Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Handen / in welchen die Jesuiten schreiben vnd rathen helffen / wie auch vorgedacht / jetzt were Zeit / das Königreich Böhmen zu vberziehen / sie vmb die Majestätbrieff / Freyheiten vnd priuilegia zu bringen: Endlich daß auch auff offentlichen Cantzeln die Religionsverwandte zu wider den Majestätbrieff / angetastet/vnnd allerhand Aufflagen vnd Schmähungen jhnen begegneten. Daß aber nun diese vnd andere Beschwerlichkeiten nichts anders als Religions turbationes vnnd Verfolgungen weren / hetten Fürsten vnnd Stände nach jhren Pflichten anders nit befinden können / vnd gebe jhnen mit wenig Kummer / daß solche schwere Verhinderungen der Religion / vnd derer freyen Vbung / von Jhrer Keys. Maj. Räthen nit wolten für Religions Sachen vnd Betrangnussen erkennet vnd gehalten werden: worauß dann erschiene / daß die Stände in Böheimb sub vtraque nit vnbillich jhren Betrang der Religion anzögen / vnd solche den Fried vnd Religionsgehässigen Räthen zu schrieben. Vnd könte nunmehr nicht verneinet werden / sondern es were klar vnd offenbar / das Kirchen zerschleiffen / vmb Auffrichtung der Kirchen vnd Vbung deß exercitii Religionis die Leut mit Gefängnuß zu straffen / die Schlüssel zu den Kirchen abzufordern / vnd dergleichen mehr / anders nichts als Religionsbeschwerungen weren: welches alles nunmehr auch dahero erweißlich / daß die Stände in Böhmen vor Gott / Jhrer Keys. Maj. vnd der gantzen Welt bethewreten / daß sie Jhrer Key. Maj. vnd gehorsame Vnderthanen verbleiben wolten / vnd bey derselben Gut vnd Blut zu zusetzen / wann jhnen nur Assecuration in puncto Religionis erfolgete. Dannenhero weil sie keine Weltliche vnd Politische Sachen vnd praetensiones vorgeben / sondern allein vmb Assecuration (die Jhrer Keys. Maj. zu vollziehen gar nit schwer) anhielten / hetten Jh. K. Maj. vmb so viel mehr zu erkennen / daß es den Ständen allein vmb die Religion vnd derselben Sicherung zuthun. Gleich vnd ebenmässige Beschaffenheit hette es fürs ander mit den Beschwerden / so Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession in puncto Religionis die Zeit hero erlitten / vnd fast bey allen Absendungen Jhrer Key. M. vorgetragen vnd vmb Remedirung gebetten / wie dann solcher Deductionen / Klagen vnd Schrifften der Schlesischen Expedition genugsamb zu befinden / vnd derowegen vnnöthig / solche allhie widerumb zu erholen. Vnd hetten Fürsten vnd Stände jederzeit der Zuversicht gelebet / daß demselben durch eine dem Majestätbrieff gemässe Resolution hette sollen abgeholffen werden. Daß nun aber diesen Religionsbeschwerden nit allein nit abgeholffen / sondern noch / was hinc inde für Turbationen ergangen / gebillichet worden / were auß Jhrer Keys. May. newlich ergangener Resolution mit mehrerm zu befinden. Dann fürs erste würde in solcher Resolution auff ein blosse Assertion deß Catholischen Parts / die Religions-Sachen für einen Politischen Exceß angenommen. Vors ander würde das gantz negociun Religionis nit auff den Buchstaben deß Majestätbrieffs fundiret / sondern auff Bericht der Commissarten / vnd auff Jhrer Key. Maj. darauff erfolgende Resolution. Da doch J. Keys. Maj. sich aller Befehl / Rescript / Commissionen / Resolutionen gantz begeben / vnd dieselbe annulliret. So were auch jederzeit für ein sonders Lands Grauamen gehalten worden / daß man commissiones angesetzet / nach Hoff berichtet / vnd darauff offters gantz beschwerliche Resolutiones außgebracht: welches auch Keyser Rudolphus abzustellen sich erkläret / in vnderschiedenen Resolutionen: wie in gleichem jetztregierende Keys. Maj. Vnd begreiffe der Majestätbrieff klar diese Wort; Auff daß niemanden hieran etwas verhinderliches seyn möge / so thun wir hiermit alle Befelch vnd Mandata gäntzlich auffheben vnd cassiren. Vnd widerumb: Wann wider solchen Religionsfrieden vnd die Assecuration / einige Befelch oder etwas dergleichen / so dessen geringste Verhinderung vervrsachen möchte / außgienge / solte solches vnkräfftig seyn. Vors dritte würde auch für grausam erachtet / wann eines Orts Hauptmann / da er gleich Catholisch / Jhrer Keys. May. die Beschaffenheit (so doch den Religionszwang concernirte) berichtete / daß auch darauff schwere Execution erfolgete / die Leut ins Elend verjagt vnd verderbet würden. Fürs vierdte wolte der Majestätbrieff dahin gezogen werden / daß man sehen müste auff das ius patronatus, welches doch so hell vnd deutlich in dem Majestätbrieff aller Ort auffgehaben. Es wolte auch zum Fünfften ein Respect auff den loci ordinarium implicite eingeführet werden / welchen doch Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession niemalen das wenigste einraumen wollen. Endlichen würde auch auff der Catholischen Obrigkeit Bericht mehr / als auff den Majestätbrieff gesehen / da doch die Religions grauamina fürnemlich auff dem bestünden / daß der Majestätbrieff für recht vnd billich außgesetzt / daß aller Ort vnder Geistlicher vnd Weltlicher Obrigkeit Kirchen zu bawen den Vnderthanen Augspurgischer Confession zulässig / daß auch aller Orthen in Schlesien wegen der Religion die Leut / wie von Emptern / also auch von Bürger-vnd Meister Rechten nicht außzuschliessen / weil solches zu Vnterdruckung vnd Vertilgung der Augspurgischen Confessionverwandten gelangete / da doch selbigen der Majestätbrieffan allen Orten ein freyes exercitium jhrer Religion mit predigen vnd anderm Gottesdienst vnverhindert zu liesse. Vnd könten hiergegen keine priuilegia, welche vor dem Majestätbrieff die Catholischen außgebracht / angezogen werden / weil alle solche colores, die zur Turbation der Religion Augspurgischer Confession dieneten in dem Majestätbrieff gantz abgeschnitten / wie dann auch den jenigen / denen die Kirchen seithero dem ergangenen Majestätbrieff gesperret worden / solche billich widerumb eröffnet / vnd das Religionwesen in vorigen Stand gerichtet werden solte. Es würden aber diese Puncten in Jhrer Majest. Resolution vbergangen / vnd das gantze Religionwesen theils auff dilationes, theils auff vnzulässige commissiones, theils auff Par- Handen / in welchen die Jesuiten schreiben vnd rathen helffen / wie auch vorgedacht / jetzt were Zeit / das Königreich Böhmen zu vberziehen / sie vmb die Majestätbrieff / Freyheiten vnd priuilegia zu bringen: Endlich daß auch auff offentlichen Cantzeln die Religionsverwãdte zu wider dẽ Majestätbrieff / angetastet/vnnd allerhand Aufflagen vnd Schmähungen jhnen begegneten. Daß aber nun diese vñ andere Beschwerlichkeiten nichts anders als Religions turbationes vnnd Verfolgungen weren / hetten Fürsten vnnd Stände nach jhren Pflichten anders nit befinden können / vñ gebe jhnen mit wenig Kummer / daß solche schwere Verhinderungẽ der Religion / vñ derer freyen Vbung / von Jhrer Keys. Maj. Räthen nit wolten für Religions Sachen vñ Betrangnussen erkennet vnd gehalten werden: worauß dann erschiene / daß die Stände in Böheimb sub vtraque