Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.Ueberschuß. Aber auch hievon wollen wir §. 16. Die Gründe warum hier statt zwanzig 1. Weil wir die Hälfte des Ertrags der höchstens
Ueberſchuß. Aber auch hievon wollen wir §. 16. Die Gruͤnde warum hier ſtatt zwanzig 1. Weil wir die Haͤlfte des Ertrags der hoͤchſtens
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0050" n="32"/> Ueberſchuß. Aber auch hievon wollen wir<lb/> ihm aus Gruͤnden, die ſogleich folgen ſollen,<lb/> annoch die Haͤlfte abnehmen, ſo muͤſſen wir<lb/> ihm dennoch <hi rendition="#fr">zehn</hi> Stuͤck laſſen, die wir ihm<lb/> unter keinerlei Vorwand mehr entziehen koͤn-<lb/> nen. Dieſe machen alſo ein Drittheil uͤber<lb/> ſeinen bisherigen Viehſtand aus, folglich hat<lb/> der Bauer bereits ein Drittheil mehr Einnah-<lb/> me vom Vieh, und was das meiſte iſt, er<lb/> kann nun auch ein Drittheil Ackers mehr be-<lb/> duͤngen als vorher, und auf dieſen Drittheil<lb/> wenigſtens, ſeine Erndten verdoppeln.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 16.</head><lb/> <p>Die Gruͤnde warum hier ſtatt <hi rendition="#fr">zwanzig</hi><lb/> Stuͤck Vieh, nur die Haͤlfte gerechnet worden,<lb/> ſind dieſe:</p><lb/> <p>1. Weil wir die Haͤlfte des Ertrags der<lb/> kuͤnſtlichen Wieſen zum Winterfutter fuͤr die<lb/><hi rendition="#fr">zehen</hi> Stuͤck mehreres Vieh beſtimmen muͤſ-<lb/> ſen; indem wir nicht allgemein feſtſetzen koͤn-<lb/> nen, daß die gemeinen Weideplaͤtze, aller Or-<lb/> ten hinlaͤnglich oder auch bequem ſind, daß<lb/> ein jeder Theilnehmer nach geſchehener Ver-<lb/> meſſung einen beſondern Fleck fuͤr ſich allein<lb/> erhalten, und darauf fuͤr ſein neu angekauftes<lb/> mehreres Vieh, zureichendes Heu gewinnen<lb/> ſolte; uͤberdem aber auch der alte Landwirth<lb/> vielleicht noch Vergnuͤgen findet, ſein Vieh<lb/> nach wie vor weiden zu laſſen, und uns nur<lb/> <fw place="bottom" type="catch">hoͤchſtens</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [32/0050]
Ueberſchuß. Aber auch hievon wollen wir
ihm aus Gruͤnden, die ſogleich folgen ſollen,
annoch die Haͤlfte abnehmen, ſo muͤſſen wir
ihm dennoch zehn Stuͤck laſſen, die wir ihm
unter keinerlei Vorwand mehr entziehen koͤn-
nen. Dieſe machen alſo ein Drittheil uͤber
ſeinen bisherigen Viehſtand aus, folglich hat
der Bauer bereits ein Drittheil mehr Einnah-
me vom Vieh, und was das meiſte iſt, er
kann nun auch ein Drittheil Ackers mehr be-
duͤngen als vorher, und auf dieſen Drittheil
wenigſtens, ſeine Erndten verdoppeln.
§. 16.
Die Gruͤnde warum hier ſtatt zwanzig
Stuͤck Vieh, nur die Haͤlfte gerechnet worden,
ſind dieſe:
1. Weil wir die Haͤlfte des Ertrags der
kuͤnſtlichen Wieſen zum Winterfutter fuͤr die
zehen Stuͤck mehreres Vieh beſtimmen muͤſ-
ſen; indem wir nicht allgemein feſtſetzen koͤn-
nen, daß die gemeinen Weideplaͤtze, aller Or-
ten hinlaͤnglich oder auch bequem ſind, daß
ein jeder Theilnehmer nach geſchehener Ver-
meſſung einen beſondern Fleck fuͤr ſich allein
erhalten, und darauf fuͤr ſein neu angekauftes
mehreres Vieh, zureichendes Heu gewinnen
ſolte; uͤberdem aber auch der alte Landwirth
vielleicht noch Vergnuͤgen findet, ſein Vieh
nach wie vor weiden zu laſſen, und uns nur
hoͤchſtens
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |