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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Es hat sich aber dieses also angefangen: Als Apt zu Braunaw verwehret seinen Vnterthanen sub vtraque eine Kirche zubawen. die sub vtraque hin vnnd wider auff Weltlichen Boden (in Böhmen) zu jhrem Religions Exercitio vermög jhrer erlangten Freyheiten Kirchen auffbaweten / haben auch die Innwohner deß Stättleins Braunaw / welches dem Apt deß Closters zu Braunaw zuständig war / eine Kirch zu bawen angefangen. Weil nun die Römisch-Catholischen die in dem Mayestät-Brieff vermeldte Freyheit / Kirchen zu bawen / von den Vnderthanen Geistlicher Obrigkeiten nicht wolten verstanden haben. Ja vber diß auch / daß in dem Mayestät-Brieff allein den Ständen deß Königreichs Kirchen zu bawen zugelassen würde / der Vnderthanen aber / vnnd fürnemblich der Geistlichen / keine Meldung geschehe / behaupten wolten / als hat gedachter Apt zu Braunaw solchem Werck sich starck widerleget.

Wie aber sein Abmahnen vnd Verbott nichts Apt zu Braunaw klaget Rayser Matthiae seiner Vnderthanen Beginnen. Braunauwer von K. Matthia von jhrem Vorhaben abgemahnet. helffen wöllen / solches Kayser Matthiae, als er erstmals Anno 1611. die Regierung deß Königreichs Böheimb angetretten / geklaget / welcher sie von dem vorhabenden Baw abzustehen vermahnet: Sie / die Braunawer aber suchten wider solchen Befehl bey den Defensoren zu Prag schutz. Worauff dieselbe die Landt-Officirer / Käyserliche Räthe vnnd auß jeder Provintz sechs Personen zusammen erforderten / vnnd jhnen die Sachen fürtrugen. Da ward nun / daß die vnter Geistlicher Obrigkeit gehörige Vnderthanen deßBraunauwer suchen Schutz bey den Defensoren zu Prag. Mayestät-Brieffs auch geniessen solten erkant / vnnd deßwegen die Braunawer jhren Baw fort zu führen ermahnet; welche dann auch / weil sie diesen hinderhalt hatten / das angefangene Werck eyfferig forttrieben.

Defensorn zu Prag billigen der Braunauwer Sachen. Fürnembste vnder den Braunauwern zu Prag in Hafftung / genommen vnnd die Kirch gesperret. Demnach nun vber etlich Zeit hernach / auff deß Apts ferrnere Klagen / die Kirchen jhme abzutretten vnnd die Schlüssel in die Böhmische Canceley zulieffern / jhnen durch Kayserliche vnd Königliche Mandat / aufferleget wurde: Sie aber doch dessen alles vngeacht / weil jhnen solches die Stände sub vtraque auff ein newes An. 1615. nach Innhalt jhrer Privilegien / für Recht erkenneten / diesem nicht folg leysten / noch auch von jhrem Vorhaben abweichen wolten / sind die vornembsten Häupter vnder jhnen (den Braunauwern) zu Prag in Hafftung genommen vnd die Kirchen mit Gewalt gesperret worden.

Clostergraber newgebawte Kirche eingerissen. Vnder diesem Verlauff wurde auch in dem Bergflecken Clostergrab eine / von denen sub vtraque newerbawte Kirchen / zu welcher Auff führung etliche Chur vnnd Fürsten deß Reichs / vnd andere hohe Personen / grosse vnnd ansehenliche Stewern hergeben / von dem Ertzbischoff zu Prag / deme besagter Flecken zuständig / eingenominen / niedergerissen vnd geschleiffet.

