Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Majest. widerwärtigen oder sonst jemand anders zu einem widerigen / vnd daß es sonderlich vmb die Religion im Königreich Böhmen zu thun sey / bereden vnnd einnemen lassen wolten / sintemal offenbar vnnd gnugsam am Tag were / daß viel der Angspurgischen Confession zugethane ansehenliche Herrn / vnd andere Stands Personen / in jetzberührtem Königreich Böheym zu diesem Vnwesen von den andern gezwungen / deßgleichen daß an den jenigen Orthen / welche von Jhrer Keyserlichen Majestät Kriegsvolck widerumb in dero Gehorsam gebracht / in Religions Sachen die jenige Gewalthaten nicht verübt / welche von den Böhmen vnd Mährern an den Catholischen vnd Geistlichen Personen vnd derselben Stifftungen / Kirchen vnd Gütern getrieben worden. Als aber wir vns dahin vernemen lassen / wie daß wir zumal erfrewlich verstanden hetten / daß Jhre Keyserliche Majestät Jhres theils dem hochlöblichsten Churfürstlichen Collegio, solche Böhmische Sach zu gütlicher Accommodirung auß Handen gegeben vnnd heymgestellt / vnd wünschten dabeneden von Hertzen / daß selbige Kriegsvbung vnnd Vnruhe zu schiedlicher verträglicher vnd gütlicher Vergleichung / durch jetzterwehnt Mittel gelangen möchte / vnd nach dem wir benebens vermerckt vnd wahrgenommen / was von vielen vornehmen Ständen deß Reichs / gedachtes Böhmische Werck für ein solche Sach angesehen werde / die ausserhalb Reichs versire / vnnd dasselbe fürnemlich nicht belange noch angehe / dahero vnd auß andern darbey mit eingebrachten vielfältigen Vrsachen / viel hochansehenliche Stände im Reich / welche leichtlich namhafft gemacht werden könten / in dieselbe sich zu impliciren oder einzustecken Bedenckens gehabt / inmassen auch wir an vnerm wenigen vnd geringen Orth / biß zur selbigen Zeit / ja auch biß auff diese gegenwärtige Stundt vns deren niemals theilhafftig gemacht / in sonderbahrer Betrachtung / vns nicht geziemen wolte / andern höhern Ständen mit vnserm iudicio oder in andere Wege diß Orths vorzugreiffen / als die wir ohne das bey damahligen vnd noch continuirenden sorglichen Zeiten / in dieser deß Reichs Frontier- vnd Grentz Statt / vns dergestalt zu möglichster Verhütung aller Entblösung in Obacht zu nemen hetten / daß wir auch mit einiger vorschüblicher Hülff vns keines Wegs würden erzeigen können / sampt beygefügter Erklärung / daß im vberigen wir vns schuldig erkenneten / Jhrer Keyserlichen Majestät als vnserm vorgesetzten ordentlichen Herrn vnd Oberhaupt / iederzeit allen gebührenden vnd schuldigen Respect / Gehorsam / Trew vnd Vnderthänigkeit zu erweisen / so seynd von offt aller höchstgedachten Römischen Keyserlichen Majest. wir biß dato allergnädigst hierbey gelassen worden / gantz ohn / daß wir vermercken können / daß solche vnsere so runde allervnderthänigste Erklärung / als welche wir bey so gestalten Sachen / je anderst vnd besser nicht von vns geben können / vngleiche Gedancken erweckt haben solte. Vnd können wir vber diß alles mit Grundt vnnd Warheit vngeschewet beiahen / daß wir jederzeit vnd stracks von Anfang der Böhmischen Vnruhe / ein betawerlich / hertzlich vnd vnge färbt Mitleyden / so wol mit beyden jhren höchstgeehrten Keyserlichen Majest. Majest. als mit den Ständen vnd Vnderthanen der Cron Böheym / vnnd anderer incorporirter ansehenlicher Länder gehabt / ja auch vnsers Orths von Grundt vnserer Hertzen nichts liebers noch angenehmers hetten hören mögen / dann daß die schädliche Funcken / deß jetzigen so hell brennenden Fewers / sich schon vor diesem in der Aschen hetten ersticken vnnd außleschen / vnnd dannenhero auch die jenige schwere vnnd weitaußsehende Inconvenientien / welche leyder dem Vatterlandt Teutscher Nation bey fortfressendem / vnd von Tag zu Tag je länger je mehr vmb sich greiffenden jnnerlilichen Mißtrawen heimwachsen wollen / vmb etwas vnterbrechen vnd abwenden lassen / sintemal auch wir an vnserm wenigen Orth / bey diesem gefährlichen / bevorab dem Böhmischen Wesen / keinen schlechten Schaden vnd Nachstandt gehabt / sondern bey denen nechstabgewichenen Jahrs vorgangenen starcken vnnd schweren Durchzügen vnd Musterplätzen / einer sehr grossen Anzahl frembden Kriegsvolcks / vnter Stärckung dieser Frontier- vnd Grentz Statt habender Guardy / ein namhaffts vnd stattlichs spendiren vnd anwenden müssen. Gleich wie aber Vnsere geliebte vnnd geehrte Vorfahren frey zum Heyl. Reich kommen / vnd solche jhre / vor jetztbemeldter Herbeytrettung zum Reich / wolhergebrachte Libertät vnnd Freyheit auff vns / jhre Nachkömling continuirt / deren sich auch weyland Römische Keyser vnd Könige / so miltiglich jederweilen erinnert / daß jhren Keyserlichen vnnd Königlichen M. M. weder wir noch vnsere Bürgerschafft jemahls gehuldigt oder Pflicht erstattet / vnd als auch etwan dergleichen begert / vnnd aber vnsere Vorfahren / am Statt Regiment jhr Herkommen vnd Freyheit dargegen eingewendet / sie vnangefochten darbey gelassen worden / vnd nichts desto weniger den Römischen Keysern / Königen vnd dem H. Reich trew vnd hold gewesen vnnd geb lieben / wie solches im Nohtfall mit vielerhand stattlichen Exempeln vnd sonderlich mit dem auch beyzubringen / daß vor vngefehr etlich vnd 60. Jahren / diese Statt mit mercklichem jhrem Kosten vnd Gefahr / vnangesehen einer so grossen Macht / die sich biß in 50000. Mann erstreckt gehadt / mit sehr geringer Hülff vnd Beystandt anderer Benachbarter / standhafftiglich beym Reich gehalten / vnnd diesen Schlüssel bewahrt / auch etwa seyther da das gantze Land von frembden Nationen grosse Anstöß vielfältig zu erdulden gehabt hette / vnnd in eusserstes Verderben gesetzt worden were / ohn anderer Leuth zuthun viel Vbels abgewendet / vnd dannoch auch an jhrem Orth die Türcken- vnnd andere Hülffen biß in etlich nicht wenig Tonnen Golds abrichten / erlegen vnd bezahlen lassen / wie solches alles mit sonderbaren Keyserli- Majest. widerwärtigen oder sonst jemand anders zu einem widerigen / vnd daß es sonderlich vmb die Religion im Königreich Böhmen zu thun sey / bereden vnnd einnemen lassen wolten / sintemal offenbar vnnd gnugsam am Tag were / daß viel der Angspurgischen Confession zugethane ansehenliche Herrn / vnd andere Stands Personen / in jetzberührtem Königreich Böheym zu diesem Vnwesen von den andern gezwungen / deßgleichen daß an den jenigen Orthen / welche von Jhrer Keyserlichen Majestät Kriegsvolck widerumb in dero Gehorsam gebracht / in Religions Sachen die jenige Gewalthaten nicht verübt / welche von den Böhmen vnd Mährern an den Catholischen vnd Geistlichen Personen vnd derselben Stifftungen / Kirchen vnd Gütern getrieben worden. Als aber wir vns dahin vernemẽ lassen / wie daß wir zumal erfrewlich verstanden hetten / daß Jhre Keyserliche Majestät Jhres theils dem hochlöblichsten Churfürstlichen Collegio, solche Böhmische Sach zu gütlicher Accommodirung auß Handen gegeben vnnd heymgestellt / vnd wünschten dabeneden von Hertzen / daß selbige Kriegsvbung vnnd Vnruhe zu schiedlicher verträglicher vnd gütlicher Vergleichung / durch jetzterwehnt Mittel gelangen möchte / vnd nach dem wir benebens vermerckt vnd wahrgenommen / was von vielen vornehmen Ständen deß Reichs / gedachtes Böhmische Werck für ein solche Sach angesehen werde / die ausserhalb Reichs versire / vnnd dasselbe fürnemlich nicht belange noch angehe / dahero vnd auß andern darbey mit eingebrachten vielfältigen Vrsachen / viel hochansehenliche Stände im Reich / welche leichtlich namhafft gemacht werden könten / in dieselbe sich zu impliciren oder einzustecken Bedenckens gehabt / inmassen auch wir an vnerm wenigen vnd geringen Orth / biß zur selbigen Zeit / ja auch biß auff diese gegenwärtige Stundt vns deren niemals theilhafftig gemacht / in sonderbahrer Betrachtung / vns nicht geziemen wolte / andern höhern Ständen mit vnserm iudicio oder in andere Wege diß Orths vorzugreiffen / als die wir ohne das bey damahligen vnd noch continuirenden sorglichen Zeiten / in dieser deß Reichs Frontier- vnd Grentz Statt / vns dergestalt zu möglichster Verhütung aller Entblösung in Obacht zu nemen hetten / daß wir auch mit einiger vorschüblicher Hülff vns keines Wegs würden erzeigen können / sampt beygefügter Erklärung / daß im vberigen wir vns schuldig erkenneten / Jhrer Keyserlichen Majestät als vnserm vorgesetzten ordentlichen Herrn vnd Oberhaupt / iederzeit allen gebührenden vnd schuldigen Respect / Gehorsam / Trew vnd Vnderthänigkeit zu erweisen / so seynd von offt aller höchstgedachten Römischen Keyserlichen Majest. wir biß dato allergnädigst hierbey gelassen worden / gantz ohn / daß wir vermercken können / daß solche vnsere so runde allervnderthänigste Erklärung / als welche wir bey so gestalten Sachen / je anderst vnd besser nicht von vns geben können / vngleiche Gedancken erweckt haben solte. Vnd können wir vber diß alles mit Grundt vnnd Warheit vngeschewet beiahen / daß wir jederzeit vnd stracks von Anfang der Böhmischen Vnruhe / ein betawerlich / hertzlich vnd vnge färbt Mitleyden / so wol mit beyden jhren höchstgeehrten Keyserlichen Majest. Majest. als mit den Ständen vnd Vnderthanen der Cron Böheym / vnnd anderer incorporirter ansehenlicher Länder gehabt / ja auch vnsers Orths von Grundt vnserer Hertzen nichts liebers noch angenehmers hetten hören mögen / dann daß die schädliche Funcken / deß jetzigen so hell brennenden Fewers / sich schon vor diesem in der Aschen hetten ersticken vnnd außleschen / vnnd dannenhero auch die jenige schwere vnnd weitaußsehende Inconvenientien / welche leyder dem Vatterlandt Teutscher Nation bey fortfressendem / vnd von Tag zu Tag je länger je mehr vmb sich greiffenden jnnerlilichen Mißtrawen heimwachsen wollen / vmb etwas vnterbrechen vnd abwenden lassen / sintemal auch wir an vnserm wenigen Orth / bey diesem gefährlichen / bevorab dem Böhmischen Wesen / keinen schlechten Schaden vnd Nachstandt gehabt / sondern bey denen nechstabgewichenen Jahrs vorgangenen starcken vnnd schweren Durchzügen vnd Musterplätzen / einer sehr grossen Anzahl frembden Kriegsvolcks / vnter Stärckung dieser Frontier- vnd Grentz Statt habender Guardy / ein namhaffts