nit vnbillich jhren Betrang der Religion anzögen / vnd solche den Fried vnd Religionsgehässigen Räthen zu schrieben. Vnd könte nunmehr nicht verneinet werden / sondern es were klar vnd offenbar / das Kirchen zerschleiffen / vmb Auffrichtung der Kirchen vnd Vbung deß exercitii Religionis die Leut mit Gefängnuß zu straffen / die Schlüssel zu den Kirchen abzufordern / vnd dergleichen mehr / anders nichts als Religionsbeschwerungen weren: welches alles nunmehr auch dahero erweißlich / daß die Stände in Böhmen vor Gott / Jhrer Keys. Maj. vnd der gantzen Welt bethewreten / daß sie Jhrer Key. Maj. vnd gehorsame Vnderthanen verbleiben wolten / vnd bey derselben Gut vnd Blut zu zusetzen / wann jhnen nur Assecuration in puncto Religionis erfolgete. Dannenhero weil sie keine Weltliche vnd Politische Sachen vnd praetensiones vorgebẽ / sondern allein vmb Assecuration (die Jhrer Keys. Maj. zu vollziehen gar nit schwer) anhielten / hetten Jh. K. Maj. vmb so viel mehr zu erkennen / daß es den Ständen allein vmb die Religion vnd derselben Sicherung zuthun. Gleich vnd ebenmässige Beschaffenheit hette es fürs ander mit den Beschwerden / so Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession in puncto Religionis die Zeit hero erlitten / vnd fast bey allen Absendungen Jhrer Key. M. vorgetragen vnd vmb Remedirung gebetten / wie dann solcher Deductionen / Klagen vnd Schrifften der Schlesischen Expedition genugsamb zu befinden / vnd derowegen vnnöthig / solche allhie widerumb zu erholen. Vnd hetten Fürsten vnd Stände jederzeit der Zuversicht gelebet / daß demselben durch eine dem Majestätbrieff gemässe Resolution hette sollen abgeholffen werden. Daß nun aber diesen Religionsbeschwerden nit allein nit abgeholffen / sondern noch / was hinc inde für Turbationẽ ergangen / gebillichet wordẽ / were auß Jhrer Keys. May. newlich ergangener Resolution mit mehrerm zu befinden. Dañ fürs erste würde in solcher Resolution auff ein blosse Assertion deß Catholischen Parts / die Religions-Sachen für einẽ Politischen Exceß angenom̃en. Vors ander würde das gantz negociũ Religionis nit auff den Buchstaben deß Majestätbrieffs fundiret / sondern auff Bericht der Com̃issarten / vnd auff Jhrer Key. Maj. darauff erfolgende Resolution. Da doch J. Keys. Maj. sich aller Befehl / Rescript / Commissionen / Resolutionen gantz begebẽ / vñ dieselbe annulliret. So were auch jederzeit für ein sonders Lands Grauamen gehalten worden / daß man commissiones angesetzet / nach Hoff berichtet / vnd darauff offters gantz beschwerliche Resolutiones außgebracht: welches auch Keyser Rudolphus abzustellen sich erkläret / in vnderschiedenen Resolutionen: wie in gleichem jetztregierende Keys. Maj. Vnd begreiffe der Majestätbrieff klar diese Wort; Auff daß niemanden hieran etwas verhinderliches seyn möge / so thun wir hiermit alle Befelch vnd Mandata gäntzlich auffheben vnd cassiren. Vnd widerumb: Wañ wider solchen Religionsfrieden vnd die Assecuration / einige Befelch oder etwas dergleichen / so dessen geringste Verhinderung vervrsachen möchte / außgienge / solte solches vnkräfftig seyn. Vors dritte würde auch für grausam erachtet / wann eines Orts Hauptmann / da er gleich Catholisch / Jhrer Keys. May. die Beschaffenheit (so doch den Religionszwang concernirte) berichtete / daß auch darauff schwere Execution erfolgete / die Leut ins Elend verjagt vnd verderbet würden. Fürs vierdte wolte der Majestätbrieff dahin gezogen werden / daß man sehen