Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Kriegsmacht beysammen / vnnd der Paß gegen Teutschland herauß an vnterschiedlichen Orten sollicitirt würde / daß also fast allenthalben / wo es Gott nicht sonderlich verhütete / Krieg vnd Kriegsgeschrey / vnd je wol zu bedawren were / daß insonderheit die herrliche Königreich vnd Länder / welche gegen dem Türcken gleichsamb die Vormawren weren / so jämmerlich verwüstet / nidergerissen / vnd so viel vnschuldig Christen Blut darüber vergossen / auch der mehrertheil Stände deß Reichs zugleich / wegen der mächtigen stehten Durchzüge / vnd anderer Vngelegenheit in Mißtrawen / grossen Vnkosten / Gefahr vnd Vnsicherheit / wie vor Augen / gesetzt werden solten. Wie eyferig er jederzeit zu Widerbringung deß Friedens / neben Jhrer Durchl. ermahnet vnd gerahten / were bekandt: er köndte aber noch zur Zeit ein rechten Ernst darzu nicht spüren. Da auch die sem Vnwesen / so lang biß die Wahlverrichtet / zugesehen werden solte / so köndte in der Zeit wol alles über vnd über gehen: vnd da man durch die Wahl zu remediren vermeynte / auch das Widerspiel erfolgen / wie dann die Eventus in Gottes Händen stünden / vnd sich deren niemandt versichern köndte. Vnd nachdem es mit Einführung frembdem Kriegsvolck mitten ins Reich / vnd den Durchzügen gegen dem Rhein vnd der Donaw / vnd darbey vorgehender Schäden / Gefahr vnd grosser Vngelegenheit kein Ende seyn wolte / er vnd andere Mit Vnirte aber dem Fewr am nechsten gesessen / vnd auß solcher Continuation nicht wenig Vngemachs zugewarten hetten / so weren sie zu Heylbronn nochmals in Tractation / wie dargegen etwas Versicherung zu finden: gestalt dann jhre Consilia einzig vnd allein dahin giengen / wie doch tranquillitas publica noch ferrner zu erhalten / vnd die Waffen hinzulegen seyn möchten / damit man pacatis rebus hiernechst zur Wahl desto einmütiger gelangen / vnd also in gutem Frieden bey einander verbleiben köndte / inmassen er Jhrer Churfürstl. D. hiernechst ferrner Communication widerfahren lassen wolte. Dieser vnd dergleichen Erinnerung aber vngeachtet / hat der angestellte Wahltag auff die gesetzte Zeit seinen Fortgang gewonnen / vnd darbey hernach König Ferdinand zum Römischen König König Ferdinand reyset von Wien nach Franckfurt am Mayn. vnd künfftigen Keyser erwöhlet worden. Derselbe ist den 1. 2. Julij von Wien auffgebrochen / vnd mit einem starcken Comitat sich auff die Reyse nacher Franckfurt am Mayn begeben. Nach Jh. Majest. Abreysen / hat alsbald dero Herr Bruder / Ertzhertzog Leopold (welchem Jhre Majestät biß zu dero Widerkunfft das Gubernament zu Wien vnd in den Oesterreichischen Landen anbefohlen) der Wienerischen Bürgerschafft alle Bürger zu Wien werden disarmiret. Oberwehren / als lange vnd kurtze Rohr / Helleparten / Spieß / Schlacht schwerter / Partisanen / wie auch Pulfer / Lunten / vnd Bley abnehmen / vnd sie also disarmiren lassen / mit Fürgeben / weil der Bürgerschafft vnd Innwohnern die damalige hohe Belegung mit dem Kriegsvolck jnner vnd ausser der Statt beschwerlich fiele / auch zu besorgen / es möchten sich wegen der Vnsauberkeit vnd Vberhäuffung deß Volcks nicht allein allerley Vngelegenheiten zutragen / sondern auch gefährliche Seuchen / vnd insonderheit die Pest noch mehrers erregen / dargegen aber auß allerhandt Vrsachen / vnd fürnämlich der vnter der Bürgerschafft schwebenden Differentzen / vnd ander gefährliche Läufften vnd Zeiten willen / nicht rahtsam were / wo nicht andere Mittel vor die Hand genommen würden / die Anzahl deß Kriegsvolcks zuringern / daß demnach damit eins theils Kriegsvolck ohne Gefahr von der Statt abgeführet / vnd doch alle Vngelegenheit vnd besorgende Rumor bey der Bürgerschafft vnd andern verhütet würde: daß also von denen / so wol Catholischen / als der Augspurgischen Confession zugethanen Bürgern vnd Innwohnern die Waffen auff ein Zeitlang Behaltungsweiß abgefordert werden müsten. Aber die Evangelische haben nachmals geklagt / daß mit solchen jhnen abgenommenen Gewehren die newgeworbene Soldaten bewehret würden. Hierauff hat der Raht ein bewegliche Schrifft an Ertzhertzogen Leopolden außgeferttget / vnd darinn gebeten / der Bürgerschafft jhre Wehr vnd Waffen / wegen der Soldaten Plünderung in der Vorstatt / mit vermelden / daß sie bey so gestalten Sachen vor jhnen in der Statt selbsten nicht sicher weren / zu restituiren / vnd jhrer mit dem Schantzengraben vnd dergleichen auch zuverschonen: dieweil was erstlichen gutwillig der Obrigkeit verwilliget worden / man darauß ein Recht vnd Consequentz machen wolte: darnach auch / weil hierzu andere Müssiggänger vnd Innwohner gebraucht werden köndten. Aber sie haben darmit wenig außgerichtet / vngeachtet die Bürgerschafft vmb mehrer Auffhebung alles Mißtrawens willen die Huldigung vnd Jurament / nach solcher fürgangenen Disarmirung / geleystet. Wahl Tag zu Franckfurt erlangt seinen Anfang. Vnter dessen ist zu vorberührtem angestelltem Wahltag den 10.20. Julij erstlich der Ertzbischoff zu Mayntz / mit 48. Archibusierern zur Leibguardi / zu Franckfurt am Mayn ankommen: die fürnembste in seinem Comitat seynd gewesen / Johann Reinhard Graff zu Hanaw / Leibmarschall vnd Obervogt zu Straßburg: Jacob von Eltz deß Capituls zu Mayntz Decanus: Johann Reinhard von Metternich / Hoffrahts Praesident: Ludwig von Vlm / Reichs Vice-Cancellarius: Peter Ernst von Stralndorff / Freyherr: Adam Philips Herr zu Cronberg / Königs Ferdinand vnd Ertzhertzogen Alberti Cämmerer vnd Ritter: Lamoral Freyherr von Taxis: Ferdinand von Muckenthal: Johann Philips von Hoheneck / Raht vnnd Ritter: Johann Carl von Schönburg / Raht: Johann Friederich von Landsberg: Johann Philips Knebel / Raht: Johann Philips von Rodenstein / Raht: Henrich Greiffenklaw von Volraht: Johann Henrich von Eltz: Damian Walport von Bessenheim: Johann Daniel von Cronberg: Johann Eberhard Knebel / Raht: Johann Valentin Faust von Stromberg: Johann Philips Speth a Svistalt: Johann Ludwig von Kerpen: Johann Wolffgang von Leyen: Philips Kriegsmacht beysammen / vnnd der Paß gegen Teutschland herauß an vnterschiedlichen Orten sollicitirt würde / daß also fast allenthalben / wo es Gott nicht sonderlich verhütete / Krieg vñ Kriegsgeschrey / vnd je wol zu bedawren were / daß insonderheit die herrliche Königreich vnd Länder / welche gegen dem Türcken gleichsamb die Vormawren weren / so jämmerlich verwüstet / nidergerissen / vnd so viel vnschuldig Christen Blut darüber vergossen / auch der mehrertheil Stände deß Reichs zugleich / wegen der mächtigen stehten Durchzüge / vnd anderer Vngelegenheit in Mißtrawen / grossen Vnkosten / Gefahr vnd Vnsicherheit / wie vor Augen / gesetzt werden solten. Wie eyferig er jederzeit zu Widerbringung deß Friedens / neben Jhrer Durchl. ermahnet vnd gerahten / were bekandt: er köndte aber noch zur Zeit ein rechten Ernst darzu nicht spüren. Da auch die sem Vnwesen / so lang biß die Wahlverrichtet / zugesehen werden solte / so köndte in der Zeit wol alles über vnd über gehen: vnd da man durch die Wahl zu remediren vermeynte / auch das Widerspiel erfolgen / wie dann die Eventus in Gottes Händen stünden / vnd sich deren niemandt versichern köndte. Vnd nachdem es mit Einführung frembdem Kriegsvolck mitten ins Reich / vnd den Durchzügen gegen dem Rhein vnd der Donaw / vñ darbey vorgehender Schäden / Gefahr vnd grosser Vngelegenheit kein Ende seyn wolte / er vnd andere Mit Vnirte aber dem Fewr am nechsten gesessen / vñ auß solcher Continuation nicht wenig Vngemachs zugewartẽ hetten / so weren sie zu Heylbroñ nochmals in Tractation / wie dargegẽ etwas Versicherung zu findẽ: gestalt dann jhre Consilia einzig vnd allein dahin giengẽ / wie doch tranquillitas publica noch ferrner zu erhalten / vnd die Waffen hinzulegen seyn möchten / damit man pacatis rebus hiernechst zur Wahl desto einmütiger gelangen / vnd also in gutem Frieden bey einander verbleiben köndte / inmassen er Jhrer Churfürstl. D. hiernechst ferrner Communication widerfahren lassen wolte. Dieser vnd dergleichen Erinnerung aber vngeachtet / hat der angestellte Wahltag auff die gesetzte Zeit seinen Fortgang gewonnen / vnd darbey hernach König Ferdinand zum Römischẽ König König Ferdinand reyset von Wien nach Franckfurt am Mayn. vnd künfftigen Keyser erwöhlet worden. Derselbe ist den 1. 2. Julij von Wien auffgebrochen / vnd mit einem starcken Comitat sich auff die Reyse nacher Franckfurt am Mayn begeben. Nach Jh. Majest. Abreysen / hat alsbald dero Herr Bruder / Ertzhertzog Leopold (welchem Jhre Majestät biß zu dero Widerkunfft das Gubernament zu Wien vnd in den Oesterreichischen Landen anbefohlen) der Wienerischen Bürgerschafft alle Bürger zu Wien werden disarmiret. Oberwehren / als lange vñ kurtze Rohr / Helleparten / Spieß / Schlacht schwerter / Partisanen / wie auch Pulfer / Lunten / vnd Bley abnehmen / vnd sie also disarmiren lassen / mit Fürgebẽ / weil der Bürgerschafft vnd Innwohnern die damalige hohe Belegung mit dem Kriegsvolck jnner vnd ausser der Statt beschwerlich fiele / auch zu besorgen / es möchten sich wegen der Vnsauberkeit vnd Vberhäuffung deß Volcks nicht allein allerley Vngelegenheiten zutragen / sondern auch gefährliche Seuchen / vnd insonderheit die Pest noch mehrers erregen / dargegen aber auß allerhandt Vrsachen / vñ fürnämlich der vnter der Bürgerschafft schwebenden Differentzen / vnd ander gefährliche Läufften vnd Zeitẽ willen / nicht rahtsam were / wo nicht andere Mittel vor die Hand genommen würden / die Anzahl deß Kriegsvolcks zuringern / daß demnach damit eins theils Kriegsvolck ohne Gefahr von der Statt abgeführet / vnd doch alle Vngelegenheit vnd besorgende Rumor bey der Bürgerschafft vnd andern verhütet würde: daß also von denen / so wol Catholischen / als der Augspurgischẽ Confession zugethanen Bürgern vnd Innwohnern die Waffen auff ein Zeitlang Behaltungsweiß abgefordert werden müsten. Aber die Evangelische haben nachmals geklagt / daß mit solchen jhnen abgenommenen Gewehren die newgeworbene Soldaten bewehret würden. Hierauff hat der Raht ein bewegliche Schrifft an Ertzhertzogẽ Leopolden außgeferttget / vnd darinn gebeten / der Bürgerschafft jhre Wehr vnd Waffen / wegen der Soldaten Plünderung in der Vorstatt / mit vermelden / daß sie bey so gestalten Sachen vor jhnen in der Statt selbstẽ nicht sicher weren / zu restituirẽ / vnd jhrer mit dem Schantzengraben vnd dergleichen auch zuverschonen: dieweil was erstlichen gutwillig der Obrigkeit verwilliget worden / man darauß ein Recht vnd Consequentz machen wolte: darnach auch / weil hierzu andere Müssiggänger vnd Innwohner gebraucht werden köndten. Aber sie haben darmit wenig außgerichtet / vngeachtet die Bürgerschafft vmb mehrer Auffhebung alles Mißtrawens willen die Huldigung vnd Jurament / nach solcher fürgangenen Disarmirung / geleystet. Wahl Tag zu Franckfurt erlangt seinen Anfang. Vnter dessen ist zu vorberührtem angestelltem Wahltag den 10.20. Julij erstlich der Ertzbischoff zu Mayntz / mit 48. Archibusierern zur Leibguardi / zu Franckfurt am Mayn ankommen: die fürnembste in seinem Comitat seynd gewesen / Johañ Reinhard Graff zu Hanaw / Leibmarschall vnd Obervogt zu Straßburg: Jacob von Eltz deß Capituls zu Mayntz Decanus: Johann Reinhard von Metternich / Hoffrahts Praesident: Ludwig von Vlm / Reichs Vice-Cancellarius: Peter Ernst von Stralndorff / Freyherr: Adam Philips Herr zu Cronberg / Königs Ferdinand vnd Ertzhertzogen Alberti Cämmerer vnd Ritter: Lamoral Freyherr von Taxis: Ferdinand von Muckenthal: Johann Philips von Hoheneck / Raht vnnd Ritter: Johann Carl von Schönburg / Raht: Johann Friederich von Landsberg: Johann Philips Knebel / Raht: Johann Philips von Rodenstein / Raht: Henrich Greiffenklaw von Volraht: Johann Henrich von Eltz: Damian Walport von Bessenheim: Johañ Daniel von Cronberg: Johann Eberhard Knebel / Raht: Johañ Valentin Faust von Stromberg: Johañ Philips Speth à Svistalt: Johann Ludwig von Kerpen: Johann Wolffgang von Leyen: Philips <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0230" n="183"/> Kriegsmacht beysammen / vnnd der Paß gegen Teutschland herauß an vnterschiedlichen Orten sollicitirt würde / daß also fast allenthalben / wo es Gott nicht sonderlich verhütete / Krieg vñ Kriegsgeschrey / vnd je wol zu bedawren were / daß insonderheit die herrliche Königreich vnd Länder / welche gegen dem Türcken gleichsamb die Vormawren weren / so jämmerlich verwüstet / nidergerissen / vnd so viel vnschuldig Christen Blut darüber vergossen / auch der mehrertheil Stände deß Reichs zugleich / wegen der mächtigen stehten Durchzüge / vnd anderer Vngelegenheit in Mißtrawen / grossen Vnkosten / Gefahr vnd Vnsicherheit / wie vor Augen / gesetzt werden solten.</p> <p>Wie eyferig er jederzeit zu Widerbringung deß Friedens / neben Jhrer Durchl. ermahnet vnd gerahten / were bekandt: er köndte aber noch zur Zeit ein rechten Ernst darzu nicht spüren. Da auch die sem Vnwesen / so lang biß die Wahlverrichtet / zugesehen werden solte / so köndte in der Zeit wol alles über vnd über gehen: vnd da man durch die Wahl zu remediren vermeynte / auch das Widerspiel erfolgen / wie dann die Eventus in Gottes Händen stünden / vnd sich deren niemandt versichern köndte.</p> <p>Vnd nachdem es mit Einführung frembdem Kriegsvolck mitten ins Reich / vnd den Durchzügen gegen dem Rhein vnd der Donaw / vñ darbey vorgehender Schäden / Gefahr vnd grosser Vngelegenheit kein Ende seyn wolte / er vnd andere Mit Vnirte aber dem Fewr am nechsten gesessen / vñ auß solcher Continuation nicht wenig Vngemachs zugewartẽ hetten / so weren sie zu Heylbroñ nochmals in Tractation / wie dargegẽ etwas Versicherung zu findẽ: gestalt dann jhre Consilia einzig vnd allein dahin giengẽ / wie doch tranquillitas publica noch ferrner zu erhalten / vnd die Waffen hinzulegen seyn möchten / damit man pacatis rebus hiernechst zur Wahl desto einmütiger gelangen / vnd also in gutem Frieden bey einander verbleiben köndte / inmassen er Jhrer Churfürstl. 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Abreysen / hat alsbald dero Herr Bruder / Ertzhertzog Leopold (welchem Jhre Majestät biß zu dero Widerkunfft das Gubernament zu Wien vnd in den Oesterreichischen Landen anbefohlen) der Wienerischen Bürgerschafft alle <note place="left">Bürger zu Wien werden disarmiret.</note> Oberwehren / als lange vñ kurtze Rohr / Helleparten / Spieß / Schlacht schwerter / Partisanen / wie auch Pulfer / Lunten / vnd Bley abnehmen / vnd sie also disarmiren lassen / mit Fürgebẽ / weil der Bürgerschafft vnd Innwohnern die damalige hohe Belegung mit dem Kriegsvolck jnner vnd ausser der Statt beschwerlich fiele / auch zu besorgen / es möchten sich wegen der Vnsauberkeit vnd Vberhäuffung deß Volcks nicht allein allerley Vngelegenheiten zutragen / sondern auch gefährliche Seuchen / vnd insonderheit die Pest noch mehrers erregen / dargegen aber auß allerhandt Vrsachen / vñ fürnämlich der vnter der Bürgerschafft schwebenden Differentzen / vnd ander gefährliche Läufften vnd Zeitẽ willen / nicht rahtsam were / wo nicht andere Mittel vor die Hand genommen würden / die Anzahl deß Kriegsvolcks zuringern / daß demnach damit eins theils Kriegsvolck ohne Gefahr von der Statt abgeführet / vnd doch alle Vngelegenheit vnd besorgende Rumor bey der Bürgerschafft vnd andern verhütet würde: daß also von denen / so wol Catholischen / als der Augspurgischẽ Confession zugethanen Bürgern vnd Innwohnern die Waffen auff ein Zeitlang Behaltungsweiß abgefordert werden müsten. Aber die Evangelische haben nachmals geklagt / daß mit solchen jhnen abgenommenen Gewehren die newgeworbene Soldaten bewehret würden.</p> <p>Hierauff hat der Raht ein bewegliche Schrifft an Ertzhertzogẽ Leopolden außgeferttget / vnd darinn gebeten / der Bürgerschafft jhre Wehr vnd Waffen / wegen der Soldaten Plünderung in der Vorstatt / mit vermelden / daß sie bey so gestalten Sachen vor jhnen in der Statt selbstẽ nicht sicher weren / zu restituirẽ / vnd jhrer mit dem Schantzengraben vnd dergleichen auch zuverschonen: dieweil was erstlichen gutwillig der Obrigkeit verwilliget worden / man darauß ein Recht vnd Consequentz machen wolte: darnach auch / weil hierzu andere Müssiggänger vnd Innwohner gebraucht werden köndten. 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Kriegsmacht beysammen / vnnd der Paß gegen Teutschland herauß an vnterschiedlichen Orten sollicitirt würde / daß also fast allenthalben / wo es Gott nicht sonderlich verhütete / Krieg vñ Kriegsgeschrey / vnd je wol zu bedawren were / daß insonderheit die herrliche Königreich vnd Länder / welche gegen dem Türcken gleichsamb die Vormawren weren / so jämmerlich verwüstet / nidergerissen / vnd so viel vnschuldig Christen Blut darüber vergossen / auch der mehrertheil Stände deß Reichs zugleich / wegen der mächtigen stehten Durchzüge / vnd anderer Vngelegenheit in Mißtrawen / grossen Vnkosten / Gefahr vnd Vnsicherheit / wie vor Augen / gesetzt werden solten.
Wie eyferig er jederzeit zu Widerbringung deß Friedens / neben Jhrer Durchl. ermahnet vnd gerahten / were bekandt: er köndte aber noch zur Zeit ein rechten Ernst darzu nicht spüren. Da auch die sem Vnwesen / so lang biß die Wahlverrichtet / zugesehen werden solte / so köndte in der Zeit wol alles über vnd über gehen: vnd da man durch die Wahl zu remediren vermeynte / auch das Widerspiel erfolgen / wie dann die Eventus in Gottes Händen stünden / vnd sich deren niemandt versichern köndte.
Vnd nachdem es mit Einführung frembdem Kriegsvolck mitten ins Reich / vnd den Durchzügen gegen dem Rhein vnd der Donaw / vñ darbey vorgehender Schäden / Gefahr vnd grosser Vngelegenheit kein Ende seyn wolte / er vnd andere Mit Vnirte aber dem Fewr am nechsten gesessen / vñ auß solcher Continuation nicht wenig Vngemachs zugewartẽ hetten / so weren sie zu Heylbroñ nochmals in Tractation / wie dargegẽ etwas Versicherung zu findẽ: gestalt dann jhre Consilia einzig vnd allein dahin giengẽ / wie doch tranquillitas publica noch ferrner zu erhalten / vnd die Waffen hinzulegen seyn möchten / damit man pacatis rebus hiernechst zur Wahl desto einmütiger gelangen / vnd also in gutem Frieden bey einander verbleiben köndte / inmassen er Jhrer Churfürstl. D. hiernechst ferrner Communication widerfahren lassen wolte.
Dieser vnd dergleichen Erinnerung aber vngeachtet / hat der angestellte Wahltag auff die gesetzte Zeit seinen Fortgang gewonnen / vnd darbey hernach König Ferdinand zum Römischẽ König vnd künfftigen Keyser erwöhlet worden.
König Ferdinand reyset von Wien nach Franckfurt am Mayn. Derselbe ist den 1. 2. Julij von Wien auffgebrochen / vnd mit einem starcken Comitat sich auff die Reyse nacher Franckfurt am Mayn begeben. Nach Jh. Majest. Abreysen / hat alsbald dero Herr Bruder / Ertzhertzog Leopold (welchem Jhre Majestät biß zu dero Widerkunfft das Gubernament zu Wien vnd in den Oesterreichischen Landen anbefohlen) der Wienerischen Bürgerschafft alle Oberwehren / als lange vñ kurtze Rohr / Helleparten / Spieß / Schlacht schwerter / Partisanen / wie auch Pulfer / Lunten / vnd Bley abnehmen / vnd sie also disarmiren lassen / mit Fürgebẽ / weil der Bürgerschafft vnd Innwohnern die damalige hohe Belegung mit dem Kriegsvolck jnner vnd ausser der Statt beschwerlich fiele / auch zu besorgen / es möchten sich wegen der Vnsauberkeit vnd Vberhäuffung deß Volcks nicht allein allerley Vngelegenheiten zutragen / sondern auch gefährliche Seuchen / vnd insonderheit die Pest noch mehrers erregen / dargegen aber auß allerhandt Vrsachen / vñ fürnämlich der vnter der Bürgerschafft schwebenden Differentzen / vnd ander gefährliche Läufften vnd Zeitẽ willen / nicht rahtsam were / wo nicht andere Mittel vor die Hand genommen würden / die Anzahl deß Kriegsvolcks zuringern / daß demnach damit eins theils Kriegsvolck ohne Gefahr von der Statt abgeführet / vnd doch alle Vngelegenheit vnd besorgende Rumor bey der Bürgerschafft vnd andern verhütet würde: daß also von denen / so wol Catholischen / als der Augspurgischẽ Confession zugethanen Bürgern vnd Innwohnern die Waffen auff ein Zeitlang Behaltungsweiß abgefordert werden müsten. Aber die Evangelische haben nachmals geklagt / daß mit solchen jhnen abgenommenen Gewehren die newgeworbene Soldaten bewehret würden.
Bürger zu Wien werden disarmiret. Hierauff hat der Raht ein bewegliche Schrifft an Ertzhertzogẽ Leopolden außgeferttget / vnd darinn gebeten / der Bürgerschafft jhre Wehr vnd Waffen / wegen der Soldaten Plünderung in der Vorstatt / mit vermelden / daß sie bey so gestalten Sachen vor jhnen in der Statt selbstẽ nicht sicher weren / zu restituirẽ / vnd jhrer mit dem Schantzengraben vnd dergleichen auch zuverschonen: dieweil was erstlichen gutwillig der Obrigkeit verwilliget worden / man darauß ein Recht vnd Consequentz machen wolte: darnach auch / weil hierzu andere Müssiggänger vnd Innwohner gebraucht werden köndten. Aber sie haben darmit wenig außgerichtet / vngeachtet die Bürgerschafft vmb mehrer Auffhebung alles Mißtrawens willen die Huldigung vnd Jurament / nach solcher fürgangenen Disarmirung / geleystet.
Vnter dessen ist zu vorberührtem angestelltem Wahltag den 10.20. Julij erstlich der Ertzbischoff zu Mayntz / mit 48. Archibusierern zur Leibguardi / zu Franckfurt am Mayn ankommen: die fürnembste in seinem Comitat seynd gewesen / Johañ Reinhard Graff zu Hanaw / Leibmarschall vnd Obervogt zu Straßburg: Jacob von Eltz deß Capituls zu Mayntz Decanus: Johann Reinhard von Metternich / Hoffrahts Praesident: Ludwig von Vlm / Reichs Vice-Cancellarius: Peter Ernst von Stralndorff / Freyherr: Adam Philips Herr zu Cronberg / Königs Ferdinand vnd Ertzhertzogen Alberti Cämmerer vnd Ritter: Lamoral Freyherr von Taxis: Ferdinand von Muckenthal: Johann Philips von Hoheneck / Raht vnnd Ritter: Johann Carl von Schönburg / Raht: Johann Friederich von Landsberg: Johann Philips Knebel / Raht: Johann Philips von Rodenstein / Raht: Henrich Greiffenklaw von Volraht: Johann Henrich von Eltz: Damian Walport von Bessenheim: Johañ Daniel von Cronberg: Johann Eberhard Knebel / Raht: Johañ Valentin Faust von Stromberg: Johañ Philips Speth à Svistalt: Johann Ludwig von Kerpen: Johann Wolffgang von Leyen: Philips
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