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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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stiret: Worüber etliche vom Adel hefftig entrüstet worden / den vnrühigen Pfaffen angegriffen vnd zum Fenster hinauß werffen wollen: Andere aber haben jhn gehalten / biß sie jhn letztlich mit guten Stössen / Haar vnd Bahrt außrauffen zur Thür hinauß gestossen. Worauff deß andern Tags der Palatinus drey derselben vor Gericht gefordert: Aber die Evangelische Stände sind samptlich erschienen / vnd jhme angedeuter / es were das jenige / so vorgangen / durch sie sämptlichen verrichtet worden. Dieses hat jnen zwar höher als das Pragerische Fenster außstürtzen von etlichen auffgemutzet werden wollen / weil die Päbstischen sich aber allerhandt Vngelegenheit / so dahero / wann man die Sachen etwas schärpffer rütteln wolte / leichtlich erfolgten köndten / zubefahren hatten / ist der Handel also stecken blieben / wie vngern es auch etliche vnrühige Köpff gesehen.

Marpurg. Vniversität restituiret. Welcher gestalt im Jar 1623. die Statt Marpurg sampt dem damals strittigen Ober Fürstenthumb Hessen Landtgraff Ludwigen von Hessen Darmstadt eingeraumet / vnnd von selbigem die Vniversität von Giessen wider in gedachtes Marpurg zu transferiren Anordnung gemacht worden / haben wir an seinem Ort erwehnet.

Darauff nun ist den 3. Junii deß 1625. Jahrs die vollige Restitution besagter Vniversität angestellet worden / da Landgr. Ludwig alle anwesende Praelaten / Ritter / Land Ständ / jhre anwesende Räth / den Statt Rath / Doctores, Professores vnd andere graduirte Personen auffs Schloß zu Marpurg in einen grossen Steinern Saal erfordern lassen / darinn er selbst auch erschienen. Den Actum hat man mit einer statlichen Music angefangen / vnd Gott vmb Beystand deß H. Geistes angeruffen: darauff der Superintendens auffgetretten / eine Sermon vnd Gebet gethan / hernach hat der Landgr. ein Schrifft ablesen lassen deß jnhalts; dz er Krafft Göttlichen vnd seiner Voreltern ernstes Gebot schuldig were / vff diese hohe Schul ein wachendes Aug zuhaben / dessen er auch seinen Vettern Landgr. Moritzen erinnert / vnd jn zu rechter Bestellung derselben vermahnet / dessen aber selbiger sich beständig geweigert: Derowegen er Landgr. Ludw. darüber vornehme Juristen Faculteten / auch ansehnliche Chur- vnd Fürsten deß Reichs vmm Rath gefragt / endlich die Sach gar an K. M. gelangen lassen / die jme dann erlaubt vnd befohlen / die Vniversität alleinig zubestellen. Fürters würde auch ein andere Schrifft verlesen / darin die Restauratio selbst gestanden / in welcher Landgr. Ludwig zu Hessen hoch bethewert / dz er hiermit nichts anders suchte / als Gottes Ehr / vnd Erfüllung so vieler Fürstlicher Dispositionen / auch angereget / welche Stund sich sein Vetter Landgraff Moritz eines andern bedencken / vnd sich freundlich näheren würde / er Landgraff Ludwig denselben gebürlich vnnd so weit er es schuldig / admittiren wolte. Diesem nach hat Landgraff Ludwig alle Privilegia vnd Ordnungen der Vniverfität confirmirt / alle Vniversitäts Verwandten in sein Special verspruch vffgenommen / der Vniversität 60000. fl. schweren Cammer Gelts / vnd 3000. fl. Jährlicher newer Einkünfften verehret / die alte Professores, so viel deren zu Landgraff Ludwigs deß Eltern Regierungszeiten in Dienst gewesen / bestätiget / die vacirende Stellen mit gelehrten Leuten ersetzet / sie offentlich schweren lassen / jhnen jr Ammt ernstlich zu Gemüth geführet / mit Befehl vnd Ermahnung / daß sie sich an die vngeänderte Augspurgische Confession halten / gute Künsten vnnd Spraachen / jeder seinen Stand vnd Beruff nach lehren / vnd gebürende Disciplin conserviren solten.