Es befande sich aber eben vmb diese Zeit Jhr Kays. Mayest. mit der Hoff haltung zu Wien in Oesterreich / dann nach dem Jhre May. gesehen / daß wegen jhres hohe Alters vnnd allerhandt zustehenden Schwachheiten / jhres Lebens Ende herbey nahete / wolte Jhr May. der Succession halben in beyden Königreichen Böheimb vnnd Hungarn / noch bey jhren Lebzeiten eine Richtigkeit treffen: ernennete deßwegen zu einem Successoren in denselben seinen Vettern ErtzhertzogenErtzhertzog Ferdinandt zum Böhmischen Rönig gecrönet. Ferdinandum / welcher dann auch den 29. Junii im Jahr 1617. von den Böhmischen Ständen angenommen zu jhrem König erwöhlet vnnd gekrönet worden / vnnd nicht lang hernach auch in Hungarn / selbiges Königreich gleichmässig zu acceptiren abgereiset: dabeneben solcher Hungarischen Wahl vnnd Krönung desto näher beyzuwohnen Jhr Kay. Manest. Jhre Residens zu Wien / weil sie Leibs-Schwachheit halber nicht wohl weiter kommen kundte angestellet.

Defensores halten wegen der Clostergraber vnnd Vnder diesem deß Kaysers Abwesen wurde den Defensoren zu Prag obberührter Proceß mit den Braunawern / vnd Clostergrabern geklaget / die sich deßwegen wider versambleten vndBraunauwer Sachen eine Zusam menkunfft zu Prag.(weil dergleichen andere Proceduren mehr wider die Evangelische angestellet / vnnd selbige mit allerhand Trangsalen ein gute Zeit vber beschweret worden) bey den hinderlassenen Käyserlichen Statthaltern vnnd Räthen / wie auch bey Jhrer May. dem Kayser selbsten durch Schreiben vmb Remedirung solcher vnnd anderer dergleichen Trangsalen vnnd Loßlassung der gefangenen Braunawer anhielten / vnderdessen auch eine allgemeine Zusammenkunfft der Evangelischen Böhmischen Ständte auff den 21. Maii anni 1618. zu Prag in Kayser Caroli IV. Collegio zu halten / außschrieben / vnd darbey zuerkennen gaben welcher Gestalt derer sub vtraque Heyl darauffstünde; jhre Privilegien Gewalt litten; dem Mayestät-Brieff nachgestellet wurde; grosse Kriegsmacht vorhanden / vnnd die äusserste Gefahr / wo sie nicht auffwacheten / für der Thür were.

Als nun hier auß die Sach ein seltzames Ansehen bekame vnnd auch Jhr Kays. May. als sie dessen von jhren hinderlassenen Statthaltern vnnd Räthen berichtet worden / solche angestelte Zusammenkunfft jhr höchlich zu wider seyn liessen /Böhmische Stände sub vtraque entschuldigen sich bey dem Kayser / der angestelten Zusammenkunfft halben. liessen die Stände / als sie dieses vermercket / an dieselbe ein Entschuldigungs Schreiben abgehen / in welchem sie darthäten vnd bewiesen / daß sie eine solche Zusammenkunfft / vermög deß Mayestät-Brieffs / Landtags Beschluß vnnd der auffgerichten Vergleichungen / zu halten befugt / vnd darmit im geringsten gegen Jhre May. sich nit vergriffen hetten.

Es hat aber Jhre Käys. May. auff diese eingewendeteRayserlich Schreiben / wegen der angestelten Versamblung derer sub vtraque an die Keyserl. Statthalter zu Prag abgangen. Entschuldigung den II. Martii von Wien auß nachfolgend Schreiben an Jhre hinderlassene Statthalter vnnd Räthe zu Prag abgehen lassen; Jhre Mayest. hetten nicht allein auß Jhren (besagter Statthalter vnnd Räthe) Schreiben vnd der darinnen verschlossenen Beylag / sondern auch auß andern vnderschiedlichen Oertern verstanden / was bey vergangener der Stände Zusammenkunfft im Collegio Carolino zu Prag abgehandelt worden: Befinden

Es hat sich aber dieses also angefangen: Als Apt zu Braunaw verwehret seinen Vnterthanen sub vtraque eine Kirche zubawen. die sub vtraque hin vnnd wider auff Weltlichen Boden (in Böhmen) zu jhrem Religions Exercitio vermög jhrer erlangten Freyheiten Kirchen auffbaweten / haben auch die Innwohner deß Stättleins Braunaw / welches dem Apt deß Closters zu Braunaw zuständig war / eine Kirch zu bawen angefangen. Weil nun die Römisch-Catholischen die in dem Mayestät-Brieff vermeldte Freyheit / Kirchen zu bawen / von den Vnderthanen Geistlicher Obrigkeiten nicht wolten verstanden haben. Ja vber diß auch / daß in dem Mayestät-Brieff allein den Ständen deß Königreichs Kirchen zu bawen zugelassen würde / der Vnderthanen aber / vnnd fürnemblich der Geistlichen / keine Meldung geschehe / behaupten wolten / als hat gedachter Apt zu Braunaw solchem Werck sich starck widerleget.

Wie aber sein Abmahnen vnd Verbott nichts Apt zu Braunaw klaget Rayser Matthiae seiner Vnderthanen Beginnen. Braunauwer von K. Matthia von jhrem Vorhaben abgemahnet. helffen wöllen / solches Kayser Matthiae, als er erstmals Anno 1611. die Regierung deß Königreichs Böheimb angetretten / geklaget / welcher sie von dem vorhabenden Baw abzustehen vermahnet: Sie / die Braunawer aber suchten wider solchen Befehl bey den Defensoren zu Prag schutz. Worauff dieselbe die Landt-Officirer / Käyserliche Räthe vnnd auß jeder Provintz sechs Personen zusammen erforderten / vnnd jhnen die Sachen fürtrugen. Da ward nun / daß die vnter Geistlicher Obrigkeit gehörige Vnderthanen deßBraunauwer suchen Schutz bey den Defensoren zu Prag. Mayestät-Brieffs auch geniessen solten erkant / vnnd deßwegen die Braunawer jhren Baw fort zu führen ermahnet; welche dann auch / weil sie diesen hinderhalt hatten / das angefangene Werck eyfferig forttrieben.

Defensorn zu Prag billigen der Braunauwer Sachẽ. Fürnembste vnder den Braunauwern zu Prag in Hafftung / genommen vnnd die Kirch gesperret. Demnach nun vber etlich Zeit hernach / auff deß Apts ferrnere Klagen / die Kirchen jhme abzutretten vnnd die Schlüssel in die Böhmische Canceley zulieffern / jhnen durch Kayserliche vnd Königliche Mandat / aufferleget wurde: Sie aber doch dessen alles vngeacht / weil jhnen solches die Stände sub vtraque auff ein newes An. 1615. nach Innhalt jhrer Privilegien / für Recht erkenneten / diesem nicht folg leysten / noch auch von jhrem Vorhaben abweichen wolten / sind die vornembsten Häupter vnder jhnen (den Braunauwern) zu Prag in Hafftung genommen vnd die Kirchen mit Gewalt gesperret worden.

Clostergraber newgebawte Kirche eingerissen. Vnder diesem Verlauff wurde auch in dem Bergflecken Clostergrab eine / von denen sub vtraque newerbawte Kirchen / zu welcher Auff führung etliche Chur vnnd Fürsten deß Reichs / vnd andere hohe Personen / grosse vnnd ansehenliche Stewern hergeben / von dem Ertzbischoff zu Prag / deme besagter Flecken zuständig / eingenominen / niedergerissen vnd geschleiffet.

Es befande sich aber eben vmb diese Zeit Jhr Kays. Mayest. mit der Hoff haltung zu Wien in Oesterreich / dann nach dem Jhre May. gesehen / daß wegen jhres hohe Alters vnnd allerhandt zustehenden Schwachheiten / jhres Lebens Ende herbey nahete / wolte Jhr May. der Succession halben in beyden Königreichen Böheimb vnnd Hungarn / noch bey jhren Lebzeiten eine Richtigkeit treffen: ernennete deßwegen zu einem Successoren in denselben seinen Vettern ErtzhertzogenErtzhertzog Ferdinandt zum Böhmischen Rönig gecrönet. Ferdinandum / welcher dann auch den 29. Junii im Jahr 1617. von den Böhmischen Ständen angenommen zu jhrem König erwöhlet vnnd gekrönet worden / vnnd nicht lang hernach auch in Hungarn / selbiges Königreich gleichmässig zu acceptiren abgereiset: dabeneben solcher Hungarischen Wahl vnnd Krönung desto näher beyzuwohnen Jhr Kay. Manest. Jhre Residens zu Wien / weil sie Leibs-Schwachheit halber nicht wohl weiter kommen kundte angestellet.

Defensores halten wegen der Clostergraber vnnd Vnder diesem deß Kaysers Abwesen wurde den Defensoren zu Prag obberührter Proceß mit den Braunawern / vnd Clostergrabern geklaget / die sich deßwegen wider versambleten vndBraunauwer Sachẽ eine Zusam menkunfft zu Prag.(weil dergleichen andere Proceduren mehr wider die Evangelische angestellet / vnnd selbige mit allerhand Trangsalen ein gute Zeit vber beschweret worden) bey den hinderlassenen Käyserlichen Statthaltern vnnd Räthen / wie auch bey Jhrer May. dem Kayser selbsten durch Schreiben vmb Remedirung solcher vnnd anderer dergleichen Trangsalen vnnd Loßlassung der gefangenen Braunawer anhielten / vnderdessen auch eine allgemeine Zusammenkunfft der Evangelischen Böhmischen Ständte auff den 21. Maii anni 1618. zu Prag in Kayser Caroli IV. Collegio zu halten / außschrieben / vnd darbey zuerkennen gaben welcher Gestalt derer sub vtraque Heyl darauffstünde; jhre Privilegien Gewalt litten; dem Mayestät-Brieff nachgestellet wurde; grosse Kriegsmacht vorhanden / vnnd die äusserste Gefahr / wo sie nicht auffwacheten / für der Thür were.

Als nun hier auß die Sach ein seltzames Ansehen bekame vnnd auch Jhr Kays. May. als sie dessen von jhren hinderlassenen Statthaltern vnnd Räthen berichtet worden / solche angestelte Zusammenkunfft jhr höchlich zu wider seyn liessen /Böhmische Stände sub vtraque entschuldigen sich bey dem Kayser / der angestelten Zusammẽkunfft halben. liessen die Stände / als sie dieses vermercket / an dieselbe ein Entschuldigungs Schreiben abgehen / in welchem sie darthäten vnd bewiesen / daß sie eine solche Zusammenkunfft / vermög deß Mayestät-Brieffs / Landtags Beschluß vnnd der auffgerichten Vergleichungen / zu halten befugt / vnd darmit im geringsten gegen Jhre May. sich nit vergriffen hetten.

Es hat aber Jhre Käys. May. auff diese eingewendeteRayserlich Schreiben / wegen der angestelten Versamblung derer sub vtraque an die Keyserl. Statthalter zu Prag abgangen. Entschuldigung den II. Martii von Wien auß nachfolgend Schreiben an Jhre hinderlassene Statthalter vnnd Räthe zu Prag abgehen lassen; Jhre Mayest. hetten nicht allein auß Jhren (besagter Statthalter vnnd Räthe) Schreiben vnd der darinnen verschlossenen Beylag / sondern auch auß andern vnderschiedlichen Oertern verstanden / was bey vergangener der Stände Zusammenkunfft im Collegio Carolino zu Prag abgehandelt worden: Befinden

