Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.derselben noch Cassirung der Privilegien / sondern solchen allen gemeß Ertzhertzog Ferdinandus / als Königlicher Enckel / zum König proponirt vnd angenommen worden: Ist auch dardurch weder dem Churfürstlichen Collegio / noch den Ständen was nachtheiliges geschehen. Deßgleichen gehen sie die Pacta mit Spanien / gar nicht an / sintemahl man dardurch die güldene Bull / vnd andere Lands Privilegia vmbzustossen / oder den Ständen jhre Wahl Gerechtigkeit / so weit sie derselben befugt / gar nit zubenehmen gemeynt ist. Vber diß alles / so bezeugen drey vnterschiedliche / zwey von den angemasten Directoribus, vnd eins vnter dem Namen der Stände / vom 22. vnd 30. Aug. vnd 14. Septemb. deß verflossenen 1618. Jahrs / an J. Kö. M. abgangene / vnd noch in originali vorhandene Schreiben / daß sie länger als ein Jahr nach der Crönung / vnnd schon bey wehrendem Böhmischen Tumult / J. Kön. Mayest. vmb gnädigste Intercession / Hülff vnnd Beförderung bey J. Kay. May. in grosser Demuth ersucht / einen König zu Hungarn vnd Böheim intitulirt / vnd also vor jhren König vnnd Herrn erkennt / auch sich vnterthänigst vnnd gehorsambst vnderschrieben. Die ander Vrsach so sie wider J. Kön. May vnd zu dero Außschliessung auff die Bahn bringen / ist diese / daß J. May. zuwider dem Landtagsschluß Anno 1617. vnnd jhrem gegebenen Reverß / noch bey Lebzeiten Kaysers Matthiae sich deß Regiments in Böheimb angemast sollen haben. Hieran beschicht aber J. Kön. May. groß vnrecht / dann ja männiglich wissend / daß Kayser Matthias biß auff dero tödtliches Ableiben / ein regierender König zu Böheimb verblieben / vnd allein deß Regiments sich gebraucht. So haben J. Kön. May. gar nichts gethan / warüber sie nit schrifftoder mündtlichen Befelch von J. Kay. May. gehabt / vnd wird sich nimmermehr befinden / daß sie in einige Justitz oder dergleichen zum Regiment gehörige Sachen sich eingemengt. Daß aber zu einem Schein erstlich angezogen wird / J. Kö. M. hetten den Cardinal Cleseln / als J. Kay. M. gewesenen geheimen Raths Directorn / abgeschafft: So wolle doch ein jeder Verständiger bedencken / was diß für ein vngereimbtes Exempel sey / sintemal bemelter Cardinal Clesel kein geborner noch angenommener Böheimb / auch auff die Böhmischen Regimentsachen nie bestelt gewesen / vnnd dahero also die Am[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]virung seiner Person die Ständ in Böhmen im wenigsten nicht berührt noch angehet / zu geschweigen / daß sie selbst vor diesem jhn von Hoff hinweg gewünschet / vnd schlechte Affection zu jhm getragen. Weiter daß J. Kön. M. jeden Rathschlägen beygewohnet / auch sonsten vnderschiedliche Anordnungen gethan / hat es damit / wie vorgedacht / kein andere Meynung / als daß solches alles auff J. Ka. M. außtrücklichen Befelch beschehen: Wie dann J. Kö. M. kein anders gebüren wollen / als J. Ka. M. gnädigstem Willen in den jenigen Sachen / so J. Kay. M. dero anbefohlen vnd auffgetragen / sich zu bequemen. Daß Sie aber J. Kay. May. Resolutiones, wann es dieselbe gut bedunckt / nicht mit J. Kays. Ma. Vorwissen sollen geender haben / ist ein pur lauterer Vngrund vnd falsche Zücht / sintemahl J. Kön. M. in so hohem Respect die Kay. May. jederzeit gehalten / daß sie zu wider der selben was fürzunehmen nie begehrt / weniger sich vnderstanden. Was sie noch ferrner von J. Kön. May. wegen eingeführtem Kriegsvolcks / Beywohnung deß Mährischen Landtags vnd dergleichen erzehlen / ist gleichfals vorangedeuter massen beschaffen / daß in diesem allem J. Kay. M. gnädigster Befelch gewesen / jedoch ohn einig habende Gewißheit / vnd zwar mit Vngrund setzen sie für richtig vnd gewiß / als ob J. Kön. M. durch den Secretary Michna an die Pilßner / alle Anordnung sollen geführt haben. Der Kayser-vnnd Königlichen Confirmationen / daß sie hernach so schimpff-vnd verkleinerlich gedencken / dieselbe für schlechte / vnnd mit denen man nit versichert seyn kan / außgeben: Erweisen sie dardurch / wie verächtlich sie das Haupt der Christenheit vnnd jhre höchste Obrigkeit halten. Rühren auch jhre Beschwerspuncten in Religionsachen / als zu einem Deckmantel jres vnverantwortlichen fürnehmens / da es doch hierinnen vmb das Religionwerck gar nicht zuthun ist: Ja wider sie hat man sich viel mehr der Religion halben / vnnd mit was für Attentaten sie verfahren / zum höchsten zu beschweren / weil wol wissend / daß an den jenigen Orthen / welche von Jhrer Kays. May. etc. Kriegsvolck mit Gewalt eingenommen vnd gezwungen werden müssen / in Religionssachen nichts geendert: Hergegen aber offenbahr / was beydes in Böhmen vnd Mähren an den Catholischen vnd Geistlichen / vnd derselben Stifftungen vnd Güter verübt / vnd oben im Eingang etlicher massen angedeutet worden ist: Welches dann die Stände deß Hertzogthumbs vnder der Ens so weit in acht genommen / daß dieselben jhre in Böheim / zu Schliessung der Bündnuß / gehabte Gesande / nach Vernehmung der geschlossenen Articul / bescheidenlich wider zurück fordern lassen. Was die Continuirung der vorigen Statthalter / mit welcher sie gleichfals jhren Vngehorsamb beschönen wollen / betrifft / haben sie sich selbs zucrinnern / daß solches nur pro visorio modo, biß auff J. Kö. M. weitere Anordnung / gleich als bald nach J. Ka. M. Ableiben beschehen: Derentwillen sie aber gar nit Vrsach gehabt / dergleichen hochschädlichen vorhin angerichten Vnrath noch weiter fortzustellen. Erscheinet also auß diesem / was bißher kurtzlich angedeutet worden / daß auch jhr darauff folgender Schluß vnd Illation gantz nichtig vnd vnkräfftig: In dem sie J. Kön. M. Annem-vnd Crönung zu hindertreiben / dero Possession zuentziehen / vnd darauff a voto Electionis zu excludiren sich vermessener Weiß vnderstanden haben. Was endlich zu mehrer J. Kö. M. Verhassung wegen deß Kriegsvolcks vnchristlichen Procedirens angehefftet ist / kompt solches dahero gantz vnglaublich für / weil hiebevorn solcher Sachen mehr derselben noch Cassirung der Privilegien / sondern solchen allen gemeß Ertzhertzog Ferdinandus / als Königlicher Enckel / zum König proponirt vnd angenommen wordẽ: Ist auch dardurch weder dem Churfürstlichen Collegio / noch den Ständen was nachtheiliges geschehen. Deßgleichen gehen sie die Pacta mit Spanien / gar nicht an / sintemahl man dardurch die güldene Bull / vnd andere Lands Privilegia vmbzustossen / oder den Ständen jhre Wahl Gerechtigkeit / so weit sie derselben befugt / gar nit zubenehmen gemeynt ist. Vber diß alles / so bezeugen drey vnterschiedliche / zwey von den angemasten Directoribus, vnd eins vnter dem Namen der Stände / vom 22. vnd 30. Aug. vnd 14. Septemb. deß verflossenen 1618. Jahrs / an J. Kö. M. abgangene / vnd noch in originali vorhandene Schreiben / daß sie länger als ein Jahr nach der Crönung / vnnd schon