Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.entstehender Gegenverfassung / nicht Vrsachen geben haben solte / das werden Jhr. Keys. Majest. der Evangelischen Stände verhoffens wol adnemen können / seynd auch dieserseits vor gangene Werbungen eintzig daher vervrsachet worden / da man sonsten einigen Mann zu werben nicht begeret hette. Weil aber mehrhöchstgedachte Jh. Keys. Majest. zu Haltung deß Religion- vnnd Prophan-Friedens / welches die Correspondirende in dem Verstandt auffnemen wollen / wie es bißhero von jhnen gründlich außgeführet / sich erbieten / vnd denen den Evangelische Ständen / so lang obgelegenen Beschwerden / abzuhelffen / sich so Keyserlich erklären / dieselben aber also beschaffen / daß eines Theils / deren Entledigung vnnd Abstellung / allein in Jhrer Majestät Händen vnnd Macht lediglich stehen / anders Theils aber zwischen beyder Theil Religions Verwandten Ständen deß Reichs / biß daher Klag vnnd Gegenklag geführt worden / den Correspondirenden Ständen auch / solchen Last länger zu tragen / weder thün-noch möglich / also ersuchen Jhr. Keyserl. Majest. die anwesende Correspondirende / vnd abwesenden Gesandte aller Gebühr vnd vnterthänigst / sintemal die Iustitia im Heyligen Reich nunmehr viel Jahr hero / durch die am Keyserlichen Hoff / allzu weit extendirte Jurisdiction mercklich geschwächt worden / Sie geruhen erstlich es Jhr. Keyserl. Macht vnd Authorität nach / bey dero Keyserl. Hoff Raht / in das künfftig dahin anzuordnen / daß in nachfolgenden grauaminibus, welche wider den Religion- vnd Prophan-Frieden vnnd der Stände deß Reichs habende Priuilegia, Freyheiten / Recht vnnd Gerechtigkeiten / auch die Cammer gerichts Ordnung selbsten / an dem Keyserlichen Hoff vielfältig vorgelauffen / in welchem auch / Correspondirender Stände theils / es einiger gütigen Handlung vnnd Tractation gantz vnd gar nicht von Nöthen haben / noch sie sich damit beladen zu lassen gedencken / vollkömmliche vnd gäntzliche Abstellung verfügt / vnd anfänglich an Jhrer Majestät Hoff hinfüro die jenige Sachen / welche den Religion-Frieden betreffen / nicht angenommen / viel weniger Proceß darinnen erkandt / den Ständen deß Reichs jhre gefreyte Außträg gelassen / vnnd wider dieselbigen mit beschwerlichen commissionibus in Religion- vnnd Prophan Sachen / durch welche sie auch vmb jhre beneficia appellationis, deren doch der geringste Vnderthan im Reich zu geniessen / allerdings kommen / nicht gravirt / die inhibitiones vnnd auocationes in denen Sachen / die allbereit am Keyserlichen vnnd deß Heyligen Reichs Cammergericht / auch Fürstliche Hoff vnnd andern Gerichten der Stände anhängig gemacht / eingestellet / deßgleichen die Inquisitiones der Evangelischen Ständen deß Reichs Cammergerichts / die gefährliche vnd praejudicirliche Interpretationes vnnd Declarationes der Güldenen Bull / sonderlich in Successions Rechten / an den Churfürstenthumben / Graff- vnnd Herrschafften / vnd anderer Reichs-Constitutionen vnnd Fundamental Satzungen / nicht wenigers die hochbeschwerliche Conseruatoria vnterlassen / das Landgericht in Schwaben / dardurch freye Ständ dem Reich entzogen vnnd zu Landgesassen gemacht worden / nicht wie bißhero extendirt / der Stände deß Reichs Belehnungen nicht gesperrt noch disputirlich gemacht weniger die alten Form der Lehenbrieff geändert / die Executiones