Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Bedanckten sich gegen jhm deß gnädigsten Anerbtetens / daß er auch seiner Königlichen Person selbst vnd eygnen Einkommen nicht zu schonen / sondern zu Erhaltung dieser Länder Wolfahrt vnd Widerbringung Friedenstands / durch Fortstellung vieler Legationen / auch Werbung einer starcken Anzahl Volcks darzustrecken erbietig were: Es erkenneten sich Fürsten vnd Stände vmb so viel desto mehr gehorsambst schuldig / solche Wolthätigkeit ins künfftig / wann die Länder wider zu Ruhe kommen vnd etwas respiriren solten / mit Danckbarkeit zuersetzen. Vnd weil neben hertzlicher Anruffung Göttlichen Beystands auch die humana praesidia als Mittel dardurch Golt seine Gnad vnnd Hülff scheinen ließ / nicht hindan zusetzen / vnd aber Seine Mayest. wegen der in der Confoederation versprochenen Hülff gnädigst begehrte / daß solche vnsäumblich auff den Fuß gebracht / vnnd auff sein oder deß Generalen Erforderung den nothleydenden Confoederirten zuziehen / vnd das Land wider alle Feindseligkeiten schützen helffen möchten: Als hetten Fürsten vnd Stände diesen wie auch alle andere vbergebene Puncten in reiffe Berathschlagung gezogen / vnnd wiewol der 83. Articul solche Hülffen auff den Fall restringirte / wann ein Land nicht selbsten feindlich angefallen würde / oder sich dessen zuversehen hette. Welches dann diesem Land allbereit / wie notorium begegnet / vnnd einkommenden Zeitungen nach / mehr vnnd stärckere Einfäll stündlich gewärtig seyn müßte / daß es auch mit diesem Land viel anders / als mit Böhmen vnnd Mähren / welches der Päß halber viel leichter zu sichern / bewand / in dem es in die sechtzig Meil Wegs mit dem Königreich Polen gräntzte / vnnd mehrerntheils ein offenes Land wre / zu dessen Besetzung ein starcke Anzahl Volcks erfordert würde / bevorab weil die Gräntzörter so weit von einander entlegen / daß gegen so geschwinden Feindseligkeiten ein Quartier dem andern nicht bald succurriren könte. Da nun dieser Orthen die Gräntzen nicht wol vnd starck genug besetzt werden solten / hetten sich andere confoederirte Länder nichts anders / als mehrer Gefahr dannenhero zuversehen / hergegen aber würde denselben durch starcke Bewahrung der Päß vnnd Zurückhaltung deß Feinds nicht wenig Hülff geschehen: So hetten doch dessen vngeachtet Fürsten vnd Stände dahin geschlossen / daß zu End deß Mertzen (woferrn es grösser Gefahr nicht verhinderte) ein gewisse Anzahl zu Roß vnd Fuß an die Orth / dahin er Ordinantz würde geben lassen / zulieffern / vnnd so bald nur die im Werck stehende Werbungen verrichtet / auch der zur Lands Defension gehörige Außschuß gemustert / vnd vnder die Fahn gestellet / vnnd nicht etwa das Land in Noth gesetzet würde / zu Erfüllung der in der Confoederation auß gesetzten Hülffen / das vbrige an die Orth / da die Gefahr am grösten / vnnd genennet werden möchten / abschicken wolten: Jedoch mit diesem Vorbehalt / wann das Land eine Noth anstiesse / daß alsdann solch Volck ohne hindernuß vnnd säumnuß wider zurück gelassen würde. So were es auch auff seine Erinnerung der Lands Defension halber allbereit so weit gebracht / daß nunmehr in allen Craysen zu den Musterungen vnnd Abtheilungen in die Fahnen geschritten werden solte. Es wolten auch Fürsten vnnd Stände dieses gantze Werck ordentlich fassen vnd auffsetzen / hernach jm / wie auch Inhalts der Confoederations-Articul / den samptlichen confoederirten Landen / wo nicht eher / doch bey vorstehendem General Landtag einantworten lassen / vnnd von den andern Ländern dergleichen erwarten. Die von jhm den Abgesandten zu Brinn zügestelte / wie auch die zu Verfertigung der Instruction auff den general Landtag dienende Articul / weil dieselbe mehrerntheils die Kriegs Expedition betreffen / hetten Fürsten vnnd Ständ durch gewisse Deputierte in Deliberation ziehen lassen / wolten auch jhre Gesandte in der Instruction hierauff