche Verbündtnuß hernach von dem jetzigen König selbst / vnd seiner damals Regentin Fraw Mutter / gebillichet vnd eingangen worden / als der Hertzog von Zweybrücken wegen der an dem letzt verstorbenen König begangenen Mordthat / das Leydt zu klagen / in dieses Königreich ankommen. Gleicher massen gebens auch die vber vnterschiedliche vom Hauß Pfaltz vnd deren nahen Befreundten vnnd Bundsverwandten vorgeliehenen vnd zuwegen gebrachten Gelt Summen / deren theils Franckreich jhnen noch schuldig ist / auffgerichtete Contract vnd Verschreibungen in vnserer Königlichen Rechenkammer / daß alles / was jetzt erzehlet wahr sey / vnd solches Jhre Königliche Majestät mehr diesem Theil / als dem andern beyzuspringen verbinde. Der vierdte Grundt gehet auff das böse vnd gefährliche Exempel der Vnderthanen Abfalls vnd Widerspänstigkeit. Dann mit einem solchen Namen taufft man die jetzo in Böhmen angestellte Enderung / damit man sie desto verhaßter mache / vnd gedenckt darbey mit keinem Wort deß Vnterschieds / den es zwischen den Erb Königreichen / vnd denen welche auff freye Wahl gewidmet / allezeit hat. Da doch auch eben vnter denen Königreichen / die allein auff der Wahl bestehen / wie männiglichen weiß / eines mehr als das ander durch vorgeschriebene Beding eingezogen ist. Da dann wol zu mercken / daß bey Einweyhung vnd Crönung Böhmischer Königen / der König am ersten schwöret / Er wölle alle Gesetze / Ordnungen / Freyheiten vnnd Herkommen deß Lands halten: Vnd hernach leystet jhm erst das Volck die gebührliche Pflicht vnd Huldigung. Vnd bey dem frölichen Einritt (wie man jhn nennet) zu Antorff / das ist auff dem Fest / da man einen newen Hertzogen zu Brabandt macht vnd annimbt / gebraucht sich der Hertzog dieser außdrücklichen Wort: Auff den Fall er denen von jhme den Volck zugesagten vnd geschwornen Articuln zuwider handele / erkläre er sich hiemit alles seines Anspruchs / Rechten vnnd Dignität selbst verlustigt seyn. Also hats Weylandt der Hertzog von Aniou / vnnd letzte Hertzog in Braband / im Jahr Fünffzehen hundert drey vnd achtzig Eydlich versprochen. Wie dann das Niderländische Staats Wesen dem Böhmischen fast ähnlich vnd gleich siehet. Der Hertzog von Alba hat so wol die Catholischen / als die Protestirenden / ohne einigen gehaltenen Vnterscheidt / außgesauget / vnd grausamlich versolget. Der Graff von Egmont / dem er den Kopff hatte abschlagen lassen / war kein Hugenot / vnd eben so wenig / als der meiste Theil vnter den andern / sich auff etlich Tausend belauffenden / von allerley Stands vnnd Alters / Manns: vnd Weibspersonen / welche / daß sie von jhme alle durch deß Henckers Handt allein / hingerichtet worden / er sich in seinem Abzug auß dem Landt / gerühmet hat. Also ists die gründliche Warheit / daß die Vnmenschliche vnnd Barbarische Exceß / welche der Graff von Bucquoy seydhero fünffzehen oder sechszehen Monaten / in dem jetzige Krieg gegen die Böhmen / durch Schwerdt vnnd Fewer deren Hoffnung verübet / daß er dardurch jhnen Schrecken vnd Forcht einjagen / vnnd sie wider zu recht bringen werde / (welches aber ein letze Klugheit ist / vnd nicht geräht / sondern auffs Widerspiel außzulauffen pflegt) zu nichts gedienet / noch geholffen / als daß mit deß Ferdinandi Absetzung / vnnd der newen Wahl König Friederichs versahren worden. Der jenigen Abweissung zu geschweigen / darauff man so steiff beharret / als auff den letzten Wahl Tag zu Franckfurt / da bemelter Ferdinand zu Keyserlicher Hochheit erhaben worden / man das Königreichs Böhmen vnd deme einverleibter Länder abgeordnete / gantz nit zulassen noch hören wöllen. Auß dergleichen Brunnen vnd Klugheits Art ist auch die von diesem Keyser Ferdinand seinen Vnder Oesterreichischen vnd Steyermarckischen Vnderthanen / welche bey jhm Leib vnnd Gut / zu Verhinderung deß Böhmischen vnd Vngarischen Einfalls / zuzusetzen sich erbotten / wann er nur jhre Privilegien jhnen zu bestättigen / vnd die Religion freyzulassen geruhen würde / newlicher Zeit ertheilte abschlägige Antwort hergeflossen. Er ist eben der / welcher sonst ein mal / als sich ein gleich mässiger Fall zugetragen / gesagthat: Es jhren Nöthen beyzuspringen. So weit fehlets / daß sie jemals mit einigem Soldaten oder Heller vns geholffen hette. Er erinnere sich auch / welcher massen newlicher Zeit / vnnd dazumal da die Sachen noch ziemlich stunden / als nämlich der nechstverstorbene Keyser Matthias noch lebete / vnd etliche Monat zuvor / ehe man zur newen Wahl geschritten / er dem Hertzogen von Nivers rundt abgeschlagen / vnd nicht gestatten wöllen / vnsers Königs Namen vnd Ansehen zur Vnterhandlung vnnd Schlichtung deß Böhmischen Wesens zugebrauchen. Wann auch der König dem einen Theil beyfallen wil / wie mann es wol vmb vnsers Staats geheimen Vortheils willen / gefährliche Anschläge zu hindern vnnd abzuwenden / anders mals bey vns practicirt hat: So köndte man vom nechstverstorbenen König wol fünffzig Schreiben / etliche auch von den andern Königen seinen Vorfahren / Jhrer Majestät aufflegen vnd vorhalten: darinnen sie vor die / so wol jhrer eigene Personen / als Jhrer Cron Frankreich / so lang jhre Krieg gewäret / vnd sie in Nöthen gesteckt / vom Hauß Pfaltz vnd dessen Bundsverwandten erwiesene gute vnnd ansehenliche Dienste sich höchlich bedanken. Es bringens auch denen / welche man seydhero dreyssig vnd vierzig Jahren in Teutschland verschickt / zugestellte Instructionen glaubwürdig mit sich / sampt der starcken Verbündnuß / welche Henrich der Groß / ein sehr vorsichtiger König / kurtz vor seinem Todt / mit der gantzen Vnion in Teutschlandt auffgerichtet. Welche Verbündtnuß hernach von dem jetzigen König selbst / vnd seiner damals Regentin Fraw Mutter / gebillichet vnd eingangen worden / als der Hertzog von Zweybrücken wegen der an dem letzt verstorbenen König begangenen Mordthat / das Leydt zu klagen / in dieses Königreich ankommen. Gleicher massen gebens auch die vber vnterschiedliche vom Hauß Pfaltz vñ deren nahen Befreundten vnnd Bundsverwandten vorgeliehenen vnd zuwegen gebrachten Gelt Summen / deren theils Franckreich jhnen noch schuldig ist / auffgerichtete Contract vnd Verschreibungen in vnserer Königlichen Rechenkammer / daß alles / was jetzt erzehlet wahr sey / vnd solches Jhre Königliche Majestät mehr diesem Theil / als dem andern beyzuspringen verbinde. Der vierdte Grundt gehet auff das böse vnd gefährliche Exempel der Vnderthanen Abfalls vnd Widerspänstigkeit. Dann mit einem solchen Namen taufft man die jetzo in Böhmen angestellte Enderung / damit man sie desto verhaßter mache / vnd gedenckt darbey mit keinem Wort deß Vnterschieds / den es zwischen den Erb Königreichen / vnd denen welche auff freye Wahl gewidmet / allezeit hat. Da doch auch eben vnter denen Königreichen / die allein auff der Wahl bestehen / wie männiglichen weiß / eines mehr als das ander durch vorgeschriebene Beding eingezogen ist. Da dann wol zu mercken / daß bey Einweyhung vnd Crönung Böhmischer Königen / der König am ersten schwöret / Er wölle alle Gesetze / Ordnungen / Freyheiten vnnd Herkommen deß Lands halten: Vnd hernach leystet jhm erst das Volck die gebührliche Pflicht vnd Huldigung. Vnd bey dem frölichen Einritt (wie man jhn nennet) zu Antorff / das ist auff dem Fest / da man einen newen Hertzogen zu Brabandt macht vnd annimbt / gebraucht sich der Hertzog dieser außdrücklichen Wort: Auff den Fall er denen von jhme den Volck zugesagten vnd geschwornen Articuln zuwider handele / erkläre er sich hiemit alles seines Anspruchs / Rechten vnnd Dignität selbst verlustigt seyn. Also hats Weylandt der Hertzog von Aniou / vnnd letzte Hertzog in Braband / im Jahr Fünffzehen hundert drey vnd achtzig Eydlich versprochen. Wie dann das Niderländische Staats Wesen dem Böhmischen fast ähnlich vnd gleich siehet. Der Hertzog von Alba hat so wol die Catholischen / als die Protestirenden / ohne einigen gehaltenen Vnterscheidt / außgesauget / vnd grausamlich versolget. Der Graff von Egmont / dem er den Kopff hatte abschlagen lassen / war kein Hugenot / vnd eben so wenig / als der meiste Theil vnter den andern / sich auff etlich Tausend belauffenden / von allerley Stands vnnd Alters / Manns: vnd Weibspersonẽ / welche / daß sie von jhme alle durch deß Henckers Handt allein / hingerichtet worden / er sich in seinem Abzug auß dem Landt / gerühmet hat. Also ists die gründliche Warheit / daß die Vnmenschliche vnnd Barbarische Exceß / welche der Graff von Bucquoy seydhero fünffzehen oder sechszehen Monaten / in dem jetzige Krieg gegen die Böhmen / durch Schwerdt vnnd Fewer deren Hoffnung verübet / daß er dardurch jhnen Schrecken vnd Forcht einjagen / vnnd sie wider zu recht bringen werde / (welches aber ein letze Klugheit ist / vnd nicht geräht / sondern auffs Widerspiel außzulauffen pflegt) zu nichts gedienet / noch geholffen / als daß mit deß Ferdinandi Absetzung / vnnd der newen Wahl König Friederichs versahren worden. Der jenigen Abweissung zu geschweigen / darauff man so steiff beharret / als auff den letzten Wahl Tag zu Franckfurt / da bemelter Ferdinand zu Keyserlicher Hochheit erhaben wordẽ / man das Königreichs Böhmen vnd deme einverleibter Länder abgeordnete / gantz nit zulassen noch hören wöllen. Auß dergleichen Brunnen vnd Klugheits Art ist auch die von diesem Keyser Ferdinand seinen Vnder Oesterreichischen vnd Steyermarckischen Vnderthanen / welche bey jhm Leib vnnd Gut / zu Verhinderung deß Böhmischen vnd Vngarischẽ Einfalls / zuzusetzen sich erbotten / wann er nur jhre Privilegien jhnen zu bestättigen / vnd die Religion freyzulassen geruhen würde / newlicher Zeit ertheilte abschlägige Antwort hergeflossen. Er ist eben der / welcher sonst ein mal / als sich ein gleich mässiger Fall zugetragen / gesagthat: Es <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0446" n="393"/> jhren Nöthen beyzuspringen. So weit fehlets / daß sie jemals mit einigem Soldaten oder Heller vns geholffen hette. Er erinnere sich auch / welcher massen newlicher Zeit / vnnd dazumal da die Sachen noch ziemlich stunden / als nämlich der nechstverstorbene Keyser Matthias noch lebete / vnd etliche Monat zuvor / ehe man zur newen Wahl geschritten / er dem Hertzogen von Nivers rundt abgeschlagen / vnd nicht gestatten wöllen / vnsers Königs Namen vnd Ansehen zur Vnterhandlung vnnd Schlichtung deß Böhmischen Wesens zugebrauchen.</p> <p>Wann auch der König dem einen Theil beyfallen wil / wie mann es wol vmb vnsers Staats geheimen Vortheils willen / gefährliche Anschläge zu hindern vnnd abzuwenden / anders mals bey vns practicirt hat: So köndte man vom nechstverstorbenen König wol fünffzig Schreiben / etliche auch von den andern Königen seinen Vorfahren / Jhrer Majestät aufflegen vnd vorhalten: darinnen sie vor die / so wol jhrer eigene Personen / als Jhrer Cron Frankreich / so lang jhre Krieg gewäret / vnd sie in Nöthen gesteckt / vom Hauß Pfaltz vnd dessen Bundsverwandten erwiesene gute vnnd ansehenliche Dienste sich höchlich bedanken. Es bringens auch denen / welche man seydhero dreyssig vnd vierzig Jahren in Teutschland verschickt / zugestellte Instructionen glaubwürdig mit sich / sampt der starcken Verbündnuß / welche Henrich der Groß / ein sehr vorsichtiger König / kurtz vor seinem Todt / mit der gantzen Vnion in Teutschlandt auffgerichtet. Welche Verbündtnuß hernach von dem jetzigen König selbst / vnd seiner damals Regentin Fraw Mutter / gebillichet vnd eingangen worden / als der Hertzog von Zweybrücken wegen der an dem letzt verstorbenen König begangenen Mordthat / das Leydt zu klagen / in dieses Königreich ankommen.</p> <p>Gleicher massen gebens auch die vber vnterschiedliche vom Hauß Pfaltz vñ deren nahen Befreundten vnnd Bundsverwandten vorgeliehenen vnd zuwegen gebrachten Gelt Summen / deren theils Franckreich jhnen noch schuldig ist / auffgerichtete Contract vnd Verschreibungen in vnserer Königlichen Rechenkammer / daß alles / was jetzt erzehlet wahr sey / vnd solches Jhre Königliche Majestät mehr diesem Theil / als dem andern beyzuspringen verbinde.</p> <p>Der vierdte Grundt gehet auff das böse vnd gefährliche Exempel der Vnderthanen Abfalls vnd Widerspänstigkeit. Dann mit einem solchen Namen taufft man die jetzo in Böhmen angestellte Enderung / damit man sie desto verhaßter mache / vnd gedenckt darbey mit keinem Wort deß Vnterschieds / den es zwischen den Erb Königreichen / vnd denen welche auff freye Wahl gewidmet / allezeit hat. Da doch auch eben vnter denen Königreichen / die allein auff der Wahl bestehen / wie männiglichen weiß / eines mehr als das ander durch vorgeschriebene Beding eingezogen ist. Da dann wol zu mercken / daß bey Einweyhung vnd Crönung Böhmischer Königen / der König am ersten schwöret / Er wölle alle Gesetze / Ordnungen / Freyheiten vnnd Herkommen deß Lands halten: Vnd hernach leystet jhm erst das Volck die gebührliche Pflicht vnd Huldigung.</p> <p>Vnd bey dem frölichen Einritt (wie man jhn nennet) zu Antorff / das ist auff dem Fest / da man einen newen Hertzogen zu Brabandt macht vnd annimbt / gebraucht sich der Hertzog dieser außdrücklichen Wort: Auff den Fall er denen von jhme den Volck zugesagten vnd geschwornen Articuln zuwider handele / erkläre er sich hiemit alles seines Anspruchs / Rechten vnnd Dignität selbst verlustigt seyn. Also hats Weylandt der Hertzog von Aniou / vnnd letzte Hertzog in Braband / im Jahr Fünffzehen hundert drey vnd achtzig Eydlich versprochen. Wie dann das Niderländische Staats Wesen dem Böhmischen fast ähnlich vnd gleich siehet.</p> <p>Der Hertzog von Alba hat so wol die Catholischen / als die Protestirenden / ohne einigen gehaltenen Vnterscheidt / außgesauget / vnd grausamlich versolget. Der Graff von Egmont / dem er den Kopff hatte abschlagen lassen / war kein Hugenot / vnd eben so wenig / als der meiste Theil vnter den andern / sich auff etlich Tausend belauffenden / von allerley Stands vnnd Alters / Manns: vnd Weibspersonẽ / welche / daß sie von jhme alle durch deß Henckers Handt allein / hingerichtet worden / er sich in seinem Abzug auß dem Landt / gerühmet hat.</p> <p>Also ists die gründliche Warheit / daß die Vnmenschliche vnnd Barbarische Exceß / welche der Graff von Bucquoy seydhero fünffzehen oder sechszehen Monaten / in dem jetzige Krieg gegen die Böhmen / durch Schwerdt vnnd Fewer deren Hoffnung verübet / daß er dardurch jhnen Schrecken vnd Forcht einjagen / vnnd sie wider zu recht bringen werde / (welches aber ein letze Klugheit ist / vnd nicht geräht / sondern auffs Widerspiel außzulauffen pflegt) zu nichts gedienet / noch geholffen / als daß mit deß Ferdinandi Absetzung / vnnd der newen Wahl König Friederichs versahren worden. Der jenigen Abweissung zu geschweigen / darauff man so steiff beharret / als auff den letzten Wahl Tag zu Franckfurt / da bemelter Ferdinand zu Keyserlicher Hochheit erhaben wordẽ / man das Königreichs Böhmen vnd deme einverleibter Länder abgeordnete / gantz nit zulassen noch hören wöllen.</p> <p>Auß dergleichen Brunnen vnd Klugheits Art ist auch die von diesem Keyser Ferdinand seinen Vnder Oesterreichischen vnd Steyermarckischen Vnderthanen / welche bey jhm Leib vnnd Gut / zu Verhinderung deß Böhmischen vnd Vngarischẽ Einfalls / zuzusetzen sich erbotten / wann er nur jhre Privilegien jhnen zu bestättigen / vnd die Religion freyzulassen geruhen würde / newlicher Zeit ertheilte abschlägige Antwort hergeflossen.</p> <p>Er ist eben der / welcher sonst ein mal / als sich ein gleich mässiger Fall zugetragen / gesagthat: Es </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [393/0446]
jhren Nöthen beyzuspringen. So weit fehlets / daß sie jemals mit einigem Soldaten oder Heller vns geholffen hette. Er erinnere sich auch / welcher massen newlicher Zeit / vnnd dazumal da die Sachen noch ziemlich stunden / als nämlich der nechstverstorbene Keyser Matthias noch lebete / vnd etliche Monat zuvor / ehe man zur newen Wahl geschritten / er dem Hertzogen von Nivers rundt abgeschlagen / vnd nicht gestatten wöllen / vnsers Königs Namen vnd Ansehen zur Vnterhandlung vnnd Schlichtung deß Böhmischen Wesens zugebrauchen.
Wann auch der König dem einen Theil beyfallen wil / wie mann es wol vmb vnsers Staats geheimen Vortheils willen / gefährliche Anschläge zu hindern vnnd abzuwenden / anders mals bey vns practicirt hat: So köndte man vom nechstverstorbenen König wol fünffzig Schreiben / etliche auch von den andern Königen seinen Vorfahren / Jhrer Majestät aufflegen vnd vorhalten: darinnen sie vor die / so wol jhrer eigene Personen / als Jhrer Cron Frankreich / so lang jhre Krieg gewäret / vnd sie in Nöthen gesteckt / vom Hauß Pfaltz vnd dessen Bundsverwandten erwiesene gute vnnd ansehenliche Dienste sich höchlich bedanken. Es bringens auch denen / welche man seydhero dreyssig vnd vierzig Jahren in Teutschland verschickt / zugestellte Instructionen glaubwürdig mit sich / sampt der starcken Verbündnuß / welche Henrich der Groß / ein sehr vorsichtiger König / kurtz vor seinem Todt / mit der gantzen Vnion in Teutschlandt auffgerichtet. Welche Verbündtnuß hernach von dem jetzigen König selbst / vnd seiner damals Regentin Fraw Mutter / gebillichet vnd eingangen worden / als der Hertzog von Zweybrücken wegen der an dem letzt verstorbenen König begangenen Mordthat / das Leydt zu klagen / in dieses Königreich ankommen.
Gleicher massen gebens auch die vber vnterschiedliche vom Hauß Pfaltz vñ deren nahen Befreundten vnnd Bundsverwandten vorgeliehenen vnd zuwegen gebrachten Gelt Summen / deren theils Franckreich jhnen noch schuldig ist / auffgerichtete Contract vnd Verschreibungen in vnserer Königlichen Rechenkammer / daß alles / was jetzt erzehlet wahr sey / vnd solches Jhre Königliche Majestät mehr diesem Theil / als dem andern beyzuspringen verbinde.
