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Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.

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Der act der gesetzgebung.
wir also parallelerzählungen, die an einzelnen zügen reicher sind, so
haben wir ein recht, auch wenn spuren der benutzung des Aristoteles
bei diesen schriftstellern vorhanden sind, nicht sowol erweiterungen seiner
darstellung als genauere auszüge derselben vorlage anzuerkennen. das
gilt von Plutarch10) und Pollux.11) endlich ist das wort kataphatizo

so verpflichteten, wie es seitdem immer geschehn ist. die ceremonie entspricht der
alten religion. auf dem Kolonos war ein felsloch (koilos krater), in dem Theseus
und Perithus ihre pista xunthemata, d. h. eben die tomia ihres verbrüderungseides,
verborgen hatten (Soph. O. K. 1596); später war es ein eroon (Paus. I 30, 4).
auch das orkomosion in der stadt wird zuerst nichts anderes gewesen sein (Plut.
Thes. 26. Paus. I 18, 4), noch das areterion in Gargettos (Kydathen 136, Kirchner
Attica et Pelopon. 5). man denke auch der agelastos petra in Eleusis, wo
Demeter sass, des steines der burg, wo Silenos sass (Paus. I 23, 5). anderer, profaner
art ist der stein, von dem die öffentlichen ausrufer zu dem volke auf dem markte
reden, der kerukos lithos; er kommt nur in der Solonlegende vor (Plut. S. 8), um
des autos kerux elthon willen. jener heilige stein der eidopfer ward, wie wir von
Aristoteles noch hören, von den diaeteten für die verkündigung ihres urteiles, und
von den zeugen für ihre erklärung, nichts zu wissen, die exomosia, benutzt. dies
letztere auch nur in den verhandlungen vor dem schiedsmann, wie die nunmehr
verständliche einzige stelle erkennen lässt, die des steins bei der vereidigung eines
zeugen, zugleich die einzige, die ihn bei einem schiedsspruch erwähnt, Demosth.
54, 26. an ihr hat die ächte lesart lithos nur Harpokration erhalten; die hand-
schriften haben die schlimme interpolation bomos. nur auf diese kann sich die ver-
kehrte ansicht stützen, dass der lithos ein altar gewesen wäre, gar der des Zeus
agoraios. eben so verwerflich ist die heranziehung des Iuppiter lapis. dass für
die schiedsgerichte eine besonders altertümliche religiöse weihe vorgesehn ist, obwol
sie als staatsinstitut jung sind, darf nicht befremden. als private institution sind
sie uralt, und eben da suchte man nach besonderer heiligung. bekanntlich kommt
es auch vor, dass die parteien einen vergleich vor der Athena auf der burg be-
schwören. -- seitdem dies geschrieben war, ist von Blass mit wahrscheinlichkeit
3, 3 als schwur des archons gelesen a`s epi Akastou[ta or]kia [poie]sein: nun ist
die sache klar, die tomia sind dort beim sturze des königtums vergraben; so alt ist
die ceremonie und der schwur und der stein. als man die absetzung des königtums
vor Medon rückte, musste natürlich mit ihm das archontenamt beginnen: dies ist
von dem gelehrten richtig widerlegt, der die schwurformel hervorzog.
10) Sol. 25. ausser einer erörterung über axones und kurbeis, die er aus der
schrift des Didymos über die axones hier einfügt, gibt er mehr die vereidigung der
boule, tous Solonos nomous empedosein. das fehlt bei Aristoteles mit fug und
recht, da er wusste, dass der eid des rates, dessen formel bei Plutarch durchklingt,
erst 501 formulirt war. aber vereidigt auf die verfassung ist der rat doch wol, seit
er bestand. dann soll jeder thesmothet (wie er falsch für archon sagt) geschworen
haben en agora pros to litho kataphatizon, ei ti parabaie ton thesmon andri-
anta khrusoun isometreton anathesein en Delphois. bei Aristoteles pros to litho
katephatizon andrianta khrusoun, ean tina parabosi ton nomon. gerade was
Plutarch anders als Aristoteles hat, wird durch Platon Phaidr. 235d gewährleistet,
11) 8, 86. er hat die ortsangabe pros te basileio stoa mehr als Aristoteles 55.
sie würde sich nicht einmal durch combination mit 7 sicher ergeben.

Der act der gesetzgebung.
wir also parallelerzählungen, die an einzelnen zügen reicher sind, so
haben wir ein recht, auch wenn spuren der benutzung des Aristoteles
bei diesen schriftstellern vorhanden sind, nicht sowol erweiterungen seiner
darstellung als genauere auszüge derselben vorlage anzuerkennen. das
gilt von Plutarch10) und Pollux.11) endlich ist das wort καταφατίζω

so verpflichteten, wie es seitdem immer geschehn ist. die ceremonie entspricht der
alten religion. auf dem Kolonos war ein felsloch (κοῖλος κϱατήϱ), in dem Theseus
und Perithus ihre πιστὰ ξυνϑήματα, d. h. eben die τόμια ihres verbrüderungseides,
verborgen hatten (Soph. O. K. 1596); später war es ein ἡϱῷον (Paus. I 30, 4).
auch das ὁϱκωμόσιον in der stadt wird zuerst nichts anderes gewesen sein (Plut.
Thes. 26. Paus. I 18, 4), noch das ἀϱητήϱιον in Gargettos (Kydathen 136, Kirchner
Attica et Pelopon. 5). man denke auch der ἀγέλαστος πέτϱα in Eleusis, wo
Demeter saſs, des steines der burg, wo Silenos saſs (Paus. I 23, 5). anderer, profaner
art ist der stein, von dem die öffentlichen ausrufer zu dem volke auf dem markte
reden, der κήϱυκος λίϑος; er kommt nur in der Solonlegende vor (Plut. S. 8), um
des αὐτὸς κῆϱυξ ἦλϑον willen. jener heilige stein der eidopfer ward, wie wir von
Aristoteles noch hören, von den diaeteten für die verkündigung ihres urteiles, und
von den zeugen für ihre erklärung, nichts zu wissen, die ἐξωμοσία, benutzt. dies
letztere auch nur in den verhandlungen vor dem schiedsmann, wie die nunmehr
verständliche einzige stelle erkennen läſst, die des steins bei der vereidigung eines
zeugen, zugleich die einzige, die ihn bei einem schiedsspruch erwähnt, Demosth.
54, 26. an ihr hat die ächte lesart λίϑος nur Harpokration erhalten; die hand-
schriften haben die schlimme interpolation βωμός. nur auf diese kann sich die ver-
kehrte ansicht stützen, daſs der λίϑος ein altar gewesen wäre, gar der des Ζεὺς
ἀγοϱαῖος. eben so verwerflich ist die heranziehung des Iuppiter lapis. daſs für
die schiedsgerichte eine besonders altertümliche religiöse weihe vorgesehn ist, obwol
sie als staatsinstitut jung sind, darf nicht befremden. als private institution sind
sie uralt, und eben da suchte man nach besonderer heiligung. bekanntlich kommt
es auch vor, daſs die parteien einen vergleich vor der Athena auf der burg be-
schwören. — seitdem dies geschrieben war, ist von Blass mit wahrscheinlichkeit
3, 3 als schwur des archons gelesen α῾ς ἐπὶ Ἀκάστου[τὰ ὅϱ]κια [ποιή]σειν: nun ist
die sache klar, die τόμια sind dort beim sturze des königtums vergraben; so alt ist
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vor Medon rückte, muſste natürlich mit ihm das archontenamt beginnen: dies ist
von dem gelehrten richtig widerlegt, der die schwurformel hervorzog.
10) Sol. 25. auſser einer erörterung über ἄξονες und κύϱβεις, die er aus der
schrift des Didymos über die ἄξονες hier einfügt, gibt er mehr die vereidigung der
βουλή, τοὺς Σόλωνος νόμους ἐμπεδώσειν. das fehlt bei Aristoteles mit fug und
recht, da er wuſste, daſs der eid des rates, dessen formel bei Plutarch durchklingt,
erst 501 formulirt war. aber vereidigt auf die verfassung ist der rat doch wol, seit
er bestand. dann soll jeder thesmothet (wie er falsch für archon sagt) geschworen
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άντα χϱυσοῦν ἰσομέτϱητον ἀναϑήσειν ἐν Δελφοῖς. bei Aristoteles πϱὸς τῷ λίϑῳ
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Plutarch anders als Aristoteles hat, wird durch Platon Phaidr. 235d gewährleistet,
11) 8, 86. er hat die ortsangabe πϱὸς τῇ βασιλείῳ στοᾷ mehr als Aristoteles 55.
