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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Eintrag thun würden / solte der Päbstliche Nuncius, welcher im Land seine Residentz haben würde / rath schaffen / nach dem eres für nöthig erachten würde / vnd dem Pabst das Recht / so er daselbst hette / vorbehalten; vnnd wann jhm an Hülff mangeln solte / solten beyde König schuldig seyn jhm dieselbe zu leisten.

11. Wann die Graubündner mit gewehrter Hand das Veltlin vberfallen solten / beyder Königen Gesandte / die in den Graubünden residirten / sich darein legen / vnd es verhindern; Im fall aber solches nit helffen wolte / solten beyde Könige auff andere Mittel vnd Wege bedacht seyn / wie solcher Gewalt abzuwenden.

12. Wann die Veltliner / Wormser vnd Clavenner diesem Tractat in Religions- oder Politischen Sachen etwas zuwider handeln würden / solten beyde Könige solches abschaffen: Wann aber jene gleichwol in jhrem Beginnen solten fortfahren / solten sie der Privilegien / die sie durch diesen Tractat erlangt hetten / verfallen seyn.

13. Vor allen dingen solten alle Vestungen im Veltlin vnd obgedachten beyden Graffschafften / welche entweder der Liga Volck eingenommen / oder der König in Spanien in seinem Gewalt hette / seit daß dieser Krieg sich erhaben / dem Pabst in Handen gestellet werden.

14. Beyde Könige solten jhr Volck auß dem Veltlin vnnd mehrgemelten Graffschafften abführen lassen / vnd solten die Graubündner gegen den Grentzen deß Veltlins / Worms vnd Clavenn nicht mehr Volcks halten / dann sie vor diesem Kriegswesen pflegten. Gleiche Meynung solte es haben mit den Grentzen deß Hertzogthumbs Meyland. Darbey abgeredet worden / daß die Graubündner kein Kriegsvolck im Veltlin halten solten.

15. Belangend den Streit zwischen Savoyen vnd Genua / solten beyde Könige verschaffen / daß ein Stillstand auff 4. Monat gemacht würde.

16. Auch solten beyde Könige bey den Partheyen zuwegen bringen / daß sie beyderseits etliche Schieds männer erwöhleten / welche innerhalb 4. Monaten ein endlichen Außspruch in der sachen geben.

17. Nach dem die Gesandten der beyden Königen / so in Franckreich vnd Spanien residirten / sich mit einander würden verglichen haben / wegen Erstattung der Schiff / die zu Marsilien vnd Cales genommen worden / solten die Güter / welche in beyden Königreichen arrestirt worden / wider frey gelassen werden.

18. Die Vestungen / so newlich im Veltlin / Worms vnd Clavenn erbawet worden / solten geschleifft werden.

19. Andere Tractaten / so vor diesem hiervon gemacht worden / solten cassirt vnd dieser letzte in allen seinen Puncten steiff vnd vest gehalten werden: vnnd da etwas zweiffelhafftigs wegen der Religion vorfallen solte / wolten es beyde Könige dem Pabst heimgestellet haben.

Venediger wollen die Veltlinische Friedens Articul nit approbiren. Ob nun wol die Graubündner mit diesem Vergleich nicht zu frieden waren / schickte doch der König in Franckreich wegen Execution desselben Carolum von Albaspina Marggraffen von Castell novo an die Herrschafft Venedig. Als aber selbige den Innhalt der Vergleichung Articul gesehen / gaben sie jhm zu verstehen / daß sie darauff sich nicht verbündlich machen könten / weil viel praejundicierliche Sachen darinn begriffen weren / zweiffelten auch sehr an einem guten Effect / erbothen sich aber doch gute Correspondentz mit dem König zu halten. Wie nun der Gesandte vermerckte / daß sein intent bey der Herrschafft nicht zu erheben / vrgierte er vornemblich / daß sie den Bündnern / oder andern / die sich der Execution widersetzten / keine Assistentz leisten wolten.

Graubünd ner wollen sich zu dem Monzonischen vergleich nicht verstehen. Zu Anfang deß Herbstmonats ward zu Peschlaw in den Bünden eine Versamblung gehalten. Bey derselben begehrte der Frantzösische Gesandte / daß die Bündner die von beyden Königen beschlossene Articul annemen solten.

Aber selbige vberreichten jhm hergegen eine Schrifft / in welcher sie jhr Recht vber das Veltlin / vnnd die Graffschafften Clavenn vnnd Wormbs dargethan: die Machlationen der Spanier vnnd Veltliner / Item etliche grausame Thaten / so diese nach geschehener Rebellion begangen / erzehlet; ingleichem die Praejudicia / so nicht allein den Bündnern / sondern auch dem König in Franckreich vnd den Confaederirten auß dieser Capitulation entstünden / erwehnet / vnnd die vornembste Puncten refutirt wurden. Die Gemeinden gaben auch dem Gesandten einhelliglich zu verstehen / daß sie in diese Articul also nicht einwilligen könten / sondern in den praejudicirlichen Moderation begehrten. Die im Veltlin vnd den beyden Graffschafften Wormbs vnd Clavenn aber acceptirten die gemachte Capitulation.

Als nun hierüber lang gestritten ware / theten endlich der Frantzösische General Marquis de Coure / vnd der vorgedachte Gesandte Albaspina diesen Vorschlag; Es solte 6. Monat lang nach geschehener Deposition deß Veltlins in deß Pabsts Handen / vnd Abzug allerseits Kriegsvolck / im Namen deß Königs in Franckreich einer in gemeltem Veltlin verbleiben / auch das politische Regiment in dem Stand / in welchem es jetzo were / vnder dessen gelassen werden: alles zu dem End / damit in solcher zeit die Summa deß Tributs / so den Bündnern jährlich solte gegebenFried in den Pünden wird zweifelhafftig. werden / benennet werden möchte. Welches die Veltliner jnen auch also belieben lassen. Aber Consalvus Ferdinand Cordua / welcher kurtz zuvor an deß Hertzogen von Feria Stell zum Mayländischen Gubernatoren vom König in Spanien verordnet worden / wolte dieses gar nit eingehen / sondern trang schlecht auff die Deposition vnd abführung deß Kriegsvolcks.

Dahero man gleich in die Gedancken geriethe / die Spanier giengen darauff vmb wie sie das Evangelische vnnd der Confaederirten Kriegs

Eintrag thun würden / solte der Päbstliche Nuncius, welcher im Land seine Residentz haben würde / rath schaffen / nach dem eres für nöthig erachten würde / vnd dem Pabst das Recht / so er daselbst hette / vorbehalten; vnnd wann jhm an Hülff mangeln solte / solten beyde König schuldig seyn jhm dieselbe zu leisten.

11. Wann die Graubündner mit gewehrter Hand das Veltlin vberfallen solten / beyder Königen Gesandte / die in den Graubünden residirten / sich darein legen / vnd es verhindern; Im fall aber solches nit helffen wolte / solten beyde Könige auff andere Mittel vnd Wege bedacht seyn / wie solcher Gewalt abzuwenden.

12. Wann die Veltliner / Wormser vnd Clavenner diesem Tractat in Religions- oder Politischen Sachen etwas zuwider handeln würden / solten beyde Könige solches abschaffen: Wann aber jene gleichwol in jhrem Beginnen solten fortfahren / solten sie der Privilegien / die sie durch diesen Tractat erlangt hetten / verfallen seyn.

13. Vor allen dingen solten alle Vestungen im Veltlin vnd obgedachten beyden Graffschafften / welche entweder der Liga Volck eingenommen / oder der König in Spanien in seinem Gewalt hette / seit daß dieser Krieg sich erhaben / dem Pabst in Handen gestellet werden.

14. Beyde Könige solten jhr Volck auß dem Veltlin vnnd mehrgemelten Graffschafften abführen lassen / vnd solten die Graubündner gegen den Grentzen deß Veltlins / Worms vnd Clavenn nicht mehr Volcks halten / dann sie vor diesem Kriegswesen pflegten. Gleiche Meynung solte es haben mit den Grentzen deß Hertzogthumbs Meyland. Darbey abgeredet worden / daß die Graubündner kein Kriegsvolck im Veltlin halten solten.

15. Belangend den Streit zwischen Savoyen vnd Genua / solten beyde Könige verschaffen / daß ein Stillstand auff 4. Monat gemacht würde.

16. Auch solten beyde Könige bey den Partheyen zuwegen bringen / daß sie beyderseits etliche Schieds männer erwöhleten / welche innerhalb 4. Monaten ein endlichẽ Außspruch in der sachen geben.

17. Nach dem die Gesandten der beyden Königen / so in Franckreich vnd Spanien residirten / sich mit einander würden verglichen haben / wegen Erstattung der Schiff / die zu Marsilien vnd Cales genommen worden / solten die Güter / welche in beyden Königreichen arrestirt worden / wider frey gelassen werden.

18. Die Vestungen / so newlich im Veltlin / Worms vnd Clavenn erbawet worden / solten geschleifft werden.

19. Andere Tractaten / so vor diesem hiervon gemacht worden / solten cassirt vnd dieser letzte in allen seinen Puncten steiff vnd vest gehalten werden: vnnd da etwas zweiffelhafftigs wegen der Religion vorfallen solte / wolten es beyde Könige dem Pabst heimgestellet haben.

