Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Die Friedländische haben nach solgender massen Antwort der Friedländischen auff der Nidersächsischen Resolution vom 28. Dec. geantwortet: In dergleichen Fällen zu der erwünschten Vergleichung zukommen / kein näherer Weg / als ein runde Vnconditionirte vnnd Cathegorische Erklärung / darauff man sich gäntzlich zuverlassen / vnnd alles vnnörhigen Disputats geübriget seyn köndte: Solches hetten deß Craysen Gesandte in jhrer Gegenerklärung nicht in acht genommen / dann ob sie sich wol erböten gegen genugsamber Versicherung deß Religion - vnnd Prophanfriedens vnnd Abführung der Keyserlichen Armaden / deß Crayses Armirung abzustellen / vnd das Kriegsvolck abzuschaffen / so hetten sie doch einige befugte Vrsach nicht / in Jhre Keyserl. Mayest. wegen der begehrten Versicherung ein Mißtrawen zusetzen / angesehen dieselbe Jhre Majest. Fürsten vnd Ständen deß Nidersächsischen Crayses vnder dem Dato den 27. Julij nechstabgewichenen Jahrs / mit jhrem Keyserlichen Wort vnd Versprechen / daran sonsten das gantze Römische Reich sich begnügen liesse zu satten Genügen versichert hette / zugeschweigen daß man sich super toto tractatu concordiae, da derselbe könte vollzogen werden / einer sonderbaren Keyserlichen Rattihabition erbotten / wüßten derowegen die Friedländische Gesandten einige andere endliche Cathegorische Erklärung nicht zuthun / als sie allbereit auß jhrer Instruction extrahiren vnd vbergeben lassen / die sie anhero widerholet / vnd gegen auffrichtiger Accommodirung der Fürsten vnd Stände deß Crayses zu genugsamer Versicherung deß jenigen so jhren Principalen zu praestiren dargegen obligen würde / auff Anweisung der Interponenten sich erbotten haben wolten. Wofern nun Fürsten vnd Stände sich hierauf ohn längern Verzug bequemen würden / wol vnd gut / wo nicht / so protestierten die Friedländischen Gesandten hiermit an jhrem Orth vor Gott vnd der gantzen Welt / daß sie vnd jhr Principal an allem Verderben / so durch der Crayß Gesandten vnd jhrer Principaln fernern Auffhalt / oder gäntzliche Zerschlagung dieser Friedens Tractaten entstehen möchte / entschuldiget seyn wolten. Endliche Resolution der Crayß-Gesandten. Demnach nun die Churfürstliche Sächsische vnd Brandenburgische Gesandten vnnd Interponenten dieses / was die Friedländische vnd Tillische in puncto der Friedens mittel zu jhrer Erklärung eingebracht / den Nidersächsischen Räthen vnd Gesandten noch den 7. gedachtes Monats Januarij communiciret / haben sie darauff durch 6. vnconditionirte klare Puncten den 14. dieses also sich resolvirt: Sie erachten vnnöthig zuerholen / was massen der Crayß anfänglich nicht ultro, sondern auff bewegliche Erinnerungen der Churfürstlichen Interponenten / etliche media pacis vbergeben / worauff die Gegentheil singulariter singulis respondendo sich nicht eingelassen / sondern allein vnderschiedliche Articul eingereichet / darauff der Crayß zwar inspecie deutlich vnnd vnderschiedlich geantwortek: man hette aber auß denen den 7. dieses vom Gegentheil vorbrachten Schrifsten nit verspüren können / daß man dem Crayß mit gleichmässiger Handlung zubegegnen gemeynt / sondern ein ander procedere gehalten / vnd darneben gleichwol neben dem daß man auff den Extremiteten verharret / repetitiones, acceptationes vnnd anders vorgangen / welchen der Crayß / so fern sie demselben zu beschwer gereichen / hierdurch per expressum contradicirt haben wöll: Vndergeben demnach (zum Hauptwerck zuschreiten) folgende runde Categorische Erklärung / vnd Articul. Daß erstlich beyde General mit jhren vnterhabenden Armeen den Crayß / dessen Gräntzen / vnd was dem zuständig / ohne einige fernere Beschädigung / vnverzüglich quittiren / das Kriegsvolck abführen / vnd die abgenommene Oerter / an der Elbe vnd Weserströhme / keine außgenommen / sonderlich Höxter vnd Minden / wegen deß Hertzogens zu Braunschweig F. G. daran competirenden sonderbaren Interesse / ob sie gleich ausserhalb deß Crayses gelegen / vnd Vestungen / Häuser / Dörffer vnd Flecken restituiren. Wie auch zum andern / die occupata, vnd alles andere ohne Entgelt in vorigen Stand setzen / die ablata, an Viehe / Getraidt / Geschütz / Munition / Haußbüchern / Registraturn / vnd dergleichen / an den Orthen / da es noch were / vnverrucket lassen / alle zugefügte Schaden / vnnd verursachte Kriegskosten / auff vorgehende Liquidation erstatten. Zum dritten / auch den Crayß vnd dessen zugehörige Land vnd Orth mit ferner Einquartirungen / Durchzügen / Brandschatzungen / vnd allen andern Hostilireten / nicht beschweren / oder andern zuverüben / verstatten / auch andere Armeen / vnter was Schein solches geschehen möchte / vber kurtz oder lang / nicht in Crayß gezogen / sondern alle Innwohner deß Crayß Geist-vnnd Weltliche bey deß H. Reichs Landfrieden / vnnd gemeinen ordentlichen Rechten solten gelassen: Dann auch zum vierdten / Fürsten vnd Stände dieses Crayses / Geist-vnd Weltliche / in jhren Erb-vnd Wahl Ländern / wider deß H. Reichs Religion-vnd Prophanfrieden / mit Mandaten / Commissionen vnd Visitationen nicht gravirt / am freyen Exercitio der Augspurgischen Confession / in keinerley Weg / oder Praetext verhindert: sondern bey dem allem / sonderlich die Capitula vnd Collegia bey jhren vnstreitigen frey hergebrachten Electionibus vnnd Postulationibus vnbeeinträchtiget gelassen / vnnd samptlichen jhrer Ertz - Stiffter vnd Geistlicher Güter halber in Keyserl. Schutz vnd Protection genommen / vnd deren nicht entsetzt werden. Wie ingleichem zum fünfften / bey deß H. Reichs Constitutionen / jhrer Ordinari Jurisdiction in Geist-vnd Weltlichen Sachen / so wol in den Evangelischen Ertz - Stifftern vnnd andern Geistlichen Gütern / als den Erblanden / vnd ins gemein / bey der Teutschen wolhergebrachten Freyheit / nach deß H. Reichs Ordnung / auch dessen Ordnungen gemässen Rechten / rühiglich verbleiben vnd Die Friedländische haben nach solgender massen Antwort der Friedländischen auff der Nidersächsischen Resolution vom 28. Dec. geantwortet: In dergleichen Fällen zu der erwünschten Vergleichung zukommen / kein näherer Weg / als ein runde Vnconditionirte vnnd Cathegorische Erklärung / darauff man sich gäntzlich zuverlassen / vnnd alles vnnörhigen Disputats geübriget seyn köndte: Solches hetten deß Craysen Gesandte in jhrer Gegenerklärung nicht in acht genommen / dann ob sie sich wol erböten gegen genugsamber Versicherung deß Religion - vnnd Prophanfriedens vnnd Abführung der Keyserlichen Armaden / deß Crayses Armirung abzustellen / vnd das Kriegsvolck abzuschaffen / so hetten sie doch einige befugte Vrsach nicht / in Jhre Keyserl. Mayest. wegen der begehrten Versicherung ein Mißtrawen zusetzen / angesehen dieselbe Jhre Majest. Fürsten vnd Ständen deß Nidersächsischen Crayses vnder dem Dato den 27. Julij nechstabgewichenen Jahrs / mit jhrem Keyserlichen Wort vnd Versprechen / daran sonsten das gantze Römische Reich sich begnügen liesse zu satten Genügen versichert hette / zugeschweigen daß man sich super toto tractatu concordiae, da derselbe könte vollzogen werden / einer sonderbaren Keyserlichen Rattihabition erbotten / wüßten derowegen die Friedländische Gesandten einige andere endliche Cathegorische Erklärung nicht zuthun / als sie allbereit auß jhrer Instruction extrahiren vnd vbergeben lassen / die sie anhero widerholet / vnd gegen auffrichtiger Accommodirung der Fürsten vnd Stände deß Crayses zu genugsamer Versicherung deß jenigen so jhren Principalen zu praestiren dargegen obligen würde / auff Anweisung der Interponenten sich erbotten haben wolten. Wofern nun Fürsten vnd Stände sich hierauf ohn längern Verzug bequemen würden / wol vnd gut / wo nicht / so protestierten die Friedländischen Gesandten hiermit an jhrem Orth vor Gott vnd der gantzen Welt / daß sie vnd jhr Principal an allem Verderben / so durch der Crayß Gesandten vnd jhrer Principaln fernern Auffhalt / oder gäntzliche Zerschlagung dieser Friedens Tractaten entstehen möchte / entschuldiget seyn wolten. Endliche Resolution der Crayß-Gesandten. Demnach nun die Churfürstliche Sächsische vnd Brandenburgische Gesandten vnnd Interponenten dieses / was die Friedländische vnd Tillische in puncto der Friedens mittel zu jhrer Erklärung eingebracht / den Nidersächsischen Räthen vnd Gesandten noch den 7. gedachtes Monats Januarij communiciret / haben sie darauff durch 6. vnconditionirte klare Puncten den 14. dieses also sich resolvirt: Sie erachten vnnöthig zuerholen / was massen der Crayß anfänglich nicht ultrò, sondern auff bewegliche Erinnerungen der Churfürstlichen Interponenten / etliche media pacis vbergeben / worauff die Gegentheil singulariter singulis respondendo sich nicht eingelassen / sondern allein vnderschiedliche Articul eingereichet / darauff der Crayß zwar inspecie deutlich vnnd vnderschiedlich geantwortek: man hette aber auß denen den 7. dieses vom Gegentheil vorbrachten Schrifsten nit verspüren können / daß man dem Crayß mit gleichmässiger Handlung zubegegnen gemeynt / sondern ein ander procedere gehalten / vnd darneben gleichwol neben dem daß man auff den Extremiteten verharret / repetitiones, acceptationes vnnd anders vorgangen / welchen der Crayß / so fern sie demselben zu beschwer gereichẽ / hierdurch per expressum contradicirt habẽ wöll: Vndergeben demnach (zum Hauptwerck zuschreiten) folgende runde Categorische Erklärung / vnd Articul. Daß erstlich beyde General mit jhren vnterhabenden Armeen den Crayß / dessen Gräntzen / vnd was dem zuständig / ohne einige fernere Beschädigung / vnverzüglich quittiren / das Kriegsvolck abführen / vnd die abgenommene Oerter / an der Elbe vnd Weserströhme / keine außgenommen / sonderlich Höxter vnd Minden / wegen deß Hertzogens zu Braunschweig F. G. daran competirenden sonderbaren Interesse / ob sie gleich ausserhalb deß Crayses gelegen / vnd Vestungen / Häuser / Dörffer vnd Flecken restituiren. Wie auch zum andern / die occupata, vnd alles andere ohne Entgelt in vorigen Stand setzen / die ablata, an Viehe / Getraidt / Geschütz / Munition / Haußbüchern / Registraturn / vnd dergleichen / an den Orthen / da es noch were / vnverrucket lassen / alle zugefügte Schaden / vnnd verursachte Kriegskosten / auff vorgehende Liquidation erstatten. Zum dritten / auch den Crayß vnd dessen zugehörige Land vnd Orth mit ferner Einquartirungen / Durchzügen / Brandschatzungen / vnd allen andern Hostilireten / nicht beschweren / oder andern zuverüben / verstatten / auch andere Armeen / vnter was Schein solches geschehen möchte / vber kurtz oder lang / nicht in Crayß gezogen / sondern alle Innwohner deß Crayß Geist-vnnd Weltliche bey deß H. Reichs Landfrieden / vnnd gemeinen ordentlichen Rechten solten gelassen: Dann auch zum vierdten / Fürsten vnd Stände dieses Crayses / Geist-vnd Weltliche / in jhren Erb-vnd Wahl Ländern / wider deß H. Reichs Religion-vnd Prophanfrieden / mit Mandaten / Commissionen vnd Visitationen nicht gravirt / am freyen Exercitio der Augspurgischen Confession / in keinerley Weg / oder Praetext verhindert: sondern bey dem allem / sonderlich die Capitula vnd Collegia bey jhren vnstreitigen frey hergebrachten Electionibus vnnd Postulationibus vnbeeinträchtiget gelassen / vnnd samptlichen jhrer Ertz - Stiffter vnd Geistlicher Güter halber in Keyserl. Schutz vnd Protection genommen / vnd deren nicht entsetzt werden. Wie ingleichem zum fünfften / bey deß H. Reichs Constitutionen / jhrer Ordinari Jurisdiction in Geist-vnd Weltlichen Sachen / so wol in den Evangelischen Ertz - Stifftern vnnd andern Geistlichen Gütern / als den Erblanden / vnd ins gemein / bey der Teutschen wolhergebrachten Freyheit / nach deß H. Reichs Ordnung / auch dessen Ordnungen gemässen Rechten / rühiglich verbleiben vnd <TEI> <text> <body> <div> <div> <pb facs="#f1136" n="1009"/> <p>Die Friedländische haben nach solgender massen <note place="left">Antwort der Friedländischen auff der Nidersächsischen Resolution vom 28. Dec.</note> geantwortet:</p> <p>In dergleichen Fällen zu der erwünschten Vergleichung zukommen / kein näherer Weg / als ein runde Vnconditionirte vnnd Cathegorische Erklärung / darauff man sich gäntzlich zuverlassen / vnnd alles vnnörhigen Disputats geübriget seyn köndte: Solches hetten deß Craysen Gesandte in jhrer Gegenerklärung nicht in acht genommen / dann ob sie sich wol erböten gegen genugsamber Versicherung deß Religion - vnnd Prophanfriedens vnnd Abführung der Keyserlichen Armaden / deß Crayses Armirung abzustellen / vnd das Kriegsvolck abzuschaffen / so hetten sie doch einige befugte Vrsach nicht / in Jhre Keyserl. Mayest. wegen der begehrten Versicherung ein Mißtrawen zusetzen / angesehen dieselbe Jhre Majest. Fürsten vnd Ständen deß Nidersächsischen Crayses vnder dem Dato den 27. Julij nechstabgewichenen Jahrs / mit jhrem Keyserlichen Wort vnd Versprechen / daran sonsten das gantze Römische Reich sich begnügen liesse zu satten Genügen versichert hette / zugeschweigen daß man sich super toto tractatu concordiae, da derselbe könte vollzogen werden / einer sonderbaren Keyserlichen Rattihabition erbotten / wüßten derowegen die Friedländische Gesandten einige andere endliche Cathegorische Erklärung nicht zuthun / als sie allbereit auß jhrer Instruction extrahiren vnd vbergeben lassen / die sie anhero widerholet / vnd gegen auffrichtiger Accommodirung der Fürsten vnd Stände deß Crayses zu genugsamer Versicherung deß jenigen so jhren Principalen zu praestiren dargegen obligen würde / auff Anweisung der Interponenten sich erbotten haben wolten.