Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.auß eigenen Bewegnussen wider sie erkandt / die zur Newerung reichende / vnd wider kundbares Herkommen / vnersucht deß Land fürstens / durch frembde Aepte angemaßte Visitationen der Clöster abgeschafft / vnd Fürsten vnd Stände jhrer Ertzstiffter vnd Geistlichen Güter halden / in Keyserl. Schutz vnd Schirm genommen / vnd deren nicht entsetz werden solten: daß alsdann der Crayß das geworbene Kriegsvolck länger nicht auff den Beynen behalten / sondern bey dem König in Dennemarck / als Crayß Obristen die Verfügung thun wolten / die gantz Armee wider zu licentiren vnd abzuführen. Friedländische Resolution vff die vorgeschlagene Friedens-Mittel. Hierauff haben die Friedländische Abgesandten dieses Inhalts geantwortet: Sie hetteit der Hoffnung gelebt / es würben die Crayß Gesandten zuvorderst der Keys. Majest. auff deroselben Postulata, mit Disarmirung vnb anderm sich der Billichkeit nach zu accommodiren / als deroselben praepostere Maaß vnd Ordnung gegen Jhr. Keys. Erklärung vnd Erbietungen vorzuschreiben sich belieben lassen / weil sie selbsten gute Wissenschafft trügen / ja Weltkündig were / daß Jhr Majest. das Kriegswesen in diesem Crayß nicht angefangen / sondern gegen den starcken Bereitschafften / darzu man im Crayß geschritten / mit Einlosierung deß Keyserlichen Kriegsvolcks notdrünglich verfahren müssen: Bevorab weil Jhr. Keys. M. die würckliche Demonstrirung der Fürsten vnd Stände trewen Devotion / vnd Vollziehung dero Keys. Begehrens / gestalt es je billich / daß die Keys. Hochheit vnd Intention der Fürsten vnd Stände Excusationen vnd Praetensionen vorgezogen würden / erhalten können: Hierumb so hetten die Friedländische Gesandten in jhrer Instruction sich nochmalen ersehen / vnd auß derselben mit beykommende Puncta tanqua media compositionis, jedoch jure & arbitrio addendi & minuendi salvo, dessen Vorbehalts sie sich hiemit per expressum bedingten extrahiren lassen / welch sie dann für jhre Erklärung auff deß Crayß Gesandten Proposita hielten / vnd zu dem Effect neben dieser Schrifft vbergeben theten / mit der Zusag / gleich wie Fürsten vnd Stände deß Keyserl. Schutzes / so wol im Religion vnd Prophan Sachen bißhero genossen / vnd vermög der ergangene Keyserl. Syncerationen / zu Mißtrawen keine Vrsachen gehabt / daß also Jhre Keyserliche Majest. den gantzen Crayß in jhren Schutz vnd Protection gegen würcklicher Trewe vnd Devotion / vnverbrüchlich erhalten würde: jedoch daß Jhre Keyserl. Majest. in Administrirung der Justitz ein freye vngesperrete Hand haben solte. Es waren aber die Postulata deß Hertzogen von Friedland / so mit dieser Schrifft den Nider Sächsischen Gesandten vbergeben worden / dieses Lauts: Zum ersten würde begehrt / daß Jhre Königl. Majest. in Dennemarck neben dero Interessirten deß gantzen Nider-Sächsischen Crayses Fürsten vnd Ständen / jhr geworbenes Kriegsvolck licentirten / auß dem Crayß von deß Reichs Boden abschafften / daß auch solches Volcks Abdanckung / obne Jhr. Keys. Majest. vnd dero getrewen Fürsten vnd Ständen deß Reichs Entgelt vnd Schaden ins Werck gerichtet würde. Dann auch 2. das licentirte Volck weder dem Proscribirten Mansfelder / noch Hertzog Christian bem jüngern zu Braunschweig / oder andern Jhr. Keys. Majest. widerwärtigen / nicht vbergeben / sondern gäntzlich abgeschafft / vnd außm Reich gethan. Vor allen dingen aber 3. der Mansfelder auß deß Reichs vnd Crayß Boden getriben würde. 