Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.ber die Amptleuth oder Schulheissen auff den Dörffern / da sie vbernachten müsten / ansprechen / vnnd jhre Paßzettel aufflegen / damit die Bilette vnd Außtheilung derselben mit guter Ordnung könten gemacht werden. Solten auch keine Biletten mehr geben / als die Zahl deß Kriegsvolcks sich befinde. Das Kriegsvolck solte keine Vndersassen oder Inwohner bemelter Stifften vnnd Landschafften an jhren Personen / Güten / Behausungen / wie dann auch viel weniger einige Kirchen / Klöster oder andere dergleichen beschädigen. Die Verbrecher solten am Leib gestrafft / der gethane Schaden aber von den Führern vnd Befelchshabern erstattet werden / im fall sie solche Verbrecher nicht gesänglich vberliefferten / dieselbe zu widererstatung anhielten / oder sonsten gebührlich bestraffeten. 4. Weil auch geklagt worden / daß ir Kriegsvolck obberürte Vndersassen mit Monatlichen Contributionen vnnd Frondiensten / vnder diesem vnd jenem Schein beschweren thäte: als solte hiermit allen Obristen vnnd Officirern / wie auch allen gemeinen Soldaten ernstlich befohlen seyn / daß sie von keinen Stätten / Dörffern / oder einigen andern Orten Geld oder Geldswerth solten mögen heischen / empfangen oder nehmen / vnder was Schein / als einer willigen Schenckung / oder andern dergltichen / es sey / bey verlust jhres Diensts / wie auch doppeler Erstattung dessen / was sie empfangen / neben willkührlicher Leibsstraff. 5. Die Befelchshaber solten auch den Obrigkeiten solcher Landen / die Macht Billetten zumachen / nicht benehmen / oder derselben sich anmassen / sondern mit dem jenigen zu frieden seyn / was solche Obrigkeiten / neben Gutdüncken deß vber das Kriegsvock Befelchhabenden Officirers / einem jeden nach Gelegenheit anweisen. 6. Vnd damit alle Vnordnung verhütet würde / befehlen sie allen jhren Commandirenden Obristen vnd Officirern / so auff den Gräntzen der Landen liegen / daß sie in der Verwaltung Rechtens vnd Gerechtigkeit / ohn einiges Nachsehen / wider die jenige / so diesem zuwider thäten / mit gebührlicher Straff ernstlich verführen. 7. Damit sich niemand der Vnwissenheit zuentschuldigen hette / so were diese Ordnug vnd Befelch an allen Orten der vereinigten Provintzen / wie auch in andern Stätten vnd Orten / so ausserhalb derselben vnder jhrem Gebieth stünden / angeschlagen vnd auß geruffen worden. Es solten auch alle Obriste / Colonellen / Advocaten / Fiscalen / Rittmeister vnnd andere Officirer / dieser Ordnung in allen Stücken vnverbrüchlich nachgeleben / vnd verschaffen / daß deren von andern nachgelebet würde / vnd wider die Vbertretter / ohn einige Gunst vnnd Nachsehen / procediren / vnd procediren lassen. Welcher gestalt GOtt der Allmächtige / dieses Jahr / vns fast aller Orten schröckliche Wunderzeichen sehen lassen / ist zur gnüge bekandt / wollen derwegen auß vielen allein diese allhie vermelden Wundergeschicht in Pommern. Zu Sünderburg in Pommern hat sich der Himmel schröcklich voneinander gethan / darauff ein mächtig Kriegsvolck auß dem Norden kommen / also daß erstlich die Fußknecht / mit langen Spiessen vnd Mußqueten / darnach das Geschütz vnd Rüstwägen / vnd dann die Reutterey ankommen / vnd sich nach Süden begeben / vnd ist darauff zwischen denselben / vnd ben andern so auß Süden kommen / ein groß Treffen vorgangen / also daß die auß Süden vnden gelegen / vnnd die auß Norden mit grosser Macht in Süden gerückt / darauff jhnen ein fewriger Balcke gefolget / so schrecklich Fewer von sich gegeben / vnd etliche Stunde gewähret. Mißgeburt. Es ist auch Dienstag den II. Mart. im Dorff Bischen nahe bey Siraßburg