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Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.

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Wächter.
polizei auf viele ämter verteilt sei, z. b. die elf die leibesstrafen voll-
strecken, die geldstrafen andere einziehen. es wäre gut, wo es epheben
oder phrouroi gäbe, einen teil des wächteramtes diesen zu übertragen
(Z 1322a 28). Xenophon erwartet von seinen finanzvorschlägen (4, 52)
einen so hohen ertrag, dass man den jungen leuten die praemien der
fackelläufe erhöhen könnte, und oi phrourein en tois phrouriois oi te
peltazein kai peripolein ten khoran tetagmenoi würden auch ihres
soldes sicher sein. Platon verordnet für seinen staat (760b), dessen land
unter die 12 phylen verteilt ist, die wahl von 5 agronomoi e phrourarkhoi,
von denen wieder jeder sich 12 junge leute aus den altersclassen 25--30
als phrouroi wählen kann, die den sicherheitsdienst und weitere, speciell
platonische, pflichten des öffentlichen interesses auf zwei jahre zu ver-
sehen haben. diese stellen kann man nicht auf die epheben allein be-
ziehen, die erst in der späteren ordnung, die Aristoteles schildert, zwei
jahre phrourousi (42, 4), das erste im Peiraieus stationirt, das zweite
in den andern festungen und als patrouillen. denn in der Politik unter-
scheidet er sie von den phrouroi, und Platon gibt ein höheres lebens-
alter an, fordert den dienst auch nicht allgemein. noch viel weniger
kann man bei Xenophon an rekruten denken. dagegen würde eine
mannschaft, ausgehoben wie es Platon fordert und beschäftigt nur im
gebiete der phyle, keinesweges bloss für militärische zwecke, auf das
vollkommenste zu dem passen, was man von den phrouroi erwartet, die
auf praesentation der demen ausgelost wurden. ein mobiles heer hat
Athen nicht ausser den rekruten; die polizeimannschaft der Skuthai spielt
im vierten jahrhundert keine rolle mehr, die schützen zu pferde waren
sicherlich abgekommen. andererseits hat das land jetzt viel mehr grenz-
wachen nötig, seit Boeotien eine macht und auch die see nicht mehr
athenisch ist. es müssen die festungen im nordgebirge und die ostküste
hinunter, am saronischen meere ausser den grossen plätzen Eleusis und
Peiraieus noch Anaphlystos, besetzt sein, und gegen Megara giengen
wenigstens patrouillen. 25) mag man dazu zunächst die rekruten ver-

25) 352 werden zu der terminirung des heiligen landes die peripolarkhoi zu-
gezogen, Bull. Corr. Hell. XIII 434, 19. es fragt sich, was damals die peripoloi
waren, söldner wie im dekeleischen kriege und vielleicht schon 424 (Thuk. IV 67
vgl. Kydathen 22), oder, wie ich früher für 424 annahm und immer noch möglich
ist, epheben. denn dass für diese der ausdruck nicht nur überhaupt, sondern eben
in jener zeit vor der sicilischen expedition galt, zeigt schol. Aischin. 2, 167 `outos
en tois phrouriois koitazetai'. Eupolis; `kai tous peripolous apienais ta phrouria'
tois ephebois gar prostetaktai ten khoran meta ton oplon perierkhesthai, obwol
nicht zu entscheiden ist, welcher der citirten verse von Eupolis ist. nun kommt