denen ausser den Kreysen gesessenen Ständen nicht anbefohlen / in hohen vnd wichtigen deß Reichs Sache vnnd Obligen / insonderheit die Chur-Fürstenthumb / Graff- vnnd Herrschafften betreffendt / mit Vorwissen vnnd Zuziehung vnpartheyischer von beyder Religion Ständen deß Reichs gehandelt / Jh. Keyserl. Majest. Hoff Raht nach Außweiß der Keyserlichen Capitulation besetzt / vnnd endtlich die Restitution der Statt Thonawert / zu Werck gestellt / vnd also in Summa alles dahin gerichtet werde / damit die Stände deß Reichs in diesem allem ins künfftig nicht beschweret / auch sonsten in allen Religion- vnnd Prophan-auch Fiscalischen Sachen gleichmässige vnpartheyische Iustitia administrirt werde / zu welchem Ende rathsam were / daß Jhr. Keyserl. Majest. die von Keyser Matthia begriffene Hoff Raths Ordnung / den Evangelischen Ständen / nicht weniger als gegen den andern geschehen / vmb gutachten communiciren thete. Was dann fürs ander / die zwischen den Evangelischen vnnd Römisch-Catholischen hinc inde habende grauamina anbelanget / werden jhrer der Correspondirenden Zuversicht nach / Jhrer Keyserl. Majest. gedachte Catholische Stand dahin vermögen / daß sie sich der verstorbenen Keyserl. Majest Versprechnuß / vnd jetziger Majest. ebenmässiger Intention vnnd Willen / ohn Außflucht / gutwillig bequemen / insonderheit aber die zum ersten / ohn einige gegebene Vrsach ergriffene Waffen niderlegen / gedencken alsdann die Evangelische Correspondirende Ständ / wann sonderlich auch die continuirende Werbungen / vnd ferrner wider die Reichs Constitutiones vnnd Keyserliche Capitulation lauffende Einführungen frembden / deß Reichs Evangelischen Ständen vbel gewogenen Kriegsvolcks / eingestellet wirdt / darumb sie Jh. Keyserl. Majest. ersuchen / jhre zu Fried geneigte Gemüther der Gestalt zu erzeigen / daß Jhr. Keys. Majest. in der That spüren werden / daß es an Widerbringung vnd Erhaltung guten Vertrawens im Reich / beständiger Rube / Fried vnnd Einigkeit bey jhnen niemals angestanden: Wollen sich auch zu J. Keys. Majest. getrösten / sie werden was dero Vorfahren am Reich / vnnd jetzo Sie selbsten / mit Worten so offtmals zugesagt vnd versprochen / nunmehr dero Anerbieten gemäß / in der That effectuiren vnd zu Werck richten / damit man allerseits ruhiglich beysammen länger wohnen / vnnd also vnser geliebtes Vatterlandt vor gäntzlichem Vntergang errettet werden möchte. Sonsten vnd auff den widrigen Fall da schleuniger Abhelffung der Beschweyden / gar kein entstehender Gegenverfassung / nicht Vrsachen geben haben solte / das werden Jhr. Keys. Majest. der Evangelischen Stände verhoffens wol adnemen können / seynd auch dieserseits vor gangene Werbungen eintzig daher vervrsachet worden / da man sonsten einigen Mann zu werben nicht begeret hette. Weil aber mehrhöchstgedachte Jh. Keys. Majest. zu Haltung deß Religion- vnnd Prophan-Friedens / welches die Correspondirende in dem Verstandt auffnemen wollen / wie es bißhero von jhnen gründlich außgeführet / sich erbieten / vnd denen den Evangelische Ständen / so lang obgelegenen Beschwerden / abzuhelffen / sich so Keyserlich erklären / dieselben aber also beschaffen / daß eines Theils / deren Entledigung vnnd Abstellung / allein in Jhrer Majestät Händen vnnd Macht lediglich stehen / anders Theils aber zwischen beyder Theil Religions Verwandten