Hierauff hat man jhnen durch gewohnliche Solennitäten einen Rectorem vnd Prorectoren vorgestellet / vnnd dieselbe mit einer schönen Sermon jhres Ampts ebenmässig erinnert / vnd nach solchem die Studenten / Praelaten / Ritter vnnd Landstände / endtlich den Marpurgischen Rath angeredet / vnd allenthalben die Notturfft in acht genommen.

Als sich die Fürstliche Vorträg geendet / hat der Prorector ein Latinische Oration gehalten / welchem Landtgraff Ludwig alsbald auff alle Puncten auch Latinisch antworten lassen / vnnd ist zwischen einer jeden Rede ein ansehnliche Music gehalten / vnnd endtlich dieser Actus mit neben Bestellung deß Paedagogii solenniter beschlossen worden.

Handlung zwischen den Graffen von Ostfrießland vnnd der Statt Embden. Demnach in diesem Jahr Graff Enno von Ostfrießland vnd Embden mit Todt abgangen / hat darauff der Magistrat zu Embden etliche deputierte an den succedirenden Jungen Graffen Rudolph Christian abgefertiget / vnnd von selbigem Bericht begehret / dieweil Ostfrießland von den Soldaten von Lingen mit rauben vnd streiffen sehr vnsicher gemacht / auch der Statt von jhnen allerley Feindthätlichkeiten erzeiget würden / ob er die Neutralität vnd Befreyung der Strassen zuerhalten / auch den Accord zwischen seinem Vattern vnd der Statt in acht zunehmen gesinnet? Auff welches er geantwortet / er hette sich / weil sein Vatter gelebet / mit desselben Sachen nit bemühet / so were er auch dieses Handels halben nit vmmständlich berichtet / so bald er aber vom Kayser seine Lehen empfangen / wolte er der Sachen Beschaffenheit weiter vernehmen: die Strassen aber frey zuhalten vnd die Neutralität zu continuiren / könte er nit thun / so lang die Statt frembde Guarnison inhette. Wie nun die Embdische Deputirte mit dieser Antwort wider zurück gereiset / vnd solche dem Rath vorgebracht / ist selbiger darmit vbel zu frieden gewesen / vnnd alsbald auß der Guarnison so in der Statt lag 500. Soldaten nach Aurich gesand / vnd sich solchen Orts bemächtiget. Hierauff hat der Graff / so bald er davon Bericht empfangen / 3000. Bawren auffgemahnet / darmit vor Aurich kommen vnd die Statt wider vffgefordert. Weil sich aber die darinn zu keiner Ergebung verstehen wollen / sondern sich zur Gegenwehr zuschicken angefangen / sind die Bawren mit Gewalt angefallen / aber gleichwol mit Verlust etlicher Todten wider abgetrieben worden.

Demnach aber die darinnen vermerckt / daß die Statt nicht solcher Gestalt verwahret / daß sie dergleichen gewaltsame Anfäll in

stiret: Worüber etliche vom Adel hefftig entrüstet worden / den vnrühigen Pfaffen angegriffen vnd zum Fenster hinauß werffen wollen: Andere aber haben jhn gehalten / biß sie jhn letztlich mit guten Stössen / Haar vnd Bahrt außrauffen zur Thür hinauß gestossen. Worauff deß andern Tags der Palatinus drey derselben vor Gericht gefordert: Aber die Evangelische Stände sind samptlich erschienen / vnd jhme angedeuter / es were das jenige / so vorgangen / durch sie sämptlichen verrichtet worden. Dieses hat jnen zwar höher als das Pragerische Fenster außstürtzen von etlichen auffgemutzet werden wollen / weil die Päbstischen sich aber allerhandt Vngelegenheit / so dahero / wann man die Sachen etwas schärpffer rütteln wolte / leichtlich erfolgten köndten / zubefahren hatten / ist der Handel also stecken blieben / wie vngern es auch etliche vnrühige Köpff gesehen.

Marpurg. Vniversität restituiret. Welcher gestalt im Jar 1623. die Statt Marpurg sampt dem damals strittigen Ober Fürstenthumb Hessen Landtgraff Ludwigen von Hessen Darmstadt eingeraumet / vnnd von selbigem die Vniversität von Giessen wider in gedachtes Marpurg zu transferiren Anordnung gemacht worden / haben wir an seinem Ort erwehnet.

Darauff nun ist den 3. Junii deß 1625. Jahrs die vollige Restitution besagter Vniversität angestellet worden / da Landgr. Ludwig alle anwesende Praelaten / Ritter / Land Ständ / jhre anwesende Räth / den Statt Rath / Doctores, Professores vnd andere graduirte Personen auffs Schloß zu Marpurg in einen grossen Steinern Saal erfordern lassen / darinn er selbst auch erschienen. Den Actum hat man mit einer statlichen Music angefangen / vnd Gott vmb Beystand deß H. Geistes angeruffen: darauff der Superintendens auffgetretten / eine Sermon vnd Gebet gethan / hernach hat der Landgr. ein Schrifft ablesen lassen deß jnhalts; dz er Krafft Göttlichẽ vñ seiner Voreltern ernstes Gebot schuldig were / vff diese hohe Schul ein wachendes Aug zuhaben / dessen er auch seinen Vettern Landgr. Moritzen erinnert / vñ jn zu rechter Bestellung derselben vermahnet / dessen aber selbiger sich beständig geweigert: Derowegen er Landgr. Ludw. darüber vornehme Juristẽ Faculteten / auch ansehnliche Chur- vñ Fürstẽ deß Reichs vm̃ Rath gefragt / endlich die Sach gar an K. M. gelangen lassen / die jme dañ erlaubt vnd befohlẽ / die Vniversität alleinig zubestellen. Fürters würde auch ein andere Schrifft verlesen / darin die Restauratio selbst gestanden / in welcher Landgr. Ludwig zu Hessen hoch bethewert / dz er hiermit nichts anders suchte / als Gottes Ehr / vnd Erfüllung so vieler Fürstlicher Dispositionen / auch angereget / welche Stund sich sein Vetter Landgraff Moritz eines andern bedencken / vnd sich freundlich näheren würde / er Landgraff Ludwig denselben gebürlich vnnd so weit er es schuldig / admittiren wolte. Diesem nach hat Landgraff Ludwig alle Privilegia vnd Ordnungen der Vniverfität confirmirt / alle Vniversitäts Verwandten in sein Special verspruch vffgenom̃en / der Vniversität 60000. fl. schweren Cammer Gelts / vnd 3000. fl. Jährlicher newer Einkünfften verehret / die alte Professores, so viel deren zu Landgraff Ludwigs deß Eltern Regierungszeiten in Dienst gewesen / bestätiget / die vacirende Stellen mit gelehrten Leuten ersetzet / sie offentlich schweren lassen / jhnen jr Am̃t ernstlich zu Gemüth geführet / mit Befehl vñ Ermahnung / daß sie sich an die vngeänderte Augspurgische Confession halten / gute Künsten vnnd Spraachen / jeder seinẽ Stand vnd Beruff nach lehren / vnd gebürende Disciplin conservirẽ soltẽ.

Hierauff hat man jhnen durch gewohnliche Solennitäten einen Rectorem vnd Prorectorẽ vorgestellet / vnnd dieselbe mit einer schönen Sermon jhres Ampts ebenmässig erinnert / vnd nach solchem die Studenten / Praelaten / Ritter vnnd Landstände / endtlich den Marpurgischen Rath angeredet / vnd allenthalben die Notturfft in acht genommen.

Als sich die Fürstliche Vorträg geendet / hat der Prorector ein Latinische Oration gehalten / welchem Landtgraff Ludwig alsbald auff alle Puncten auch Latinisch antworten lassen / vnnd ist zwischen einer jeden Rede ein ansehnliche Music gehalten / vnnd endtlich dieser Actus mit neben Bestellung deß Paedagogii solenniter beschlossen worden.