</p> <p>Wofern nun Fürsten vnd Stände sich hierauf ohn längern Verzug bequemen würden / wol vnd gut / wo nicht / so protestierten die Friedländischen Gesandten hiermit an jhrem Orth vor Gott vnd der gantzen Welt / daß sie vnd jhr Principal an allem Verderben / so durch der Crayß Gesandten vnd jhrer Principaln fernern Auffhalt / oder gäntzliche Zerschlagung dieser Friedens Tractaten entstehen möchte / entschuldiget seyn wolten.</p> <p><note place="left">Endliche Resolution der Crayß-Gesandten.</note> Demnach nun die Churfürstliche Sächsische vnd Brandenburgische Gesandten vnnd Interponenten dieses / was die Friedländische vnd Tillische in puncto der Friedens mittel zu jhrer Erklärung eingebracht / den Nidersächsischen Räthen vnd Gesandten noch den 7. gedachtes Monats Januarij communiciret / haben sie darauff durch 6. vnconditionirte klare Puncten den 14. dieses also sich resolvirt:</p> <p>Sie erachten vnnöthig zuerholen / was massen der Crayß anfänglich nicht ultrò, sondern auff bewegliche Erinnerungen der Churfürstlichen Interponenten / etliche media pacis vbergeben / worauff die Gegentheil singulariter singulis respondendo sich nicht eingelassen / sondern allein vnderschiedliche Articul eingereichet / darauff der Crayß zwar inspecie deutlich vnnd vnderschiedlich geantwortek: man hette aber auß denen den 7. dieses vom Gegentheil vorbrachten Schrifsten nit verspüren können / daß man dem Crayß mit gleichmässiger Handlung zubegegnen gemeynt / sondern ein ander procedere gehalten / vnd darneben gleichwol neben dem daß man auff den Extremiteten verharret / repetitiones, acceptationes vnnd anders vorgangen / welchen der Crayß / so fern sie demselben zu beschwer gereichẽ / hierdurch per expressum contradicirt habẽ wöll: Vndergeben demnach (zum Hauptwerck zuschreiten) folgende runde Categorische Erklärung / vnd Articul.</p> <p>Daß erstlich beyde General mit jhren vnterhabenden Armeen den Crayß / dessen Gräntzen / vnd was dem zuständig / ohne einige fernere Beschädigung / vnverzüglich quittiren / das Kriegsvolck abführen / vnd die abgenommene Oerter / an der Elbe vnd Weserströhme / keine außgenommen / sonderlich Höxter vnd Minden / wegen deß Hertzogens zu Braunschweig F. G. daran competirenden sonderbaren Interesse / ob sie gleich ausserhalb deß Crayses gelegen / vnd Vestungen / Häuser / Dörffer vnd Flecken restituiren. Wie auch zum andern / die occupata, vnd alles andere ohne Entgelt in vorigen Stand setzen / die ablata, an Viehe / Getraidt / Geschütz / Munition / Haußbüchern / Registraturn / vnd dergleichen / an den Orthen / da es noch were / vnverrucket lassen / alle zugefügte Schaden / vnnd verursachte Kriegskosten / auff vorgehende Liquidation erstatten. Zum dritten / auch den Crayß vnd dessen zugehörige Land vnd Orth mit ferner Einquartirungen / Durchzügen / Brandschatzungen / vnd allen andern Hostilireten / nicht beschweren / oder andern zuverüben / verstatten / auch andere Armeen / vnter was Schein solches geschehen möchte / vber kurtz oder lang / nicht in Crayß gezogen / sondern alle Innwohner deß