Ständen deß Reichs / biß daher Klag vnnd Gegenklag geführt worden / den Correspondirenden Ständen auch / solchen Last länger zu tragen / weder thün-noch möglich / also ersuchen Jhr. Keyserl. Majest. die anwesende Correspondirende / vnd abwesenden Gesandte aller Gebühr vnd vnterthänigst / sintemal die Iustitia im Heyligen Reich nunmehr viel Jahr hero / durch die am Keyserlichen Hoff / allzu weit extendirte Jurisdiction mercklich geschwächt worden / Sie geruhen erstlich es Jhr. Keyserl. Macht vnd Authorität nach / bey dero Keyserl. Hoff Raht / in das künfftig dahin anzuordnen / daß in nachfolgenden grauaminibus, welche wider den Religion- vnd Prophan-Frieden vnnd der Stände deß Reichs habende Priuilegia, Freyheiten / Recht vnnd Gerechtigkeiten / auch die Cammer gerichts Ordnung selbsten / an dem Keyserlichen Hoff vielfältig vorgelauffen / in welchem auch / Correspondirender Stände theils / es einiger gütigen Handlung vnnd Tractation gantz vnd gar nicht von Nöthen haben / noch sie sich damit beladen zu lassen gedencken / vollkömmliche vnd gäntzliche Abstellung verfügt / vnd anfänglich an Jhrer Majestät Hoff hinfüro die jenige Sachen / welche den Religion-Frieden betreffen / nicht angenommen / viel weniger Proceß darinnen erkandt / den Ständen deß Reichs jhre gefreyte Außträg gelassen / vnnd wider dieselbigen mit beschwerlichen commissionibus in Religion- vnnd Prophan Sachen / durch welche sie auch vmb jhre beneficia appellationis, deren doch der geringste Vnderthan im Reich zu geniessen / allerdings kommen / nicht gravirt / die inhibitiones vnnd auocationes in denen Sachen / die allbereit am Keyserlichen vnnd deß Heyligen Reichs Cammergericht / auch Fürstliche Hoff vnnd andern Gerichten der Stände anhängig gemacht / eingestellet / deßgleichen die Inquisitiones der Evangelischen Ständen deß Reichs Cammergerichts / die gefährliche vnd praejudicirliche Interpretationes vnnd Declarationes der Güldenen Bull / sonderlich in Successions Rechten / an den Churfürstenthumben / Graff- vnnd Herrschafften / vnd anderer Reichs-Constitutionen vnnd Fundamental Satzungen / nicht wenigers die hochbeschwerliche Conseruatoria vnterlassen / das Landgericht in Schwaben / dardurch freye Ständ dem Reich entzogen vnnd zu Landgesassen gemacht worden / nicht wie bißhero extendirt / der Stände deß Reichs Belehnungen nicht gesperrt noch disputirlich gemacht weniger die alten Form der Lehenbrieff geändert / die Executiones denen ausser den Kreysen gesessenen Ständen nicht anbefohlen / in hohen vnd wichtigen deß Reichs Sache vnnd Obligen / insonderheit die Chur-Fürstenthumb / Graff- vnnd Herrschafften betreffendt / mit Vorwissen vnnd Zuziehung vnpartheyischer von beyder Religion Ständen deß Reichs gehandelt / Jh. Keyserl. Majest. Hoff Raht nach Außweiß der Keyserlichen Capitulation besetzt / vnnd endtlich die Restitution der Statt Thonawert / zu Werck gestellt / vnd also in Summa alles dahin gerichtet werde / damit die Stände deß Reichs in diesem allem ins künfftig nicht beschweret / auch sonsten in allen Religion- vnnd Prophan-auch Fiscalischen Sachen gleichmässige vnpartheyische Iustitia administrirt werde / zu welchem Ende rathsam were / daß Jhr. Keyserl. Majest. die von Keyser Matthia begriffene Hoff Raths Ordnung / den Evangelischen Ständen / nicht weniger als gegen den andern geschehen / vmb gutachten communiciren thete. Was dann fürs ander / die zwischen den Evangelischen vnnd Römisch-Catholischen hinc inde habende grauamina anbelanget / werden jhrer der Correspondirenden Zuversicht nach / Jhrer Keyserl. Majest. gedachte Catholische Stand dahin vermögen / daß sie sich der verstorbenen Keyserl. Majest Versprechnuß / vnd jetziger Majest. ebenmässiger Intention vnnd Willen / ohn Außflucht / gutwillig bequemen / insonderheit aber die zum ersten / ohn einige gegebene Vrsach ergriffene Waffen niderlegen / gedencken alsdann die Evangelische Correspondirende Ständ / wann sonderlich auch die continuirende Werbungen / vnd ferrner wider die Reichs Constitutiones vnnd Keyserliche Capitulation lauffende Einführungen frembden / deß Reichs Evangelischen Ständen vbel gewogenen Kriegsvolcks / eingestellet wirdt / darumb sie Jh. Keyserl. Majest. ersuchen / jhre zu Fried geneigte Gemüther der Gestalt zu erzeigen / daß Jhr. Keys. Majest. in der That spüren werden / daß es an Widerbringung vnd Erhaltung guten Vertrawens im Reich / beständiger Rube / Fried vnnd Einigkeit bey jhnen niemals angestanden: Wollen sich auch zu J. Keys. Majest. getrösten / sie werden was dero Vorfahren am Reich / vnnd jetzo Sie selbsten / mit Worten so offtmals zugesagt vnd versprochen / nunmehr dero Anerbieten gemäß / in der That effectuiren vnd zu Werck richten / damit man allerseits ruhiglich beysammen länger wohnen / vnnd also vnser geliebtes Vatterlandt vor gäntzlichem Vntergang errettet werden möchte. Sonsten vnd auff den widrigen Fall da schleuniger Abhelffung der Beschweydẽ / gar kein <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0339" n="288"/> entstehender Gegenverfassung / nicht Vrsachen geben haben solte / das werden Jhr. Keys. Majest. der Evangelischen Stände verhoffens wol adnemen können / seynd auch dieserseits vor gangene Werbungen eintzig daher vervrsachet worden / da man sonsten einigen Mann zu werben nicht begeret hette.</p> <p>Weil aber mehrhöchstgedachte Jh. Keys. Majest. zu Haltung deß Religion- vnnd Prophan-Friedens / welches die Correspondirende in dem Verstandt auffnemen wollen / wie es bißhero von jhnen gründlich außgeführet / sich erbieten / vnd denen den Evangelische Ständen / so lang obgelegenen Beschwerden / abzuhelffen / sich so Keyserlich erklären / dieselben aber also beschaffen / daß eines Theils / deren Entledigung vnnd Abstellung / allein in Jhrer Majestät Händen vnnd Macht lediglich stehen / anders Theils aber zwischen beyder Theil Religions Verwandten Ständen deß Reichs / biß daher Klag vnnd Gegenklag geführt worden / den Correspondirenden Ständen auch / solchen Last länger zu tragen / weder thün-noch möglich / also ersuchen Jhr. Keyserl. Majest. die anwesende Correspondirende / vnd abwesenden Gesandte aller Gebühr vnd vnterthänigst / sintemal die Iustitia im Heyligen Reich nunmehr viel Jahr hero / durch die am Keyserlichen Hoff / allzu weit extendirte Jurisdiction mercklich geschwächt worden / Sie geruhen erstlich es Jhr. Keyserl. Macht vnd Authorität nach / bey dero Keyserl. Hoff Raht / in das künfftig dahin anzuordnen / daß in nachfolgenden grauaminibus, welche wider den Religion- vnd Prophan-Frieden vnnd der Stände deß Reichs habende Priuilegia, Freyheiten / Recht vnnd Gerechtigkeiten / auch die Cammer gerichts Ordnung selbsten / an dem Keyserlichen Hoff vielfältig vorgelauffen / in welchem auch / Correspondirender Stände theils / es einiger gütigen Handlung vnnd Tractation gantz vnd gar nicht von Nöthen haben / noch sie sich damit beladen zu lassen gedencken / vollkömmliche vnd gäntzliche Abstellung verfügt / vnd anfänglich an Jhrer Majestät Hoff hinfüro die jenige Sachen / welche den Religion-Frieden betreffen / nicht angenommen / viel weniger Proceß darinnen erkandt / den Ständen deß Reichs jhre gefreyte Außträg gelassen / vnnd wider dieselbigen mit beschwerlichen commissionibus in Religion- vnnd Prophan Sachen / durch welche sie auch vmb jhre beneficia appellationis, deren doch der geringste Vnderthan im Reich zu geniessen / allerdings kommen / nicht gravirt / die inhibitiones vnnd auocationes in denen Sachen / die allbereit am Keyserlichen vnnd deß Heyligen Reichs Cammergericht / auch Fürstliche Hoff vnnd andern Gerichten der Stände anhängig gemacht / eingestellet / deßgleichen die Inquisitiones der Evangelischen Ständen deß Reichs Cammergerichts / die gefährliche vnd praejudicirliche Interpretationes vnnd Declarationes der Güldenen Bull / sonderlich in Successions Rechten / an den Churfürstenthumben / Graff- vnnd Herrschafften / vnd anderer Reichs-Constitutionen vnnd Fundamental Satzungen / nicht wenigers die hochbeschwerliche Conseruatoria vnterlassen / das Landgericht in Schwaben / dardurch freye Ständ dem Reich entzogen vnnd zu Landgesassen gemacht worden / nicht wie bißhero extendirt / der Stände deß Reichs Belehnungen nicht gesperrt noch disputirlich gemacht weniger die alten Form der Lehenbrieff geändert / die Executiones denen ausser den Kreysen gesessenen Ständen nicht anbefohlen / in hohen vnd wichtigen deß Reichs Sache vnnd Obligen / insonderheit die Chur-Fürstenthumb / Graff- vnnd Herrschafften betreffendt / mit Vorwissen vnnd Zuziehung vnpartheyischer von beyder Religion Ständen deß Reichs gehandelt / Jh. Keyserl. Majest. Hoff Raht nach Außweiß der Keyserlichen Capitulation besetzt / vnnd endtlich die Restitution der Statt Thonawert / zu Werck gestellt / vnd also in Summa alles dahin gerichtet werde / damit die Stände deß Reichs in diesem allem ins künfftig nicht beschweret / auch sonsten in allen Religion- vnnd Prophan-auch Fiscalischen Sachen gleichmässige vnpartheyische Iustitia administrirt werde / zu welchem Ende rathsam were / daß Jhr. Keyserl. Majest. die von Keyser Matthia begriffene Hoff Raths Ordnung / den Evangelischen Ständen / nicht weniger als gegen den andern geschehen / vmb gutachten communiciren thete.</p> <p>Was dann fürs ander / die zwischen den Evangelischen vnnd Römisch-Catholischen hinc inde habende grauamina anbelanget / werden jhrer der Correspondirenden Zuversicht nach / Jhrer Keyserl. Majest. gedachte Catholische Stand dahin vermögen / daß sie sich der verstorbenen Keyserl. Majest Versprechnuß / vnd jetziger Majest. ebenmässiger Intention vnnd Willen / ohn Außflucht / gutwillig bequemen / insonderheit aber die zum ersten / ohn einige gegebene Vrsach ergriffene Waffen niderlegen / gedencken alsdann die Evangelische Correspondirende Ständ / wann sonderlich auch die continuirende Werbungen / vnd ferrner wider die Reichs Constitutiones vnnd Keyserliche Capitulation lauffende Einführungen frembden / deß Reichs Evangelischen Ständen vbel gewogenen Kriegsvolcks / eingestellet