müste auff das ius patronatus, welches doch so hell vnd deutlich in dem Majestätbrieff aller Ort auffgehaben. Es wolte auch zum Fünfften ein Respect auff den loci ordinarium implicite eingeführet werden / welchen doch Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession niemalen das wenigste einraumen wollen. Endlichen würde auch auff der Catholischen Obrigkeit Bericht mehr / als auff den Majestätbrieff gesehẽ / da doch die Religions grauamina fürnemlich auff dem bestünden / daß der Majestätbrieff für recht vnd billich außgesetzt / daß aller Ort vnder Geistlicher vnd Weltlicher Obrigkeit Kirchen zu bawen den Vnderthanen Augspurgischer Confession zulässig / daß auch aller Orthen in Schlesien wegen der Religion die Leut / wie von Emptern / also auch von Bürger-vñ Meister Rechten nicht außzuschliessen / weil solches zu Vnterdruckung vnd Vertilgung der Augspurgischen Confessionverwandten gelangete / da doch selbigẽ der Majestätbrieffan allen Orten ein freyes exercitium jhrer Religion mit predigen vnd anderm Gottesdienst vnverhindert zu liesse. Vnd könten hiergegen keine priuilegia, welche vor dem Majestätbrieff die Catholischen außgebracht / angezogen werden / weil alle solche colores, die zur Turbation der Religion Augspurgischer Confession dieneten in dem Majestätbrieff gantz abgeschnitten / wie dann auch den jenigen / denen die Kirchen seithero dem ergangenen Majestätbrieff gesperret worden / solche billich widerumb eröffnet / vnd das Religionwesen in vorigen Stand gerichtet werden solte. Es würden aber diese Puncten in Jhrer Majest. Resolution vbergangen / vnd das gantze Religionwesen theils auff dilationes, theils auff vnzulässige commissiones, theils auff Par- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0112" n="75"/> Handen / in welchen die Jesuiten schreiben vnd rathen helffen / wie auch vorgedacht / jetzt were Zeit / das Königreich Böhmen zu vberziehen / sie vmb die Majestätbrieff / Freyheiten vnd priuilegia zu bringen: Endlich daß auch auff offentlichen Cantzeln die Religionsverwãdte zu wider dẽ Majestätbrieff / angetastet/vnnd allerhand Aufflagen vnd Schmähungen jhnen begegneten. Daß aber nun diese vñ andere Beschwerlichkeiten nichts anders als Religions turbationes vnnd Verfolgungen weren / hetten Fürsten vnnd Stände nach jhren Pflichten anders nit befinden können / vñ gebe jhnen mit wenig Kummer / daß solche schwere Verhinderungẽ der Religion / vñ derer freyen Vbung / von Jhrer Keys. Maj. Räthen nit wolten für Religions Sachen vñ Betrangnussen erkennet vnd gehalten werden: worauß dann erschiene / daß die Stände in Böheimb sub vtraque nit vnbillich jhren Betrang der Religion anzögen / vnd solche den Fried vnd Religionsgehässigen Räthen zu schrieben. Vnd könte nunmehr nicht verneinet werden / sondern es were klar vnd offenbar / das Kirchen zerschleiffen / vmb Auffrichtung der Kirchen vnd Vbung deß exercitii Religionis die Leut mit Gefängnuß zu straffen / die Schlüssel zu den Kirchen abzufordern / vnd dergleichen mehr / anders nichts als Religionsbeschwerungen weren: welches alles nunmehr auch dahero erweißlich / daß die Stände in Böhmen vor Gott / Jhrer Keys. Maj. vnd der gantzen Welt bethewreten / daß sie Jhrer Key. Maj. vnd gehorsame Vnderthanen verbleiben wolten / vnd bey derselben Gut vnd Blut zu zusetzen / wann jhnen nur Assecuration in puncto Religionis erfolgete. Dannenhero weil sie keine Weltliche vnd Politische Sachen vnd praetensiones vorgebẽ / sondern allein vmb Assecuration (die Jhrer Keys. Maj. zu vollziehen gar nit schwer) anhielten / hetten Jh. K. Maj. vmb so viel mehr zu erkennen / daß es den Ständen allein vmb die Religion vnd derselben Sicherung zuthun. Gleich vnd ebenmässige Beschaffenheit hette es fürs ander mit den Beschwerden / so Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession in puncto Religionis die Zeit hero erlitten / vnd fast bey allen Absendungen Jhrer Key. M. vorgetragen vnd vmb Remedirung gebetten / wie dann solcher Deductionen / Klagen vnd Schrifften der Schlesischen Expedition genugsamb zu befinden / vnd derowegen vnnöthig / solche allhie widerumb zu erholen. Vnd hetten Fürsten vnd Stände jederzeit der Zuversicht gelebet / daß demselben durch eine dem Majestätbrieff gemässe Resolution hette sollen abgeholffen werden.</p> <p>Daß nun aber diesen Religionsbeschwerden nit allein nit abgeholffen / sondern noch / was hinc inde für Turbationẽ ergangen / gebillichet wordẽ / were auß Jhrer Keys. May. newlich ergangener Resolution mit mehrerm zu befinden. Dañ fürs erste würde in solcher Resolution auff ein blosse Assertion deß Catholischen Parts / die Religions-Sachen für einẽ Politischen Exceß angenom̃en. Vors ander würde das gantz negociũ Religionis nit auff den Buchstaben deß Majestätbrieffs fundiret / sondern auff Bericht der Com̃issarten / vnd auff Jhrer Key. Maj. darauff erfolgende Resolution. Da doch J. Keys. Maj. sich aller Befehl / Rescript / Commissionen / Resolutionen gantz begebẽ / vñ dieselbe annulliret. So were auch jederzeit für ein sonders Lands Grauamen gehalten worden / daß man commissiones angesetzet / nach Hoff berichtet / vnd darauff offters gantz beschwerliche Resolutiones außgebracht: welches auch Keyser Rudolphus abzustellen sich erkläret / in vnderschiedenen Resolutionen: wie in gleichem jetztregierende Keys. Maj. Vnd begreiffe der Majestätbrieff klar diese Wort; Auff daß niemanden hieran etwas verhinderliches seyn möge / so thun wir hiermit alle Befelch vnd Mandata gäntzlich auffheben vnd cassiren. Vnd widerumb: Wañ wider solchen Religionsfrieden vnd die Assecuration / einige Befelch oder etwas dergleichen / so dessen geringste Verhinderung vervrsachen möchte / außgienge / solte solches vnkräfftig seyn.</p> <p>Vors dritte würde auch für grausam erachtet / wann eines Orts Hauptmann / da er gleich Catholisch / Jhrer Keys. May. die Beschaffenheit (so doch den Religionszwang concernirte) berichtete / daß auch darauff schwere Execution erfolgete / die Leut ins Elend verjagt vnd verderbet würden.</p> <p>Fürs vierdte wolte der Majestätbrieff dahin gezogen werden / daß man sehen müste auff das ius patronatus, welches doch so hell vnd deutlich in dem Majestätbrieff aller Ort auffgehaben.</p> <p>Es wolte auch zum Fünfften ein Respect auff den loci ordinarium implicite eingeführet werden / welchen doch Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession niemalen das wenigste einraumen wollen. Endlichen würde auch auff der Catholischen Obrigkeit Bericht mehr / als auff den Majestätbrieff gesehẽ / da doch die Religions grauamina fürnemlich auff dem bestünden / daß der Majestätbrieff für recht vnd billich außgesetzt / daß aller Ort vnder Geistlicher vnd Weltlicher Obrigkeit Kirchen zu bawen den Vnderthanen Augspurgischer Confession zulässig / daß auch aller Orthen in Schlesien wegen der Religion die Leut / wie von Emptern / also auch von Bürger-vñ Meister Rechten nicht außzuschliessen / weil solches zu Vnterdruckung vnd Vertilgung der Augspurgischen Confessionverwandten gelangete / da doch selbigẽ der Majestätbrieffan allen Orten ein freyes exercitium jhrer Religion mit predigen vnd anderm Gottesdienst vnverhindert zu liesse. Vnd könten hiergegen keine priuilegia, welche vor dem Majestätbrieff die Catholischen außgebracht / angezogen werden / weil alle solche colores, die zur Turbation der Religion Augspurgischer Confession dieneten in dem Majestätbrieff gantz abgeschnitten / wie dann auch den jenigen / denen die Kirchen seithero dem ergangenen Majestätbrieff gesperret worden / solche billich widerumb eröffnet / vnd das Religionwesen in vorigen Stand gerichtet werden solte. Es würden aber diese Puncten in Jhrer Majest. Resolution vbergangen / vnd das gantze Religionwesen theils auff dilationes, theils auff vnzulässige commissiones, theils auff Par- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [75/0112]
Handen / in welchen die Jesuiten schreiben vnd rathen helffen / wie auch vorgedacht / jetzt were Zeit / das Königreich Böhmen zu vberziehen / sie vmb die Majestätbrieff / Freyheiten vnd priuilegia zu bringen: Endlich daß auch auff offentlichen Cantzeln die Religionsverwãdte zu wider dẽ Majestätbrieff / angetastet/vnnd allerhand Aufflagen vnd Schmähungen jhnen begegneten. Daß aber nun diese vñ andere Beschwerlichkeiten nichts anders als Religions turbationes vnnd Verfolgungen weren / hetten Fürsten vnnd Stände nach jhren Pflichten anders nit befinden können / vñ gebe jhnen mit wenig Kummer / daß solche schwere Verhinderungẽ der Religion / vñ derer freyen Vbung / von Jhrer Keys. Maj. Räthen nit wolten für Religions Sachen vñ Betrangnussen erkennet vnd gehalten werden: worauß dann erschiene / daß die Stände in Böheimb sub vtraque nit vnbillich jhren Betrang der Religion anzögen / vnd solche den Fried vnd Religionsgehässigen Räthen zu schrieben. Vnd könte nunmehr nicht verneinet werden / sondern es were klar vnd offenbar / das Kirchen zerschleiffen / vmb Auffrichtung der Kirchen vnd Vbung deß exercitii Religionis die Leut mit Gefängnuß zu straffen / die Schlüssel zu den Kirchen abzufordern / vnd dergleichen mehr / anders nichts als Religionsbeschwerungen weren: welches alles nunmehr auch dahero erweißlich / daß die Stände in Böhmen vor Gott / Jhrer Keys. Maj. vnd der gantzen Welt bethewreten / daß sie Jhrer Key. Maj. vnd gehorsame Vnderthanen verbleiben wolten / vnd bey derselben Gut vnd Blut zu zusetzen / wann jhnen nur Assecuration in puncto Religionis erfolgete. Dannenhero weil sie keine Weltliche vnd Politische Sachen vnd praetensiones vorgebẽ / sondern allein vmb Assecuration (die Jhrer Keys. Maj. zu vollziehen gar nit schwer) anhielten / hetten Jh. K. Maj. vmb so viel mehr zu erkennen / daß es den Ständen allein vmb die Religion vnd derselben Sicherung zuthun. Gleich vnd ebenmässige Beschaffenheit hette es fürs ander mit den Beschwerden / so Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession in puncto Religionis die Zeit hero erlitten / vnd fast bey allen Absendungen Jhrer Key. M. vorgetragen vnd vmb Remedirung gebetten / wie dann solcher Deductionen / Klagen vnd Schrifften der Schlesischen Expedition genugsamb zu befinden / vnd derowegen vnnöthig / solche allhie widerumb zu erholen. Vnd hetten Fürsten vnd Stände jederzeit der Zuversicht gelebet / daß demselben durch eine dem Majestätbrieff gemässe Resolution hette sollen abgeholffen werden.