also versehen / damit was zu Erhaltung der Königlichen Hochheit vnd der Länder Fried vnd Wolstandt ersprießlich seyn möchte / vnd vorgestellt werden köndte / an jhnen kein Abgang erscheinen dörffe. So thäten gegen jhm auch Fürsten vnd Stände sich nochmalen vnderthänigst bedancken / wegen der Vorsorg / welche er für diese Land trüge / in dem er jhm die Absendungen beyde in Polen / vnd an die Ottomannische Porten / so hoch angelegen seyn liesse / vnd deßwegen bewegliche Erinnerung gethan hette. Weil dann Fürsten vnd Stände gleichfalls solche mit ehistem fortzustellen der höchsten Notthurfft zu seyn erachteten / auch erwegen / daß in Polen durch Schreiben / in dem solche vnbeantwortet blieben / wenig außzurichten / so hetten sie allbereit gewisse Personen vermöcht / auch die Instruction an die Senatores vnd Proceres, welche jetzo zu Cracaw versamblet fertigen lassen / vnnd wolten nunmehr vngesaumbt die Gesandten forireysen lassen. Vnd weil diese Absendung gleichsamb nur pro interim erfolgete / sich bey etlichen Senatoren jhres Gemüths zuerkundigen / vnnd gleichsamb Praeparatoria zu künfftiger aller Länder Absendung zumachen / als beten jhn die Fürsten vnnd Stände / dieselbe einen weg als den andern pro renovandis compactatis bey dem Land gnädigst zubefördern. Ob auch wol die Absendung an die Ottomannische Porten / was die Instruction / Praesent vnd anders betreffe / erst auff den nahenden general Landtag gäntzlich dahin deliberirt vnd geschlossen werden solte. Were demnach bey dieser Zusammenkunfft allbereit auff ein solche Person / welche viel Land durchreyset / in Persien vnd Türckey gewesen / vnnd sonderlich zu Constantinopel zwey gantzer Jahr sich auffgehalten / vnd dannenhero der Türckischen Spraach wol kündig / vorgesonnen worden / welche auff seiner May. Befehl / neben der andern Länder Gesandten / diese Reyß auf sich nehmen würde. Anlangende die andern Lands Puncta / vnnd Bedanckten sich gegen jhm deß gnädigsten Anerbtetens / daß er auch seiner Königlichen Person selbst vnd eygnen Einkommen nicht zu schonen / sondern zu Erhaltung dieser Länder Wolfahrt vnd Widerbringung Friedenstands / durch Fortstellung vieler Legationen / auch Werbung einer starcken Anzahl Volcks darzustrecken erbietig were: Es erkenneten sich Fürsten vnd Stände vmb so viel desto mehr gehorsambst schuldig / solche Wolthätigkeit ins künfftig / wann die Länder wider zu Ruhe kommen vnd etwas respiriren solten / mit Danckbarkeit zuersetzen. Vnd weil neben hertzlicher Anruffung Göttlichen Beystands auch die humana praesidia als Mittel dardurch Golt seine Gnad vnnd Hülff scheinen ließ / nicht hindan zusetzen / vnd aber Seine Mayest. wegen der in der Confoederation versprochenen Hülff gnädigst begehrte / daß solche vnsäumblich auff den Fuß gebracht / vnnd auff sein oder deß Generalen Erforderung den nothleydenden Confoederirten zuziehen / vnd das Land wider alle Feindseligkeiten schützen helffen möchten: Als hetten Fürsten vnd Stände diesen wie auch alle andere vbergebene Puncten in reiffe Berathschlagung gezogen / vnnd wiewol der 83. Articul solche Hülffen auff den Fall restringirte / wann ein Land nicht selbsten feindlich angefallen würde / oder sich dessen zuversehen hette. Welches dann diesem Land allbereit / wie notorium begegnet / vnnd einkommenden Zeitungen nach / mehr vnnd stärckere Einfäll stündlich gewärtig seyn müßte / daß es auch mit diesem Land viel anders / als mit Böhmen vnnd Mähren / welches der Päß halber viel leichter zu sichern / bewand / in dem es in die sechtzig Meil Wegs mit dem Königreich Polen gräntzte / vnnd mehrerntheils ein offenes Land wre / zu dessen Besetzung ein starcke Anzahl Volcks erfordert würde / bevorab weil die Gräntzörter so weit von einander entlegen / daß gegen so geschwinden Feindseligkeiten ein Quartier dem andern nicht bald succurriren könte. Da nun dieser Orthen die Gräntzen nicht wol vnd starck genug besetzt werden solten / hetten sich andere confoederirte Länder nichts anders / als mehrer Gefahr dannenhero zuversehen / hergegen aber würde denselben durch starcke Bewahrung der Päß vnnd Zurückhaltung deß Feinds nicht wenig Hülff geschehen: So hetten doch dessen vngeachtet Fürsten vnd Stände dahin geschlossen / daß zu End deß Mertzen (woferrn es grösser Gefahr nicht verhinderte) ein gewisse Anzahl zu Roß vnd Fuß an die Orth / dahin er Ordinantz würde geben lassen / zulieffern / vnnd so bald nur die im Werck stehende Werbungen verrichtet / auch der zur Lands Defension gehörige Außschuß gemustert / vnd vnder die Fahn gestellet / vnnd nicht etwa das Land in Noth gesetzet würde / zu Erfüllung der in der Confoederation auß gesetzten Hülffen / das vbrige an die Orth / da die Gefahr am grösten / vnnd genennet werden möchten / abschicken wolten: Jedoch mit diesem Vorbehalt / wann das Land eine Noth anstiesse / daß alsdann solch Volck ohne hindernuß vnnd säumnuß wider zurück gelassen würde. So were es auch auff seine Erinnerung der Lands Defension halber allbereit so weit gebracht / daß nunmehr in allen Craysen zu dẽ Musterungen vnnd Abtheilungen in die Fahnen geschritten werden solte. Es wolten auch Fürsten vnnd Stände dieses gantze Werck ordentlich fassen vnd auffsetzen / hernach jm / wie auch Inhalts der Confoederations-Articul / den samptlichen confoederirten Landen / wo nicht eher / doch bey vorstehendem General Landtag einantworten lassen / vnnd von den andern Ländern dergleichen erwarten. Die von jhm den Abgesandten zu Brinn zügestelte / wie auch die zu Verfertigung der Instruction auff den general Landtag dienende Articul / weil dieselbe mehrerntheils die Kriegs Expedition betreffen / hetten Fürsten vnnd Ständ durch gewisse Deputierte in Deliberation ziehen lassen / wolten auch jhre Gesandte in der Instruction hierauff also versehen / damit was zu Erhaltung der Königlichen Hochheit vnd der Länder Fried vnd Wolstandt ersprießlich seyn möchte / vnd vorgestellt werden köndte / an jhnen kein Abgang erscheinen dörffe. So thäten gegen jhm auch Fürsten vnd Stände sich nochmalen vnderthänigst bedancken / wegen der Vorsorg / welche er für diese Land trüge / in dem er jhm die Absendungen beyde in Polen / vnd an die Ottomannische Porten / so hoch angelegen seyn liesse / vnd deßwegen bewegliche Erinnerung gethan hette. Weil dann Fürsten vnd Stände gleichfalls solche mit ehistem fortzustellen der höchsten Notthurfft zu seyn erachteten / auch erwegen / daß in Polen durch Schreiben / in dem solche vnbeantwortet blieben / wenig außzurichten / so hetten sie allbereit gewisse Personen vermöcht / auch die Instruction an die Senatores vnd Proceres, welche jetzo zu Cracaw versamblet fertigen lassen / vnnd wolten nunmehr vngesaumbt die Gesandten forireysen lassen. Vnd weil diese Absendung gleichsamb nur pro interim erfolgete / sich bey etlichen Senatoren jhres Gemüths zuerkundigen / vnnd gleichsamb Praeparatoria zu künfftiger aller Länder Absendung zumachen / als beten jhn die Fürsten vnnd Stände / dieselbe einen weg als den andern pro renovandis compactatis bey dem Land gnädigst zubefördern. Ob auch wol die Absendung an die Ottomannische Porten / was die Instruction / Praesent vnd anders betreffe / erst auff den nahenden general Landtag gäntzlich dahin deliberirt vnd geschlossen werden solte. Were demnach bey dieser Zusammenkunfft allbereit auff ein solche Person / welche viel Land durchreyset / in Persien vnd Türckey gewesen / vnnd sonderlich zu Constantinopel zwey gantzer Jahr sich auffgehalten / vnd dannenhero der Türckischen Spraach wol kündig / vorgesonnen worden / welche auff seiner May. Befehl / neben der andern Länder Gesandten / diese Reyß auf sich nehmen würde. 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Articul solche Hülffen auff den Fall restringirte / wann ein Land nicht selbsten feindlich angefallen würde / oder sich dessen zuversehen hette. Welches dann diesem Land allbereit / wie notorium begegnet / vnnd einkommenden Zeitungen nach / mehr vnnd stärckere Einfäll stündlich gewärtig seyn müßte / daß es auch mit diesem Land viel anders / als mit Böhmen vnnd Mähren / welches der Päß halber viel leichter zu sichern / bewand / in dem es in die sechtzig Meil Wegs mit dem Königreich Polen gräntzte / vnnd mehrerntheils ein offenes Land wre / zu dessen Besetzung ein starcke Anzahl Volcks erfordert würde / bevorab weil die Gräntzörter so weit von einander entlegen / daß gegen so geschwinden Feindseligkeiten ein Quartier dem andern nicht bald succurriren könte. Da nun dieser Orthen die Gräntzen nicht wol vnd starck genug besetzt werden solten / hetten sich andere confoederirte Länder nichts anders / als mehrer Gefahr dannenhero zuversehen / hergegen aber würde denselben durch starcke Bewahrung der Päß vnnd Zurückhaltung deß Feinds nicht wenig Hülff geschehen: So hetten doch dessen vngeachtet Fürsten vnd Stände dahin geschlossen / daß zu End deß Mertzen (woferrn es grösser Gefahr nicht verhinderte) ein gewisse Anzahl zu Roß vnd Fuß an die Orth / dahin er Ordinantz würde geben lassen / zulieffern / vnnd so bald nur die im Werck stehende Werbungen verrichtet / auch der zur Lands Defension gehörige Außschuß gemustert / vnd vnder die Fahn gestellet / vnnd nicht etwa das Land in Noth gesetzet würde / zu Erfüllung der in der Confoederation auß gesetzten Hülffen / das vbrige an die Orth / da die Gefahr am grösten / vnnd genennet werden möchten / abschicken wolten: Jedoch mit diesem Vorbehalt / wann das Land eine Noth anstiesse / daß alsdann solch Volck ohne hindernuß vnnd säumnuß wider zurück gelassen würde. So were es auch auff seine Erinnerung der Lands Defension halber allbereit so weit gebracht / daß nunmehr in allen Craysen zu dẽ Musterungen vnnd Abtheilungen in die Fahnen geschritten werden solte.</p> <p>Es wolten auch Fürsten vnnd Stände dieses gantze Werck ordentlich fassen vnd auffsetzen / hernach jm / wie auch Inhalts der Confoederations-Articul / den samptlichen confoederirten Landen / wo nicht eher / doch bey vorstehendem General Landtag einantworten lassen / vnnd von den andern Ländern dergleichen erwarten.</p> <p>Die von jhm den Abgesandten zu Brinn zügestelte / wie auch die zu Verfertigung der Instruction auff den general Landtag dienende Articul / weil dieselbe mehrerntheils die Kriegs Expedition betreffen / hetten Fürsten vnnd Ständ durch gewisse Deputierte in Deliberation ziehen lassen / wolten auch jhre Gesandte in der Instruction hierauff also versehen / damit was zu Erhaltung der Königlichen Hochheit vnd der Länder Fried vnd Wolstandt ersprießlich seyn möchte / vnd vorgestellt werden köndte / an jhnen kein Abgang erscheinen dörffe.</p> <p>So thäten gegen jhm auch Fürsten vnd Stände sich nochmalen vnderthänigst bedancken / wegen der Vorsorg / welche er für diese Land trüge / in dem er jhm die Absendungen beyde in Polen / vnd an die Ottomannische Porten / so hoch angelegen seyn liesse / vnd deßwegen bewegliche Erinnerung gethan hette. Weil dann Fürsten vnd Stände gleichfalls solche mit ehistem fortzustellen der höchsten Notthurfft zu seyn erachteten / auch erwegen / daß in Polen durch Schreiben / in dem solche vnbeantwortet blieben / wenig außzurichten / so hetten sie allbereit gewisse Personen vermöcht / auch die Instruction an die Senatores vnd Proceres, welche jetzo zu Cracaw versamblet fertigen lassen / vnnd wolten nunmehr vngesaumbt die Gesandten forireysen lassen. Vnd weil diese Absendung gleichsamb nur pro interim erfolgete / sich bey etlichen Senatoren jhres Gemüths zuerkundigen / vnnd gleichsamb Praeparatoria zu künfftiger aller Länder Absendung zumachen / als beten jhn die Fürsten vnnd Stände / dieselbe einen weg als den andern pro renovandis compactatis bey dem Land gnädigst zubefördern.</p> <p>Ob auch wol die Absendung an die Ottomannische Porten / was die Instruction / Praesent vnd anders betreffe / erst auff den nahenden general Landtag gäntzlich dahin deliberirt vnd geschlossen werden solte. Were demnach bey dieser Zusammenkunfft allbereit auff ein solche Person / welche viel Land durchreyset / in Persien vnd Türckey gewesen / vnnd sonderlich zu Constantinopel zwey gantzer Jahr sich auffgehalten / vnd dannenhero der Türckischen Spraach wol kündig / vorgesonnen worden / welche auff seiner May. Befehl / neben der andern Länder Gesandten / diese Reyß auf sich nehmen würde.</p> <p>Anlangende die andern Lands Puncta / vnnd </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [327/0378]
Bedanckten sich gegen jhm deß gnädigsten Anerbtetens / daß er auch seiner Königlichen Person selbst vnd eygnen Einkommen nicht zu schonen / sondern zu Erhaltung dieser Länder Wolfahrt vnd Widerbringung Friedenstands / durch Fortstellung vieler Legationen / auch Werbung einer starcken Anzahl Volcks darzustrecken erbietig were: Es erkenneten sich Fürsten vnd Stände vmb so viel desto mehr gehorsambst schuldig / solche Wolthätigkeit ins künfftig / wann die Länder wider zu Ruhe kommen vnd etwas respiriren solten / mit Danckbarkeit zuersetzen.
Vnd weil neben hertzlicher Anruffung Göttlichen Beystands auch die humana praesidia als Mittel dardurch Golt seine Gnad vnnd Hülff scheinen ließ / nicht hindan zusetzen / vnd aber Seine Mayest. wegen der in der Confoederation versprochenen Hülff gnädigst begehrte / daß solche vnsäumblich auff den Fuß gebracht / vnnd auff sein oder deß Generalen Erforderung den nothleydenden Confoederirten zuziehen / vnd das Land wider alle Feindseligkeiten schützen helffen möchten: Als hetten Fürsten vnd Stände diesen wie auch alle andere vbergebene Puncten in reiffe Berathschlagung gezogen / vnnd wiewol der 83. Articul solche Hülffen auff den Fall restringirte / wann ein Land nicht selbsten feindlich angefallen würde / oder sich dessen zuversehen hette. Welches dann diesem Land allbereit / wie notorium begegnet / vnnd einkommenden Zeitungen nach / mehr vnnd stärckere Einfäll stündlich gewärtig seyn müßte / daß es auch mit diesem Land viel anders / als mit Böhmen vnnd Mähren / welches der Päß halber viel leichter zu sichern / bewand / in dem es in die sechtzig Meil Wegs mit dem Königreich Polen gräntzte / vnnd mehrerntheils ein offenes Land wre / zu dessen Besetzung ein starcke Anzahl Volcks erfordert würde / bevorab weil die Gräntzörter so weit von einander entlegen / daß gegen so geschwinden Feindseligkeiten ein Quartier dem andern nicht bald succurriren könte. Da nun dieser Orthen die Gräntzen nicht wol vnd starck genug besetzt werden solten / hetten sich andere confoederirte Länder nichts anders / als mehrer Gefahr dannenhero zuversehen / hergegen aber würde denselben durch starcke Bewahrung der Päß vnnd Zurückhaltung deß Feinds nicht wenig Hülff geschehen: So hetten doch dessen vngeachtet Fürsten vnd Stände dahin geschlossen / daß zu End deß Mertzen (woferrn es grösser Gefahr nicht verhinderte) ein gewisse Anzahl zu Roß vnd Fuß an die Orth / dahin er Ordinantz würde geben lassen / zulieffern / vnnd so bald nur die im Werck stehende Werbungen verrichtet / auch der zur Lands Defension gehörige Außschuß gemustert / vnd vnder die Fahn gestellet / vnnd nicht etwa das Land in Noth gesetzet würde / zu Erfüllung der in der Confoederation auß gesetzten Hülffen / das vbrige an die Orth / da die Gefahr am grösten / vnnd genennet werden möchten / abschicken wolten: Jedoch mit diesem Vorbehalt / wann das Land eine Noth anstiesse / daß alsdann solch Volck ohne hindernuß vnnd säumnuß wider zurück gelassen würde. So were es auch auff seine Erinnerung der Lands Defension halber allbereit so weit gebracht / daß nunmehr in allen Craysen zu dẽ Musterungen vnnd Abtheilungen in die Fahnen geschritten werden solte.
Es wolten auch Fürsten vnnd Stände dieses gantze Werck ordentlich fassen vnd auffsetzen / hernach jm / wie auch Inhalts der Confoederations-Articul / den samptlichen confoederirten Landen / wo nicht eher / doch bey vorstehendem General Landtag einantworten lassen / vnnd von den andern Ländern dergleichen erwarten.
Die von jhm den Abgesandten zu Brinn zügestelte / wie auch die zu Verfertigung der Instruction auff den general Landtag dienende Articul / weil dieselbe mehrerntheils die Kriegs Expedition betreffen / hetten Fürsten vnnd Ständ durch gewisse Deputierte in Deliberation ziehen lassen / wolten auch jhre Gesandte in der Instruction hierauff also versehen / damit was zu Erhaltung der Königlichen Hochheit vnd der Länder Fried vnd Wolstandt ersprießlich seyn möchte / vnd vorgestellt werden köndte / an jhnen kein Abgang erscheinen dörffe.
So thäten gegen jhm auch Fürsten vnd Stände sich nochmalen vnderthänigst bedancken / wegen der Vorsorg / welche er für diese Land trüge / in dem er jhm die Absendungen beyde in Polen / vnd an die Ottomannische Porten / so hoch angelegen seyn liesse / vnd deßwegen bewegliche Erinnerung gethan hette. Weil dann Fürsten vnd Stände gleichfalls solche mit ehistem fortzustellen der höchsten Notthurfft zu seyn erachteten / auch erwegen / daß in Polen durch Schreiben / in dem solche vnbeantwortet blieben / wenig außzurichten / so hetten sie allbereit gewisse Personen vermöcht / auch die Instruction an die Senatores vnd Proceres, welche jetzo zu Cracaw versamblet fertigen lassen / vnnd wolten nunmehr vngesaumbt die Gesandten forireysen lassen. Vnd weil diese Absendung gleichsamb nur pro interim erfolgete / sich bey etlichen Senatoren jhres Gemüths zuerkundigen / vnnd gleichsamb Praeparatoria zu künfftiger aller Länder Absendung zumachen / als beten jhn die Fürsten vnnd Stände / dieselbe einen weg als den andern pro renovandis compactatis bey dem Land gnädigst zubefördern.
Ob auch wol die Absendung an die Ottomannische Porten / was die Instruction / Praesent vnd anders betreffe / erst auff den nahenden general Landtag gäntzlich dahin deliberirt vnd geschlossen werden solte. Were demnach bey dieser Zusammenkunfft allbereit auff ein solche Person / welche viel Land durchreyset / in Persien vnd Türckey gewesen / vnnd sonderlich zu Constantinopel zwey gantzer Jahr sich auffgehalten / vnd dannenhero der Türckischen Spraach wol kündig / vorgesonnen worden / welche auff seiner May. Befehl / neben der andern Länder Gesandten / diese Reyß auf sich nehmen würde.
Anlangende die andern Lands Puncta / vnnd
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Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 327. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/378>, abgerufen am 16.06.2024. |