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          <p>Es hat sich aber dieses also angefangen: Als <note place="left">Apt zu                          Braunaw verwehret seinen Vnterthanen sub vtraque eine Kirche zubawen.</note>                      die sub vtraque hin vnnd wider auff Weltlichen Boden (in Böhmen) zu jhrem                      Religions Exercitio vermög jhrer erlangten Freyheiten Kirchen auffbaweten /                      haben auch die Innwohner deß Stättleins Braunaw / welches dem Apt deß Closters                      zu Braunaw zuständig war / eine Kirch zu bawen angefangen. Weil nun die                      Römisch-Catholischen die in dem Mayestät-Brieff vermeldte Freyheit / Kirchen zu                      bawen / von den Vnderthanen Geistlicher Obrigkeiten nicht wolten verstanden                      haben. Ja vber diß auch / daß in dem Mayestät-Brieff allein den Ständen deß                      Königreichs Kirchen zu bawen zugelassen würde / der Vnderthanen aber / vnnd                      fürnemblich der Geistlichen / keine Meldung geschehe / behaupten wolten / als                      hat gedachter Apt zu Braunaw solchem Werck sich starck widerleget.</p>
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[16/0039] Es hat sich aber dieses also angefangen: Als die sub vtraque hin vnnd wider auff Weltlichen Boden (in Böhmen) zu jhrem Religions Exercitio vermög jhrer erlangten Freyheiten Kirchen auffbaweten / haben auch die Innwohner deß Stättleins Braunaw / welches dem Apt deß Closters zu Braunaw zuständig war / eine Kirch zu bawen angefangen. Weil nun die Römisch-Catholischen die in dem Mayestät-Brieff vermeldte Freyheit / Kirchen zu bawen / von den Vnderthanen Geistlicher Obrigkeiten nicht wolten verstanden haben. Ja vber diß auch / daß in dem Mayestät-Brieff allein den Ständen deß Königreichs Kirchen zu bawen zugelassen würde / der Vnderthanen aber / vnnd fürnemblich der Geistlichen / keine Meldung geschehe / behaupten wolten / als hat gedachter Apt zu Braunaw solchem Werck sich starck widerleget. Apt zu Braunaw verwehret seinen Vnterthanen sub vtraque eine Kirche zubawen. Wie aber sein Abmahnen vnd Verbott nichts helffen wöllen / solches Kayser Matthiae, als er erstmals Anno 1611. die Regierung deß Königreichs Böheimb angetretten / geklaget / welcher sie von dem vorhabenden Baw abzustehen vermahnet: Sie / die Braunawer aber suchten wider solchen Befehl bey den Defensoren zu Prag schutz. Worauff dieselbe die Landt-Officirer / Käyserliche Räthe vnnd auß jeder Provintz sechs Personen zusammen erforderten / vnnd jhnen die Sachen fürtrugen. Da ward nun / daß die vnter Geistlicher Obrigkeit gehörige Vnderthanen deß Mayestät-Brieffs auch geniessen solten erkant / vnnd deßwegen die Braunawer jhren Baw fort zu führen ermahnet; welche dann auch / weil sie diesen hinderhalt hatten / das angefangene Werck eyfferig forttrieben. Apt zu Braunaw klaget Rayser Matthiae seiner Vnderthanen Beginnen. Braunauwer von K. Matthia von jhrem Vorhaben abgemahnet. Braunauwer suchen Schutz bey den Defensoren zu Prag. Demnach nun vber etlich Zeit hernach / auff deß Apts ferrnere Klagen / die Kirchen jhme abzutretten vnnd die Schlüssel in die Böhmische Canceley zulieffern / jhnen durch Kayserliche vnd Königliche Mandat / aufferleget wurde: Sie aber doch dessen alles vngeacht / weil jhnen solches die Stände sub vtraque auff ein newes An. 1615. nach Innhalt jhrer Privilegien / für Recht erkenneten / diesem nicht folg leysten / noch auch von jhrem Vorhaben abweichen wolten / sind die vornembsten Häupter vnder jhnen (den Braunauwern) zu Prag in Hafftung genommen vnd die Kirchen mit Gewalt gesperret worden. Defensorn zu Prag billigen der Braunauwer Sachẽ. Fürnembste vnder den Braunauwern zu Prag in Hafftung / genommen vnnd die Kirch gesperret. Vnder