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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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mehr gecrönten König eine glückliche / weißliche vnd friedliche Regierung geben / auch langes Leben verleyhen wölle / gethan.

Nach vollendung dieses / hat der newe Königs fünff Personen Herrn Stands zu Ritter geschlagen. Hierauff ist mit den grossen Glocken in dem Schloß vnd in den Prager Stätten geleutet / das grobe Geschütz drey mal loß gebrandt worden. Auch hat einer auff dem Schloß Thurn Knopff ein Fahn geschwungen: vnter jhme hat einer gesessen / der die Herrpaucken geschlagen.

Wie nun also erzehlter massen dieser Actus gäntzlich vollendet / ist der König von den anwesenden Fürsten vnd Ständen auß der Kirch begleitet / vnd Güldene vnd Silberne Müntzen vnter das Volck außgeworffen worden. Hernach ist er König / nachdem er ebener massen altem Herkommen nach zur Land Tafel geschworen / mit seiner Gemahlin in Königlichem Habit zur Tafel gesessen / darneben dann auch viel andere Tafeln / für die anwesende Fürsten vnd Stände zubereitet waren. Vnter dessen ist im Schloß Platz rother vnd weiser Wein ein gute weyl geloffen.

Pfaltzgräffin Elisabetha wirdt zur Böheimischen Königin gekrönet. Den 28. Octobr. hernach ist die Pfaltzgräffin Elisabeth mit gleichen Ceremonien gecrönet / vnd darauff wider in der Land Stuben ein Malzeit gehalten worden / da dann der König vnd die Königin an einer Tafel allein / die andern Fürstliche / Gräffliche vnd Herrn Stands Personen / wie auch das Frawenzimmer an vnterschiedlichen Taffeln gesessen. Folgenden Tags haben die Juden dem newen König ein köstlich Gießbecken vnd Kandten: der Königin aber ein silbern Schifflein / sampt viertzig Portugallesern / neben anderm / verehret.

Stracks nach der Crönung hat König Friederich ein offentliches Außschreiben verfertigen / vnd darinn männiglichen / warumb er die Böhmische Cron angenommen / berichten lassen / so dieses Innhalts gewesen:

Pfaltzgraff Friderichs Außschreiben / wegen Annehmüg der Böheimischen Cron. Wir Friederich von Gottes Gnaden König in Böhmen / Pfaltzgraff bey Rhein / vnd Churfürst / Hertzog in Bayern / Marggraff in Mähren / Hertzog in Schlesien / vnd Marggraff in Ober vnd Nider Laußnitz / rc. Entbieten allen vnd jeden Christlichen Potentaten / Chur: Fürsten vnd Ständen / vnsere geflissene Dienste / Freundschafft vnd gnädigen Willen / vnd demnach zuwissen: Daß wir nicht zweifeln / es sey nunmehr männiglich gnugsamb bekandt / in was gefährlichem Zustandt das Königreich Böheim / vnd vornembste Glied deß H. Röm. Reichs / zusampt den Incorporirten vnd andern benachbarten Landen / gerahten / vnd was darinn eine Zeit hette für Trangsaln vnd Feindseligkeiten / mit vnauffhörlichem rauben / morden / brennen vnd Landsverderben / auch Vergiessung vieles vnschuldigen Christen Bluts / Schändung Ehelicher Weiber vnd Jungfrawen / Zerhawung kleiner säugender Kinder / vnd andern vnmenschlichen Barbarischen Excessen / für Grausamkeit verübt worden / so ist auch die Hauptvrsach vnd Brunnquell alles solchen Vnheils / vnd was darauß seydhero erfolgt / vnd noch entspringen mag / auß Experientz vnd beschehenen Außführungen / so klar an dem Tag / daß auch die jenige / welche darzu Raht vnd That gegeben / vnd hohe Häupter vorsetzlich verleitel / vnd dieselbe in gegenwärtige Gefahr vnd Verlust gebracht / dessen in jhren Hertzen vnd Gewissen vberzeugt seyn müssen. Nun ist je einmal zu diesen letzten Zeiten / vnd da in Glaubens vnd Religionssachen vnterschiedliche Meinungen entstanden / in der That verspürt worden / daß nach Innhalt H. Schrifft / vnd der Alten Lehrer gesetztem Fundament / die Gewissen der Menschen sich nicht herrschen noch binden lassen / sondern so offt ein solcher Zwang versucht worden / so hat es einen vbeln Außgang gewonnen / vnd in fürnehmen Königreichen vnd Provintzen merckliche Veränderungen verursacht. Nichts desto weniger aber / nach dem / insonderheit im Reich Teutscher Nation / vnd dessen zugehörigen vnd angräntzenden Königreichen vnd Landen / etliche frembde Leute eingeschlichen / ein newe / im Grundt allen Potentatem vnd Obrigkeiten höchstgefährliche Lehr vnd Opinion eingeführt / vnd nicht allein bey grossen Herrn sich insinuirt / sondern auch dero Rähte vnd Officirer / vnd ins gemein die reichste vnd fürnembste aller Orten / vnterm Schein der Heiligkeit / an sich gezogen / als ist dardurch der eingebildete Eyfer / alle die jenige / so von der Römischen Kirchen sich abgesondert / zu trucken / zuverfolgen / vnd wo sie sich nicht accommodiren / gäntzlich auff eine seiten zu bringen / mercklich gewachsen. Dahero auch erfolget / daß / ob wol bey obangedeuter Vngleichheit der Religion / so wol im Röm. Reich / als insonderheit im Königreich Böheim / die vorige löbliche Regenten sich zum höchsten beflissen / vmb Erhaltung deß gemeinen Friedens willen / nach Außweissung deren darüber insonderheit ertheilten Concessionen / auffgerichten Religionsvergleichungen vnd Abschieden / ein gleichmassiges aequilibrium zwischen beyderseits Religionsverwandten zu erhalten: daß jedoch als der Natur vnd Inclination selbsten / die nachfolgende / obgedachten schädlichen Leuten vnd deren Dependenten / so viel den Lufft lassen müssen / daß sie eine Newerung nach der andern vorgenommen / vnd nicht allein in offenen Schrifften / alle Religions-Concessiones, Pacta vnd darüber ertheilte Obligationes vnd Juramenta in gefährlich Disputat gezogen / sondern auch mit der That dieselbe zu schwächen vnd auffzuheben / vnterstanden haben.

Nun wöllen wir auff dißmal / was nicht weniger hiebey / nun so viel Jahr hero / im Röm. Reich ins gemein allenthalben angesponnen vnd fortgetrieben worden / vnd in was mißlichen Zustand es darinnen annoch bestehe / nicht anregen (dann solches hernechst / wann vnd wo es sich gebühret / seine ferrnere genugsame Außführung finden wirdt.)

So viel aber in specie die löbliche Cron Böheim vnd dero Incorporirte Länder betrifft / so ist je vnlaugbar / welcher gestalt in denselben die Römische Religion guten theils von Zeiten zu Zeiten abgenommen / vnd der Schein deß H. Evangelij auffgangen / was auch dahero für Beschwerungen zum offtern entstanden / vnd je endlich kein Mittel zuträglich gewest / als daß man durch gewisse Com-

mehr gecrönten König eine glückliche / weißliche vnd friedliche Regierung geben / auch langes Leben verleyhen wölle / gethan.

Nach vollendung dieses / hat der newe Königs fünff Personen Herrn Stands zu Ritter geschlagen. Hierauff ist mit den grossen Glocken in dem Schloß vnd in den Prager Stätten geleutet / das grobe Geschütz drey mal loß gebrandt worden. Auch hat einer auff dem Schloß Thurn Knopff ein Fahn geschwungen: vnter jhme hat einer gesessen / der die Herrpaucken geschlagen.