Handlung zwischen dẽ Graffen võ Ostfrießlãd vnnd der Statt Embden. Demnach in diesem Jahr Graff Enno von Ostfrießland vnd Embden mit Todt abgangen / hat darauff der Magistrat zu Embden etliche deputierte an den succedirenden Jungen Graffen Rudolph Christian abgefertiget / vnnd von selbigem Bericht begehret / dieweil Ostfrießland von den Soldaten von Lingen mit rauben vnd streiffen sehr vnsicher gemacht / auch der Statt von jhnen allerley Feindthätlichkeiten erzeiget würden / ob er die Neutralität vnd Befreyung der Strassen zuerhalten / auch den Accord zwischen seinem Vattern vnd der Statt in acht zunehmen gesinnet? Auff welches er geantwortet / er hette sich / weil sein Vatter gelebet / mit desselben Sachen nit bemühet / so were er auch dieses Handels halben nit vm̃ständlich berichtet / so bald er aber vom Kayser seine Lehen empfangen / wolte er der Sachen Beschaffenheit weiter vernehmen: die Strassen aber frey zuhalten vnd die Neutralität zu cõtinuiren / könte er nit thun / so lang die Statt frembde Guarnison inhette. Wie nun die Embdische Deputirte mit dieser Antwort wider zurück gereiset / vnd solche dem Rath vorgebracht / ist selbiger darmit vbel zu frieden gewesen / vnnd alsbald auß der Guarnison so in der Statt lag 500. Soldatẽ nach Aurich gesand / vnd sich solchen Orts bemächtiget. Hierauff hat der Graff / so bald er davon Bericht empfangen / 3000. Bawren auffgemahnet / darmit vor Aurich kommen vnd die Statt wider vffgefordert. Weil sich aber die darinn zu keiner Ergebung verstehen wollen / sondern sich zur Gegenwehr zuschicken angefangen / sind die Bawren mit Gewalt angefallen / aber gleichwol mit Verlust etlicher Todten wider abgetrieben worden.

Demnach aber die darinnen vermerckt / daß die Statt nicht solcher Gestalt verwahret / daß sie dergleichen gewaltsame Anfäll in