ein schröckliche Mißgeburt von einer armen Frawen gebohren worden / welches zwey Mägdlein / mit den Leibern zusammen gewachsen / hatten beyde nur ein Hertz / eine Lunge / doch auff beyden seithen wett voneinander getheilt / 2. Mägen / 2. Lebern / vnnd die vbrige innerliche Theil deß Leibes alle doppelt / eusserlich aber 2. Köpff / 4. Hände / vnd 4. Füsse. Zu Preßlaw in Schlesien ist im Früling dieses Wunderzeichen in Schlesien. Jahrs / am Himmel ein grosser Mond vnnd 4. Stück Geschütz / so hefftig auff einander geschossen / mit grossem Schrecken deß Volck gesehen worden. Brandte auch vnlangst hernach die Statt dieFewersbrunst in Böhmen. Böhmisch Brod / welches Ort vier Meil von Prag gelegen / ansser der Vorstatt in grund hinweg / vnd wurden solches die jenigen / so wegen der Religion vertrieben / beschuldiget. Es ist auch in Budweiß ein grosse Brunst gewesen / vnd viel Schaden geschehen. Schrecklich Gewitter in Schlesien. Dienstags den 29. Aprilis vmb II. Vhr zu Nacht / ist zu Brieg ein grosses Wetter von allen vier Orten deß Firmaments auffgezogen / mit solchem Krachen / daß man gemeinet / der Jüngste Tag käme / hat in Jh. Fürstlichen Gn. Vorwerck ein viertel Meil von der Statt gelegen / in die Schäfferey / vnnd in der Schäfferin Cammer geschlagen / daß sie kanm entrunnen / dann das gantze Vorwerck auff 4. seithen abgebrand / dardurch das Vieh fast alles verdrunnen / vnd wurd der Schade auff etlich 1000. Thaler geschätzet. Es hat auch Schloosen (wie auch zu Olaw geschehen) als Tauben Eyer groß / geworffen / dardurch dem Getrayd grosser schade geschehen. Schrecklich Wundergeschicht zu Hamburg. Kurtz hernach alß den 3. 13. Maij ist zu Hamburg am Himmel erschienen / vnnd von allen Menschen gesehen worden. Erstlich ein runder Circul / darinn die rechte Sonne gestanden / an demselben Circul sind noch 5 andere Sonnen gewesen / ist auch durch den Circul ein Regenbogen gegangen: hinder der Sonnen sind wider 2. Theil von einem Regenbogen gestanden / eines gegen Norden / das ander gegen Süden: mitten im Circul hat sich ein fewriger Dampff sehen lassen / vnd bald darauff vergangen. ber die Amptleuth oder Schulheissen auff den Dörffern / da sie vbernachten müsten / ansprechen / vnnd jhre Paßzettel aufflegen / damit die Bilette vnd Außtheilung derselben mit guter Ordnung könten gemacht werden. Solten auch keine Biletten mehr geben / als die Zahl deß Kriegsvolcks sich befinde. Das Kriegsvolck solte keine Vndersassen oder Inwohner bemelter Stifften vnnd Landschafften an jhren Personen / Güten / Behausungen / wie dann auch viel weniger einige Kirchen / Klöster oder andere dergleichen beschädigen. Die Verbrecher solten am Leib gestrafft / der gethane Schaden aber von den Führern vnd Befelchshabern erstattet werden / im fall sie solche Verbrecher nicht gesänglich vberliefferten / dieselbe zu widererstatung anhielten / oder sonsten gebührlich bestraffeten. 4. Weil auch geklagt worden / daß ir Kriegsvolck obberürte Vndersassen mit Monatlichen Contributionen vnnd Frondiensten / vnder diesem vnd jenem Schein beschweren thäte: als solte hiermit allen Obristen vnnd Officirern / wie auch allen gemeinen Soldaten ernstlich befohlen seyn / daß sie von keinen Stätten / Dörffern / oder einigen andern Orten Geld oder Geldswerth solten mögen heischen / empfangen oder nehmen / vnder was Schein / als einer willigen Schenckung / oder andern dergltichen / es sey / bey verlust jhres Diensts / wie auch doppeler Erstattung dessen / was sie empfangen / neben willkührlicher Leibsstraff. 5. Die Befelchshaber solten auch den Obrigkeiten solcher Landen / die Macht Billetten zumachen / nicht benehmen / oder derselben sich anmassen / sondern mit dem jenigen zu frieden seyn / was solche Obrigkeiten / neben Gutdüncken deß vber das Kriegsvock Befelchhabenden Officirers / einem jeden nach Gelegenheit anweisen. 6. Vnd damit alle Vnordnung verhütet würde / befehlen sie allen jhren Commandirenden Obristen vnd Officirern / so auff den Gräntzen der Landen liegen / daß sie in der Verwaltung Rechtens vnd Gerechtigkeit / ohn einiges Nachsehen / wider die jenige / so diesem zuwider thäten / mit gebührlicher Straff ernstlich verführen. 7. Damit sich niemand der Vnwissenheit zuentschuldigen hette / so were diese Ordnug vnd Befelch an allen Orten der vereinigten Provintzen / wie auch in andern Stätten vnd Orten / so ausserhalb derselben vnder jhrem Gebieth stünden / angeschlagen vnd auß geruffen worden. Es solten auch alle Obriste / Colonellen / Advocaten / Fiscalen / Rittmeister vnnd andere Officirer / dieser Ordnung in allen Stücken vnverbrüchlich nachgeleben / vnd verschaffen / daß deren von andern nachgelebet würde / vnd wider die Vbertretter / ohn einige Gunst vnnd Nachsehen / procediren / vnd procediren lassen. Welcher gestalt GOtt der Allmächtige / dieses Jahr / vns fast aller Orten schröckliche Wunderzeichen sehen lassen / ist zur gnüge bekandt / wollen derwegen auß vielen allein diese allhie vermelden Wundergeschicht in Pommern. Zu Sünderburg in Pommern hat sich der Himmel schröcklich voneinander gethan / darauff ein mächtig Kriegsvolck auß dem Norden kommen / also daß erstlich die Fußknecht / mit langen Spiessen vnd Mußqueten / darnach das Geschütz vnd Rüstwägen / vnd dann die Reutterey ankommen / vnd sich nach Süden begeben / vnd ist darauff zwischen denselben / vnd ben andern so auß Süden kommen / ein groß Treffen vorgangen / also daß die auß Süden vnden gelegen / vnnd die auß Norden mit grosser Macht in Süden gerückt / darauff jhnen ein fewriger Balcke gefolget / so schrecklich Fewer von sich gegeben / vnd etliche Stunde gewähret. Mißgeburt. Es ist auch Dienstag den II. Mart. im Dorff Bischen nahe bey Siraßburg ein schröckliche Mißgeburt von einer armen Frawen gebohren worden / welches zwey Mägdlein / mit den Leibern zusammen gewachsen / hatten beyde nur ein Hertz / eine Lunge / doch auff beyden seithen wett voneinander getheilt / 2. Mägen / 2. Lebern / vnnd die vbrige innerliche Theil deß Leibes alle doppelt / eusserlich aber 2. Köpff / 4. Hände / vnd 4. Füsse. Zu Preßlaw in Schlesien ist im Früling dieses Wunderzeichen in Schlesien. Jahrs / am Himmel ein grosser Mond vnnd 4. Stück Geschütz / so hefftig auff einander geschossen / mit grossem Schrecken deß Volck gesehen worden. Brandte auch vnlangst hernach die Statt dieFewersbrunst in Böhmen. Böhmisch Brod / welches Ort vier Meil von Prag gelegen / ansser der Vorstatt in grund hinweg / vnd wurden solches die jenigen / so wegen der Religion vertrieben / beschuldiget. Es ist auch in Budweiß ein grosse Brunst gewesen / vnd viel Schaden geschehen. Schrecklich Gewitter in Schlesien. Dienstags den 29. Aprilis vmb II. Vhr zu Nacht / ist zu Brieg ein grosses Wetter von allen vier Orten deß Firmaments auffgezogen / mit solchem Krachen / daß man gemeinet / der Jüngste Tag käme / hat in Jh. Fürstlichen Gn. Vorwerck ein viertel Meil von der Statt gelegen / in die Schäfferey / vnnd in der Schäfferin Cammer geschlagen / daß sie kanm entrunnen / dann das gantze Vorwerck auff 4. seithen abgebrand / dardurch das Vieh fast alles verdrunnen / vnd wurd der Schade auff etlich 1000. Thaler geschätzet. Es hat auch Schloosen (wie auch zu Olaw geschehen) als Tauben Eyer groß / geworffen / dardurch dem Getrayd grosser schade geschehen. Schrecklich Wundergeschicht zu Hamburg. Kurtz hernach alß den 3. 13. Maij ist zu Hamburg am Himmel erschienen / vnnd von allen Menschen gesehen worden. Erstlich ein runder Circul / darinn die rechte Sonne gestanden / an demselben Circul sind noch 5 andere Sonnen gewesen / ist auch durch den Circul ein Regenbogen gegangen: hinder der Sonnen sind wider 2. 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Die Verbrecher solten am Leib gestrafft / der gethane Schaden aber von den Führern vnd Befelchshabern erstattet werden / im fall sie solche Verbrecher nicht gesänglich vberliefferten / dieselbe zu widererstatung anhielten / oder sonsten gebührlich bestraffeten.</p> <p>4. Weil auch geklagt worden / daß ir Kriegsvolck obberürte Vndersassen mit Monatlichen Contributionen vnnd Frondiensten / vnder diesem vnd jenem Schein beschweren thäte: als solte hiermit allen Obristen vnnd Officirern / wie auch allen gemeinen Soldaten ernstlich befohlen seyn / daß sie von keinen Stätten / Dörffern / oder einigen andern Orten Geld oder Geldswerth solten mögen heischen / empfangen oder nehmen / vnder was Schein / als einer willigen Schenckung / oder andern dergltichen / es sey / bey verlust jhres Diensts / wie auch doppeler Erstattung dessen / was sie empfangen / neben willkührlicher Leibsstraff.</p> <p>5. Die Befelchshaber solten auch den Obrigkeiten solcher Landen / die Macht Billetten zumachen / nicht benehmen / oder derselben sich anmassen / sondern mit dem jenigen zu frieden seyn / was solche Obrigkeiten / neben Gutdüncken deß vber das Kriegsvock Befelchhabenden Officirers / einem jeden nach Gelegenheit anweisen.</p> <p>6. Vnd damit alle Vnordnung verhütet würde / befehlen sie allen jhren Commandirenden Obristen vnd Officirern / so auff den Gräntzen der Landen liegen / daß sie in der Verwaltung Rechtens vnd Gerechtigkeit / ohn einiges Nachsehen / wider die jenige / so diesem zuwider thäten / mit gebührlicher Straff ernstlich verführen.</p> <p>7. Damit sich niemand der Vnwissenheit zuentschuldigen hette / so were diese Ordnug vnd Befelch an allen Orten der vereinigten Provintzen / wie auch in andern Stätten vnd Orten / so ausserhalb derselben vnder jhrem Gebieth stünden / angeschlagen vnd auß geruffen worden. Es solten auch alle Obriste / Colonellen / Advocaten / Fiscalen / Rittmeister vnnd andere Officirer / dieser Ordnung in allen Stücken vnverbrüchlich nachgeleben / vnd verschaffen / daß deren von andern nachgelebet würde / vnd wider die Vbertretter / ohn einige Gunst vnnd Nachsehen / procediren / vnd procediren lassen.</p> <p>Welcher gestalt GOtt der Allmächtige / dieses Jahr / vns fast aller Orten schröckliche Wunderzeichen sehen lassen / ist zur gnüge bekandt / wollen derwegen auß vielen allein diese allhie vermelden <note place="right">Wundergeschicht in Pommern.</note> Zu Sünderburg in Pommern hat sich der Himmel schröcklich voneinander gethan / darauff ein mächtig Kriegsvolck auß dem Norden kommen / also daß erstlich die Fußknecht / mit langen Spiessen vnd Mußqueten / darnach das Geschütz vnd Rüstwägen / vnd dann die Reutterey ankommen / vnd sich nach Süden begeben / vnd ist darauff zwischen denselben / vnd ben andern so auß Süden kommen / ein groß Treffen vorgangen / also daß die auß Süden vnden gelegen / vnnd die auß Norden mit grosser Macht in Süden gerückt / darauff jhnen ein fewriger Balcke gefolget / so schrecklich Fewer von sich gegeben / vnd etliche Stunde gewähret.</p> <p><note place="right">Mißgeburt.