[Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552.Von taussuppen / schenckin vnd Kindtpetterin mälern. Nach dem in gemelten fählen / bei reichen vnd armen vnsern Vnderthonen / bißher ein ver derblicher / vnnutzer vnd überflissiger kost auffgewendt / der vns zügedulden nit gemeint. So wöllen wir hiemit gantz ernstlich / das hinfüro solche mäler gentzlich absein sollen / doch mit dem vnderschid / so ein schwangere fraw / zü zeiten jrernott der geburt / etliche frawen personen zü jr zükommen erfordern lassen würdt / denselben personen / vnd nit mer / mag sie nach der kindtbeth wol ein zimlich mal / doch nit über vier essen / geben / beivermeidung eins Guldins / der so offt es überfarn würdt / von jnen zü straff eingezogen werden soll. Vom fasnacht küthlin / vnd butzen kleidern. Nach dem bißanher / vil vnkostens vnd vnnichtigkeit / mit holen des Faßnacht küchlins / gebraucht vnnd gemacht worden / dem zübegegnen / vnd sollichs abzüschaffen / so wöllen wir / das hiemit gantz vnd gar abgethon / vnd auffgehabt haben / so sollen auch vnser ober vnd vnder Amptleüt / auch Burgermeister / Gericht vnd Rath / mit allem ernstdarob halten / das thün wir vns zü eüch verlassen. Als dann auch auff der äscher mitwoch / lange zeit here / grosse vnordnung bei alten vnd jungen / mit geselschafften / fahen vnnd brunnen werffen / auch den jungen töchtern in Egten ziehen / gehalten worden / wöllen dz alles hiemit abge- Von taussuppen / schenckin vnd Kindtpetterin mälern. Nach dem in gemelten fählen / bei reichen vnd armen vnsern Vnderthonen / bißher ein ver derblicher / vnnutzer vnd überflissiger kost auffgewendt / der vns zügedulden nit gemeint. So wöllen wir hiemit gantz ernstlich / das hinfüro solche mäler gentzlich absein sollen / doch mit dem vnderschid / so ein schwangere fraw / zü zeiten jrernott der geburt / etliche frawen personen zü jr zükommen erfordern lassen würdt / denselben personen / vnd nit mer / mag sie nach der kindtbeth wol ein zimlich mal / doch nit über vier essen / geben / beivermeidung eins Guldins / der so offt es überfarn würdt / von jnen zü straff eingezogen werden soll. Vom fasnacht küthlin / vnd butzen kleidern. Nach dem bißanher / vil vnkostens vnd vnnichtigkeit / mit holen des Faßnacht küchlins / gebraucht vnnd gemacht worden / dem zübegegnen / vnd sollichs abzüschaffen / so wöllen wir / das hiemit gantz vnd gar abgethon / vnd auffgehabt haben / so sollen auch vnser ober vnd vnder Amptleüt / auch Burgermeister / Gericht vnd Rath / mit allem ernstdarob halten / das thün wir vns zü eüch verlassen. Als dann auch auff der äscher mitwoch / lange zeit here / grosse vnordnung bei alten vnd jungen / mit geselschafften / fahen vnnd brunnen werffen / auch den jungen töchtern in Egten ziehen / gehalten worden / wöllen dz alles hiemit abge- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0068"/> </div> <div> <head>Von taussuppen / schenckin vnd Kindtpetterin mälern.<lb/></head> <p>Nach dem in gemelten fählen / bei reichen vnd armen vnsern Vnderthonen / bißher ein ver derblicher / vnnutzer vnd überflissiger kost auffgewendt / der vns zügedulden nit gemeint. So wöllen wir hiemit gantz ernstlich / das hinfüro solche mäler gentzlich absein sollen / doch mit dem vnderschid / so ein schwangere fraw / zü zeiten jrernott der geburt / etliche frawen personen zü jr zükommen erfordern lassen würdt / denselben personen / vnd nit mer / mag sie nach der kindtbeth wol ein zimlich mal / doch nit über vier essen / geben / beivermeidung eins Guldins / der so offt es überfarn würdt / von jnen zü straff eingezogen werden soll.</p> </div> <div> <head>Vom fasnacht küthlin / vnd butzen kleidern.<lb/></head> <p>Nach dem bißanher / vil vnkostens vnd vnnichtigkeit / mit holen des Faßnacht küchlins / gebraucht vnnd gemacht worden / dem zübegegnen / vnd sollichs abzüschaffen / so wöllen wir / das hiemit gantz vnd gar abgethon / vnd auffgehabt haben / so sollen auch vnser ober vnd vnder Amptleüt / auch Burgermeister / Gericht vnd Rath / mit allem ernstdarob halten / das thün wir vns zü eüch verlassen.</p> <p>Als dann auch auff der äscher mitwoch / lange zeit here / grosse vnordnung bei alten vnd jungen / mit geselschafften / fahen vnnd brunnen werffen / auch den jungen töchtern in Egten ziehen / gehalten worden / wöllen dz alles hiemit abge- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0068]
Von taussuppen / schenckin vnd Kindtpetterin mälern.
Nach dem in gemelten fählen / bei reichen vnd armen vnsern Vnderthonen / bißher ein ver derblicher / vnnutzer vnd überflissiger kost auffgewendt / der vns zügedulden nit gemeint. So wöllen wir hiemit gantz ernstlich / das hinfüro solche mäler gentzlich absein sollen / doch mit dem vnderschid / so ein schwangere fraw / zü zeiten jrernott der geburt / etliche frawen personen zü jr zükommen erfordern lassen würdt / denselben personen / vnd nit mer / mag sie nach der kindtbeth wol ein zimlich mal / doch nit über vier essen / geben / beivermeidung eins Guldins / der so offt es überfarn würdt / von jnen zü straff eingezogen werden soll.
Vom fasnacht küthlin / vnd butzen kleidern.
Nach dem bißanher / vil vnkostens vnd vnnichtigkeit / mit holen des Faßnacht küchlins / gebraucht vnnd gemacht worden / dem zübegegnen / vnd sollichs abzüschaffen / so wöllen wir / das hiemit gantz vnd gar abgethon / vnd auffgehabt haben / so sollen auch vnser ober vnd vnder Amptleüt / auch Burgermeister / Gericht vnd Rath / mit allem ernstdarob halten / das thün wir vns zü eüch verlassen.
Als dann auch auff der äscher mitwoch / lange zeit here / grosse vnordnung bei alten vnd jungen / mit geselschafften / fahen vnnd brunnen werffen / auch den jungen töchtern in Egten ziehen / gehalten worden / wöllen dz alles hiemit abge-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |