Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Anfang mit allerley Feindseligkeiten / Brennen / Rauben / Blutvergiessen vnd grosser Tyranney an Weibs Personen vnnd gar an vnschuldigen Kindern allbereit gemacht worden / vnd daß dahero gütliche Mittel fast keine statt mehr finden möchten. Weil Sie sich aber darbey erinnert / mit was Eyffer vnd Sorgfalt / Er / die Keyserliche Majestät ermahnete / daß sie Jhro zu Verhütung ferrnern Land-vnd Leut Verderbens auch vnschuldigen Blutvergiessens / mehr die Gelindigkeit / als den schädlichen Krieg belieben lassen wolte: daß auch deßwegen J. M. eines gütlichen Vergleichs halben sich allbereit etwas erkläret: So hetten sie auch bey dieser Jhrer Versamlung ein Erinnerungs Schreiben an den Keyser abgehen lassen / vnnd Jhne darneben bitten wollen / daß er von solchen angefangenen Erinnerungen vnd Ersuchungen nicht nachlassen wolle. Dieweilen auch bey diesem Zustandt Er / so wol auch Theils auß Jhrem Mittel / Vrsach hetten der Nachbarschafft halben ein wachendes Aug zu haben / damit nicht durch Einfall oder Streiffung eines vnd deß andern Theils Kriegs-Volcks / oder durch Durchzüg vnd Musterplätz / Schaden geschehe / so wolte er jhnen sein Gutachten geben / durch was Mittel er vermeynte / daß solchem Vnheil vorzukommen were / vnnd ob er nicht für rathsamb halte / sich mit andern deß Ober Sächsischen Kreyses Fürsten vnd Ständen in solche Verfassung zustellen / damit auff jeden Fall man einander die hülffliche Handt bieten könne. Wie sie auch nicht zweiffelten Er bey solcher Interposition das gemeine Euangelische Wesen / vnd daß so wol den Böhmischen Ständen / als auch dem Reich selbsten an seiner Freyheit vnd Religion kein Nachtheil zugezogen würde / vnd sonderlich daß die Jesuiten / als dieser Vnruhe Anstiffter / auß dem Königreich verblieben / in acht nemen würde. Weil ferrner die drey Churf. Häuser Pfaltz / Sachsen vnd Brandenburg mit der Cron Böhmen in vhralten Verständnussen vnd Erbeinigung / auch Standts vnd Nachbarschafft halben v[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]r andern darbey interessirt weren / daß auch deß-vnd anderswegen der Churfürst von Brandenburg nicht allerdings vorbey gangen werde / vnd wurde alsdann / da alle drey Weltliche Churfürsten zugleich der Sachen sich mit annemen / so viel desto ansehenlicher seyn / worinnen er dann auch recht zu thun vnd dieses anzustellen werde wissen / etc. Der Vnierten Schreiben an die Directores vnd Stände in Böhmen. Ferrner haben bemelte Vnierte zu gleicher Zeit ein Schreiben an die Böhmische Stände vnd Directores abgesendet / also lautende; Sie hetten auß Jhren (Böhm. Stände) Schreiben den jetzigen Zustandt in Böhmen vernommen / vnd deßwegen / wie auch anderer Jhr Vnionswesen betreffenden Sachen halben diese Versamlung angesteller / vnd weil sie nichts vnderlassen wollen / was zu Verhütung ferrnern Blutvergiessens gereichen könte / als hetten sie auch an jhrem Ort dem Keyser zu Gemüth geführet / wie viel besser were / die Güte für die Hand zu nemen / als das Königreich in Verderben gerathen zu lassen: Wolten auch mit andern Euangelischen Ständen deß Reichs von solchen vnd andern / das Euange ische Wesen betreffenden Sachen communiciren: hetten sonsten zu jhnen (Böhm. Ständen) das Vertrawen / sie würden sich wie bißhero allezeit / also noch zu schuldigem Gehorsam gegen die Keys. M. als jhrem König vnd Herrn erklären / vnd darbey verharren / auch neben jhrer Verfassung vnd Beschützung deß Landes wider vnbillichen Gewalt deß mutwilligen Kriegsvolcks / allen Mitteln vnd Wegen / so viel ohne Nachtheil jhrer selbst vnd deß Königreichs Versicherung / immer seyn könte / zur Güte Raum vnd Platz zu geben / vnd also was zu Widerbringung deß Friedens dienen könte / nichts zu vnderlassen / gemeynet seyn. Dardurch werde ohne Zweiffel ferrnere Gefahr / so wol von diesem Königreich / als andern benachbarten Landen abgewendet werden. Solten aber wider Verhoffen hernach billiche Conditionen nicht statt haben / sondern in besagtem Königreich mit Blutvergiessen vnd andern Feindseligkeiten / sonderlich zu Vnterdruckung der Religion ferner verfahren werden / so wolten sie (vnierte) mit andern Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs die Notturfft darunter ferner bedencken. Doch weren sie vrbietig die Musterplätz vnd Durchzüg / wider die (Böhmen) angeschen / in jhren Landen nach Mögligkeit zu verhindern / etc. Der Vnierten Schreiben an den Nider Sächsischen Kreyß. Es schickten auch gedachte Vnierte an den Nider Sächsischen Kreyß ein absonderliches Schreiben / dieses Inhalts; Man bemühete sich nit wenig gebe auch in offentlichen Schrifften vor / daß der jetzige Zustandt in Böhmen / auch seithero verübte Feindseligkeiten / mit Brennen vnd Blutvergiessen / so gar auch an Weibs Personen vnd vnschuldigen Kindern / die Religion nicht betreffen thete / sondern allein vmb den schuldigen Gehorsam / welchen J. Keys. Majest. zu leysten / den Euangelischen Ständen in Böhmen oblege / zuthun seye: Hingegen beklagten sich die Stände / daß ob wol sie bey Lebzeiten Keysers Rudolphi C. A. einen Religionfrieden oder Majestätbrieff erlangt / vnd derselbe zum höchsten bethewret / auch von der jetzigen Keys. Maj. Antritt seiner Königl. Regierung in Böheimb bekräfftigt worden / seye doch nach vnd nach durch vnfriedliche vnd durch die Jesuiten eingenommene Leut angefangen worden / denselben Majestät Brieff in Zweiffel zuziehen / auch darauff vnderschiedeliche / auß Zulassung deß Majestätbrieffs erbawete Kirchen / theils einzureissen / theils zu sperren / vnd ob sie wol solches bey Keys. Maj. offtmals geklagt / vnd vmb Abstellung solcher Trangsal gebetten / hetten sie doch nie nichts erlangen können / sondern darüber in Gefahr jhrer Ehren / auch Leibs vnd Leben wesetzet / vnd endlich durch die mit eingefallene Vngedult / zu den bewusten extremis, gegen denen Personen / die sie allbereit vor diesem / Krafft deß Majestätbrieffs / für Feindt des Evangelischen Religion / vnd deß Vatterlands / bey offentlich gemeinem Landtag erkläret / verursacht worden weren. Anfang mit allerley Feindseligkeiten / Brennen / Rauben / Blutvergiessen vnd grosser Tyranney an Weibs Personen vnnd gar an vnschuldigen Kindern allbereit gemacht worden / vnd daß dahero gütliche Mittel fast keine statt mehr finden möchten. Weil Sie sich aber darbey erinnert / mit was Eyffer vnd Sorgfalt / Er / die Keyserliche Majestät ermahnete / daß sie Jhro zu Verhütung ferrnern Land-vnd Leut Verderbens auch vnschuldigen Blutvergiessens / mehr die Gelindigkeit / als den schädlichen Krieg belieben lassen wolte: daß auch deßwegen J. M. eines gütlichen Vergleichs halben sich allbereit etwas erkläret: So hetten sie auch bey dieser Jhrer Versamlung ein Erinnerungs Schreiben an den Keyser abgehen lassen / vnnd Jhne darneben bitten wollen / daß er von solchen angefangenen Erinnerungen vnd Ersuchungen nicht nachlassen wolle. Dieweilen auch bey diesem Zustandt Er / so wol auch Theils auß Jhrem Mittel / Vrsach hetten der Nachbarschafft halben ein wachendes Aug zu haben / damit nicht durch Einfall oder Streiffung eines vnd deß andern Theils Kriegs-Volcks / oder durch Durchzüg vnd Musterplätz / Schaden geschehe / so wolte er jhnen sein Gutachten geben / durch was Mittel er vermeynte / daß solchem Vnheil vorzukommen were / vnnd ob er nicht für rathsamb halte / sich mit andern deß Ober Sächsischen Kreyses Fürsten vnd Ständen in solche Verfassung zustellen / damit auff jeden Fall man einander die hülffliche Handt bieten könne. Wie sie auch nicht zweiffelten Er bey solcher Interposition das gemeine Euangelische Wesen / vnd daß so wol den Böhmischen Ständen / als auch dem Reich selbsten an seiner Freyheit vnd Religion kein Nachtheil zugezogen würde / vnd sonderlich daß die Jesuiten / als dieser Vnruhe Anstiffter / auß dem Königreich verblieben / in acht nemen würde. Weil ferrner die drey Churf. Häuser Pfaltz / Sachsen vnd Brandenburg mit der Cron Böhmen in vhralten Verständnussen vnd Erbeinigung / auch Standts vnd Nachbarschafft halben v[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]r andern darbey interessirt weren / daß auch deß-vnd anderswegen der Churfürst von Brandenburg nicht allerdings vorbey gangen werde / vnd wurde alsdann / da alle drey Weltliche Churfürsten zugleich der Sachen sich mit annemen / so viel desto ansehenlicher seyn / worinnen er dann auch recht zu thun vñ dieses anzustellẽ werde wissen / etc. Der Vnierten Schreiben an die Directores vnd Stände in Böhmen. Ferrner haben bemelte Vnierte zu gleicher Zeit ein Schreiben an die Böhmische Stände vnd Directores abgesendet / also lautende; Sie hetten auß Jhren (Böhm. Stände) Schreiben den jetzigen Zustandt in Böhmen vernommen / vnd deßwegẽ / wie auch anderer Jhr Vnionswesen betreffenden Sachen halben diese Versamlung angesteller / vnd weil sie nichts vnderlassen wollen / was zu Verhütung ferrnern Blutvergiessens gereichen könte / als hetten sie auch an jhrem Ort dem Keyser zu Gemüth geführet / wie viel besser were / die Güte für die Hand zu nemen / als das Königreich in Verderben gerathen zu lassen: Wolten auch mit andern Euangelischen Ständen deß Reichs von solchen vnd andern / das Euange ische Wesen betreffenden Sachen communiciren: hetten sonsten zu jhnen (Böhm. Ständen) das Vertrawen / sie würden sich wie bißhero allezeit / also noch zu schuldigem Gehorsam gegen die Keys. M. als jhrem König vnd Herrn erklären / vnd darbey verharren / auch neben jhrer Verfassung vnd Beschützung deß Landes wider vnbillichen Gewalt deß mutwilligen Kriegsvolcks / allen Mitteln vnd Wegen / so viel ohne Nachtheil jhrer selbst vnd deß Königreichs Versicherung / immer seyn könte / zur Güte Raum vnd Platz zu geben / vnd also was zu Widerbringung deß Friedens dienẽ könte / nichts zu vnderlassen / gemeynet seyn. Dardurch werde ohne Zweiffel ferrnere Gefahr / so wol von diesem Königreich / als andern benachbarten Landen abgewendet werden. Solten aber wider Verhoffen hernach billiche Conditionen nicht statt haben / sondern in besagtem Königreich mit Blutvergiessen vnd andern Feindseligkeiten / sonderlich zu Vnterdruckung der Religion ferner verfahren werden / so wolten sie (vnierte) mit andern Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs die Notturfft darunter ferner bedencken. Doch weren sie vrbietig die Musterplätz vnd Durchzüg / wider die (Böhmen) angeschen / in jhren Landen nach Mögligkeit zu verhindern / etc. Der Vnierten Schreiben an den Nider Sächsischẽ Kreyß. Es schickten auch gedachte Vnierte an den Nider Sächsischẽ Kreyß ein absonderliches Schreiben / dieses Inhalts; Man bemühete sich nit wenig gebe auch in offentlichen Schrifften vor / daß der jetzige Zustandt in Böhmen / auch seithero verübte Feindseligkeiten / mit Brennen vnd Blutvergiessen / so gar auch an Weibs Personen vnd vnschuldigen Kindern / die Religion nicht betreffen thete / sondern allein vmb den schuldigen Gehorsam / welchen J. Keys. Majest. zu leysten / den Euangelischen Ständen in Böhmen oblege / zuthun seye: Hingegen beklagten sich die Stände / daß ob wol sie bey Lebzeiten Keysers Rudolphi C. A. einen Religionfrieden oder Majestätbrieff erlangt / vnd derselbe zum höchsten bethewret / auch von der jetzigen Keys. Maj. Antritt seiner Königl. Regierung in Böheimb bekräfftigt worden / seye doch nach vnd nach durch vnfriedliche vnd durch die Jesuiten eingenommene Leut angefangen worden / denselben Majestät Brieff in Zweiffel zuziehen / auch darauff vnderschiedeliche / auß Zulassung deß Majestätbrieffs erbawete Kirchen / theils einzureissen / theils zu sperren / vnd ob sie wol solches bey Keys. Maj. offtmals geklagt / vnd vmb Abstellung solcher Trangsal gebettẽ / hetten sie doch nie nichts erlangen können / sondern darüber in Gefahr jhrer Ehren / auch Leibs vnd Leben wesetzet / vnd endlich durch die mit eingefallene Vngedult / zu den bewusten extremis, gegen denen Personen / die sie allbereit vor diesem / Krafft deß Majestätbrieffs / für Feindt des Evangelischen Religion / vnd deß Vatterlands / bey offentlich gemeinem Landtag erkläret / verursacht worden weren. <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0121" n="84"/> Anfang mit allerley Feindseligkeiten / Brennen / Rauben / Blutvergiessen vnd grosser Tyranney an Weibs Personen vnnd gar an vnschuldigen Kindern allbereit gemacht worden / vnd daß dahero gütliche Mittel fast keine statt mehr finden möchten.</p> <p>Weil Sie sich aber darbey erinnert / mit was Eyffer vnd Sorgfalt / Er / die Keyserliche Majestät ermahnete / daß sie Jhro zu Verhütung ferrnern Land-vnd Leut Verderbens auch vnschuldigen Blutvergiessens / mehr die Gelindigkeit / als den schädlichen Krieg belieben lassen wolte: daß auch deßwegen J. M. eines gütlichen Vergleichs halben sich allbereit etwas erkläret: So hetten sie auch bey dieser Jhrer Versamlung ein Erinnerungs Schreiben an den Keyser abgehen lassen / vnnd Jhne darneben bitten wollen / daß er von solchen angefangenen Erinnerungen vnd Ersuchungen nicht nachlassen wolle.</p> <p>Dieweilen auch bey diesem Zustandt Er / so wol auch Theils auß Jhrem Mittel / Vrsach hetten der Nachbarschafft halben ein wachendes Aug zu haben / damit nicht durch Einfall oder Streiffung eines vnd deß andern Theils Kriegs-Volcks / oder durch Durchzüg vnd Musterplätz / Schaden geschehe / so wolte er jhnen sein Gutachten geben / durch was Mittel er vermeynte / daß solchem Vnheil vorzukommen were / vnnd ob er nicht für rathsamb halte / sich mit andern deß Ober Sächsischen Kreyses Fürsten vnd Ständen in solche Verfassung zustellen / damit auff jeden Fall man einander die hülffliche Handt bieten könne.</p> <p>Wie sie auch nicht zweiffelten Er bey solcher Interposition das gemeine Euangelische Wesen / vnd daß so wol den Böhmischen Ständen / als auch dem Reich selbsten an seiner Freyheit vnd Religion kein Nachtheil zugezogen würde / vnd sonderlich daß die Jesuiten / als dieser Vnruhe Anstiffter / auß dem Königreich verblieben / in acht nemen würde.</p> <p>Weil ferrner die drey Churf. 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M. als jhrem König vnd Herrn erklären / vnd darbey verharren / auch neben jhrer Verfassung vnd Beschützung deß Landes wider vnbillichen Gewalt deß mutwilligen Kriegsvolcks / allen Mitteln vnd Wegen / so viel ohne Nachtheil jhrer selbst vnd deß Königreichs Versicherung / immer seyn könte / zur Güte Raum vnd Platz zu geben / vnd also was zu Widerbringung deß Friedens dienẽ könte / nichts zu vnderlassen / gemeynet seyn. Dardurch werde ohne Zweiffel ferrnere Gefahr / so wol von diesem Königreich / als andern benachbarten Landen abgewendet werden.</p> <p>Solten aber wider Verhoffen hernach billiche Conditionen nicht statt haben / sondern in besagtem Königreich mit Blutvergiessen vnd andern Feindseligkeiten / sonderlich zu Vnterdruckung der Religion ferner verfahren werden / so wolten sie (vnierte) mit andern Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs die Notturfft darunter ferner bedencken. Doch weren sie vrbietig die Musterplätz vnd Durchzüg / wider die (Böhmen) angeschen / in jhren Landen nach Mögligkeit zu verhindern / etc.</p> <p><note place="right">Der Vnierten Schreiben an den Nider Sächsischẽ Kreyß.</note> Es schickten auch gedachte Vnierte an den Nider Sächsischẽ Kreyß ein absonderliches Schreiben / dieses Inhalts; Man bemühete sich nit wenig gebe auch in offentlichen Schrifften vor / daß der jetzige Zustandt in Böhmen / auch seithero verübte Feindseligkeiten / mit Brennen vnd Blutvergiessen / so gar auch an Weibs Personen vnd vnschuldigen Kindern / die Religion nicht betreffen thete / sondern allein vmb den schuldigen Gehorsam / welchen J. Keys. Majest. zu leysten / den Euangelischen Ständen in Böhmen oblege / zuthun seye: Hingegen beklagten sich die Stände / daß ob wol sie bey Lebzeiten Keysers Rudolphi C. A. einen Religionfrieden oder Majestätbrieff erlangt / vnd derselbe zum höchsten bethewret / auch von der jetzigen Keys. Maj. Antritt seiner Königl. Regierung in Böheimb bekräfftigt worden / seye doch nach vnd nach durch vnfriedliche vnd durch die Jesuiten eingenommene Leut angefangen worden / denselben Majestät Brieff in Zweiffel zuziehen / auch darauff vnderschiedeliche / auß Zulassung deß Majestätbrieffs erbawete Kirchen / theils einzureissen / theils zu sperren / vnd ob sie wol solches bey Keys. Maj. offtmals geklagt / vnd vmb Abstellung solcher Trangsal gebettẽ / hetten sie doch nie nichts erlangen können / sondern darüber in Gefahr jhrer Ehren / auch Leibs vnd Leben wesetzet / vnd endlich durch die mit eingefallene Vngedult / zu den bewusten extremis, gegen denen Personen / die sie allbereit vor diesem / Krafft deß Majestätbrieffs / für Feindt des Evangelischen Religion / vnd deß Vatterlands / bey offentlich gemeinem Landtag erkläret / verursacht worden weren.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [84/0121]
Anfang mit allerley Feindseligkeiten / Brennen / Rauben / Blutvergiessen vnd grosser Tyranney an Weibs Personen vnnd gar an vnschuldigen Kindern allbereit gemacht worden / vnd daß dahero gütliche Mittel fast keine statt mehr finden möchten.
Weil Sie sich aber darbey erinnert / mit was Eyffer vnd Sorgfalt / Er / die Keyserliche Majestät ermahnete / daß sie Jhro zu Verhütung ferrnern Land-vnd Leut Verderbens auch vnschuldigen Blutvergiessens / mehr die Gelindigkeit / als den schädlichen Krieg belieben lassen wolte: daß auch deßwegen J. M. eines gütlichen Vergleichs halben sich allbereit etwas erkläret: So hetten sie auch bey dieser Jhrer Versamlung ein Erinnerungs Schreiben an den Keyser abgehen lassen / vnnd Jhne darneben bitten wollen / daß er von solchen angefangenen Erinnerungen vnd Ersuchungen nicht nachlassen wolle.
Dieweilen auch bey diesem Zustandt Er / so wol auch Theils auß Jhrem Mittel / Vrsach hetten der Nachbarschafft halben ein wachendes Aug zu haben / damit nicht durch Einfall oder Streiffung eines vnd deß andern Theils Kriegs-Volcks / oder durch Durchzüg vnd Musterplätz / Schaden geschehe / so wolte er jhnen sein Gutachten geben / durch was Mittel er vermeynte / daß solchem Vnheil vorzukommen were / vnnd ob er nicht für rathsamb halte / sich mit andern deß Ober Sächsischen Kreyses Fürsten vnd Ständen in solche Verfassung zustellen / damit auff jeden Fall man einander die hülffliche Handt bieten könne.
Wie sie auch nicht zweiffelten Er bey solcher Interposition das gemeine Euangelische Wesen / vnd daß so wol den Böhmischen Ständen / als auch dem Reich selbsten an seiner Freyheit vnd Religion kein Nachtheil zugezogen würde / vnd sonderlich daß die Jesuiten / als dieser Vnruhe Anstiffter / auß dem Königreich verblieben / in acht nemen würde.
Weil ferrner die drey Churf. Häuser Pfaltz / Sachsen vnd Brandenburg mit der Cron Böhmen in vhralten Verständnussen vnd Erbeinigung / auch Standts vnd Nachbarschafft halben v_r andern darbey interessirt weren / daß auch deß-vnd anderswegen der Churfürst von Brandenburg nicht allerdings vorbey gangen werde / vnd wurde alsdann / da alle drey Weltliche Churfürsten zugleich der Sachen sich mit annemen / so viel desto ansehenlicher seyn / worinnen er dann auch recht zu thun vñ dieses anzustellẽ werde wissen / etc.
Ferrner haben bemelte Vnierte zu gleicher Zeit ein Schreiben an die Böhmische Stände vnd Directores abgesendet / also lautende; Sie hetten auß Jhren (Böhm. Stände) Schreiben den jetzigen Zustandt in Böhmen vernommen / vnd deßwegẽ / wie auch anderer Jhr Vnionswesen betreffenden Sachen halben diese Versamlung angesteller / vnd weil sie nichts vnderlassen wollen / was zu Verhütung ferrnern Blutvergiessens gereichen könte / als hetten sie auch an jhrem Ort dem Keyser zu Gemüth geführet / wie viel besser were / die Güte für die Hand zu nemen / als das Königreich in Verderben gerathen zu lassen: Wolten auch mit andern Euangelischen Ständen deß Reichs von solchen vnd andern / das Euange ische Wesen betreffenden Sachen communiciren: hetten sonsten zu jhnen (Böhm. Ständen) das Vertrawen / sie würden sich wie bißhero allezeit / also noch zu schuldigem Gehorsam gegen die Keys. M. als jhrem König vnd Herrn erklären / vnd darbey verharren / auch neben jhrer Verfassung vnd Beschützung deß Landes wider vnbillichen Gewalt deß mutwilligen Kriegsvolcks / allen Mitteln vnd Wegen / so viel ohne Nachtheil jhrer selbst vnd deß Königreichs Versicherung / immer seyn könte / zur Güte Raum vnd Platz zu geben / vnd also was zu Widerbringung deß Friedens dienẽ könte / nichts zu vnderlassen / gemeynet seyn. Dardurch werde ohne Zweiffel ferrnere Gefahr / so wol von diesem Königreich / als andern benachbarten Landen abgewendet werden.
Der Vnierten Schreiben an die Directores vnd Stände in Böhmen. Solten aber wider Verhoffen hernach billiche Conditionen nicht statt haben / sondern in besagtem Königreich mit Blutvergiessen vnd andern Feindseligkeiten / sonderlich zu Vnterdruckung der Religion ferner verfahren werden / so wolten sie (vnierte) mit andern Chur-Fürsten vnd Ständen deß Reichs die Notturfft darunter ferner bedencken. Doch weren sie vrbietig die Musterplätz vnd Durchzüg / wider die (Böhmen) angeschen / in jhren Landen nach Mögligkeit zu verhindern / etc.
Es schickten auch gedachte Vnierte an den Nider Sächsischẽ Kreyß ein absonderliches Schreiben / dieses Inhalts; Man bemühete sich nit wenig gebe auch in offentlichen Schrifften vor / daß der jetzige Zustandt in Böhmen / auch seithero verübte Feindseligkeiten / mit Brennen vnd Blutvergiessen / so gar auch an Weibs Personen vnd vnschuldigen Kindern / die Religion nicht betreffen thete / sondern allein vmb den schuldigen Gehorsam / welchen J. Keys. Majest. zu leysten / den Euangelischen Ständen in Böhmen oblege / zuthun seye: Hingegen beklagten sich die Stände / daß ob wol sie bey Lebzeiten Keysers Rudolphi C. A. einen Religionfrieden oder Majestätbrieff erlangt / vnd derselbe zum höchsten bethewret / auch von der jetzigen Keys. Maj. Antritt seiner Königl. Regierung in Böheimb bekräfftigt worden / seye doch nach vnd nach durch vnfriedliche vnd durch die Jesuiten eingenommene Leut angefangen worden / denselben Majestät Brieff in Zweiffel zuziehen / auch darauff vnderschiedeliche / auß Zulassung deß Majestätbrieffs erbawete Kirchen / theils einzureissen / theils zu sperren / vnd ob sie wol solches bey Keys. Maj. offtmals geklagt / vnd vmb Abstellung solcher Trangsal gebettẽ / hetten sie doch nie nichts erlangen können / sondern darüber in Gefahr jhrer Ehren / auch Leibs vnd Leben wesetzet / vnd endlich durch die mit eingefallene Vngedult / zu den bewusten extremis, gegen denen Personen / die sie allbereit vor diesem / Krafft deß Majestätbrieffs / für Feindt des Evangelischen Religion / vnd deß Vatterlands / bey offentlich gemeinem Landtag erkläret / verursacht worden weren.
Der Vnierten Schreiben an den Nider Sächsischẽ Kreyß.
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