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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Nachkommen in Friedt vnd Ruhe beständig erhalten werden möchte.

Wann nun bey dem anfang deß Böhmischen Vnwesens alles so in diesem beweglichen Schreiben außgeführt / recht erwogen vnd zu Hertzen weren genommen worden / hette nicht allein der Keyser vnd seine Nachkommen ruhig bey dero Landt vnd Leuten verbleiben können / sondern es were auch der darauß erfolgte Jammer in Teutschlandt vermieten blieben: Aber die Friedensstörer vnd vngetrewe Rähte / so durch den Krieg jhre Authorität vnd Güter zuvermehren gedachten / hatten den Handel schon so weit gebracht / daß all solche trewhertzige Ermahn-vnd Erinnerungen nicht fruchten mochten.

Keyserlich Mandat an die Chur: vnd Fürsten vnd andere Stände deß Röm. Reichs / die Böhmische Werbungen abzustellen. Als Jhre Keys. Majestät vernommen / daß die Böhmische Stände allenthalben im Reich vnd anderswo sich vmb Volck bewürben / haben sie die Chur-vnd Fürsten vnd andere Stände deß Römischen Reichs / sich dem Böhmischen Wesen nit einzumischen / oder denselbigen Ständen einige Werbung zu gestatten / den letzten Junij zu Wien datirten Patenten abmahnen lassen / dieses Innhalts: Es würde zweifels ohn männiglich jnner vnd ausserhalb dem Reich nunmehr genugsamb bekandt seyn / was in seinem Abwesen auffm Prager Schloß / den 23. Maij für eine Vnruhe sich erhaben / vnd was für Vnbillichkeit etlichen seinen Statthaltern vnd Officirern seye bewiesen worden. Weiler nun verständigt würde / daß diese Widerwärtige vnd solcher Vnruhe Vrsächer / vngeachtet alles zum offtermalen angebottenen Glimpffs vnd Sanfftmutigkeit / auch Trewhertziger Abmahnungs - Schreiben / in jhrem Intent eyferig fortführen / vnd zu Keyserlicher Hochheit vnd Jurisdiction Veracht-vnd Schmälerung / an allen Orten / auch im Römischen Reich vmb Kriegsvolck sich bewerbe: vnd aber solche Werbungen in den Reichs Satzungen / fürnämlich aber in dem Anno 1570. auffgerichteten Abschiedt verbotten / auch ohne sein / als deß Römischen Keysers vnd Oberhaupts Vorwisen vnd Anordnung geschehen: als wolte er hiemit ernstlich befohlen haben / daß sie in jhren Landen / Herrschafften / Stätten vnd Flecken keine Werbungen / Musterung oder Durchzüge ohne fürweissung Keyserlicher Patenten vnd Bewilligungen / fürgehen liessen.

Keyserliche Information wegen der Böhmischen Vnruhe. Ferrner ist auch noch ein Keyserliche Information vber dem Böhmischen Auffstandt vmb diese Zeit außgangen / dieses Innhalts: Es hetten sich etliche Jhrer Keys. Majest. Vnderthanen so weit vermessen / daß sie in dero Residentz Schloß zu Prag / in die Böheimische Cantzeley / vnd zwar in die Rahtstuben / da der größte Respect vnd Sicherheit seyn solte mit / gewaffneter Hand kommen / vnd allda zween auß Jhr. Majest. Statthaltere / vnd einen Secretarium / ohne alle Anklag vnd Verhör angefallen / vnd zum Fenster hinauß gestürtzt: vnd als sie durch sonderbahre Gnade Gottes bey Leben blieben / mit Pistolen auff sie geschossen: vnd wann sie jhrem Furor nicht gewichen / vnd sich an andere Ort salvirt hetten / würden sie jhren Grimm vnd Zorn weiters an jhnen außgegossen haben: Vber diß hetten sie andern Jhrer Majest. Rähten vnd Dienern nachgestellt / jhnen alle jhre Güter genommen / vnd an jhren Ehren offentlich geschmähet. Nach dicsem hetten sie dreyssig Directore vnd Regenten auffgeworffen / das gantze Regiment an sich gezogen / das Schloß mit freimbdem Volck bewachen lassen / vnd die vorige Guardj in jhr Gelübd genommen: den Obristen Burggraffen in Arrest genommen / vnd in seinem Hauß verwachen lassen: allen anwesenden Rähten / wann sie auch von Jhr. Majest. citirk würden / absolute, den andern Vnderthanen aber ins gemein ohne jhr Vorwissen auß der Statt nicht zu weichen gebotten: die Geistliche Collegia wider den Land-Tags-Schluß vnd zwischen denen sub, Vna vnd sub Vtraque auffgerichteten Vertrag / abgeschaffet / jhrer Güter entsetzt / vnd die Personen auff ewig auß dem Landt verbannet: durch allerhandt vngegründte Bericht nicht allein Jh. Majest. Vnderthanen / sondern auch Chur - vnd Fürsten wider dieselbe zuverhetzen sicht vnterstanden: Jhre außgegangene Apologj mit vielen vngeräumbten Sachen angefüllet: in Jhr. Majest. König vnd Lands Contribution gegriffen: die mit Bewilligung der Stände deputirte Stewer Einnehmer abgesetzt / vnd andere darzu verordnet: frembd Kriegsvolck / ohne Jhr. Majest. als Böhmischen Königs Wissen vnd Willen in das Königreich auffgenommen: die Vnderthanen mit Einquartierungen vnd vielerley Beschwerden belegt / ja gar jhnen sich stetigs in Bereitschafft zu halten gebotten: Jhr. Majest. Statt Crumaw / wie auch die Statt Budweiß auffgefordert: den Innwohnern Fewr vnd Schwerdt / vnd eusserstes Verderben / wo sie sich nicht ergeben würden gedröwet: die so es mit jhnen nicht halten wöllen / mit Gewalt auff Jhre re Seiten gezwungen: Jhrer Majestät wolmeynende Patent / durch welche sic zu Niderlegung der Waffen vermahnet worden / anzuschlagen verbotten: Jhrer Majestät trewe vnd vätterliche Vermahnungen vnd Anerbieten / aller Vnruhe ohne Kriegsvolck abzuhelffen / nicht geachtet: die Keyserliche Hoff-Post / so Jhrer Majest. vnd dero Chur: vnd Fürsten wichtige vnd geheime Sachen betrifft / etlich mal auffgefangen / vnd eröffnet: der Pässe gegen den Land-Gräntzen sich bemächtiget / vnd die selbe gesperret: vber vorige noch ein newe Defension der Apologj außgefertiget: den Vnderthanen grosse Anlagen vnd Contribution vffgelegt / vnd darzu Jhr. Majest. eigene Herrschafft: vnd Cammer Güter gezogen: gantz vermessen fürgeben / jhr Volck were zu Beschützung deß Lands angesehen / Jhrer Majestät aber / als jhres Königs vnnd Herrns / were ein frembdes Kriegsvolck / vnd lauffe desselben Werbung wider die Lands Ordnung / schwerer Protestation sich gebrauchende / im Fall solches Volck anziehen würde / daß alle Clöster vnd Geistliche in dem gantzen Landt von dem gemeinen Pöfel möchten vberfallen werden / welches sie dann nicht wehren köndten / auch daran nicht schuldig seyn wolten.

Nachkommen in Friedt vnd Ruhe beständig erhalten werden möchte.

Wann nun bey dem anfang deß Böhmischen Vnwesens alles so in diesem beweglichen Schreiben außgeführt / recht erwogen vnd zu Hertzen weren genommen worden / hette nicht allein der Keyser vnd seine Nachkommen ruhig bey dero Landt vnd Leuten verbleiben können / sondern es were auch der darauß erfolgte Jam̃er in Teutschlandt vermieten blieben: Aber die Friedensstörer vnd vngetrewe Rähte / so durch den Krieg jhre Authorität vnd Güter zuvermehren gedachten / hattẽ den Handel schon so weit gebracht / daß all solche trewhertzige Ermahn-vnd Erinnerungen nicht fruchten mochten.