vnd stattlichs spendiren vnd anwenden müssen. Gleich wie aber Vnsere geliebte vnnd geehrte Vorfahren frey zum Heyl. Reich kommen / vnd solche jhre / vor jetztbemeldter Herbeytrettung zum Reich / wolhergebrachte Libertät vnnd Freyheit auff vns / jhre Nachkömling continuirt / deren sich auch weyland Römische Keyser vnd Könige / so miltiglich jederweilen erinnert / daß jhren Keyserlichen vnnd Königlichen M. M. weder wir noch vnsere Bürgerschafft jemahls gehuldigt oder Pflicht erstattet / vnd als auch etwan dergleichen begert / vnnd aber vnsere Vorfahren / am Statt Regiment jhr Herkommen vnd Freyheit dargegen eingewendet / sie vnangefochten darbey gelassen worden / vnd nichts desto weniger den Römischen Keysern / Königen vnd dem H. Reich trew vnd hold gewesen vnnd geb lieben / wie solches im Nohtfall mit vielerhand stattlichen Exempeln vnd sonderlich mit dem auch beyzubringen / daß vor vngefehr etlich vnd 60. Jahren / diese Statt mit mercklichem jhrem Kosten vnd Gefahr / vnangesehen einer so grossen Macht / die sich biß in 50000. Mann erstreckt gehadt / mit sehr geringer Hülff vnd Beystandt anderer Benachbarter / standhafftiglich beym Reich gehalten / vnnd diesen Schlüssel bewahrt / auch etwa seyther da das gantze Land von frembden Nationen grosse Anstöß vielfältig zu erdulden gehabt hette / vnnd in eusserstes Verderben gesetzt worden were / ohn anderer Leuth zuthun viel Vbels abgewendet / vnd dannoch auch an jhrem Orth die Türcken- vnnd andere Hülffen biß in etlich nicht wenig Tonnen Golds abrichten / erlegen vnd bezahlen lassen / wie solches alles mit sonderbaren Keyserli- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0401" n="350"/> Majest. widerwärtigen oder sonst jemand anders zu einem widerigen / vnd daß es sonderlich vmb die Religion im Königreich Böhmen zu thun sey / bereden vnnd einnemen lassen wolten / sintemal offenbar vnnd gnugsam am Tag were / daß viel der Angspurgischen Confession zugethane ansehenliche Herrn / vnd andere Stands Personen / in jetzberührtem Königreich Böheym zu diesem Vnwesen von den andern gezwungen / deßgleichen daß an den jenigen Orthen / welche von Jhrer Keyserlichen Majestät Kriegsvolck widerumb in dero Gehorsam gebracht / in Religions Sachen die jenige Gewalthaten nicht verübt / welche von den Böhmen vnd Mährern an den Catholischen vnd Geistlichen Personen vnd derselben Stifftungen / Kirchen vnd Gütern getrieben worden. Als aber wir vns dahin vernemẽ lassen / wie daß wir zumal erfrewlich verstanden hetten / daß Jhre Keyserliche Majestät Jhres theils dem hochlöblichsten Churfürstlichen Collegio, solche Böhmische Sach zu gütlicher Accommodirung auß Handen gegeben vnnd heymgestellt / vnd wünschten dabeneden von Hertzen / daß selbige Kriegsvbung vnnd Vnruhe zu schiedlicher verträglicher vnd gütlicher Vergleichung / durch jetzterwehnt Mittel gelangen möchte / vnd nach dem wir benebens vermerckt vnd wahrgenommen / was von vielen vornehmen Ständen deß Reichs / gedachtes Böhmische Werck für ein solche Sach angesehen werde / die ausserhalb Reichs versire / vnnd dasselbe fürnemlich nicht belange noch angehe / dahero vnd auß andern darbey mit eingebrachten vielfältigen Vrsachen / viel hochansehenliche Stände im Reich / welche leichtlich namhafft gemacht werden könten / in dieselbe sich zu impliciren oder einzustecken Bedenckens gehabt / inmassen auch wir an vnerm wenigen vnd geringen Orth / biß zur selbigen Zeit / ja auch biß auff diese gegenwärtige Stundt vns deren niemals theilhafftig gemacht / in sonderbahrer Betrachtung / vns nicht geziemen wolte / andern höhern Ständen mit vnserm iudicio oder in andere Wege diß Orths vorzugreiffen / als die wir ohne das bey damahligen vnd noch continuirenden sorglichen Zeiten / in dieser deß Reichs Frontier- vnd Grentz Statt / vns dergestalt zu möglichster Verhütung aller Entblösung in Obacht zu nemen hetten / daß wir auch mit einiger vorschüblicher Hülff vns keines Wegs würden erzeigen können / sampt beygefügter Erklärung / daß im vberigen wir vns schuldig erkenneten / Jhrer Keyserlichen Majestät als vnserm vorgesetzten ordentlichen Herrn vnd Oberhaupt / iederzeit allen gebührenden vnd schuldigen Respect / Gehorsam / Trew vnd Vnderthänigkeit zu erweisen / so seynd von offt aller höchstgedachten Römischen Keyserlichen Majest. wir biß dato allergnädigst hierbey gelassen worden / gantz ohn / daß wir vermercken können / daß solche vnsere so runde allervnderthänigste Erklärung / als welche wir bey so gestalten Sachen / je anderst vnd besser nicht von vns geben können / vngleiche Gedancken erweckt haben solte.</p> <p>Vnd können wir vber diß alles mit Grundt vnnd Warheit vngeschewet beiahen / daß wir jederzeit vnd stracks von Anfang der Böhmischen Vnruhe / ein betawerlich / hertzlich vnd vnge färbt Mitleyden / so wol mit beyden jhren höchstgeehrten Keyserlichen Majest. Majest. als mit den Ständen vnd Vnderthanen der Cron Böheym / vnnd anderer incorporirter ansehenlicher Länder gehabt / ja auch vnsers Orths von Grundt vnserer Hertzen nichts liebers noch angenehmers hetten hören mögen / dann daß die schädliche Funcken / deß jetzigen so hell brennenden Fewers / sich schon vor diesem in der Aschen hetten ersticken vnnd außleschen / vnnd dannenhero auch die jenige schwere vnnd weitaußsehende Inconvenientien / welche leyder dem Vatterlandt Teutscher Nation bey fortfressendem / vnd von Tag zu Tag je länger je mehr vmb sich greiffenden jnnerlilichen Mißtrawen heimwachsen wollen / vmb etwas vnterbrechen vnd abwenden lassen / sintemal auch wir an vnserm wenigen Orth / bey diesem gefährlichen / bevorab dem Böhmischen Wesen / keinen schlechten Schaden vnd Nachstandt gehabt / sondern bey denen nechstabgewichenen Jahrs vorgangenen starcken vnnd schweren Durchzügen vnd Musterplätzen / einer sehr grossen Anzahl frembden Kriegsvolcks / vnter Stärckung dieser Frontier- vnd Grentz Statt habender Guardy / ein namhaffts vnd stattlichs spendiren vnd anwenden müssen.</p> <p>Gleich wie aber Vnsere geliebte vnnd geehrte Vorfahren frey zum Heyl. Reich kommen / vnd solche jhre / vor jetztbemeldter Herbeytrettung zum Reich / wolhergebrachte Libertät vnnd Freyheit auff vns / jhre Nachkömling continuirt / deren sich auch weyland Römische Keyser vnd Könige / so miltiglich jederweilen erinnert / daß jhren Keyserlichen vnnd Königlichen M. M. weder wir noch vnsere Bürgerschafft jemahls gehuldigt oder Pflicht erstattet / vnd als auch etwan dergleichen begert / vnnd aber vnsere Vorfahren / am Statt Regiment jhr Herkommen vnd Freyheit dargegen eingewendet / sie vnangefochten darbey gelassen worden / vnd nichts desto weniger den Römischen Keysern / Königen vnd dem H. Reich trew vnd hold gewesen vnnd geb lieben / wie solches im Nohtfall mit vielerhand stattlichen Exempeln vnd sonderlich mit dem auch beyzubringen / daß vor vngefehr etlich vnd 60. Jahren / diese Statt mit mercklichem jhrem Kosten vnd Gefahr / vnangesehen einer so grossen Macht / die sich biß in 50000. Mann erstreckt gehadt / mit sehr geringer Hülff vnd Beystandt anderer Benachbarter / standhafftiglich beym Reich gehalten / vnnd diesen Schlüssel bewahrt / auch etwa seyther da das gantze Land von frembden Nationen grosse Anstöß vielfältig zu erdulden gehabt hette / vnnd in eusserstes Verderben gesetzt worden were / ohn anderer Leuth zuthun viel Vbels abgewendet / vnd dannoch auch an jhrem Orth die Türcken- vnnd andere Hülffen biß in etlich nicht wenig Tonnen Golds abrichten / erlegen vnd bezahlen lassen / wie solches alles mit sonderbaren Keyserli- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [350/0401]
Majest. widerwärtigen oder sonst jemand anders zu einem widerigen / vnd daß es sonderlich vmb die Religion im Königreich Böhmen zu thun sey / bereden vnnd einnemen lassen wolten / sintemal offenbar vnnd gnugsam am Tag were / daß viel der Angspurgischen Confession zugethane ansehenliche Herrn / vnd andere Stands Personen / in jetzberührtem Königreich Böheym zu diesem Vnwesen von den andern gezwungen / deßgleichen daß an den jenigen Orthen / welche von Jhrer Keyserlichen Majestät Kriegsvolck widerumb in dero Gehorsam gebracht / in Religions Sachen die jenige Gewalthaten nicht verübt / welche von den Böhmen vnd Mährern an den Catholischen vnd Geistlichen Personen vnd derselben Stifftungen / Kirchen vnd Gütern getrieben worden. Als aber wir vns dahin vernemẽ lassen / wie daß wir zumal erfrewlich verstanden hetten / daß Jhre Keyserliche Majestät Jhres theils dem hochlöblichsten Churfürstlichen Collegio, solche Böhmische Sach zu gütlicher Accommodirung auß Handen gegeben vnnd heymgestellt / vnd wünschten dabeneden von Hertzen / daß selbige Kriegsvbung vnnd Vnruhe zu schiedlicher verträglicher vnd gütlicher Vergleichung / durch jetzterwehnt Mittel gelangen möchte / vnd nach dem wir benebens vermerckt vnd wahrgenommen / was von vielen vornehmen Ständen deß Reichs / gedachtes Böhmische Werck für ein solche Sach angesehen werde / die ausserhalb Reichs versire / vnnd dasselbe fürnemlich nicht belange noch angehe / dahero vnd auß andern darbey mit eingebrachten vielfältigen Vrsachen / viel hochansehenliche Stände im Reich / welche leichtlich namhafft gemacht werden könten / in dieselbe sich zu impliciren oder einzustecken Bedenckens gehabt / inmassen auch wir an vnerm wenigen vnd geringen Orth / biß zur selbigen Zeit / ja auch biß auff diese gegenwärtige Stundt vns deren niemals theilhafftig gemacht / in sonderbahrer Betrachtung / vns nicht geziemen wolte / andern höhern Ständen mit vnserm iudicio oder in andere Wege diß Orths vorzugreiffen / als die wir ohne das bey damahligen vnd noch continuirenden sorglichen Zeiten / in dieser deß Reichs Frontier- vnd Grentz Statt / vns dergestalt zu möglichster Verhütung aller Entblösung in Obacht zu nemen hetten / daß wir auch mit einiger vorschüblicher Hülff vns keines Wegs würden erzeigen können / sampt beygefügter Erklärung / daß im vberigen wir vns schuldig erkenneten / Jhrer Keyserlichen Majestät als vnserm vorgesetzten ordentlichen Herrn vnd Oberhaupt / iederzeit allen gebührenden vnd schuldigen Respect / Gehorsam / Trew vnd Vnderthänigkeit zu erweisen / so seynd von offt aller höchstgedachten Römischen Keyserlichen Majest. wir biß dato allergnädigst hierbey gelassen worden / gantz ohn / daß wir vermercken können / daß solche vnsere so runde allervnderthänigste Erklärung / als welche wir bey so gestalten Sachen / je anderst vnd besser nicht von vns geben können / vngleiche Gedancken erweckt haben solte.
Vnd können wir vber diß alles mit Grundt vnnd Warheit vngeschewet beiahen / daß wir jederzeit vnd stracks von Anfang der Böhmischen Vnruhe / ein betawerlich / hertzlich vnd vnge färbt Mitleyden / so wol mit beyden jhren höchstgeehrten Keyserlichen Majest. Majest. als mit den Ständen vnd Vnderthanen der Cron Böheym / vnnd anderer incorporirter ansehenlicher Länder gehabt / ja auch vnsers Orths von Grundt vnserer Hertzen nichts liebers noch angenehmers hetten hören mögen / dann daß die schädliche Funcken / deß jetzigen so hell brennenden Fewers / sich schon vor diesem in der Aschen hetten ersticken vnnd außleschen / vnnd dannenhero auch die jenige schwere vnnd weitaußsehende Inconvenientien / welche leyder dem Vatterlandt Teutscher Nation bey fortfressendem / vnd von Tag zu Tag je länger je mehr vmb sich greiffenden jnnerlilichen Mißtrawen heimwachsen wollen / vmb etwas vnterbrechen vnd abwenden lassen / sintemal auch wir an vnserm wenigen Orth / bey diesem gefährlichen / bevorab dem Böhmischen Wesen / keinen schlechten Schaden vnd Nachstandt gehabt / sondern bey denen nechstabgewichenen Jahrs vorgangenen starcken vnnd schweren Durchzügen vnd Musterplätzen / einer sehr grossen Anzahl frembden Kriegsvolcks / vnter Stärckung dieser Frontier- vnd Grentz Statt habender Guardy / ein namhaffts vnd stattlichs spendiren vnd anwenden müssen.
Gleich wie aber Vnsere geliebte vnnd geehrte Vorfahren frey zum Heyl. Reich kommen / vnd solche jhre / vor jetztbemeldter Herbeytrettung zum Reich / wolhergebrachte Libertät vnnd Freyheit auff vns / jhre Nachkömling continuirt / deren sich auch weyland Römische Keyser vnd Könige / so miltiglich jederweilen erinnert / daß jhren Keyserlichen vnnd Königlichen M. M. weder wir noch vnsere Bürgerschafft jemahls gehuldigt oder Pflicht erstattet / vnd als auch etwan dergleichen begert / vnnd aber vnsere Vorfahren / am Statt Regiment jhr Herkommen vnd Freyheit dargegen eingewendet / sie vnangefochten darbey gelassen worden / vnd nichts desto weniger den Römischen Keysern / Königen vnd dem H. Reich trew vnd hold gewesen vnnd geb lieben / wie solches im Nohtfall mit vielerhand stattlichen Exempeln vnd sonderlich mit dem auch beyzubringen / daß vor vngefehr etlich vnd 60. Jahren / diese Statt mit mercklichem jhrem Kosten vnd Gefahr / vnangesehen einer so grossen Macht / die sich biß in 50000. Mann erstreckt gehadt / mit sehr geringer Hülff vnd Beystandt anderer Benachbarter / standhafftiglich beym Reich gehalten / vnnd diesen Schlüssel bewahrt / auch etwa seyther da das gantze Land von frembden Nationen grosse Anstöß vielfältig zu erdulden gehabt hette / vnnd in eusserstes Verderben gesetzt worden were / ohn anderer Leuth zuthun viel Vbels abgewendet / vnd dannoch auch an jhrem Orth die Türcken- vnnd andere Hülffen biß in etlich nicht wenig Tonnen Golds abrichten / erlegen vnd bezahlen lassen / wie solches alles mit sonderbaren Keyserli-
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