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[47/0061] Der act der gesetzgebung. wir also parallelerzählungen, die an einzelnen zügen reicher sind, so haben wir ein recht, auch wenn spuren der benutzung des Aristoteles bei diesen schriftstellern vorhanden sind, nicht sowol erweiterungen seiner darstellung als genauere auszüge derselben vorlage anzuerkennen. das gilt von Plutarch 10) und Pollux. 11) endlich ist das wort καταφατίζω 9) 10) Sol. 25. auſser einer erörterung über ἄξονες und κύϱβεις, die er aus der schrift des Didymos über die ἄξονες hier einfügt, gibt er mehr die vereidigung der βουλή, τοὺς Σόλωνος νόμους ἐμπεδώσειν. das fehlt bei Aristoteles mit fug und recht, da er wuſste, daſs der eid des rates, dessen formel bei Plutarch durchklingt, erst 501 formulirt war. aber vereidigt auf die verfassung ist der rat doch wol, seit er bestand. dann soll jeder thesmothet (wie er falsch für archon sagt) geschworen haben ἐν ἀγοϱᾷ πϱὸς τῷ λίϑῳ καταφατίζων, εἴ τι παϱαβαίη τῶν ϑεσμῶν ἀνδϱι- άντα χϱυσοῦν ἰσομέτϱητον ἀναϑήσειν ἐν Δελφοῖς. bei Aristoteles πϱὸς τῷ λίϑῳ κατεφάτιζον ἀνδϱιάντα χϱυσοῦν, ἐάν τινα παϱαβῶσι τῶν νόμων. gerade was Plutarch anders als Aristoteles hat, wird durch Platon Phaidr. 235d gewährleistet, 11) 8, 86. er hat die ortsangabe πϱὸς τῇ βασιλείῳ στοᾷ mehr als Aristoteles 55. sie würde sich nicht einmal durch combination mit 7 sicher ergeben. 9) so verpflichteten, wie es seitdem immer geschehn ist. die ceremonie entspricht der alten religion. auf dem Kolonos war ein felsloch (κοῖλος κϱατήϱ), in dem Theseus und Perithus ihre πιστὰ ξυνϑήματα, d. h. eben die τόμια ihres verbrüderungseides, verborgen hatten (Soph. O. K. 1596); später war es ein ἡϱῷον (Paus. I 30, 4). auch das ὁϱκωμόσιον in der stadt wird zuerst nichts anderes gewesen sein (Plut. Thes. 26. Paus. I 18, 4), noch das ἀϱητήϱιον in Gargettos (Kydathen 136, Kirchner Attica et Pelopon. 5). man denke auch der ἀγέλαστος πέτϱα in Eleusis, wo Demeter saſs, des steines der burg, wo Silenos saſs (Paus. I 23, 5). anderer, profaner art ist der stein, von dem die öffentlichen ausrufer zu dem volke auf dem markte reden, der κήϱυκος λίϑος; er kommt nur in der Solonlegende vor (Plut. S. 8), um des αὐτὸς κῆϱυξ ἦλϑον willen. jener heilige stein der eidopfer ward, wie wir von Aristoteles noch hören, von den diaeteten für die verkündigung ihres urteiles, und von den zeugen für ihre erklärung, nichts zu wissen, die ἐξωμοσία, benutzt. dies letztere auch nur in den verhandlungen vor dem schiedsmann, wie die nunmehr verständliche einzige stelle erkennen läſst, die des steins bei der vereidigung eines zeugen, zugleich die einzige, die ihn bei einem schiedsspruch erwähnt, Demosth. 54, 26. an ihr hat die ächte lesart λίϑος nur Harpokration erhalten; die hand- schriften haben die schlimme interpolation βωμός. nur auf diese kann sich die ver- kehrte ansicht stützen, daſs der λίϑος ein altar gewesen wäre, gar der des Ζεὺς ἀγοϱαῖος. eben so verwerflich ist die heranziehung des Iuppiter lapis. daſs für die schiedsgerichte eine besonders altertümliche religiöse weihe vorgesehn ist, obwol sie als staatsinstitut jung sind, darf nicht befremden. als private institution sind sie uralt, und eben da suchte man nach besonderer heiligung. bekanntlich kommt es auch vor, daſs die parteien einen vergleich vor der Athena auf der burg be- schwören. — seitdem dies geschrieben war, ist von Blass mit wahrscheinlichkeit 3, 3 als schwur des archons gelesen α῾ς ἐπὶ Ἀκάστου[τὰ ὅϱ]κια [ποιή]σειν: nun ist die sache klar, die τόμια sind dort beim sturze des königtums vergraben; so alt ist die ceremonie und der schwur und der stein. als man die absetzung des königtums vor Medon rückte, muſste natürlich mit ihm das archontenamt beginnen: dies ist von dem gelehrten richtig widerlegt, der die schwurformel hervorzog.

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Zitationshilfe: Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wilamowitz_aristoteles01_1893/61>, abgerufen am 26.04.2024.