Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.haltung jhres Standes so viel blutige Kriege geführet / auch so mannichfaltige Beschwerungen außgestanden: auch deß gantze Reichs Vndergang viel lieber erwarten wohten / als zu dem / so jhren Statum vmbkehrete / vnnd eine Infamiam auff sich trüge / sich verleithen lassen. Jetzo würde nur von einem längern Stillstandt gehandelt / vnd dörffte der König in Polen durch diesen Actum all seinen Rechten nicht ewig absagen. Die Protestation würde jhme denselben Titul vnnd Recht vorbehalten: so stünde jhme auch frey den Schwedischen Titul in seinen eigenen Brieffen vnd Diplomatibus noch wie vor zugebrauchen / welches deß Königs in Polen Praetension vnd Recht auff das Königreich Schweden auch bey den Nachkommen erhalten vnd bezeugen könte. Führete auch Exempel eyn: Erstlich der Holländer / so dem König in Hispanien Titulum denegirten / auch nicht gestatten wolten / daß der König in seinem an sie datireten Diplomate denselben gebrauchete. Dem König in Franckreich Henrico III. ob er wol alle zeit den Polnischen Titul geführet / were dannoch derselbe jhme von der Cron nicht gegeben worden. Item Maximiliano Austriae Regi Angliae, welcher Franciae Titulum gebrauchet. Meinete also der Reichs Cantzler / daß es genug were / wann der König in Polen in seinen Mandten vnd Brieffen sich deß Schwedischen Tituls gebrauchte / vnd darüber noch eine Protestation dem Königlichen Titul Gustavi anhenckete / dardurch deß Königs in Polen Gerechtigkeit jederzeit vorbehalten würde. Die Polnische haben diß auff jhres Königs Resolution außgesetzet. Als sie nun ferrner zur Sachen geschritten / hat der Schwedische Reichs-Cantzler nach folgende Puncten vorgeschlagen: Erstlich daß zwischen beyden Königen vnnd Königreichen die Waffen auff 10. 15. oder. 20. Jahr nider gelegt werden / vnd kein Theil wider daß ander etwas Feindliches vornehme. 2. Was ein jeder gegenwertig in Besitz hat / das solt er die Zeit deß Anstandes / geruhiglich behalten vnd besitzen / das allein außgenom men / was in diesen Tractaten wird außbedungen / vnd wider gekehret werden. 3. Auff allen Landtstrassen vnd Wasserströmen solt die Handlung frey seyn. 4. Alle Wahren / so die Weissel herab kommen / solten am Haupt / oder an einem andern bequemen Ort einen gewissen Zoll ablegen / der Edelleuthe Getrayde außgenommen. 5. Deß Königs von Polen Schiff-Armada müsten auß dem Dantzker Port abgeschaffet werden / vnnd solt keine andere die Zeit vber deß Anstandes / es sey vnder was Schein es wolle / wider zusammen gebracht werden. 6. Müste auch von allen Wahren / so beydes zu Dantzig vnd Pillaw abgeschiffet werden / dem Könige vnd Königreich Schweden ein gewisser Zoll abgeleget werden / zu abtragung der Vnkosten / so auff die Besatzung dieser Orten müsten gewandt werden. 7. Damit vnderdessen der König in Schweden sicher sein möchte / daß nichts Feindliches wider jhn / das Königreich Schweden / vnd darzu andere gehörige Provincien solt angestellet werden / so müsten bey wehrendem Stillstande der Durchleuchtigste Churfürst von Brandenburg / die Herren Preussischen Stände / so wol Königl. als Fürstlichen Theils mit der Statt Dantzig sich verbinden / vnd dieses mit Zulaß deß Königes vnd Königreichs von Polen / dafür zu hafften / daß sie nicht zulassen wolten jechts wider diese Vergleichungen vorzunehmen / auch daß sie sich zu diesem Ende / mit dem Könige vnd Königreich Schweden verbinden wolten / da irgends ein Dritter in diß Spielkommen möchte / wie denselben zubegegnen. 8. Gericht vnd Gerechtigkeit / soll nach gleicher Wage / einem jeden geleistet werden / vnd sollen die im Hertzogthumb Preussen von beyden Theilen eingenommene Oerter mit abführung der Besatzung / dem Churfürsten vnnd andern rechtmessigen Besitzern wider geräumet vnd eingegeben werden. Den Pillawischen Port vnd dabey auffgerichtete Fortezzen allein außgenommen. 