Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

schickte Bestättigung der Privilegien / so wol die Catholischen / als den Theil vnter beyder Gestalt / vnd also die gesampten Ständ in gemein betroffen hat.

Nach dem nun die Sachen erzehlter massen vorgangen / vnd Jh. Königl. Maj. etc. Gedancken / Mühe vnnd Sorg / einig vnnd allein dahin gerichtet gewesen / damit dem höchstbeschwerlichen Kriegswesen ein Ende gemacht / vnnd beständiger Fried vnd Einigkeit ins Königreich Böheim widerumb eingeführt würde. Haben die widerwärtigen Böhmen dargegen jhr friedhässiges Gemüht von Tag zu Tag nur mehr an Tag gegeben / vnd in jhrem vnverantwortlichen Fürnehmen noch stärcker fortgefahren: sie haben auch die nechstbenachbarten Länder / so sich jhres Bösen Beginnens noch nicht theilhafftig gemacht / an sich zu bringen / vnnd von Jhrer Königlichen Majestät Devotion abzuwenden vnderfangen.

Darumb dann Graff Henrich Matthes von Thurn mit etlich tausendt Mann in Mähren gerücket / daselbst die Stände auffzuwigeln sich bemühet / auch letztlich so viel erlangt / daß etlich wenig Personen auß den Ständen / allda sich zu jhm geschlagen / mit ein tausendt Pferdt / welche von den Mährischen Ständen zu deß Landts Defension / vnnd nicht zu Anrichtung eines Tumults / im Landt geworben vnd angenommen waren / die Statt Brün vnversehener Weiß vberfallen / derselben sich bemächtigt / den Landshauptmann / vnnd andere damals anwesende Officirer vnnd Personen / in jhren eygenen Wohnungen mit scharpffen Bedräwungen vbel tractirt / vnd hernach in Arrest genommen / die Haupt- vnnd Pfarrkirchen Anfangs zu Brün / vnnd folgends in der Hauptstatt Olmütz / eygenmächtig eingezogen: Geistliche Personen / welche vor vielen langen Jahren / auch mit der Ständ Vorwissen / in das Landt angenommen worden / plötzlich vnd ohn Vrsach abgeschafft / den Statt Raht abgesetzt: Directores der Böhmen Exempel nach vnter jhnen auffgeworffen: Vnnd jetzt letztlichen in jhrem eygensinnigen Muthwill so weit gerathen / daß sie alle Geistliche Güter eingezogen / viel Ordensleuth von Jungfrawen vnnd Mannspersonen in gewissen Häusern vnd Orthen eingesperrt / vnnd jhnen jhr Gott gethanes Gelübd zu brechen / freygestellt / ja sie darzu angereitzt: Höhern Standspersonen / welche jhrer Trew vnnd Pflicht gegen Jhrer Königlichen Majestät ingedenck gewesen / vnd sich von jhnen abgesondert / vor Landverräther vnnd ewig Proscribirte erklärt / auch noch täglich solche vbele Sachen mehr fürnemen / dergleichen vor diesem nie erhörtworden.

Als nun die widerwärtigen Böhmen ein solches Fewer in Mähren angelegt / hat der Graff von Thurn auch an Oesterreich sich gerieben / vnd eine Statt / Laa genannt / belägert / doch von etlich wenig darinn gewesenen Soldaten abgewehret / vnd die Sach bey Jh. Kön. Majest. hernach durch Intercessionen so weit gebracht worden / daß sie dieselben Soldaten abzufordern / vnnd andere so den Ständen in Oesterreich geschworen / dahin zu legen bewilligt.

Darauff er von Thurn gar für Wien / daselbsten Jh. Kön. Maj. der Zeit jhre Residentz gehabt / zu ziehen sich vnderstanden / vnnd da er vber die Thonaw kommen / hat er das Volck in die Vorstätt vnd nahe herumb gelegt / vnnd der gewissen Hoffnung gewesen / er würde durch Practicken sein Volck in die Statt bringen / vnnd darinn mit seinen Gehülffen ein Tumult anrichte / auch seinen boßhafften Willen vollbringen können.

Weil aber solches Gott der Allmächtig verhütet / hat er zwar etliche Tage / Freffel vnnd Muthwillen zimblicher massen gevbt: Jedoch da sein Anschlag vmb sonst gewesen / vnnd er seines allda Verbleibens einen schlechten Nutz verspürt / ist er neben Plünderrung vieler armen Leut / auch Gottshäuser / mit dem bey sich habenden Böhmischen vnd Mährischen Volck / widerumb ab-vnnd zu rück gezogen.

Vnter dessen hat man sich in Böhmen täglich gestärckt: Von den vermeinten Directoribus seyn die Geistlichen Güter öffentlich feyl gebotten / vnd deren etliche verkaufft / auch täglich newe Ding attentirt worden.

Insonderheit aber / so bald die angemasten Directores erfahren / daß Jhr. Königl. Majest. als ordentlicher König zu Böheym vnd Mit Churfürst / von Jhr. Churfürst. Gn. zu. Mayntz / altem Brauch nach / vnnd vermög der Güldenen Bull Keysers Caroli IV. zur Wahl eines Römischen Königs nach Franckfurt erfordert worden / haben sie allererst recht an Tag gegeben / wohin jhr Sinn vnnd Meynung gerichtet / wie sie nemblich Jhre Königliche Majestät / vnnd so viel an jhnen nur ist / das gantze Hauß Oesterreich in Despect vnnd Abnehmen bringen / vnnd jhnen selbst eine hochschädliche / auch allen Obrigkeiten sehr praejudicirliche Libertät einführen möchten.

Zu dem Ende haben sie sich nun auff das eus serste bemühet / damit sie Jh. Königl. Majest. erstlichen an der Reyß nach Franckfurt abhalten vnnd dann auch das Churfürstliche collegium dahin zu bewegen / daß sie Jhr. Kön. Maj für keinen König in Böheym erkennen / noch zur Wahl zulassen wolten.

Vnd als sie sich deßwegen bey Jh. Churf. Gn. zu Sachsen beschwert / auch vmb Raht-vnnd Hülff (wiewol vergeblich) ersucht. So seyn hernach gegen dem bestimpten Wahltag / auch jhre Abgesandte bey Franckfurt ankommen / jedoch in die Statt nit gelassen worden / vnd ein Schreiben von den vermeynten Directoribus an Churfürsten zu Mayntz mit sich gebracht / darinn sie die abgangene Citation null vnnd nichtig zu machen vermeynen. Erstlichen / daß sie nicht in loco competenti, nemblich bey der Königlichen Residentz zu Prag abgegeben. Vnd fürs ander / daß Jhr. Kön. Maj. ohn erlangte Possession deß Königreichs Böheym zu wider der Güldenen Bull / erfordert worden seyn.

schickte Bestättigung der Privilegien / so wol die Catholischen / als den Theil vnter beyder Gestalt / vnd also die gesampten Ständ in gemein betroffen hat.

Nach dem nun die Sachen erzehlter massen vorgangen / vnd Jh. Königl. Maj. etc. Gedancken / Mühe vnnd Sorg / einig vnnd allein dahin gerichtet gewesen / damit dem höchstbeschwerlichen Kriegswesen ein Ende gemacht / vnnd beständiger Fried vnd Einigkeit ins Königreich Böheim widerumb eingeführt würde. Haben die widerwärtigen Böhmen dargegen jhr friedhässiges Gemüht von Tag zu Tag nur mehr an Tag gegeben / vnd in jhrem vnverantwortlichen Fürnehmen noch stärcker fortgefahren: sie haben auch die nechstbenachbarten Länder / so sich jhres Bösen Beginnens noch nicht theilhafftig gemacht / an sich zu bringen / vnnd von Jhrer Königlichen Majestät Devotion abzuwenden vnderfangen.

Darumb dann Graff Henrich Matthes von Thurn mit etlich tausendt Mann in Mähren gerücket / daselbst die Stände auffzuwigeln sich bemühet / auch letztlich so viel erlangt / daß etlich wenig Personen auß den Ständen / allda sich zu jhm geschlagen / mit ein tausendt Pferdt / welche von den Mährischen Ständen zu deß Landts Defension / vnnd nicht zu Anrichtung eines Tumults / im Landt geworben vnd angenommen waren / die Statt Brün vnversehener Weiß vberfallen / derselben sich bemächtigt / den Landshauptmann / vnnd andere damals anwesende Officirer vnnd Personen / in jhren eygenen Wohnungen mit scharpffen Bedräwungen vbel tractirt / vnd hernach in Arrest genommen / die Haupt- vnnd Pfarrkirchen Anfangs zu Brün / vnnd folgends in der Hauptstatt Olmütz / eygenmächtig eingezogen: Geistliche Personen / welche vor vielen langen Jahren / auch mit der Ständ Vorwissen / in das Landt angenommen worden / plötzlich vnd ohn Vrsach abgeschafft / den Statt Raht abgesetzt: Directores der Böhmen Exempel nach vnter jhnen auffgeworffen: Vnnd jetzt letztlichen in jhrem eygensinnigen Muthwill so weit gerathen / daß sie alle Geistliche Güter eingezogen / viel Ordensleuth von Jungfrawen vnnd Mannspersonen in gewissen Häusern vnd Orthen eingesperrt / vnnd jhnen jhr Gott gethanes Gelübd zu brechen / freygestellt / ja sie darzu angereitzt: Höhern Standspersonen / welche jhrer Trew vnnd Pflicht gegen Jhrer Königlichen Majestät ingedenck gewesen / vnd sich von jhnen abgesondert / vor Landverräther vnnd ewig Proscribirte erklärt / auch noch täglich solche vbele Sachen mehr fürnemen / dergleichen vor diesem nie erhörtworden.

Als nun die widerwärtigen Böhmen ein solches Fewer in Mähren angelegt / hat der Graff von Thurn auch an Oesterreich sich gerieben / vnd eine Statt / Laa genannt / belägert / doch von etlich wenig darinn gewesenen Soldaten abgewehret / vnd die Sach bey Jh. Kön. Majest. hernach durch Intercessionen so weit gebracht worden / daß sie dieselben Soldaten abzufordern / vnnd andere so den Ständen in Oesterreich geschworen / dahin zu legen bewilligt.

Darauff er von Thurn gar für Wien / daselbsten Jh. Kön. Maj. der Zeit jhre Residentz gehabt / zu ziehen sich vnderstanden / vnnd da er vber die Thonaw kommen / hat er das Volck in die Vorstätt vnd nahe herumb gelegt / vnnd der gewissen Hoffnung gewesen / er würde durch Practicken sein Volck in die Statt bringen / vnnd darinn mit seinen Gehülffen ein Tumult anrichte / auch seinen boßhafften Willen vollbringen können.

Weil aber solches Gott der Allmächtig verhütet / hat er zwar etliche Tage / Freffel vnnd Muthwillen zimblicher massen gevbt: Jedoch da sein Anschlag vmb sonst gewesen / vnnd er seines allda Verbleibens einen schlechten Nutz verspürt / ist er neben Plünderrung vieler armen Leut / auch Gottshäuser / mit dem bey sich habenden Böhmischen vnd Mährischen Volck / widerumb ab-vnnd zu rück gezogen.

Vnter dessen hat man sich in Böhmen täglich gestärckt: Von den vermeinten Directoribus seyn die Geistlichen Güter öffentlich feyl gebotten / vnd deren etliche verkaufft / auch täglich newe Ding attentirt worden.