Wie nun also erzehlter massen dieser Actus gäntzlich vollendet / ist der König von den anwesenden Fürsten vnd Ständen auß der Kirch begleitet / vnd Güldene vnd Silberne Müntzen vnter das Volck außgeworffen worden. Hernach ist er König / nachdem er ebener massen altem Herkommen nach zur Land Tafel geschworen / mit seiner Gemahlin in Königlichem Habit zur Tafel gesessen / darneben dann auch viel andere Tafeln / für die anwesende Fürsten vñ Stände zubereitet waren. Vnter dessen ist im Schloß Platz rother vnd weiser Wein ein gute weyl geloffen.

Pfaltzgräffin Elisabetha wirdt zur Böheimischen Königin gekrönet. Den 28. Octobr. hernach ist die Pfaltzgräffin Elisabeth mit gleichen Ceremonien gecrönet / vnd darauff wider in der Land Stuben ein Malzeit gehalten worden / da dann der König vnd die Königin an einer Tafel allein / die andern Fürstliche / Gräffliche vnd Herrn Stands Personen / wie auch das Frawenzimmer an vnterschiedlichen Taffeln gesessen. Folgenden Tags haben die Juden dem newen König ein köstlich Gießbecken vnd Kandten: der Königin aber ein silbern Schifflein / sampt viertzig Portugallesern / neben anderm / verehret.

Stracks nach der Crönung hat König Friederich ein offentliches Außschreiben verfertigen / vnd darinn männiglichen / warumb er die Böhmische Cron angenom̃en / berichten lassen / so dieses Innhalts gewesen:

Pfaltzgraff Friderichs Außschreiben / wegen Annehmüg der Böheimischen Cron. Wir Friederich von Gottes Gnaden König in Böhmen / Pfaltzgraff bey Rhein / vnd Churfürst / Hertzog in Bayern / Marggraff in Mähren / Hertzog in Schlesien / vnd Marggraff in Ober vnd Nider Laußnitz / rc. Entbieten allen vnd jeden Christlichen Potentaten / Chur: Fürsten vnd Ständen / vnsere geflissene Dienste / Freundschafft vnd gnädigen Willen / vnd demnach zuwissen: Daß wir nicht zweifeln / es sey nunmehr männiglich gnugsamb bekandt / in was gefährlichem Zustandt das Königreich Böheim / vnd vornembste Glied deß H. Röm. Reichs / zusampt den Incorporirten vñ andern benachbarten Landen / gerahten / vnd was darinn eine Zeit hette für Trangsaln vnd Feindseligkeiten / mit vnauffhörlichem rauben / morden / brennen vnd Landsverderben / auch Vergiessung vieles vnschuldigen Christen Bluts / Schändung Ehelicher Weiber vnd Jungfrawen / Zerhawung kleiner säugender Kinder / vnd andern vnmenschlichen Barbarischen Excessen / für Grausamkeit verübt worden / so ist auch die Hauptvrsach vnd Brunnquell alles solchen Vnheils / vnd was darauß seydhero erfolgt / vnd noch entspringen mag / auß Experientz vnd beschehenẽ Außführungen / so klar an dem Tag / daß auch die jenige / welche darzu Raht vnd That gegeben / vnd hohe Häupter vorsetzlich verleitel / vnd dieselbe in gegenwärtige Gefahr vnd Verlust gebracht / dessen in jhren Hertzen vnd Gewissen vberzeugt seyn müssen. Nun ist je einmal zu diesen letztẽ Zeiten / vnd da in Glaubens vnd Religionssachen vnterschiedliche Meinungẽ entstanden / in der That verspürt worden / daß nach Innhalt H. Schrifft / vnd der Alten Lehrer gesetztem Fundament / die Gewissen der Menschen sich nicht herrschen noch binden lassen / sondern so offt ein solcher Zwang versucht worden / so hat es einen vbeln Außgang gewonnẽ / vnd in fürnehmen Königreichen vnd Provintzen merckliche Veränderungẽ verursacht. Nichts desto weniger aber / nach dem / insonderheit im Reich Teutscher Nation / vñ dessen zugehörigen vnd angräntzenden Königreichen vnd Landen / etliche frembde Leute eingeschlichen / ein newe / im Grundt allen Potentatem vnd Obrigkeiten höchstgefährliche Lehr vnd Opinion eingeführt / vnd nicht allein bey grossen Herrn sich insinuirt / sondern auch dero Rähte vnd Officirer / vnd ins gemein die reichste vnd fürnembste aller Orten / vnterm Schein der Heiligkeit / an sich gezogen / als ist dardurch der eingebildete Eyfer / alle die jenige / so von der Römischen Kirchen sich abgesondert / zu trucken / zuverfolgen / vnd wo sie sich nicht accommodiren / gäntzlich auff eine seiten zu bringen / mercklich gewachsen. Dahero auch erfolget / daß / ob wol bey obangedeuter Vngleichheit der Religion / so wol im Röm. Reich / als insonderheit im Königreich Böheim / die vorige löbliche Regenten sich zum höchsten beflissen / vmb Erhaltung deß gemeinẽ Friedens willen / nach Außweissung deren darüber insonderheit ertheilten Concessionen / auffgerichten Religionsvergleichungen vnd Abschieden / ein gleichmassiges aequilibrium zwischen beyderseits Religionsverwandten zu erhalten: daß jedoch als der Natur vnd Inclination selbsten / die nachfolgende / obgedachten schädlichen Leuten vnd deren Dependenten / so viel den Lufft lassen müssen / daß sie eine Newerung nach der andern vorgenommen / vnd nicht allein in offenen Schrifften / alle Religions-Concessiones, Pacta vnd darüber ertheilte Obligationes vnd Juramẽta in gefährlich Disputat gezogen / sondern auch mit der That dieselbe zu schwächen vnd auffzuheben / vnterstanden haben.

Nun wöllen wir auff dißmal / was nicht weniger hiebey / nun so viel Jahr hero / im Röm. Reich ins gemein allenthalben angesponnẽ vnd fortgetrieben worden / vnd in was mißlichen Zustand es darinnen annoch bestehe / nicht anregen (dann solches hernechst / wann vnd wo es sich gebühret / seine ferrnere genugsame Außführung finden wirdt.)

So viel aber in specie die löbliche Cron Böheim vnd dero Incorporirte Länder betrifft / so ist je vnlaugbar / welcher gestalt in denselben die Römische Religion guten theils von Zeiten zu Zeiten abgenommen / vnd der Schein deß H. Evangelij auffgangen / was auch dahero für Beschwerungẽ zum offtern entstanden / vnd je endlich kein Mittel zuträglich gewest / als daß man durch gewisse Com-

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          <p>Nach vollendung dieses / hat der newe Königs fünff Personen Herrn Stands zu                      Ritter geschlagen. Hierauff ist mit den grossen Glocken in dem Schloß vnd in den                      Prager Stätten geleutet / das grobe Geschütz drey mal loß gebrandt worden. Auch                      hat einer auff dem Schloß Thurn Knopff ein Fahn geschwungen: vnter jhme hat                      einer gesessen / der die Herrpaucken geschlagen.</p>
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          <p><note place="left">Pfaltzgräffin Elisabetha wirdt zur Böheimischen Königin                          gekrönet.</note> Den 28. Octobr. hernach ist die Pfaltzgräffin Elisabeth mit                      gleichen Ceremonien gecrönet / vnd darauff wider in der Land Stuben ein Malzeit                      gehalten worden / da dann der König vnd die Königin an einer Tafel allein / die                      andern Fürstliche / Gräffliche vnd Herrn Stands Personen / wie auch das                      Frawenzimmer an vnterschiedlichen Taffeln gesessen. Folgenden Tags haben die                      Juden dem newen König ein köstlich Gießbecken vnd Kandten: der Königin aber ein                      silbern Schifflein / sampt viertzig Portugallesern / neben anderm / verehret.</p>
          <p>Stracks nach der Crönung hat König Friederich ein offentliches Außschreiben                      verfertigen / vnd darinn männiglichen / warumb er die Böhmische Cron angenom&#x0303;en / berichten lassen / so dieses Innhalts gewesen:</p>
          <p><note place="left">Pfaltzgraff Friderichs Außschreiben / wegen Annehmüg                          der Böheimischen Cron.</note> Wir Friederich von Gottes Gnaden König in                      Böhmen / Pfaltzgraff bey Rhein / vnd Churfürst / Hertzog in Bayern / Marggraff                      in Mähren / Hertzog in Schlesien / vnd Marggraff in Ober vnd Nider Laußnitz /                      rc. Entbieten allen vnd jeden Christlichen Potentaten / Chur: Fürsten vnd                      Ständen / vnsere geflissene Dienste / Freundschafft vnd gnädigen Willen / vnd                      demnach zuwissen: Daß wir nicht zweifeln / es sey nunmehr männiglich gnugsamb                      bekandt / in was gefährlichem Zustandt das Königreich Böheim / vnd vornembste                      Glied deß H. Röm. Reichs / zusampt den Incorporirten vn&#x0303; andern                      benachbarten Landen / gerahten / vnd was darinn eine Zeit hette für Trangsaln                      vnd Feindseligkeiten / mit vnauffhörlichem rauben / morden / brennen vnd                      Landsverderben / auch Vergiessung vieles vnschuldigen Christen Bluts / Schändung                      Ehelicher Weiber vnd Jungfrawen / Zerhawung kleiner säugender Kinder / vnd                      andern vnmenschlichen Barbarischen Excessen / für Grausamkeit verübt worden / so                      ist auch die Hauptvrsach vnd Brunnquell alles solchen Vnheils / vnd was darauß                      seydhero erfolgt / vnd noch entspringen mag / auß Experientz vnd beschehene&#x0303;                      Außführungen / so klar an dem Tag / daß auch die jenige / welche darzu Raht vnd                      That gegeben / vnd hohe Häupter vorsetzlich verleitel / vnd dieselbe in                      gegenwärtige Gefahr vnd Verlust gebracht / dessen in jhren Hertzen vnd Gewissen                      vberzeugt seyn müssen. Nun ist je einmal zu diesen letzte&#x0303; Zeiten / vnd da in                      Glaubens vnd Religionssachen vnterschiedliche Meinunge&#x0303; entstanden / in der That                      verspürt worden / daß nach Innhalt H. Schrifft / vnd der Alten Lehrer gesetztem                      Fundament / die Gewissen der Menschen sich nicht herrschen noch binden lassen /                      sondern so offt ein solcher Zwang versucht worden / so hat es einen vbeln                      Außgang gewonne&#x0303; / vnd in fürnehmen Königreichen vnd Provintzen merckliche                      Veränderunge&#x0303; verursacht. Nichts desto weniger aber / nach dem / insonderheit im                      Reich Teutscher Nation / vn&#x0303; dessen zugehörigen vnd angräntzenden                      Königreichen vnd Landen / etliche frembde Leute eingeschlichen / ein newe / im                      Grundt allen Potentatem vnd Obrigkeiten höchstgefährliche Lehr vnd Opinion                      eingeführt / vnd nicht allein bey grossen Herrn sich insinuirt / sondern auch                      dero Rähte vnd Officirer / vnd ins gemein die reichste vnd fürnembste aller                      Orten / vnterm Schein der Heiligkeit / an sich gezogen / als ist dardurch der                      eingebildete Eyfer / alle die jenige / so von der Römischen Kirchen sich                      abgesondert / zu trucken / zuverfolgen / vnd wo sie sich nicht accommodiren /                      gäntzlich auff eine seiten zu bringen / mercklich gewachsen. Dahero auch                      erfolget / daß / ob wol bey obangedeuter Vngleichheit der Religion / so wol im                      Röm. Reich / als insonderheit im Königreich Böheim / die vorige löbliche                      Regenten sich zum höchsten beflissen / vmb Erhaltung deß gemeine&#x0303; Friedens willen                      / nach Außweissung deren darüber insonderheit ertheilten Concessionen /                      auffgerichten Religionsvergleichungen vnd Abschieden / ein gleichmassiges                      aequilibrium zwischen beyderseits Religionsverwandten zu erhalten: daß jedoch                      als der Natur vnd Inclination selbsten / die nachfolgende / obgedachten                      schädlichen Leuten vnd deren Dependenten / so viel den Lufft lassen müssen / daß                      sie eine Newerung nach der andern vorgenommen / vnd nicht allein in offenen                      Schrifften / alle Religions-Concessiones, Pacta vnd darüber ertheilte                      Obligationes vnd Jurame&#x0303;ta in gefährlich Disputat gezogen / sondern auch mit der                      That dieselbe zu schwächen vnd auffzuheben / vnterstanden haben.</p>