Crayß Geist-vnnd Weltliche bey deß H. Reichs Landfrieden / vnnd gemeinen ordentlichen Rechten solten gelassen: Dann auch zum vierdten / Fürsten vnd Stände dieses Crayses / Geist-vnd Weltliche / in jhren Erb-vnd Wahl Ländern / wider deß H. Reichs Religion-vnd Prophanfrieden / mit Mandaten / Commissionen vnd Visitationen nicht gravirt / am freyen Exercitio der Augspurgischen Confession / in keinerley Weg / oder Praetext verhindert: sondern bey dem allem / sonderlich die Capitula vnd Collegia bey jhren vnstreitigen frey hergebrachten Electionibus vnnd Postulationibus vnbeeinträchtiget gelassen / vnnd samptlichen jhrer Ertz - Stiffter vnd Geistlicher Güter halber in Keyserl. Schutz vnd Protection genommen / vnd deren nicht entsetzt werden. Wie ingleichem zum fünfften / bey deß H. Reichs Constitutionen / jhrer Ordinari Jurisdiction in Geist-vnd Weltlichen Sachen / so wol in den Evangelischen Ertz - Stifftern vnnd andern Geistlichen Gütern / als den Erblanden / vnd ins gemein / bey der Teutschen wolhergebrachten Freyheit / nach deß H. Reichs Ordnung / auch dessen Ordnungen gemässen Rechten / rühiglich verbleiben vnd </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1009/1136]
Die Friedländische haben nach solgender massen geantwortet:
Antwort der Friedländischen auff der Nidersächsischen Resolution vom 28. Dec. In dergleichen Fällen zu der erwünschten Vergleichung zukommen / kein näherer Weg / als ein runde Vnconditionirte vnnd Cathegorische Erklärung / darauff man sich gäntzlich zuverlassen / vnnd alles vnnörhigen Disputats geübriget seyn köndte: Solches hetten deß Craysen Gesandte in jhrer Gegenerklärung nicht in acht genommen / dann ob sie sich wol erböten gegen genugsamber Versicherung deß Religion - vnnd Prophanfriedens vnnd Abführung der Keyserlichen Armaden / deß Crayses Armirung abzustellen / vnd das Kriegsvolck abzuschaffen / so hetten sie doch einige befugte Vrsach nicht / in Jhre Keyserl. Mayest. wegen der begehrten Versicherung ein Mißtrawen zusetzen / angesehen dieselbe Jhre Majest. Fürsten vnd Ständen deß Nidersächsischen Crayses vnder dem Dato den 27. Julij nechstabgewichenen Jahrs / mit jhrem Keyserlichen Wort vnd Versprechen / daran sonsten das gantze Römische Reich sich begnügen liesse zu satten Genügen versichert hette / zugeschweigen daß man sich super toto tractatu concordiae, da derselbe könte vollzogen werden / einer sonderbaren Keyserlichen Rattihabition erbotten / wüßten derowegen die Friedländische Gesandten einige andere endliche Cathegorische Erklärung nicht zuthun / als sie allbereit auß jhrer Instruction extrahiren vnd vbergeben lassen / die sie anhero widerholet / vnd gegen auffrichtiger Accommodirung der Fürsten vnd Stände deß Crayses zu genugsamer Versicherung deß jenigen so jhren Principalen zu praestiren dargegen obligen würde / auff Anweisung der Interponenten sich erbotten haben wolten.
Wofern nun Fürsten vnd Stände sich hierauf ohn längern Verzug bequemen würden / wol vnd gut / wo nicht / so protestierten die Friedländischen Gesandten hiermit an jhrem Orth vor Gott vnd der gantzen Welt / daß sie vnd jhr Principal an allem Verderben / so durch der Crayß Gesandten vnd jhrer Principaln fernern Auffhalt / oder gäntzliche Zerschlagung dieser Friedens Tractaten entstehen möchte / entschuldiget seyn wolten.
