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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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ständiget wurde / daß vnder einem halben Mond gegen der Festung alles miniret were / derhalben er alsbald Anordnung gemacht / dargegen zu graben vnd das Pulfer herauß zu nehmen.

Reyser Ferdinand schickt den Spanischen hülff nach Italien. Mitlerweil sind den Spanischen etliche Regimenter Teutsch Volck vnder Graff Gottfrid Henrichen von Pappenheim / Graff Wolffen von Manßfeld vnd dem Graffen von Sultz / zu hülff nach Italia gezogen / so die Frantzosen vnd Savoyer an jhrem Vorhaben nicht wenig gehindert. Der Herrschafft Genua Volck hat in dessen / als die Frantzosen vnd Savoyer mit dem Meyländischen Gubernatorn zu thun hatten / La Rageto, so dem Hertzogen von Saphoyen zuständig / erobert. Ingleichem hat des Marggraffen von Spina Sohn das Ort Cabert / zwo Meil von Thurino / in Brand gesteckt / vnd sich also wegen verlust der Festung Spina / welche hiebevor von den Frantzosen eingenommen worden / etlichtr massen gerochen. Die Spanische haben gleichfalls das Ort Cassal Porgogne zwo Meilen von Verua angefallen / vnd / ob sie wol anfangs mit verlust in 150. Mann / darvon abgetrieben worden / jedoch es endlich mit Accord erobert / vnnd die Besatzung abziehen lassen.

Der Groß Hertzog von Florentz hatte bißhero zu defendirung des Hertzogthumbs Meyland / 3000. Schweitzer vnderhalten / weil er aber hernach gesehen / daß der Hertzog von Feria mehr offensive als defensive wider Savoyen gekriegt / hat er solchen Vnderhalt nicht lenger continuiren wollen / sondern das volck abgedanckt.

Der Genueser Legation in Spanien. Die Genueser schickten vmb selbige Zeit ein ansehenliche Legation in Spanien / dem König für die geleistete Assistentz vnderthänigst zu dancken / vnd dieselbe zu continuiren anzuhalten / mit dem Erbiethen / daß sie nach geendetem Krieg jhme in Italien 5000. Mann auff jhren kosten / vnderhalten wolten.

Spanische verlassen Verua. Der Meyländische Gubernator fuhr zwar inmittels mit der Belägerung vor Verua starck fort / richtete aber darmit eben so viel auß / als die Frantzosen vor Riva. Dann wegen der stätigen Außfäll / dardurch vlel Volcks auffgeopffert worden / vnnd anderer vngelegenheiten halber muste er endlichen gegen Außgang des Wintermonats die Belägerung quittiren.

Dieses nahme Printz Victor des Hertzogen von Savoyen Sohn / zeitlich in acht / machte sich derhalben mit seinem Volck herbey / fiel den Spanischen bey jhrer Retirarda in den Nachzug / erlegte in 500. Soldaten / vnnd eroberte vier Stück Geschütz / sampt vielen Wägen mit Mußqueten / Picken / Rüstungen / Munition vnd Pagagy.

Frantzosen verlassen Riva. Vor gedachtem Riva gieng es auch rauch genug daher / vnd were mit solchem Ort wol gar mißlich gestanden / wann nicht der Graff von Pappenheim mit einem starcken Succurß den Belägerten zu hülff kommen were. Die Frantzosen theten zwar jhr bestes vnnd vnderschiedliche harte Anfäll: aber es wolte jhnen nicht nach jhrem Vorhaben glücken / vnd ward Volck vnnd Zeit nur vergeblich verspielt.

Sonst war das Veltlyn vmb diese Zeit gantz wider in des Marquisen von Coure Gewalt. Derselbe ließ zu Anfang des Christmonats den Gemeinden andeuten / daß es nunmehr an dem were / daß sie sich entschliessen solten / die drey Bünd widerumb für jhre Oberherrn zuerkennen. Ob nun wol selbige hierzu nicht gern verstehen / sondern drüber repliciren wollen / ist jhnen doch dargegen vermeldet worden / daß es anderst nicht sein könte / noch solte / so würde man auch etliche Festungen im Land auffrichten / vnd wegen jhrer vorgangenen Rebellion den Innwohnern die Vnkosten aufferlegen / würde nun jemand sich dardurch beschwert befinden / möchte derselbe das Landt raumen vnnd seine Gelegenheit anderstwoh suchen.

Handlung zwischen den Bündnern vnd Veltlynern. Bald darauff sind bey gedachtem Marquisen die Deputierte der drey Bünd angelangt / vmb die völlige Restitution des Veltlyns nach dem Madrillischen Tractat / ins Werck zurichten. Worzu dann zu einer Composition zwischen den Bündnern vnnd den Weltlynern / nachfolgende Articul proponirt worden: Erstlich / die Bündner solten den Perdon vnd Verzeihung / so sie hiebevor den Veltlynern ertheilet / auff ewig confirmiren: den Confoederirten Fürsten / alß durch welche die Freyheit jhnen wider zugestellt worden / zu gefallen zulassen / daß kein andere Religion im Veltlyn / alß die Römisch-Catholische getrieben werden möchte / damit also hinfüro die Veltlyner jhren Oberherrn den Bündnern / desto getrewer weren: die Protestirende Veltlyner alle Jahr drey Monat / jedoch zu vnderschiedlichen mahlen ins Veltlyn kommen vnd darinn zu bleiben haben / vnnd so etliche jhre Güter verkauffen wolten / solten selbige von den Gemeinden vmb einen billichen Werth angenommen / vnd jenen vnder deß jhre Renten gefolget werden. Die Geistliche Güter / so von den Protestirenden gebraucht worden / solten der Kirchen restituirt werden: Auff begehren der Confoederirten Fürsten / vnnd darmit die Veltlyner zu klagen keine Vrsach hetten / solten die Bündner zulassen / daß hinfüro die Gericht / sie weren civil oder criminal, von Veltlynern administrirt vnd von jhnen ein gewisse Anzahl ernennet würden / auß welcher die tauglichste Personen zu Richtern geordnet werden möchten. Den jenigen / so also erwöhlet / solten die Bündner ein schrifftliche Confirmation ertheilen / jedoch das Recht zu perdoniren in Fällen / da es geschehen könte / jhnen frey stehen. An statt einer Recompens / daß die Veltlyner die Justitz administriren könten / solten sie den Bündnern jährlichen ein gewisse summa Gelts / jedoch ohne Abbruch der Pension so die Veltlyner vor diesem gegeben / erlegen Was von Anno ein tausend sechs hundert vnnd zwantzig / biß dahin vnder wehrendem diesem Vnwesen / so viel plündern vnd todtschlagen anlangte / vorgangen / solte gäntzlich in vergeß gestellet werden. Die Zinß vnd Gülten / so vom

ständiget wurde / daß vnder einem halben Mond gegen der Festung alles miniret were / derhalben er alsbald Anordnung gemacht / dargegen zu graben vnd das Pulfer herauß zu nehmen.

Reyser Ferdinand schickt den Spanischẽ hülff nach Italien. Mitlerweil sind den Spanischen etliche Regimenter Teutsch Volck vnder Graff Gottfrid Henrichen von Pappenheim / Graff Wolffen von Manßfeld vnd dem Graffen von Sultz / zu hülff nach Italia gezogen / so die Frantzosen vnd Savoyer an jhrem Vorhaben nicht wenig gehindert. Der Herrschafft Genua Volck hat in dessen / als die Frantzosen vnd Savoyer mit dem Meyländischen Gubernatorn zu thun hatten / La Rageto, so dem Hertzogen von Saphoyen zuständig / erobert. Ingleichem hat des Marggraffen von Spina Sohn das Ort Cabert / zwo Meil von Thurino / in Brand gesteckt / vnd sich also wegen verlust der Festung Spina / welche hiebevor von den Frantzosen eingenommen worden / etlichtr massen gerochen. Die Spanische haben gleichfalls das Ort Cassal Porgogne zwo Meilen von Verua angefallen / vnd / ob sie wol anfangs mit verlust in 150. Mann / darvon abgetrieben worden / jedoch es endlich mit Accord erobert / vnnd die Besatzung abziehen lassen.

Der Groß Hertzog von Florentz hatte bißhero zu defendirung des Hertzogthumbs Meyland / 3000. Schweitzer vnderhalten / weil er aber hernach gesehen / daß der Hertzog von Feria mehr offensivè als defensivè wider Savoyen gekriegt / hat er solchen Vnderhalt nicht lenger continuiren wollen / sondern das volck abgedanckt.

Der Genueser Legation in Spanien. Die Genueser schickten vmb selbige Zeit ein ansehenliche Legation in Spanien / dem König für die geleistete Assistentz vnderthänigst zu dancken / vnd dieselbe zu continuiren anzuhalten / mit dem Erbiethen / daß sie nach geendetem Krieg jhme in Italien 5000. Mann auff jhren kosten / vnderhalten wolten.

Spanische verlassen Verua. Der Meyländische Gubernator fuhr zwar inmittels mit der Belägerung vor Verua starck fort / richtete aber darmit eben so viel auß / als die Frantzosen vor Riva. Dann wegen der stätigen Außfäll / dardurch vlel Volcks auffgeopffert worden / vnnd anderer vngelegenheiten halber muste er endlichen gegen Außgang des Wintermonats die Belägerung quittiren.

Dieses nahme Printz Victor des Hertzogen von Savoyen Sohn / zeitlich in acht / machte sich derhalben mit seinem Volck herbey / fiel den Spanischen bey jhrer Retirarda in den Nachzug / erlegte in 500. Soldaten / vnnd eroberte vier Stück Geschütz / sampt vielen Wägen mit Mußqueten / Picken / Rüstungen / Munition vnd Pagagy.

Frantzosen verlassen Riva. Vor gedachtem Riva gieng es auch rauch genug daher / vnd were mit solchem Ort wol gar mißlich gestanden / wann nicht der Graff von Pappenheim mit einem starcken Succurß den Belägerten zu hülff kommen were. Die Frantzosen theten zwar jhr bestes vnnd vnderschiedliche harte Anfäll: aber es wolte jhnen nicht nach jhrem Vorhaben glücken / vnd ward Volck vnnd Zeit nur vergeblich verspielt.

Sonst war das Veltlyn vmb diese Zeit gantz wider in des Marquisen von Coure Gewalt. Derselbe ließ zu Anfang des Christmonats den Gemeinden andeuten / daß es nunmehr an dem were / daß sie sich entschliessen solten / die drey Bünd widerumb für jhre Oberherrn zuerkennen. Ob nun wol selbige hierzu nicht gern verstehen / sondern drüber repliciren wollen / ist jhnen doch dargegen vermeldet worden / daß es anderst nicht sein könte / noch solte / so würde man auch etliche Festungen im Land auffrichten / vnd wegen jhrer vorgangenen Rebellion den Innwohnern die Vnkosten aufferlegen / würde nun jemand sich dardurch beschwert befinden / möchte derselbe das Landt raumen vnnd seine Gelegenheit anderstwoh suchen.

Handlung zwischen den Bündnern vnd Veltlynern. Bald darauff sind bey gedachtem Marquisen die Deputierte der drey Bünd angelangt / vmb die völlige Restitution des Veltlyns nach dem Madrillischen Tractat / ins Werck zurichten. Worzu dann zu einer Composition zwischen den Bündnern vnnd den Weltlynern / nachfolgende Articul proponirt worden: Erstlich / die Bündner solten den Perdon vnd Verzeihung / so sie hiebevor den Veltlynern ertheilet / auff ewig confirmiren: den Confoederirten Fürsten / alß durch welche die Freyheit jhnen wider zugestellt worden / zu gefallen zulassen / daß kein andere Religion im Veltlyn / alß die Römisch-Catholische getrieben werden möchte / damit also hinfüro die Veltlyner jhren Oberherrn den Bündnern / desto getrewer weren: die Protestirende Veltlyner alle Jahr drey Monat / jedoch zu vnderschiedlichen mahlen ins Veltlyn kommen vnd darinn zu bleiben haben / vnnd so etliche jhre Güter verkauffen wolten / solten selbige von den Gemeinden vmb einen billichen Werth angenommen / vnd jenen vnder deß jhre Renten gefolget werden. Die Geistliche Güter / so von den Protestirenden gebraucht worden / solten der Kirchen restituirt werden: Auff begehren der Confoederirten Fürsten / vnnd darmit die Veltlyner zu klagen keine Vrsach hetten / solten die Bündner zulassen / daß hinfüro die Gericht / sie weren civil oder criminal, von Veltlynern administrirt vnd von jhnen ein gewisse Anzahl ernennet würden / auß welcher die tauglichste Personen zu Richtern geordnet werden möchten. Den jenigen / so also erwöhlet / solten die Bündner ein schrifftliche Confirmation ertheilen / jedoch das Recht zu perdoniren in Fällen / da es geschehen könte / jhnen frey stehen. An statt einer Recompens / daß die Veltlyner die Justitz administriren könten / solten sie den Bündnern jährlichen ein gewisse summa Gelts / jedoch ohne Abbruch der Pension so die Veltlyner vor diesem gegeben / erlegen Was von Anno ein tausend sechs hundert vnnd zwantzig / biß dahin vnder wehrendem diesem Vnwesen / so viel plündern vnd todtschlagen anlangte / vorgangen / solte gäntzlich in vergeß gestellet werden. Die Zinß vnd Gülten / so vom

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          <p>Der Groß Hertzog von Florentz hatte bißhero zu defendirung des Hertzogthumbs                      Meyland / 3000. Schweitzer vnderhalten / weil er aber hernach gesehen / daß der                      Hertzog von Feria mehr offensivè als defensivè wider Savoyen gekriegt / hat er                      solchen Vnderhalt nicht lenger continuiren wollen / sondern das volck                      abgedanckt.</p>
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          <p><note place="left">Spanische verlassen Verua.</note> Der Meyländische                      Gubernator fuhr zwar inmittels mit der Belägerung vor Verua starck fort /                      richtete aber darmit eben so viel auß / als die Frantzosen vor Riva. Dann wegen                      der stätigen Außfäll / dardurch vlel Volcks auffgeopffert worden / vnnd anderer                      vngelegenheiten halber muste er endlichen gegen Außgang des Wintermonats die                      Belägerung quittiren.</p>
          <p>Dieses nahme Printz Victor des Hertzogen von Savoyen Sohn / zeitlich in acht /                      machte sich derhalben mit seinem Volck herbey / fiel den Spanischen bey jhrer                      Retirarda in den Nachzug / erlegte in 500. Soldaten / vnnd eroberte vier Stück                      Geschütz / sampt vielen Wägen mit Mußqueten / Picken / Rüstungen / Munition vnd                      Pagagy.</p>
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[983/1110] ständiget wurde / daß vnder einem halben Mond gegen der Festung alles miniret were / derhalben er alsbald Anordnung gemacht / dargegen zu graben vnd das Pulfer herauß zu nehmen. Mitlerweil sind den Spanischen etliche Regimenter Teutsch Volck vnder Graff Gottfrid Henrichen von Pappenheim / Graff Wolffen von Manßfeld vnd dem Graffen von Sultz / zu hülff nach Italia gezogen / so die Frantzosen vnd Savoyer an jhrem Vorhaben nicht wenig gehindert. Der Herrschafft Genua Volck hat in dessen / als die Frantzosen vnd Savoyer mit dem Meyländischen Gubernatorn zu thun hatten / La Rageto, so dem Hertzogen von Saphoyen zuständig / erobert. Ingleichem hat des Marggraffen von Spina Sohn das Ort Cabert / zwo Meil von Thurino / in Brand gesteckt / vnd sich also wegen verlust der Festung Spina / welche hiebevor von den Frantzosen eingenommen worden / etlichtr massen gerochen. Die Spanische haben gleichfalls das Ort Cassal Porgogne zwo Meilen von Verua angefallen / vnd / ob sie wol anfangs mit verlust in 150. Mann / darvon abgetrieben worden / jedoch es endlich mit Accord erobert / vnnd die Besatzung abziehen lassen. Reyser Ferdinand schickt den Spanischẽ hülff nach Italien. Der Groß Hertzog von Florentz hatte bißhero zu defendirung des Hertzogthumbs Meyland / 3000. Schweitzer vnderhalten / weil er aber hernach gesehen / daß der Hertzog von Feria mehr offensivè als defensivè wider Savoyen gekriegt / hat er solchen Vnderhalt nicht lenger continuiren wollen / sondern das volck abgedanckt. Die Genueser schickten vmb selbige Zeit ein ansehenliche Legation in Spanien / dem König für die geleistete Assistentz vnderthänigst zu dancken / vnd dieselbe zu continuiren anzuhalten / mit dem Erbiethen / daß sie nach geendetem Krieg jhme in Italien 5000. Mann auff jhren kosten / vnderhalten wolten. Der Genueser Legation in Spanien. Der Meyländische Gubernator fuhr zwar inmittels mit der Belägerung vor Verua starck fort / richtete aber darmit eben so viel auß / als die Frantzosen vor Riva. Dann wegen der stätigen Außfäll / dardurch vlel Volcks auffgeopffert worden / vnnd anderer vngelegenheiten halber muste er endlichen gegen Außgang des Wintermonats die Belägerung quittiren. Spanische verlassen