Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.geheimen Räthen für gewiesen: Auff welcher gethane Relation sich J. May. erklärt / daß der vierte Stand für einen Landstand erkennet / auch mit vnd neben den beyden Obern Ständen in Religionssachen zu den Audientzen gelassen / sie auch mit den Obern Ständen die Religionssachen berahtschlagen / vnd zu jhren Rahts Sessionen frey kommen möchten / in massen dann also bald darauff J. May. den drey Ständen (darunder im vierten Stand ein Bürger / nemblich der Wolfahrt gewesen) Audientz ertheylet / wie solches deß Vngarischen Palatini Attestation / vnd deren damalen verordneten Außschuß Relation mit mehrerm außwiese. Seit dieser ertheylten Resolution were dem vierdten Standt niemals verwehret worden / mit den Ständen Augspurgischer Confession die Religions Sachen neben jhnen zu berahtschlagen / oder in jhre Versamblungen zu komen / als was bey Jh. M. Regierung geschehe / darwider sie sich zwar zum hochsten beschweret / auch allergnädigster Resolution vertröstet worden / dieselbe aber biß dato nit erlangen mögen. Daß aber der vierdte Stand auch Gewaldt seinem Außschuß gegeben / vnnd solches Keysern Matthiae bewust gewesen seye / were auß der den 12. Octobris An. 1609. vbergebenen Schrifft mit mehrerm zu ersehen. Vnd hetten J. May. sich selbst zu erinnern / daß nach dem sie wegen Laab / hernacher auch für die Statt Wien / auff Befehl J. May. vnd so starckes begehren der Catholischen Stände / jhre Abgesandte geschickt / daß der vierte Stand die Instruction mit vnd neben der Augspurgischen Confession zugethanen Ständen gefertiget / welche J. May. nach Hoff zuvor vbergeben worden / auch J. May. dieselbe approbirt hetten. Ferner als nach geleisteter Erbhuldigung / sie von der gegen Oesterreich angetroheten Thätlichkeit abzumahnen / mit Jhrer May. Willen zugeschrieben / hette der vierdte Stand mit vnd neben jhnen gefertiget / allermassen dann hernach derselbe Stand jhren Berahtschlagungen beygewohnet / biß sich der Wienerisch Statt Magistrat jhnen solches zu verwehren vnderstanden. Auß welchem allen dann J. Key. M. selber sehe / daß sie sich ja deß vierten Standts / als jhrer Mitglieder billich mit aller Gebühr annemen / vnnd J. M. mit Sachen / die sie nit angehen solten / nit behelligen: Dann weiln es je einmal von Alters hero also gebräuchlich gewest / Keyser Matthias sich darüber also erkläret / daß sie es bey dem / wie es von Alters herkommen / verbleiben lassen wolten / vnd J. M. (Keyser Ferdinand II.) vber diß alles nicht allein den Ständen ins gemein / bey der vor gangenen Erbhuldigung alle dero Privilegia / alt hergebrachte Gebräuch bestätiget / sondern auch jhnen / den der Augspurgischen Con. fession zugethanen dreyen Ständen / dem aller dreyer Notturfft J. M. gehorsambst vorgebracht worden / absonderlich mit hohen heiligen Worten allergnädigst zugesagt vnd versprochen / sie bey dem Religions Exercitio erstermeldter Confession / allermassen sie dasselbe bey Keyser Matthia gehabt / verbleiben zu lassen / vnnd dieses solchem Exercitio anhängig auch davon nit abgesondert werden könte: Wissend aber were / daß sie es wie oben erzehlet / biß zu Keysers Matthiae Ableibenszeit gehabt hetten / solches auch verblieben biß auf das / so sich jetzo der Bürgermeister vnnd Statt-Raht zu Wien eygenmässig vnderfangen. So were demnach an J. Key. May. jhr durch Gott flehentlichstes allervndert. bitten / sie wolte sie auch bey deme / wz sie von Alters hergebracht / vordem gewesten Palatino in Vngarn vnd den / Keyserlichen geheimen Rähten erwiesen vnd dargethan / attestata vnd Zeugnüssen darumb hetten / Keyser Matthias sich darüber resolvirt / vnd J. Key. M. bey der Erbhuldigung mit dero Keyservnd Ertzhertzoglichen thewren Worten selber somündt-so schrifftlichen confirmirt / verbleiben / sie auch / vnd jhre Mitglieder deß vierdten Stands hier wider nicht beschweren lassen. Beten darneben ferner in Vnderthänigkeit / J. Keys. May. wolten den Bürgermeister vnd Stattrath aufferlegen / daß sie nicht allein die angeschlagene Inhibition wider cassiren / sondern auch die von denen in Arrest genommenen Manns vnd Weibs-Personen erforderte Geld Straff wider zu rück erstatten / auch sich aller fernerer Arrestirung vnd Bestraffung gäntzlichen enthalten wolten. Sie beten auch / sich vber der Stände Augspurgischer Confession vberreichte alte vnd newe Gravamina / so wol auch wegen Restitution deß abgenommenen Kelchs / Inhibition der Prediger Eingangs in die Statt / auß schliessung der Bürger von jhren Berahtschlagungen / wie auch auffhebung der Proceß / vielmals gebettener massen / zu resolvirn. Evangelische Oesterreichische Ständ bekommen schlechte Resolution auff jhr suppliciren. Hierauff ist der Evangelischen Stände verordneten diese Replic in Originali wider herauß gegeben / vnd darauff geschrieben worden; Jhre Mayestat liessen es allerdings bey voriger Resolution verbleiben / mit nochmahliger ernstlicher Erinnerung / mit dergleichen J. May. ferner zuverschonen. Vnd hiermit musten die guten Leuth abziehen / vnd war jhnen aller Trost vnd Hoffnung einer Besserung gäntzlich abgeschnitten. Zwo Evangelische Kirchen zu Prag werden München vnd Jesuiten eingeraumbt. Evangelische Prediger werden durch Keyser Ferdinanden auß dem Land ob der Enß außgebannet. Vmb selbige Zeit ist die ein zeitlang verschlossene Teutsche Evangelische Kirch zu Prag auff der kleinen Seithen eröffnet / den Carmeliten / wie auch die Evangelische Kirch in der Alt Statt den Jesuiten eingeraumet vnd gegeben worden. Hierauff hat die Reformation auch das Ertzhertzogthumb Oesterreich ob der Enß betroffen / in dem J. M. Keyser Ferdinand auch die Evangelische Prediger von dannen durch nach folgenden Innhalts Mandat außschaffen lassen; Dennach jedermänniglich zur benüge wissend / welcher gestalt der meiste theyl auß den dreyen Ständen / von Herren / Ritterschafft vnd den Stätten deß Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Enß / ohne einige habende Vrsach / sich so weit vergriffen / vnd wider J. M. als jhren natürlichen Erbherren vnd Lands Fürsten / bey derin Böheimb vnd den incorporirten Ländern entstandenen Rebellion / allerley feind selige thätlichkeiten / kriegsempörung geheimen Räthen für gewiesen: Auff welcher gethane Relation sich J. May. erklärt / daß der vierte Stand für einen Landstand erkennet / auch mit vnd neben den beyden Obern Ständen in Religionssachen zu den Audientzen gelassen / sie auch mit den Obern Ständen die Religionssachen berahtschlagen / vnd zu jhren Rahts Sessionen frey kommen möchten / in massen dann also bald darauff J. May. den drey Ständen (darunder im vierten Stand ein Bürger / nemblich der Wolfahrt gewesen) Audientz ertheylet / wie solches deß Vngarischen Palatini Attestation / vnd deren damalen verordneten Außschuß Relation mit mehrerm außwiese. Seit dieser ertheylten Resolution were dem vierdten Standt niemals verwehret worden / mit den Ständen Augspurgischer Confession die Religions Sachen neben jhnen zu berahtschlagen / oder in jhre Versamblungen zu komen / als was bey Jh. M. Regierung geschehe / darwider sie sich zwar zum hochsten beschweret / auch allergnädigster Resolution vertröstet worden / dieselbe aber biß dato nit erlangen mögen. Daß aber der vierdte Stand auch Gewaldt seinem Außschuß gegebẽ / vnnd solches Keysern Matthiae bewust gewesen seye / were auß der den 12. Octobris An. 1609. vbergebenen Schrifft mit mehrerm zu ersehen. Vnd hetten J. May. sich selbst zu erinnern / daß nach dem sie wegen Laab / hernacher auch für die Statt Wien / auff Befehl J. May. vnd so starckes begehren der Catholischen Stände / jhre Abgesandte geschickt / daß der vierte Stand die Instruction mit vnd neben der Augspurgischẽ Confession zugethanen Ständen gefertiget / welche J. May. nach Hoff zuvor vbergebẽ worden / auch J. May. dieselbe approbirt hetten. Ferner als nach geleisteter Erbhuldigung / sie von der gegen Oesterreich angetroheten Thätlichkeit abzumahnen / mit Jhrer May. Willen zugeschrieben / hette der vierdte Stand mit vnd neben jhnen gefertiget / allermassen dann hernach derselbe Stand jhren Berahtschlagungen beygewohnet / biß sich der Wienerisch Statt Magistrat jhnen solches zu verwehren vnderstanden. Auß welchem allen dann J. Key. M. selber sehe / daß sie sich ja deß viertẽ Standts / als jhrer Mitglieder billich mit aller Gebühr annemen / vnnd J. M. mit Sachen / die sie nit angehen solten / nit behelligen: Dann weiln es je einmal von Alters hero also gebräuchlich gewest / Keyser Matthias sich darüber also erkläret / daß sie es bey dem / wie es von Alters herkommen / verbleiben lassen wolten / vnd J. M. (Keyser Ferdinand II.) vber diß alles nicht allein den Ständen ins gemein / bey der vor gangenen Erbhuldigung alle dero Privilegia / alt hergebrachte Gebräuch bestätiget / sondern auch jhnen / den der Augspurgischen Con. fession zugethanen dreyen Ständen / dem aller dreyer Notturfft J. M. gehorsambst vorgebracht worden / absonderlich mit hohen heiligen Worten allergnädigst zugesagt vnd versprochen / sie bey dem Religions Exercitio erstermeldter Confession / allermassen sie dasselbe bey Keyser Matthia gehabt / verbleiben zu lassen / vnnd dieses solchem Exercitio anhängig auch davon nit abgesondert werden könte: Wissend aber were / daß sie es wie oben erzehlet / biß zu Keysers Matthiae Ableibenszeit gehabt hetten / solches auch verblieben biß auf das / so sich jetzo der Bürgermeister vnnd Statt-Raht zu Wien eygenmässig vnderfangen. So were demnach an J. Key. May. jhr durch Gott flehentlichstes allervndert. bitten / sie wolte sie auch bey deme / wz sie von Alters hergebracht / vordem gewesten Palatino in Vngarn vnd den / Keyserlichen geheimen Rähten erwiesen vñ dargethan / attestata vnd Zeugnüssen darumb hettẽ / Keyser Matthias sich darüber resolvirt / vnd J. Key. M. bey der Erbhuldigung mit dero Keyservnd Ertzhertzoglichen thewren Worten selber somündt-so schrifftlichen confirmirt / verbleiben / sie auch / vñ jhre Mitglieder deß vierdten Stands hier wider nicht beschweren lassen. Beten darneben ferner in Vnderthänigkeit / J. Keys. May. wolten den Bürgermeister vnd Stattrath aufferlegen / daß sie nicht allein die angeschlagene Inhibition wider cassiren / sondern auch die von denen in Arrest genommenen Manns vnd Weibs-Personen erforderte Geld Straff wider zu rück erstatten / auch sich aller fernerer Arrestirung vnd Bestraffung gäntzlichen enthalten wolten. Sie beten auch / sich vber der Stände Augspurgischer Confession vberreichte alte vnd newe Gravamina / so wol auch wegen Restitution deß abgenommenen Kelchs / Inhibition der Prediger Eingangs in die Statt / auß schliessung der Bürger von jhren Berahtschlagungen / wie auch auffhebung der Proceß / vielmals gebettener massen / zu resolvirn. Evangelische Oesterreichische Ständ bekommen schlechte Resolution auff jhr suppliciren. Hierauff ist der Evangelischen Stände verordneten diese Replic in Originali wider herauß gegeben / vnd darauff geschrieben worden; Jhre