bey wehrendem Böhmischen Tumult / J. Kön. Mayest. vmb gnädigste Intercession / Hülff vnnd Beförderung bey J. Kay. May. in grosser Demuth ersucht / einen König zu Hungarn vnd Böheim intitulirt / vnd also vor jhren König vnnd Herrn erkennt / auch sich vnterthänigst vnnd gehorsambst vnderschrieben. Die ander Vrsach so sie wider J. Kön. May vnd zu dero Außschliessung auff die Bahn bringen / ist diese / daß J. May. zuwider dem Landtagsschluß Anno 1617. vnnd jhrem gegebenen Reverß / noch bey Lebzeiten Kaysers Matthiae sich deß Regiments in Böheimb angemast sollen haben. Hieran beschicht aber J. Kön. May. groß vnrecht / dann ja männiglich wissend / daß Kayser Matthias biß auff dero tödtliches Ableiben / ein regierender König zu Böheimb verblieben / vnd allein deß Regiments sich gebraucht. So haben J. Kön. May. gar nichts gethan / warüber sie nit schrifftoder mündtlichen Befelch von J. Kay. May. gehabt / vnd wird sich nimmermehr befinden / daß sie in einige Justitz oder dergleichen zum Regiment gehörige Sachen sich eingemengt. Daß aber zu einem Schein erstlich angezogen wird / J. Kö. M. hetten den Cardinal Cleseln / als J. Kay. M. gewesenen geheimen Raths Directorn / abgeschafft: So wolle doch ein jeder Verständiger bedencken / was diß für ein vngereimbtes Exempel sey / sintemal bemelter Cardinal Clesel kein geborner noch angenommener Böheimb / auch auff die Böhmischen Regimentsachen nie bestelt gewesen / vnnd dahero also die Am[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]virung seiner Person die Ständ in Böhmen im wenigsten nicht berührt noch angehet / zu geschweigen / daß sie selbst vor diesem jhn von Hoff hinweg gewünschet / vnd schlechte Affection zu jhm getragen. Weiter daß J. Kön. M. jeden Rathschlägen beygewohnet / auch sonstẽ vnderschiedliche Anordnungen gethan / hat es damit / wie vorgedacht / kein andere Meynũg / als daß solches alles auff J. Ka. M. außtrücklichen Befelch beschehen: Wie dann J. Kö. M. kein anders gebüren wollen / als J. Ka. M. gnädigstem Willen in den jenigen Sachen / so J. Kay. M. dero anbefohlen vnd auffgetragen / sich zu bequemen. Daß Sie aber J. Kay. May. Resolutiones, wann es dieselbe gut bedunckt / nicht mit J. Kays. Ma. Vorwissen sollen geender haben / ist ein pur lauterer Vngrund vnd falsche Zücht / sintemahl J. Kön. M. in so hohem Respect die Kay. May. jederzeit gehalten / daß sie zu wider der selben was fürzunehmen nie begehrt / weniger sich vnderstanden. Was sie noch ferrner von J. Kön. May. wegen eingeführtem Kriegsvolcks / Beywohnung deß Mährischen Landtags vnd dergleichen erzehlen / ist gleichfals vorangedeuter massen beschaffẽ / daß in diesem allem J. Kay. M. gnädigster Befelch gewesen / jedoch ohn einig habende Gewißheit / vnd zwar mit Vngrund setzen sie für richtig vnd gewiß / als ob J. Kön. M. durch den Secretary Michna an die Pilßner / alle Anordnung sollen geführt haben. Der Kayser-vnnd Königlichen Confirmationen / daß sie hernach so schimpff-vnd verkleinerlich gedencken / dieselbe für schlechte / vnnd mit denen man nit versichert seyn kan / außgeben: Erweisen sie dardurch / wie verächtlich sie das Haupt der Christenheit vnnd jhre höchste Obrigkeit halten. Rühren auch jhre Beschwerspuncten in Religionsachen / als zu einem Deckmantel jres vnverantwortlichen fürnehmens / da es doch hierinnen vmb das Religionwerck gar nicht zuthun ist: Ja wider sie hat man sich viel mehr der Religion halben / vnnd mit was für Attentaten sie verfahren / zum höchsten zu beschweren / weil wol wissend / daß an den jenigen Orthen / welche von Jhrer Kays. May. etc. Kriegsvolck mit Gewalt eingenommen vnd gezwungen werden müssen / in Religionssachen nichts geendert: Hergegen aber offenbahr / was beydes in Böhmen vnd Mähren an den Catholischen vnd Geistlichen / vnd derselben Stifftungen vnd Güter verübt / vnd oben im Eingang etlicher massen angedeutet worden ist: Welches dann die Stände deß Hertzogthumbs vnder der Ens so weit in acht genommen / daß dieselben jhre in Böheim / zu Schliessung der Bündnuß / gehabte Gesande / nach Vernehmung der geschlossenen Articul / bescheidenlich wider zurück fordern lassen. Was die Continuirung der vorigẽ Statthalter / mit welcher sie gleichfals jhren Vngehorsamb beschönen wollen / betrifft / haben sie sich selbs zucriñern / daß solches nur pro visorio modo, biß auff J. Kö. M. weitere Anordnũg / gleich als bald nach J. Ka. M. Ableibẽ beschehẽ: Derentwillẽ sie aber gar nit Vrsach gehabt / dergleichẽ hochschädlichẽ vorhin angerichtẽ Vnrath noch weiter fortzustellen. Erscheinet also auß diesem / was bißher kurtzlich angedeutet worden / daß auch jhr darauff folgender Schluß vnd Illation gantz nichtig vnd vnkräfftig: In dem sie J. Kön. M. Annem-vnd Crönung zu hindertreiben / dero Possession zuentziehen / vnd darauff à voto Electionis zu excludiren sich vermessener Weiß vnderstandẽ haben. Was endlich zu mehrer J. Kö. M. Verhassũg wegen deß Kriegsvolcks vnchristlichen Procedirẽs angehefftet ist / kompt solches dahero gantz vnglaublich für / weil hiebevorn solcher Sachẽ mehr <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0252" n="205"/> derselben noch Cassirung der Privilegien / sondern solchen allen gemeß Ertzhertzog Ferdinandus / als Königlicher Enckel / zum König proponirt vnd angenommen wordẽ: Ist auch dardurch weder dem Churfürstlichen Collegio / noch den Ständen was nachtheiliges geschehen. Deßgleichen gehen sie die Pacta mit Spanien / gar nicht an / sintemahl man dardurch die güldene Bull / vnd andere Lands Privilegia vmbzustossen / oder den Ständen jhre Wahl Gerechtigkeit / so weit sie derselben befugt / gar nit zubenehmen gemeynt ist.</p> <p>Vber diß alles / so bezeugen drey vnterschiedliche / zwey von den angemasten Directoribus, vnd eins vnter dem Namen der Stände / vom 22. vnd 30. Aug. vnd 14. Septemb. deß verflossenen 1618. Jahrs / an J. Kö. M. abgangene / vnd noch in originali vorhandene Schreiben / daß sie länger als ein Jahr nach der Crönung / vnnd schon bey wehrendem Böhmischen Tumult / J. Kön. Mayest. vmb gnädigste Intercession / Hülff vnnd Beförderung bey J. Kay. May. in grosser Demuth ersucht / einen König zu Hungarn vnd Böheim intitulirt / vnd also vor jhren König vnnd Herrn erkennt / auch sich vnterthänigst vnnd gehorsambst vnderschrieben.</p> <p>Die ander Vrsach so sie wider J. Kön. May vnd zu dero Außschliessung auff die Bahn bringen / ist diese / daß J. May. zuwider dem Landtagsschluß Anno 1617. vnnd jhrem gegebenen Reverß / noch bey Lebzeiten Kaysers Matthiae sich deß Regiments in Böheimb angemast sollen haben. Hieran beschicht aber J. Kön. May. groß vnrecht / dann ja männiglich wissend / daß Kayser Matthias biß auff dero tödtliches Ableiben / ein regierender König zu Böheimb verblieben / vnd allein deß Regiments sich gebraucht. So haben J. Kön. May. gar nichts gethan / warüber sie nit schrifftoder mündtlichen Befelch von J. Kay. May. gehabt / vnd wird sich nimmermehr befinden / daß sie in einige Justitz oder dergleichen zum Regiment gehörige Sachen sich eingemengt. Daß aber zu einem Schein erstlich angezogen wird / J. Kö. M. hetten den Cardinal Cleseln / als J. Kay. M. gewesenen geheimen Raths Directorn / abgeschafft: So wolle doch ein jeder Verständiger bedencken / was diß für ein vngereimbtes Exempel sey / sintemal bemelter Cardinal Clesel kein geborner noch angenommener Böheimb / auch auff die Böhmischen Regimentsachen nie bestelt gewesen / vnnd dahero also die Am<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>virung seiner Person die Ständ in Böhmen im wenigsten nicht berührt noch angehet / zu geschweigen / daß sie selbst vor diesem jhn von Hoff hinweg gewünschet / vnd schlechte Affection zu jhm getragen.</p> <p>Weiter daß J. Kön. M. jeden Rathschlägen beygewohnet / auch sonstẽ vnderschiedliche Anordnungen gethan / hat es damit / wie vorgedacht / kein andere Meynũg / als daß solches alles auff J. Ka. M. außtrücklichen Befelch beschehen: Wie dann J. Kö. M. kein anders gebüren wollen / als J. Ka. M. gnädigstem Willen in den jenigen Sachen / so J. Kay. M. dero anbefohlen vnd auffgetragen / sich zu bequemen.</p> <p>Daß Sie aber J. Kay. May. Resolutiones, wann es dieselbe gut bedunckt / nicht mit J. Kays. Ma. Vorwissen sollen geender haben / ist ein pur lauterer Vngrund vnd falsche Zücht / sintemahl J. Kön. M. in so hohem Respect die Kay. May. jederzeit gehalten / daß sie zu wider der selben was fürzunehmen nie begehrt / weniger sich vnderstanden.</p> <p>Was sie noch ferrner von J. Kön. May. wegen eingeführtem Kriegsvolcks / Beywohnung deß Mährischen Landtags vnd dergleichen erzehlen / ist gleichfals vorangedeuter massen beschaffẽ / daß in diesem allem J. Kay. M. gnädigster Befelch gewesen / jedoch ohn einig habende Gewißheit / vnd zwar mit Vngrund setzen sie für richtig vnd gewiß / als ob J. Kön. M. durch den Secretary Michna an die Pilßner / alle Anordnung sollen geführt haben.</p> <p>Der Kayser-vnnd Königlichen Confirmationen / daß sie hernach so schimpff-vnd verkleinerlich gedencken / dieselbe für schlechte / vnnd mit denen man nit versichert seyn kan / außgeben: Erweisen sie dardurch / wie verächtlich sie das Haupt der Christenheit vnnd jhre höchste Obrigkeit halten. Rühren auch jhre Beschwerspuncten in Religionsachen / als zu einem Deckmantel jres vnverantwortlichen fürnehmens / da es doch hierinnen vmb das Religionwerck gar nicht zuthun ist: Ja wider sie hat man sich viel mehr der Religion halben / vnnd mit was für Attentaten sie verfahren / zum höchsten zu beschweren / weil wol wissend / daß an den jenigen Orthen / welche von Jhrer Kays. May. etc. Kriegsvolck mit Gewalt eingenommen vnd gezwungen werden müssen / in Religionssachen nichts geendert: Hergegen aber offenbahr / was beydes in Böhmen vnd Mähren an den Catholischen vnd Geistlichen / vnd derselben Stifftungen vnd Güter verübt / vnd oben im Eingang etlicher massen angedeutet worden ist: Welches dann die Stände deß Hertzogthumbs vnder der Ens so weit in acht genommen / daß dieselben jhre in Böheim / zu Schliessung der Bündnuß / gehabte Gesande / nach Vernehmung der geschlossenen Articul / bescheidenlich wider zurück fordern lassen. Was die Continuirung der vorigẽ Statthalter / mit welcher sie gleichfals jhren Vngehorsamb