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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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vnd vors vierte consideriren, wann sie sich zu vndertruckung deß New erwöhlten vnnd gecrönten gehuldigten Königs / vnnd dessen Recht glaubige Vnderthanen würden gebrauchen lassen / daß alsdann Ihr. Churfürstl. Gn. Landt vnd Leute / mit viel beschwerlichen Durchzügen / vnnd sonderlich von deren Seiten / so Keyserliche Majest. zu Hülffe kommen / belästiget vnd beängstiget würden / dann einmal gewiß / wann es darzu kommen solte / man würde jenes Orts die Pässe dero gestalt beschliessen / vnd zu halten / daß obbesagtes Keyserl. Majestät zu Hülff kommendes Kriegsvolck notwendig Ew. Churf. Gn. Land Durchzügen / vnd auff dieselbige zugeführt werden müßte.

5. Vnd da vors fünffte der Gegentheil im geringsten Lufft vnd servitet fühlen solte / wirdt es wol nirgend seine revange lieber als E. Churf. G. nehmen / vmb dieser dreyen Vrsachen willen: erstlich / weil E. Churfürstl. Gn. Land solchen Einfällen vnd irruptionibus am nechsten gesessen vnd angewendet.

Zum andern / weil die gantze Sach auffs Religionswesen gesetzt / Ew. Churfürst. Gn. auch ein Religionsverwandter / vnnd gleichwol hoc scopo seposito gegen sie procedirten / so würden sie dasselbe dermassen exacerbiren / daß sie ihre vindictam eher allhie / als anderswo suchen dörfften.

Zum dritten / sie würden auch vermeynen / es were ihnen an der Zurück: vnd Abzahlung Ewer Churfürstl. Gn. als anderswo gelegen seyn / dann wann das Spiel recht angehen solte / so würden die Geistlichen von Bayern sonsten Werck genug am Rocken finden / daß sie sich also vor keinem mehr / als Ewer Churfürstl. Gn. zu förchten hetten.

Nun gibt es die Natur / daß wann man sich in Kriegszeiten am meisten zu förchten / da opponirt man sich auch am stärcksten.

6. Vnd dörffte also vors sechste / maior pars, & vera moles belli an E. Churfürstl. Gn. Gräntzen zum wenigsten / wo nicht gar in E. Churfürstl. Gn. Landen (da Gott vor sey) devolvirt vnnd gewältzet werden.

7. Vber diß / zum siebenden / däucht J. Fürstl. Gn. diß noch die gröste Gefahr seyn / daß dannenhero ein vberauß vnaußlößlich odium zwischen den beyden Churfürstlichen Häussern / Pfaltz vnd Sachsen / entstehen vnnd erwachsen würde / daß Chur Pfaltz darfür halten möchte / man hette derselben ex mera aemulatione, ihrer Erhöhung vnd Königlichen Dignität mißgönnet / da doch Sie selbst sich darzu nicht gedrungen / vnd ihren allerselts in Schrisfften / vnnd sonsten an Tag gegeben vorgeben nach / die Macht ambiiret, viel weniger dieselbe gereitzet vnnd gelocket / noch durch einige Practick auff sich devolviret / sondern haben es für ein purum donum Dei, vnnd absonderliche Schickung deß Allerhöchsten halten vnd erkennen müssen / dannenhero sie dann bewogen dieselbe anzunehmen / vnnd sonderlich / weil durch solche Gelegenheit ein stattlich Mittel zu Handen kommen / das Evangelische Religionswesen / so deren Orten hart gedrängt gewesen / zu secundiren / vnd widerumb auffzurichten / in welchem Beginnen dann sie vtelmehr / ihrem Vermuhten nach / Ewer Churfürstl. Gnad. applausum quam dissensum, succursum quam occursum erwarten sollen / wie dann Ewer Churfürstl. Gnaden gewißlich / da die Wahl auff Sie gefallen were / zu Chur Pfaltz sich versehen gehabt hetten: es würde sich auch gedacht odium, wann auch schon ein stattliche Victoria auff Ew. Churfürstl. Gn. seiten erfolgen solte / sich keines wegs auffheben lassen / sondern sich vielmehr zur perpetuation vnd schädlichen Verlängerung anlassen.

8. Vnd müßte dann / vors achte / hierauß ein stetswehrende Trennung deß Churfürstl. Collegii auß demselben suspensio & mutatio, mit stetswehrender Vnsicherheit vnd Spendirung aller Kräfften deß H. Römischen Reiches / auch endlich die gäntzliche Zerbrechung vnd Vberhauff enwerffung desselben / vnd was dergleichen Inconvenientien ohnzehlichen mehr seyn / ergehen vnd erfolgen.

Diesem grossen Vnheil nun were der gestalt Ihrer Fürstl. Gn. Trewhertzigen vnd warhafften Meynung nach / stattlich zu begegnen / wann Ew. Churfürstl. Gn. in terminis pacificis, wie bißhero von derselben löblichst geschehen / verblieben / vnnd sich deren Pontificiorum vnd andere hitzige Consiliorum, also vnd also weit nicht theil[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]afftig machten / sondern dieselben / wie sie den Gewissens / Verstands / vnd von Gott verliehenen Ansehens halben wol thun können / abwenden vnd decliniren, vnd allerley gütliche Versuch / Mittel an die Hand nehmen hülffen / dann dadurch würde nicht allein Ewer Churfürstl. Gn. vnd der Ihrigen beständige Sicherheit / sondern auch dem Evangelischen Wesen erwünschte vnnd gesundte Lufft gegeben / vnd Würde dasselbe durch Ew. Churf. Gn. alle jetzigen Außschlag / Lob vnd Danckwürdig erigirt, vnd in seinen vorigen Standt wider versetzt / würde auch sonsten in politico staru alles erwachsenes Vnheil / so wol iniustirt, als Prophansachen abgeschafft / vnd alle Heylsamkeit dargegen wider restabilirt vnd auffgerichtet.

Vnd ob man je vorwenden wolte / daß dieses grosses Vnwesen zu keinem Religions Krieg angesehen / so ist doch dasselbe nicht scheinbar / inmassen männiglichen bewußt / daß vmb Bedrängnuß der Warheit willen sich diese Vnruhe entsponnen / sich nach List / durch Favor der jenigen / so der einigen oder andern Religion zugethan erhalte / sich auch wol / da sie mit dem Schwerdt auß geführet werden solte / also enden / vnd welcher Theil dem andern obsiegen wirdt / demselben die Regal seines Glaubens vorzuschreiben nicht vnderlassen werde: Ja es dörfften sich auch Ew. Churf. Gn. so wenig als andere Evangelische Correspondirende oder Vnirte / an der Keyserlichen Majest. Person / Ampt / Hohheit / vnd was deme mehr anhängig / ja geringsten vergreiffen / noch versündigen / dann gewißlich deren keines biß Dato gedachten Correspondirenden mit Warheit beygelegt werden kan / wie solches alles bißhero geführter Raht vnd That auch die Declarationes gegen Ihr. Keyserl.

vnd vors vierte consideriren, wann sie sich zu vndertruckung deß New erwöhlten vnnd gecrönten gehuldigten Königs / vnnd dessen Recht glaubige Vnderthanen würden gebrauchẽ lassen / daß alsdann Ihr. Churfürstl. Gn. Landt vnd Leute / mit viel beschwerlichen Durchzügen / vnnd sonderlich von deren Seiten / so Keyserliche Majest. zu Hülffe kom̃en / belästiget vnd beängstiget würden / dann einmal gewiß / wann es darzu kommen solte / man würde jenes Orts die Pässe dero gestalt beschliessen / vnd zu halten / daß obbesagtes Keyserl. Majestät zu Hülff kommendes Kriegsvolck notwendig Ew. Churf. Gn. Land Durchzügen / vnd auff dieselbige zugeführt werden müßte.

5. Vnd da vors fünffte der Gegentheil im geringsten Lufft vnd servitet fühlen solte / wirdt es wol nirgend seine revange lieber als E. Churf. G. nehmen / vmb dieser dreyen Vrsachen willen: erstlich / weil E. Churfürstl. Gn. Land solchen Einfällen vnd irruptionibus am nechsten gesessen vnd angewendet.

Zum andern / weil die gantze Sach auffs Religionswesen gesetzt / Ew. Churfürst. Gn. auch ein Religionsverwandter / vnnd gleichwol hoc scopo seposito gegen sie procedirten / so würden sie dasselbe dermassen exacerbiren / daß sie ihre vindictam eher allhie / als anderswo suchen dörfften.

Zum dritten / sie würden auch vermeynen / es were ihnen an der Zurück: vnd Abzahlung Ewer Churfürstl. Gn. als anderswo gelegen seyn / dann wann das Spiel recht angehen solte / so würden die Geistlichen von Bayern sonsten Werck genug am Rocken finden / daß sie sich also vor keinem mehr / als Ewer Churfürstl. Gn. zu förchten hetten.

Nun gibt es die Natur / daß wann man sich in Kriegszeiten am meisten zu förchten / da opponirt man sich auch am stärcksten.

6. Vnd dörffte also vors sechste / maior pars, & vera moles belli an E. Churfürstl. Gn. Gräntzen zum wenigsten / wo nicht gar in E. Churfürstl. Gn. Landen (da Gott vor sey) devolvirt vnnd gewältzet werden.

7. Vber diß / zum siebenden / däucht J. Fürstl. Gn. diß noch die gröste Gefahr seyn / daß dannenhero ein vberauß vnaußlößlich odium zwischen den beyden Churfürstlichen Häussern / Pfaltz vnd Sachsen / entstehen vnnd erwachsen würde / daß Chur Pfaltz darfür halten möchte / man hette derselben ex mera aemulatione, ihrer Erhöhung vnd Königlichen Dignität mißgönnet / da doch Sie selbst sich darzu nicht gedrungen / vnd ihren allerselts in Schrisfften / vnnd sonsten an Tag gegeben vorgeben nach / die Macht ambiiret, viel weniger dieselbe gereitzet vnnd gelocket / noch durch einige Practick auff sich devolviret / sondern haben es für ein purum donum Dei, vnnd absonderliche Schickung deß Allerhöchsten halten vnd erkennẽ müssen / dannenhero sie dann bewogen dieselbe anzunehmen / vnnd sonderlich / weil durch solche Gelegenheit ein stattlich Mittel zu Handen kommen / das Evangelische Religionswesen / so deren Orten hart gedrängt gewesen / zu secundiren / vnd widerumb auffzurichten / in welchem Beginnen dann sie vtelmehr / ihrem Vermuhten nach / Ewer Churfürstl. Gnad. applausum quam dissensum, succursum quam occursum erwarten sollen / wie dann Ewer Churfürstl. Gnaden gewißlich / da die Wahl auff Sie gefallen were / zu Chur Pfaltz sich versehen gehabt hetten: es würde sich auch gedacht odium, wann auch schon ein stattliche Victoria auff Ew. Churfürstl. Gn. seiten erfolgen solte / sich keines wegs auffheben lassen / sondern sich vielmehr zur perpetuation vnd schädlichen Verlängerung anlassen.

8. Vnd müßte dann / vors achte / hierauß ein stetswehrende Trennung deß Churfürstl. Collegii auß demselben suspensio & mutatio, mit stetswehrender Vnsicherheit vnd Spendirung aller Kräfften deß H. Römischen Reiches / auch endlich die gäntzliche Zerbrechung vñ Vberhauff enwerffung desselben / vnd was dergleichẽ Inconvenientien ohnzehlichen mehr seyn / ergehen vnd erfolgen.

Diesem grossen Vnheil nun were der gestalt Ihrer Fürstl. Gn. Trewhertzigen vnd warhafften Meynung nach / stattlich zu begegnen / wann Ew. Churfürstl. Gn. in terminis pacificis, wie bißhero von derselben löblichst geschehen / verblieben / vnnd sich deren Pontificiorum vnd andere hitzige Consiliorum, also vñ also weit nicht theil[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]afftig machten / sondern dieselbẽ / wie sie den Gewissens / Verstands / vnd von Gott verliehenen Ansehens halben wol thun können / abwenden vnd decliniren, vnd allerley gütliche Versuch / Mittel an die Hand nehmen hülffen / dann dadurch würde nicht allein Ewer Churfürstl. Gn. vnd der Ihrigen beständige Sicherheit / sondern auch dem Evangelischen Wesen erwünschte vnnd gesundte Lufft gegeben / vnd Würde dasselbe durch Ew. Churf. Gn. alle jetzigen Außschlag / Lob vnd Danckwürdig erigirt, vnd in seinen vorigen Standt wider versetzt / würde auch sonsten in politico staru alles erwachsenes Vnheil / so wol iniustirt, als Prophansachen abgeschafft / vnd alle Heylsamkeit dargegen wider restabilirt vnd auffgerichtet.

Vnd ob man je vorwenden wolte / daß dieses grosses Vnwesen zu keinem Religions Krieg angesehen / so ist doch dasselbe nicht scheinbar / inmassen männiglichen bewußt / daß vmb Bedrängnuß der Warheit willen sich diese Vnruhe entsponnen / sich nach List / durch Favor der jenigen / so der einigen oder andern Religion zugethan erhalte / sich auch wol / da sie mit dem Schwerdt auß geführet werdẽ solte / also enden / vnd welcher Theil dem andern obsiegen wirdt / demselben die Regal seines Glaubens vorzuschreiben nicht vnderlassen werde: Ja es dörfften sich auch Ew. Churf. Gn. so wenig als andere Evangelische Correspondirende oder Vnirte / an der Keyserlichen Majest. Person / Ampt / Hohheit / vnd was deme mehr anhängig / ja geringsten vergreiffen / noch versündigen / dann gewißlich deren keines biß Dato gedachten Correspondirenden mit Warheit beygelegt werden kan / wie solches alles bißhero geführter Raht vnd That auch die Declarationes gegen Ihr. Keyserl.

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[340/0391] vnd vors vierte consideriren, wann sie sich zu vndertruckung deß New erwöhlten vnnd gecrönten gehuldigten Königs / vnnd dessen Recht glaubige Vnderthanen würden gebrauchẽ lassen / daß alsdann Ihr. Churfürstl. Gn. Landt vnd Leute / mit viel beschwerlichen Durchzügen / vnnd sonderlich von deren Seiten / so Keyserliche Majest. zu Hülffe kom̃en / belästiget vnd beängstiget würden / dann einmal gewiß / wann es darzu kommen solte / man würde jenes Orts die Pässe dero gestalt beschliessen / vnd zu halten / daß obbesagtes Keyserl. Majestät zu Hülff kommendes Kriegsvolck notwendig Ew. Churf. Gn. Land Durchzügen / vnd auff dieselbige zugeführt werden müßte. 5. Vnd da vors fünffte der Gegentheil im geringsten Lufft vnd servitet fühlen solte / wirdt es wol nirgend seine revange lieber als E. Churf. G. nehmen / vmb dieser dreyen Vrsachen willen: erstlich / weil E. Churfürstl. Gn. Land solchen Einfällen vnd irruptionibus am nechsten gesessen vnd angewendet. Zum andern / weil die gantze Sach auffs Religionswesen gesetzt / Ew. Churfürst. Gn. auch ein Religionsverwandter / vnnd gleichwol hoc scopo seposito gegen sie procedirten / so würden sie dasselbe dermassen exacerbiren / daß sie ihre vindictam eher allhie / als anderswo suchen dörfften. Zum dritten / sie würden auch vermeynen / es were ihnen an der Zurück: vnd Abzahlung Ewer Churfürstl. Gn. als anderswo gelegen seyn / dann wann das Spiel recht angehen solte / so würden die Geistlichen von Bayern sonsten Werck genug am Rocken finden / daß sie sich also vor keinem mehr / als Ewer Churfürstl. Gn. zu förchten hetten. Nun gibt es die Natur / daß wann man sich in Kriegszeiten am meisten zu förchten / da opponirt man sich auch am stärcksten. 6. Vnd dörffte also vors sechste / maior pars, & vera moles belli an E. Churfürstl. Gn. Gräntzen zum wenigsten / wo nicht gar in E. Churfürstl. Gn. Landen (da Gott vor sey) devolvirt vnnd gewältzet werden. 7. Vber diß / zum siebenden / däucht J. Fürstl. Gn. diß noch die gröste Gefahr seyn / daß dannenhero ein vberauß vnaußlößlich odium zwischen den beyden Churfürstlichen Häussern / Pfaltz vnd Sachsen / entstehen vnnd erwachsen würde / daß Chur Pfaltz darfür halten möchte / man hette derselben ex mera aemulatione, ihrer Erhöhung vnd Königlichen Dignität mißgönnet / da doch Sie selbst sich darzu nicht gedrungen / vnd ihren allerselts in Schrisfften / vnnd sonsten an Tag gegeben vorgeben nach / die Macht ambiiret, viel weniger dieselbe gereitzet vnnd gelocket / noch durch einige Practick auff sich devolviret / sondern haben es für ein purum donum Dei, vnnd absonderliche Schickung deß Allerhöchsten halten vnd erkennẽ müssen / dannenhero sie dann bewogen dieselbe anzunehmen / vnnd sonderlich / weil durch solche Gelegenheit ein stattlich Mittel zu Handen kommen / das Evangelische Religionswesen / so deren Orten hart gedrängt gewesen / zu secundiren / vnd widerumb auffzurichten / in welchem Beginnen dann sie vtelmehr / ihrem Vermuhten nach / Ewer Churfürstl. Gnad. applausum quam dissensum, succursum quam occursum erwarten sollen / wie dann Ewer Churfürstl. Gnaden gewißlich / da die Wahl auff Sie gefallen were / zu Chur Pfaltz sich versehen gehabt hetten: es würde sich auch gedacht odium, wann auch schon ein stattliche Victoria auff Ew. Churfürstl. Gn. seiten erfolgen solte / sich keines wegs auffheben lassen / sondern sich vielmehr zur perpetuation vnd schädlichen Verlängerung anlassen. 8. Vnd müßte dann / vors achte / hierauß ein stetswehrende Trennung deß Churfürstl. Collegii auß demselben suspensio & mutatio, mit stetswehrender Vnsicherheit vnd Spendirung aller Kräfften deß H. Römischen Reiches / auch endlich die gäntzliche Zerbrechung vñ Vberhauff enwerffung desselben / vnd was dergleichẽ Inconvenientien ohnzehlichen mehr seyn / ergehen vnd erfolgen. Diesem grossen Vnheil nun were der gestalt Ihrer Fürstl. Gn. Trewhertzigen vnd warhafften Meynung nach / stattlich zu begegnen / wann Ew. Churfürstl. Gn. in terminis pacificis, wie bißhero von derselben löblichst geschehen / verblieben / vnnd sich deren Pontificiorum vnd andere hitzige Consiliorum, also vñ also weit nicht theil_afftig machten / sondern dieselbẽ / wie sie den Gewissens / Verstands / vnd von Gott verliehenen Ansehens halben wol thun können / abwenden vnd decliniren, vnd allerley gütliche Versuch / Mittel an die Hand nehmen hülffen / dann dadurch würde nicht allein Ewer Churfürstl. Gn. vnd der Ihrigen beständige Sicherheit / sondern auch dem Evangelischen Wesen erwünschte vnnd gesundte Lufft gegeben / vnd Würde dasselbe durch Ew. Churf. Gn. alle jetzigen Außschlag / Lob vnd Danckwürdig erigirt, vnd in seinen vorigen Standt wider versetzt / würde auch sonsten in politico staru alles erwachsenes Vnheil / so wol iniustirt, als Prophansachen abgeschafft / vnd alle Heylsamkeit dargegen wider restabilirt vnd auffgerichtet. Vnd ob man je vorwenden wolte / daß dieses grosses Vnwesen zu keinem Religions Krieg angesehen / so ist doch dasselbe nicht scheinbar / inmassen männiglichen bewußt / daß vmb Bedrängnuß der Warheit willen sich diese Vnruhe entsponnen / sich nach List / durch Favor der jenigen / so der einigen oder andern Religion zugethan erhalte / sich auch wol / da sie mit dem Schwerdt auß geführet werdẽ solte / also enden / vnd welcher Theil dem andern obsiegen wirdt / demselben die Regal seines Glaubens vorzuschreiben nicht vnderlassen werde: Ja es dörfften sich auch Ew. Churf. Gn. so wenig als andere Evangelische Correspondirende oder Vnirte / an der Keyserlichen Majest. Person / Ampt / Hohheit / vnd was deme mehr anhängig / ja geringsten vergreiffen / noch versündigen / dann gewißlich deren keines biß Dato gedachten Correspondirenden mit Warheit beygelegt werden kan / wie solches alles bißhero geführter Raht vnd That auch die Declarationes gegen Ihr. Keyserl.

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  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 340. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/391>, abgerufen am 16.06.2024.