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          <p><note place="left">Marpurg. Vniversität restituiret.</note> Welcher                      gestalt im Jar 1623. die Statt Marpurg sampt dem damals strittigen Ober                      Fürstenthumb Hessen Landtgraff Ludwigen von Hessen Darmstadt eingeraumet / vnnd                      von selbigem die Vniversität von Giessen <choice><abbr>wid'</abbr><expan>wider</expan></choice> in gedachtes Marpurg zu                      transferiren Anordnung gemacht worden / haben wir an seinem Ort erwehnet.</p>
          <p>Darauff nun ist den 3. Junii deß 1625. Jahrs die vollige Restitution besagter                      Vniversität angestellet worden / da Landgr. Ludwig alle anwesende Praelaten /                      Ritter / Land Ständ / jhre anwesende Räth / den Statt Rath / Doctores,                      Professores vnd andere graduirte Personen auffs Schloß zu Marpurg in einen                      grossen Steinern Saal erfordern lassen / darinn er selbst auch erschienen. Den                      Actum hat man mit einer statlichen Music angefangen / vnd Gott vmb Beystand deß                      H. Geistes angeruffen: darauff der Superintendens auffgetretten / eine Sermon                      vnd Gebet gethan / hernach hat der Landgr. ein Schrifft ablesen lassen deß                      jnhalts; dz er Krafft Göttliche&#x0303; vn&#x0303; seiner Voreltern ernstes Gebot                      schuldig were / vff diese hohe Schul ein wachendes Aug zuhaben / dessen er auch                      seinen Vettern Landgr. Moritzen erinnert / vn&#x0303; jn zu rechter                      Bestellung derselben vermahnet / dessen aber selbiger sich beständig geweigert:                      Derowegen er Landgr. Ludw. darüber vornehme Juriste&#x0303; Faculteten / auch                      ansehnliche Chur- vn&#x0303; Fürste&#x0303; deß Reichs vm&#x0303; Rath                      gefragt / endlich die Sach gar an K. M. gelangen lassen / die jme dan&#x0303; erlaubt vnd befohle&#x0303; / die Vniversität alleinig zubestellen.                      Fürters würde auch ein andere Schrifft verlesen / darin die Restauratio selbst                      gestanden / in welcher Landgr. Ludwig zu Hessen hoch bethewert / dz er hiermit                      nichts anders suchte / als Gottes Ehr / vnd Erfüllung so vieler Fürstlicher                      Dispositionen / auch angereget / welche Stund sich sein Vetter Landgraff Moritz                      eines andern bedencken / vnd sich freundlich näheren würde / er Landgraff Ludwig                      denselben gebürlich vnnd so weit er es schuldig / admittiren wolte. Diesem nach                      hat Landgraff Ludwig alle Privilegia vnd Ordnungen der Vniverfität confirmirt /                      alle Vniversitäts Verwandten in sein Special verspruch vffgenom&#x0303;en                      / der Vniversität 60000. fl. schweren Cammer Gelts / vnd 3000. fl. Jährlicher                      newer Einkünfften verehret / die alte Professores, so viel deren zu Landgraff                      Ludwigs deß Eltern Regierungszeiten in Dienst gewesen / bestätiget / die                      vacirende Stellen mit gelehrten Leuten ersetzet / sie offentlich schweren lassen                      / jhnen jr Am&#x0303;t ernstlich zu Gemüth geführet / mit Befehl vn&#x0303; Ermahnung / daß sie sich an die vngeänderte Augspurgische                      Confession halten / gute Künsten vnnd Spraachen / jeder seine&#x0303; Stand vnd Beruff                      nach lehren / vnd gebürende Disciplin conservire&#x0303; solte&#x0303;.</p>
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[971/1094] stiret: Worüber etliche vom Adel hefftig entrüstet worden / den vnrühigen Pfaffen angegriffen vnd zum Fenster hinauß werffen wollen: Andere aber haben jhn gehalten / biß sie jhn letztlich mit guten Stössen / Haar vnd Bahrt außrauffen zur Thür hinauß gestossen. Worauff deß andern Tags der Palatinus drey derselben vor Gericht gefordert: Aber die Evangelische Stände sind samptlich erschienen / vnd jhme angedeuter / es were das jenige / so vorgangen / durch sie sämptlichen verrichtet worden. Dieses hat jnen zwar höher als das Pragerische Fenster außstürtzen von etlichen auffgemutzet werden wollen / weil die Päbstischen sich aber allerhandt Vngelegenheit / so dahero / wann man die Sachen etwas schärpffer rütteln wolte / leichtlich erfolgten köndten / zubefahren hatten / ist der Handel also stecken blieben / wie vngern es auch etliche vnrühige Köpff gesehen. Welcher gestalt im Jar 1623. die Statt Marpurg sampt dem damals strittigen Ober Fürstenthumb Hessen Landtgraff Ludwigen von Hessen Darmstadt eingeraumet / vnnd von selbigem die Vniversität von Giessen wid' in gedachtes Marpurg zu transferiren Anordnung gemacht worden / haben wir an seinem Ort erwehnet. Marpurg. Vniversität restituiret. Darauff nun ist den 3. Junii