</note> Es ist auch Dienstag den II. Mart. im Dorff Bischen nahe bey Siraßburg ein schröckliche Mißgeburt von einer armen Frawen gebohren worden / welches zwey Mägdlein / mit den Leibern zusammen gewachsen / hatten beyde nur ein Hertz / eine Lunge / doch auff beyden seithen wett voneinander getheilt / 2. Mägen / 2. Lebern / vnnd die vbrige innerliche Theil deß Leibes alle doppelt / eusserlich aber 2. Köpff / 4. Hände / vnd 4. Füsse.</p> <p>Zu Preßlaw in Schlesien ist im Früling dieses <note place="right">Wunderzeichen in Schlesien.</note> Jahrs / am Himmel ein grosser Mond vnnd 4. 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Vorwerck ein viertel Meil von der Statt gelegen / in die Schäfferey / vnnd in der Schäfferin Cammer geschlagen / daß sie kanm entrunnen / dann das gantze Vorwerck auff 4. seithen abgebrand / dardurch das Vieh fast alles verdrunnen / vnd wurd der Schade auff etlich 1000. Thaler geschätzet. Es hat auch Schloosen (wie auch zu Olaw geschehen) als Tauben Eyer groß / geworffen / dardurch dem Getrayd grosser schade geschehen.</p> <p><note place="right">Schrecklich Wundergeschicht zu Hamburg.</note> Kurtz hernach alß den 3. 13. Maij ist zu Hamburg am Himmel erschienen / vnnd von allen Menschen gesehen worden. Erstlich ein runder Circul / darinn die rechte Sonne gestanden / an demselben Circul sind noch 5 andere Sonnen gewesen / ist auch durch den Circul ein Regenbogen gegangen: hinder der Sonnen sind wider 2. Theil von einem Regenbogen gestanden / eines gegen Norden / das ander gegen Süden: mitten im Circul hat sich ein fewriger Dampff sehen lassen / vnd bald darauff vergangen.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1303/1454]
ber die Amptleuth oder Schulheissen auff den Dörffern / da sie vbernachten müsten / ansprechen / vnnd jhre Paßzettel aufflegen / damit die Bilette vnd Außtheilung derselben mit guter Ordnung könten gemacht werden. Solten auch keine Biletten mehr geben / als die Zahl deß Kriegsvolcks sich befinde. Das Kriegsvolck solte keine Vndersassen oder Inwohner bemelter Stifften vnnd Landschafften an jhren Personen / Güten / Behausungen / wie dann auch viel weniger einige Kirchen / Klöster oder andere dergleichen beschädigen. Die Verbrecher solten am Leib gestrafft / der gethane Schaden aber von den Führern vnd Befelchshabern erstattet werden / im fall sie solche Verbrecher nicht gesänglich vberliefferten / dieselbe zu widererstatung anhielten / oder sonsten gebührlich bestraffeten.
4. Weil auch geklagt worden / daß ir Kriegsvolck obberürte Vndersassen mit Monatlichen Contributionen vnnd Frondiensten / vnder diesem vnd jenem Schein beschweren thäte: als solte hiermit allen Obristen vnnd Officirern / wie auch allen gemeinen Soldaten ernstlich befohlen seyn / daß sie von keinen Stätten / Dörffern / oder einigen andern Orten Geld oder Geldswerth solten mögen heischen / empfangen oder nehmen / vnder was Schein / als einer willigen Schenckung / oder andern dergltichen / es sey / bey verlust jhres Diensts / wie auch doppeler Erstattung dessen / was sie empfangen / neben willkührlicher Leibsstraff.
5. Die Befelchshaber solten auch den Obrigkeiten solcher Landen / die Macht Billetten zumachen / nicht benehmen / oder derselben sich anmassen / sondern mit dem jenigen zu frieden seyn / was solche Obrigkeiten / neben Gutdüncken deß vber das Kriegsvock Befelchhabenden Officirers / einem jeden nach Gelegenheit anweisen.
6. Vnd damit alle Vnordnung verhütet würde / befehlen sie allen jhren Commandirenden Obristen vnd Officirern / so auff den Gräntzen der Landen liegen / daß sie in der Verwaltung Rechtens vnd Gerechtigkeit / ohn einiges Nachsehen / wider die jenige / so diesem zuwider thäten / mit gebührlicher Straff ernstlich verführen.
7. Damit sich niemand der Vnwissenheit zuentschuldigen hette / so were diese Ordnug vnd Befelch an allen Orten der vereinigten Provintzen / wie auch in andern Stätten vnd Orten / so ausserhalb derselben vnder jhrem Gebieth stünden / angeschlagen vnd auß geruffen worden. Es solten auch alle Obriste / Colonellen / Advocaten / Fiscalen / Rittmeister vnnd andere Officirer / dieser Ordnung in allen Stücken vnverbrüchlich nachgeleben / vnd verschaffen / daß deren von andern nachgelebet würde / vnd wider die Vbertretter / ohn einige Gunst vnnd Nachsehen / procediren / vnd procediren lassen.
Welcher gestalt GOtt der Allmächtige / dieses Jahr / vns fast aller Orten schröckliche Wunderzeichen sehen lassen / ist zur gnüge bekandt / wollen derwegen auß vielen allein diese allhie vermelden Zu Sünderburg in Pommern hat sich der Himmel schröcklich voneinander gethan / darauff ein mächtig Kriegsvolck auß dem Norden kommen / also daß erstlich die Fußknecht / mit langen Spiessen vnd Mußqueten / darnach das Geschütz vnd Rüstwägen / vnd dann die Reutterey ankommen / vnd sich nach Süden begeben / vnd ist darauff zwischen denselben / vnd ben andern so auß Süden kommen / ein groß Treffen vorgangen / also daß die auß Süden vnden gelegen / vnnd die auß Norden mit grosser Macht in Süden gerückt / darauff jhnen ein fewriger Balcke gefolget / so schrecklich Fewer von sich gegeben / vnd etliche Stunde gewähret.
Wundergeschicht in Pommern. Es ist auch Dienstag den II. Mart. im Dorff Bischen nahe bey Siraßburg ein schröckliche Mißgeburt von einer armen Frawen gebohren worden / welches zwey Mägdlein / mit den Leibern zusammen gewachsen / hatten beyde nur ein Hertz / eine Lunge / doch auff beyden seithen wett voneinander getheilt / 2. Mägen / 2. Lebern / vnnd die vbrige innerliche Theil deß Leibes alle doppelt / eusserlich aber 2. Köpff / 4. Hände / vnd 4. Füsse.
Mißgeburt. Zu Preßlaw in Schlesien ist im Früling dieses Jahrs / am Himmel ein grosser Mond vnnd 4. Stück Geschütz / so hefftig auff einander geschossen / mit grossem Schrecken deß Volck gesehen worden.
Wunderzeichen in Schlesien. Brandte auch vnlangst hernach die Statt die Böhmisch Brod / welches Ort vier Meil von Prag gelegen / ansser der Vorstatt in grund hinweg / vnd wurden solches die jenigen / so wegen der Religion vertrieben / beschuldiget.
Fewersbrunst in Böhmen. Es ist auch in Budweiß ein grosse Brunst gewesen / vnd viel Schaden geschehen.
Dienstags den 29. Aprilis vmb II. Vhr zu Nacht / ist zu Brieg ein grosses Wetter von allen vier Orten deß Firmaments auffgezogen / mit solchem Krachen / daß man gemeinet / der Jüngste Tag käme / hat in Jh. Fürstlichen Gn. Vorwerck ein viertel Meil von der Statt gelegen / in die Schäfferey / vnnd in der Schäfferin Cammer geschlagen / daß sie kanm entrunnen / dann das gantze Vorwerck auff 4. seithen abgebrand / dardurch das Vieh fast alles verdrunnen / vnd wurd der Schade auff etlich 1000. Thaler geschätzet. Es hat auch Schloosen (wie auch zu Olaw geschehen) als Tauben Eyer groß / geworffen / dardurch dem Getrayd grosser schade geschehen.
Schrecklich Gewitter in Schlesien. Kurtz hernach alß den 3. 13. Maij ist zu Hamburg am Himmel erschienen / vnnd von allen Menschen gesehen worden. Erstlich ein runder Circul / darinn die rechte Sonne gestanden / an demselben Circul sind noch 5 andere Sonnen gewesen / ist auch durch den Circul ein Regenbogen gegangen: hinder der Sonnen sind wider 2. Theil von einem Regenbogen gestanden / eines gegen Norden / das ander gegen Süden: mitten im Circul hat sich ein fewriger Dampff sehen lassen / vnd bald darauff vergangen.
Schrecklich Wundergeschicht zu Hamburg.
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Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1303. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1454>, abgerufen am 16.06.2024. |