Keyserlich Mandat an die Chur: vnd Fürstẽ vnd andere Stände deß Röm. Reichs / die Böhmische Werbungẽ abzustellen. Als Jhre Keys. Majestät vernommen / daß die Böhmische Stände allenthalben im Reich vnd anderswo sich vmb Volck bewürben / haben sie die Chur-vnd Fürsten vnd andere Stände deß Römischen Reichs / sich dem Böhmischen Wesen nit einzumischen / oder denselbigen Ständen einige Werbung zu gestatten / den letzten Junij zu Wien datirten Patenten abmahnẽ lassen / dieses Innhalts: Es würde zweifels ohn männiglich jnner vnd ausserhalb dem Reich nunmehr genugsamb bekandt seyn / was in seinem Abwesen auffm Prager Schloß / den 23. Maij für eine Vnruhe sich erhaben / vnd was für Vnbillichkeit etlichẽ seinen Statthaltern vnd Officirern seye bewiesen worden. Weiler nun verständigt würde / daß diese Widerwärtige vnd solcher Vnruhe Vrsächer / vngeachtet alles zum offtermalen angebottenen Glimpffs vnd Sanfftmutigkeit / auch Trewhertziger Abmahnungs - Schreiben / in jhrem Intent eyferig fortführen / vnd zu Keyserlicher Hochheit vnd Jurisdiction Veracht-vnd Schmälerung / an allen Orten / auch im Römischen Reich vmb Kriegsvolck sich bewerbe: vnd aber solche Werbungen in den Reichs Satzungen / fürnämlich aber in dem Anno 1570. auffgerichteten Abschiedt verbotten / auch ohne sein / als deß Römischen Keysers vnd Oberhaupts Vorwisen vñ Anordnung geschehen: als wolte er hiemit ernstlich befohlen haben / daß sie in jhren Landen / Herrschafften / Stätten vnd Flecken keine Werbungen / Musterung oder Durchzüge ohne fürweissung Keyserlicher Patenten vnd Bewilligungen / fürgehen liessen.

Keyserliche Information wegen der Böhmischẽ Vnruhe. Ferrner ist auch noch ein Keyserliche Information vber dem Böhmischen Auffstandt vmb diese Zeit außgangen / dieses Innhalts: Es hetten sich etliche Jhrer Keys. Majest. Vnderthanen so weit vermessen / daß sie in dero Residentz Schloß zu Prag / in die Böheimische Cantzeley / vnd zwar in die Rahtstuben / da der größte Respect vnd Sicherheit seyn solte mit / gewaffneter Hand kommẽ / vnd allda zween auß Jhr. Majest. Statthaltere / vnd einen Secretarium / ohne alle Anklag vnd Verhör angefallen / vnd zum Fenster hinauß gestürtzt: vnd als sie durch sonderbahre Gnade Gottes bey Leben blieben / mit Pistolen auff sie geschossen: vnd wann sie jhrem Furor nicht gewichen / vñ sich an andere Ort salvirt hetten / würden sie jhren Grimm vnd Zorn weiters an jhnen außgegossen haben: Vber diß hetten sie andern Jhrer Majest. Rähten vnd Dienern nachgestellt / jhnen alle jhre Güter genommen / vnd an jhren Ehren offentlich geschmähet. Nach dicsem hetten sie dreyssig Directore vnd Regenten auffgeworffen / das gantze Regiment an sich gezogẽ / das Schloß mit freimbdem Volck bewachen lassen / vnd die vorige Guardj in jhr Gelübd genommen: den Obristen Burggraffen in Arrest genommen / vnd in seinem Hauß verwachen lassen: allen anwesenden Rähten / wañ sie auch von Jhr. Majest. citirk würden / absolute, den andern Vnderthanen aber ins gemein ohne jhr Vorwissen auß der Statt nicht zu weichen gebotten: die Geistliche Collegia wider den Land-Tags-Schluß vnd zwischen denen sub, Vna vnd sub Vtraque auffgerichteten Vertrag / abgeschaffet / jhrer Güter entsetzt / vnd die Personẽ auff ewig auß dem Landt verbannet: durch allerhandt vngegründte Bericht nicht allein Jh. Majest. Vnderthanen / sondern auch Chur - vnd Fürsten wider dieselbe zuverhetzen sicht vnterstanden: Jhre außgegangene Apologj mit vielẽ vngeräumbten Sachen angefüllet: in Jhr. Majest. König vnd Lands Contribution gegriffen: die mit Bewilligung der Stände deputirte Stewer Einnehmer abgesetzt / vnd andere darzu verordnet: frembd Kriegsvolck / ohne Jhr. Majest. als Böhmischen Königs Wissen vnd Willen in das Königreich auffgenommen: die Vnderthanen mit Einquartierungen vnd vielerley