Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.möchten / würden jhm (der weder mit einem oder andern Theil sonst nicht interessirt / vnd also billich jhrentwegen nit leyden solte) an die Hand vnd zu erkennen geben / wie er genugsam assecurirt / vnnd gestalt man jhm darvor seyn wolte oder könte / daß durch J. Churf. Gn. Wahl / oder die jhrigen / oder die so mit Jhro interessirt weren / jhm vnd seinem Land kein Vngemach zu gezogen / oder seine bißhero rühige Regierung in einen andern Standt gesetzt / oder andere Weiterung causirt werden solten. Was es mit den Durchzügen durch sein Land für eine Beschaffenheit / was auch bißhero vorgangen / vnd da man den Reichs Constitutionen (die er gegen jederman zu halten sich schuldig erkenneke) sich gemäß verhielt / vnd daß er nit sehe / warumb er einem oder dem andern verwehren solte / sich derselben zu gebrauchen / wie er dann eben so wenig andern / als dem Hauß Oesterreich / oder dem Obristen Haupt vnd Keyser bißhero dergleichen gesperret / oder sperren sollen / oder können / weise sein voriges Schreiben auß. So hette er hiebevor den Ständen in Böheimb vnd andern vmbständlich zu erkennen gegeben / daß man jhne mit einigem Fug nicht zumuthen solte / daß er durch Verwehrung besagter Päß / wegen ermeldter Böhmischen / oder anderer Oesterreichischen Ständ / sich zu J. Keys. Maj. vnd deß gantzen Oesterreich selbst / oder mit anderer Hülff offenen Feind machen / beyder Theil Kriegsvolck vnd sedem belli in sein Land ziehen / also wider Jhrer Churf. Gn. Ansuchen sich dieser Gestalt auß der Neutralität lassen / vnd auff sich laden solte / was die Stände besorgten / vnnd darzu das Hauß Oesterreich befugt zu seyn vorgebe. Gestalt er sich auch nit versehe / daß eben darumb man jhn wölte verdencken / oder was widrigs zufügen: Sintemal kein anderer / ja Jh. Churf. Gn. selber / oder Jhrer mitverwandter Ständ einer anderst gethan / noch einig außländisch Volck / so den Böhmen zu gezogen / biß dato verhindert / oder den Durchzug verwehret / seines Erachtens were er vnd andere dieser vnnd mehr anderer Sorg gevbrigt blieben / auch desto mehr mit gemeiner Zusammensetzung / wider die so sich nicht accommodiren wolten / in der Neutralität bleiben können / wann die Sachen zwischen Jhrer Maj. vnd deren Ständen / sampt deren Interessenten / hetten zu gutem friedlichen Stand können gebracht werden. Von den beschwerlichen consiliis mit denen man weiter als auff das Königreich Böheim das Absehen gerichtet / vnnd deßwegen ein so starcken Rücken / Jhrer Churf. Gn. jm vnd andern Ständen deß Reichs zu Schaden gesucht / wißke er nicht / könte auch dasselbe wann gleich vielleicht etliche zu viel affectirte Jh. Churf. Gn. oder andern Ständen ein anders wolten einbilden / wegen deß Hauses Oesterreich vielfältiger vorigen vnnd jetzigen Erklärung vnd Demonstration / nit glauben; es hetten auch Jhr. Churf. Gn. hievor sein Gemüth in diesem Fall / da dem Röm. Reich dessen Chur-Fürsten vnd Stände Libertät vnnd Privilegien etwas zu Nachtheil practicirt werden wolte / zu Gnügen vernommen / darbey er es bewenden liesse. Nicht weniger hette er Anfangs der geringen Armirung halber etlicher Catholischen Stände vnd daß sie wegen der noch vor kurtzer Zeit / in das Würtzburgische vnd andere Stiffter beschwerlichen Einlägerung / Durchzüg vnnd Schadens / vnnd da anderwerts so viel Betrohungen / auch auff den Fall würckliche Expedition vmb Gelt von den Befelchshabern starcke Anstellung gemacht würden / zu jhrer blossen Versicherung / vnd daß jnen das zuviel glauben nit abermal zu Schaden gereichte / vnd dann wohin sein nothwendige Armirung angesehen sey / assecurirt / inmassen die samptliche Catholischen vnd er / nichts anders als Fried / Ruhe vnd Einigkeit / gleich mässiges Recht / vnd daß man ein jeglichen bey dem seinen liesse / jhnen vnd jren mitverwandten Catholischen nichts gefährlichs oder nachtheiligs zufügete / oder Vngelegenheit erweckte gewünscht / vnd dasselbe mehrmal / daß man sie nur nicht zu anderm zwinge / wünschten vnd begerten: Gleichwol viel Catholische / daß wann bey diesem vbeln Zustand in Böhmen vnd Vngarn die Catholische Religion daselbs vndergetruckt / die Catholischen Stände im Römischen Reich keines andern zu gewarten / zeitlich besorgt / die stünden jetzo in noch mehrern Sorgen / vnd müsten dannenhero auff jhre Versicherung vnnd Wendung der Gefahr gedencken: würden darneben gantz gern verneme / daß J. Churf. Gn. nit allein nicht gemeynt sey / die Catholische Religion vnd deroselben zugethane zu trucken oder zu beschweren / vnd derselben vielmehr bey jrem Rechten zu lassen vnd zu erhalten / sondern auch sich zu keinem andern / vnder dem Praetext / als wann sie darzu Vrsach geben (wie dann widerwärtige Gemüther bald Vrsach / sie weren beschaffen / wie sie wolten zu finden wißten) sich bewegen lassen. In Bedenckung dergleichen als noch newlich zu Caschaw zween Religiosen / sampt einem jungen nach verrichtem Gottesdienst gleich auff offenen Marck enthauptet seyn solten / wie auch anderwerts anfieng herfür zubrechen; vnnd er sehe nicht / wie dasselb mit den Ständen in Böhmen / Vngarn vnd derselben interessirten fast höchstem Fundament libertatis conscientiae & exercitii einstimmete. Daß sonsten Jh. Churf. Gn. begierig sey in der vertrewlichen Correspondentz zu verharren / insonderheit auch von seinem Land vnd Leuten alle Gefahr vnnd Vngelegenheit nach vermögen / abzuwenden vnd zuverhüten / daß jhm nichts widrigs oder feindlichs zugezogen würde / thue er sich bedancken / vnd zu einem gleichmässigen / nit weniger zu nachbarlicher Communication mit Jh. Churf. Gn. hinderlassenen Statthaltern vnd dero Räthen / auch was er sonsten J. Churf. Gn vnd dero Landen Guts köndte erweisen / erbieten / zu gleich auch gegen deroselben / als einen bißhero gerühmten / friedfertigen / vornehmen / von Gott mit ansehenlichen hohen Qualiteten begabten Churfürsten deß Rö. Reichs / sich vnzweifenlich getrösten J. Churf. Gn. würden kein anders gestatten / auch das jenige / so darwider lauffen möchte / nicht allein verhüten / sondern auch alles dahin richten / damit sie sich samptlichen dessen lang zu erfrewen hetten. möchten / würden jhm (der weder mit einem oder andern Theil sonst nicht interessirt / vnd also billich jhrentwegen nit leyden solte) an die Hand vnd zu erkennen geben / wie er genugsam assecurirt / vnnd gestalt man jhm darvor seyn wolte oder könte / daß durch J. Churf. Gn. Wahl / oder die jhrigen / oder die so mit Jhro interessirt weren / jhm vnd seinem Land kein Vngemach zu gezogen / oder seine bißhero rühige Regierung in einen andern Standt gesetzt / oder andere Weiterung causirt werden solten. Was es mit den Durchzügen durch sein Land für eine Beschaffenheit / was auch bißhero vorgangen / vnd da man den Reichs Constitutionen (die er gegen jederman zu halten sich schuldig erkenneke) sich gemäß verhielt / vnd daß er nit sehe / warumb er einem oder dem andern verwehren solte / sich derselben zu gebrauchen / wie er dann eben so wenig andern / als dem Hauß Oesterreich / oder dem Obristen Haupt vñ Keyser bißhero dergleichen gesperret / oder sperren sollen / oder können / weise sein voriges Schreiben auß. So hette er hiebevor den Ständen in Böheimb vnd andern vmbständlich zu erkennen gegeben / daß man jhne mit einigem Fug nicht zumuthen solte / daß er durch Verwehrung besagter Päß / wegen ermeldter Böhmischen / oder anderer Oesterreichischen Ständ / sich zu J. Keys. Maj. vnd deß gantzen Oesterreich selbst / oder mit anderer Hülff offenen Feind machen / beyder Theil Kriegsvolck vnd sedem belli in sein Land ziehen / also wider Jhrer Churf. Gn. Ansuchen sich dieser Gestalt auß der Neutralität lassen / vnd auff sich laden solte / was die Stände besorgten / vnnd darzu das Hauß Oesterreich befugt zu seyn vorgebe. Gestalt er sich auch nit versehe / daß eben darumb man jhn wölte verdencken / oder was widrigs zufügen: Sintemal kein anderer / ja Jh. Churf. Gn. selber / oder Jhrer mitverwandter Ständ einer anderst gethan / noch einig außländisch Volck / so den Böhmen zu gezogen / biß dato verhindert / oder den Durchzug verwehret / seines Erachtens were er vnd andere dieser vnnd mehr anderer Sorg gevbrigt blieben / auch desto mehr mit gemeiner Zusammensetzung / wider die so sich nicht accommodiren wolten / in der Neutralität bleiben können / wann die Sachen zwischen Jhrer Maj. vnd deren Ständen / sampt deren Interessenten / hetten zu gutem friedlichen Stand können gebracht werden. Von den beschwerlichen consiliis mit denen man weiter als auff das Königreich Böheim das Absehen gerichtet / vnnd deßwegen ein so starcken Rücken / Jhrer Churf. Gn. jm vnd andern Ständen deß Reichs zu Schaden gesucht / wißke er nicht / könte auch dasselbe wann gleich vielleicht etliche zu viel affectirte Jh. Churf. Gn. oder andern Ständen ein anders wolten einbilden / wegen deß Hauses Oesterreich vielfältiger vorigen vnnd jetzigen Erklärung vnd Demonstration / nit glauben; es hetten auch Jhr. Churf. Gn. hievor sein Gemüth in diesem Fall / da dem Röm. Reich dessen Chur-Fürsten vñ Stände Libertät vnnd Privilegien etwas zu Nachtheil practicirt werden wolte / zu Gnügen vernommen / darbey er es bewenden liesse. Nicht weniger hette er Anfangs der geringen Armirung halber etlicher Catholischen Stände vnd daß sie wegen der noch vor kurtzer Zeit / in das Würtzburgische vnd andere Stiffter beschwerlichen Einlägerung / Durchzüg vnnd Schadens / vnnd da anderwerts so viel Betrohungen / auch auff den Fall würckliche Expedition vmb Gelt von den Befelchshabern starcke Anstellung gemacht würden / zu jhrer blossen Versicherung / vnd daß jnen das zuviel glauben nit abermal zu Schaden gereichte / vnd dann wohin sein nothwendige Armirung angesehen sey / assecurirt / inmassen die samptliche Catholischen vnd er / nichts anders als Fried / Ruhe vnd Einigkeit / gleich mässiges Recht / vnd daß man ein jeglichen bey dem seinen liesse / jhnen vnd jren mitverwandten Catholischen nichts gefährlichs oder nachtheiligs zufügete / oder Vngelegenheit erweckte gewünscht / vñ dasselbe mehrmal / daß man sie nur nicht zu anderm zwinge / wünschten vnd begerten: Gleichwol viel Catholische / daß wann bey diesem vbeln Zustand in Böhmen vñ Vngarn die Catholische Religion daselbs vndergetruckt / die Catholischen Stände im Römischen Reich keines andern zu gewarten / zeitlich besorgt / die stünden jetzo in noch mehrern Sorgen / vnd müsten dannenhero auff jhre Versicherung vnnd Wendung der Gefahr gedencken: würden darneben gantz gern verneme / daß J. Churf. Gn. nit allein nicht gemeynt sey / die Catholische Religion vnd deroselben zugethane zu trucken oder zu beschweren / vnd derselben vielmehr bey jrem Rechten zu lassen vnd zu erhalten / sondern auch sich zu keinem andern / vnder dem Praetext / als wann sie darzu Vrsach geben (wie dann widerwärtige Gemüther bald Vrsach / sie weren beschaffen / wie sie wolten zu finden wißten) sich bewegen lassen. In Bedenckung dergleichen als noch newlich zu Caschaw zween Religiosen / sampt einem jungen nach verrichtem Gottesdienst gleich auff offenẽ Marck enthauptet seyn solten / wie auch anderwerts anfieng herfür zubrechen; vnnd er sehe nicht / wie dasselb mit den Ständen in Böhmen / Vngarn vnd derselben interessirten fast höchstem Fundament libertatis conscientiae & exercitii einstimmete. Daß sonsten Jh. Churf. Gn. begierig sey in der vertrewlichen Correspondentz zu verharren / insonderheit auch von seinem Land vnd Leuten alle Gefahr vnnd Vngelegenheit nach vermögen / abzuwenden vnd zuverhüten / daß jhm nichts widrigs oder feindlichs zugezogen würde / thue er sich bedancken / vnd zu einem gleichmässigen / nit weniger zu nachbarlicher Communication mit Jh. Churf. Gn. hinderlassenen Statthaltern vnd dero Räthen / auch was er sonsten J. Churf. Gn vnd dero Landen Guts köndte erweisen / erbieten / zu gleich auch gegen deroselben / als einẽ bißhero gerühmtẽ / friedfertigen / vornehmen / von Gott mit ansehenlichen hohen Qualiteten begabten Churfürsten deß Rö. Reichs / sich vnzweifenlich getrösten J. Churf. Gn. würden kein anders gestatten / auch das jenige / so darwider lauffen möchte / nicht allein verhüten / sondern auch alles dahin richten / damit sie sich samptlichen dessen lang zu erfrewen hetten. <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0287" n="240"/> möchten / würden jhm (der weder mit einem oder andern Theil sonst nicht interessirt / vnd also billich jhrentwegen nit leyden solte) an die Hand vnd zu erkennen geben / wie er genugsam assecurirt / vnnd gestalt man jhm darvor seyn wolte oder könte / daß durch J. Churf. Gn. Wahl / oder die jhrigen / oder die so mit Jhro interessirt weren / jhm vnd seinem Land kein Vngemach zu gezogen / oder seine bißhero rühige Regierung in einen andern Standt gesetzt / oder andere Weiterung causirt werden solten. Was es mit den Durchzügen durch sein Land für eine Beschaffenheit / was auch bißhero vorgangen / vnd da man den Reichs Constitutionen (die er gegen jederman zu halten sich schuldig erkenneke) sich gemäß verhielt / vnd daß er nit sehe / warumb er einem oder dem andern verwehren solte / sich derselben zu gebrauchen / wie er dann eben so wenig andern / als dem Hauß Oesterreich / oder dem Obristen Haupt vñ Keyser bißhero dergleichen gesperret / oder sperren sollen / oder können / weise sein voriges Schreiben auß. So hette er hiebevor den Ständen in Böheimb vnd andern vmbständlich zu erkennen gegeben / daß man jhne mit einigem Fug nicht zumuthen solte / daß er durch Verwehrung besagter Päß / wegen ermeldter Böhmischen / oder anderer Oesterreichischen Ständ / sich zu J. Keys. Maj. vnd deß gantzen Oesterreich selbst / oder mit anderer Hülff offenen Feind machen / beyder Theil Kriegsvolck vnd sedem belli in sein Land ziehen / also wider Jhrer Churf. Gn. Ansuchen sich dieser Gestalt auß der Neutralität lassen / vnd auff sich laden solte / was die Stände besorgten / vnnd darzu das Hauß Oesterreich befugt zu seyn vorgebe. Gestalt er sich auch nit versehe / daß eben darumb man jhn wölte verdencken / oder was widrigs zufügen: Sintemal kein