beschönen wollen / betrifft / haben sie sich selbs zucriñern / daß solches nur pro visorio modo, biß auff J. Kö. M. weitere Anordnũg / gleich als bald nach J. Ka. M. Ableibẽ beschehẽ: Derentwillẽ sie aber gar nit Vrsach gehabt / dergleichẽ hochschädlichẽ vorhin angerichtẽ Vnrath noch weiter fortzustellen. Erscheinet also auß diesem / was bißher kurtzlich angedeutet worden / daß auch jhr darauff folgender Schluß vnd Illation gantz nichtig vnd vnkräfftig: In dem sie J. Kön. M. Annem-vnd Crönung zu hindertreiben / dero Possession zuentziehen / vnd darauff à voto Electionis zu excludiren sich vermessener Weiß vnderstandẽ haben.</p> <p>Was endlich zu mehrer J. Kö. M. Verhassũg wegen deß Kriegsvolcks vnchristlichen Procedirẽs angehefftet ist / kompt solches dahero gantz vnglaublich für / weil hiebevorn solcher Sachẽ mehr </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [205/0252]
derselben noch Cassirung der Privilegien / sondern solchen allen gemeß Ertzhertzog Ferdinandus / als Königlicher Enckel / zum König proponirt vnd angenommen wordẽ: Ist auch dardurch weder dem Churfürstlichen Collegio / noch den Ständen was nachtheiliges geschehen. Deßgleichen gehen sie die Pacta mit Spanien / gar nicht an / sintemahl man dardurch die güldene Bull / vnd andere Lands Privilegia vmbzustossen / oder den Ständen jhre Wahl Gerechtigkeit / so weit sie derselben befugt / gar nit zubenehmen gemeynt ist.
Vber diß alles / so bezeugen drey vnterschiedliche / zwey von den angemasten Directoribus, vnd eins vnter dem Namen der Stände / vom 22. vnd 30. Aug. vnd 14. Septemb. deß verflossenen 1618. Jahrs / an J. Kö. M. abgangene / vnd noch in originali vorhandene Schreiben / daß sie länger als ein Jahr nach der Crönung / vnnd schon bey wehrendem Böhmischen Tumult / J. Kön. Mayest. vmb gnädigste Intercession / Hülff vnnd Beförderung bey J. Kay. May. in grosser Demuth ersucht / einen König zu Hungarn vnd Böheim intitulirt / vnd also vor jhren König vnnd Herrn erkennt / auch sich vnterthänigst vnnd gehorsambst vnderschrieben.
Die ander Vrsach so sie wider J. Kön. May vnd zu dero Außschliessung auff die Bahn bringen / ist diese / daß J. May. zuwider dem Landtagsschluß Anno 1617. vnnd jhrem gegebenen Reverß / noch bey Lebzeiten Kaysers Matthiae sich deß Regiments in Böheimb angemast sollen haben. Hieran beschicht aber J. Kön. May. groß vnrecht / dann ja männiglich wissend / daß Kayser Matthias biß auff dero tödtliches Ableiben / ein regierender König zu Böheimb verblieben / vnd allein deß Regiments sich gebraucht. So haben J. Kön. May. gar nichts gethan / warüber sie nit schrifftoder mündtlichen Befelch von J. Kay. May. gehabt / vnd wird sich nimmermehr befinden / daß sie in einige Justitz oder dergleichen zum Regiment gehörige Sachen sich eingemengt. Daß aber zu einem Schein erstlich angezogen wird / J. Kö. M. hetten den Cardinal Cleseln / als J. Kay. M. gewesenen geheimen Raths Directorn / abgeschafft: So wolle doch ein jeder Verständiger bedencken / was diß für ein vngereimbtes Exempel sey / sintemal bemelter Cardinal Clesel kein geborner noch angenommener Böheimb / auch auff die Böhmischen Regimentsachen nie bestelt gewesen / vnnd dahero also die Am_virung seiner Person die Ständ in Böhmen im wenigsten nicht berührt noch angehet / zu geschweigen / daß sie selbst vor diesem jhn von Hoff hinweg gewünschet / vnd schlechte Affection zu jhm getragen.
Weiter daß J. Kön. M. jeden Rathschlägen beygewohnet / auch sonstẽ vnderschiedliche Anordnungen gethan / hat es damit / wie vorgedacht / kein andere Meynũg / als daß solches alles auff J. Ka. M. außtrücklichen Befelch beschehen: Wie dann J. Kö. M. kein anders gebüren wollen / als J. Ka. M. gnädigstem Willen in den jenigen Sachen / so J. Kay. M. dero anbefohlen vnd auffgetragen / sich zu bequemen.
Daß Sie aber J. Kay. May. Resolutiones, wann es dieselbe gut bedunckt / nicht mit J. Kays. Ma. Vorwissen sollen geender haben / ist ein pur lauterer Vngrund vnd falsche Zücht / sintemahl J. Kön. M. in so hohem Respect die Kay. May. jederzeit gehalten / daß sie zu wider der selben was fürzunehmen nie begehrt / weniger sich vnderstanden.
Was sie noch ferrner von J. Kön. May. wegen eingeführtem Kriegsvolcks / Beywohnung deß Mährischen Landtags vnd dergleichen erzehlen / ist gleichfals vorangedeuter massen beschaffẽ / daß in diesem allem J. Kay. M. gnädigster Befelch gewesen / jedoch ohn einig habende Gewißheit / vnd zwar mit Vngrund setzen sie für richtig vnd gewiß / als ob J. Kön. M. durch den Secretary Michna an die Pilßner / alle Anordnung sollen geführt haben.
Der Kayser-vnnd Königlichen Confirmationen / daß sie hernach so schimpff-vnd verkleinerlich gedencken / dieselbe für schlechte / vnnd mit denen man nit versichert seyn kan / außgeben: Erweisen sie dardurch / wie verächtlich sie das Haupt der Christenheit vnnd jhre höchste Obrigkeit halten. Rühren auch jhre Beschwerspuncten in Religionsachen / als zu einem Deckmantel jres vnverantwortlichen fürnehmens / da es doch hierinnen vmb das Religionwerck gar nicht zuthun ist: Ja wider sie hat man sich viel mehr der Religion halben / vnnd mit was für Attentaten sie verfahren / zum höchsten zu beschweren / weil wol wissend / daß an den jenigen Orthen / welche von Jhrer Kays. May. etc. Kriegsvolck mit Gewalt eingenommen vnd gezwungen werden müssen / in Religionssachen nichts geendert: Hergegen aber offenbahr / was beydes in Böhmen vnd Mähren an den Catholischen vnd Geistlichen / vnd derselben Stifftungen vnd Güter verübt / vnd oben im Eingang etlicher massen angedeutet worden ist: Welches dann die Stände deß Hertzogthumbs vnder der Ens so weit in acht genommen / daß dieselben jhre in Böheim / zu Schliessung der Bündnuß / gehabte Gesande / nach Vernehmung der geschlossenen Articul / bescheidenlich wider zurück fordern lassen. Was die Continuirung der vorigẽ Statthalter / mit welcher sie gleichfals jhren Vngehorsamb beschönen wollen / betrifft / haben sie sich selbs zucriñern / daß solches nur pro visorio modo, biß auff J. Kö. M. weitere Anordnũg / gleich als bald nach J. Ka. M. Ableibẽ beschehẽ: Derentwillẽ sie aber gar nit Vrsach gehabt / dergleichẽ hochschädlichẽ vorhin angerichtẽ Vnrath noch weiter fortzustellen. Erscheinet also auß diesem / was bißher kurtzlich angedeutet worden / daß auch jhr darauff folgender Schluß vnd Illation gantz nichtig vnd vnkräfftig: In dem sie J. Kön. M. Annem-vnd Crönung zu hindertreiben / dero Possession zuentziehen / vnd darauff à voto Electionis zu excludiren sich vermessener Weiß vnderstandẽ haben.
Was endlich zu mehrer J. Kö. M. Verhassũg wegen deß Kriegsvolcks vnchristlichen Procedirẽs angehefftet ist / kompt solches dahero gantz vnglaublich für / weil hiebevorn solcher Sachẽ mehr
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