Verua. Dieses nahme Printz Victor des Hertzogen von Savoyen Sohn / zeitlich in acht / machte sich derhalben mit seinem Volck herbey / fiel den Spanischen bey jhrer Retirarda in den Nachzug / erlegte in 500. Soldaten / vnnd eroberte vier Stück Geschütz / sampt vielen Wägen mit Mußqueten / Picken / Rüstungen / Munition vnd Pagagy. Vor gedachtem Riva gieng es auch rauch genug daher / vnd were mit solchem Ort wol gar mißlich gestanden / wann nicht der Graff von Pappenheim mit einem starcken Succurß den Belägerten zu hülff kommen were. Die Frantzosen theten zwar jhr bestes vnnd vnderschiedliche harte Anfäll: aber es wolte jhnen nicht nach jhrem Vorhaben glücken / vnd ward Volck vnnd Zeit nur vergeblich verspielt. Frantzosen verlassen Riva. Sonst war das Veltlyn vmb diese Zeit gantz wider in des Marquisen von Coure Gewalt. Derselbe ließ zu Anfang des Christmonats den Gemeinden andeuten / daß es nunmehr an dem were / daß sie sich entschliessen solten / die drey Bünd widerumb für jhre Oberherrn zuerkennen. Ob nun wol selbige hierzu nicht gern verstehen / sondern drüber repliciren wollen / ist jhnen doch dargegen vermeldet worden / daß es anderst nicht sein könte / noch solte / so würde man auch etliche Festungen im Land auffrichten / vnd wegen jhrer vorgangenen Rebellion den Innwohnern die Vnkosten aufferlegen / würde nun jemand sich dardurch beschwert befinden / möchte derselbe das Landt raumen vnnd seine Gelegenheit anderstwoh suchen. Bald darauff sind bey gedachtem Marquisen die Deputierte der drey Bünd angelangt / vmb die völlige Restitution des Veltlyns nach dem Madrillischen Tractat / ins Werck zurichten. Worzu dann zu einer Composition zwischen den Bündnern vnnd den Weltlynern / nachfolgende Articul proponirt worden: Erstlich / die Bündner solten den Perdon vnd Verzeihung / so sie hiebevor den Veltlynern ertheilet / auff ewig confirmiren: den Confoederirten Fürsten / alß durch welche die Freyheit jhnen wider zugestellt worden / zu gefallen zulassen / daß kein andere Religion im Veltlyn / alß die Römisch-Catholische getrieben werden möchte / damit also hinfüro die Veltlyner jhren Oberherrn den Bündnern / desto getrewer weren: die Protestirende Veltlyner alle Jahr drey Monat / jedoch zu vnderschiedlichen mahlen ins Veltlyn kommen vnd darinn zu bleiben haben / vnnd so etliche jhre Güter verkauffen wolten / solten selbige von den Gemeinden vmb einen billichen Werth angenommen / vnd jenen vnder deß jhre Renten gefolget werden. Die Geistliche Güter / so von den Protestirenden gebraucht worden / solten der Kirchen restituirt werden: Auff begehren der Confoederirten Fürsten / vnnd darmit die Veltlyner zu klagen keine Vrsach hetten / solten die Bündner zulassen / daß hinfüro die Gericht / sie weren civil oder criminal, von Veltlynern administrirt vnd von jhnen ein gewisse Anzahl ernennet würden / auß welcher die tauglichste Personen zu Richtern geordnet werden möchten. Den jenigen / so also erwöhlet / solten die Bündner ein schrifftliche Confirmation ertheilen / jedoch das Recht zu perdoniren in Fällen / da es geschehen könte / jhnen frey stehen. An statt einer Recompens / daß die Veltlyner die Justitz administriren könten / solten sie den Bündnern jährlichen ein gewisse summa Gelts / jedoch ohne Abbruch der Pension so die Veltlyner vor diesem gegeben / erlegen Was von Anno ein tausend sechs hundert vnnd zwantzig / biß dahin vnder wehrendem diesem Vnwesen / so viel plündern vnd todtschlagen anlangte / vorgangen / solte gäntzlich in vergeß gestellet werden. Die Zinß vnd Gülten / so vom Handlung zwischen den Bündnern vnd Veltlynern.

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 983. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1110>, abgerufen am 27.11.2024.