Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.rückführung deß Volcks biß es mit deß Königs Schwachheit wider zur Besserung käme / ins Hameln vnd Münden von den Dänischen quittirt / vnd hingegen von den Keyserischen besetzt. Werck zusetzen machten sie solcher den 25. Jul. einen anfang / vnd führten alles Volck vnd andere Kriegsbereitschafften von Hameln / Münden vnd den daherumb ligenden Orthen ab vnnd zurück ins Stifft Verden. Der Graf von Tilly wuste sich dieser Gelegenheit alsbald zu seinem Vortheil zu gebrauchen / impatronirte sich erstlich der Statt Hameln vnd legte ein Keyserl. Guarnison dareyn / vnd folgends auch in Münden ein andere: Als solche aber daselbst sich zu viel Gewalts angenommen / vnd nach Soldaten Brauch dapffer dominiren wollen / haben die Bürger / als welche dieses dings vngewohnt / solches nit leyden wollen / derhalben zugefahren vnd die Soldaten disarmirt. Aber es bekam jnen nit am besten / dann Tilly legte stracks / so bald er von diesen Händeln berichtet wurde / ein stärckere Guarnison hinein / also daß die Bürger / da sie vorhin nur 300. Mann gehabt / jetzo mit viel grössern Beschwerden 2000. vnderhalten musten. Tilly versicherte sich auch in dessen deß Weserstrohms biß an Petershagen / vnd fieng sein Volck an im Braunschweigischen Land vnd in der Graffschafft Tillische hausen vbel. Schawenburg sehr wild vnd tyrannisch zu hausen / dann sie nit allein mit Plündern vnd Brennen grossen Schaden thäten / sondern auch etlichen Evangelischen Predigern Händ vnd Fuß abhaweten / andern Nasen vnd Ohren / wie auch etlichen Weibern die Brüst abschnitten / vnd sonst viel barbarische Thaten verübten / also daß es Türcken vnd Tartarn kaum ärger machen können. Was der König in Dennemarck hiebevor / wegen vbernehmung deß Crayß Obristen Ampts in Nidersachsen / an Keyser Ferdinanden gelangen lassen / haben wir an seinem Orth gedacht. Darauff hat Jh. Key. M. vnder Dato 3. Aug. 24. Julij auff diese Weiß geantwortet: Keyser Ferdinand vrgirt die Licentirung deß Kriegsvolcks im Nidersächsischen Crayß. Wie J. Key. May. so viel deß Crayß Obristen Ampt anbelangen thäte / das geschehene Erbieten / daß er in solcher Verwaltung sich allezeit deß Reichs vnd Crayß Verfassungen gemäß erzeigen wolte / an sich selbsten zwar der Billigkeit gemäß achtete / auch dieses Ampts Pflicht ein anders nit mit sich bringe / hette J. M. doch nicht wenig Verwunderung gebracht / warumb er ein solches auff sich genommen hette / in Ansehung / daß kein König in Dennemarck sich mit solchem Ampt hette beschweren lassen / auch die Reichs Constitutiones, solch Ampt dem jenigen aufzutragen verordneten / so mit seinen Pflichten allein dem Rö. Keyser / vnd dem Crayß zugethan / vnd sonsten keiner andern Verpflichtung sich vnterworffen befinden / so J. M. aber alles an seinen Ort hingestellet hette: So viel dann die vorgenommene Kriegsbereitschafft betreffe / vernehmen sie / daß dieselbe mit deß Crayses Defension justificiret werden wolte. Wann J. M. aber hiebey befinden / daß der Crayß solcher Verfassung nit vonnöthen / vnd dardurch mehrers nit zu befürchten seyn würde / als daß bey den getrewen Chur-Fürsten vnd Ständen grösser Gelosia erweckt / der Deputationtag verhindert / vnd er eine gute Zeit vorher / ehe er sich gedachten Ampts vnternommen / diese Werbungen angefangen / Fürsten vnd Stände desselben Crayses zusammen beschrieben / mit etlichen Particular Conventus gehalten / vnd deß Crayses gemeinem Volck noch ein starcke Anzahl auf eignen Kosten zu vnderhalten / vnd zur vorigen auch ein ansehenliche summa Gelt / Artillerey vnd Munition herzugeben anerbotten / vnd die jenige / so sich hierzu nit verstehen wollen / mit allerhand Einbildung zu bewegen vnderstanden / als weren bey diesen vnd andern Considerationibus J. M. vnd andere gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände / wohin das eygentliche Absehen dieser Armatur gestellet / keines wegs versichert. Ob nun zwar J. M. gegen Jhm diß Vertrawen trage / er werde dem gethanen friedfertigen Erbieten gemäß / in allen Begebenheiten / seine wolmeynende Affection in der That zuerweisen vnd darzuthun / vnd J. M. gegen jhm gewiß sich zuversichern / daß er mit jhro vnd dem Reich nit allein beständigen Frieden vnd gute Correspondentz zuhalten auch zu keiner Alteration Anlaß zugeben / sondern allein dem jenigen / was er durch seine Abgeordnete einmal versprochen / nachzukommen gemeynt / vnd was J. M. zu Ehren vnd Gefallen / vnd dem Rö. Reich zum Wolstande gereichen könte / gantz gern verstehen wolle: mehr dz jenige / was zu Friede vnd Einigkeit / Beförderung deß Deputation Tages / vnd sonsten zu deß Reichs Wolstandt gedeylich / als wz zu mehrer Erweiterung vnd Blutvergiesen Vrsach gebe / zubefördern geneigt seyn / nichts desto weniger / weiln die Läuffte gar gefährlich / auch die Intention / da sie gleich gut / durch boßhafftiger Leut Antrieb / leichtlich verändert / vnd zu widerwertigen Consilien gebracht werden könten / J. M. aber gleichwol obligen wolte / auff dergleichen Begebenheiten / durch welche dem Rö. Reich vnd dessen Ständen Schaden vnd Nachtheil zugezogen werden könte / ein wachsam Aug zutragen / vnd wz zu Abwendung solcher Gefahr nützlich / an die Hand zunehmen: Als hetten sie auß diesen vnd andern mehren Vrsachen / dem Churfürsten in Bayern Gewalt gegeben / seinem General Leutenant dem Graffen von Tilly sampt seiner vnterhabenden Armada zu gedachtem Nidersächsischen Crayse / oder wo gedachte verdächtige Armada befindlich seyn würde / zurücken / Ordinantz zu ertheilen / welchem auch Jh. M. eygene gegen diese verdächtige Werbung aufgebrachte Armada vnter Commando Albrecht Wentzel Eusebij Hertzogen zu Friedland zu folgen befehliget / weiln man sich deß Manßfelders halben dieser Zeit / so er vielleicht wider auf die Bein komme / nit weniger zube fahren / welches dann J. M. vnd die Vrsach dieser Verordnung Fürsten vnd Ständen gedachtes Crayses zuvernemen gegeben: worauß dann genugsamm erscheine / daß J. M. Intention dahin gerichtet / dz durch Licentirung deß Kriegsvolcks J. M. vnd andere getrewe Chur-Fürsten vnd Stände vor Gefahr verfichert seyn möchten: Auff welchen Fall gedachter Graf von Tilly vnd Hertzog zu Friedland auß dem Crayß wider abzuziehen Befehl hette. Ersuchte jhn demnach / er wolte zu Bezeugung seiner friedfertigen Intention vnd obangezogenem Erbieten rückführung deß Volcks biß es mit deß Königs Schwachheit wider zur Besserung käme / ins Hameln vnd Münden von den Dänischen quittirt / vnd hingegen von den Keyserischen besetzt. Werck zusetzen machten sie solcher den 25. Jul. einen anfang / vnd führten alles Volck vnd andere Kriegsbereitschafften von Hameln / Münden vñ den daherumb ligenden Orthen ab vnnd zurück ins Stifft Verden. Der Graf von Tilly wuste sich dieser Gelegenheit alsbald zu seinem Vortheil zu gebrauchen / impatronirte sich erstlich der Statt Hameln vñ legte ein Keyserl. Guarnison dareyn / vnd folgends auch in Mündẽ ein andere: Als solche aber daselbst sich zu viel Gewalts angenom̃en / vnd nach Soldaten Brauch dapffer dominiren wollen / haben die Bürger / als welche dieses dings vngewohnt / solches nit leyden wollen / derhalben zugefahren vnd die Soldaten disarmirt. Aber es bekam jnen nit am besten / dann Tilly legte stracks / so bald er von diesen Händeln berichtet wurde / ein stärckere Guarnison hinein / also daß die Bürger / da sie vorhin nur 300. Mann gehabt / jetzo mit viel grössern Beschwerden 2000. vnderhalten mustẽ. Tilly versicherte sich auch in dessen deß Weserstrohms biß an Petershagen / vñ fieng sein Volck an im Braunschweigischen Land vnd in der Graffschafft Tillische hausen vbel. Schawenburg sehr wild vñ tyrannisch zu hausen / dañ sie nit allein mit Plündern vñ Brennen grossen Schaden thäten / sondern auch etlichẽ Evangelischen Predigern Händ vnd Fuß abhaweten / andern Nasen vnd Ohren / wie auch etlichen Weibern die Brüst abschnitten / vñ sonst viel barbarische Thaten verübten / also daß es Türcken vnd Tartarn kaum ärger machen können. Was der König in Dennemarck hiebevor / wegen vbernehmung deß Crayß Obristen Ampts in Nidersachsen / an Keyser Ferdinanden gelangen lassen / haben wir an seinem Orth gedacht. Darauff hat Jh. Key. M. vnder Dato 3. Aug. 24. Julij auff diese Weiß geantwortet: Keyser Ferdinand vrgirt die Licentirung deß Kriegsvolcks im Nidersächsischen Crayß. Wie J. Key. May. so viel deß Crayß Obristen Ampt anbelangen thäte / das geschehene Erbietẽ / daß er in solcher Verwaltung sich allezeit deß Reichs vnd Crayß Verfassungen gemäß erzeigẽ wolte / an sich selbsten zwar der Billigkeit gemäß achtete / auch dieses Ampts Pflicht ein anders nit mit sich bringe / hette J. M. doch nicht wenig Verwunderung gebracht / warumb er ein solches auff sich genommẽ hette / in Ansehung / daß kein König in Dennemarck sich mit solchem Ampt hette beschweren lassen / auch die Reichs Constitutiones, solch Ampt dem jenigen aufzutragen verordnetẽ / so mit seinen Pflichten allein dem Rö. Keyser / vnd dem Crayß zugethan / vnd sonsten keiner andern Verpflichtũg sich vnterworffen befinden / so J. M. aber alles an seinen Ort hingestellet hette: So viel dann die vorgenom̃ene Kriegsbereitschafft betreffe / vernehmen sie / daß dieselbe mit deß Crayses Defension justificiret werden wolte. Wann J. M. aber hiebey befinden / daß der Crayß solcher Verfassung nit vonnöthen / vnd dardurch mehrers nit zu befürchten seyn würde / als daß bey den getrewẽ Chur-Fürsten vnd Ständen grösser Gelosia erweckt / der Deputationtag verhindert / vnd er eine gute Zeit vorher / ehe er sich gedachten Ampts vnternom̃en / diese Werbungen angefangen / Fürsten vnd Stände desselben Crayses zusam̃en beschrieben / mit etlichen Particular Conventus gehaltẽ / vñ deß Crayses gemeinem Volck noch ein starcke Anzahl auf eignen Kosten zu vnderhalten / vñ zur vorigen auch ein ansehenliche summa Gelt / Artillerey vnd Munition herzugeben anerbotten / vnd die jenige / so sich hierzu nit verstehen wollen / mit allerhand Einbildung zu bewegen vnderstanden / als weren bey diesen vnd andern Considerationibus J. M. vnd andere gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände / wohin das eygentliche Absehen dieser Armatur gestellet / keines wegs versichert. Ob nun zwar J. M. gegen Jhm diß Vertrawẽ trage / er werde dem gethanen friedfertigen Erbieten gemäß / in allen Begebenheiten / seine wolmeynende Affection in der That zuerweisen vnd darzuthun / vnd J. M. gegen jhm gewiß sich zuversichern / daß er mit jhro vnd dem Reich nit allein beständigen Frieden vnd gute Correspondentz zuhalten auch zu keiner Alteration Anlaß zugeben / sondern allein dem jenigen / was er durch seine Abgeordnete einmal versprochen / nachzukommen gemeynt / vnd was J. M. zu Ehren vnd Gefallen / vñ dem Rö. Reich zum Wolstande gereichen könte / gantz gern verstehen wolle: mehr dz jenige / was zu Friede vnd Einigkeit / Beförderung deß Deputation Tages / vnd sonsten zu deß Reichs Wolstandt gedeylich / als wz zu mehrer Erweiterũg vnd Blutvergiesen Vrsach gebe / zubefördern geneigt seyn / nichts desto weniger / weiln die Läuffte gar gefährlich / auch die Intentiõ / da sie gleich gut / durch boßhafftiger Leut Antrieb / leichtlich verändert / vnd zu widerwertigen Consilien gebracht werden könten / J. M. aber gleichwol obligen wolte / auff dergleichen Begebenheiten / durch welche dem Rö. Reich vnd dessen Ständen Schaden vnd Nachtheil zugezogen werden könte / ein wachsam Aug zutragẽ / vnd wz zu Abwendung solcher Gefahr nützlich / an die Hand zunehmen: Als hetten sie auß diesen vnd andern mehren Vrsachen / dem Churfürsten in Bayern Gewalt gegeben / seinem General Leutenant dem Graffen von Tilly sampt seiner vnterhabenden Armada zu gedachtem Nidersächsischẽ Crayse / oder wo gedachte verdächtige Armada befindlich seyn würde / zurücken / Ordinantz zu ertheilen / welchem auch Jh. M. eygene gegen diese verdächtige Werbung aufgebrachte Armada vnter Com̃ando Albrecht Wentzel Eusebij Hertzogen zu Friedland zu folgen befehliget / weiln man sich deß Manßfelders halben dieser Zeit / so er vielleicht wider auf die Bein kom̃e / nit weniger zube fahren / welches dañ J. M. vñ die Vrsach dieser Verordnung Fürsten vnd Ständẽ gedachtes Crayses zuvernemen gegebẽ: worauß dañ genugsam̃ erscheine / daß J. M. Intention dahin gerichtet / dz durch Licentirũg deß Kriegsvolcks J. M. vnd andere getrewe Chur-Fürsten vnd Stände vor Gefahr verfichert seyn möchten: Auff welchen Fall gedachter Graf von Tilly vñ Hertzog zu Friedland auß dem Crayß wider abzuziehen Befehl hette. Ersuchte jhn demnach / er wolte zu Bezeugung seiner friedfertigen Intention vnd obangezogenem Erbieten <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1081" n="958"/> rückführung deß Volcks biß es mit deß Königs Schwachheit wider zur Besserung käme / ins <note place="left">Hameln vnd Münden von den Dänischen quittirt / vnd hingegen von den Keyserischen besetzt.</note> Werck zusetzen machten sie solcher den 25. Jul. einen anfang / vnd führten alles Volck vnd andere Kriegsbereitschafften von Hameln / Münden vñ den daherumb ligenden Orthen ab vnnd zurück ins Stifft Verden. Der Graf von Tilly wuste sich dieser Gelegenheit alsbald zu seinem Vortheil zu gebrauchen / impatronirte sich erstlich der Statt Hameln vñ legte ein Keyserl. Guarnison dareyn / vnd folgends auch in Mündẽ ein andere: Als solche aber daselbst sich zu viel Gewalts angenom̃en / vnd nach Soldaten Brauch dapffer dominiren wollen / haben die Bürger / als welche dieses dings vngewohnt / solches nit leyden wollen / derhalben zugefahren vnd die Soldaten disarmirt. Aber es bekam jnen nit am besten / dann Tilly legte stracks / so bald er von diesen Händeln berichtet wurde / ein stärckere Guarnison hinein / also daß die Bürger / da sie vorhin nur 300. Mann gehabt / jetzo mit viel grössern Beschwerden 2000. vnderhalten mustẽ. 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Julij auff diese Weiß geantwortet:</p> <p><note place="left">Keyser Ferdinand vrgirt die Licentirung deß Kriegsvolcks im Nidersächsischen Crayß.</note> Wie J. Key. May. so viel deß Crayß Obristen Ampt anbelangen thäte / das geschehene Erbietẽ / daß er in solcher Verwaltung sich allezeit deß Reichs vnd Crayß Verfassungen gemäß erzeigẽ wolte / an sich selbsten zwar der Billigkeit gemäß achtete / auch dieses Ampts Pflicht ein anders nit mit sich bringe / hette J. M. doch nicht wenig Verwunderung gebracht / warumb er ein solches auff sich genommẽ hette / in Ansehung / daß kein König in Dennemarck sich mit solchem Ampt hette beschweren lassen / auch die Reichs Constitutiones, solch Ampt dem jenigen aufzutragen verordnetẽ / so mit seinen Pflichten allein dem Rö. Keyser / vnd dem Crayß zugethan / vnd sonsten keiner andern Verpflichtũg sich vnterworffen befinden / so J. M. aber alles an seinen Ort hingestellet hette: So viel dann die vorgenom̃ene Kriegsbereitschafft betreffe / vernehmen sie / daß dieselbe mit deß Crayses Defension justificiret werden wolte. Wann J. M. aber hiebey befinden / daß der Crayß solcher Verfassung nit vonnöthen / vnd dardurch mehrers nit zu befürchten seyn würde / als daß bey den getrewẽ Chur-Fürsten vnd Ständen grösser Gelosia erweckt / der Deputationtag verhindert / vnd er eine gute Zeit vorher / ehe er sich gedachten Ampts vnternom̃en / diese Werbungen angefangen / Fürsten vnd Stände desselben Crayses zusam̃en beschrieben / mit etlichen Particular Conventus gehaltẽ / vñ deß Crayses gemeinem Volck noch ein starcke Anzahl auf eignen Kosten zu vnderhalten / vñ zur vorigen auch ein ansehenliche summa Gelt / Artillerey vnd Munition herzugeben anerbotten / vnd die jenige / so sich hierzu nit verstehen wollen / mit allerhand Einbildung zu bewegen vnderstanden / als weren bey diesen vnd andern Considerationibus J. M. vnd andere gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände / wohin das eygentliche Absehen dieser Armatur gestellet / keines wegs versichert.</p> <p>Ob nun zwar J. M. gegen Jhm diß Vertrawẽ trage / er werde dem gethanen friedfertigen Erbieten gemäß / in allen Begebenheiten / seine wolmeynende Affection in der That zuerweisen vnd darzuthun / vnd J. M. gegen jhm gewiß sich zuversichern / daß er mit jhro vnd dem Reich nit allein beständigen Frieden vnd gute Correspondentz zuhalten auch zu keiner Alteration Anlaß zugeben / sondern allein dem jenigen / was er durch seine Abgeordnete einmal versprochen / nachzukommen gemeynt / vnd was J. M. zu Ehren vnd Gefallen / vñ dem Rö. Reich zum Wolstande gereichen könte / gantz gern verstehen wolle: mehr dz jenige / was zu Friede vnd Einigkeit / Beförderung deß Deputation Tages / vnd sonsten zu deß Reichs Wolstandt gedeylich / als wz zu mehrer Erweiterũg vnd Blutvergiesen Vrsach gebe / zubefördern geneigt seyn / nichts desto weniger / weiln die Läuffte gar gefährlich / auch die Intentiõ / da sie gleich gut / durch boßhafftiger Leut Antrieb / leichtlich verändert / vnd zu widerwertigen Consilien gebracht werden könten / J. M. aber gleichwol obligen wolte / auff dergleichen Begebenheiten / durch welche dem Rö. Reich vnd dessen Ständen Schaden vnd Nachtheil zugezogen werden könte / ein wachsam Aug zutragẽ / vnd wz zu Abwendung solcher Gefahr nützlich / an die Hand zunehmen: Als hetten sie auß diesen vnd andern mehren Vrsachen / dem Churfürsten in Bayern Gewalt gegeben / seinem General Leutenant dem Graffen von Tilly sampt seiner vnterhabenden Armada zu gedachtem Nidersächsischẽ Crayse / oder wo gedachte verdächtige Armada befindlich seyn würde / zurücken / Ordinantz zu ertheilen / welchem auch Jh. M. eygene gegen diese verdächtige Werbung aufgebrachte Armada vnter Com̃ando Albrecht Wentzel Eusebij Hertzogen zu Friedland zu folgen befehliget / weiln man sich deß Manßfelders halben dieser Zeit / so er vielleicht wider auf die Bein kom̃e / nit weniger zube fahren / welches dañ J. M. vñ die Vrsach dieser Verordnung Fürsten vnd Ständẽ gedachtes Crayses zuvernemen gegebẽ: worauß dañ genugsam̃ erscheine / daß J. M. Intention dahin gerichtet / dz durch Licentirũg deß Kriegsvolcks J. M. vnd andere getrewe Chur-Fürsten vnd Stände vor Gefahr verfichert seyn möchten: Auff welchen Fall gedachter Graf von Tilly vñ Hertzog zu Friedland auß dem Crayß wider abzuziehen Befehl hette. Ersuchte jhn demnach / er wolte zu Bezeugung seiner friedfertigen Intention vnd obangezogenem Erbieten </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [958/1081]
rückführung deß Volcks biß es mit deß Königs Schwachheit wider zur Besserung käme / ins Werck zusetzen machten sie solcher den 25. Jul. einen anfang / vnd führten alles Volck vnd andere Kriegsbereitschafften von Hameln / Münden vñ den daherumb ligenden Orthen ab vnnd zurück ins Stifft Verden. Der Graf von Tilly wuste sich dieser Gelegenheit alsbald zu seinem Vortheil zu gebrauchen / impatronirte sich erstlich der Statt Hameln vñ legte ein Keyserl. Guarnison dareyn / vnd folgends auch in Mündẽ ein andere: Als solche aber daselbst sich zu viel Gewalts angenom̃en / vnd nach Soldaten Brauch dapffer dominiren wollen / haben die Bürger / als welche dieses dings vngewohnt / solches nit leyden wollen / derhalben zugefahren vnd die Soldaten disarmirt. Aber es bekam jnen nit am besten / dann Tilly legte stracks / so bald er von diesen Händeln berichtet wurde / ein stärckere Guarnison hinein / also daß die Bürger / da sie vorhin nur 300. Mann gehabt / jetzo mit viel grössern Beschwerden 2000. vnderhalten mustẽ. Tilly versicherte sich auch in dessen deß Weserstrohms biß an Petershagen / vñ fieng sein Volck an im Braunschweigischen Land vnd in d' Graffschafft Schawenburg sehr wild vñ tyrannisch zu hausen / dañ sie nit allein mit Plündern vñ Brennen grossen Schaden thäten / sondern auch etlichẽ Evangelischen Predigern Händ vnd Fuß abhaweten / andern Nasen vnd Ohren / wie auch etlichen Weibern die Brüst abschnitten / vñ sonst viel barbarische Thaten verübten / also daß es Türcken vnd Tartarn kaum ärger machen können.
Hameln vnd Münden von den Dänischen quittirt / vnd hingegen von den Keyserischen besetzt.
Tillische hausen vbel. Was der König in Dennemarck hiebevor / wegen vbernehmung deß Crayß Obristen Ampts in Nidersachsen / an Keyser Ferdinanden gelangen lassen / haben wir an seinem Orth gedacht.
Darauff hat Jh. Key. M. vnder Dato 3. Aug. 24. Julij auff diese Weiß geantwortet:
Wie J. Key. May. so viel deß Crayß Obristen Ampt anbelangen thäte / das geschehene Erbietẽ / daß er in solcher Verwaltung sich allezeit deß Reichs vnd Crayß Verfassungen gemäß erzeigẽ wolte / an sich selbsten zwar der Billigkeit gemäß achtete / auch dieses Ampts Pflicht ein anders nit mit sich bringe / hette J. M. doch nicht wenig Verwunderung gebracht / warumb er ein solches auff sich genommẽ hette / in Ansehung / daß kein König in Dennemarck sich mit solchem Ampt hette beschweren lassen / auch die Reichs Constitutiones, solch Ampt dem jenigen aufzutragen verordnetẽ / so mit seinen Pflichten allein dem Rö. Keyser / vnd dem Crayß zugethan / vnd sonsten keiner andern Verpflichtũg sich vnterworffen befinden / so J. M. aber alles an seinen Ort hingestellet hette: So viel dann die vorgenom̃ene Kriegsbereitschafft betreffe / vernehmen sie / daß dieselbe mit deß Crayses Defension justificiret werden wolte. Wann J. M. aber hiebey befinden / daß der Crayß solcher Verfassung nit vonnöthen / vnd dardurch mehrers nit zu befürchten seyn würde / als daß bey den getrewẽ Chur-Fürsten vnd Ständen grösser Gelosia erweckt / der Deputationtag verhindert / vnd er eine gute Zeit vorher / ehe er sich gedachten Ampts vnternom̃en / diese Werbungen angefangen / Fürsten vnd Stände desselben Crayses zusam̃en beschrieben / mit etlichen Particular Conventus gehaltẽ / vñ deß Crayses gemeinem Volck noch ein starcke Anzahl auf eignen Kosten zu vnderhalten / vñ zur vorigen auch ein ansehenliche summa Gelt / Artillerey vnd Munition herzugeben anerbotten / vnd die jenige / so sich hierzu nit verstehen wollen / mit allerhand Einbildung zu bewegen vnderstanden / als weren bey diesen vnd andern Considerationibus J. M. vnd andere gehorsame Chur-Fürsten vnd Stände / wohin das eygentliche Absehen dieser Armatur gestellet / keines wegs versichert.
Keyser Ferdinand vrgirt die Licentirung deß Kriegsvolcks im Nidersächsischen Crayß. Ob nun zwar J. M. gegen Jhm diß Vertrawẽ trage / er werde dem gethanen friedfertigen Erbieten gemäß / in allen Begebenheiten / seine wolmeynende Affection in der That zuerweisen vnd darzuthun / vnd J. M. gegen jhm gewiß sich zuversichern / daß er mit jhro vnd dem Reich nit allein beständigen Frieden vnd gute Correspondentz zuhalten auch zu keiner Alteration Anlaß zugeben / sondern allein dem jenigen / was er durch seine Abgeordnete einmal versprochen / nachzukommen gemeynt / vnd was J. M. zu Ehren vnd Gefallen / vñ dem Rö. Reich zum Wolstande gereichen könte / gantz gern verstehen wolle: mehr dz jenige / was zu Friede vnd Einigkeit / Beförderung deß Deputation Tages / vnd sonsten zu deß Reichs Wolstandt gedeylich / als wz zu mehrer Erweiterũg vnd Blutvergiesen Vrsach gebe / zubefördern geneigt seyn / nichts desto weniger / weiln die Läuffte gar gefährlich / auch die Intentiõ / da sie gleich gut / durch boßhafftiger Leut Antrieb / leichtlich verändert / vnd zu widerwertigen Consilien gebracht werden könten / J. M. aber gleichwol obligen wolte / auff dergleichen Begebenheiten / durch welche dem Rö. Reich vnd dessen Ständen Schaden vnd Nachtheil zugezogen werden könte / ein wachsam Aug zutragẽ / vnd wz zu Abwendung solcher Gefahr nützlich / an die Hand zunehmen: Als hetten sie auß diesen vnd andern mehren Vrsachen / dem Churfürsten in Bayern Gewalt gegeben / seinem General Leutenant dem Graffen von Tilly sampt seiner vnterhabenden Armada zu gedachtem Nidersächsischẽ Crayse / oder wo gedachte verdächtige Armada befindlich seyn würde / zurücken / Ordinantz zu ertheilen / welchem auch Jh. M. eygene gegen diese verdächtige Werbung aufgebrachte Armada vnter Com̃ando Albrecht Wentzel Eusebij Hertzogen zu Friedland zu folgen befehliget / weiln man sich deß Manßfelders halben dieser Zeit / so er vielleicht wider auf die Bein kom̃e / nit weniger zube fahren / welches dañ J. M. vñ die Vrsach dieser Verordnung Fürsten vnd Ständẽ gedachtes Crayses zuvernemen gegebẽ: worauß dañ genugsam̃ erscheine / daß J. M. Intention dahin gerichtet / dz durch Licentirũg deß Kriegsvolcks J. M. vnd andere getrewe Chur-Fürsten vnd Stände vor Gefahr verfichert seyn möchten: Auff welchen Fall gedachter Graf von Tilly vñ Hertzog zu Friedland auß dem Crayß wider abzuziehen Befehl hette. Ersuchte jhn demnach / er wolte zu Bezeugung seiner friedfertigen Intention vnd obangezogenem Erbieten
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