Daß nun aber diesen Religionsbeschwerden nit allein nit abgeholffen / sondern noch / was hinc inde für Turbationẽ ergangen / gebillichet wordẽ / were auß Jhrer Keys. May. newlich ergangener Resolution mit mehrerm zu befinden. Dañ fürs erste würde in solcher Resolution auff ein blosse Assertion deß Catholischen Parts / die Religions-Sachen für einẽ Politischen Exceß angenom̃en. Vors ander würde das gantz negociũ Religionis nit auff den Buchstaben deß Majestätbrieffs fundiret / sondern auff Bericht der Com̃issarten / vnd auff Jhrer Key. Maj. darauff erfolgende Resolution. Da doch J. Keys. Maj. sich aller Befehl / Rescript / Commissionen / Resolutionen gantz begebẽ / vñ dieselbe annulliret. So were auch jederzeit für ein sonders Lands Grauamen gehalten worden / daß man commissiones angesetzet / nach Hoff berichtet / vnd darauff offters gantz beschwerliche Resolutiones außgebracht: welches auch Keyser Rudolphus abzustellen sich erkläret / in vnderschiedenen Resolutionen: wie in gleichem jetztregierende Keys. Maj. Vnd begreiffe der Majestätbrieff klar diese Wort; Auff daß niemanden hieran etwas verhinderliches seyn möge / so thun wir hiermit alle Befelch vnd Mandata gäntzlich auffheben vnd cassiren. Vnd widerumb: Wañ wider solchen Religionsfrieden vnd die Assecuration / einige Befelch oder etwas dergleichen / so dessen geringste Verhinderung vervrsachen möchte / außgienge / solte solches vnkräfftig seyn.
Vors dritte würde auch für grausam erachtet / wann eines Orts Hauptmann / da er gleich Catholisch / Jhrer Keys. May. die Beschaffenheit (so doch den Religionszwang concernirte) berichtete / daß auch darauff schwere Execution erfolgete / die Leut ins Elend verjagt vnd verderbet würden.
Fürs vierdte wolte der Majestätbrieff dahin gezogen werden / daß man sehen müste auff das ius patronatus, welches doch so hell vnd deutlich in dem Majestätbrieff aller Ort auffgehaben.
Es wolte auch zum Fünfften ein Respect auff den loci ordinarium implicite eingeführet werden / welchen doch Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession niemalen das wenigste einraumen wollen. Endlichen würde auch auff der Catholischen Obrigkeit Bericht mehr / als auff den Majestätbrieff gesehẽ / da doch die Religions grauamina fürnemlich auff dem bestünden / daß der Majestätbrieff für recht vnd billich außgesetzt / daß aller Ort vnder Geistlicher vnd Weltlicher Obrigkeit Kirchen zu bawen den Vnderthanen Augspurgischer Confession zulässig / daß auch aller Orthen in Schlesien wegen der Religion die Leut / wie von Emptern / also auch von Bürger-vñ Meister Rechten nicht außzuschliessen / weil solches zu Vnterdruckung vnd Vertilgung der Augspurgischen Confessionverwandten gelangete / da doch selbigẽ der Majestätbrieffan allen Orten ein freyes exercitium jhrer Religion mit predigen vnd anderm Gottesdienst vnverhindert zu liesse. Vnd könten hiergegen keine priuilegia, welche vor dem Majestätbrieff die Catholischen außgebracht / angezogen werden / weil alle solche colores, die zur Turbation der Religion Augspurgischer Confession dieneten in dem Majestätbrieff gantz abgeschnitten / wie dann auch den jenigen / denen die Kirchen seithero dem ergangenen Majestätbrieff gesperret worden / solche billich widerumb eröffnet / vnd das Religionwesen in vorigen Stand gerichtet werden solte. Es würden aber diese Puncten in Jhrer Majest. Resolution vbergangen / vnd das gantze Religionwesen theils auff dilationes, theils auff vnzulässige commissiones, theils auff Par-
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