Venediger wollen die Veltlinische Friedens Articul nit approbiren. Ob nun wol die Graubündner mit diesem Vergleich nicht zu frieden waren / schickte doch der König in Franckreich wegen Execution desselben Carolum von Albaspina Marggraffen von Castell novo an die Herrschafft Venedig. Als aber selbige den Innhalt der Vergleichung Articul gesehen / gaben sie jhm zu verstehen / daß sie darauff sich nicht verbündlich machen könten / weil viel praejundicierliche Sachen darinn begriffen weren / zweiffelten auch sehr an einem guten Effect / erbothen sich aber doch gute Correspondentz mit dem König zu halten. Wie nun der Gesandte vermerckte / daß sein intent bey der Herrschafft nicht zu erheben / vrgierte er vornemblich / daß sie den Bündnern / oder andern / die sich der Execution widersetzten / keine Assistentz leisten wolten.

Graubünd ner wollen sich zu dem Monzonischen vergleich nicht verstehen. Zu Anfang deß Herbstmonats ward zu Peschlaw in den Bünden eine Versamblung gehalten. Bey derselben begehrte der Frantzösische Gesandte / daß die Bündner die von beyden Königen beschlossene Articul annemen solten.

Aber selbige vberreichten jhm hergegen eine Schrifft / in welcher sie jhr Recht vber das Veltlin / vnnd die Graffschafften Clavenn vnnd Wormbs dargethan: die Machlationen der Spanier vnnd Veltliner / Item etliche grausame Thaten / so diese nach geschehener Rebellion begangen / erzehlet; ingleichem die Praejudicia / so nicht allein den Bündnern / sondern auch dem König in Franckreich vnd den Confaederirten auß dieser Capitulation entstünden / erwehnet / vnnd die vornembste Puncten refutirt wurden. Die Gemeinden gaben auch dem Gesandten einhelliglich zu verstehen / daß sie in diese Articul also nicht einwilligen könten / sondern in den praejudicirlichen Moderation begehrten. Die im Veltlin vnd den beyden Graffschafften Wormbs vnd Clavenn aber acceptirten die gemachte Capitulation.

Als nun hierüber lang gestritten ware / theten endlich der Frantzösische General Marquis de Coure / vnd der vorgedachte Gesandte Albaspina diesen Vorschlag; Es solte 6. Monat lang nach geschehener Deposition deß Veltlins in deß Pabsts Handen / vnd Abzug allerseits Kriegsvolck / im Namen deß Königs in Franckreich einer in gemeltem Veltlin verbleiben / auch das politische Regiment in dem Stand / in welchem es jetzo were / vnder dessen gelassen werden: alles zu dem End / damit in solcher zeit die Summa deß Tributs / so den Bündnern jährlich solte gegebenFried in den Pünden wird zweifelhafftig. werden / benennet werden möchte. Welches die Veltliner jnen auch also belieben lassen. Aber Consalvus Ferdinand Cordua / welcher kurtz zuvor an deß Hertzogen von Feria Stell zum Mayländischen Gubernatoren vom König in Spanien verordnet worden / wolte dieses gar nit eingehen / sondern trang schlecht auff die Deposition vnd abführung deß Kriegsvolcks.