4. Daß der König in Dennemarck / auch Fürsten vnd Stände deß N. G. Crayses genugsame Versicherung theten / so wol auff dißmal / als ins künfftige / weder mit Raht noch That / vnter was Vorwandt es seyn möchte / gegen Jhr. Keys. M. etwas fürzunehmen / oder deroselben trewen assistirenden Chur: Fürsten vnnd Ständen / jchtwas Feindseliges zuzufügen / viel weniger selbe im geringsten zu offendiren / noch zu molestiren / sondern sich dessen gäntzlich zu enthalten. 5. Daß der Nider Sächsische Crayß dergleichen verdächtige Kriegswerbungen / ohne vorgehende Jhr. Keys. M. Verwilligung einstellen / vnd solchem geworbenen / oder anderwerts dem Crayß zuziehenden Kriegsvolck weder Quartier / Proviandt / Päß / oder andere Vortheil zu lassen / sondern alles dergleichen / darauß alle schädliche Consequentz vnnd Vngelegenheit erfolgen möchten / vnderlassen vnd vermeyden wolten. 6. Da gleich ins künfftig Jhr. K. M. vnd deß Crayses Wolfahrt vnd Notdurfft erfordern thete / mit Keys. Verwilligung etwas Kriegsvolck zu Jhr. Majest. Diensten vnd Crayß Defension anzunehmen / doch solches von dem Crayß geworbenes Volck anders nicht / als zu Defension Jhr. K. Majest. angewendt / mit anderm Keyserl. Kriegsvolck conjungirt / vnd also conjunctis viribus, wohin es die Notdurfft erfordern würde / gebrauchen: keines Wegs aber einigem gehorsamen Reichs-Standt / damit einige Beschwerd noch Vngelegenheit zufügen wolten. 7. Dieweil Weltkündig / wie durch die vnnötige Armigung deß N. S. Crayses / so wol Jhr. K. Majest. als der getrewen assistirenden Chur: Fürsten vnd Ständen deß Reichs in mehr Kriegsverfassung sich zu stellen / ein newe Armada auff die Beyn zu bringen / vnd zu Versicherumg der gehorsamen Stände / ins Reich zu führen gedrungen / auch also bey dieser Kriegs Continuation schweren Vnkosten auffzuwenden verursacht worden / welcher verursachten Vnkosten sie Jhr. Keys. Majest. auch den gehorsamen Chur: Fürsten vnd Ständen / so deßwegen jchtes zu praetendiren hetten / die billiche Erstattung thun solten. 8. Weil dem Hertzog Christian dem ältern zu Braunschweig vnd Lüneburg wegen seiner gegen Jhr. Keys. M. getrewen Devotion vom Denemärckischen vnd Crayß Volck in seinen Ländern vnterschiedliche Graffschafften / als Hoya / Diep holtz / Bruckhaussen occupirt / auch andere in desselben Fürstenthumb gelegene Empter / Stätte / Vestungen / Vogtheyen / Flecken vnd Dörffer eingenommen / oder mit Volck belegt worden / Jhre Keys. M. aber nicht wolte / daß die gehorsame Fürsten vnd Stände / nicht allein vmb jhrer erzeigten Trewe willen / das geringste nicht leyden / sondern auß eigenẽ Bewegnussen wider sie erkandt / die zur Newerung reichende / vnd wider kundbares Herkom̃en / vnersucht deß Land fürstens / durch frembde Aepte angemaßte Visitationen der Clöster abgeschafft / vnd Fürsten vnd Stände jhrer Ertzstiffter vñ Geistlichẽ Güter halden / in Keyserl. Schutz vnd Schirm genommen / vnd deren nicht entsetz werden solten: daß alsdañ der Crayß das geworbene Kriegsvolck länger nicht auff den Beynen behaltẽ / sondern bey dem König in Dennemarck / als Crayß Obristen die Verfügung thun wolten / die gantz Armee wider zu licentirẽ vnd abzuführẽ. Friedländische Resolution vff die vorgeschlagene Friedens-Mittel. Hierauff haben die Friedländische Abgesandtẽ dieses Inhalts geantwortet: Sie hetteit der Hoffnung gelebt / es würben die Crayß Gesandten zuvorderst der Keys. Majest. auff deroselben Postulata, mit Disarmirung vnb anderm sich der Billichkeit nach zu accommodirẽ / als deroselben praeposterè Maaß vnd Ordnung gegen Jhr. Keys. Erklärung vnd Erbietungen vorzuschreiben sich belieben lassen / weil sie selbsten gute Wissenschafft trügen / ja Weltkündig were / daß Jhr Majest. das Kriegswesen in diesem Crayß nicht angefangen / sondern gegen den starcken Bereitschafften / darzu man im Crayß geschritten / mit Einlosierung deß Keyserlichẽ Kriegsvolcks notdrünglich verfahren müssen: Bevorab weil Jhr. Keys. M. die würckliche Demonstrirung der Fürsten vnd Stände trewen Devotion / vnd Vollziehung dero Keys. Begehrens / gestalt es je billich / daß die Keys. Hochheit vnd Intention der Fürsten vnd Stände Excusationen vnd Praetensionen vorgezogen würden / erhalten können: Hierumb so hetten die Friedländische Gesandten in jhrer Instruction sich nochmalen ersehen / vnd auß derselben mit beykommende Puncta tanquá media compositionis, jedoch jure & arbitrio addendi & minuendi salvo, dessen Vorbehalts sie sich hiemit per expressum bedingten extrahiren lassen / welch sie dann für jhre Erklärung auff deß Crayß Gesandtẽ Proposita hielten / vnd zu dem Effect neben dieser Schrifft vbergeben theten / mit der Zusag / gleich wie Fürstẽ vnd Stände deß Keyserl. Schutzes / so wol im Religiõ vnd Prophan Sachen bißhero genossen / vnd vermög der ergangene Keyserl. Syncerationen / zu Mißtrawen keine Vrsachen gehabt / daß also Jhre Keyserliche Majest. den gantzen Crayß in jhren Schutz vnd Protection gegen würcklicher Trewe vnd Devotion / vnverbrüchlich erhalten würde: jedoch daß Jhre Keyserl. Majest. in Administrirung der Justitz ein freye vngesperrete Hand habẽ solte. Es waren aber die Postulata deß Hertzogẽ von Friedland / so mit dieser Schrifft den Nider Sächsischen Gesandten vbergebẽ worden / dieses Lauts: Zum ersten würde begehrt / daß Jhre Königl. Majest. in Dennemarck neben dero Interessirten deß gantzen Nider-Sächsischen Crayses Fürsten vnd Ständen / jhr geworbenes Kriegsvolck licentirten / auß dem Crayß von deß Reichs Boden abschafften / daß auch solches Volcks Abdanckung / obne Jhr. Keys. Majest. vnd dero getrewen Fürsten vnd Ständẽ deß Reichs Entgelt vnd Schaden ins Werck gerichtet würde. Dann auch 2. das licentirte Volck weder dem Proscribirtẽ Mansfelder / noch Hertzog Christian bem jüngern zu Braunschweig / oder andern Jhr. Keys. Majest. widerwärtigẽ / nicht vbergeben / sondern gäntzlich abgeschafft / vnd außm Reich gethã. Vor allen dingen aber 3. der Mansfelder auß deß Reichs vnd Crayß Boden getriben würde. 4. Daß der König in Dennemarck / auch Fürsten vnd Stände deß N. G. Crayses genugsame Versicherung theten / so wol auff dißmal / als ins künfftige / weder mit Raht noch That / vnter was Vorwandt es seyn möchte / gegen Jhr. Keys. M. etwas fürzunehmen / oder deroselben trewen assistirenden Chur: Fürsten vnnd Ständen / jchtwas Feindseliges zuzufügen / viel weniger selbe im geringsten zu offendiren / noch zu molestiren / sondern sich dessen gäntzlich zu enthalten. 5. Daß der Nider Sächsische Crayß dergleichen verdächtige Kriegswerbungen / ohne vorgehende Jhr. Keys. M. Verwilligung einstellen / vnd solchem geworbenen / oder anderwerts dem Crayß zuziehenden Kriegsvolck weder Quartier / Proviandt / Päß / oder andere Vortheil zu lassen / sondern alles dergleichen / darauß alle schädliche Consequentz vnnd Vngelegenheit erfolgen möchten / vnderlassen vnd vermeyden wolten. 