Insonderheit aber / so bald die angemasten Directores erfahren / daß Jhr. Königl. Majest. als ordentlicher König zu Böheym vnd Mit Churfürst / von Jhr. Churfürst. Gn. zu. Mayntz / altem Brauch nach / vnnd vermög der Güldenen Bull Keysers Caroli IV. zur Wahl eines Römischen Königs nach Franckfurt erfordert worden / haben sie allererst recht an Tag gegeben / wohin jhr Sinn vnnd Meynung gerichtet / wie sie nemblich Jhre Königliche Majestät / vnnd so viel an jhnen nur ist / das gantze Hauß Oesterreich in Despect vnnd Abnehmen bringen / vnnd jhnen selbst eine hochschädliche / auch allen Obrigkeiten sehr praejudicirliche Libertät einführen möchten.

Zu dem Ende haben sie sich nun auff das eus serste bemühet / damit sie Jh. Königl. Majest. erstlichen an der Reyß nach Franckfurt abhalten vnnd dann auch das Churfürstliche collegium dahin zu bewegen / daß sie Jhr. Kön. Maj für keinen König in Böheym erkennen / noch zur Wahl zulassen wolten.

Vnd als sie sich deßwegen bey Jh. Churf. Gn. zu Sachsen beschwert / auch vmb Raht-vnnd Hülff (wiewol vergeblich) ersucht. So seyn hernach gegen dem bestimpten Wahltag / auch jhre Abgesandte bey Franckfurt ankommen / jedoch in die Statt nit gelassen worden / vnd ein Schreiben von den vermeynten Directoribus an Churfürsten zu Mayntz mit sich gebracht / darinn sie die abgangene Citation null vnnd nichtig zu machen vermeynen. Erstlichen / daß sie nicht in loco competenti, nemblich bey der Königlichen Residentz zu Prag abgegeben. Vnd fürs ander / daß Jhr. Kön. Maj. ohn erlangte Possession deß Königreichs Böheym zu wider der Güldenen Bull / erfordert worden seyn.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f0246" n="199"/>
schickte Bestättigung                      der Privilegien / so wol die Catholischen / als den Theil vnter beyder Gestalt /                      vnd also die gesampten Ständ in gemein betroffen hat.</p>
          <p>Nach dem nun die Sachen erzehlter massen vorgangen / vnd Jh. Königl. Maj. etc.                      Gedancken / Mühe vnnd Sorg / einig vnnd allein dahin gerichtet gewesen / damit                      dem höchstbeschwerlichen Kriegswesen ein Ende gemacht / vnnd beständiger Fried                      vnd Einigkeit ins Königreich Böheim widerumb eingeführt würde. Haben die                      widerwärtigen Böhmen dargegen jhr friedhässiges Gemüht von Tag zu Tag nur mehr                      an Tag gegeben / vnd in jhrem vnverantwortlichen Fürnehmen noch stärcker                      fortgefahren: sie haben auch die nechstbenachbarten Länder / so sich jhres Bösen                      Beginnens noch nicht theilhafftig gemacht / an sich zu bringen / vnnd von Jhrer                      Königlichen Majestät Devotion abzuwenden vnderfangen.</p>
          <p>Darumb dann Graff Henrich Matthes von Thurn mit etlich tausendt Mann in Mähren                      gerücket / daselbst die Stände auffzuwigeln sich bemühet / auch letztlich so                      viel erlangt / daß etlich wenig Personen auß den Ständen / allda sich zu jhm                      geschlagen / mit ein tausendt Pferdt / welche von den Mährischen Ständen zu deß                      Landts Defension / vnnd nicht zu Anrichtung eines Tumults / im Landt geworben                      vnd angenommen waren / die Statt Brün vnversehener Weiß vberfallen / derselben                      sich bemächtigt / den Landshauptmann / vnnd andere damals anwesende Officirer                      vnnd Personen / in jhren eygenen Wohnungen mit scharpffen Bedräwungen vbel                      tractirt / vnd hernach in Arrest genommen / die Haupt- vnnd Pfarrkirchen