wirdt / darumb sie Jh. Keyserl. Majest. ersuchen / jhre zu Fried geneigte Gemüther der Gestalt zu erzeigen / daß Jhr. Keys. Majest. in der That spüren werden / daß es an Widerbringung vnd Erhaltung guten Vertrawens im Reich / beständiger Rube / Fried vnnd Einigkeit bey jhnen niemals angestanden: Wollen sich auch zu J. Keys. Majest. getrösten / sie werden was dero Vorfahren am Reich / vnnd jetzo Sie selbsten / mit Worten so offtmals zugesagt vnd versprochen / nunmehr dero Anerbieten gemäß / in der That effectuiren vnd zu Werck richten / damit man allerseits ruhiglich beysammen länger wohnen / vnnd also vnser geliebtes Vatterlandt vor gäntzlichem Vntergang errettet werden möchte. Sonsten vnd auff den widrigen Fall da schleuniger Abhelffung der Beschweydẽ / gar kein </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [288/0339]
entstehender Gegenverfassung / nicht Vrsachen geben haben solte / das werden Jhr. Keys. Majest. der Evangelischen Stände verhoffens wol adnemen können / seynd auch dieserseits vor gangene Werbungen eintzig daher vervrsachet worden / da man sonsten einigen Mann zu werben nicht begeret hette.
Weil aber mehrhöchstgedachte Jh. Keys. Majest. zu Haltung deß Religion- vnnd Prophan-Friedens / welches die Correspondirende in dem Verstandt auffnemen wollen / wie es bißhero von jhnen gründlich außgeführet / sich erbieten / vnd denen den Evangelische Ständen / so lang obgelegenen Beschwerden / abzuhelffen / sich so Keyserlich erklären / dieselben aber also beschaffen / daß eines Theils / deren Entledigung vnnd Abstellung / allein in Jhrer Majestät Händen vnnd Macht lediglich stehen / anders Theils aber zwischen beyder Theil Religions Verwandten Ständen deß Reichs / biß daher Klag vnnd Gegenklag geführt worden / den Correspondirenden Ständen auch / solchen Last länger zu tragen / weder thün-noch möglich / also ersuchen Jhr. Keyserl. Majest. die anwesende Correspondirende / vnd abwesenden Gesandte aller Gebühr vnd vnterthänigst / sintemal die Iustitia im Heyligen Reich nunmehr viel Jahr hero / durch die am Keyserlichen Hoff / allzu weit extendirte Jurisdiction mercklich geschwächt worden / Sie geruhen erstlich es Jhr. Keyserl. Macht vnd Authorität nach / bey dero Keyserl. Hoff Raht / in das künfftig dahin anzuordnen / daß in nachfolgenden grauaminibus, welche wider den Religion- vnd Prophan-Frieden vnnd der Stände deß Reichs habende Priuilegia, Freyheiten / Recht vnnd Gerechtigkeiten / auch die Cammer gerichts Ordnung selbsten / an dem Keyserlichen Hoff vielfältig vorgelauffen / in welchem auch / Correspondirender Stände theils / es einiger gütigen Handlung vnnd Tractation gantz vnd gar nicht von Nöthen haben / noch sie sich damit beladen zu lassen gedencken / vollkömmliche vnd gäntzliche Abstellung verfügt / vnd anfänglich an Jhrer Majestät Hoff hinfüro die jenige Sachen / welche den Religion-Frieden betreffen / nicht angenommen / viel weniger Proceß darinnen erkandt / den Ständen deß Reichs jhre gefreyte Außträg gelassen / vnnd wider dieselbigen mit beschwerlichen commissionibus in Religion- vnnd Prophan Sachen / durch welche sie auch vmb jhre beneficia appellationis, deren doch der geringste Vnderthan im Reich zu geniessen / allerdings kommen / nicht gravirt / die inhibitiones vnnd auocationes in denen Sachen / die allbereit am Keyserlichen vnnd deß Heyligen Reichs Cammergericht / auch Fürstliche Hoff vnnd andern Gerichten der Stände anhängig gemacht / eingestellet / deßgleichen die Inquisitiones der Evangelischen Ständen deß Reichs Cammergerichts / die gefährliche vnd praejudicirliche Interpretationes vnnd Declarationes der Güldenen Bull / sonderlich in Successions Rechten / an den Churfürstenthumben / Graff- vnnd Herrschafften / vnd anderer Reichs-Constitutionen vnnd Fundamental Satzungen / nicht wenigers die hochbeschwerliche Conseruatoria vnterlassen / das Landgericht in Schwaben / dardurch freye Ständ dem Reich entzogen vnnd zu Landgesassen gemacht worden / nicht wie bißhero extendirt / der Stände deß Reichs Belehnungen nicht gesperrt noch disputirlich gemacht weniger die alten Form der Lehenbrieff geändert / die Executiones denen ausser den Kreysen gesessenen Ständen nicht anbefohlen / in hohen vnd wichtigen deß Reichs Sache vnnd Obligen / insonderheit die Chur-Fürstenthumb / Graff- vnnd Herrschafften betreffendt / mit Vorwissen vnnd Zuziehung vnpartheyischer von beyder Religion Ständen deß Reichs gehandelt / Jh. Keyserl. Majest. Hoff Raht nach Außweiß der Keyserlichen Capitulation besetzt / vnnd endtlich die Restitution der Statt Thonawert / zu Werck gestellt / vnd also in Summa alles dahin gerichtet werde / damit die Stände deß Reichs in diesem allem ins künfftig nicht beschweret / auch sonsten in allen Religion- vnnd Prophan-auch Fiscalischen Sachen gleichmässige vnpartheyische Iustitia administrirt werde / zu welchem Ende rathsam were / daß Jhr. Keyserl. Majest. die von Keyser Matthia begriffene Hoff Raths Ordnung / den Evangelischen Ständen / nicht weniger als gegen den andern geschehen / vmb gutachten communiciren thete.
Was dann fürs ander / die zwischen den Evangelischen vnnd Römisch-Catholischen hinc inde habende grauamina anbelanget / werden jhrer der Correspondirenden Zuversicht nach / Jhrer Keyserl. Majest. gedachte Catholische Stand dahin vermögen / daß sie sich der verstorbenen Keyserl. Majest Versprechnuß / vnd jetziger Majest. ebenmässiger Intention vnnd Willen / ohn Außflucht / gutwillig bequemen / insonderheit aber die zum ersten / ohn einige gegebene Vrsach ergriffene Waffen niderlegen / gedencken alsdann die Evangelische Correspondirende Ständ / wann sonderlich auch die continuirende Werbungen / vnd ferrner wider die Reichs Constitutiones vnnd Keyserliche Capitulation lauffende Einführungen frembden / deß Reichs Evangelischen Ständen vbel gewogenen Kriegsvolcks / eingestellet wirdt / darumb sie Jh. Keyserl. Majest. ersuchen / jhre zu Fried geneigte Gemüther der Gestalt zu erzeigen / daß Jhr. Keys. Majest. in der That spüren werden / daß es an Widerbringung vnd Erhaltung guten Vertrawens im Reich / beständiger Rube / Fried vnnd Einigkeit bey jhnen niemals angestanden: Wollen sich auch zu J. Keys. Majest. getrösten / sie werden was dero Vorfahren am Reich / vnnd jetzo Sie selbsten / mit Worten so offtmals zugesagt vnd versprochen / nunmehr dero Anerbieten gemäß / in der That effectuiren vnd zu Werck richten / damit man allerseits ruhiglich beysammen länger wohnen / vnnd also vnser geliebtes Vatterlandt vor gäntzlichem Vntergang errettet werden möchte. Sonsten vnd auff den widrigen Fall da schleuniger Abhelffung der Beschweydẽ / gar kein
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