Demnach nun die Churfürstliche Sächsische vnd Brandenburgische Gesandten vnnd Interponenten dieses / was die Friedländische vnd Tillische in puncto der Friedens mittel zu jhrer Erklärung eingebracht / den Nidersächsischen Räthen vnd Gesandten noch den 7. gedachtes Monats Januarij communiciret / haben sie darauff durch 6. vnconditionirte klare Puncten den 14. dieses also sich resolvirt:
Endliche Resolution der Crayß-Gesandten. Sie erachten vnnöthig zuerholen / was massen der Crayß anfänglich nicht ultrò, sondern auff bewegliche Erinnerungen der Churfürstlichen Interponenten / etliche media pacis vbergeben / worauff die Gegentheil singulariter singulis respondendo sich nicht eingelassen / sondern allein vnderschiedliche Articul eingereichet / darauff der Crayß zwar inspecie deutlich vnnd vnderschiedlich geantwortek: man hette aber auß denen den 7. dieses vom Gegentheil vorbrachten Schrifsten nit verspüren können / daß man dem Crayß mit gleichmässiger Handlung zubegegnen gemeynt / sondern ein ander procedere gehalten / vnd darneben gleichwol neben dem daß man auff den Extremiteten verharret / repetitiones, acceptationes vnnd anders vorgangen / welchen der Crayß / so fern sie demselben zu beschwer gereichẽ / hierdurch per expressum contradicirt habẽ wöll: Vndergeben demnach (zum Hauptwerck zuschreiten) folgende runde Categorische Erklärung / vnd Articul.
Daß erstlich beyde General mit jhren vnterhabenden Armeen den Crayß / dessen Gräntzen / vnd was dem zuständig / ohne einige fernere Beschädigung / vnverzüglich quittiren / das Kriegsvolck abführen / vnd die abgenommene Oerter / an der Elbe vnd Weserströhme / keine außgenommen / sonderlich Höxter vnd Minden / wegen deß Hertzogens zu Braunschweig F. G. daran competirenden sonderbaren Interesse / ob sie gleich ausserhalb deß Crayses gelegen / vnd Vestungen / Häuser / Dörffer vnd Flecken restituiren. Wie auch zum andern / die occupata, vnd alles andere ohne Entgelt in vorigen Stand setzen / die ablata, an Viehe / Getraidt / Geschütz / Munition / Haußbüchern / Registraturn / vnd dergleichen / an den Orthen / da es noch were / vnverrucket lassen / alle zugefügte Schaden / vnnd verursachte Kriegskosten / auff vorgehende Liquidation erstatten. Zum dritten / auch den Crayß vnd dessen zugehörige Land vnd Orth mit ferner Einquartirungen / Durchzügen / Brandschatzungen / vnd allen andern Hostilireten / nicht beschweren / oder andern zuverüben / verstatten / auch andere Armeen / vnter was Schein solches geschehen möchte / vber kurtz oder lang / nicht in Crayß gezogen / sondern alle Innwohner deß Crayß Geist-vnnd Weltliche bey deß H. Reichs Landfrieden / vnnd gemeinen ordentlichen Rechten solten gelassen: Dann auch zum vierdten / Fürsten vnd Stände dieses Crayses / Geist-vnd Weltliche / in jhren Erb-vnd Wahl Ländern / wider deß H. Reichs Religion-vnd Prophanfrieden / mit Mandaten / Commissionen vnd Visitationen nicht gravirt / am freyen Exercitio der Augspurgischen Confession / in keinerley Weg / oder Praetext verhindert: sondern bey dem allem / sonderlich die Capitula vnd Collegia bey jhren vnstreitigen frey hergebrachten Electionibus vnnd Postulationibus vnbeeinträchtiget gelassen / vnnd samptlichen jhrer Ertz - Stiffter vnd Geistlicher Güter halber in Keyserl. Schutz vnd Protection genommen / vnd deren nicht entsetzt werden. Wie ingleichem zum fünfften / bey deß H. Reichs Constitutionen / jhrer Ordinari Jurisdiction in Geist-vnd Weltlichen Sachen / so wol in den Evangelischen Ertz - Stifftern vnnd andern Geistlichen Gütern / als den Erblanden / vnd ins gemein / bey der Teutschen wolhergebrachten Freyheit / nach deß H. Reichs Ordnung / auch dessen Ordnungen gemässen Rechten / rühiglich verbleiben vnd
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |