Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.werden, nicht mehr als eine Gemeinheit behan- §. 6. Dieser Schaden ist vielfältig. Jch will zeichnis
werden, nicht mehr als eine Gemeinheit behan- §. 6. Dieſer Schaden iſt vielfaͤltig. Jch will zeichnis
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0026" n="8"/> werden, nicht mehr als eine Gemeinheit behan-<lb/> delte, ſondern ſolche vermeſſen und jedem Eigen-<lb/> thuͤmer ein groͤßeres oder kleineres Stuͤck da-<lb/> von austheilen lieſſe, um ſolches fuͤr ſich allein<lb/> zu nutzen ſo gut er weiß und kann. Es ſei<lb/> dann, daß die Anzahl derer ſo das Recht ha-<lb/> ben dieſen Anger mit ihrem Vieh zu betreiben,<lb/> ſo groß waͤre, daß man ſelbigen zu ſehr zerſtuͤ-<lb/> ckeln und in eine Menge ſolcher kleinen Portio-<lb/> nen abtheilen muͤſte, die eine beſſere Nutzung<lb/> verhindern, in dieſem Falle moͤgte es beſſer ge-<lb/> than ſein, ſolchen Anger nur in ſo viel Theile<lb/> abzumeſſen, als ſo viel noch die zum beſſern<lb/> wirthſchaftlichen Gebrauch, die erforderliche<lb/> Groͤße behielten, und ſolche einigen von denen<lb/> bisherigen Beſitzern beſonders einzuraͤumen,<lb/> die uͤbrigen aber auf eine andere Art ſchadlos<lb/> zu halten. Alsdenn wuͤrde der mehr als dop-<lb/> pelte und dreifache Ertrag einer und eben der-<lb/> ſelben Flaͤche des Bodens meinen Wunſch recht-<lb/> fertigen. Der alte Wirth mag alſo ſein Vieh<lb/> auf Angern und Wieſen ferner weiden laſſen,<lb/> weil er es ſo haben will, indeſſen erlaube er<lb/> mir, ihm mit wenigen den Schaden zu zeigen,<lb/> den er nach der bisherigen Einrichtung der Vieh-<lb/> weide auf mehr denn einer Art leidet.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 6.</head><lb/> <p>Dieſer Schaden iſt vielfaͤltig. Jch will<lb/> um nicht weitlaͤufig zu ſein, nur ein kurzes Ver-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">zeichnis</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [8/0026]
werden, nicht mehr als eine Gemeinheit behan-
delte, ſondern ſolche vermeſſen und jedem Eigen-
thuͤmer ein groͤßeres oder kleineres Stuͤck da-
von austheilen lieſſe, um ſolches fuͤr ſich allein
zu nutzen ſo gut er weiß und kann. Es ſei
dann, daß die Anzahl derer ſo das Recht ha-
ben dieſen Anger mit ihrem Vieh zu betreiben,
ſo groß waͤre, daß man ſelbigen zu ſehr zerſtuͤ-
ckeln und in eine Menge ſolcher kleinen Portio-
nen abtheilen muͤſte, die eine beſſere Nutzung
verhindern, in dieſem Falle moͤgte es beſſer ge-
than ſein, ſolchen Anger nur in ſo viel Theile
abzumeſſen, als ſo viel noch die zum beſſern
wirthſchaftlichen Gebrauch, die erforderliche
Groͤße behielten, und ſolche einigen von denen
bisherigen Beſitzern beſonders einzuraͤumen,
die uͤbrigen aber auf eine andere Art ſchadlos
zu halten. Alsdenn wuͤrde der mehr als dop-
pelte und dreifache Ertrag einer und eben der-
ſelben Flaͤche des Bodens meinen Wunſch recht-
fertigen. Der alte Wirth mag alſo ſein Vieh
auf Angern und Wieſen ferner weiden laſſen,
weil er es ſo haben will, indeſſen erlaube er
mir, ihm mit wenigen den Schaden zu zeigen,
den er nach der bisherigen Einrichtung der Vieh-
weide auf mehr denn einer Art leidet.
§. 6.
Dieſer Schaden iſt vielfaͤltig. Jch will
um nicht weitlaͤufig zu ſein, nur ein kurzes Ver-
zeichnis
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