6. Da gleich ins künfftig Jhr. K. M. vnd deß Crayses Wolfahrt vnd Notdurfft erfordern thete / mit Keys. Verwilligung etwas Kriegsvolck zu Jhr. Majest. Diensten vnd Crayß Defension anzunehmen / doch solches von dem Crayß geworbenes Volck anders nicht / als zu Defension Jhr. K. Majest. angewendt / mit anderm Keyserl. Kriegsvolck conjungirt / vnd also conjunctis viribus, wohin es die Notdurfft erfordern würde / gebrauchẽ: keines Wegs aber einigem gehorsamen Reichs-Standt / damit einige Beschwerd noch Vngelegenheit zufügen wolten. 7. Dieweil Weltkündig / wie durch die vnnötige Armigung deß N. S. Crayses / so wol Jhr. K. Majest. als der getrewen assistirenden Chur: Fürsten vnd Ständen deß Reichs in mehr Kriegsverfassung sich zu stellen / ein newe Armada auff die Beyn zu bringen / vnd zu Versicherumg der gehorsamen Stände / ins Reich zu führen gedrungen / auch also bey dieser Kriegs Continuation schweren Vnkosten auffzuwenden verursacht worden / welcher verursachten Vnkosten sie Jhr. Keys. Majest. auch den gehorsamen Chur: Fürsten vnd Ständen / so deßwegen jchtes zu praetendiren hetten / die billiche Erstattung thun solten. 8. Weil dem Hertzog Christian dem ältern zu Braunschweig vnd Lüneburg wegen seiner gegen Jhr. Keys. M. getrewen Devotion vom Denemärckischen vnd Crayß Volck in seinen Ländern vnterschiedliche Graffschafften / als Hoya / Diep holtz / Bruckhaussen occupirt / auch andere in desselben Fürstenthumb gelegene Empter / Stätte / Vestungen / Vogtheyen / Fleckẽ vnd Dörffer eingenommen / oder mit Volck belegt worden / Jhre Keys. M. aber nicht wolte / daß die gehorsame Fürsten vnd Stände / nicht allein vmb jhrer erzeigten Trewe willen / das geringste nicht leyden / sondern <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1131" n="1004"/> auß eigenẽ Bewegnussen wider sie erkandt / die zur Newerung reichende / vnd wider kundbares Herkom̃en / vnersucht deß Land fürstens / durch frembde Aepte angemaßte Visitationen der Clöster abgeschafft / vnd Fürsten vnd Stände jhrer Ertzstiffter vñ Geistlichẽ Güter halden / in Keyserl. Schutz vnd Schirm genommen / vnd deren nicht entsetz werden solten: daß alsdañ der Crayß das geworbene Kriegsvolck länger nicht auff den Beynen behaltẽ / sondern bey dem König in Dennemarck / als Crayß Obristen die Verfügung thun wolten / die gantz Armee wider zu licentirẽ vnd abzuführẽ.</p> <p><note place="left"> Friedländische Resolution vff die vorgeschlagene Friedens-Mittel.</note> Hierauff haben die Friedländische Abgesandtẽ dieses Inhalts geantwortet: Sie hetteit der Hoffnung gelebt / es würben die Crayß Gesandten zuvorderst der Keys. Majest. auff deroselben Postulata, mit Disarmirung vnb anderm sich der Billichkeit nach zu accommodirẽ / als deroselben praeposterè Maaß vnd Ordnung gegen Jhr. Keys. Erklärung vnd Erbietungen vorzuschreiben sich belieben lassen / weil sie selbsten gute Wissenschafft trügen / ja Weltkündig were / daß Jhr Majest. das Kriegswesen in diesem Crayß nicht angefangen / sondern gegen den starcken Bereitschafften / darzu man im Crayß geschritten / mit Einlosierung deß Keyserlichẽ Kriegsvolcks notdrünglich verfahren müssen: Bevorab weil Jhr. Keys. M. die würckliche Demonstrirung der Fürsten vnd Stände trewen Devotion / vnd Vollziehung dero Keys. Begehrens / gestalt es je billich / daß die Keys. Hochheit vnd Intention der Fürsten vnd Stände Excusationen vnd Praetensionen vorgezogen würden / erhalten können: Hierumb so hetten die Friedländische Gesandten in jhrer Instruction sich nochmalen ersehen / vnd auß derselben mit beykommende Puncta tanquá media compositionis, jedoch jure & arbitrio addendi & minuendi salvo, dessen Vorbehalts sie sich hiemit per expressum bedingten extrahiren lassen / welch sie dann für jhre Erklärung auff deß Crayß Gesandtẽ Proposita hielten / vnd zu dem Effect neben dieser Schrifft vbergeben theten / mit der Zusag / gleich wie Fürstẽ vnd Stände deß Keyserl. Schutzes / so wol im Religiõ vnd Prophan Sachen bißhero genossen / vnd vermög der ergangene Keyserl. Syncerationen / zu Mißtrawen keine Vrsachen gehabt / daß also Jhre Keyserliche Majest. den gantzen Crayß in jhren Schutz vnd Protection gegen würcklicher Trewe vnd Devotion / vnverbrüchlich erhalten würde: jedoch daß Jhre Keyserl. Majest. in Administrirung der Justitz ein freye vngesperrete Hand habẽ solte.</p> <p>Es waren aber die Postulata deß Hertzogẽ von Friedland / so mit dieser Schrifft den Nider Sächsischen Gesandten vbergebẽ worden / dieses Lauts:</p> <p>Zum ersten würde begehrt / daß Jhre Königl. Majest. in Dennemarck neben dero Interessirten deß gantzen Nider-Sächsischen Crayses Fürsten vnd Ständen / jhr geworbenes Kriegsvolck licentirten / auß dem Crayß von deß Reichs Boden abschafften / daß auch solches Volcks Abdanckung / obne Jhr. Keys. Majest. vnd dero getrewen Fürsten vnd Ständẽ deß Reichs Entgelt vnd Schaden ins Werck gerichtet würde.</p> <p>Dann auch 2. das licentirte Volck weder dem Proscribirtẽ Mansfelder / noch Hertzog Christian bem jüngern zu Braunschweig / oder andern Jhr. Keys. Majest. widerwärtigẽ / nicht vbergeben / sondern gäntzlich abgeschafft / vnd außm Reich gethã.</p> <p>Vor allen dingen aber 3. der Mansfelder auß deß Reichs vnd Crayß Boden getriben würde.</p> <p>4. Daß der König in Dennemarck / auch Fürsten vnd Stände deß N. G. Crayses genugsame Versicherung theten / so wol auff dißmal / als ins künfftige / weder mit Raht noch That / vnter was Vorwandt es seyn möchte / gegen Jhr. Keys. M. etwas fürzunehmen / oder deroselben trewen assistirenden Chur: Fürsten vnnd Ständen / jchtwas Feindseliges zuzufügen / viel weniger selbe im geringsten zu offendiren / noch zu molestiren / sondern sich dessen gäntzlich zu enthalten.</p> <p>5. Daß der Nider Sächsische Crayß dergleichen verdächtige Kriegswerbungen / ohne vorgehende Jhr. Keys. M. Verwilligung einstellen / vnd solchem geworbenen / oder anderwerts dem Crayß zuziehenden Kriegsvolck weder Quartier / Proviandt / Päß / oder andere Vortheil zu lassen / sondern alles dergleichen / darauß alle schädliche Consequentz vnnd Vngelegenheit erfolgen möchten / vnderlassen vnd vermeyden wolten.</p> <p>6. Da gleich ins künfftig Jhr. K. M. vnd deß Crayses Wolfahrt vnd Notdurfft erfordern thete / mit Keys. Verwilligung etwas Kriegsvolck zu Jhr. Majest. Diensten vnd Crayß Defension anzunehmen / doch solches von dem Crayß geworbenes Volck anders nicht / als zu Defension Jhr. K. Majest. angewendt / mit anderm Keyserl. Kriegsvolck conjungirt / vnd also conjunctis viribus, wohin es die Notdurfft erfordern würde / gebrauchẽ: keines Wegs aber einigem gehorsamen Reichs-Standt / damit einige Beschwerd noch Vngelegenheit zufügen wolten.</p> <p>7. Dieweil Weltkündig / wie durch die vnnötige Armigung deß N. S. Crayses / so wol Jhr. K. Majest. als der getrewen assistirenden Chur: Fürsten vnd Ständen deß Reichs in mehr Kriegsverfassung sich zu stellen / ein newe Armada auff die Beyn zu bringen / vnd zu Versicherumg der gehorsamen Stände / ins Reich zu führen gedrungen / auch also bey dieser Kriegs Continuation schweren Vnkosten auffzuwenden verursacht worden / welcher verursachten Vnkosten sie Jhr. Keys. Majest. auch den gehorsamen Chur: Fürsten vnd Ständen / so deßwegen jchtes zu praetendiren hetten / die billiche Erstattung thun solten.</p> <p>8. Weil dem Hertzog Christian dem ältern zu Braunschweig vnd Lüneburg wegen seiner gegen Jhr. Keys. M. getrewen Devotion vom Denemärckischen vnd Crayß Volck in seinen Ländern vnterschiedliche Graffschafften / als Hoya / Diep holtz / Bruckhaussen occupirt / auch andere in desselben Fürstenthumb gelegene Empter / Stätte / Vestungen / Vogtheyen / Fleckẽ vnd Dörffer eingenommen / oder mit Volck belegt worden / Jhre Keys. M. aber nicht wolte / daß die gehorsame Fürsten vnd Stände / nicht allein vmb jhrer erzeigten Trewe willen / das geringste nicht leyden / sondern </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1004/1131]
auß eigenẽ Bewegnussen wider sie erkandt / die zur Newerung reichende / vnd wider kundbares Herkom̃en / vnersucht deß Land fürstens / durch frembde Aepte angemaßte Visitationen der Clöster abgeschafft / vnd Fürsten vnd Stände jhrer Ertzstiffter vñ Geistlichẽ Güter halden / in Keyserl. Schutz vnd Schirm genommen / vnd deren nicht entsetz werden solten: daß alsdañ der Crayß das geworbene Kriegsvolck länger nicht auff den Beynen behaltẽ / sondern bey dem König in Dennemarck / als Crayß Obristen die Verfügung thun wolten / die gantz Armee wider zu licentirẽ vnd abzuführẽ.
Hierauff haben die Friedländische Abgesandtẽ dieses Inhalts geantwortet: Sie hetteit der Hoffnung gelebt / es würben die Crayß Gesandten zuvorderst der Keys. Majest. auff deroselben Postulata, mit Disarmirung vnb anderm sich der Billichkeit nach zu accommodirẽ / als deroselben praeposterè Maaß vnd Ordnung gegen Jhr. Keys. Erklärung vnd Erbietungen vorzuschreiben sich belieben lassen / weil sie selbsten gute Wissenschafft trügen / ja Weltkündig were / daß Jhr Majest. das Kriegswesen in diesem Crayß nicht angefangen / sondern gegen den starcken Bereitschafften / darzu man im Crayß geschritten / mit Einlosierung deß Keyserlichẽ Kriegsvolcks notdrünglich verfahren müssen: Bevorab weil Jhr. Keys. M. die würckliche Demonstrirung der Fürsten vnd Stände trewen Devotion / vnd Vollziehung dero Keys. Begehrens / gestalt es je billich / daß die Keys. Hochheit vnd Intention der Fürsten vnd Stände Excusationen vnd Praetensionen vorgezogen würden / erhalten können: Hierumb so hetten die Friedländische Gesandten in jhrer Instruction sich nochmalen ersehen / vnd auß derselben mit beykommende Puncta tanquá media compositionis, jedoch jure & arbitrio addendi & minuendi salvo, dessen Vorbehalts sie sich hiemit per expressum bedingten extrahiren lassen / welch sie dann für jhre Erklärung auff deß Crayß Gesandtẽ Proposita hielten / vnd zu dem Effect neben dieser Schrifft vbergeben theten / mit der Zusag / gleich wie Fürstẽ vnd Stände deß Keyserl. Schutzes / so wol im Religiõ vnd Prophan Sachen bißhero genossen / vnd vermög der ergangene Keyserl. Syncerationen / zu Mißtrawen keine Vrsachen gehabt / daß also Jhre Keyserliche Majest. den gantzen Crayß in jhren Schutz vnd Protection gegen würcklicher Trewe vnd Devotion / vnverbrüchlich erhalten würde: jedoch daß Jhre Keyserl. Majest. in Administrirung der Justitz ein freye vngesperrete Hand habẽ solte.
Friedländische Resolution vff die vorgeschlagene Friedens-Mittel. Es waren aber die Postulata deß Hertzogẽ von Friedland / so mit dieser Schrifft den Nider Sächsischen Gesandten vbergebẽ worden / dieses Lauts:
Zum ersten würde begehrt / daß Jhre Königl. Majest. in Dennemarck neben dero Interessirten deß gantzen Nider-Sächsischen Crayses Fürsten vnd Ständen / jhr geworbenes Kriegsvolck licentirten / auß dem Crayß von deß Reichs Boden abschafften / daß auch solches Volcks Abdanckung / obne Jhr. Keys. Majest. vnd dero getrewen Fürsten vnd Ständẽ deß Reichs Entgelt vnd Schaden ins Werck gerichtet würde.
Dann auch 2. das licentirte Volck weder dem Proscribirtẽ Mansfelder / noch Hertzog Christian bem jüngern zu Braunschweig / oder andern Jhr. Keys. Majest. widerwärtigẽ / nicht vbergeben / sondern gäntzlich abgeschafft / vnd außm Reich gethã.
Vor allen dingen aber 3. der Mansfelder auß deß Reichs vnd Crayß Boden getriben würde.
4. Daß der König in Dennemarck / auch Fürsten vnd Stände deß N. G. Crayses genugsame Versicherung theten / so wol auff dißmal / als ins künfftige / weder mit Raht noch That / vnter was Vorwandt es seyn möchte / gegen Jhr. Keys. M. etwas fürzunehmen / oder deroselben trewen assistirenden Chur: Fürsten vnnd Ständen / jchtwas Feindseliges zuzufügen / viel weniger selbe im geringsten zu offendiren / noch zu molestiren / sondern sich dessen gäntzlich zu enthalten.
5. Daß der Nider Sächsische Crayß dergleichen verdächtige Kriegswerbungen / ohne vorgehende Jhr. Keys. M. Verwilligung einstellen / vnd solchem geworbenen / oder anderwerts dem Crayß zuziehenden Kriegsvolck weder Quartier / Proviandt / Päß / oder andere Vortheil zu lassen / sondern alles dergleichen / darauß alle schädliche Consequentz vnnd Vngelegenheit erfolgen möchten / vnderlassen vnd vermeyden wolten.
6. Da gleich ins künfftig Jhr. K. M. vnd deß Crayses Wolfahrt vnd Notdurfft erfordern thete / mit Keys. Verwilligung etwas Kriegsvolck zu Jhr. Majest. Diensten vnd Crayß Defension anzunehmen / doch solches von dem Crayß geworbenes Volck anders nicht / als zu Defension Jhr. K. Majest. angewendt / mit anderm Keyserl. Kriegsvolck conjungirt / vnd also conjunctis viribus, wohin es die Notdurfft erfordern würde / gebrauchẽ: keines Wegs aber einigem gehorsamen Reichs-Standt / damit einige Beschwerd noch Vngelegenheit zufügen wolten.
7. Dieweil Weltkündig / wie durch die vnnötige Armigung deß N. S. Crayses / so wol Jhr. K. Majest. als der getrewen assistirenden Chur: Fürsten vnd Ständen deß Reichs in mehr Kriegsverfassung sich zu stellen / ein newe Armada auff die Beyn zu bringen / vnd zu Versicherumg der gehorsamen Stände / ins Reich zu führen gedrungen / auch also bey dieser Kriegs Continuation schweren Vnkosten auffzuwenden verursacht worden / welcher verursachten Vnkosten sie Jhr. Keys. Majest. auch den gehorsamen Chur: Fürsten vnd Ständen / so deßwegen jchtes zu praetendiren hetten / die billiche Erstattung thun solten.
8. Weil dem Hertzog Christian dem ältern zu Braunschweig vnd Lüneburg wegen seiner gegen Jhr. Keys. M. getrewen Devotion vom Denemärckischen vnd Crayß Volck in seinen Ländern vnterschiedliche Graffschafften / als Hoya / Diep holtz / Bruckhaussen occupirt / auch andere in desselben Fürstenthumb gelegene Empter / Stätte / Vestungen / Vogtheyen / Fleckẽ vnd Dörffer eingenommen / oder mit Volck belegt worden / Jhre Keys. M. aber nicht wolte / daß die gehorsame Fürsten vnd Stände / nicht allein vmb jhrer erzeigten Trewe willen / das geringste nicht leyden / sondern
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