Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

Thes. IV.

Das Hochfürstliche und Hertzogliche Haus Sachsen pranget mit verschiedenen unvergleichlichen Printzen.

ES würde zu lange fallen/ alle die Printzen/ die dieses Hohe Haus erhöhen / nach der Reihe zu erzehlen/ sintemahl es von denen/ die die Chur-Würde getragen/ gar unvergleichliche aufzuweisen hat/ und darunter vornehmlich Churfürst Friedrichen der Weise/ Johannes der Beständige/ und Churfürst Johann Friedrich der Großmüthige/ welcher der reinen Lehre halber die Chur verlohre / und das zwar vor seine Nachkommen ein grosser Verlust war/ der aber diesen grossen Printzen um des willen verewiget. Seinen Printzen/ Johann Friedrichen dem mittlern/ deme seine Festung Grimmenstein zerstöhret/ und er gefangen nach Neustadt in Oesterreich geführet ward/ alwo er auch seinen Fürstl. Geist aufgeben müssen/ geschahe auf gewisse masse/ ohnfehlbar zu viel. Einige der Protestanten haben sich fast müde geschrieben/ diesen Fürsten recht schwartz zu machen/ da sie doch wohl hätten bedencken sollen/ ob man seine Actiones und Absichten auch alle recht genau/ vernünftig und unparteyisch considerire/ oder ob man selbige nur auf der unrechten Seiten vorstelle. Daß Hertzog Johann Friedrich in allen und jeden recht gehabt haben soll/ begehret man eben nicht zu sagen; daß ihm aber auch in vielen zu arg und unverschuldet mitgefahren worden/ kan ebenfals nicht geläugnet werden. Man erwege vorher die geheimen Intriguen, die von dem Päbstlichen Hofe und andern damahls gespielet worden/ und fälle sodann ein unpassionirtes Urtheil: wenigstens war es vor die Religion und Teutsche Freyheit was höchst gefährliches und bey denen Protestantischen Fürsten ein unverantwortlicher Staas-Fehler/ einen ihres Mittels in ewiger Gefängniß zu lassen. Mit was vor gutem Rechte träget nicht Hertzog Ernst, Ernestinischer Linie, den Nahmen des Frommen. Dieser Fürst führet selbigen gewiß mit so unwiedersprechlichem Befugniß/ daß auch der adversariorum ihr sonst gewöhnlicher Neiden/ solches selbst bekennen muß. Die ungefärbte Gottes furcht dieses theuren Fürsten blühet in dem hohen Hertzoglichen Hause Sachsen noch beständig/ und hat selbigem von dem Allerhöchsten so viel Seegen zugewendet/ der darinnen bis an das Ende der Welt dauren wirb. Das Alterthum pranget mit seinen Helden/ aber man lasse ihm diese Hirn- und Wahngebuhrten/ das Haus Sachsen stellet in der Person Hertzog Bernhardi von Weymar einen solchen Helden auf/ der jenes seine alle so genannte Helden hinfallen macht/ und mit ein ander übern hauffen wirft: von denen übrigen ist vorher schon Erwehnung geschehen.

Vid. Strauch. diss. Exot.
v. des Apostatae Nihus. Hypodix.

Thes. IV.

Das Hochfürstliche und Hertzogliche Haus Sachsen pranget mit verschiedenen unvergleichlichen Printzen.

ES würde zu lange fallen/ alle die Printzen/ die dieses Hohe Haus erhöhen / nach der Reihe zu erzehlen/ sintemahl es von denen/ die die Chur-Würde getragen/ gar unvergleichliche aufzuweisen hat/ und darunter vornehmlich Churfürst Friedrichen der Weise/ Johannes der Beständige/ und Churfürst Johann Friedrich der Großmüthige/ welcher der reinen Lehre halber die Chur verlohre / und das zwar vor seine Nachkommen ein grosser Verlust war/ der aber diesen grossen Printzen um des willen verewiget. Seinen Printzen/ Johann Friedrichen dem mittlern/ deme seine Festung Grimmenstein zerstöhret/ und er gefangen nach Neustadt in Oesterreich geführet ward/ alwo er auch seinen Fürstl. Geist aufgeben müssen/ geschahe auf gewisse masse/ ohnfehlbar zu viel. Einige der Protestanten haben sich fast müde geschrieben/ diesen Fürsten recht schwartz zu machen/ da sie doch wohl hätten bedencken sollen/ ob man seine Actiones und Absichten auch alle recht genau/ vernünftig und unparteyisch considerire/ oder ob man selbige nur auf der unrechten Seiten vorstelle. Daß Hertzog Johann Friedrich in allen und jeden recht gehabt haben soll/ begehret man eben nicht zu sagen; daß ihm aber auch in vielen zu arg und unverschuldet mitgefahren worden/ kan ebenfals nicht geläugnet werden. Man erwege vorher die geheimen Intriguen, die von dem Päbstlichen Hofe und andern damahls gespielet worden/ und fälle sodann ein unpassionirtes Urtheil: wenigstens war es vor die Religion und Teutsche Freyheit was höchst gefährliches und bey denen Protestantischen Fürsten ein unverantwortlicher Staas-Fehler/ einen ihres Mittels in ewiger Gefängniß zu lassen. Mit was vor gutem Rechte träget nicht Hertzog Ernst, Ernestinischer Linie, den Nahmen des Frommen. Dieser Fürst führet selbigen gewiß mit so unwiedersprechlichem Befugniß/ daß auch der adversariorum ihr sonst gewöhnlicher Neiden/ solches selbst bekennen muß. Die ungefärbte Gottes furcht dieses theuren Fürsten blühet in dem hohen Hertzoglichen Hause Sachsen noch beständig/ und hat selbigem von dem Allerhöchsten so viel Seegen zugewendet/ der darinnen bis an das Ende der Welt dauren wirb. Das Alterthum pranget mit seinen Helden/ aber man lasse ihm diese Hirn- und Wahngebuhrten/ das Haus Sachsen stellet in der Person Hertzog Bernhardi von Weymar einen solchen Helden auf/ der jenes seine alle so genannte Helden hinfallen macht/ und mit ein ander übern hauffen wirft: von denen übrigen ist vorher schon Erwehnung geschehen.

Vid. Strauch. diss. Exot.
v. des Apostatae Nihus. Hypodix.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0408" n="360"/>
        <p>Thes. IV.</p>
        <p>Das Hochfürstliche und Hertzogliche Haus Sachsen pranget mit verschiedenen                      unvergleichlichen Printzen.</p>
        <p>ES würde zu lange fallen/ alle die Printzen/ die dieses Hohe Haus erhöhen /                      nach der Reihe zu erzehlen/ sintemahl es von denen/ die die Chur-Würde                      getragen/ gar unvergleichliche aufzuweisen hat/ und darunter vornehmlich                      Churfürst Friedrichen der Weise/ Johannes der Beständige/ und Churfürst Johann                      Friedrich der Großmüthige/ welcher der reinen Lehre halber die Chur verlohre /                      und das zwar vor seine Nachkommen ein grosser Verlust war/ der aber diesen                      grossen Printzen um des willen verewiget. Seinen Printzen/ Johann Friedrichen                      dem mittlern/ deme seine Festung Grimmenstein zerstöhret/ und er gefangen nach                      Neustadt in Oesterreich geführet ward/ alwo er auch seinen Fürstl. Geist                      aufgeben müssen/ geschahe auf gewisse masse/ ohnfehlbar zu viel. Einige der                      Protestanten haben sich fast müde geschrieben/ diesen Fürsten recht schwartz zu                      machen/ <note place="foot">Vid. Strauch. diss. Exot.</note> da sie doch wohl                      hätten bedencken sollen/ ob man seine Actiones und Absichten auch alle recht                      genau/ vernünftig und unparteyisch considerire/ oder ob man selbige nur auf                      der unrechten Seiten vorstelle. Daß Hertzog Johann Friedrich in allen und jeden                      recht gehabt haben soll/ begehret man eben nicht zu sagen; daß ihm aber auch in                      vielen zu arg und unverschuldet mitgefahren worden/ kan ebenfals nicht                      geläugnet werden. Man erwege vorher die geheimen Intriguen, die von dem                      Päbstlichen Hofe und andern damahls gespielet worden/ und fälle sodann ein                      unpassionirtes Urtheil: wenigstens war es vor die Religion und Teutsche Freyheit                      was höchst gefährliches und bey denen Protestantischen Fürsten ein                      unverantwortlicher Staas-Fehler/ einen ihres Mittels in ewiger Gefängniß zu                      lassen. Mit was vor gutem Rechte träget nicht Hertzog Ernst, Ernestinischer                      Linie, den Nahmen des Frommen. Dieser Fürst führet selbigen gewiß mit so                      unwiedersprechlichem Befugniß/ daß auch der adversariorum ihr sonst                      gewöhnlicher Neiden/ solches selbst bekennen muß. <note place="foot">v. des                          Apostatae Nihus. Hypodix.</note> Die ungefärbte Gottes furcht dieses theuren                      Fürsten blühet in dem hohen Hertzoglichen Hause Sachsen noch beständig/ und hat                      selbigem von dem Allerhöchsten so viel Seegen zugewendet/ der darinnen bis an                      das Ende der Welt dauren wirb. Das Alterthum pranget mit seinen Helden/ aber                      man lasse ihm diese Hirn- und Wahngebuhrten/ das Haus Sachsen stellet in der                      Person Hertzog Bernhardi von Weymar einen solchen Helden auf/ der jenes seine                      alle so genannte Helden hinfallen macht/ und mit ein ander übern hauffen wirft:                      von denen übrigen ist vorher schon Erwehnung geschehen.</p>
      </div>
      <div>
</div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[360/0408] Thes. IV. Das Hochfürstliche und Hertzogliche Haus Sachsen pranget mit verschiedenen unvergleichlichen Printzen. ES würde zu lange fallen/ alle die Printzen/ die dieses Hohe Haus erhöhen / nach der Reihe zu erzehlen/ sintemahl es von denen/ die die Chur-Würde getragen/ gar unvergleichliche aufzuweisen hat/ und darunter vornehmlich Churfürst Friedrichen der Weise/ Johannes der Beständige/ und Churfürst Johann Friedrich der Großmüthige/ welcher der reinen Lehre halber die Chur verlohre / und das zwar vor seine Nachkommen ein grosser Verlust war/ der aber diesen grossen Printzen um des willen verewiget. Seinen Printzen/ Johann Friedrichen dem mittlern/ deme seine Festung Grimmenstein zerstöhret/ und er gefangen nach Neustadt in Oesterreich geführet ward/ alwo er auch seinen Fürstl. Geist aufgeben müssen/ geschahe auf gewisse masse/ ohnfehlbar zu viel. Einige der Protestanten haben sich fast müde geschrieben/ diesen Fürsten recht schwartz zu machen/ da sie doch wohl hätten bedencken sollen/ ob man seine Actiones und Absichten auch alle recht genau/ vernünftig und unparteyisch considerire/ oder ob man selbige nur auf der unrechten Seiten vorstelle. Daß Hertzog Johann Friedrich in allen und jeden recht gehabt haben soll/ begehret man eben nicht zu sagen; daß ihm aber auch in vielen zu arg und unverschuldet mitgefahren worden/ kan ebenfals nicht geläugnet werden. Man erwege vorher die geheimen Intriguen, die von dem Päbstlichen Hofe und andern damahls gespielet worden/ und fälle sodann ein unpassionirtes Urtheil: wenigstens war es vor die Religion und Teutsche Freyheit was höchst gefährliches und bey denen Protestantischen Fürsten ein unverantwortlicher Staas-Fehler/ einen ihres Mittels in ewiger Gefängniß zu lassen. Mit was vor gutem Rechte träget nicht Hertzog Ernst, Ernestinischer Linie, den Nahmen des Frommen. Dieser Fürst führet selbigen gewiß mit so unwiedersprechlichem Befugniß/ daß auch der adversariorum ihr sonst gewöhnlicher Neiden/ solches selbst bekennen muß. Die ungefärbte Gottes furcht dieses theuren Fürsten blühet in dem hohen Hertzoglichen Hause Sachsen noch beständig/ und hat selbigem von dem Allerhöchsten so viel Seegen zugewendet/ der darinnen bis an das Ende der Welt dauren wirb. Das Alterthum pranget mit seinen Helden/ aber man lasse ihm diese Hirn- und Wahngebuhrten/ das Haus Sachsen stellet in der Person Hertzog Bernhardi von Weymar einen solchen Helden auf/ der jenes seine alle so genannte Helden hinfallen macht/ und mit ein ander übern hauffen wirft: von denen übrigen ist vorher schon Erwehnung geschehen. Vid. Strauch. diss. Exot. v. des Apostatae Nihus. Hypodix.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/408
Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 360. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/408>, abgerufen am 30.12.2024.