anderer / ja Jh. Churf. Gn. selber / oder Jhrer mitverwandter Ständ einer anderst gethan / noch einig außländisch Volck / so den Böhmen zu gezogen / biß dato verhindert / oder den Durchzug verwehret / seines Erachtens were er vnd andere dieser vnnd mehr anderer Sorg gevbrigt blieben / auch desto mehr mit gemeiner Zusammensetzung / wider die so sich nicht accommodiren wolten / in der Neutralität bleiben können / wann die Sachen zwischen Jhrer Maj. vnd deren Ständen / sampt deren Interessenten / hetten zu gutem friedlichen Stand können gebracht werden. Von den beschwerlichen consiliis mit denen man weiter als auff das Königreich Böheim das Absehen gerichtet / vnnd deßwegen ein so starcken Rücken / Jhrer Churf. Gn. jm vnd andern Ständen deß Reichs zu Schaden gesucht / wißke er nicht / könte auch dasselbe wann gleich vielleicht etliche zu viel affectirte Jh. Churf. Gn. oder andern Ständen ein anders wolten einbilden / wegen deß Hauses Oesterreich vielfältiger vorigen vnnd jetzigen Erklärung vnd Demonstration / nit glauben; es hetten auch Jhr. Churf. Gn. hievor sein Gemüth in diesem Fall / da dem Röm. Reich dessen Chur-Fürsten vñ Stände Libertät vnnd Privilegien etwas zu Nachtheil practicirt werden wolte / zu Gnügen vernommen / darbey er es bewenden liesse.</p> <p>Nicht weniger hette er Anfangs der geringen Armirung halber etlicher Catholischen Stände vnd daß sie wegen der noch vor kurtzer Zeit / in das Würtzburgische vnd andere Stiffter beschwerlichen Einlägerung / Durchzüg vnnd Schadens / vnnd da anderwerts so viel Betrohungen / auch auff den Fall würckliche Expedition vmb Gelt von den Befelchshabern starcke Anstellung gemacht würden / zu jhrer blossen Versicherung / vnd daß jnen das zuviel glauben nit abermal zu Schaden gereichte / vnd dann wohin sein nothwendige Armirung angesehen sey / assecurirt / inmassen die samptliche Catholischen vnd er / nichts anders als Fried / Ruhe vnd Einigkeit / gleich mässiges Recht / vnd daß man ein jeglichen bey dem seinen liesse / jhnen vnd jren mitverwandten Catholischen nichts gefährlichs oder nachtheiligs zufügete / oder Vngelegenheit erweckte gewünscht / vñ dasselbe mehrmal / daß man sie nur nicht zu anderm zwinge / wünschten vnd begerten: Gleichwol viel Catholische / daß wann bey diesem vbeln Zustand in Böhmen vñ Vngarn die Catholische Religion daselbs vndergetruckt / die Catholischen Stände im Römischen Reich keines andern zu gewarten / zeitlich besorgt / die stünden jetzo in noch mehrern Sorgen / vnd müsten dannenhero auff jhre Versicherung vnnd Wendung der Gefahr gedencken: würden darneben gantz gern verneme / daß J. Churf. Gn. nit allein nicht gemeynt sey / die Catholische Religion vnd deroselben zugethane zu trucken oder zu beschweren / vnd derselben vielmehr bey jrem Rechten zu lassen vnd zu erhalten / sondern auch sich zu keinem andern / vnder dem Praetext / als wann sie darzu Vrsach geben (wie dann widerwärtige Gemüther bald Vrsach / sie weren beschaffen / wie sie wolten zu finden wißten) sich bewegen lassen. In Bedenckung dergleichen als noch newlich zu Caschaw zween Religiosen / sampt einem jungen nach verrichtem Gottesdienst gleich auff offenẽ Marck enthauptet seyn solten / wie auch anderwerts anfieng herfür zubrechen; vnnd er sehe nicht / wie dasselb mit den Ständen in Böhmen / Vngarn vnd derselben interessirten fast höchstem Fundament libertatis conscientiae & exercitii einstimmete.</p> <p>Daß sonsten Jh. Churf. Gn. begierig sey in der vertrewlichen Correspondentz zu verharren / insonderheit auch von seinem Land vnd Leuten alle Gefahr vnnd Vngelegenheit nach vermögen / abzuwenden vnd zuverhüten / daß jhm nichts widrigs oder feindlichs zugezogen würde / thue er sich bedancken / vnd zu einem gleichmässigen / nit weniger zu nachbarlicher Communication mit Jh. Churf. Gn. hinderlassenen Statthaltern vnd dero Räthen / auch was er sonsten J. Churf. Gn vnd dero Landen Guts köndte erweisen / erbieten / zu gleich auch gegen deroselben / als einẽ bißhero gerühmtẽ / friedfertigen / vornehmen / von Gott mit ansehenlichen hohen Qualiteten begabten Churfürsten deß Rö. Reichs / sich vnzweifenlich getrösten J. Churf. Gn. würden kein anders gestatten / auch das jenige / so darwider lauffen möchte / nicht allein verhüten / sondern auch alles dahin richten / damit sie sich samptlichen dessen lang zu erfrewen hetten.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [240/0287]
möchten / würden jhm (der weder mit einem oder andern Theil sonst nicht interessirt / vnd also billich jhrentwegen nit leyden solte) an die Hand vnd zu erkennen geben / wie er genugsam assecurirt / vnnd gestalt man jhm darvor seyn wolte oder könte / daß durch J. Churf. Gn. Wahl / oder die jhrigen / oder die so mit Jhro interessirt weren / jhm vnd seinem Land kein Vngemach zu gezogen / oder seine bißhero rühige Regierung in einen andern Standt gesetzt / oder andere Weiterung causirt werden solten. Was es mit den Durchzügen durch sein Land für eine Beschaffenheit / was auch bißhero vorgangen / vnd da man den Reichs Constitutionen (die er gegen jederman zu halten sich schuldig erkenneke) sich gemäß verhielt / vnd daß er nit sehe / warumb er einem oder dem andern verwehren solte / sich derselben zu gebrauchen / wie er dann eben so wenig andern / als dem Hauß Oesterreich / oder dem Obristen Haupt vñ Keyser bißhero dergleichen gesperret / oder sperren sollen / oder können / weise sein voriges Schreiben auß. So hette er hiebevor den Ständen in Böheimb vnd andern vmbständlich zu erkennen gegeben / daß man jhne mit einigem Fug nicht zumuthen solte / daß er durch Verwehrung besagter Päß / wegen ermeldter Böhmischen / oder anderer Oesterreichischen Ständ / sich zu J. Keys. Maj. vnd deß gantzen Oesterreich selbst / oder mit anderer Hülff offenen Feind machen / beyder Theil Kriegsvolck vnd sedem belli in sein Land ziehen / also wider Jhrer Churf. Gn. Ansuchen sich dieser Gestalt auß der Neutralität lassen / vnd auff sich laden solte / was die Stände besorgten / vnnd darzu das Hauß Oesterreich befugt zu seyn vorgebe. Gestalt er sich auch nit versehe / daß eben darumb man jhn wölte verdencken / oder was widrigs zufügen: Sintemal kein anderer / ja Jh. Churf. Gn. selber / oder Jhrer mitverwandter Ständ einer anderst gethan / noch einig außländisch Volck / so den Böhmen zu gezogen / biß dato verhindert / oder den Durchzug verwehret / seines Erachtens were er vnd andere dieser vnnd mehr anderer Sorg gevbrigt blieben / auch desto mehr mit gemeiner Zusammensetzung / wider die so sich nicht accommodiren wolten / in der Neutralität bleiben können / wann die Sachen zwischen Jhrer Maj. vnd deren Ständen / sampt deren Interessenten / hetten zu gutem friedlichen Stand können gebracht werden. Von den beschwerlichen consiliis mit denen man weiter als auff das Königreich Böheim das Absehen gerichtet / vnnd deßwegen ein so starcken Rücken / Jhrer Churf. Gn. jm vnd andern Ständen deß Reichs zu Schaden gesucht / wißke er nicht / könte auch dasselbe wann gleich vielleicht etliche zu viel affectirte Jh. Churf. Gn. oder andern Ständen ein anders wolten einbilden / wegen deß Hauses Oesterreich vielfältiger vorigen vnnd jetzigen Erklärung vnd Demonstration / nit glauben; es hetten auch Jhr. Churf. Gn. hievor sein Gemüth in diesem Fall / da dem Röm. Reich dessen Chur-Fürsten vñ Stände Libertät vnnd Privilegien etwas zu Nachtheil practicirt werden wolte / zu Gnügen vernommen / darbey er es bewenden liesse.
Nicht weniger hette er Anfangs der geringen Armirung halber etlicher Catholischen Stände vnd daß sie wegen der noch vor kurtzer Zeit / in das Würtzburgische vnd andere Stiffter beschwerlichen Einlägerung / Durchzüg vnnd Schadens / vnnd da anderwerts so viel Betrohungen / auch auff den Fall würckliche Expedition vmb Gelt von den Befelchshabern starcke Anstellung gemacht würden / zu jhrer blossen Versicherung / vnd daß jnen das zuviel glauben nit abermal zu Schaden gereichte / vnd dann wohin sein nothwendige Armirung angesehen sey / assecurirt / inmassen die samptliche Catholischen vnd er / nichts anders als Fried / Ruhe vnd Einigkeit / gleich mässiges Recht / vnd daß man ein jeglichen bey dem seinen liesse / jhnen vnd jren mitverwandten Catholischen nichts gefährlichs oder nachtheiligs zufügete / oder Vngelegenheit erweckte gewünscht / vñ dasselbe mehrmal / daß man sie nur nicht zu anderm zwinge / wünschten vnd begerten: Gleichwol viel Catholische / daß wann bey diesem vbeln Zustand in Böhmen vñ Vngarn die Catholische Religion daselbs vndergetruckt / die Catholischen Stände im Römischen Reich keines andern zu gewarten / zeitlich besorgt / die stünden jetzo in noch mehrern Sorgen / vnd müsten dannenhero auff jhre Versicherung vnnd Wendung der Gefahr gedencken: würden darneben gantz gern verneme / daß J. Churf. Gn. nit allein nicht gemeynt sey / die Catholische Religion vnd deroselben zugethane zu trucken oder zu beschweren / vnd derselben vielmehr bey jrem Rechten zu lassen vnd zu erhalten / sondern auch sich zu keinem andern / vnder dem Praetext / als wann sie darzu Vrsach geben (wie dann widerwärtige Gemüther bald Vrsach / sie weren beschaffen / wie sie wolten zu finden wißten) sich bewegen lassen. In Bedenckung dergleichen als noch newlich zu Caschaw zween Religiosen / sampt einem jungen nach verrichtem Gottesdienst gleich auff offenẽ Marck enthauptet seyn solten / wie auch anderwerts anfieng herfür zubrechen; vnnd er sehe nicht / wie dasselb mit den Ständen in Böhmen / Vngarn vnd derselben interessirten fast höchstem Fundament libertatis conscientiae & exercitii einstimmete.
Daß sonsten Jh. Churf. Gn. begierig sey in der vertrewlichen Correspondentz zu verharren / insonderheit auch von seinem Land vnd Leuten alle Gefahr vnnd Vngelegenheit nach vermögen / abzuwenden vnd zuverhüten / daß jhm nichts widrigs oder feindlichs zugezogen würde / thue er sich bedancken / vnd zu einem gleichmässigen / nit weniger zu nachbarlicher Communication mit Jh. Churf. Gn. hinderlassenen Statthaltern vnd dero Räthen / auch was er sonsten J. Churf. Gn vnd dero Landen Guts köndte erweisen / erbieten / zu gleich auch gegen deroselben / als einẽ bißhero gerühmtẽ / friedfertigen / vornehmen / von Gott mit ansehenlichen hohen Qualiteten begabten Churfürsten deß Rö. Reichs / sich vnzweifenlich getrösten J. Churf. Gn. würden kein anders gestatten / auch das jenige / so darwider lauffen möchte / nicht allein verhüten / sondern auch alles dahin richten / damit sie sich samptlichen dessen lang zu erfrewen hetten.
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