9. Alle Gefangene weß Standes oder Wesens die seyn / sollen beyderseits ohne einige Erstattung frey gelassen werden. 10. In wehrenden diesem Anstand soll auch keine Gelegenheit vorbey gelassen werden / wegen der Hauptsachlichen Controverß / beydes zu tractieren vnd zu beschliessen. 11. Der König / das Königreich Polen / vnd Groß-Fürstenthumb Littawen / sollen die Verbündnuß belieben. Demnach Jhre Keyserl. May. im nechstverschienen Türckische Bottschaft zu Wien ankommen. Jahr den Frieden mit dem Türcken ernewert / vnnd beyderseits verglichen worden / daß einer dem andern eine Bottschafft zuschicken solte: als sind die Keyserliche nach Constantinopel / vnnd die Türckische nach Wien raysende Bottschafften / in der Hungarischen Festung Comora zusammen kommen. Daselbst haben sie jhre Rayse fortzustellen / gegen einander abgewechselt / vnnd hat der Keyserl. Gesandte Herr von Kuffstein / ein Türckische / der Türckische aber ein Keyserliche Convoy von da auß / zu sich genommen. Der Türckische ist mit seinem Comitat den II. Octobr. zu Wien angelangt / vnnd auff nach folgende Manier einbegleitet worden. Erstlich sind 4. Fahnen Bürger zu Fuß in den Gassen / durch welche die Türckische Bottschafft durchziehen sollen / in jhrer Ordnung gestanden. Darauff ist der Keyserliche Hoffmarschalck / Herr Graf von Schwartzenburg / mit seinem Comitat / wie auch die Bürgerschafft vnnd Handelsleuth zu Roß hinauß gezogen / vnnd haben die Türcken ohngefehr ein halbe Meil von Wien im freyen Feld dergestalt empfangen: Erstlich als der Herr Hof-Marschalck vnd der Türckische Bassa einander ersehen / sind sie einander entgegen geritten / vnd ist der Türck am ersten / darnach der Herr Hof-Marschalck von den Pferden abgestiegen / einander entgegen gangen / vnd hat der Hofmarschalck haltung jhres Standes so viel blutige Kriege geführet / auch so mannichfaltige Beschwerungen außgestanden: auch deß gantze Reichs Vndergang viel lieber erwarten wohten / als zu dem / so jhren Statum vmbkehrete / vnnd eine Infamiam auff sich trüge / sich verleithen lassen. Jetzo würde nur von einem längern Stillstandt gehandelt / vnd dörffte der König in Polen durch diesen Actum all seinen Rechten nicht ewig absagen. Die Protestation würde jhme denselben Titul vnnd Recht vorbehalten: so stünde jhme auch frey den Schwedischen Titul in seinen eigenen Brieffen vnd Diplomatibus noch wie vor zugebrauchen / welches deß Königs in Polen Praetension vnd Recht auff das Königreich Schweden auch bey den Nachkommen erhalten vnd bezeugen könte. Führete auch Exempel eyn: Erstlich der Holländer / so dem König in Hispanien Titulum denegirten / auch nicht gestatten wolten / daß der König in seinem an sie datireten Diplomate denselben gebrauchete. Dem König in Franckreich Henrico III. ob er wol alle zeit den Polnischen Titul geführet / were dannoch derselbe jhme von der Cron nicht gegeben worden. Item Maximiliano Austriae Regi Angliae, welcher Franciae Titulum gebrauchet. Meinete also der Reichs Cantzler / daß es genug were / wann der König in Polen in seinen Mandten vnd Brieffen sich deß Schwedischen Tituls gebrauchte / vnd darüber noch eine Protestation dem Königlichen Titul Gustavi anhenckete / dardurch deß Königs in Polen Gerechtigkeit jederzeit vorbehalten würde. Die Polnische haben diß auff jhres Königs Resolution außgesetzet. Als sie nun ferrner zur Sachen geschrittẽ / hat der Schwedische Reichs-Cantzler nach folgende Puncten vorgeschlagen: Erstlich daß zwischen beyden Königen vnnd Königreichen die Waffen auff 10. 15. oder. 20. Jahr nider gelegt werden / vnd kein Theil wider daß ander etwas Feindliches vornehme. 2. Was ein jeder gegenwertig in Besitz hat / das solt er die Zeit deß Anstandes / geruhiglich behalten vnd besitzen / das allein außgenom men / was in diesen Tractaten wird außbedungen / vnd wider gekehret werden. 3. Auff allen Landtstrassen vnd Wasserströmen solt die Handlung frey seyn. 4. Alle Wahren / so die Weissel herab kommen / solten am Haupt / oder an einem andern bequemen Ort einen gewissen Zoll ablegen / der Edelleuthe Getrayde außgenommen. 5. Deß Königs von Polen Schiff-Armada müsten auß dem Dantzker Port abgeschaffet werden / vnnd solt keine andere die Zeit vber deß Anstandes / es sey vnder was Schein es wolle / wider zusammen gebracht werden. 6. Müste auch von allen Wahren / so beydes zu Dantzig vnd Pillaw abgeschiffet werden / dem Könige vnd Königreich Schweden ein gewisser Zoll abgeleget werden / zu abtragung der Vnkosten / so auff die Besatzung dieser Orten müsten gewandt werden. 7. Damit vnderdessen der König in Schweden sicher sein möchte / daß nichts Feindliches wider jhn / das Königreich Schweden / vnd darzu andere gehörige Provincien solt angestellet werden / so müsten bey wehrendem Stillstande der Durchleuchtigste Churfürst von Brandenburg / die Herren Preussischen Stände / so wol Königl. als Fürstlichen Theils mit der Statt Dantzig sich verbinden / vnd dieses mit Zulaß deß Königes vnd Königreichs von Polen / dafür zu hafften / daß sie nicht zulassen wolten jechts wider diese Vergleichungen vorzunehmen / auch daß sie sich zu diesem Ende / mit dem Könige vnd Königreich Schweden verbinden wolten / da irgends ein Dritter in diß Spielkommen möchte / wie denselben zubegegnen. 8. Gericht vnd Gerechtigkeit / soll nach gleicher Wage / einem jeden geleistet werden / vnd sollen die im Hertzogthumb Preussen von beyden Theilen eingenommene Oerter mit abführung der Besatzung / dem Churfürsten vnnd andern rechtmessigen Besitzern wider geräumet vnd eingegeben werden. Den Pillawischen Port vnd dabey auffgerichtete Fortezzen allein außgenom̃en. 9. Alle Gefangene weß Standes oder Wesens die seyn / sollen beyderseits ohne einige Erstattung frey gelassen werden. 10. In wehrenden diesem Anstand soll auch keine Gelegenheit vorbey gelassen werden / wegen der Hauptsachlichen Controverß / beydes zu tractieren vnd zu beschliessen. 11. Der König / das Königreich Polen / vnd Groß-Fürstenthumb Littawen / sollen die Verbündnuß belieben. Demnach Jhre Keyserl. May. im nechstverschienen Türckische Bottschaft zu Wien ankommen. Jahr den Frieden mit dem Türcken ernewert / vnnd beyderseits verglichen worden / daß einer dem andern eine Bottschafft zuschicken solte: als sind die Keyserliche nach Constantinopel / vnnd die Türckische nach Wien raysende Bottschafften / in der Hungarischen Festung Comora zusammen kommen. Daselbst haben sie jhre Rayse fortzustellen / gegen einander abgewechselt / vnnd hat der Keyserl. Gesandte Herr von Kuffstein / ein Türckische / der Türckische aber ein Keyserliche Convoy von da auß / zu sich genommen. Der Türckische ist mit seinem Comitat den II. Octobr. zu Wien angelangt / vnnd auff nach folgende Manier einbegleitet worden. Erstlich sind 4. Fahnen Bürger zu Fuß in den Gassen / durch welche die Türckische Bottschafft durchziehen sollen / in jhrer Ordnung gestanden. Darauff ist der Keyserliche Hoffmarschalck / Herr Graf von Schwartzenburg / mit seinem Comitat / wie auch die Bürgerschafft vnnd Handelsleuth zu Roß hinauß gezogen / vnnd haben die Türcken ohngefehr ein halbe Meil von Wien im freyen Feld dergestalt empfangen: Erstlich als der Herr Hof-Marschalck vnd der Türckische Bassa einander ersehen / sind sie einander entgegen geritten / vnd ist der Türck am ersten / darnach der Herr Hof-Marschalck von den Pferden abgestiegen / einander entgegen gangen / vnd hat der Hofmarschalck <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1452" n="1301"/> haltung jhres Standes so viel blutige Kriege geführet / auch so mannichfaltige Beschwerungen außgestanden: auch deß gantze Reichs Vndergang viel lieber erwarten wohten / als zu dem / so jhren Statum vmbkehrete / vnnd eine Infamiam auff sich trüge / sich verleithen lassen. Jetzo würde nur von einem längern Stillstandt gehandelt / vnd dörffte der König in Polen durch diesen Actum all seinen Rechten nicht ewig absagen. Die Protestation würde jhme denselben Titul vnnd Recht vorbehalten: so stünde jhme auch frey den Schwedischen Titul in seinen eigenen Brieffen vnd Diplomatibus noch wie vor zugebrauchen / welches deß Königs in Polen Praetension vnd Recht auff das Königreich Schweden auch bey den Nachkommen erhalten vnd bezeugen könte. Führete auch Exempel eyn: Erstlich der Holländer / so dem König in Hispanien Titulum denegirten / auch nicht gestatten wolten / daß der König in seinem an sie datireten Diplomate denselben gebrauchete. Dem König in Franckreich Henrico III. ob er wol alle zeit den Polnischen Titul geführet / were dannoch derselbe jhme von der Cron nicht gegeben worden.</p> <p>Item Maximiliano Austriae Regi Angliae, welcher Franciae Titulum gebrauchet.</p> <p>Meinete also der Reichs Cantzler / daß es genug were / wann der König in Polen in seinen Mandten vnd Brieffen sich deß Schwedischen Tituls gebrauchte / vnd darüber noch eine Protestation dem Königlichen Titul Gustavi anhenckete / dardurch deß Königs in Polen Gerechtigkeit jederzeit vorbehalten würde.</p> <p>Die Polnische haben diß auff jhres Königs Resolution außgesetzet. Als sie nun ferrner zur Sachen geschrittẽ / hat der Schwedische Reichs-Cantzler nach folgende Puncten vorgeschlagen:</p> <p>Erstlich daß zwischen beyden Königen vnnd Königreichen die Waffen auff 10. 15. oder. 20. Jahr nider gelegt werden / vnd kein Theil wider daß ander etwas Feindliches vornehme.</p> <p>2. Was ein jeder gegenwertig in Besitz hat / das solt er die Zeit deß Anstandes / geruhiglich behalten vnd besitzen / das allein außgenom men / was in diesen Tractaten wird außbedungen / vnd wider gekehret werden.</p> <p>3. Auff allen Landtstrassen vnd Wasserströmen solt die Handlung frey seyn.</p> <p>4. Alle Wahren / so die Weissel herab kommen / solten am Haupt / oder an einem andern bequemen Ort einen gewissen Zoll ablegen / der Edelleuthe Getrayde außgenommen.</p> <p>5. Deß Königs von Polen Schiff-Armada müsten auß dem Dantzker Port abgeschaffet werden / vnnd solt keine andere die Zeit vber deß Anstandes / es sey vnder was Schein es wolle / wider zusammen gebracht werden.</p> <p>6. Müste auch von allen Wahren / so beydes zu Dantzig vnd Pillaw abgeschiffet werden / dem Könige vnd Königreich Schweden ein gewisser Zoll abgeleget werden / zu abtragung der Vnkosten / so auff die Besatzung dieser Orten müsten gewandt werden.</p> <p>7. Damit vnderdessen der König in Schweden sicher sein möchte / daß nichts Feindliches wider jhn / das Königreich Schweden / vnd darzu andere gehörige Provincien solt angestellet werden / so müsten bey wehrendem Stillstande der Durchleuchtigste Churfürst von Brandenburg / die Herren Preussischen Stände / so wol Königl. als Fürstlichen Theils mit der Statt Dantzig sich verbinden / vnd dieses mit Zulaß deß Königes vnd Königreichs von Polen / dafür zu hafften / daß sie nicht zulassen wolten jechts wider diese Vergleichungen vorzunehmen / auch daß sie sich zu diesem Ende / mit dem Könige vnd Königreich Schweden verbinden wolten / da irgends ein Dritter in diß Spielkommen möchte / wie denselben zubegegnen.</p> <p>8. Gericht vnd Gerechtigkeit / soll nach gleicher Wage / einem jeden geleistet werden / vnd sollen die im Hertzogthumb Preussen von beyden Theilen eingenommene Oerter mit abführung der Besatzung / dem Churfürsten vnnd andern rechtmessigen Besitzern wider geräumet vnd eingegeben werden. Den Pillawischen Port vnd dabey auffgerichtete Fortezzen allein außgenom̃en.