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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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deß Rechtens nicht gehalten: die Stände sub vtraque vnerhöret verurtheilet. Dann wann dieses vnrecht / vnd die Stände deßwegen rechtmässige Vrsach / wider sie sich auffzulehnen gehabt hetten: so folget es nothwendig / daß die Stände sub vtraque (da jhnen solch Recht gebühret) nicht eben solche oder grössere Exceß begehen: sondern der ordentlichen / natürlichen vnd bey allen Völckern bräuchlichen Wege halten / vnnd also procediren sollen / wie sie es in dem wider sie geführten Proceß erforderten / gemeinem Rechten nach; quod quisq; iuris &c. Wie dann kein Richter darumb vnrecht vrtheilen solle / weil der ander vnrecht gehandelt; sondern er solte facto suo das vnrecht corrigiren / vnd an statt deß Vnrechten / recht thun.

Keyserlich Schreiben an den Churf. von Sachsen / sich in Vergleichung der Böhmischen Vnruhe gebrauchen zu lassen. Obberührtes Keyserliches Schreiben an den Churfürsten zu Sachsen / die Interposition vnd gütliche Tractaten belangendt ist nachgesetzten Innhalts gewesen; Jhr Key. Maj. hette von Jhren vngehorsamen vnnd widerwärtigen Vnderthanen Schreiben empfangen / in welchen Sie sie etwas näher zum Gehorsam kommen befinde. Weil nun nichts anders mehr vbrig were / als daß Sie den mit Worten versprochenen Gehorsam auch mit der That selbsten erfülleten vnd sich also J. Maj. Gnaden theilhafftig macheten / daß Sie Vrsach hette der angebottenen Interposition statt zu geben: so wolte J. M. Jhme besagte Interposition nicht zu wider seyn lassen. Solches nun zu befürdern wolte J. M. hiermit / wie bey Jhme also auch bey Chur Mayntz vnd Pfaltz / wie ingleichem bey dem Hertzogen in Bayern angesuchet haben. Den Ort vnd Zeit aber der Zusammenkunfft zu bemelter Tractation / wie auch auff was Weiß vnd Weg solche Vergleichung geschehen solte / wolte J. M. so bald Sie von dem Gehorsam dero widerwärtigen Vnderthanen gnugsam versichert were / benennen.

Churfürstl. Sächsisch Schreiben an die Böhmen durch jhren gehorsam / die gütliche Tractation zu befördern. Derhalben wolle Jh. Churfürstl. D. bemeldte Interposition neben den andern Chur vnd Fürsten auff sich nemen / vnd sich gefast machen / daß Sie auff künfftige ferrnere Erinnerung persönlich an das Ort solcher Vergleichung (dazu J. M. die Statt Pilsen für bequemlich hielte) sich begeben könte / vnd alles auff die Weiß / die J. M. Jhro zu wissen machen würde / abhandlen möchte. Damit also aller Vnruhe im Königreich Böheimb abgeholffen vnd der erwünschte Frieden wider gebracht würde.

Als nun dieses Schreiben dem Churfürsten zukommen / hat dieselbe so bald die Böhmische Stände dessen berichtet / solcher gestalt: J. Maj. der Keyser were auff sein vnd anderer vnablässiges Anhalten nunmehr entschlossen / das Werck eines gütlichen Vertrags Jhme / Chur Mayntz / Pfaltz vnd dem Hertzogen in Bayern zu vbergeben / auch Ort / Zeit / Maß vnd Weiß solcher Tractation in kurtzem zu benennen. Diese deß Keysers Erinnerung were Jhme lieb vnd angenem gewesen / wolte sich auch gern zu solcher Vergleichung gebrauchen lassen.

Weil aber der Keyser mit Benennung deß Orts / vnd Zeit noch etwas inhielte / hette er Jhne zu bitten nit vnderlassen / daß er doch zu Vermeydung allerley Gefahr / solches Werck befürdern wolte. Weil nun Er (Churfürst) verspürete / daß Jhr / der Böhmischen Stände Letztes / an den Keyser gethanes Schreiben nicht wenig die Sachen befürderte: als wolte Er Sie ermahnet haben / daß sie solchen jhren versprochenen Gehorsam würcklichen fortsetzen wolten. Damit also der Keyser begütiget vnd alles zu gutem Frieden vnd Ruhe wider gebracht werden möge.

