milie aus. Also sind alle Kinder im ersten Grad der Familie ihres Vaters; die Kinder aber von diesen sind in dem andern Grad der Familie, welches die Familie des Großvaters ist, dessen Kindes-Kinder im andern Grade sie sind. Es begreift aber die Familie des Großvaters die Familie des Vaters, und die Familie des Aeltervaters die Familie des Großvaters und des Va- ters in sich u. s. w.
§. 882.
Die Nebenlinie wird gleich(aequalis) ge-Von den Graden in der unglei- chen Li- nie. nannt, wenn zwey gerade Linien, die sich in ei- nem Stamm enden, in Graden einander gleich sind; ungleich(inaequales) aber, wenn dieselben ungleich sind. Weil die Blutsfreun- de der Seitenlinie deswegen Blutsfreunde sind, weil sie von eben demselben Stamme abstammen (§. 878.); so sind die Bluts- freunde der Seitenlinie in der gleichen Linie unter sich in demjenigen Grade verwandt, in welchem sie dem Stam- me verwandt sind. Wofern aber in einer ungleichen Linie der weitläufti- gere Verwandte 2, 3, oder 4. Grade von dem gemeinschaftlichen Stamm absteht, der nähere nur einen Grad; so ist dieser jenem in dem andern, drit- ten, vierten Grad der Familie seines Vaters verwandt. Wenn der nähere vom gemeinschaftlichen Stamme zwey Grade absteht, der entferntere drey,
viere
S s 3
Von der Blutsverwandſchaft.
milie aus. Alſo ſind alle Kinder im erſten Grad der Familie ihres Vaters; die Kinder aber von dieſen ſind in dem andern Grad der Familie, welches die Familie des Großvaters iſt, deſſen Kindes-Kinder im andern Grade ſie ſind. Es begreift aber die Familie des Großvaters die Familie des Vaters, und die Familie des Aeltervaters die Familie des Großvaters und des Va- ters in ſich u. ſ. w.
§. 882.
Die Nebenlinie wird gleich(æqualis) ge-Von den Graden in der unglei- chen Li- nie. nannt, wenn zwey gerade Linien, die ſich in ei- nem Stamm enden, in Graden einander gleich ſind; ungleich(inæquales) aber, wenn dieſelben ungleich ſind. Weil die Blutsfreun- de der Seitenlinie deswegen Blutsfreunde ſind, weil ſie von eben demſelben Stamme abſtammen (§. 878.); ſo ſind die Bluts- freunde der Seitenlinie in der gleichen Linie unter ſich in demjenigen Grade verwandt, in welchem ſie dem Stam- me verwandt ſind. Wofern aber in einer ungleichen Linie der weitlaͤufti- gere Verwandte 2, 3, oder 4. Grade von dem gemeinſchaftlichen Stamm abſteht, der naͤhere nur einen Grad; ſo iſt dieſer jenem in dem andern, drit- ten, vierten Grad der Familie ſeines Vaters verwandt. Wenn der naͤhere vom gemeinſchaftlichen Stamme zwey Grade abſteht, der entferntere drey,
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Von der Blutsverwandſchaft.
milie aus. Alſo ſind alle Kinder im erſten
Grad der Familie ihres Vaters; die Kinder
aber von dieſen ſind in dem andern Grad der
Familie, welches die Familie des Großvaters
iſt, deſſen Kindes-Kinder im andern Grade ſie
ſind. Es begreift aber die Familie des
Großvaters die Familie des Vaters,
und die Familie des Aeltervaters die
Familie des Großvaters und des Va-
ters in ſich u. ſ. w.
§. 882.
Die Nebenlinie wird gleich (æqualis) ge-
nannt, wenn zwey gerade Linien, die ſich in ei-
nem Stamm enden, in Graden einander
gleich ſind; ungleich (inæquales) aber, wenn
dieſelben ungleich ſind. Weil die Blutsfreun-
de der Seitenlinie deswegen Blutsfreunde
ſind, weil ſie von eben demſelben Stamme
abſtammen (§. 878.); ſo ſind die Bluts-
freunde der Seitenlinie in der gleichen
Linie unter ſich in demjenigen Grade
verwandt, in welchem ſie dem Stam-
me verwandt ſind. Wofern aber in
einer ungleichen Linie der weitlaͤufti-
gere Verwandte 2, 3, oder 4. Grade
von dem gemeinſchaftlichen Stamm
abſteht, der naͤhere nur einen Grad;
ſo iſt dieſer jenem in dem andern, drit-
ten, vierten Grad der Familie ſeines
Vaters verwandt. Wenn der naͤhere
vom gemeinſchaftlichen Stamme zwey
Grade abſteht, der entferntere drey,
viere
Von den
Graden
in der
unglei-
chen Li-
nie.
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Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts. Halle (Saale), 1754, S. 645. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_voelckerrecht_1754/681>, abgerufen am 21.11.2024.
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