</p> <p>9. Alle Gefangene weß Standes oder Wesens die seyn / sollen beyderseits ohne einige Erstattung frey gelassen werden.</p> <p>10. In wehrenden diesem Anstand soll auch keine Gelegenheit vorbey gelassen werden / wegen der Hauptsachlichen Controverß / beydes zu tractieren vnd zu beschliessen.</p> <p>11. Der König / das Königreich Polen / vnd Groß-Fürstenthumb Littawen / sollen die Verbündnuß belieben.</p> <p>Demnach Jhre Keyserl. May. im nechstverschienen <note place="right">Türckische Bottschaft zu Wien ankommen.</note> Jahr den Frieden mit dem Türcken ernewert / vnnd beyderseits verglichen worden / daß einer dem andern eine Bottschafft zuschicken solte: als sind die Keyserliche nach Constantinopel / vnnd die Türckische nach Wien raysende Bottschafften / in der Hungarischen Festung Comora zusammen kommen. Daselbst haben sie jhre Rayse fortzustellen / gegen einander abgewechselt / vnnd hat der Keyserl. Gesandte Herr von Kuffstein / ein Türckische / der Türckische aber ein Keyserliche Convoy von da auß / zu sich genommen. Der Türckische ist mit seinem Comitat den II. Octobr. zu Wien angelangt / vnnd auff nach folgende Manier einbegleitet worden. Erstlich sind 4. Fahnen Bürger zu Fuß in den Gassen / durch welche die Türckische Bottschafft durchziehen sollen / in jhrer Ordnung gestanden. Darauff ist der Keyserliche Hoffmarschalck / Herr Graf von Schwartzenburg / mit seinem Comitat / wie auch die Bürgerschafft vnnd Handelsleuth zu Roß hinauß gezogen / vnnd haben die Türcken ohngefehr ein halbe Meil von Wien im freyen Feld dergestalt empfangen: Erstlich als der Herr Hof-Marschalck vnd der Türckische Bassa einander ersehen / sind sie einander entgegen geritten / vnd ist der Türck am ersten / darnach der Herr Hof-Marschalck von den Pferden abgestiegen / einander entgegen gangen / vnd hat der Hofmarschalck </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1301/1452]
haltung jhres Standes so viel blutige Kriege geführet / auch so mannichfaltige Beschwerungen außgestanden: auch deß gantze Reichs Vndergang viel lieber erwarten wohten / als zu dem / so jhren Statum vmbkehrete / vnnd eine Infamiam auff sich trüge / sich verleithen lassen. Jetzo würde nur von einem längern Stillstandt gehandelt / vnd dörffte der König in Polen durch diesen Actum all seinen Rechten nicht ewig absagen. Die Protestation würde jhme denselben Titul vnnd Recht vorbehalten: so stünde jhme auch frey den Schwedischen Titul in seinen eigenen Brieffen vnd Diplomatibus noch wie vor zugebrauchen / welches deß Königs in Polen Praetension vnd Recht auff das Königreich Schweden auch bey den Nachkommen erhalten vnd bezeugen könte. Führete auch Exempel eyn: Erstlich der Holländer / so dem König in Hispanien Titulum denegirten / auch nicht gestatten wolten / daß der König in seinem an sie datireten Diplomate denselben gebrauchete. Dem König in Franckreich Henrico III. ob er wol alle zeit den Polnischen Titul geführet / were dannoch derselbe jhme von der Cron nicht gegeben worden.
Item Maximiliano Austriae Regi Angliae, welcher Franciae Titulum gebrauchet.
Meinete also der Reichs Cantzler / daß es genug were / wann der König in Polen in seinen Mandten vnd Brieffen sich deß Schwedischen Tituls gebrauchte / vnd darüber noch eine Protestation dem Königlichen Titul Gustavi anhenckete / dardurch deß Königs in Polen Gerechtigkeit jederzeit vorbehalten würde.
Die Polnische haben diß auff jhres Königs Resolution außgesetzet. Als sie nun ferrner zur Sachen geschrittẽ / hat der Schwedische Reichs-Cantzler nach folgende Puncten vorgeschlagen:
Erstlich daß zwischen beyden Königen vnnd Königreichen die Waffen auff 10. 15. oder. 20. Jahr nider gelegt werden / vnd kein Theil wider daß ander etwas Feindliches vornehme.