Mayestat liessen es allerdings bey voriger Resolution verbleiben / mit nochmahliger ernstlicher Erinnerung / mit dergleichen J. May. ferner zuverschonen. Vnd hiermit musten die guten Leuth abziehen / vnd war jhnen aller Trost vnd Hoffnũg einer Besserung gäntzlich abgeschnitten. Zwo Evangelische Kirchẽ zu Prag werden München vnd Jesuiten eingeraumbt. Evangelische Prediger werden durch Keyser Ferdinanden auß dem Land ob der Enß außgebannet. Vmb selbige Zeit ist die ein zeitlang verschlossene Teutsche Evangelische Kirch zu Prag auff der kleinen Seithen eröffnet / den Carmeliten / wie auch die Evangelische Kirch in der Alt Statt den Jesuiten eingeraumet vnd gegeben worden. Hierauff hat die Reformation auch das Ertzhertzogthumb Oesterreich ob der Enß betroffen / in dem J. M. Keyser Ferdinand auch die Evangelische Prediger von dannen durch nach folgenden Innhalts Mandat außschaffen lassen; Dẽnach jedermänniglich zur benüge wissend / welcher gestalt der meiste theyl auß dẽ dreyen Ständen / von Herren / Ritterschafft vnd den Stätten deß Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Enß / ohne einige habende Vrsach / sich so weit vergriffen / vnd wider J. M. als jhren natürlichen Erbherren vñ Lands Fürsten / bey derin Böheimb vñ den incorporirtẽ Ländern entstandenen Rebelliõ / allerley feind selige thätlichkeiten / kriegsempörũg <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1037" n="928"/> geheimen Räthen für gewiesen: Auff welcher gethane Relation sich J. May. erklärt / daß der vierte Stand für einen Landstand erkennet / auch mit vnd neben den beyden Obern Ständen in Religionssachen zu den Audientzen gelassen / sie auch mit den Obern Ständen die Religionssachen berahtschlagen / vnd zu jhren Rahts Sessionen frey kommen möchten / in massen dann also bald darauff J. May. den drey Ständen (darunder im vierten Stand ein Bürger / nemblich der Wolfahrt gewesen) Audientz ertheylet / wie solches deß Vngarischen Palatini Attestation / vnd deren damalen verordneten Außschuß Relation mit mehrerm außwiese. Seit dieser ertheylten Resolution were dem vierdten Standt niemals verwehret worden / mit den Ständen Augspurgischer Confession die Religions Sachen neben jhnen zu berahtschlagen / oder in jhre Versamblungen zu komen / als was bey Jh. M. Regierung geschehe / darwider sie sich zwar zum hochsten beschweret / auch allergnädigster Resolution vertröstet worden / dieselbe aber biß dato nit erlangen mögen. Daß aber der vierdte Stand auch Gewaldt seinem Außschuß gegebẽ / vnnd solches Keysern Matthiae bewust gewesen seye / were auß der den 12. Octobris An. 1609. vbergebenen Schrifft mit mehrerm zu ersehen. Vnd hetten J. May. sich selbst zu erinnern / daß nach dem sie wegen Laab / hernacher auch für die Statt Wien / auff Befehl J. May. vnd so starckes begehren der Catholischen Stände / jhre Abgesandte geschickt / daß der vierte Stand die Instruction mit vnd neben der Augspurgischẽ Confession zugethanen Ständen gefertiget / welche J. May. nach Hoff zuvor vbergebẽ worden / auch J. May. dieselbe approbirt hetten.</p> <p>Ferner als nach geleisteter Erbhuldigung / sie von der gegen Oesterreich angetroheten Thätlichkeit abzumahnen / mit Jhrer May. Willen zugeschrieben / hette der vierdte Stand mit vnd neben jhnen gefertiget / allermassen dann hernach derselbe Stand jhren Berahtschlagungen beygewohnet / biß sich der Wienerisch Statt Magistrat jhnen solches zu verwehren vnderstanden. Auß welchem allen dann J. Key. M. selber sehe / daß sie sich ja deß viertẽ Standts / als jhrer Mitglieder billich mit aller Gebühr annemen / vnnd J. M. mit Sachen / die sie nit angehen solten / nit behelligen: Dann weiln es je einmal von Alters hero also gebräuchlich gewest / Keyser Matthias sich darüber also erkläret / daß sie es bey dem / wie es von Alters herkommen / verbleiben lassen wolten / vnd J. M. (Keyser Ferdinand II.) vber diß alles nicht allein den Ständen ins gemein / bey der vor gangenen Erbhuldigung alle dero Privilegia / alt hergebrachte Gebräuch bestätiget / sondern auch jhnen / den der Augspurgischen Con. fession zugethanen dreyen Ständen / dem aller dreyer Notturfft J. M. gehorsambst vorgebracht worden / absonderlich mit hohen heiligen Worten allergnädigst zugesagt vnd versprochen / sie bey dem Religions Exercitio erstermeldter Confession / allermassen sie dasselbe bey Keyser Matthia gehabt / verbleiben zu lassen / vnnd dieses solchem Exercitio anhängig auch davon nit abgesondert werden könte: Wissend aber were / daß sie es wie oben erzehlet / biß zu Keysers Matthiae Ableibenszeit gehabt hetten / solches auch verblieben biß auf das / so sich jetzo der Bürgermeister vnnd Statt-Raht zu Wien eygenmässig vnderfangen.</p> <p>So were demnach an J. Key. May. jhr durch Gott flehentlichstes allervndert. bitten / sie wolte sie auch bey deme / wz sie von Alters hergebracht / vordem gewesten Palatino in Vngarn vnd den / Keyserlichen geheimen Rähten erwiesen vñ dargethan / attestata vnd Zeugnüssen darumb hettẽ / Keyser Matthias sich darüber resolvirt / vnd J. Key. M. bey der Erbhuldigung mit dero Keyservnd Ertzhertzoglichen thewren Worten selber somündt-so schrifftlichen confirmirt / verbleiben / sie auch / vñ jhre Mitglieder deß vierdten Stands hier wider nicht beschweren lassen. Beten darneben ferner in Vnderthänigkeit / J. Keys. May. wolten den Bürgermeister vnd Stattrath aufferlegen / daß sie nicht allein die angeschlagene Inhibition wider cassiren / sondern auch die von denen in Arrest genommenen Manns vnd Weibs-Personen erforderte Geld Straff wider zu rück erstatten / auch sich aller fernerer Arrestirung vnd Bestraffung gäntzlichen enthalten wolten. Sie beten auch / sich vber der Stände Augspurgischer Confession vberreichte alte vnd newe Gravamina / so wol auch wegen Restitution deß abgenommenen Kelchs / Inhibition der Prediger Eingangs in die Statt / auß schliessung der Bürger von jhren Berahtschlagungen / wie auch auffhebung der Proceß / vielmals gebettener massen / zu resolvirn.</p> <p><note place="right">Evangelische Oesterreichische Ständ bekommen schlechte Resolution auff jhr suppliciren.</note> Hierauff ist der Evangelischen Stände verordneten diese Replic in Originali wider herauß gegeben / vnd darauff geschrieben worden; Jhre Mayestat liessen es allerdings bey voriger Resolution verbleiben / mit nochmahliger ernstlicher Erinnerung / mit dergleichen J. May. ferner zuverschonen. Vnd hiermit musten die guten Leuth abziehen / vnd war jhnen aller Trost vnd Hoffnũg einer Besserung gäntzlich abgeschnitten.</p> <p><note place="right">Zwo Evangelische Kirchẽ zu Prag werden München vnd Jesuiten eingeraumbt. Evangelische Prediger werden durch Keyser Ferdinanden auß dem Land ob der Enß außgebannet.</note> Vmb selbige Zeit ist die ein zeitlang verschlossene Teutsche Evangelische Kirch zu Prag auff der kleinen Seithen eröffnet / den Carmeliten / wie auch die Evangelische Kirch in der Alt Statt den Jesuiten eingeraumet vnd gegeben worden.</p> <p>Hierauff hat die Reformation auch das Ertzhertzogthumb Oesterreich ob der Enß betroffen / in dem J. M. Keyser Ferdinand auch die Evangelische Prediger von dannen durch nach folgenden Innhalts Mandat außschaffen lassen; Dẽnach jedermänniglich zur benüge wissend / welcher gestalt der meiste theyl auß dẽ dreyen Ständen / von Herren / Ritterschafft vnd den Stätten deß Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Enß / ohne einige habende Vrsach / sich so weit vergriffen / vnd wider J. M. als jhren natürlichen Erbherren vñ Lands Fürsten / bey derin Böheimb vñ den incorporirtẽ Ländern entstandenen Rebelliõ / allerley feind selige thätlichkeiten / kriegsempörũg </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [928/1037]
geheimen Räthen für gewiesen: Auff welcher gethane Relation sich J. May. erklärt / daß der vierte Stand für einen Landstand erkennet / auch mit vnd neben den beyden Obern Ständen in Religionssachen zu den Audientzen gelassen / sie auch mit den Obern Ständen die Religionssachen berahtschlagen / vnd zu jhren Rahts Sessionen frey kommen möchten / in massen dann also bald darauff J. May. den drey Ständen (darunder im vierten Stand ein Bürger / nemblich der Wolfahrt gewesen) Audientz ertheylet / wie solches deß Vngarischen Palatini Attestation / vnd deren damalen verordneten Außschuß Relation mit mehrerm außwiese. Seit dieser ertheylten Resolution were dem vierdten Standt niemals verwehret worden / mit den Ständen Augspurgischer Confession die Religions Sachen neben jhnen zu berahtschlagen / oder in jhre Versamblungen zu komen / als was bey Jh. M. Regierung geschehe / darwider sie sich zwar zum hochsten beschweret / auch allergnädigster Resolution vertröstet worden / dieselbe aber biß dato nit erlangen mögen. Daß aber der vierdte Stand auch Gewaldt seinem Außschuß gegebẽ / vnnd solches Keysern Matthiae bewust gewesen seye / were auß der den 12. Octobris An. 1609. vbergebenen Schrifft mit mehrerm zu ersehen. Vnd hetten J. May. sich selbst zu erinnern / daß nach dem sie wegen Laab / hernacher auch für die Statt Wien / auff Befehl J. May. vnd so starckes begehren der Catholischen Stände / jhre Abgesandte geschickt / daß der vierte Stand die Instruction mit vnd neben der Augspurgischẽ Confession zugethanen Ständen gefertiget / welche J. May. nach Hoff zuvor vbergebẽ worden / auch J. May. dieselbe approbirt hetten.
Ferner als nach geleisteter Erbhuldigung / sie von der gegen Oesterreich angetroheten Thätlichkeit abzumahnen / mit Jhrer May. Willen zugeschrieben / hette der vierdte Stand mit vnd neben jhnen gefertiget / allermassen dann hernach derselbe Stand jhren Berahtschlagungen beygewohnet / biß sich der Wienerisch Statt Magistrat jhnen solches zu verwehren vnderstanden. Auß welchem allen dann J. Key. M. selber sehe / daß sie sich ja deß viertẽ Standts / als jhrer Mitglieder billich mit aller Gebühr annemen / vnnd J. M. mit Sachen / die sie nit angehen solten / nit behelligen: Dann weiln es je einmal von Alters hero also gebräuchlich gewest / Keyser Matthias sich darüber also erkläret / daß sie es bey dem / wie es von Alters herkommen / verbleiben lassen wolten / vnd J. M. (Keyser Ferdinand II.) vber diß alles nicht allein den Ständen ins gemein / bey der vor gangenen Erbhuldigung alle dero Privilegia / alt hergebrachte Gebräuch bestätiget / sondern auch jhnen / den der Augspurgischen Con. fession zugethanen dreyen Ständen / dem aller dreyer Notturfft J. M. gehorsambst vorgebracht worden / absonderlich mit hohen heiligen Worten allergnädigst zugesagt vnd versprochen / sie bey dem Religions Exercitio erstermeldter Confession / allermassen sie dasselbe bey Keyser Matthia gehabt / verbleiben zu lassen / vnnd dieses solchem Exercitio anhängig auch davon nit abgesondert werden könte: Wissend aber were / daß sie es wie oben erzehlet / biß zu Keysers Matthiae Ableibenszeit gehabt hetten / solches auch verblieben biß auf das / so sich jetzo der Bürgermeister vnnd Statt-Raht zu Wien eygenmässig vnderfangen.
So were demnach an J. Key. May. jhr durch Gott flehentlichstes allervndert. bitten / sie wolte sie auch bey deme / wz sie von Alters hergebracht / vordem gewesten Palatino in Vngarn vnd den / Keyserlichen geheimen Rähten erwiesen vñ dargethan / attestata vnd Zeugnüssen darumb hettẽ / Keyser Matthias sich darüber resolvirt / vnd J. Key. M. bey der Erbhuldigung mit dero Keyservnd Ertzhertzoglichen thewren Worten selber somündt-so schrifftlichen confirmirt / verbleiben / sie auch / vñ jhre Mitglieder deß vierdten Stands hier wider nicht beschweren lassen. Beten darneben ferner in Vnderthänigkeit / J. Keys. May. wolten den Bürgermeister vnd Stattrath aufferlegen / daß sie nicht allein die angeschlagene Inhibition wider cassiren / sondern auch die von denen in Arrest genommenen Manns vnd Weibs-Personen erforderte Geld Straff wider zu rück erstatten / auch sich aller fernerer Arrestirung vnd Bestraffung gäntzlichen enthalten wolten. Sie beten auch / sich vber der Stände Augspurgischer Confession vberreichte alte vnd newe Gravamina / so wol auch wegen Restitution deß abgenommenen Kelchs / Inhibition der Prediger Eingangs in die Statt / auß schliessung der Bürger von jhren Berahtschlagungen / wie auch auffhebung der Proceß / vielmals gebettener massen / zu resolvirn.
Hierauff ist der Evangelischen Stände verordneten diese Replic in Originali wider herauß gegeben / vnd darauff geschrieben worden; Jhre Mayestat liessen es allerdings bey voriger Resolution verbleiben / mit nochmahliger ernstlicher Erinnerung / mit dergleichen J. May. ferner zuverschonen. Vnd hiermit musten die guten Leuth abziehen / vnd war jhnen aller Trost vnd Hoffnũg einer Besserung gäntzlich abgeschnitten.
Evangelische Oesterreichische Ständ bekommen schlechte Resolution auff jhr suppliciren. Vmb selbige Zeit ist die ein zeitlang verschlossene Teutsche Evangelische Kirch zu Prag auff der kleinen Seithen eröffnet / den Carmeliten / wie auch die Evangelische Kirch in der Alt Statt den Jesuiten eingeraumet vnd gegeben worden.
Zwo Evangelische Kirchẽ zu Prag werden München vnd Jesuiten eingeraumbt. Evangelische Prediger werden durch Keyser Ferdinanden auß dem Land ob der Enß außgebannet. Hierauff hat die Reformation auch das Ertzhertzogthumb Oesterreich ob der Enß betroffen / in dem J. M. Keyser Ferdinand auch die Evangelische Prediger von dannen durch nach folgenden Innhalts Mandat außschaffen lassen; Dẽnach jedermänniglich zur benüge wissend / welcher gestalt der meiste theyl auß dẽ dreyen Ständen / von Herren / Ritterschafft vnd den Stätten deß Ertzhertzogthumbs Oesterreich ob der Enß / ohne einige habende Vrsach / sich so weit vergriffen / vnd wider J. M. als jhren natürlichen Erbherren vñ Lands Fürsten / bey derin Böheimb vñ den incorporirtẽ Ländern entstandenen Rebelliõ / allerley feind selige thätlichkeiten / kriegsempörũg
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