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[274/0321] mehr gecrönten König eine glückliche / weißliche vnd friedliche Regierung geben / auch langes Leben verleyhen wölle / gethan. Nach vollendung dieses / hat der newe Königs fünff Personen Herrn Stands zu Ritter geschlagen. Hierauff ist mit den grossen Glocken in dem Schloß vnd in den Prager Stätten geleutet / das grobe Geschütz drey mal loß gebrandt worden. Auch hat einer auff dem Schloß Thurn Knopff ein Fahn geschwungen: vnter jhme hat einer gesessen / der die Herrpaucken geschlagen. Wie nun also erzehlter massen dieser Actus gäntzlich vollendet / ist der König von den anwesenden Fürsten vnd Ständen auß der Kirch begleitet / vnd Güldene vnd Silberne Müntzen vnter das Volck außgeworffen worden. Hernach ist er König / nachdem er ebener massen altem Herkommen nach zur Land Tafel geschworen / mit seiner Gemahlin in Königlichem Habit zur Tafel gesessen / darneben dann auch viel andere Tafeln / für die anwesende Fürsten vñ Stände zubereitet waren. Vnter dessen ist im Schloß Platz rother vnd weiser Wein ein gute weyl geloffen. Den 28. Octobr. hernach ist die Pfaltzgräffin Elisabeth mit gleichen Ceremonien gecrönet / vnd darauff wider in der Land Stuben ein Malzeit gehalten worden / da dann der König vnd die Königin an einer Tafel allein / die andern Fürstliche / Gräffliche vnd Herrn Stands Personen / wie auch das Frawenzimmer an vnterschiedlichen Taffeln gesessen. Folgenden Tags haben die Juden dem newen König ein köstlich Gießbecken vnd Kandten: der Königin aber ein silbern Schifflein / sampt viertzig Portugallesern / neben anderm / verehret. Pfaltzgräffin Elisabetha wirdt zur Böheimischen Königin gekrönet. Stracks nach der Crönung hat König Friederich ein offentliches Außschreiben verfertigen / vnd darinn männiglichen / warumb er die Böhmische Cron angenom̃en / berichten lassen / so dieses Innhalts gewesen: Wir Friederich von Gottes Gnaden König in Böhmen / Pfaltzgraff bey Rhein / vnd Churfürst / Hertzog in Bayern / Marggraff in Mähren / Hertzog in Schlesien / vnd Marggraff in Ober vnd Nider Laußnitz / rc. Entbieten allen vnd jeden Christlichen Potentaten / Chur: Fürsten vnd Ständen / vnsere geflissene Dienste / Freundschafft vnd gnädigen Willen / vnd demnach zuwissen: Daß wir nicht zweifeln / es sey nunmehr männiglich gnugsamb bekandt / in was gefährlichem Zustandt das Königreich Böheim / vnd vornembste Glied deß H. Röm. Reichs / zusampt den Incorporirten vñ andern benachbarten Landen / gerahten / vnd was darinn eine Zeit hette für Trangsaln vnd Feindseligkeiten / mit vnauffhörlichem rauben / morden / brennen vnd Landsverderben / auch Vergiessung vieles vnschuldigen Christen Bluts / Schändung Ehelicher Weiber vnd Jungfrawen / Zerhawung kleiner säugender Kinder / vnd andern vnmenschlichen Barbarischen Excessen / für Grausamkeit verübt worden / so ist auch die Hauptvrsach vnd Brunnquell alles solchen Vnheils / vnd was darauß seydhero erfolgt / vnd noch entspringen mag / auß Experientz vnd beschehenẽ Außführungen / so klar an dem Tag / daß auch die jenige / welche darzu Raht vnd That gegeben / vnd hohe Häupter vorsetzlich verleitel / vnd dieselbe in gegenwärtige Gefahr vnd Verlust gebracht / dessen in jhren Hertzen vnd Gewissen vberzeugt seyn müssen. Nun ist je einmal zu diesen letztẽ Zeiten / vnd da in Glaubens vnd Religionssachen vnterschiedliche Meinungẽ entstanden / in der That verspürt worden / daß nach Innhalt H. Schrifft / vnd der Alten Lehrer gesetztem Fundament / die Gewissen der Menschen sich nicht herrschen noch binden lassen / sondern so offt ein solcher Zwang versucht worden / so hat es einen vbeln Außgang gewonnẽ / vnd in fürnehmen Königreichen vnd Provintzen merckliche Veränderungẽ verursacht. Nichts desto weniger aber / nach dem / insonderheit im Reich Teutscher Nation / vñ dessen zugehörigen vnd angräntzenden Königreichen vnd Landen / etliche frembde Leute eingeschlichen / ein newe / im Grundt allen Potentatem vnd Obrigkeiten höchstgefährliche Lehr vnd Opinion eingeführt / vnd nicht allein bey grossen Herrn sich insinuirt / sondern auch dero Rähte vnd Officirer / vnd ins gemein die reichste vnd fürnembste aller Orten / vnterm Schein der Heiligkeit / an sich gezogen / als ist dardurch der eingebildete Eyfer / alle die jenige / so von der Römischen Kirchen sich abgesondert / zu trucken / zuverfolgen / vnd wo sie sich nicht accommodiren / gäntzlich auff eine seiten zu bringen / mercklich gewachsen. Dahero auch erfolget / daß / ob wol bey obangedeuter Vngleichheit der Religion / so wol im Röm. Reich / als insonderheit im Königreich Böheim / die vorige löbliche Regenten sich zum höchsten beflissen / vmb Erhaltung deß gemeinẽ Friedens willen / nach Außweissung deren darüber insonderheit ertheilten Concessionen / auffgerichten Religionsvergleichungen vnd Abschieden / ein gleichmassiges aequilibrium zwischen beyderseits Religionsverwandten zu erhalten: daß jedoch als der Natur vnd Inclination selbsten / die nachfolgende / obgedachten schädlichen Leuten vnd deren Dependenten / so viel den Lufft lassen müssen / daß sie eine Newerung nach der andern vorgenommen / vnd nicht allein in offenen Schrifften / alle Religions-Concessiones, Pacta vnd darüber ertheilte Obligationes vnd Juramẽta in gefährlich Disputat gezogen / sondern auch mit der That dieselbe zu schwächen vnd auffzuheben / vnterstanden haben. Pfaltzgraff Friderichs Außschreiben / wegen Annehmüg der Böheimischen Cron. Nun wöllen wir auff dißmal / was nicht weniger hiebey / nun so viel Jahr hero / im Röm. Reich ins gemein allenthalben angesponnẽ vnd fortgetrieben worden / vnd in was mißlichen Zustand es darinnen annoch bestehe / nicht anregen (dann solches hernechst / wann vnd wo es sich gebühret / seine ferrnere genugsame Außführung finden wirdt.) So viel aber in specie die löbliche Cron Böheim vnd dero Incorporirte Länder betrifft / so ist je vnlaugbar / welcher gestalt in denselben die Römische Religion guten theils von Zeiten zu Zeiten abgenommen / vnd der Schein deß H. Evangelij auffgangen / was auch dahero für Beschwerungẽ zum offtern entstanden / vnd je endlich kein Mittel zuträglich gewest / als daß man durch gewisse Com-

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 274. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/321>, abgerufen am 30.07.2024.