2. Was ein jeder gegenwertig in Besitz hat / das solt er die Zeit deß Anstandes / geruhiglich behalten vnd besitzen / das allein außgenom men / was in diesen Tractaten wird außbedungen / vnd wider gekehret werden.
3. Auff allen Landtstrassen vnd Wasserströmen solt die Handlung frey seyn.
4. Alle Wahren / so die Weissel herab kommen / solten am Haupt / oder an einem andern bequemen Ort einen gewissen Zoll ablegen / der Edelleuthe Getrayde außgenommen.
5. Deß Königs von Polen Schiff-Armada müsten auß dem Dantzker Port abgeschaffet werden / vnnd solt keine andere die Zeit vber deß Anstandes / es sey vnder was Schein es wolle / wider zusammen gebracht werden.
6. Müste auch von allen Wahren / so beydes zu Dantzig vnd Pillaw abgeschiffet werden / dem Könige vnd Königreich Schweden ein gewisser Zoll abgeleget werden / zu abtragung der Vnkosten / so auff die Besatzung dieser Orten müsten gewandt werden.
7. Damit vnderdessen der König in Schweden sicher sein möchte / daß nichts Feindliches wider jhn / das Königreich Schweden / vnd darzu andere gehörige Provincien solt angestellet werden / so müsten bey wehrendem Stillstande der Durchleuchtigste Churfürst von Brandenburg / die Herren Preussischen Stände / so wol Königl. als Fürstlichen Theils mit der Statt Dantzig sich verbinden / vnd dieses mit Zulaß deß Königes vnd Königreichs von Polen / dafür zu hafften / daß sie nicht zulassen wolten jechts wider diese Vergleichungen vorzunehmen / auch daß sie sich zu diesem Ende / mit dem Könige vnd Königreich Schweden verbinden wolten / da irgends ein Dritter in diß Spielkommen möchte / wie denselben zubegegnen.
8. Gericht vnd Gerechtigkeit / soll nach gleicher Wage / einem jeden geleistet werden / vnd sollen die im Hertzogthumb Preussen von beyden Theilen eingenommene Oerter mit abführung der Besatzung / dem Churfürsten vnnd andern rechtmessigen Besitzern wider geräumet vnd eingegeben werden. Den Pillawischen Port vnd dabey auffgerichtete Fortezzen allein außgenom̃en.
9. Alle Gefangene weß Standes oder Wesens die seyn / sollen beyderseits ohne einige Erstattung frey gelassen werden.
10. In wehrenden diesem Anstand soll auch keine Gelegenheit vorbey gelassen werden / wegen der Hauptsachlichen Controverß / beydes zu tractieren vnd zu beschliessen.
11. Der König / das Königreich Polen / vnd Groß-Fürstenthumb Littawen / sollen die Verbündnuß belieben.
Demnach Jhre Keyserl. May. im nechstverschienen Jahr den Frieden mit dem Türcken ernewert / vnnd beyderseits verglichen worden / daß einer dem andern eine Bottschafft zuschicken solte: als sind die Keyserliche nach Constantinopel / vnnd die Türckische nach Wien raysende Bottschafften / in der Hungarischen Festung Comora zusammen kommen. Daselbst haben sie jhre Rayse fortzustellen / gegen einander abgewechselt / vnnd hat der Keyserl. Gesandte Herr von Kuffstein / ein Türckische / der Türckische aber ein Keyserliche Convoy von da auß / zu sich genommen. Der Türckische ist mit seinem Comitat den II. Octobr. zu Wien angelangt / vnnd auff nach folgende Manier einbegleitet worden. Erstlich sind 4. Fahnen Bürger zu Fuß in den Gassen / durch welche die Türckische Bottschafft durchziehen sollen / in jhrer Ordnung gestanden. Darauff ist der Keyserliche Hoffmarschalck / Herr Graf von Schwartzenburg / mit seinem Comitat / wie auch die Bürgerschafft vnnd Handelsleuth zu Roß hinauß gezogen / vnnd haben die Türcken ohngefehr ein halbe Meil von Wien im freyen Feld dergestalt empfangen: Erstlich als der Herr Hof-Marschalck vnd der Türckische Bassa einander ersehen / sind sie einander entgegen geritten / vnd ist der Türck am ersten / darnach der Herr Hof-Marschalck von den Pferden abgestiegen / einander entgegen gangen / vnd hat der Hofmarschalck
Türckische Bottschaft zu Wien ankommen.
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Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1301. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1452>, abgerufen am 16.06.2024. |