Beschwerden belegt / ja gar jhnen sich stetigs in Bereitschafft zu halten gebotten: Jhr. Majest. Statt Crumaw / wie auch die Statt Budweiß auffgefordert: den Innwohnern Fewr vnd Schwerdt / vnd eusserstes Verderben / wo sie sich nicht ergeben würden gedröwet: die so es mit jhnen nicht halten wöllen / mit Gewalt auff Jhre re Seiten gezwungen: Jhrer Majestät wolmeynende Patent / durch welche sic zu Niderlegung der Waffen vermahnet worden / anzuschlagen verbotten: Jhrer Majestät trewe vnd vätterliche Vermahnungen vnd Anerbieten / aller Vnruhe ohne Kriegsvolck abzuhelffen / nicht geachtet: die Keyserliche Hoff-Post / so Jhrer Majest. vnd dero Chur: vnd Fürsten wichtige vnd geheime Sachen betrifft / etlich mal auffgefangen / vnd eröffnet: der Pässe gegen den Land-Gräntzen sich bemächtiget / vnd die selbe gesperret: vber vorige noch ein newe Defension der Apologj außgefertiget: den Vnderthanen grosse Anlagen vnd Contribution vffgelegt / vnd darzu Jhr. Majest. eigene Herrschafft: vnd Cammer Güter gezogen: gantz vermessen fürgeben / jhr Volck were zu Beschützung deß Lands angesehen / Jhrer Majestät aber / als jhres Königs vnnd Herrns / were ein frembdes Kriegsvolck / vnd lauffe desselben Werbung wider die Lands Ordnung / schwerer Protestation sich gebrauchende / im Fall solches Volck anziehen würde / daß alle Clöster vnd Geistliche in dem gantzen Landt von dem gemeinen Pöfel möchten vberfallen werden / welches sie dann nicht wehren köndten / auch daran nicht schuldig seyn wolten.

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[67/0104] Nachkommen in Friedt vnd Ruhe beständig erhalten werden möchte. Wann nun bey dem anfang deß Böhmischen Vnwesens alles so in diesem beweglichen Schreiben außgeführt / recht erwogen vnd zu Hertzen weren genommen worden / hette nicht allein der Keyser vnd seine Nachkommen ruhig bey dero Landt vnd Leuten verbleiben können / sondern es were auch der darauß erfolgte Jam̃er in Teutschlandt vermieten blieben: Aber die Friedensstörer vnd vngetrewe Rähte / so durch den Krieg jhre Authorität vnd Güter zuvermehren gedachten / hattẽ den Handel schon so weit gebracht / daß all solche trewhertzige Ermahn-vnd Erinnerungen nicht fruchten mochten. Als Jhre Keys. Majestät vernommen / daß die Böhmische Stände allenthalben im Reich vnd anderswo sich vmb Volck bewürben / haben sie die Chur-vnd Fürsten vnd andere Stände deß Römischen Reichs / sich dem Böhmischen Wesen nit einzumischen / oder denselbigen Ständen einige Werbung zu gestatten / den letzten Junij zu Wien datirten Patenten abmahnẽ lassen / dieses Innhalts: Es würde zweifels ohn männiglich jnner vnd ausserhalb dem Reich nunmehr genugsamb bekandt seyn / was in seinem Abwesen auffm Prager Schloß / den 23. Maij für eine Vnruhe sich erhaben / vnd was für Vnbillichkeit etlichẽ seinen Statthaltern vnd Officirern seye bewiesen worden. Weiler nun verständigt würde / daß diese Widerwärtige vnd solcher Vnruhe Vrsächer / vngeachtet alles zum offtermalen angebottenen Glimpffs vnd Sanfftmutigkeit / auch Trewhertziger Abmahnungs - Schreiben / in jhrem Intent eyferig fortführen / vnd zu Keyserlicher Hochheit vnd Jurisdiction Veracht-vnd Schmälerung / an allen Orten / auch im Römischen Reich vmb Kriegsvolck sich bewerbe: vnd aber solche Werbungen in den Reichs Satzungen / fürnämlich aber in dem Anno 1570. auffgerichteten Abschiedt verbotten / auch ohne sein / als deß Römischen Keysers vnd Oberhaupts Vorwisen vñ Anordnung geschehen: als wolte er hiemit ernstlich befohlen haben / daß sie in jhren Landen / Herrschafften / Stätten vnd Flecken keine Werbungen / Musterung oder Durchzüge ohne fürweissung Keyserlicher Patenten vnd Bewilligungen / fürgehen liessen. Keyserlich Mandat an die Chur: vnd Fürstẽ vnd andere Stände deß Röm. Reichs / die Böhmische Werbungẽ abzustellen. Ferrner ist auch noch ein Keyserliche Information vber dem Böhmischen Auffstandt vmb diese Zeit außgangen / dieses Innhalts: Es hetten sich etliche Jhrer Keys. Majest. Vnderthanen so weit vermessen / daß sie in dero Residentz Schloß zu Prag / in die Böheimische Cantzeley / vnd zwar in die Rahtstuben / da der größte Respect vnd Sicherheit seyn solte mit / gewaffneter Hand kommẽ / vnd allda zween auß Jhr. Majest. Statthaltere / vnd einen Secretarium / ohne alle Anklag vnd Verhör angefallen / vnd zum Fenster hinauß gestürtzt: vnd als sie durch sonderbahre Gnade Gottes bey Leben blieben / mit Pistolen auff sie geschossen: vnd wann sie jhrem Furor nicht gewichen / vñ sich an andere Ort salvirt hetten / würden sie jhren Grimm vnd Zorn weiters an jhnen außgegossen haben: Vber diß hetten sie andern Jhrer Majest. Rähten vnd Dienern nachgestellt / jhnen alle jhre Güter genommen / vnd an jhren Ehren offentlich geschmähet. Nach dicsem hetten sie dreyssig Directore vnd Regenten auffgeworffen / das gantze Regiment an sich gezogẽ / das Schloß mit freimbdem Volck bewachen lassen / vnd die vorige Guardj in jhr Gelübd genommen: den Obristen Burggraffen in Arrest genommen / vnd in seinem Hauß verwachen lassen: allen anwesenden Rähten / wañ sie auch von Jhr. Majest. citirk würden / absolute, den andern Vnderthanen aber ins gemein ohne jhr Vorwissen auß der Statt nicht zu weichen gebotten: die Geistliche Collegia wider den Land-Tags-Schluß vnd zwischen denen sub, Vna vnd sub Vtraque auffgerichteten Vertrag / abgeschaffet / jhrer Güter entsetzt / vnd die Personẽ auff ewig auß dem Landt verbannet: durch allerhandt vngegründte Bericht nicht allein Jh. Majest. Vnderthanen / sondern auch Chur - vnd Fürsten wider dieselbe zuverhetzen sicht vnterstanden: Jhre außgegangene Apologj mit vielẽ vngeräumbten Sachen angefüllet: in Jhr. Majest. König vnd Lands Contribution gegriffen: die mit Bewilligung der Stände deputirte Stewer Einnehmer abgesetzt / vnd andere darzu verordnet: frembd Kriegsvolck / ohne Jhr. Majest. als Böhmischen Königs Wissen vnd Willen in das Königreich auffgenommen: die Vnderthanen mit Einquartierungen vnd vielerley Beschwerden belegt / ja gar jhnen sich stetigs in Bereitschafft zu halten gebotten: Jhr. Majest. Statt Crumaw / wie auch die Statt Budweiß auffgefordert: den Innwohnern Fewr vnd Schwerdt / vnd eusserstes Verderben / wo sie sich nicht ergeben würden gedröwet: die so es mit jhnen nicht halten wöllen / mit Gewalt auff Jhre re Seiten gezwungen: Jhrer Majestät wolmeynende Patent / durch welche sic zu Niderlegung der Waffen vermahnet worden / anzuschlagen verbotten: Jhrer Majestät trewe vnd vätterliche Vermahnungen vnd Anerbieten / aller Vnruhe ohne Kriegsvolck abzuhelffen / nicht geachtet: die Keyserliche Hoff-Post / so Jhrer Majest. vnd dero Chur: vnd Fürsten wichtige vnd geheime Sachen betrifft / etlich mal auffgefangen / vnd eröffnet: der Pässe gegen den Land-Gräntzen sich bemächtiget / vnd die selbe gesperret: vber vorige noch ein newe Defension der Apologj außgefertiget: den Vnderthanen grosse Anlagen vnd Contribution vffgelegt / vnd darzu Jhr. Majest. eigene Herrschafft: vnd Cammer Güter gezogen: gantz vermessen fürgeben / jhr Volck were zu Beschützung deß Lands angesehen / Jhrer Majestät aber / als jhres Königs vnnd Herrns / were ein frembdes Kriegsvolck / vnd lauffe desselben Werbung wider die Lands Ordnung / schwerer Protestation sich gebrauchende / im Fall solches Volck anziehen würde / daß alle Clöster vnd Geistliche in dem gantzen Landt von dem gemeinen Pöfel möchten vberfallen werden / welches sie dann nicht wehren köndten / auch daran nicht schuldig seyn wolten. Keyserliche Information wegen der Böhmischẽ Vnruhe.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/104>, abgerufen am 23.11.2024.