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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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niesse / sondern vber vorige erlittene Trangsalen dessen vornembste Mitglieder noch newlich von dem Keyserischen vnd Bayerischen Kriegsvolck mit Einquartirung hart betrohet / zuforderst aber gewisser Bericht eingelangt / daß auff den Polnischen Gräntzen sich ein zimbliche anzahl Cossaggen zusammen thäten / vnd dahin sich verlauten lassen solten / daß sie durch etliche Obersächsische Lande in den Nidersächsischen Crayß einzufallen vnd alles mit Fewer vnd Schwerdt zuverheeren gesinnet weren.

Weil man dann der außländischen Armeen halber in nicht geringer Gefahr begriffen / vnnd noch zur Zeit nicht gewiß wüßte / wo der gantze Kriegsschwall endlich hinauß schlagen möchte / so hetten sie / Fürsten vnd Stände deß Nidersächsischen Crayses / nach Anleitung der Reichs Abschieden vnnd Executions Ordnung vnd jhrer Schuldigkeit auff solche Mittel bedacht seyn wollen / damit aller einbrechender Gewalt abgewendet / vnd dem besorgenden Vnheil zeitlich vorgebawet werden möchte: zu welchem End bey jhrer Crayßversamblung ein ansehenliche Defensionsverfassung vnd dz triplum in triplo auf die Bein zubringen beschlossen worden / nit zwar der Meynung / daß man dardurch sich frembder Händel theilhafftig machen / oder von den bißhero geführten Consiliis abstehen wolte; sondern darbey lauter bedinget / daß man einen weg als den andern bey Key. M. Devotion verharren / in den Schrancken der Reichs Constitutionen verbleiben / das geworbene Volck allein deß Crayses vnd dessen Mitglieder Defension gebrauchen / vnd dahin zielen wolte / daß der Crayß bey ruhigem Zustandt erhalten / der Religion-vnd Prophanfrieden manutenirt / verdächtige Vergaderung verhütet / vnd aller eusserlicher Gewalt abgewendet werden möchte / gestalt dann solcher Schluß der Key. M. gebürlich notificirt worden / der Hoffnung J. M. würde jhro denselben nit mißfallen lassen. Vnd als man sich hierbey der Correspondentz zwischen dem Ober-vnd Nidersächsischen Crayß / vnd wie wol man sich darbey befunden / in dem dardurch bißhero in jhrer Integritet erhalten worden / erinnert; dabeneben dann erwogen worden were / dafern diesem Crayß feindlich zugesetzet werden solte / daß jhm solcher Last allein zutragen viel zu schwer fallen wolte. Dannenhero wo nit einer neben den andern zu Grund gehen solte / fernerer Zusammensetzung hoch vonnöthen; vnd gleich wie die Executions-Ordnung die anreinende Crayß dahin anwiese / daß auf begebenden Fall einer neben dem andern dem nothleidenden Crayß vnder die Arm zugreiffen schuldig / als hetten sie jhnen / deß Obersächsischen Crayses Chur-Fürsten vnd Ständen / den gemachten Schluß anfügen / vnd dieselben darbey ersuchen wollen / die Gefahr vnd jhr eygenes Interesse zu behertzigen vnd auff gleichmässige Verfassung bedacht zu seyn / damit aller Orthen die Durchzüge verhütet / der Religion-vnd Prophanfrieden gehandhabet / ein Crayß dem andern auff den Nothfall die Hand bieten / vnd sie also beyderseits bey gutem ruhigen Zustandt erhalten werden möchten: Gestalt dann sie jhnen / deß Obersächsischen Crayses Ständen heimstelleten / ob nit / weil man sich doch bey andern Craysen keines Zusprungs zugetrösten / beyder Crayß Obriste / Räth vnnd Officirer zusammen zu ordnen / die wegen deß Succurses vnd anderer Notturfft zu berathschlagen. Sie weren vrbietig / auf vnverhoffte Fäll dem Obersächsischen Crayß die Hand zubieten / auch sonst nichts zu vnderlassen / wz zu Erhaltung Fried vnd Ruhe dienlich / der Hoffnung man würde gleichfals gegen jhnen nicht abgeneigt seyn.