Widerantwort der Böhmen an Chur Sachsen darinn sie sich deß Keysers getrewe vnd gehorsame Vnderthanen bekennen / vnd den Churfürsten vmb Beförderung der Tractation bitten. Auff dieses Schreiben haben die Böhmische Stände nachfolgender Weise geantwortet:

Sie hetten mit Frewden vernommen daß auff Sein (Churfürsten) wie auch anderer Chur vnd Fürsten vielfältiges Ansuchen / der Keyser / der vorgeschlagenen Interposition statt zu geben entschlossen / auch Zeit vnd Orl dazu auffs förderlichst zu benennen Willens were: Bitten auch Gott daß er den Keyser also regieren wolle / damit alles ein guten Außgang erlange. Befinden aber in dem Keyserlichen an Jhne Churfürsten abgangenen Schreiben / so viel / daß erwehnte Interposition nicht ein freyes wilkürliches Werck / so auff Beweiß vnd Gegenbeweiß beruhet / vnd dahero Jhme als Interponenten zu judiciren billich heimgestellet werden solte / seyn wolte / vnd daß Jhre M. mit gäntzlicher Fortsetzung berührter Interposition biß zu würcklicher Jhrer (der Stände) Subjection vnd gehorsambst Versicherung noch inhielte. Nun bezeugeten sie vor Gott vnd Jhme (Churfürsten /) daß sie niemals anders Sinnes gewesen weren / auch noch nicht seyen / als daß sie sich für dem Keyser auffs eusserste demütigten / denselben für jhren König vnd Herren allein erkenneten / auch alles gegen Jhme thun wolten / was Vnderthanen gegen Jhrer Obrigkeit zu thun schuldig weren. Da aber vnder dem Schein schuldiger Demuth vnnd Gehorsamb von jhren Feinden (wie vermuthlich) ein anders gesuchet würde / daß Sie (die Stände) nemlich solche Thätligkeiten / die sie niemals verübet hetten / berewen solten / könten sie sich frembder Misset haten nicht theilhafftig machen / sondern hielten für billich / sich vielmehr der Gebühr nach / wegen Jhrer grauaminum gegen Jhren Religions Feinden zu gebrauchen / als daß sie sich einer solchen Submission / auch ohne vorhergangene Verhör / anmassen solten. Sie geben dißfals der Keys. Majest. keine Schuld / sondern vielmehr jhren Widersächern.

Bitten demnach Jhne daß er solche Tractation befördern / vnd jhnen nichts aufftringen lassen wolle / dessen sie niemals schuldig worden.

Sie hielten nicht darfür / daß die Statt Pilsen zu solcher Tractation tauglich were / were auch jhnen nicht zu rathen / daß sie sich dahin begeben / zum theil wegen der Inwohner daselbs / welche alle Römisch-Catholische vnd den Ständen sub vtraque nicht wenig auffsetzig / zum theil auch / weil in Abwesen der Stände die Statt Prag leichtlich vberfallen werden könte / sintemal der Feind nicht feyerte / sondern vnder dem Schein gütlicher Tractation in seinem Blutdürstigen Vorhaben täglich fortführe / vnd ein Ort vber das ander einneme vnd verwüste.

deß Rechtens nicht gehalten: die Stände sub vtraque vnerhöret verurtheilet. Dann wann dieses vnrecht / vnd die Stände deßwegen rechtmässige Vrsach / wider sie sich auffzulehnẽ gehabt hetten: so folget es nothwendig / daß die Stände sub vtraque (da jhnen solch Recht gebühret) nicht eben solche oder grössere Exceß begehẽ: sondern der ordentlichen / natürlichen vnd bey allen Völckern bräuchlichen Wege halten / vnnd also procediren sollẽ / wie sie es in dem wider sie geführten Proceß erforderten / gemeinem Rechtẽ nach; quod quisq; iuris &c. Wie dann kein Richter darumb vnrecht vrtheilen solle / weil der ander vnrecht gehandelt; sondern er solte facto suo das vnrecht corrigiren / vnd an statt deß Vnrechten / recht thun.

Keyserlich Schreiben an den Churf. von Sachsen / sich in Vergleichung der Böhmischen Vnruhe gebrauchen zu lassen. Obberührtes Keyserliches Schreiben an den Churfürsten zu Sachsen / die Interposition vnd gütliche Tractaten belangendt ist nachgesetzten Innhalts gewesen; Jhr Key. Maj. hette von Jhren vngehorsamen vnnd widerwärtigen Vnderthanen Schreiben empfangen / in welchen Sie sie etwas näher zum Gehorsam kommen befinde. Weil nun nichts anders mehr vbrig were / als daß Sie den mit Worten versprochenen Gehorsam auch mit der That selbsten erfülleten vnd sich also J. Maj. Gnaden theilhafftig macheten / daß Sie Vrsach hette der angebottenen Interposition statt zu geben: so wolte J. M. Jhme besagte Interposition nicht zu wider seyn lassen. Solches nun zu befürdern wolte J. M. hiermit / wie bey Jhme also auch bey Chur Mayntz vnd Pfaltz / wie ingleichem bey dem Hertzogen in Bayern angesuchet haben. Den Ort vnd Zeit aber der Zusammenkunfft zu bemelter Tractation / wie auch auff was Weiß vnd Weg solche Vergleichung geschehen solte / wolte J. M. so bald Sie von dem Gehorsam dero widerwärtigen Vnderthanen gnugsam versichert were / benennen.

Churfürstl. Sächsisch Schreiben an die Böhmen durch jhren gehorsam / die gütliche Tractation zu befördern. Derhalben wolle Jh. Churfürstl. D. bemeldte Interposition neben den andern Chur vnd Fürsten auff sich nemen / vnd sich gefast machen / daß Sie auff künfftige ferrnere Erinnerung persönlich an das Ort solcher Vergleichung (dazu J. M. die Statt Pilsen für bequemlich hielte) sich begeben könte / vnd alles auff die Weiß / die J. M. Jhro zu wissen machen würde / abhandlen möchte. Damit also aller Vnruhe im Königreich Böheimb abgeholffen vnd der erwünschte Frieden wider gebracht würde.

Als nun dieses Schreibẽ dem Churfürsten zukom̃en / hat dieselbe so bald die Böhmische Stände dessen berichtet / solcher gestalt: J. Maj. der Keyser were auff sein vnd anderer vnablässiges Anhalten nunmehr entschlossen / das Werck eines gütlichen Vertrags Jhme / Chur Mayntz / Pfaltz vnd dem Hertzogẽ in Bayern zu vbergeben / auch Ort / Zeit / Maß vnd Weiß solcher Tractation in kurtzem zu benennen. Diese deß Keysers Erinnerung were Jhme lieb vnd angenem gewesen / wolte sich auch gern zu solcher Vergleichung gebrauchen lassen.

Weil aber der Keyser mit Benennung deß Orts / vnd Zeit noch etwas inhielte / hette er Jhne zu bitten nit vnderlassen / daß er doch zu Vermeydung allerley Gefahr / solches Werck befürdern wolte. Weil nun Er (Churfürst) verspürete / daß Jhr / der Böhmischen Stände Letztes / an den Keyser gethanes Schreiben nicht wenig die Sachen befürderte: als wolte Er Sie ermahnet haben / daß sie solchen jhren versprochenen Gehorsam würcklichen fortsetzen wolten. Damit also der Keyser begütiget vnd alles zu gutem Frieden vnd Ruhe wider gebracht werden möge.

Widerantwort der Böhmẽ an Chur Sachsen darinn sie sich deß Keysers getrewe vnd gehorsame Vnderthanen bekennen / vnd den Churfürsten vmb Beförderung der Tractation bitten. Auff dieses Schreiben haben die Böhmische Stände nachfolgender Weise geantwortet:

Sie hetten mit Frewden vernommen daß auff Sein (Churfürsten) wie auch anderer Chur vnd Fürsten vielfältiges Ansuchen / der Keyser / der vorgeschlagenen Interposition statt zu geben entschlossen / auch Zeit vnd Orl dazu auffs förderlichst zu benennen Willens were: Bitten auch Gott daß er den Keyser also regieren wolle / damit alles ein guten Außgang erlange. Befinden aber in dem Keyserlichen an Jhne Churfürsten abgangenen Schreiben / so viel / daß erwehnte Interposition nicht ein freyes wilkürliches Werck / so auff Beweiß vnd Gegenbeweiß beruhet / vnd dahero Jhme als Interponentẽ zu judiciren billich heimgestellet werden solte / seyn wolte / vnd daß Jhre M. mit gäntzlicher Fortsetzung berührter Interposition biß zu würcklicher Jhrer (der Stände) Subjection vnd gehorsambst Versicherung noch inhielte. Nun bezeugeten sie vor Gott vnd Jhme (Churfürsten /) daß sie niemals anders Sinnes gewesen weren / auch noch nicht seyen / als daß sie sich für dem Keyser auffs eusserste demütigten / denselben für jhren König vnd Herren allein erkenneten / auch alles gegen Jhme thun wolten / was Vnderthanen gegen Jhrer Obrigkeit zu thun schuldig weren. Da aber vnder dem Schein schuldiger Demuth vnnd Gehorsamb von jhren Feinden (wie vermuthlich) ein anders gesuchet würde / daß Sie (die Stände) nemlich solche Thätligkeiten / die sie niemals verübet hetten / berewen solten / könten sie sich frembder Misset haten nicht theilhafftig machen / sondern hielten für billich / sich vielmehr der Gebühr nach / wegen Jhrer grauaminum gegen Jhren Religions Feinden zu gebrauchen / als daß sie sich einer solchen Submission / auch ohne vorhergangene Verhör / anmassen solten. Sie geben dißfals der Keys. Majest. keine Schuld / sondern vielmehr jhren Widersächern.

Bitten demnach Jhne daß er solche Tractation befördern / vnd jhnen nichts aufftringen lassen wolle / dessen sie niemals schuldig worden.

Sie hielten nicht darfür / daß die Statt Pilsen zu solcher Tractation tauglich were / were auch jhnen nicht zu rathen / daß sie sich dahin begeben / zum theil wegen der Inwohner daselbs / welche alle Römisch-Catholische vnd den Ständen sub vtraque nicht wenig auffsetzig / zum theil auch / weil in Abwesen der Stände die Statt Prag leichtlich vberfallen werden könte / sintemal der Feind nicht feyerte / sondern vnder dem Schein gütlicher Tractation in seinem Blutdürstigen Vorhaben täglich fortführe / vnd ein Ort vber das ander einneme vnd verwüste.

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deß Rechtens nicht gehalten: die Stände sub vtraque vnerhöret verurtheilet. Dann                      wann dieses vnrecht / vnd die Stände deßwegen rechtmässige Vrsach / wider sie                      sich auffzulehne&#x0303; gehabt hetten: so folget es nothwendig / daß die Stände sub                      vtraque (da jhnen solch Recht gebühret) nicht eben solche oder grössere Exceß                      begehe&#x0303;: sondern der ordentlichen / natürlichen vnd bey allen Völckern                      bräuchlichen Wege halten / vnnd also procediren solle&#x0303; / wie sie es in dem wider                      sie geführten Proceß erforderten / gemeinem Rechte&#x0303; nach; quod quisq; iuris                      &amp;c. Wie dann kein Richter darumb vnrecht vrtheilen solle / weil der                      ander vnrecht gehandelt; sondern er solte facto suo das vnrecht corrigiren / vnd                      an statt deß Vnrechten / recht thun.</p>
          <p><note place="left">Keyserlich Schreiben an den Churf. von Sachsen / sich                          in Vergleichung der Böhmischen Vnruhe gebrauchen zu lassen.</note>                      Obberührtes Keyserliches Schreiben an den Churfürsten zu Sachsen / die                      Interposition vnd gütliche Tractaten belangendt ist nachgesetzten Innhalts                      gewesen; Jhr Key. Maj. hette von Jhren vngehorsamen vnnd widerwärtigen                      Vnderthanen Schreiben empfangen / in welchen Sie sie etwas näher zum Gehorsam                      kommen befinde. Weil nun nichts anders mehr vbrig were / als daß Sie den mit                      Worten versprochenen Gehorsam auch mit der That selbsten erfülleten vnd sich                      also J. Maj. Gnaden theilhafftig macheten / daß Sie Vrsach hette der                      angebottenen Interposition statt zu geben: so wolte J. M. Jhme besagte                      Interposition nicht zu wider seyn lassen. Solches nun zu befürdern wolte J. M.                      hiermit / wie bey Jhme also auch bey Chur Mayntz vnd Pfaltz / wie ingleichem bey                      dem Hertzogen in Bayern angesuchet haben. Den Ort vnd Zeit aber der                      Zusammenkunfft zu bemelter Tractation / wie auch auff was Weiß vnd Weg solche                      Vergleichung geschehen solte / wolte J. M. so bald Sie von dem Gehorsam dero                      widerwärtigen Vnderthanen gnugsam versichert were / benennen.</p>
          <p><note place="left">Churfürstl. Sächsisch Schreiben an die Böhmen durch                          jhren gehorsam / die gütliche Tractation zu befördern.</note> Derhalben                      wolle Jh. Churfürstl. D. bemeldte Interposition neben den andern Chur vnd                      Fürsten auff sich nemen / vnd sich gefast machen / daß Sie auff künfftige                      ferrnere Erinnerung persönlich an das Ort solcher Vergleichung (dazu J. M. die                      Statt Pilsen für bequemlich hielte) sich begeben könte / vnd alles auff die Weiß                      / die J. M. Jhro zu wissen machen würde / abhandlen möchte. Damit also aller                      Vnruhe im Königreich Böheimb abgeholffen vnd der erwünschte Frieden wider                      gebracht würde.</p>
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          <p>Sie hetten mit Frewden vernommen daß auff Sein (Churfürsten) wie auch anderer                      Chur vnd Fürsten vielfältiges Ansuchen / der Keyser / der vorgeschlagenen                      Interposition statt zu geben entschlossen / auch Zeit vnd Orl dazu auffs                      förderlichst zu benennen Willens were: Bitten auch Gott daß er den Keyser also                      regieren wolle / damit alles ein guten Außgang erlange. Befinden aber in dem                      Keyserlichen an Jhne Churfürsten abgangenen Schreiben / so viel / daß erwehnte                      Interposition nicht ein freyes wilkürliches Werck / so auff Beweiß vnd                      Gegenbeweiß beruhet / vnd dahero Jhme als Interponente&#x0303; zu judiciren billich                      heimgestellet werden solte / seyn wolte / vnd daß Jhre M. mit gäntzlicher                      Fortsetzung berührter Interposition biß zu würcklicher Jhrer (der Stände)                      Subjection vnd gehorsambst Versicherung noch inhielte. Nun bezeugeten sie vor                      Gott vnd Jhme (Churfürsten /) daß sie niemals anders Sinnes gewesen weren / auch                      noch nicht seyen / als daß sie sich für dem Keyser auffs eusserste demütigten /                      denselben für jhren König vnd Herren allein erkenneten / auch alles gegen Jhme                      thun wolten / was Vnderthanen gegen Jhrer Obrigkeit zu thun schuldig weren. Da                      aber vnder dem Schein schuldiger Demuth vnnd Gehorsamb von jhren Feinden (wie                      vermuthlich) ein anders gesuchet würde / daß Sie (die Stände) nemlich solche                      Thätligkeiten / die sie niemals verübet hetten / berewen solten / könten sie                      sich frembder Misset haten nicht theilhafftig machen / sondern hielten für                      billich / sich vielmehr der Gebühr nach / wegen Jhrer grauaminum gegen Jhren                      Religions Feinden zu gebrauchen / als daß sie sich einer solchen Submission /                      auch ohne vorhergangene Verhör / anmassen solten. Sie geben dißfals der Keys.                      Majest. keine Schuld / sondern vielmehr jhren Widersächern.</p>
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[81/0118] deß Rechtens nicht gehalten: die Stände sub vtraque vnerhöret verurtheilet. Dann wann dieses vnrecht / vnd die Stände deßwegen rechtmässige Vrsach / wider sie sich auffzulehnẽ gehabt hetten: so folget es nothwendig / daß die Stände sub vtraque (da jhnen solch Recht gebühret) nicht eben solche oder grössere Exceß begehẽ: sondern der ordentlichen / natürlichen vnd bey allen Völckern bräuchlichen Wege halten / vnnd also procediren sollẽ / wie sie es in dem wider sie geführten Proceß erforderten / gemeinem Rechtẽ nach; quod quisq; iuris &c. Wie dann kein Richter darumb vnrecht vrtheilen solle / weil der ander vnrecht gehandelt; sondern er solte facto suo das vnrecht corrigiren / vnd an statt deß Vnrechten / recht thun. Obberührtes Keyserliches Schreiben an den Churfürsten zu Sachsen / die Interposition vnd gütliche Tractaten belangendt ist nachgesetzten Innhalts gewesen; Jhr Key. Maj. hette von Jhren vngehorsamen vnnd widerwärtigen Vnderthanen Schreiben empfangen / in welchen Sie sie etwas näher zum Gehorsam kommen befinde. Weil nun nichts anders mehr vbrig were / als daß Sie den mit Worten versprochenen Gehorsam auch mit der That selbsten erfülleten vnd sich also J. Maj. Gnaden theilhafftig macheten / daß Sie Vrsach hette der angebottenen Interposition statt zu geben: so wolte J. M. Jhme besagte Interposition nicht zu wider seyn lassen. Solches nun zu befürdern wolte J. M. hiermit / wie bey Jhme also auch bey Chur Mayntz vnd Pfaltz / wie ingleichem bey dem Hertzogen in Bayern angesuchet haben. Den Ort vnd Zeit aber der Zusammenkunfft zu bemelter Tractation / wie auch auff was Weiß vnd Weg solche Vergleichung geschehen solte / wolte J. M. so bald Sie von dem Gehorsam dero widerwärtigen Vnderthanen gnugsam versichert were / benennen. Keyserlich Schreiben an den Churf. von Sachsen / sich in Vergleichung der Böhmischen Vnruhe gebrauchen zu lassen. Derhalben wolle Jh. Churfürstl. D. bemeldte Interposition neben den andern Chur vnd Fürsten auff sich nemen / vnd sich gefast machen / daß Sie auff künfftige ferrnere Erinnerung persönlich an das Ort solcher Vergleichung (dazu J. M. die Statt Pilsen für bequemlich hielte) sich begeben könte / vnd alles auff die Weiß / die J. M. Jhro zu wissen machen würde / abhandlen möchte. Damit also aller Vnruhe im Königreich Böheimb abgeholffen vnd der erwünschte Frieden wider gebracht würde. Churfürstl. Sächsisch Schreiben an die Böhmen durch jhren gehorsam / die gütliche Tractation zu befördern. Als nun dieses Schreibẽ dem Churfürsten zukom̃en / hat dieselbe so bald die Böhmische Stände dessen berichtet / solcher gestalt: J. Maj. der Keyser were auff sein vnd anderer vnablässiges Anhalten nunmehr entschlossen / das Werck eines gütlichen Vertrags Jhme / Chur Mayntz / Pfaltz vnd dem Hertzogẽ in Bayern zu vbergeben / auch Ort / Zeit / Maß vnd Weiß solcher Tractation in kurtzem zu benennen. Diese deß Keysers Erinnerung were Jhme lieb vnd angenem gewesen / wolte sich auch gern zu solcher Vergleichung gebrauchen lassen. Weil aber der Keyser mit Benennung deß Orts / vnd Zeit noch etwas inhielte / hette er Jhne zu bitten nit vnderlassen / daß er doch zu Vermeydung allerley Gefahr / solches Werck befürdern wolte. Weil nun Er (Churfürst) verspürete / daß Jhr / der Böhmischen Stände Letztes / an den Keyser gethanes Schreiben nicht wenig die Sachen befürderte: als wolte Er Sie ermahnet haben / daß sie solchen jhren versprochenen Gehorsam würcklichen fortsetzen wolten. Damit also der Keyser begütiget vnd alles zu gutem Frieden vnd Ruhe wider gebracht werden möge. Auff dieses Schreiben haben die Böhmische Stände nachfolgender Weise geantwortet: Widerantwort der Böhmẽ an Chur Sachsen darinn sie sich deß Keysers getrewe vnd gehorsame Vnderthanen bekennen / vnd den Churfürsten vmb Beförderung der Tractation bitten. Sie hetten mit Frewden vernommen daß auff Sein (Churfürsten) wie auch anderer Chur vnd Fürsten vielfältiges Ansuchen / der Keyser / der vorgeschlagenen Interposition statt zu geben entschlossen / auch Zeit vnd Orl dazu auffs förderlichst zu benennen Willens were: Bitten auch Gott daß er den Keyser also regieren wolle / damit alles ein guten Außgang erlange. Befinden aber in dem Keyserlichen an Jhne Churfürsten abgangenen Schreiben / so viel / daß erwehnte Interposition nicht ein freyes wilkürliches Werck / so auff Beweiß vnd Gegenbeweiß beruhet / vnd dahero Jhme als Interponentẽ zu judiciren billich heimgestellet werden solte / seyn wolte / vnd daß Jhre M. mit gäntzlicher Fortsetzung berührter Interposition biß zu würcklicher Jhrer (der Stände) Subjection vnd gehorsambst Versicherung noch inhielte. Nun bezeugeten sie vor Gott vnd Jhme (Churfürsten /) daß sie niemals anders Sinnes gewesen weren / auch noch nicht seyen / als daß sie sich für dem Keyser auffs eusserste demütigten / denselben für jhren König vnd Herren allein erkenneten / auch alles gegen Jhme thun wolten / was Vnderthanen gegen Jhrer Obrigkeit zu thun schuldig weren. Da aber vnder dem Schein schuldiger Demuth vnnd Gehorsamb von jhren Feinden (wie vermuthlich) ein anders gesuchet würde / daß Sie (die Stände) nemlich solche Thätligkeiten / die sie niemals verübet hetten / berewen solten / könten sie sich frembder Misset haten nicht theilhafftig machen / sondern hielten für billich / sich vielmehr der Gebühr nach / wegen Jhrer grauaminum gegen Jhren Religions Feinden zu gebrauchen / als daß sie sich einer solchen Submission / auch ohne vorhergangene Verhör / anmassen solten. Sie geben dißfals der Keys. Majest. keine Schuld / sondern vielmehr jhren Widersächern. Bitten demnach Jhne daß er solche Tractation befördern / vnd jhnen nichts aufftringen lassen wolle / dessen sie niemals schuldig worden. Sie hielten nicht darfür / daß die Statt Pilsen zu solcher Tractation tauglich were / were auch jhnen nicht zu rathen / daß sie sich dahin begeben / zum theil wegen der Inwohner daselbs / welche alle Römisch-Catholische vnd den Ständen sub vtraque nicht wenig auffsetzig / zum theil auch / weil in Abwesen der Stände die Statt Prag leichtlich vberfallen werden könte / sintemal der Feind nicht feyerte / sondern vnder dem Schein gütlicher Tractation in seinem Blutdürstigen Vorhaben täglich fortführe / vnd ein Ort vber das ander einneme vnd verwüste.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/118>, abgerufen am 27.11.2024.