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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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vnd Carl Friderichen / Gebrüder / Hertzogen zu Münsterberg / Joachim Maltzan / Freyherrn von Martenberg / vnd Johan Vlrichen Schaffgotsch Freyherrn zu Drachenberg: Auß den Erbfürstenthumben jederzeit die Hauptleute / doch der gestalt / daß deren jederm auß demselben Fürstenthumb eine Person vom Land / so zu Vertrettung / wann einer oder der ander abzukommen verhindert würde / zugeordnet / vnd alsbaldt dem Königlichen Ober-Ampt namhafft gemacht werden solte: Auß den Stätten hetten die von Schweidnitz Johan Würthen: Guraw / Eliam Held: Franckenstein / Nicolaum Leipert / ernennt: Welche allerseits auff den 20. Octob. in Preßlaw erscheinen / jhren Eyd zum Defensoren-Ampt leysten / vnd förderst von den Catholischen Ständen / Commendatoren / vnd Preßlawischen Geistlichkeiten / das Jurament zur Conföderation annehmen solten.

Das Jurament / so die Geistlichen zu Preßlaw thun müssen / ist dieses Innhalts gewesen:

Jurament / so die Capitularen zu Pretzlaw leysten müssen. Ich N. N. schwere Gott dem Allmächtigen / daß ich alle zwischen denen zur Cron Böheim gehörigen Landen / bey jüngst zu Prag gehaltener Zusammenkunfft auffgerichtete Vnions-Articul / in genere alle Länder ins gesampt / vnd ein jedes Land absonderlich betreffend / num vnd zu künfftigen Zeiten standhafftig vnd vnverbrüchlich halten / vnd allen vnd jeden / was darinn verordnet / auffrecht vnd trewlich nachkommen / insonderheit aber ruhig vnd friedlich / vnd ohne Anstifftung einiger bösen Practicken wider die Evangelischen / leben / auch wider die ertheilten Majestätbrieff vnd Concessionen vber die Freye Religionsvbung nichts vornehmen / sich auch darinn von keinem Menschen / hohes noch nidriges Stands / keiner Gnad noch Vngnad / Freund: noch Feindschafft / Geschenck oder Vertröstung / wie auch durch keine Tractaten / noch auch einige Absolution a juramento, oder einige Geistlich Constitution oder Concilien Decret de haereticis non servanda fide, als deren Exceptionen vnd Behelffen allen vnd jeden / vnd wie sie dergleichen erdacht werden mögen / ich hiemit für jetzt vnd ins künfftig kräfftig renunciire / vnd also auff keinerley weise / wie Menschen List solches erdencken köndte / abwenden lassen werde / vnd dieses alles bey der von Gott vnd Weltlichen Rechten auffgesetzten Straffe deß Maineyds / auch Verlust meiner Beneficien / Haab / Güter / vnd Vermögens / so ich im Lande Schlesien haben möge / so dem gemeinen Land durch dergleichen nicht haltung anheim gefallen seyn soll: als mir Gott helffe.