deß 1625. Jahrs die vollige Restitution besagter Vniversität angestellet worden / da Landgr. Ludwig alle anwesende Praelaten / Ritter / Land Ständ / jhre anwesende Räth / den Statt Rath / Doctores, Professores vnd andere graduirte Personen auffs Schloß zu Marpurg in einen grossen Steinern Saal erfordern lassen / darinn er selbst auch erschienen. Den Actum hat man mit einer statlichen Music angefangen / vnd Gott vmb Beystand deß H. Geistes angeruffen: darauff der Superintendens auffgetretten / eine Sermon vnd Gebet gethan / hernach hat der Landgr. ein Schrifft ablesen lassen deß jnhalts; dz er Krafft Göttlichẽ vñ seiner Voreltern ernstes Gebot schuldig were / vff diese hohe Schul ein wachendes Aug zuhaben / dessen er auch seinen Vettern Landgr. Moritzen erinnert / vñ jn zu rechter Bestellung derselben vermahnet / dessen aber selbiger sich beständig geweigert: Derowegen er Landgr. Ludw. darüber vornehme Juristẽ Faculteten / auch ansehnliche Chur- vñ Fürstẽ deß Reichs vm̃ Rath gefragt / endlich die Sach gar an K. M. gelangen lassen / die jme dañ erlaubt vnd befohlẽ / die Vniversität alleinig zubestellen. Fürters würde auch ein andere Schrifft verlesen / darin die Restauratio selbst gestanden / in welcher Landgr. Ludwig zu Hessen hoch bethewert / dz er hiermit nichts anders suchte / als Gottes Ehr / vnd Erfüllung so vieler Fürstlicher Dispositionen / auch angereget / welche Stund sich sein Vetter Landgraff Moritz eines andern bedencken / vnd sich freundlich näheren würde / er Landgraff Ludwig denselben gebürlich vnnd so weit er es schuldig / admittiren wolte. Diesem nach hat Landgraff Ludwig alle Privilegia vnd Ordnungen der Vniverfität confirmirt / alle Vniversitäts Verwandten in sein Special verspruch vffgenom̃en / der Vniversität 60000. fl. schweren Cammer Gelts / vnd 3000. fl. Jährlicher newer Einkünfften verehret / die alte Professores, so viel deren zu Landgraff Ludwigs deß Eltern Regierungszeiten in Dienst gewesen / bestätiget / die vacirende Stellen mit gelehrten Leuten ersetzet / sie offentlich schweren lassen / jhnen jr Am̃t ernstlich zu Gemüth geführet / mit Befehl vñ Ermahnung / daß sie sich an die vngeänderte Augspurgische Confession halten / gute Künsten vnnd Spraachen / jeder seinẽ Stand vnd Beruff nach lehren / vnd gebürende Disciplin conservirẽ soltẽ. Hierauff hat man jhnen durch gewohnliche Solennitäten einen Rectorem vnd Prorectorẽ vorgestellet / vnnd dieselbe mit einer schönen Sermon jhres Ampts ebenmässig erinnert / vnd nach solchem die Studenten / Praelaten / Ritter vnnd Landstände / endtlich den Marpurgischen Rath angeredet / vnd allenthalben die Notturfft in acht genommen. Als sich die Fürstliche Vorträg geendet / hat der Prorector ein Latinische Oration gehalten / welchem Landtgraff Ludwig alsbald auff alle Puncten auch Latinisch antworten lassen / vnnd ist zwischen einer jeden Rede ein ansehnliche Music gehalten / vnnd endtlich dieser Actus mit neben Bestellung deß Paedagogii solenniter beschlossen worden. Demnach in diesem Jahr Graff Enno von Ostfrießland vnd Embden mit Todt abgangen / hat darauff der Magistrat zu Embden etliche deputierte an den succedirenden Jungen Graffen Rudolph Christian abgefertiget / vnnd von selbigem Bericht begehret / dieweil Ostfrießland von den Soldaten von Lingen mit rauben vnd streiffen sehr vnsicher gemacht / auch der Statt von jhnen allerley Feindthätlichkeiten erzeiget würden / ob er die Neutralität vnd Befreyung der Strassen zuerhalten / auch den Accord zwischen seinem Vattern vnd der Statt in acht zunehmen gesinnet? Auff welches er geantwortet / er hette sich / weil sein Vatter gelebet / mit desselben Sachen nit bemühet / so were er auch dieses Handels halben nit vm̃ständlich berichtet / so bald er aber vom Kayser seine Lehen empfangen / wolte er der Sachen Beschaffenheit weiter vernehmen: die Strassen aber frey zuhalten vnd die Neutralität zu cõtinuiren / könte er nit thun / so lang die Statt frembde Guarnison inhette. Wie nun die Embdische Deputirte mit dieser Antwort wider zurück gereiset / vnd solche dem Rath vorgebracht / ist selbiger darmit vbel zu frieden gewesen / vnnd alsbald auß der Guarnison so in d' Statt lag 500. Soldatẽ nach Aurich gesand / vnd sich solchen Orts bemächtiget. Hierauff hat der Graff / so bald er davon Bericht empfangen / 3000. Bawren auffgemahnet / darmit vor Aurich kommen vnd die Statt wider vffgefordert. Weil sich aber die darinn zu keiner Ergebung verstehen wollen / sondern sich zur Gegenwehr zuschicken angefangen / sind die Bawren mit Gewalt angefallen / aber gleichwol mit Verlust etlicher Todten wider abgetrieben worden. Handlung zwischen dẽ Graffen võ Ostfrießlãd vnnd der Statt Embden. Demnach aber die darinnen vermerckt / daß die Statt nicht solcher Gestalt verwahret / daß sie dergleichen gewaltsame Anfäll in

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 971. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1094>, abgerufen am 28.07.2024.