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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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von welchem sie / da sie den vorgemeldten Reuttern zu weit nachsetzten / vmbringet / vnd theils nidergemacht / theils gefangen / auch das Vieh / so vber 100. Stück waren / in Nienburg gebracht wurden.

Bleckede vom König in Dennemarck vergeblich angefochten. Vmb selbige Zeit ist der König in Dennemarck mit etlich tausendt Mannen für Bleckede an der Elb ankommen / dasselbe starck zu beschiessen angefangen / vnd dem im Marckflecken ligenden Keyserlichen Capitain / so einer von Brandenstein / also zugesetzt / daß derselbe den Flecken in Brandt zu stecken / vnnd sich auff das Schloß zu retteriren gezwungen worden. Welches der König zwar belägert / als er aber gemercket / daß ein Keyserischer Entsatz vorhanden / auch gedachtes Schloß an sich selbsten wol versehen / vnnd mit Wassergräben vnnd Wällen auff das Beste verwahret war / hat er sich widerumb von dannen begeben.

In dessen hat das Dennemärckische Volck in Hertzogs Christians von Lüneburg Landen vbel Hauß gehalten / vnderschiedliche Dörffer vnnd zwey Schlösser in die Aschen gelegt / auch etliche Kirchen geplündert. Damahls versamlete sich vmb die Statt Braunschweig etlich new ankommendes Keyserliche Kriegsvolck / das begehrte in besagter Statt Jurisdiction Quartier / oder dargegen eine Summa Gelts; aber der Rath wolte sich darzu nicht verstehen / sondern schlug beydes rund ab.

Den 18. Maij zog ein gut Theil von der Wolffenbüttelischen Besatzung auß nach Goßlar / so gleichwol 7 Meilen von dannen abgelegen war / vnnd trieb vor selbiger Statt das Vieh / so etlich hundert Stück klein vnd grosse Häupter waren / hinweg / namen auch mit / was sie vnderwegens antroffen / vnd kamen mit grossem Raub wider zu rück in die Vestung.

Tillische von den Dänischen in Wolffenbüttel geschlagen. Dieses haben die Tillische zu rechen sich vnderstanden: Zu solchem End in starcker Anzahl sich zusammen gethan / vnnd den 21. dieses deß Morgens frühe sich nahe an Wolffenbüttel gemacht / in Meynung das Vieh / wann es auff die Weyd herauß getrieben würde / widerumb weg zu nehmen / vnd die Vorstatt / so man Gottes Lager nennet / in Brand zu stecken: vnnd zu solchen jhrem Vorhaben hatten sie jhnen desto bessere Hoffnung gemacht / weil sie Nachrichtung hatten / daß den Tag zuvor einer von den Obristen drinnen Hochzeit gehalten / dahero sie jhnen für gewiß eynbildeten / sie würden jhre Feinde noch von einem guten Rausch schlaffend finden. Aber sie hatten jhnen die Rechnung ohn den Wirth gemacht; Dann die Dänische waren zeitlich von der Tillischen Intent avisirt / versteckten derhalben in 500. Mußquetirer in den Gräben vnnd Sträuchen: darauff der Rittmeister Schenck mit seiner vnderhabenden Compagny auß der Festung sich hinauß begab / mit den Tillischen zu scharmutzieren. Als nun der Angriff geschehen / hat er sich allgemach an den Orth gewendet / da die Mußquetirer verborgen gewesen / welche endlich auff die Tillische vnversehens Fewer gegeben; wordurch ein grosse Anzahl erlegt / viel Pferd vnnd andere gute Beuten von den Dänischen erobert / vnd der Rest in die Flucht gejagt worden: Ist also dieser Anschlag auff der Tillischen Seiten vbel gerathen / vnnd zu jhrem eygenen Schaden außgeschlagen.

Hertzogen von Braunschweig Schreiben an den Dänischen Statthalter in Wolffenbüttel. Es thet sonsten die Dänische Besatzung in Wolffenbüttel im Braunschweigischen Land nit wenig Schaden / troheten auch den Innwohnern noch jmmer mit Brandt vnnd ferrnerm Vngemach / derhalben vmb diese Zeit Hertzog Friederich Vlrich / in der Statt Braunschweig / mit den anwesenden Landständen vnnd Ritterschafft einen Landtag gehalten / darbey vnder andern vornemlich beschlossen worden / die Dänische in Wolffenbüttel mit scharpffen Mandaten zu bewegen / daß sie die Festung quittiren / vnd solche J. Fürstl. Gn. wider einraumen solten. Zu welchem End / den 2. Maij ein Fürstlich Mandat nicht allein an den Dännemärckischen Statthaltern / Graff Philips Reinhardten von Solms / sondern auch an das ministerium daselbst / welchem anbefohlen worden / solches offentlich von den Cantzeln abzulesen vnnd zu verkundigen / abgangen. Aber gedachter Statthalter hat die Brieff / so an die Geistliche gelautet / zu sich genommen / den Botten schlecht tractiret / vnd mit einer Entschuldigung / warumb er für dißmal dem Hertzogen nit zu Willen werden könte / wider abgefertiget. Es war aber das Schreiben an gedachten Statthalter folgenden Innhalts;

Jh. Fürstl. Gn. hetten verstanden / was er bey Jhro Vorbringen / vnd darneben Jhro vnnd den jhrigen androhen / auch an Jhre Landschafft gelangen lassen. Nun were Jhrer Fürstl. Gn. solchs nicht wenig zu Hertzen gangen / vnnd mit grosser Befremdung vorkommen: wolte aber nit verhoffen / daß der König in Dennemarck / als Jhr nechster Blutsverwandter / so Jhro nicht näher verwandt seyn könte / er müste dann Jhr leiblicher Vatter seyn / ein solche zu gäntzlicher Ruin Jhrer Lande / wider Gottes Wort / alle Rechte / deß Reichsverfassung / den hochverpoenten Land Frieden vnd Executions Ordnung / Creyß Abschiede / vnd wegen deß Creyß Obristen Ampt gegebenen Reverß zielende Thätlichkeit / befohlen vnd angeordnet haben würde / weren auch im Werck / denselben hierunder / vnd daß J. Fürstl. Gn. von jhren Vnderthanen / Landsassen vnnd Dienern / welche biß dahero als auffrichtige getrewe Patrioten / bey Sie redlich vmbgetretten / vnnd zu dieser Weitläufftigkeit gar keine Vrsach gegeben / kein Vnheil zugezogen würde / beweglich zu ersuchen.

Wolte sich demnach versehen / auch günstig gesonnen haben / er werde vnd wolle sich deßwegen eines andern vnd bessern bedencken / vnd mit den angetroheten vnchristlichen Fewersbrunsten nit verfahren / sondern dieselbe neben andern Pressuren gegen Jhre Fürstl. Gn. vnnd jhre Vnderthanen / Landsassen vnnd Diener gäntzlich einstellen. Solte aber diese Ermahnung bey jhme kein statt finde / sondern gedachte Antrohung zu Schmälerung Jhrer Fürstlichen Obrigkeit vnd Herrlig-

von welchem sie / da sie den vorgemeldten Reuttern zu weit nachsetzten / vmbringet / vnd theils nidergemacht / theils gefangen / auch das Vieh / so vber 100. Stück waren / in Nienburg gebracht wurden.

Bleckede vom König in Dennemarck vergeblich angefochten. Vmb selbige Zeit ist der König in Dennemarck mit etlich tausendt Mannen für Bleckede an der Elb ankommen / dasselbe starck zu beschiessen angefangen / vnd dem im Marckflecken ligenden Keyserlichen Capitain / so einer von Brandenstein / also zugesetzt / daß derselbe den Flecken in Brandt zu stecken / vnnd sich auff das Schloß zu retteriren gezwungen worden. Welches der König zwar belägert / als er aber gemercket / daß ein Keyserischer Entsatz vorhanden / auch gedachtes Schloß an sich selbsten wol versehen / vnnd mit Wassergräben vnnd Wällen auff das Beste verwahret war / hat er sich widerumb von dannen begeben.

In dessen hat das Dennemärckische Volck in Hertzogs Christians von Lüneburg Landen vbel Hauß gehalten / vnderschiedliche Dörffer vnnd zwey Schlösser in die Aschen gelegt / auch etliche Kirchen geplündert. Damahls versamlete sich vmb die Statt Braunschweig etlich new ankommendes Keyserliche Kriegsvolck / das begehrte in besagter Statt Jurisdiction Quartier / oder dargegen eine Summa Gelts; aber der Rath wolte sich darzu nicht verstehen / sondern schlug beydes rund ab.

Den 18. Maij zog ein gut Theil von der Wolffenbüttelischen Besatzung auß nach Goßlar / so gleichwol 7 Meilen von dannen abgelegen war / vnnd trieb vor selbiger Statt das Vieh / so etlich hundert Stück klein vnd grosse Häupter waren / hinweg / namen auch mit / was sie vnderwegens antroffen / vnd kamen mit grossem Raub wider zu rück in die Vestung.

Tillische von den Dänischen in Wolffenbüttel geschlagen. Dieses haben die Tillische zu rechen sich vnderstanden: Zu solchem End in starcker Anzahl sich zusammen gethan / vnnd den 21. dieses deß Morgens frühe sich nahe an Wolffenbüttel gemacht / in Meynung das Vieh / wann es auff die Weyd herauß getrieben würde / widerumb weg zu nehmen / vnd die Vorstatt / so man Gottes Lager nennet / in Brand zu stecken: vnnd zu solchen jhrem Vorhaben hatten sie jhnen desto bessere Hoffnung gemacht / weil sie Nachrichtung hatten / daß den Tag zuvor einer von den Obristen drinnen Hochzeit gehalten / dahero sie jhnen für gewiß eynbildeten / sie würden jhre Feinde noch von einem guten Rausch schlaffend finden. Aber sie hatten jhnen die Rechnung ohn den Wirth gemacht; Dann die Dänische waren zeitlich von der Tillischen Intent avisirt / versteckten derhalben in 500. Mußquetirer in den Gräben vnnd Sträuchen: darauff der Rittmeister Schenck mit seiner vnderhabenden Compagny auß der Festung sich hinauß begab / mit den Tillischen zu scharmutzieren. Als nun der Angriff geschehen / hat er sich allgemach an den Orth gewendet / da die Mußquetirer verborgen gewesen / welche endlich auff die Tillische vnversehens Fewer gegeben; wordurch ein grosse Anzahl erlegt / viel Pferd vnnd andere gute Beuten von den Dänischen erobert / vnd der Rest in die Flucht gejagt worden: Ist also dieser Anschlag auff der Tillischen Seiten vbel gerathen / vnnd zu jhrem eygenen Schaden außgeschlagen.

Hertzogen von Braũschweig Schreiben an den Dänischen Statthalter in Wolffenbüttel. Es thet sonsten die Dänische Besatzung in Wolffenbüttel im Braunschweigischen Land nit wenig Schaden / troheten auch den Innwohnern noch jmmer mit Brandt vnnd ferrnerm Vngemach / derhalben vmb diese Zeit Hertzog Friederich Vlrich / in der Statt Braunschweig / mit den anwesenden Landständen vnnd Ritterschafft einen Landtag gehalten / darbey vnder andern vornemlich beschlossen worden / die Dänische in Wolffenbüttel mit scharpffen Mandaten zu bewegen / daß sie die Festung quittiren / vnd solche J. Fürstl. Gn. wider einraumen solten. Zu welchem End / den 2. Maij ein Fürstlich Mandat nicht allein an den Dännemärckischen Statthaltern / Graff Philips Reinhardten von Solms / sondern auch an das ministerium daselbst / welchem anbefohlen worden / solches offentlich von den Cantzeln abzulesen vnnd zu verkundigen / abgangen. Aber gedachter Statthalter hat die Brieff / so an die Geistliche gelautet / zu sich genommen / den Botten schlecht tractiret / vnd mit einer Entschuldigung / warumb er für dißmal dem Hertzogen nit zu Willen werden könte / wider abgefertiget. Es war aber das Schreiben an gedachten Statthalter folgenden Innhalts;

Jh. Fürstl. Gn. hetten verstanden / was er bey Jhro Vorbringen / vnd darneben Jhro vnnd den jhrigen androhen / auch an Jhre Landschafft gelangen lassen. Nun were Jhrer Fürstl. Gn. solchs nicht wenig zu Hertzen gangen / vnnd mit grosser Befremdung vorkommen: wolte aber nit verhoffen / daß der König in Dennemarck / als Jhr nechster Blutsverwandter / so Jhro nicht näher verwandt seyn könte / er müste dann Jhr leiblicher Vatter seyn / ein solche zu gäntzlicher Ruin Jhrer Lande / wider Gottes Wort / alle Rechte / deß Reichsverfassung / den hochverpoenten Land Frieden vnd Executions Ordnung / Creyß Abschiede / vnd wegen deß Creyß Obristen Ampt gegebenen Reverß zielende Thätlichkeit / befohlen vnd angeordnet haben würde / weren auch im Werck / denselben hierunder / vnd daß J. Fürstl. Gn. von jhren Vnderthanen / Landsassen vnnd Dienern / welche biß dahero als auffrichtige getrewe Patrioten / bey Sie redlich vmbgetretten / vnnd zu dieser Weitläufftigkeit gar keine Vrsach gegeben / kein Vnheil zugezogen würde / beweglich zu ersuchen.

Wolte sich demnach versehen / auch günstig gesonnen haben / er werde vnd wolle sich deßwegen eines andern vnd bessern bedencken / vnd mit den angetroheten vnchristlichen Fewersbrunsten nit verfahren / sondern dieselbe neben andern Pressuren gegen Jhre Fürstl. Gn. vnnd jhre Vnderthanen / Landsassen vnnd Diener gäntzlich einstellen. Solte aber diese Ermahnung bey jhme kein statt finde / sondern gedachte Antrohũg zu Schmälerung Jhrer Fürstlichen Obrigkeit vnd Herrlig-

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          <p>Jh. Fürstl. Gn. hetten verstanden / was er bey Jhro Vorbringen / vnd darneben                      Jhro vnnd den jhrigen androhen / auch an Jhre Landschafft gelangen lassen. Nun                      were Jhrer Fürstl. Gn. solchs nicht wenig zu Hertzen gangen / vnnd mit grosser                      Befremdung vorkommen: wolte aber nit verhoffen / daß der König in Dennemarck /                      als Jhr nechster Blutsverwandter / so Jhro nicht näher verwandt seyn könte / er                      müste dann Jhr leiblicher Vatter seyn / ein solche zu gäntzlicher Ruin Jhrer                      Lande / wider Gottes Wort / alle Rechte / deß Reichsverfassung / den                      hochverpoenten Land Frieden vnd Executions Ordnung / Creyß Abschiede / vnd wegen                      deß Creyß Obristen Ampt gegebenen Reverß zielende Thätlichkeit / befohlen vnd                      angeordnet haben würde / weren auch im Werck / denselben hierunder / vnd daß J.                      Fürstl. Gn. von jhren Vnderthanen / Landsassen vnnd Dienern / welche biß dahero                      als auffrichtige getrewe Patrioten / bey Sie redlich vmbgetretten / vnnd zu                      dieser Weitläufftigkeit gar keine Vrsach gegeben / kein Vnheil zugezogen würde /                      beweglich zu ersuchen.</p>
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[1094/1233] von welchem sie / da sie den vorgemeldten Reuttern zu weit nachsetzten / vmbringet / vnd theils nidergemacht / theils gefangen / auch das Vieh / so vber 100. Stück waren / in Nienburg gebracht wurden. Vmb selbige Zeit ist der König in Dennemarck mit etlich tausendt Mannen für Bleckede an der Elb ankommen / dasselbe starck zu beschiessen angefangen / vnd dem im Marckflecken ligenden Keyserlichen Capitain / so einer von Brandenstein / also zugesetzt / daß derselbe den Flecken in Brandt zu stecken / vnnd sich auff das Schloß zu retteriren gezwungen worden. Welches der König zwar belägert / als er aber gemercket / daß ein Keyserischer Entsatz vorhanden / auch gedachtes Schloß an sich selbsten wol versehen / vnnd mit Wassergräben vnnd Wällen auff das Beste verwahret war / hat er sich widerumb von dannen begeben. Bleckede vom König in Dennemarck vergeblich angefochten. In dessen hat das Dennemärckische Volck in Hertzogs Christians von Lüneburg Landen vbel Hauß gehalten / vnderschiedliche Dörffer vnnd zwey Schlösser in die Aschen gelegt / auch etliche Kirchen geplündert. Damahls versamlete sich vmb die Statt Braunschweig etlich new ankommendes Keyserliche Kriegsvolck / das begehrte in besagter Statt Jurisdiction Quartier / oder dargegen eine Summa Gelts; aber der Rath wolte sich darzu nicht verstehen / sondern schlug beydes rund ab. Den 18. Maij zog ein gut Theil von der Wolffenbüttelischen Besatzung auß nach Goßlar / so gleichwol 7 Meilen von dannen abgelegen war / vnnd trieb vor selbiger Statt das Vieh / so etlich hundert Stück klein vnd grosse Häupter waren / hinweg / namen auch mit / was sie vnderwegens antroffen / vnd kamen mit grossem Raub wider zu rück in die Vestung. Dieses haben die Tillische zu rechen sich vnderstanden: Zu solchem End in starcker Anzahl sich zusammen gethan / vnnd den 21. dieses deß Morgens frühe sich nahe an Wolffenbüttel gemacht / in Meynung das Vieh / wann es auff die Weyd herauß getrieben würde / widerumb weg zu nehmen / vnd die Vorstatt / so man Gottes Lager nennet / in Brand zu stecken: vnnd zu solchen