Der vierdte Grundt gehet auff das böse vnd gefährliche Exempel der Vnderthanen Abfalls vnd Widerspänstigkeit. Dann mit einem solchen Namen taufft man die jetzo in Böhmen angestellte Enderung / damit man sie desto verhaßter mache / vnd gedenckt darbey mit keinem Wort deß Vnterschieds / den es zwischen den Erb Königreichen / vnd denen welche auff freye Wahl gewidmet / allezeit hat. Da doch auch eben vnter denen Königreichen / die allein auff der Wahl bestehen / wie männiglichen weiß / eines mehr als das ander durch vorgeschriebene Beding eingezogen ist. Da dann wol zu mercken / daß bey Einweyhung vnd Crönung Böhmischer Königen / der König am ersten schwöret / Er wölle alle Gesetze / Ordnungen / Freyheiten vnnd Herkommen deß Lands halten: Vnd hernach leystet jhm erst das Volck die gebührliche Pflicht vnd Huldigung.
Vnd bey dem frölichen Einritt (wie man jhn nennet) zu Antorff / das ist auff dem Fest / da man einen newen Hertzogen zu Brabandt macht vnd annimbt / gebraucht sich der Hertzog dieser außdrücklichen Wort: Auff den Fall er denen von jhme den Volck zugesagten vnd geschwornen Articuln zuwider handele / erkläre er sich hiemit alles seines Anspruchs / Rechten vnnd Dignität selbst verlustigt seyn. Also hats Weylandt der Hertzog von Aniou / vnnd letzte Hertzog in Braband / im Jahr Fünffzehen hundert drey vnd achtzig Eydlich versprochen. Wie dann das Niderländische Staats Wesen dem Böhmischen fast ähnlich vnd gleich siehet.
Der Hertzog von Alba hat so wol die Catholischen / als die Protestirenden / ohne einigen gehaltenen Vnterscheidt / außgesauget / vnd grausamlich versolget. Der Graff von Egmont / dem er den Kopff hatte abschlagen lassen / war kein Hugenot / vnd eben so wenig / als der meiste Theil vnter den andern / sich auff etlich Tausend belauffenden / von allerley Stands vnnd Alters / Manns: vnd Weibspersonẽ / welche / daß sie von jhme alle durch deß Henckers Handt allein / hingerichtet worden / er sich in seinem Abzug auß dem Landt / gerühmet hat.
Also ists die gründliche Warheit / daß die Vnmenschliche vnnd Barbarische Exceß / welche der Graff von Bucquoy seydhero fünffzehen oder sechszehen Monaten / in dem jetzige Krieg gegen die Böhmen / durch Schwerdt vnnd Fewer deren Hoffnung verübet / daß er dardurch jhnen Schrecken vnd Forcht einjagen / vnnd sie wider zu recht bringen werde / (welches aber ein letze Klugheit ist / vnd nicht geräht / sondern auffs Widerspiel außzulauffen pflegt) zu nichts gedienet / noch geholffen / als daß mit deß Ferdinandi Absetzung / vnnd der newen Wahl König Friederichs versahren worden. Der jenigen Abweissung zu geschweigen / darauff man so steiff beharret / als auff den letzten Wahl Tag zu Franckfurt / da bemelter Ferdinand zu Keyserlicher Hochheit erhaben wordẽ / man das Königreichs Böhmen vnd deme einverleibter Länder abgeordnete / gantz nit zulassen noch hören wöllen.
Auß dergleichen Brunnen vnd Klugheits Art ist auch die von diesem Keyser Ferdinand seinen Vnder Oesterreichischen vnd Steyermarckischen Vnderthanen / welche bey jhm Leib vnnd Gut / zu Verhinderung deß Böhmischen vnd Vngarischẽ Einfalls / zuzusetzen sich erbotten / wann er nur jhre Privilegien jhnen zu bestättigen / vnd die Religion freyzulassen geruhen würde / newlicher Zeit ertheilte abschlägige Antwort hergeflossen.
Er ist eben der / welcher sonst ein mal / als sich ein gleich mässiger Fall zugetragen / gesagthat: Es
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