Auffbott in der Marck Brandenburg. Demnach dieser Zeit nit allein allenthalben von den grossen Kriegsbereitschafften / so der von Wallenstein vorgehabt / der Ruff erschollen / sondern auch die Polnische Cossaggen in grosser Menge sich gesamblet / vnd den Paß durch Sachsen vnd die Marck Brandenburg begehrt / hat darauf der Churfürst von Brandenburg / weil man bißhero genugsamb erfahren / wie dieses vnnütze Gesindlein aller Orten / da es hinkommen haußgehalten vnd tyrannisirt / das Auffbott im gantzen Land ergehen lassen / vnd ernstlich befohlen / daß sich ein jeder / so Roßdienst zu leisten verpflichtet / nicht allein mit der schuldigen Anzahl Pferd / sondern auch sonsten / so starck er jmmer köndte / mit wol tauglichem Gesind / Rüstungen vnd Rossen gefast hielte / daß er auf erstes Zuschreiben sich an die Ort vnd Stell / so jhm würden benennet werden / in der Person begeben / vnd dem Vatterland die Rettung / die ein jeder getrewer Patriot schuldig erwiese / bey Verlust seiner habenden Lehen vnnd Betrohung anderer Straffen. Ingleichem solten die Stätte mit einer solchen Anzahl Volck zu Fuß / als sie jmmer auffbringen köuten / in aller Eil sich gefast machen / in Bedencken / wer nit vmb alles kommen / die seinigen vor seinen Augen geschändet vnd getödtet sehen / ja sich selbsten in Stück zerhawen wissen wolte / derselbe bey solcher gemeinen Noth ein vbriges thun müßte.

Manßfeld vnd Hertzog Christian zieheu auff. Nach den die Staten der vereinigten Niderlanden die Statt Breda zuentsetzen sich vergeblich bemühet / vnd solche bald darauff wie zuvor davon Erwehnung gethan / in der Spanischen Hände gerathen / gedachten der von Manßfeld vnd Hertzog Christian von Braunschweig jhren March in Teutschland fortzusetzen / sonderten zu dem End jr Volck / so in 12000. Mann zu Fuß vnd 2000. zu Pferd waren / von dem Statischen Läger ab / zogen darmit beneben 14. Stücken Geschütz zu Gennep vber die Maase / vnd also fort nach dem Rhein. Graf Moritz ließ sie mit etlichen Truppen für Hertzogenbusch vorüber convoyiren / damit nit etwan die Spanische den Nachzug / darauf sie schon das Maul gespitzt hatten / anfallen möchten. Als sie nun glücklich zu Emmerich angelanget / fuhren sie daselbst mehrerntheils vber / lägerten sich darauff zwischen Wesel vnd Reeß auf einer schönen Awen / bey den Dörffern Haffen vnd Meer vnd verschantzten sich auf beyden Seiten deß Rheins. Es befand sich zwar bey dieser Armee ein wacker Volck / so begierig zum Fechten / also daß es sich ansehen ließ / es würde wol etwas namhaffts darmit können außgerichtet werden: weil aber zeitlich nicht allein

niesse / sondern vber vorige erlittene Trangsalen dessen vornembste Mitglieder noch newlich von dem Keyserischen vnd Bayerischen Kriegsvolck mit Einquartirung hart betrohet / zuforderst aber gewisser Bericht eingelangt / daß auff den Polnischen Gräntzen sich ein zimbliche anzahl Cossaggen zusammen thäten / vnd dahin sich verlauten lassen solten / daß sie durch etliche Obersächsische Lande in den Nidersächsischen Crayß einzufallen vnd alles mit Fewer vnd Schwerdt zuverheeren gesinnet weren.

Weil man dann der außländischen Armeen halber in nicht geringer Gefahr begriffen / vnnd noch zur Zeit nicht gewiß wüßte / wo der gantze Kriegsschwall endlich hinauß schlagen möchte / so hetten sie / Fürsten vnd Stände deß Nidersächsischen Crayses / nach Anleitung der Reichs Abschieden vnnd Executions Ordnung vnd jhrer Schuldigkeit auff solche Mittel bedacht seyn wollen / damit aller einbrechender Gewalt abgewendet / vnd dem besorgenden Vnheil zeitlich vorgebawet werden möchte: zu welchem End bey jhrer Crayßversamblũg ein ansehenliche Defensionsverfassung vnd dz triplum in triplo auf die Bein zubringen beschlossen worden / nit zwar der Meynung / daß man dardurch sich frembder Händel theilhafftig machen / oder von den bißhero geführten Consiliis abstehẽ wolte; sondern darbey lauter bedinget / daß man einen weg als den andern bey Key. M. Devotion verharren / in den Schranckẽ der Reichs Constitutionen verbleiben / das geworbene Volck allein deß Crayses vñ dessen Mitglieder Defension gebrauchen / vnd dahin zielen wolte / daß der Crayß bey ruhigem Zustandt erhaltẽ / der Religion-vnd Prophanfrieden manutenirt / verdächtige Vergaderũg verhütet / vnd aller eusserlicher Gewalt abgewendet werden möchte / gestalt dann solcher Schluß der Key. M. gebürlich notificirt worden / der Hoffnung J. M. würde jhro denselben nit mißfallen lassen. Vnd als man sich hierbey der Correspondentz zwischen dem Ober-vnd Nidersächsischen Crayß / vñ wie wol man sich darbey befunden / in dem dardurch bißhero in jhrer Integritet erhalten worden / erinnert; dabeneben dann erwogen worden were / dafern diesem Crayß feindlich zugesetzet werden solte / daß jhm solcher Last allein zutragen viel zu schwer fallen wolte. Dannenhero wo nit einer neben dẽ andern zu Grund gehen solte / fernerer Zusammensetzung hoch vonnöthen; vnd gleich wie die Executions-Ordnung die anreinende Crayß dahin anwiese / daß auf begebenden Fall einer neben dem andern dem nothleidenden Crayß vnder die Arm zugreiffen schuldig / als hetten sie jhnen / deß Obersächsischen Crayses Chur-Fürsten vnd Ständen / den gemachten Schluß anfügen / vnd dieselbẽ darbey ersuchen wollen / die Gefahr vnd jhr eygenes Interesse zu behertzigen vnd auff gleichmässige Verfassung bedacht zu seyn / damit aller Orthen die Durchzüge verhütet / der Religion-vñ Prophanfrieden gehandhabet / ein Crayß dem andern auff den Nothfall die Hand bieten / vnd sie also beyderseits bey gutem ruhigen Zustandt erhalten werdẽ möchten: Gestalt dann sie jhnen / deß Obersächsischen Crayses Ständen heimstelleten / ob nit / weil man sich doch bey andern Craysen keines Zusprungs zugetrösten / beyder Crayß Obriste / Räth vnnd Officirer zusammen zu ordnen / die wegen deß Succurses vnd anderer Notturfft zu berathschlagen. Sie werẽ vrbietig / auf vnverhoffte Fäll dem Obersächsischen Crayß die Hand zubieten / auch sonst nichts zu vnderlassen / wz zu Erhaltung Fried vnd Ruhe dienlich / der Hoffnũg man würde gleichfals gegen jhnen nicht abgeneigt seyn.

Auffbott in der Marck Brandenburg. Demnach dieser Zeit nit allein allenthalben von den grossen Kriegsbereitschafften / so der võ Wallenstein vorgehabt / der Ruff erschollen / sondern auch die Polnische Cossaggen in grosser Menge sich gesamblet / vnd den Paß durch Sachsen vnd die Marck Brandenburg begehrt / hat darauf der Churfürst von Brandenburg / weil man bißhero genugsamb erfahren / wie dieses vnnütze Gesindlein aller Orten / da es hinkommen haußgehalten vnd tyrannisirt / das Auffbott im gantzen Land ergehen lassen / vnd ernstlich befohlen / daß sich ein jeder / so Roßdienst zu leisten verpflichtet / nicht allein mit der schuldigen Anzahl Pferd / sondern auch sonsten / so starck er jmmer köndte / mit wol tauglichem Gesind / Rüstungen vnd Rossen gefast hielte / daß er auf erstes Zuschreiben sich an die Ort vnd Stell / so jhm würden benennet werden / in der Person begeben / vnd dem Vatterland die Rettung / die ein jeder getrewer Patriot schuldig erwiese / bey Verlust seiner habenden Lehen vnnd Betrohũg anderer Straffen. Ingleichem solten die Stätte mit einer solchẽ Anzahl Volck zu Fuß / als sie jmmer auffbringen köuten / in aller Eil sich gefast machen / in Bedencken / wer nit vmb alles kommen / die seinigen vor seinen Augen geschändet vnd getödtet sehen / ja sich selbsten in Stück zerhawen wissen wolte / derselbe bey solcher gemeinen Noth ein vbriges thun müßte.

Manßfeld vnd Hertzog Christian zieheu auff. Nach dẽ die Statẽ der vereinigten Niderlanden die Statt Breda zuentsetzen sich vergeblich bemühet / vnd solche bald darauff wie zuvor davon Erwehnũg gethan / in der Spanischen Hände gerathen / gedachten der von Manßfeld vnd Hertzog Christian von Braunschweig jhren March in Teutschland fortzusetzen / sonderten zu dem End jr Volck / so in 12000. Mann zu Fuß vnd 2000. zu Pferd waren / von dem Statischen Läger ab / zogẽ darmit beneben 14. Stücken Geschütz zu Gennep vber die Maase / vnd also fort nach dem Rhein. Graf Moritz ließ sie mit etlichen Truppẽ für Hertzogenbusch vorüber convoyiren / damit nit etwan die Spanische den Nachzug / darauf sie schon das Maul gespitzt hatten / anfallen möchten. Als sie nun glücklich zu Emmerich angelanget / fuhrẽ sie daselbst mehrerntheils vber / lägerten sich darauff zwischen Wesel vnd Reeß auf einer schönẽ Awen / bey dẽ Dörffern Haffen vnd Meer vñ verschantzten sich auf beydẽ Seiten deß Rheins. Es befand sich zwar bey dieser Armee ein wacker Volck / so begierig zum Fechten / also daß es sich ansehen ließ / es würde wol etwas namhaffts darmit können außgerichtet werden: weil aber zeitlich nicht allein

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[950/1073] niesse / sondern vber vorige erlittene Trangsalen dessen vornembste Mitglieder noch newlich von dem Keyserischen vnd Bayerischen Kriegsvolck mit Einquartirung hart betrohet / zuforderst aber gewisser Bericht eingelangt / daß auff den Polnischen Gräntzen sich ein zimbliche anzahl Cossaggen zusammen thäten / vnd dahin sich verlauten lassen solten / daß sie durch etliche Obersächsische Lande in den Nidersächsischen Crayß einzufallen vnd alles mit Fewer vnd Schwerdt zuverheeren gesinnet weren. Weil man dann der außländischen Armeen halber in nicht geringer Gefahr begriffen / vnnd noch zur Zeit nicht gewiß wüßte / wo der gantze Kriegsschwall endlich hinauß schlagen möchte / so hetten sie / Fürsten vnd Stände deß Nidersächsischen Crayses / nach Anleitung der Reichs Abschieden vnnd Executions Ordnung vnd jhrer Schuldigkeit auff solche Mittel bedacht seyn wollen / damit aller einbrechender Gewalt abgewendet / vnd dem besorgenden Vnheil zeitlich vorgebawet werden möchte: zu welchem End bey jhrer Crayßversamblũg ein ansehenliche Defensionsverfassung vnd dz triplum in triplo auf die Bein zubringen beschlossen worden / nit zwar der Meynung / daß man dardurch sich frembder Händel theilhafftig machen / oder von den bißhero geführten Consiliis abstehẽ wolte; sondern darbey lauter bedinget / daß man einen weg als den andern bey Key. M. Devotion verharren / in den Schranckẽ der Reichs Constitutionen verbleiben / das geworbene Volck allein deß Crayses vñ dessen Mitglieder Defension gebrauchen / vnd dahin zielen wolte / daß der Crayß bey ruhigem Zustandt erhaltẽ / der Religion-vnd Prophanfrieden manutenirt / verdächtige Vergaderũg verhütet / vnd aller eusserlicher Gewalt abgewendet werden möchte / gestalt dann solcher Schluß der Key. M. gebürlich notificirt worden / der Hoffnung J. M. würde jhro denselben nit mißfallen lassen. Vnd als man sich hierbey der Correspondentz zwischen dem Ober-vnd Nidersächsischen Crayß / vñ wie wol man sich darbey befunden / in dem dardurch bißhero in jhrer Integritet erhalten worden / erinnert; dabeneben dann erwogen worden were / dafern diesem Crayß feindlich zugesetzet werden solte / daß jhm solcher Last allein zutragen viel zu schwer fallen wolte. Dannenhero wo nit einer neben dẽ andern zu Grund gehen solte / fernerer Zusammensetzung hoch vonnöthen; vnd gleich wie die Executions-Ordnung die anreinende Crayß dahin anwiese / daß auf begebenden Fall einer neben dem andern dem nothleidenden Crayß vnder die Arm zugreiffen schuldig / als hetten sie jhnen / deß Obersächsischen Crayses Chur-Fürsten vnd Ständen / den gemachten Schluß anfügen / vnd dieselbẽ darbey ersuchen wollen / die Gefahr vnd jhr eygenes Interesse zu behertzigen vnd auff gleichmässige Verfassung bedacht zu seyn / damit aller Orthen die Durchzüge verhütet / der Religion-vñ Prophanfrieden gehandhabet / ein Crayß dem andern auff den Nothfall die Hand bieten / vnd sie also beyderseits bey gutem ruhigen Zustandt erhalten werdẽ möchten: Gestalt dann sie jhnen / deß Obersächsischen Crayses Ständen heimstelleten / ob nit / weil man sich doch bey andern Craysen keines Zusprungs zugetrösten / beyder Crayß Obriste / Räth vnnd Officirer zusammen zu ordnen / die wegen deß Succurses vnd anderer Notturfft zu berathschlagen. Sie werẽ vrbietig / auf vnverhoffte Fäll dem Obersächsischen Crayß die Hand zubieten / auch sonst nichts zu vnderlassen / wz zu Erhaltung Fried vnd Ruhe dienlich / der Hoffnũg man würde gleichfals gegen jhnen nicht abgeneigt seyn. Demnach dieser Zeit nit allein allenthalben von den grossen Kriegsbereitschafften / so der võ Wallenstein vorgehabt / der Ruff erschollen / sondern auch die Polnische Cossaggen in grosser Menge sich gesamblet / vnd den Paß durch Sachsen vnd die Marck Brandenburg begehrt / hat darauf der Churfürst von Brandenburg / weil man bißhero genugsamb erfahren / wie dieses vnnütze Gesindlein aller Orten / da es hinkommen haußgehalten vnd tyrannisirt / das Auffbott im gantzen Land ergehen lassen / vnd ernstlich befohlen / daß sich ein jeder / so Roßdienst zu leisten verpflichtet / nicht allein mit der schuldigen Anzahl Pferd / sondern auch sonsten / so starck er jmmer köndte / mit wol tauglichem Gesind / Rüstungen vnd Rossen gefast hielte / daß er auf erstes Zuschreiben sich an die Ort vnd Stell / so jhm würden benennet werden / in der Person begeben / vnd dem Vatterland die Rettung / die ein jeder getrewer Patriot schuldig erwiese / bey Verlust seiner habenden Lehen vnnd Betrohũg anderer Straffen. Ingleichem solten die Stätte mit einer solchẽ Anzahl Volck zu Fuß / als sie jmmer auffbringen köuten / in aller Eil sich gefast machen / in Bedencken / wer nit vmb alles kommen / die seinigen vor seinen Augen geschändet vnd getödtet sehen / ja sich selbsten in Stück zerhawen wissen wolte / derselbe bey solcher gemeinen Noth ein vbriges thun müßte. Auffbott in der Marck Brandenburg. Nach dẽ die Statẽ der vereinigten Niderlanden die Statt Breda zuentsetzen sich vergeblich bemühet / vnd solche bald darauff wie zuvor davon Erwehnũg gethan / in der Spanischen Hände gerathen / gedachten der von Manßfeld vnd Hertzog Christian von Braunschweig jhren March in Teutschland fortzusetzen / sonderten zu dem End jr Volck / so in 12000. Mann zu Fuß vnd 2000. zu Pferd waren / von dem Statischen Läger ab / zogẽ darmit beneben 14. Stücken Geschütz zu Gennep vber die Maase / vnd also fort nach dem Rhein. Graf Moritz ließ sie mit etlichen Truppẽ für Hertzogenbusch vorüber convoyiren / damit nit etwan die Spanische den Nachzug / darauf sie schon das Maul gespitzt hatten / anfallen möchten. Als sie nun glücklich zu Emmerich angelanget / fuhrẽ sie daselbst mehrerntheils vber / lägerten sich darauff zwischen Wesel vnd Reeß auf einer schönẽ Awen / bey dẽ Dörffern Haffen vnd Meer vñ verschantzten sich auf beydẽ Seiten deß Rheins. Es befand sich zwar bey dieser Armee ein wacker Volck / so begierig zum Fechten / also daß es sich ansehen ließ / es würde wol etwas namhaffts darmit können außgerichtet werden: weil aber zeitlich nicht allein Manßfeld vnd Hertzog Christian zieheu auff.

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 950. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1073>, abgerufen am 28.07.2024.