Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.den Interponenten Zeit vnd Orts / wie auch deß modi tractandi fürderlich zu vergleichen / oder je solches alles den Interponenten zu vertrawen / vnd so viel müglich alle ambages vnd Verhinderungen abzuschneiden / sich bemühete: In diesem Fall aber / da das Fewer allenthalben hoch außgeschlagen / gehe man mit der Löschung so langsam / verdeckt vnnd seltzam / daß wol durch dasselbe eher alles in die Aschen gelegt werden könte / als man nur dermal eins die Händ anschlagen möchte. Chur Mayntz hette sich zu Vndernehmung der Interposition categorice nie erklärt / sondern allezeit gewisse praesupposita, conditiones vnnd reseruata gesetzet: Bayern aber hette dieselbe zu etlich malen rund abgeschlagen: Chur Pfaltz hette der persönlichen Erscheinung halben allezeit Bedencken getragen: Chur Sachsen auff die selbe anders nicht bewilliget / dann wo auch die andere Chur-vnd Fürsten sich persönlich einstellen würden: Die Böhmisch-vnd Schlesischen Stände aberweren nie gefragt worden / ob sie auch mit solchen von der Keys. M. ernanten Interponenten zu Frieden / oder ob sie auch jhres Theils mehr andere darbey haben wolten: so wüste man auch nit / ob auff den Fall Mayntz vnd Bayern vorangedeuter Gestalt abgiengen / J. M. anderen statt andere benennen / oder Chur Pfaltz vnd Sachsen allein die Interposition vertrawen / vnnd ob auch solche beyde Churfürsten darauff gemeint seyn möchten / auff vnversehens Erfordern vnd Zuschreiben so gleich zu folgen vnd sich einzustellen. In dem auch ferrner der Assecuration halber oder ander Theils den Interponenten allerhand zugemuthet werden dörffte / gleich wie vor wenig Jahren in den Tractaten / zwischen Keyser Rudolphen vnd jetziger Key. Maj. auch geschehen. In so vngewissen terminis were bißhero das Interposition-Werck bestanden / darinnen versirte es noch biß auff diese Stundt / vnd ob man wol vermeynt es würde die letzte Absendung ins Reich deß Keyserlichen Hoffraths / Hegenmüllers / dasselbe mehr befördert haben / so were doch sein Anbringen vber die massen General gewesen / vnd hette so wenig erleutert vnd der Sachen geholffen / daß dardurch fast alles vngewisser vnd dunckeler gemacht worden: vber dieses / da es gleich hernach zu einem würcklichen Anfang mit der Chur-vnd Fürsten Interposition gelangen solte / so wüste man doch / was für Zeit / Vnkosten vnd Verlängerung darauff gehen würde. Sonderlich da die Handlung zu Eger vorgenommen werden solte / welcher Ort fast allen Interessenten vnd bevorab der Key. M. viel zu weit entlegen / vnnd sonderlich da Sachen vorsielen / welche Jhrer May. von den Interponenten oder dero Gesandten selbst persönlich vnd mündlich vorgetragen werden müsten / solches mit grosser Beschwerung zugehen würde / jetzo zu geschweigen / daß einmal die Churfürsten jetziger Zeit in der Person nit zusammen zu bringen / die Key. May. aber es felbsten darfür hielte / daß durch deroselben Räth vnd Gesandte nichts könte außgerichtet werden. Es könte auch gar leichtlich geschehen / daß die newlich zu Ober Wesel am Rhein deß Böhmischen Wesens halber beysammen gewesene Geistliche Chur-vnd Fürsten noch einen andern modum zu friedlicher Handlung vorschlagen dörfften / darauff noch mals / vnd ehe man sich desselben allenthalben mit einander vereinigte / noch mehr Zeit lauffen / vnd also solch Interpositionwerck auß dem Reich gantz vnnd gar hinderstellig gemacht werden möchte. Were also kein besserer vnd schleunigerer Weg / als welchen die Euangelische Ständt vnder der Ens der Keys. May. vorgeschlagen / dieselbe auch in euentum darzu sich willig erklärt / oder auch hiebevor in wichtigen Sachen mit Nutz practicirt worden / vnd welcher wegen deß gemeinen Interesse der Länder / als die die Flammen allbereit ergriffen vnvmbgänglich hochnöthigst / daß nemlich zum fordersten der Königreich vnd Länder Außschuß an einen bequemen Grentzorth in Mähren oder Oesterreich zusammen kommen / vnnd durch dieselbe der Fried tractirt vnnd versichert würde / damit man allerseits zu Ruhe kommen / vnd ins künfftig dergleichen Vnheil / Jammer vnd Landt Verderbens gevbriget seyn möchte. Zum Fall aber von den Königlichen Ländern / auch in proprio motu es nicht auff ein solchen Schlag gerichtet vnnd zum förderlichsten würcklich darzu gethan / sondern zugesehen würde / daß das Keyserische Volck / wie allbereit geschehen / sich stärcken / vnd sonderlich noch mehr frembd Volck in die Länder gebracht werden solte / welches man am Keyserlichen Hoff selbst starck vorgebe (da man jetzo vnder Jhrer Key. Maj. Nahmen / auch ohne derselben Vorwissen / alles thun könte / was Spanier / oder Bapst / oder auch die Jesuiter wolten / in dem auch in den wichtigen Sachen Jhrer Maj. eigene Handvnderschrifft nicht baldt mehr zu finden / sondern der Nahmen nur pflegte auffgedruckt zu werden / wie solches die Experientz vnd der Augenschein bezeugeten) so were nichts gewissers / man brauchte also zum Praetext die also genante Interposition / wie man wolte: dann daß nit allein die Böhmen / sondern auch die andern Länder alle sampt vnnd sonders in vnzweiffentlicher eusserster Gefahr der Religions Freyheit vnd aller jhrer zeitlichen vnd ewigen Wolfahrt sich befinden / vnnd darneben: daß da Trew vnd Schuldigkeit gegen dem Vatterlandt / auch Glaubens vnd Bundsgenossen nit gnugsam in acht genommen würden / es weder bey Gott noch der Posteritet verantwortet werden könte / auch die Rew einem vnd dem andern viel zu spat zu Hauß kommen würde. Es were noch kund / was von so vielen Jahren hero in den Königreichen vnd Ländern / wider die Euangelische Religion / hin vnd wider tentirt / vnd dahero ebenmässige Empörung Krieg vnd Blutvergiessen vervrsachet worden. Keyser Rudolphus hette eben darumb / daß er die Vngarn wider den gemachten Religions Frieden vberziehen wollen / Seine Königreich vnd Erblande verlohren. Solches Handels hette man so bald vergessen / vnd was damals die jetzige Key. Maj. mit Hülff der Länder den Interponenten Zeit vnd Orts / wie auch deß modi tractandi fürderlich zu vergleichen / oder je solches alles den Interponenten zu vertrawen / vnd so viel müglich alle ambages vnd Verhinderungen abzuschneiden / sich bemühete: In diesem Fall aber / da das Fewer allenthalben hoch außgeschlagen / gehe man mit der Löschung so langsam / verdeckt vnnd seltzam / daß wol durch dasselbe eher alles in die Aschen gelegt werden könte / als man nur dermal eins die Händ anschlagen möchte. Chur Mayntz hette sich zu Vndernehmung der Interposition categorice nie erklärt / sondern allezeit gewisse praesupposita, conditiones vnnd reseruata gesetzet: Bayern aber hette dieselbe zu etlich malen rund abgeschlagen: Chur Pfaltz hette der persönlichen Erscheinung halben allezeit Bedencken getragen: Chur Sachsen auff die selbe anders nicht bewilliget / dann wo auch die andere Chur-vnd Fürsten sich persönlich einstellen würden: Die Böhmisch-vnd Schlesischen Stände aberweren nie gefragt worden / ob sie auch mit solchen von der Keys. M. ernanten Interponenten zu Frieden / oder ob sie auch jhres Theils mehr andere darbey haben wolten: so wüste man auch nit / ob auff den Fall Mayntz vnd Bayern vorangedeuter Gestalt abgiengen / J. M. anderen statt andere benennen / oder Chur Pfaltz vnd Sachsen allein die Interposition vertrawen / vnnd ob auch solche beyde Churfürsten darauff gemeint seyn möchten / auff vnversehẽs Erfordern vñ Zuschreiben so gleich zu folgen vñ sich einzustellen. In dem auch ferrner der Assecuration halber oder ander Theils den Interponenten allerhand zugemuthet werden dörffte / gleich wie vor wenig Jahren in den Tractaten / zwischen Keyser Rudolphen vnd jetziger Key. Maj. auch geschehen. In so vngewissen terminis were bißhero das Interposition-Werck bestanden / darinnen versirte es noch biß auff diese Stundt / vnd ob man wol vermeynt es würde die letzte Absendung ins Reich deß Keyserlichen Hoffraths / Hegenmüllers / dasselbe mehr befördert haben / so were doch sein Anbringen vber die massen General gewesen / vnd hette so wenig erleutert vnd der Sachen geholffen / daß dardurch fast alles vngewisser vnd dunckeler gemacht worden: vber dieses / da es gleich hernach zu einem würcklichen Anfang mit der Chur-vnd Fürsten Interposition gelangen solte / so wüste man doch / was für Zeit / Vnkosten vnd Verlängerung darauff gehen würde. Sonderlich da die Handlung zu Eger vorgenommen werden solte / welcher Ort fast allen Interessenten vnd bevorab der Key. M. viel zu weit entlegen / vnnd sonderlich da Sachen vorsielen / welche Jhrer May. von den Interponenten oder dero Gesandten selbst persönlich vnd mündlich vorgetragen werden müsten / solches mit grosser Beschwerung zugehen würde / jetzo zu geschweigen / daß einmal die Churfürsten jetziger Zeit in der Person nit zusammen zu bringen / die Key. May. aber es felbsten darfür hielte / daß durch deroselben Räth vnd Gesandte nichts könte außgerichtet werden. Es könte auch gar leichtlich geschehen / daß die newlich zu Ober Wesel am Rhein deß Böhmischen Wesens halber beysammen gewesene Geistliche Chur-vnd Fürsten noch einen andern modum zu friedlicher Handlung vorschlagen dörfften / darauff noch mals / vnd ehe man sich desselben allenthalben mit einander vereinigte / noch mehr Zeit lauffen / vnd also solch Interpositionwerck auß dem Reich gantz vnnd gar hinderstellig gemacht werden möchte. Were also kein besserer vñ schleunigerer Weg / als welchen die Euangelische Ständt vnder der Ens der Keys. May. vorgeschlagen / dieselbe auch in euentum darzu sich willig erklärt / oder auch hiebevor in wichtigen Sachen mit Nutz practicirt worden / vnd welcher wegen deß gemeinen Interesse der Länder / als die die Flammen allbereit ergriffen vnvmbgänglich hochnöthigst / daß nemlich zum fordersten der Königreich vnd Länder Außschuß an einen bequemen Grentzorth in Mähren oder Oesterreich zusammen kommen / vnnd durch dieselbe der Fried tractirt vnnd versichert würde / damit man allerseits zu Ruhe kommen / vnd ins künfftig dergleichen Vnheil / Jammer vnd Landt Verderbens gevbriget seyn möchte. Zum Fall aber von den Königlichen Ländern / auch in proprio motu es nicht auff ein solchen Schlag gerichtet vnnd zum förderlichsten würcklich darzu gethan / sondern zugesehen würde / daß das Keyserische Volck / wie allbereit geschehen / sich stärcken / vnd sonderlich noch mehr frembd Volck in die Länder gebracht werden solte / welches man am Keyserlichen Hoff selbst starck vorgebe (da man jetzo vnder Jhrer Key. Maj. Nahmen / auch ohne derselben Vorwissen / alles thun könte / was Spanier / oder Bapst / oder auch die Jesuiter wolten / in dem auch in den wichtigen Sachen Jhrer Maj. eigene Handvnderschrifft nicht baldt mehr zu finden / sondern der Nahmen nur pflegte auffgedruckt zu werden / wie solches die Experientz vnd der Augenschein bezeugeten) so were nichts gewissers / man brauchte also zum Praetext die also genante Interposition / wie man wolte: dann daß nit allein die Böhmẽ / sondern auch die andern Länder alle sampt vnnd sonders in vnzweiffentlicher eusserster Gefahr der Religions Freyheit vnd aller jhrer zeitlichen vnd ewigen Wolfahrt sich befinden / vnnd darneben: daß da Trew vnd Schuldigkeit gegen dem Vatterlandt / auch Glaubens vnd Bundsgenossen nit gnugsam in acht genommen würden / es weder bey Gott noch der Posteritet verantwortet werden könte / auch die Rew einem vnd dem andern viel zu spat zu Hauß kommen würde. Es were noch kund / was von so vielen Jahren hero in den Königreichen vnd Ländern / wider die Euangelische Religion / hin vnd wider tentirt / vnd dahero ebenmässige Empörung Krieg vnd Blutvergiessen vervrsachet worden. Keyser Rudolphus hette eben darumb / daß er die Vngarn wider den gemachten Religions Frieden vberziehen wollen / Seine Königreich vnd Erblande verlohren. Solches Handels hette man so bald vergessen / vñ was damals die jetzige Key. 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Chur Mayntz hette sich zu Vndernehmung der Interposition categorice nie erklärt / sondern allezeit gewisse praesupposita, conditiones vnnd reseruata gesetzet: Bayern aber hette dieselbe zu etlich malen rund abgeschlagen: Chur Pfaltz hette der persönlichen Erscheinung halben allezeit Bedencken getragen: Chur Sachsen auff die selbe anders nicht bewilliget / dann wo auch die andere Chur-vnd Fürsten sich persönlich einstellen würden: Die Böhmisch-vnd Schlesischen Stände aberweren nie gefragt worden / ob sie auch mit solchen von der Keys. M. ernanten Interponenten zu Frieden / oder ob sie auch jhres Theils mehr andere darbey haben wolten: so wüste man auch nit / ob auff den Fall Mayntz vnd Bayern vorangedeuter Gestalt abgiengen / J. M. anderen statt andere benennen / oder Chur Pfaltz vnd Sachsen allein die Interposition vertrawen / vnnd ob auch solche beyde Churfürsten darauff gemeint seyn möchten / auff vnversehẽs Erfordern vñ Zuschreiben so gleich zu folgen vñ sich einzustellen. In dem auch ferrner der Assecuration halber oder ander Theils den Interponenten allerhand zugemuthet werden dörffte / gleich wie vor wenig Jahren in den Tractaten / zwischen Keyser Rudolphen vnd jetziger Key. Maj. auch geschehen. In so vngewissen terminis were bißhero das Interposition-Werck bestanden / darinnen versirte es noch biß auff diese Stundt / vnd ob man wol vermeynt es würde die letzte Absendung ins Reich deß Keyserlichen Hoffraths / Hegenmüllers / dasselbe mehr befördert haben / so were doch sein Anbringen vber die massen General gewesen / vnd hette so wenig erleutert vnd der Sachen geholffen / daß dardurch fast alles vngewisser vnd dunckeler gemacht worden: vber dieses / da es gleich hernach zu einem würcklichen Anfang mit der Chur-vnd Fürsten Interposition gelangen solte / so wüste man doch / was für Zeit / Vnkosten vnd Verlängerung darauff gehen würde. Sonderlich da die Handlung zu Eger vorgenommen werden solte / welcher Ort fast allen Interessenten vnd bevorab der Key. M. viel zu weit entlegen / vnnd sonderlich da Sachen vorsielen / welche Jhrer May. von den Interponenten oder dero Gesandten selbst persönlich vnd mündlich vorgetragen werden müsten / solches mit grosser Beschwerung zugehen würde / jetzo zu geschweigen / daß einmal die Churfürsten jetziger Zeit in der Person nit zusammen zu bringen / die Key. May. aber es felbsten darfür hielte / daß durch deroselben Räth vnd Gesandte nichts könte außgerichtet werden.</p> <p>Es könte auch gar leichtlich geschehen / daß die newlich zu Ober Wesel am Rhein deß Böhmischen Wesens halber beysammen gewesene Geistliche Chur-vnd Fürsten noch einen andern modum zu friedlicher Handlung vorschlagen dörfften / darauff noch mals / vnd ehe man sich desselben allenthalben mit einander vereinigte / noch mehr Zeit lauffen / vnd also solch Interpositionwerck auß dem Reich gantz vnnd gar hinderstellig gemacht werden möchte.</p> <p>Were also kein besserer vñ schleunigerer Weg / als welchen die Euangelische Ständt vnder der Ens der Keys. May. vorgeschlagen / dieselbe auch in euentum darzu sich willig erklärt / oder auch hiebevor in wichtigen Sachen mit Nutz practicirt worden / vnd welcher wegen deß gemeinen Interesse der Länder / als die die Flammen allbereit ergriffen vnvmbgänglich hochnöthigst / daß nemlich zum fordersten der Königreich vnd Länder Außschuß an einen bequemen Grentzorth in Mähren oder Oesterreich zusammen kommen / vnnd durch dieselbe der Fried tractirt vnnd versichert würde / damit man allerseits zu Ruhe kommen / vnd ins künfftig dergleichen Vnheil / Jammer vnd Landt Verderbens gevbriget seyn möchte.</p> <p>Zum Fall aber von den Königlichen Ländern / auch in proprio motu es nicht auff ein solchen Schlag gerichtet vnnd zum förderlichsten würcklich darzu gethan / sondern zugesehen würde / daß das Keyserische Volck / wie allbereit geschehen / sich stärcken / vnd sonderlich noch mehr frembd Volck in die Länder gebracht werden solte / welches man am Keyserlichen Hoff selbst starck vorgebe (da man jetzo vnder Jhrer Key. Maj. Nahmen / auch ohne derselben Vorwissen / alles thun könte / was Spanier / oder Bapst / oder auch die Jesuiter wolten / in dem auch in den wichtigen Sachen Jhrer Maj. eigene Handvnderschrifft nicht baldt mehr zu finden / sondern der Nahmen nur pflegte auffgedruckt zu werden / wie solches die Experientz vnd der Augenschein bezeugeten) so were nichts gewissers / man brauchte also zum Praetext die also genante Interposition / wie man wolte: dann daß nit allein die Böhmẽ / sondern auch die andern Länder alle sampt vnnd sonders in vnzweiffentlicher eusserster Gefahr der Religions Freyheit vnd aller jhrer zeitlichen vnd ewigen Wolfahrt sich befinden / vnnd darneben: daß da Trew vnd Schuldigkeit gegen dem Vatterlandt / auch Glaubens vnd Bundsgenossen nit gnugsam in acht genommen würden / es weder bey Gott noch der Posteritet verantwortet werden könte / auch die Rew einem vnd dem andern viel zu spat zu Hauß kommen würde.</p> <p>Es were noch kund / was von so vielen Jahren hero in den Königreichen vnd Ländern / wider die Euangelische Religion / hin vnd wider tentirt / vnd dahero ebenmässige Empörung Krieg vnd Blutvergiessen vervrsachet worden. Keyser Rudolphus hette eben darumb / daß er die Vngarn wider den gemachten Religions Frieden vberziehen wollen / Seine Königreich vnd Erblande verlohren. Solches Handels hette man so bald vergessen / vñ was damals die jetzige Key. Maj. mit Hülff der Länder </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [121/0168]
den Interponenten Zeit vnd Orts / wie auch deß modi tractandi fürderlich zu vergleichen / oder je solches alles den Interponenten zu vertrawen / vnd so viel müglich alle ambages vnd Verhinderungen abzuschneiden / sich bemühete: In diesem Fall aber / da das Fewer allenthalben hoch außgeschlagen / gehe man mit der Löschung so langsam / verdeckt vnnd seltzam / daß wol durch dasselbe eher alles in die Aschen gelegt werden könte / als man nur dermal eins die Händ anschlagen möchte. Chur Mayntz hette sich zu Vndernehmung der Interposition categorice nie erklärt / sondern allezeit gewisse praesupposita, conditiones vnnd reseruata gesetzet: Bayern aber hette dieselbe zu etlich malen rund abgeschlagen: Chur Pfaltz hette der persönlichen Erscheinung halben allezeit Bedencken getragen: Chur Sachsen auff die selbe anders nicht bewilliget / dann wo auch die andere Chur-vnd Fürsten sich persönlich einstellen würden: Die Böhmisch-vnd Schlesischen Stände aberweren nie gefragt worden / ob sie auch mit solchen von der Keys. M. ernanten Interponenten zu Frieden / oder ob sie auch jhres Theils mehr andere darbey haben wolten: so wüste man auch nit / ob auff den Fall Mayntz vnd Bayern vorangedeuter Gestalt abgiengen / J. M. anderen statt andere benennen / oder Chur Pfaltz vnd Sachsen allein die Interposition vertrawen / vnnd ob auch solche beyde Churfürsten darauff gemeint seyn möchten / auff vnversehẽs Erfordern vñ Zuschreiben so gleich zu folgen vñ sich einzustellen. In dem auch ferrner der Assecuration halber oder ander Theils den Interponenten allerhand zugemuthet werden dörffte / gleich wie vor wenig Jahren in den Tractaten / zwischen Keyser Rudolphen vnd jetziger Key. Maj. auch geschehen. In so vngewissen terminis were bißhero das Interposition-Werck bestanden / darinnen versirte es noch biß auff diese Stundt / vnd ob man wol vermeynt es würde die letzte Absendung ins Reich deß Keyserlichen Hoffraths / Hegenmüllers / dasselbe mehr befördert haben / so were doch sein Anbringen vber die massen General gewesen / vnd hette so wenig erleutert vnd der Sachen geholffen / daß dardurch fast alles vngewisser vnd dunckeler gemacht worden: vber dieses / da es gleich hernach zu einem würcklichen Anfang mit der Chur-vnd Fürsten Interposition gelangen solte / so wüste man doch / was für Zeit / Vnkosten vnd Verlängerung darauff gehen würde. Sonderlich da die Handlung zu Eger vorgenommen werden solte / welcher Ort fast allen Interessenten vnd bevorab der Key. M. viel zu weit entlegen / vnnd sonderlich da Sachen vorsielen / welche Jhrer May. von den Interponenten oder dero Gesandten selbst persönlich vnd mündlich vorgetragen werden müsten / solches mit grosser Beschwerung zugehen würde / jetzo zu geschweigen / daß einmal die Churfürsten jetziger Zeit in der Person nit zusammen zu bringen / die Key. May. aber es felbsten darfür hielte / daß durch deroselben Räth vnd Gesandte nichts könte außgerichtet werden.
Es könte auch gar leichtlich geschehen / daß die newlich zu Ober Wesel am Rhein deß Böhmischen Wesens halber beysammen gewesene Geistliche Chur-vnd Fürsten noch einen andern modum zu friedlicher Handlung vorschlagen dörfften / darauff noch mals / vnd ehe man sich desselben allenthalben mit einander vereinigte / noch mehr Zeit lauffen / vnd also solch Interpositionwerck auß dem Reich gantz vnnd gar hinderstellig gemacht werden möchte.
Were also kein besserer vñ schleunigerer Weg / als welchen die Euangelische Ständt vnder der Ens der Keys. May. vorgeschlagen / dieselbe auch in euentum darzu sich willig erklärt / oder auch hiebevor in wichtigen Sachen mit Nutz practicirt worden / vnd welcher wegen deß gemeinen Interesse der Länder / als die die Flammen allbereit ergriffen vnvmbgänglich hochnöthigst / daß nemlich zum fordersten der Königreich vnd Länder Außschuß an einen bequemen Grentzorth in Mähren oder Oesterreich zusammen kommen / vnnd durch dieselbe der Fried tractirt vnnd versichert würde / damit man allerseits zu Ruhe kommen / vnd ins künfftig dergleichen Vnheil / Jammer vnd Landt Verderbens gevbriget seyn möchte.
Zum Fall aber von den Königlichen Ländern / auch in proprio motu es nicht auff ein solchen Schlag gerichtet vnnd zum förderlichsten würcklich darzu gethan / sondern zugesehen würde / daß das Keyserische Volck / wie allbereit geschehen / sich stärcken / vnd sonderlich noch mehr frembd Volck in die Länder gebracht werden solte / welches man am Keyserlichen Hoff selbst starck vorgebe (da man jetzo vnder Jhrer Key. Maj. Nahmen / auch ohne derselben Vorwissen / alles thun könte / was Spanier / oder Bapst / oder auch die Jesuiter wolten / in dem auch in den wichtigen Sachen Jhrer Maj. eigene Handvnderschrifft nicht baldt mehr zu finden / sondern der Nahmen nur pflegte auffgedruckt zu werden / wie solches die Experientz vnd der Augenschein bezeugeten) so were nichts gewissers / man brauchte also zum Praetext die also genante Interposition / wie man wolte: dann daß nit allein die Böhmẽ / sondern auch die andern Länder alle sampt vnnd sonders in vnzweiffentlicher eusserster Gefahr der Religions Freyheit vnd aller jhrer zeitlichen vnd ewigen Wolfahrt sich befinden / vnnd darneben: daß da Trew vnd Schuldigkeit gegen dem Vatterlandt / auch Glaubens vnd Bundsgenossen nit gnugsam in acht genommen würden / es weder bey Gott noch der Posteritet verantwortet werden könte / auch die Rew einem vnd dem andern viel zu spat zu Hauß kommen würde.
Es were noch kund / was von so vielen Jahren hero in den Königreichen vnd Ländern / wider die Euangelische Religion / hin vnd wider tentirt / vnd dahero ebenmässige Empörung Krieg vnd Blutvergiessen vervrsachet worden. Keyser Rudolphus hette eben darumb / daß er die Vngarn wider den gemachten Religions Frieden vberziehen wollen / Seine Königreich vnd Erblande verlohren. Solches Handels hette man so bald vergessen / vñ was damals die jetzige Key. Maj. mit Hülff der Länder
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