jhrem Vorhaben hatten sie jhnen desto bessere Hoffnung gemacht / weil sie Nachrichtung hatten / daß den Tag zuvor einer von den Obristen drinnen Hochzeit gehalten / dahero sie jhnen für gewiß eynbildeten / sie würden jhre Feinde noch von einem guten Rausch schlaffend finden. Aber sie hatten jhnen die Rechnung ohn den Wirth gemacht; Dann die Dänische waren zeitlich von der Tillischen Intent avisirt / versteckten derhalben in 500. Mußquetirer in den Gräben vnnd Sträuchen: darauff der Rittmeister Schenck mit seiner vnderhabenden Compagny auß der Festung sich hinauß begab / mit den Tillischen zu scharmutzieren. Als nun der Angriff geschehen / hat er sich allgemach an den Orth gewendet / da die Mußquetirer verborgen gewesen / welche endlich auff die Tillische vnversehens Fewer gegeben; wordurch ein grosse Anzahl erlegt / viel Pferd vnnd andere gute Beuten von den Dänischen erobert / vnd der Rest in die Flucht gejagt worden: Ist also dieser Anschlag auff der Tillischen Seiten vbel gerathen / vnnd zu jhrem eygenen Schaden außgeschlagen. Tillische von den Dänischen in Wolffenbüttel geschlagen. Es thet sonsten die Dänische Besatzung in Wolffenbüttel im Braunschweigischen Land nit wenig Schaden / troheten auch den Innwohnern noch jmmer mit Brandt vnnd ferrnerm Vngemach / derhalben vmb diese Zeit Hertzog Friederich Vlrich / in der Statt Braunschweig / mit den anwesenden Landständen vnnd Ritterschafft einen Landtag gehalten / darbey vnder andern vornemlich beschlossen worden / die Dänische in Wolffenbüttel mit scharpffen Mandaten zu bewegen / daß sie die Festung quittiren / vnd solche J. Fürstl. Gn. wider einraumen solten. Zu welchem End / den 2. Maij ein Fürstlich Mandat nicht allein an den Dännemärckischen Statthaltern / Graff Philips Reinhardten von Solms / sondern auch an das ministerium daselbst / welchem anbefohlen worden / solches offentlich von den Cantzeln abzulesen vnnd zu verkundigen / abgangen. Aber gedachter Statthalter hat die Brieff / so an die Geistliche gelautet / zu sich genommen / den Botten schlecht tractiret / vnd mit einer Entschuldigung / warumb er für dißmal dem Hertzogen nit zu Willen werden könte / wider abgefertiget. Es war aber das Schreiben an gedachten Statthalter folgenden Innhalts; Hertzogen von Braũschweig Schreiben an den Dänischen Statthalter in Wolffenbüttel. Jh. Fürstl. Gn. hetten verstanden / was er bey Jhro Vorbringen / vnd darneben Jhro vnnd den jhrigen androhen / auch an Jhre Landschafft gelangen lassen. Nun were Jhrer Fürstl. Gn. solchs nicht wenig zu Hertzen gangen / vnnd mit grosser Befremdung vorkommen: wolte aber nit verhoffen / daß der König in Dennemarck / als Jhr nechster Blutsverwandter / so Jhro nicht näher verwandt seyn könte / er müste dann Jhr leiblicher Vatter seyn / ein solche zu gäntzlicher Ruin Jhrer Lande / wider Gottes Wort / alle Rechte / deß Reichsverfassung / den hochverpoenten Land Frieden vnd Executions Ordnung / Creyß Abschiede / vnd wegen deß Creyß Obristen Ampt gegebenen Reverß zielende Thätlichkeit / befohlen vnd angeordnet haben würde / weren auch im Werck / denselben hierunder / vnd daß J. Fürstl. Gn. von jhren Vnderthanen / Landsassen vnnd Dienern / welche biß dahero als auffrichtige getrewe Patrioten / bey Sie redlich vmbgetretten / vnnd zu dieser Weitläufftigkeit gar keine Vrsach gegeben / kein Vnheil zugezogen würde / beweglich zu ersuchen. Wolte sich demnach versehen / auch günstig gesonnen haben / er werde vnd wolle sich deßwegen eines andern vnd bessern bedencken / vnd mit den angetroheten vnchristlichen Fewersbrunsten nit verfahren / sondern dieselbe neben andern Pressuren gegen Jhre Fürstl. Gn. vnnd jhre Vnderthanen / Landsassen vnnd Diener gäntzlich einstellen. Solte aber diese Ermahnung bey jhme kein statt finde / sondern gedachte Antrohũg zu Schmälerung Jhrer Fürstlichen Obrigkeit vnd Herrlig-

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1094. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1233>, abgerufen am 23.11.2024.