Ertzhertzog Carl Bischoff zu Brixenvnd Pretzlaw beschweret sich vber das Beginnen in Schlesien. Weil bey diesem Wesen nit allein obgedachten Capitularen vnd Geistlichen zu Preßlaw jhre Einkommen sehr geschmälert / vnd anders dergleichen mehr geschehen / sondern auch die Statt Neuß / worinnen der Bischoffliche Sitz / von Fürsten vnd Ständen mit 2. Fähnlein Knecht besetzt / vnd deren eines ins Bischoffliche Schloß / das ander in die Statt gelegt / wie auch ein Evangelischer Prediger mit einer starcken Confoy dahin abgeholet worden / welcher daselbst in der Hauptkirchen mit grossem Frolocken der Bürgerschafft gepredigt / als hat Ertzhertzog Carl / Bischoff zu Briren vnd Preßlaw / so sich zur Zeit dieses Tumults in Polen nacher Warschaw begeben / demnach er solch Beginnen in Erfahrung gebracht / nach folgendes Schreiben an Hertzog Johann Christian zur Lignitz / rc. abgehen lassen: Er were vom Capitul zu Preßlaw / wie auch seinen Rähten berichtet worden / was massen gemeltes Capitul zu Ablegung eines Eyds / der Böhmischen Capitulation halber / erfordert / vnd bald hernach in seine Fürstl. Residentzstatt Neuß ein Besatzung eingelegt worden. Ob er nun wol verhofft / die Fürsten vnd Stände wurden sich gleicher Trew vnd Wolmeinung gegen jhm gebraucht haben / wie sie an jhm jederzeit erkant / bevorab / weil er sich ins Böhmisch Wesen niemals eingemischt / vnd sich auch zum gütlichen Vergleich wegen der Neussischen Sachen anerbotten / ingleichem im vberigen an sich nichts erwinden lassen / was jrgend dem Vatterland zum besten gereichen möchte: So were jhm dargegen sehr frembd fürkommen / daß sein Capitul / vnd vntergebenes Standmässiges Collegium zu etwas von jhme wolte vnmittelbar angehalten werden / darvon er / als der erste Landstand keine Wissenschafft hette / viel weniger seine zum Fürstentag Abgeordnete zu dergleichen Schluß gezogen worden weren / zumal weil den Capitularen sich (ohn sein Wissen vnd Willen) in etwas einzulassen nicht gebürete: daß es also nicht allein den gemeinen Landsverfassungen / der Stände Freyheiten / vnd altem Herkommen zuwider schiene / sondern auch ein schweres Nachdencken / weil die Soldaten zugleich mit seinem (Hertzogen zur Lignitz) Schreiben / in die Statt / sonderlich weil noch keine Gefahr vorhanden were / eingeführet worden.

Bitte derohalben seiner / weil er sich vmbs Land Schlesien eines bessern verdienet / mit dergleichen Attentaten hinfort zuverschonen / vnd in beständigem vnd ruhigem Vernemmen mit jhm zuverbleiben.

Weil auch beneben diesem Schreiben Ertzhertzog Carl bey König Sigismund in Polen / solcher Schlesischen Händel halber / sich beklagt / hat derselbige deßwegen ein Schreiben an der Hertzogen zur Lignitz / vnterm dato den 17. Octobr. abgehen lassen / dieses Innhalts:

Königs Sigismundi in Polen Schreiben an Hertzog Johann Christian zur Lignitz / darinn er jhn von den Waffen ab / vnd zum Frieden anmahnet. Es würde jhm wol wissend seyn / was massen J. M. im vergangnen Jahr / das Böhmische Vnwesen gleich Anfangs zu stillen sich bemühet / vnd nit allein die Stände in Böhmen die Waffen niderzulegen vermahnet / sondern auch offtermal die Fürsten vnd Stände in Schlesien / daß sie mit den jenigen / welche jhres natürlichen Fürsten Authorität wider alle Recht vnd Billichkeit verletzt / keine Gemeinschafft haben wolten / erinnert. In dem nun hierinn die Fürsten vnd Stände sich gutwillig erzeigt / vnd in Devotion zubleiben versprochen / hette Jhr. Maj. nicht gezweifelt / daß sie von solcher jhrer Meynung abweichen würden. Jetzund aber hette sie gewissen Bericht / daß sie zugleich mit den Böhmen zun Waffen gegriffen / vnd gleicher gestalt mit Abwerffung der ordentlichen Obrigkeit tumultuirten. Weil nun diß Beginnen viel vnd grosse Gefährlichkeiten nach sich zöge / hette J. M. wegen Nachbarschafft vnd Freundschafft / auch wegen der mit jhnen auffgerichteten Bündnussen / sie Schrifftlich ersuchen wöllen / daß sie gesinnet were / durch Jhre Gesandten wegen eines Veraleichs / der Strittigkeiten halben / so zwischen Jh. Majest.

vnd Carl Friderichen / Gebrüder / Hertzogen zu Münsterberg / Joachim Maltzan / Freyherrn von Martenberg / vnd Johan Vlrichen Schaffgotsch Freyherrn zu Drachenberg: Auß den Erbfürstenthumben jederzeit die Hauptleute / doch der gestalt / daß deren jederm auß demselbẽ Fürstenthumb eine Person vom Land / so zu Vertrettung / wann einer oder der ander abzukom̃en verhindert würde / zugeordnet / vnd alsbaldt dem Königlichen Ober-Ampt namhafft gemacht werden solte: Auß den Stätten hettẽ die von Schweidnitz Johan Würthen: Guraw / Eliam Held: Franckenstein / Nicolaum Leipert / ernennt: Welche allerseits auff den 20. Octob. in Preßlaw erscheinen / jhren Eyd zum Defensoren-Ampt leysten / vnd förderst von den Catholischen Ständen / Commendatoren / vnd Preßlawischen Geistlichkeiten / das Jurament zur Conföderation annehmen solten.

Das Jurament / so die Geistlichen zu Preßlaw thun müssen / ist dieses Innhalts gewesen:

Jurament / so die Capitularen zu Pretzlaw leystẽ müssen. Ich N. N. schwere Gott dem Allmächtigen / daß ich alle zwischen denen zur Cron Böheim gehörigen Landẽ / bey jüngst zu Prag gehaltener Zusammenkunfft auffgerichtete Vnions-Articul / in genere alle Länder ins gesampt / vnd ein jedes Land absonderlich betreffend / num vnd zu künfftigẽ Zeiten standhafftig vñ vnverbrüchlich halten / vnd allen vnd jeden / was darinn verordnet / auffrecht vñ trewlich nachkom̃en / insonderheit aber ruhig vnd friedlich / vnd ohne Anstifftung einiger bösen Practicken wider die Evangelischen / leben / auch wider die ertheilten Majestätbrieff vnd Concessionen vber die Freye Religionsvbung nichts vornehmẽ / sich auch darinn von keinem Menschẽ / hohes noch nidriges Stands / keiner Gnad noch Vngnad / Freund: noch Feindschafft / Geschenck oder Vertröstung / wie auch durch keine Tractatẽ / noch auch einige Absolution à juramento, oder einige Geistlich Constitution oder Concilien Decret de haereticis non servanda fide, als deren Exceptionen vnd Behelffen allen vnd jeden / vnd wie sie dergleichen erdacht werden mögen / ich hiemit für jetzt vñ ins künfftig kräfftig renunciire / vnd also auff keinerley weise / wie Menschen List solches erdencken köndte / abwenden lassen werde / vnd dieses alles bey der von Gott vnd Weltlichen Rechten auffgesetzten Straffe deß Maineyds / auch Verlust meiner Beneficien / Haab / Güter / vnd Vermögens / so ich im Lande Schlesien haben möge / so dem gemeinen Land durch dergleichen nicht haltung anheim gefallẽ seyn soll: als mir Gott helffe.

Ertzhertzog Carl Bischoff zu Brixenvnd Pretzlaw beschweret sich vber das Beginnen in Schlesien. Weil bey diesem Wesen nit allein obgedachten Capitularen vnd Geistlichẽ zu Preßlaw jhre Einkommen sehr geschmälert / vnd anders dergleichen mehr geschehẽ / sondern auch die Statt Neuß / worinnen der Bischoffliche Sitz / von Fürsten vnd Ständẽ mit 2. Fähnlein Knecht besetzt / vnd deren eines ins Bischoffliche Schloß / das ander in die Statt gelegt / wie auch ein Evangelischer Prediger mit einer starckẽ Confoy dahin abgeholet worden / welcher daselbst in der Hauptkirchen mit grossem Frolockẽ der Bürgerschafft gepredigt / als hat Ertzhertzog Carl / Bischoff zu Brirẽ vñ Preßlaw / so sich zur Zeit dieses Tumults in Polen nacher Warschaw begebẽ / demnach er solch Beginnen in Erfahrung gebracht / nach folgendes Schreiben an Hertzog Johann Christian zur Lignitz / rc. abgehen lassen: Er were vom Capitul zu Preßlaw / wie auch seinen Rähten berichtet wordẽ / was massen gemeltes Capitul zu Ablegung eines Eyds / der Böhmischen Capitulation halber / erfordert / vnd bald hernach in seine Fürstl. Residentzstatt Neuß ein Besatzung eingelegt worden. Ob er nun wol verhofft / die Fürsten vnd Stände wurden sich gleicher Trew vnd Wolmeinung gegẽ jhm gebraucht habẽ / wie sie an jhm jederzeit erkant / bevorab / weil er sich ins Böhmisch Wesen niemals eingemischt / vnd sich auch zum gütlichen Vergleich wegen der Neussischen Sachen anerbotten / ingleichem im vberigen an sich nichts erwinden lassen / was jrgend dem Vatterland zum besten gereichen möchte: So were jhm dargegen sehr frembd fürkommen / daß sein Capitul / vnd vntergebenes Standmässiges Collegium zu etwas von jhme wolte vnmittelbar angehalten werden / darvon er / als der erste Landstand keine Wissenschafft hette / viel weniger seine zum Fürstẽtag Abgeordnete zu dergleichẽ Schluß gezogen worden weren / zumal weil den Capitularen sich (ohn sein Wissen vnd Willẽ) in etwas einzulassen nicht gebürete: daß es also nicht allein den gemeinen Landsverfassungen / der Stände Freyheiten / vnd altem Herkom̃en zuwider schiene / sondern auch ein schweres Nachdenckẽ / weil die Soldaten zugleich mit seinem (Hertzogen zur Lignitz) Schreiben / in die Statt / sonderlich weil noch keine Gefahr vorhanden were / eingeführet worden.

Bitte derohalben seiner / weil er sich vmbs Land Schlesien eines bessern verdienet / mit dergleichen Attentaten hinfort zuverschonen / vnd in beständigem vñ ruhigem Vernem̃en mit jhm zuverbleibẽ.

Weil auch beneben diesem Schreiben Ertzhertzog Carl bey König Sigismund in Polen / solcher Schlesischen Händel halber / sich beklagt / hat derselbige deßwegen ein Schreiben an der Hertzogen zur Lignitz / vnterm dato den 17. Octobr. abgehen lassen / dieses Innhalts:

Königs Sigismundi in Polen Schreiben an Hertzog Johann Christian zur Lignitz / darinn er jhn von den Waffen ab / vnd zum Frieden anmahnet. Es würde jhm wol wissend seyn / was massen J. M. im vergangnen Jahr / das Böhmische Vnwesen gleich Anfangs zu stillen sich bemühet / vnd nit allein die Stände in Böhmen die Waffen niderzulegen vermahnet / sondern auch offtermal die Fürsten vnd Stände in Schlesien / daß sie mit den jenigen / welche jhres natürlichẽ Fürstẽ Authorität wider alle Recht vnd Billichkeit verletzt / keine Gemeinschafft haben wolten / erinnert. In dem nun hierinn die Fürsten vnd Stände sich gutwillig erzeigt / vnd in Devotion zubleiben versprochen / hette Jhr. Maj. nicht gezweifelt / daß sie von solcher jhrer Meynung abweichen würden. Jetzund aber hette sie gewissen Bericht / daß sie zugleich mit den Böhmen zun Waffen gegriffen / vñ gleicher gestalt mit Abwerffung der ordentlichen Obrigkeit tumultuirten. Weil nun diß Beginnen viel vnd grosse Gefährlichkeiten nach sich zöge / hette J. M. wegen Nachbarschafft vnd Freundschafft / auch wegen der mit jhnen auffgerichteten Bündnussen / sie Schrifftlich ersuchen wöllen / daß sie gesinnet were / durch Jhre Gesandtẽ wegen eines Veraleichs / der Strittigkeiten halben / so zwischen Jh. Majest.

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vnd Carl Friderichen /                      Gebrüder / Hertzogen zu Münsterberg / Joachim Maltzan / Freyherrn von Martenberg                      / vnd Johan Vlrichen Schaffgotsch Freyherrn zu Drachenberg: Auß den                      Erbfürstenthumben jederzeit die Hauptleute / doch der gestalt / daß deren jederm                      auß demselbe&#x0303; Fürstenthumb eine Person vom Land / so zu Vertrettung / wann einer                      oder der ander abzukom&#x0303;en verhindert würde / zugeordnet / vnd                      alsbaldt dem Königlichen Ober-Ampt namhafft gemacht werden solte: Auß den                      Stätten hette&#x0303; die von Schweidnitz Johan Würthen: Guraw / Eliam Held:                      Franckenstein / Nicolaum Leipert / ernennt: Welche allerseits auff den 20.                      Octob. in Preßlaw erscheinen / jhren Eyd zum Defensoren-Ampt leysten / vnd                      förderst von den Catholischen Ständen / Commendatoren / vnd Preßlawischen                      Geistlichkeiten / das Jurament zur Conföderation annehmen solten.</p>
          <p>Das Jurament / so die Geistlichen zu Preßlaw thun müssen / ist dieses Innhalts                      gewesen:</p>
          <p><note place="left">Jurament / so die Capitularen zu Pretzlaw leyste&#x0303;                          müssen.</note> Ich N. N. schwere Gott dem Allmächtigen / daß ich alle                      zwischen denen zur Cron Böheim gehörigen Lande&#x0303; / bey jüngst zu Prag gehaltener                      Zusammenkunfft auffgerichtete Vnions-Articul / in genere alle Länder ins gesampt                      / vnd ein jedes Land absonderlich betreffend / num vnd zu künfftige&#x0303; Zeiten                      standhafftig vn&#x0303; vnverbrüchlich halten / vnd allen vnd jeden / was                      darinn verordnet / auffrecht vn&#x0303; trewlich nachkom&#x0303;en                      / insonderheit aber ruhig vnd friedlich / vnd ohne Anstifftung einiger bösen                      Practicken wider die Evangelischen / leben / auch wider die ertheilten                      Majestätbrieff vnd Concessionen vber die Freye Religionsvbung nichts vornehme&#x0303; /                      sich auch darinn von keinem Mensche&#x0303; / hohes noch nidriges Stands / keiner Gnad                      noch Vngnad / Freund: noch Feindschafft / Geschenck oder Vertröstung / wie auch                      durch keine Tractate&#x0303; / noch auch einige Absolution à juramento, oder einige                      Geistlich Constitution oder Concilien Decret de haereticis non servanda fide,                      als deren Exceptionen vnd Behelffen allen vnd jeden / vnd wie sie dergleichen                      erdacht werden mögen / ich hiemit für jetzt vn&#x0303; ins künfftig                      kräfftig renunciire / vnd also auff keinerley weise / wie Menschen List solches                      erdencken köndte / abwenden lassen werde / vnd dieses alles bey der von Gott vnd                      Weltlichen Rechten auffgesetzten Straffe deß Maineyds / auch Verlust meiner                      Beneficien / Haab / Güter / vnd Vermögens / so ich im Lande Schlesien haben möge                      / so dem gemeinen Land durch dergleichen nicht haltung anheim gefalle&#x0303; seyn soll:                      als mir Gott helffe.</p>
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[265/0312] vnd Carl Friderichen / Gebrüder / Hertzogen zu Münsterberg / Joachim Maltzan / Freyherrn von Martenberg / vnd Johan Vlrichen Schaffgotsch Freyherrn zu Drachenberg: Auß den Erbfürstenthumben jederzeit die Hauptleute / doch der gestalt / daß deren jederm auß demselbẽ Fürstenthumb eine Person vom Land / so zu Vertrettung / wann einer oder der ander abzukom̃en verhindert würde / zugeordnet / vnd alsbaldt dem Königlichen Ober-Ampt namhafft gemacht werden solte: Auß den Stätten hettẽ die von Schweidnitz Johan Würthen: Guraw / Eliam Held: Franckenstein / Nicolaum Leipert / ernennt: Welche allerseits auff den 20. Octob. in Preßlaw erscheinen / jhren Eyd zum Defensoren-Ampt leysten / vnd förderst von den Catholischen Ständen / Commendatoren / vnd Preßlawischen Geistlichkeiten / das Jurament zur Conföderation annehmen solten. Das Jurament / so die Geistlichen zu Preßlaw thun müssen / ist dieses Innhalts gewesen: Ich N. N. schwere Gott dem Allmächtigen / daß ich alle zwischen denen zur Cron Böheim gehörigen Landẽ / bey jüngst zu Prag gehaltener Zusammenkunfft auffgerichtete Vnions-Articul / in genere alle Länder ins gesampt / vnd ein jedes Land absonderlich betreffend / num vnd zu künfftigẽ Zeiten standhafftig vñ vnverbrüchlich halten / vnd allen vnd jeden / was darinn verordnet / auffrecht vñ trewlich nachkom̃en / insonderheit aber ruhig vnd friedlich / vnd ohne Anstifftung einiger bösen Practicken wider die Evangelischen / leben / auch wider die ertheilten Majestätbrieff vnd Concessionen vber die Freye Religionsvbung nichts vornehmẽ / sich auch darinn von keinem Menschẽ / hohes noch nidriges Stands / keiner Gnad noch Vngnad / Freund: noch Feindschafft / Geschenck oder Vertröstung / wie auch durch keine Tractatẽ / noch auch einige Absolution à juramento, oder einige Geistlich Constitution oder Concilien Decret de haereticis non servanda fide, als deren Exceptionen vnd Behelffen allen vnd jeden / vnd wie sie dergleichen erdacht werden mögen / ich hiemit für jetzt vñ ins künfftig kräfftig renunciire / vnd also auff keinerley weise / wie Menschen List solches erdencken köndte / abwenden lassen werde / vnd dieses alles bey der von Gott vnd Weltlichen Rechten auffgesetzten Straffe deß Maineyds / auch Verlust meiner Beneficien / Haab / Güter / vnd Vermögens / so ich im Lande Schlesien haben möge / so dem gemeinen Land durch dergleichen nicht haltung anheim gefallẽ seyn soll: als mir Gott helffe. Jurament / so die Capitularen zu Pretzlaw leystẽ müssen. Weil bey diesem Wesen nit allein obgedachten Capitularen vnd Geistlichẽ zu Preßlaw jhre Einkommen sehr geschmälert / vnd anders dergleichen mehr geschehẽ / sondern auch die Statt Neuß / worinnen der Bischoffliche Sitz / von Fürsten vnd Ständẽ mit 2. Fähnlein Knecht besetzt / vnd deren eines ins Bischoffliche Schloß / das ander in die Statt gelegt / wie auch ein Evangelischer Prediger mit einer starckẽ Confoy dahin abgeholet worden / welcher daselbst in der Hauptkirchen mit grossem Frolockẽ der Bürgerschafft gepredigt / als hat Ertzhertzog Carl / Bischoff zu Brirẽ vñ Preßlaw / so sich zur Zeit dieses Tumults in Polen nacher Warschaw begebẽ / demnach er solch Beginnen in Erfahrung gebracht / nach folgendes Schreiben an Hertzog Johann Christian zur Lignitz / rc. abgehen lassen: Er were vom Capitul zu Preßlaw / wie auch seinen Rähten berichtet wordẽ / was massen gemeltes Capitul zu Ablegung eines Eyds / der Böhmischen Capitulation halber / erfordert / vnd bald hernach in seine Fürstl. Residentzstatt Neuß ein Besatzung eingelegt worden. Ob er nun wol verhofft / die Fürsten vnd Stände wurden sich gleicher Trew vnd Wolmeinung gegẽ jhm gebraucht habẽ / wie sie an jhm jederzeit erkant / bevorab / weil er sich ins Böhmisch Wesen niemals eingemischt / vnd sich auch zum gütlichen Vergleich wegen der Neussischen Sachen anerbotten / ingleichem im vberigen an sich nichts erwinden lassen / was jrgend dem Vatterland zum besten gereichen möchte: So were jhm dargegen sehr frembd fürkommen / daß sein Capitul / vnd vntergebenes Standmässiges Collegium zu etwas von jhme wolte vnmittelbar angehalten werden / darvon er / als der erste Landstand keine Wissenschafft hette / viel weniger seine zum Fürstẽtag Abgeordnete zu dergleichẽ Schluß gezogen worden weren / zumal weil den Capitularen sich (ohn sein Wissen vnd Willẽ) in etwas einzulassen nicht gebürete: daß es also nicht allein den gemeinen Landsverfassungen / der Stände Freyheiten / vnd altem Herkom̃en zuwider schiene / sondern auch ein schweres Nachdenckẽ / weil die Soldaten zugleich mit seinem (Hertzogen zur Lignitz) Schreiben / in die Statt / sonderlich weil noch keine Gefahr vorhanden were / eingeführet worden. Ertzhertzog Carl Bischoff zu Brixenvnd Pretzlaw beschweret sich vber das Beginnen in Schlesien. Bitte derohalben seiner / weil er sich vmbs Land Schlesien eines bessern verdienet / mit dergleichen Attentaten hinfort zuverschonen / vnd in beständigem vñ ruhigem Vernem̃en mit jhm zuverbleibẽ. Weil auch beneben diesem Schreiben Ertzhertzog Carl bey König Sigismund in Polen / solcher Schlesischen Händel halber / sich beklagt / hat derselbige deßwegen ein Schreiben an der Hertzogen zur Lignitz / vnterm dato den 17. Octobr. abgehen lassen / dieses Innhalts: Es würde jhm wol wissend seyn / was massen J. M. im vergangnen Jahr / das Böhmische Vnwesen gleich Anfangs zu stillen sich bemühet / vnd nit allein die Stände in Böhmen die Waffen niderzulegen vermahnet / sondern auch offtermal die Fürsten vnd Stände in Schlesien / daß sie mit den jenigen / welche jhres natürlichẽ Fürstẽ Authorität wider alle Recht vnd Billichkeit verletzt / keine Gemeinschafft haben wolten / erinnert. In dem nun hierinn die Fürsten vnd Stände sich gutwillig erzeigt / vnd in Devotion zubleiben versprochen / hette Jhr. Maj. nicht gezweifelt / daß sie von solcher jhrer Meynung abweichen würden. Jetzund aber hette sie gewissen Bericht / daß sie zugleich mit den Böhmen zun Waffen gegriffen / vñ gleicher gestalt mit Abwerffung der ordentlichen Obrigkeit tumultuirten. Weil nun diß Beginnen viel vnd grosse Gefährlichkeiten nach sich zöge / hette J. M. wegen Nachbarschafft vnd Freundschafft / auch wegen der mit jhnen auffgerichteten Bündnussen / sie Schrifftlich ersuchen wöllen / daß sie gesinnet were / durch Jhre Gesandtẽ wegen eines Veraleichs / der Strittigkeiten halben / so zwischen Jh. Majest. Königs Sigismundi in Polen Schreiben an Hertzog Johann Christian zur Lignitz / darinn er jhn von den Waffen ab / vnd zum Frieden anmahnet.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 265. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/312>, abgerufen am 22.11.2024.