diesem Verlauff wurde auch in dem Bergflecken Clostergrab eine / von denen sub vtraque newerbawte Kirchen / zu welcher Auff führung etliche Chur vnnd Fürsten deß Reichs / vnd andere hohe Personen / grosse vnnd ansehenliche Stewern hergeben / von dem Ertzbischoff zu Prag / deme besagter Flecken zuständig / eingenominen / niedergerissen vnd geschleiffet. Clostergraber newgebawte Kirche eingerissen. Es befande sich aber eben vmb diese Zeit Jhr Kays. Mayest. mit der Hoff haltung zu Wien in Oesterreich / dann nach dem Jhre May. gesehen / daß wegen jhres hohe Alters vnnd allerhandt zustehenden Schwachheiten / jhres Lebens Ende herbey nahete / wolte Jhr May. der Succession halben in beyden Königreichen Böheimb vnnd Hungarn / noch bey jhren Lebzeiten eine Richtigkeit treffen: ernennete deßwegen zu einem Successoren in denselben seinen Vettern Ertzhertzogen Ferdinandum / welcher dann auch den 29. Junii im Jahr 1617. von den Böhmischen Ständen angenommen zu jhrem König erwöhlet vnnd gekrönet worden / vnnd nicht lang hernach auch in Hungarn / selbiges Königreich gleichmässig zu acceptiren abgereiset: dabeneben solcher Hungarischen Wahl vnnd Krönung desto näher beyzuwohnen Jhr Kay. Manest. Jhre Residens zu Wien / weil sie Leibs-Schwachheit halber nicht wohl weiter kommen kundte angestellet. Ertzhertzog Ferdinandt zum Böhmischen Rönig gecrönet. Vnder diesem deß Kaysers Abwesen wurde den Defensoren zu Prag obberührter Proceß mit den Braunawern / vnd Clostergrabern geklaget / die sich deßwegen wider versambleten vnd(weil dergleichen andere Proceduren mehr wider die Evangelische angestellet / vnnd selbige mit allerhand Trangsalen ein gute Zeit vber beschweret worden) bey den hinderlassenen Käyserlichen Statthaltern vnnd Räthen / wie auch bey Jhrer May. dem Kayser selbsten durch Schreiben vmb Remedirung solcher vnnd anderer dergleichen Trangsalen vnnd Loßlassung der gefangenen Braunawer anhielten / vnderdessen auch eine allgemeine Zusammenkunfft der Evangelischen Böhmischen Ständte auff den 21. Maii anni 1618. zu Prag in Kayser Caroli IV. Collegio zu halten / außschrieben / vnd darbey zuerkennen gaben welcher Gestalt derer sub vtraque Heyl darauffstünde; jhre Privilegien Gewalt litten; dem Mayestät-Brieff nachgestellet wurde; grosse Kriegsmacht vorhanden / vnnd die äusserste Gefahr / wo sie nicht auffwacheten / für der Thür were. Defensores halten wegen der Clostergraber vnnd Braunauwer Sachẽ eine Zusam menkunfft zu Prag. Als nun hier auß die Sach ein seltzames Ansehen bekame vnnd auch Jhr Kays. May. als sie dessen von jhren hinderlassenen Statthaltern vnnd Räthen berichtet worden / solche angestelte Zusammenkunfft jhr höchlich zu wider seyn liessen / liessen die Stände / als sie dieses vermercket / an dieselbe ein Entschuldigungs Schreiben abgehen / in welchem sie darthäten vnd bewiesen / daß sie eine solche Zusammenkunfft / vermög deß Mayestät-Brieffs / Landtags Beschluß vnnd der auffgerichten Vergleichungen / zu halten befugt / vnd darmit im geringsten gegen Jhre May. sich nit vergriffen hetten. Böhmische Stände sub vtraque entschuldigen sich bey dem Kayser / der angestelten Zusammẽkunfft halben. Es hat aber Jhre Käys. May. auff diese eingewendete Entschuldigung den II. Martii von Wien auß nachfolgend Schreiben an Jhre hinderlassene Statthalter vnnd Räthe zu Prag abgehen lassen; Jhre Mayest. hetten nicht allein auß Jhren (besagter Statthalter vnnd Räthe) Schreiben vnd der darinnen verschlossenen Beylag / sondern auch auß andern vnderschiedlichen Oertern verstanden / was bey vergangener der Stände Zusammenkunfft im Collegio Carolino zu Prag abgehandelt worden: Befinden Rayserlich Schreiben / wegen der angestelten Versamblung derer sub vtraque an die Keyserl. Statthalter zu Prag abgangen.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/39>, abgerufen am 24.11.2024.