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[1067/1198] Eintrag thun würden / solte der Päbstliche Nuncius, welcher im Land seine Residentz haben würde / rath schaffen / nach dem eres für nöthig erachten würde / vnd dem Pabst das Recht / so er daselbst hette / vorbehalten; vnnd wann jhm an Hülff mangeln solte / solten beyde König schuldig seyn jhm dieselbe zu leisten. 11. Wann die Graubündner mit gewehrter Hand das Veltlin vberfallen solten / beyder Königen Gesandte / die in den Graubünden residirten / sich darein legen / vnd es verhindern; Im fall aber solches nit helffen wolte / solten beyde Könige auff andere Mittel vnd Wege bedacht seyn / wie solcher Gewalt abzuwenden. 12. Wann die Veltliner / Wormser vnd Clavenner diesem Tractat in Religions- oder Politischen Sachen etwas zuwider handeln würden / solten beyde Könige solches abschaffen: Wann aber jene gleichwol in jhrem Beginnen solten fortfahren / solten sie der Privilegien / die sie durch diesen Tractat erlangt hetten / verfallen seyn. 13. Vor allen dingen solten alle Vestungen im Veltlin vnd obgedachten beyden Graffschafften / welche entweder der Liga Volck eingenommen / oder der König in Spanien in seinem Gewalt hette / seit daß dieser Krieg sich erhaben / dem Pabst in Handen gestellet werden. 14. Beyde Könige solten jhr Volck auß dem Veltlin vnnd mehrgemelten Graffschafften abführen lassen / vnd solten die Graubündner gegen den Grentzen deß Veltlins / Worms vnd Clavenn nicht mehr Volcks halten / dann sie vor diesem Kriegswesen pflegten. Gleiche Meynung solte es haben mit den Grentzen deß Hertzogthumbs Meyland. Darbey abgeredet worden / daß die Graubündner kein Kriegsvolck im Veltlin halten solten. 15. Belangend den Streit zwischen Savoyen vnd Genua / solten beyde Könige verschaffen / daß ein Stillstand auff 4. Monat gemacht würde. 16. Auch solten beyde Könige bey den Partheyen zuwegen bringen / daß sie beyderseits etliche Schieds männer erwöhleten / welche innerhalb 4. Monaten ein endlichẽ Außspruch in der sachen geben. 17. Nach dem die Gesandten der beyden Königen / so in Franckreich vnd Spanien residirten / sich mit einander würden verglichen haben / wegen Erstattung der Schiff / die zu Marsilien vnd Cales genommen worden / solten die Güter / welche in beyden Königreichen arrestirt worden / wider frey gelassen werden. 18. Die Vestungen / so newlich im Veltlin / Worms vnd Clavenn erbawet worden / solten geschleifft werden. 19. Andere Tractaten / so vor diesem hiervon gemacht worden / solten cassirt vnd dieser letzte in allen seinen Puncten steiff vnd vest gehalten werden: vnnd da etwas zweiffelhafftigs wegen der Religion vorfallen solte / wolten es beyde Könige dem Pabst heimgestellet haben. Ob nun wol die Graubündner mit diesem Vergleich nicht zu frieden waren / schickte doch der König in Franckreich wegen Execution desselben Carolum von Albaspina Marggraffen von Castell novo an die Herrschafft Venedig. Als aber selbige den Innhalt der Vergleichung Articul gesehen / gaben sie jhm zu verstehen / daß sie darauff sich nicht verbündlich machen könten / weil viel praejundicierliche Sachen darinn begriffen weren / zweiffelten auch sehr an einem guten Effect / erbothen sich aber doch gute Correspondentz mit dem König zu halten. Wie nun der Gesandte vermerckte / daß sein intent bey der Herrschafft nicht zu erheben / vrgierte er vornemblich / daß sie den Bündnern / oder andern / die sich der Execution widersetzten / keine Assistentz leisten wolten. Venediger wollen die Veltlinische Friedens Articul nit approbiren. Zu Anfang deß Herbstmonats ward zu Peschlaw in den Bünden eine Versamblung gehalten. Bey derselben begehrte der Frantzösische Gesandte / daß die Bündner die von beyden Königen beschlossene Articul annemen solten. Graubünd ner wollen sich zu dem Monzonischen vergleich nicht verstehen. Aber selbige vberreichten jhm hergegen eine Schrifft / in welcher sie jhr Recht vber das Veltlin / vnnd die Graffschafften Clavenn vnnd Wormbs dargethan: die Machlationen der Spanier vnnd Veltliner / Item etliche grausame Thaten / so diese nach geschehener Rebellion begangen / erzehlet; ingleichem die Praejudicia / so nicht allein den Bündnern / sondern auch dem König in Franckreich vnd den Confaederirten auß dieser Capitulation entstünden / erwehnet / vnnd die vornembste Puncten refutirt wurden. Die Gemeinden gaben auch dem Gesandten einhelliglich zu verstehen / daß sie in diese Articul also nicht einwilligen könten / sondern in den praejudicirlichen Moderation begehrten. Die im Veltlin vnd den beyden Graffschafften Wormbs vnd Clavenn aber acceptirten die gemachte Capitulation. Als nun hierüber lang gestritten ware / theten endlich der Frantzösische General Marquis de Coure / vnd der vorgedachte Gesandte Albaspina diesen Vorschlag; Es solte 6. Monat lang nach geschehener Deposition deß Veltlins in deß Pabsts Handen / vnd Abzug allerseits Kriegsvolck / im Namen deß Königs in Franckreich einer in gemeltem Veltlin verbleiben / auch das politische Regiment in dem Stand / in welchem es jetzo were / vnder dessen gelassen werden: alles zu dem End / damit in solcher zeit die Summa deß Tributs / so den Bündnern jährlich solte gegeben werden / benennet werden möchte. Welches die Veltliner jnen auch also belieben lassen. Aber Consalvus Ferdinand Cordua / welcher kurtz zuvor an deß Hertzogen von Feria Stell zum Mayländischen Gubernatoren vom König in Spanien verordnet worden / wolte dieses gar nit eingehen / sondern trang schlecht auff die Deposition vnd abführung deß Kriegsvolcks. Fried in den Pünden wird zweifelhafftig. Dahero man gleich in die Gedancken geriethe / die Spanier giengen darauff vmb wie sie das Evangelische vnnd der Confaederirten Kriegs

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1067. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1198>, abgerufen am 23.11.2024.