Anfangs                      zu Brün / vnnd folgends in der Hauptstatt Olmütz / eygenmächtig eingezogen:                      Geistliche Personen / welche vor vielen langen Jahren / auch mit der Ständ                      Vorwissen / in das Landt angenommen worden / plötzlich vnd ohn Vrsach                      abgeschafft / den Statt Raht abgesetzt: Directores der Böhmen Exempel nach vnter                      jhnen auffgeworffen: Vnnd jetzt letztlichen in jhrem eygensinnigen Muthwill so                      weit gerathen / daß sie alle Geistliche Güter eingezogen / viel Ordensleuth von                      Jungfrawen vnnd Mannspersonen in gewissen Häusern vnd Orthen eingesperrt / vnnd                      jhnen jhr Gott gethanes Gelübd zu brechen / freygestellt / ja sie darzu                      angereitzt: Höhern Standspersonen / welche jhrer Trew vnnd Pflicht gegen Jhrer                      Königlichen Majestät ingedenck gewesen / vnd sich von jhnen abgesondert / vor                      Landverräther vnnd ewig Proscribirte erklärt / auch noch täglich solche vbele                      Sachen mehr fürnemen / dergleichen vor diesem nie erhörtworden.</p>
          <p>Als nun die widerwärtigen Böhmen ein solches Fewer in Mähren angelegt / hat der                      Graff von Thurn auch an Oesterreich sich gerieben / vnd eine Statt / Laa genannt                      / belägert / doch von etlich wenig darinn gewesenen Soldaten abgewehret / vnd                      die Sach bey Jh. Kön. Majest. hernach durch Intercessionen so weit gebracht                      worden / daß sie dieselben Soldaten abzufordern / vnnd andere so den Ständen in                      Oesterreich geschworen / dahin zu legen bewilligt.</p>
          <p>Darauff er von Thurn gar für Wien / daselbsten Jh. Kön. Maj. der Zeit jhre                      Residentz gehabt / zu ziehen sich vnderstanden / vnnd da er vber die Thonaw                      kommen / hat er das Volck in die Vorstätt vnd nahe herumb gelegt / vnnd der                      gewissen Hoffnung gewesen / er würde durch Practicken sein Volck in die Statt                      bringen / vnnd darinn mit seinen Gehülffen ein Tumult anrichte / auch seinen                      boßhafften Willen vollbringen können.</p>
          <p>Weil aber solches Gott der Allmächtig verhütet / hat er zwar etliche Tage /                      Freffel vnnd Muthwillen zimblicher massen gevbt: Jedoch da sein Anschlag vmb                      sonst gewesen / vnnd er seines allda Verbleibens einen schlechten Nutz verspürt                      / ist er neben Plünderrung vieler armen Leut / auch Gottshäuser / mit dem bey                      sich habenden Böhmischen vnd Mährischen Volck / widerumb ab-vnnd zu rück                      gezogen.</p>
          <p>Vnter dessen hat man sich in Böhmen täglich gestärckt: Von den vermeinten                      Directoribus seyn die Geistlichen Güter öffentlich feyl gebotten / vnd deren                      etliche verkaufft / auch täglich newe Ding attentirt worden.</p>
          <p>Insonderheit aber / so bald die angemasten Directores erfahren / daß Jhr. Königl.                      Majest. als ordentlicher König zu Böheym vnd Mit Churfürst / von Jhr. Churfürst.                      Gn. zu. Mayntz / altem Brauch nach / vnnd vermög der Güldenen Bull Keysers                      Caroli IV. zur Wahl eines Römischen Königs nach Franckfurt erfordert worden /                      haben sie allererst recht an Tag gegeben / wohin jhr Sinn vnnd Meynung gerichtet                      / wie sie nemblich Jhre Königliche Majestät / vnnd so viel an jhnen nur ist /                      das gantze Hauß Oesterreich in Despect vnnd Abnehmen bringen / vnnd jhnen selbst                      eine hochschädliche / auch allen Obrigkeiten sehr praejudicirliche Libertät                      einführen möchten.</p>
          <p>Zu dem Ende haben sie sich nun auff das eus serste bemühet / damit sie Jh.                      Königl. Majest. erstlichen an der Reyß nach Franckfurt abhalten vnnd dann auch                      das Churfürstliche collegium dahin zu bewegen / daß sie Jhr. Kön. Maj für keinen                      König in Böheym erkennen / noch zur Wahl zulassen wolten.</p>
          <p>Vnd als sie sich deßwegen bey Jh. Churf. Gn. zu Sachsen beschwert / auch vmb                      Raht-vnnd Hülff (wiewol vergeblich) ersucht. So seyn hernach gegen dem                      bestimpten Wahltag / auch jhre Abgesandte bey Franckfurt ankommen / jedoch in                      die Statt nit gelassen worden / vnd ein Schreiben von den vermeynten                      Directoribus an Churfürsten zu Mayntz mit sich gebracht / darinn sie die                      abgangene Citation null vnnd nichtig zu machen vermeynen. Erstlichen / daß sie                      nicht in loco competenti, nemblich bey der Königlichen Residentz zu Prag                      abgegeben. Vnd fürs ander / daß Jhr. Kön. Maj. ohn erlangte Possession deß                      Königreichs Böheym zu wider der Güldenen Bull / erfordert worden seyn.</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[199/0246] schickte Bestättigung der Privilegien / so wol die Catholischen / als den Theil vnter beyder Gestalt / vnd also die gesampten Ständ in gemein betroffen hat. Nach dem nun die Sachen erzehlter massen vorgangen / vnd Jh. Königl. Maj. etc. Gedancken / Mühe vnnd Sorg / einig vnnd allein dahin gerichtet gewesen / damit dem höchstbeschwerlichen Kriegswesen ein Ende gemacht / vnnd beständiger Fried vnd Einigkeit ins Königreich Böheim widerumb eingeführt würde. Haben die widerwärtigen Böhmen dargegen jhr friedhässiges Gemüht von Tag zu Tag nur mehr an Tag gegeben / vnd in jhrem vnverantwortlichen Fürnehmen noch stärcker fortgefahren: sie haben auch die nechstbenachbarten Länder / so sich jhres Bösen Beginnens noch nicht theilhafftig gemacht / an sich zu bringen / vnnd von Jhrer Königlichen Majestät Devotion abzuwenden vnderfangen. Darumb dann Graff Henrich Matthes von Thurn mit etlich tausendt Mann in Mähren gerücket / daselbst die Stände auffzuwigeln sich bemühet / auch letztlich so viel erlangt / daß etlich wenig Personen auß den Ständen / allda sich zu jhm geschlagen / mit ein tausendt Pferdt / welche von den Mährischen Ständen zu deß Landts Defension / vnnd nicht zu Anrichtung eines Tumults / im Landt geworben vnd angenommen waren / die Statt Brün vnversehener Weiß vberfallen / derselben sich bemächtigt / den Landshauptmann / vnnd andere damals anwesende Officirer vnnd Personen / in jhren eygenen Wohnungen mit scharpffen Bedräwungen vbel tractirt / vnd hernach in Arrest genommen / die Haupt- vnnd Pfarrkirchen Anfangs zu Brün / vnnd folgends in der Hauptstatt Olmütz / eygenmächtig eingezogen: Geistliche Personen / welche vor vielen langen Jahren / auch mit der Ständ Vorwissen / in das Landt angenommen worden / plötzlich vnd ohn Vrsach abgeschafft / den Statt Raht abgesetzt: Directores der Böhmen Exempel nach vnter jhnen auffgeworffen: Vnnd jetzt letztlichen in jhrem eygensinnigen Muthwill so weit gerathen / daß sie alle Geistliche Güter eingezogen / viel Ordensleuth von Jungfrawen vnnd Mannspersonen in gewissen Häusern vnd Orthen eingesperrt / vnnd jhnen jhr Gott gethanes Gelübd zu brechen / freygestellt / ja sie darzu angereitzt: Höhern Standspersonen / welche jhrer Trew vnnd Pflicht gegen Jhrer Königlichen Majestät ingedenck gewesen / vnd sich von jhnen abgesondert / vor Landverräther vnnd ewig Proscribirte erklärt / auch noch täglich solche vbele Sachen mehr fürnemen / dergleichen vor diesem nie erhörtworden. Als nun die widerwärtigen Böhmen ein solches Fewer in Mähren angelegt / hat der Graff von Thurn auch an Oesterreich sich gerieben / vnd eine Statt / Laa genannt / belägert / doch von etlich wenig darinn gewesenen Soldaten abgewehret / vnd die Sach bey Jh. Kön. Majest. hernach durch Intercessionen so weit gebracht worden / daß sie dieselben Soldaten abzufordern / vnnd andere so den Ständen in Oesterreich geschworen / dahin zu legen bewilligt. Darauff er von Thurn gar für Wien / daselbsten Jh. Kön. Maj. der Zeit jhre Residentz gehabt / zu ziehen sich vnderstanden / vnnd da er vber die Thonaw kommen / hat er das Volck in die Vorstätt vnd nahe herumb gelegt / vnnd der gewissen Hoffnung gewesen / er würde durch Practicken sein Volck in die Statt bringen / vnnd darinn mit seinen Gehülffen ein Tumult anrichte / auch seinen boßhafften Willen vollbringen können. Weil aber solches Gott der Allmächtig verhütet / hat er zwar etliche Tage / Freffel vnnd Muthwillen zimblicher massen gevbt: Jedoch da sein Anschlag vmb sonst gewesen / vnnd er seines allda Verbleibens einen schlechten Nutz verspürt / ist er neben Plünderrung vieler armen Leut / auch Gottshäuser / mit dem bey sich habenden Böhmischen vnd Mährischen Volck / widerumb ab-vnnd zu rück gezogen. Vnter dessen hat man sich in Böhmen täglich gestärckt: Von den vermeinten Directoribus seyn die Geistlichen Güter öffentlich feyl gebotten / vnd deren etliche verkaufft / auch täglich newe Ding attentirt worden. Insonderheit aber / so bald die angemasten Directores erfahren / daß Jhr. Königl. Majest. als ordentlicher König zu Böheym vnd Mit Churfürst / von Jhr. Churfürst. Gn. zu. Mayntz / altem Brauch nach / vnnd vermög der Güldenen Bull Keysers Caroli IV. zur Wahl eines Römischen Königs nach Franckfurt erfordert worden / haben sie allererst recht an Tag gegeben / wohin jhr Sinn vnnd Meynung gerichtet / wie sie nemblich Jhre Königliche Majestät / vnnd so viel an jhnen nur ist / das gantze Hauß Oesterreich in Despect vnnd Abnehmen bringen / vnnd jhnen selbst eine hochschädliche / auch allen Obrigkeiten sehr praejudicirliche Libertät einführen möchten. Zu dem Ende haben sie sich nun auff das eus serste bemühet / damit sie Jh. Königl. Majest. erstlichen an der Reyß nach Franckfurt abhalten vnnd dann auch das Churfürstliche collegium dahin zu bewegen / daß sie Jhr. Kön. Maj für keinen König in Böheym erkennen / noch zur Wahl zulassen wolten. Vnd als sie sich deßwegen bey Jh. Churf. Gn. zu Sachsen beschwert / auch vmb Raht-vnnd Hülff (wiewol vergeblich) ersucht. So seyn hernach gegen dem bestimpten Wahltag / auch jhre Abgesandte bey Franckfurt ankommen / jedoch in die Statt nit gelassen worden / vnd ein Schreiben von den vermeynten Directoribus an Churfürsten zu Mayntz mit sich gebracht / darinn sie die abgangene Citation null vnnd nichtig zu machen vermeynen. Erstlichen / daß sie nicht in loco competenti, nemblich bey der Königlichen Residentz zu Prag abgegeben. Vnd fürs ander / daß Jhr. Kön. Maj. ohn erlangte Possession deß Königreichs Böheym zu wider der Güldenen Bull / erfordert worden seyn.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/246
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 199. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/246>, abgerufen am 27.11.2024.