Wächter.
polizei auf viele ämter verteilt sei, z. b. die elf die leibesstrafen voll-
strecken, die geldstrafen andere einziehen. es wäre gut, wo es epheben
oder φϱουϱοί gäbe, einen teil des wächteramtes diesen zu übertragen
(Ζ 1322a 28). Xenophon erwartet von seinen finanzvorschlägen (4, 52)
einen so hohen ertrag, daſs man den jungen leuten die praemien der
fackelläufe erhöhen könnte, und οἱ φϱουϱεῖν ἐν τοῖς φϱουϱίοις οἵ τε
πελτάζειν καὶ πεϱιπολεῖν τὴν χώϱαν τεταγμένοι würden auch ihres
soldes sicher sein. Platon verordnet für seinen staat (760b), dessen land
unter die 12 phylen verteilt ist, die wahl von 5 ἀγϱονόμοι ἢ φϱούϱαϱχοι,
von denen wieder jeder sich 12 junge leute aus den altersclassen 25—30
als φϱουϱοί wählen kann, die den sicherheitsdienst und weitere, speciell
platonische, pflichten des öffentlichen interesses auf zwei jahre zu ver-
sehen haben. diese stellen kann man nicht auf die epheben allein be-
ziehen, die erst in der späteren ordnung, die Aristoteles schildert, zwei
jahre φϱουϱοῦσι (42, 4), das erste im Peiraieus stationirt, das zweite
in den andern festungen und als patrouillen. denn in der Politik unter-
scheidet er sie von den φϱουϱοί, und Platon gibt ein höheres lebens-
alter an, fordert den dienst auch nicht allgemein. noch viel weniger
kann man bei Xenophon an rekruten denken. dagegen würde eine
mannschaft, ausgehoben wie es Platon fordert und beschäftigt nur im
gebiete der phyle, keinesweges bloſs für militärische zwecke, auf das
vollkommenste zu dem passen, was man von den φϱουϱοί erwartet, die
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im vierten jahrhundert keine rolle mehr, die schützen zu pferde waren
sicherlich abgekommen. andererseits hat das land jetzt viel mehr grenz-
wachen nötig, seit Boeotien eine macht und auch die see nicht mehr
athenisch ist. es müssen die festungen im nordgebirge und die ostküste
hinunter, am saronischen meere auſser den groſsen plätzen Eleusis und
Peiraieus noch Anaphlystos, besetzt sein, und gegen Megara giengen
wenigstens patrouillen. 25) mag man dazu zunächst die rekruten ver-

25) 352 werden zu der terminirung des heiligen landes die πεϱιπόλαϱχοι zu-
gezogen, Bull. Corr. Hell. XIII 434, 19. es fragt sich, was damals die πεϱίπολοι
waren, söldner wie im dekeleischen kriege und vielleicht schon 424 (Thuk. IV 67
vgl. Kydathen 22), oder, wie ich früher für 424 annahm und immer noch möglich
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in jener zeit vor der sicilischen expedition galt, zeigt schol. Aischin. 2, 167 ῾οὗτος
ἐν τοῖς φϱουϱίοις κοιτάζεται᾽. Εὔπολις· ῾καὶ τοὺς πεϱιπόλους ἀπιέναι̛ς τὰ φϱούϱια᾽
τοῖς ἐφήβοις γὰϱ πϱοστέτακται τὴν χώϱαν μετὰ τῶν ὅπλων πεϱιέϱχεσϑαι, obwol
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[199/0213] Wächter. polizei auf viele ämter verteilt sei, z. b. die elf die leibesstrafen voll- strecken, die geldstrafen andere einziehen. es wäre gut, wo es epheben oder φϱουϱοί gäbe, einen teil des wächteramtes diesen zu übertragen (Ζ 1322a 28). Xenophon erwartet von seinen finanzvorschlägen (4, 52) einen so hohen ertrag, daſs man den jungen leuten die praemien der fackelläufe erhöhen könnte, und οἱ φϱουϱεῖν ἐν τοῖς φϱουϱίοις οἵ τε πελτάζειν καὶ πεϱιπολεῖν τὴν χώϱαν τεταγμένοι würden auch ihres soldes sicher sein. Platon verordnet für seinen staat (760b), dessen land unter die 12 phylen verteilt ist, die wahl von 5 ἀγϱονόμοι ἢ φϱούϱαϱχοι, von denen wieder jeder sich 12 junge leute aus den altersclassen 25—30 als φϱουϱοί wählen kann, die den sicherheitsdienst und weitere, speciell platonische, pflichten des öffentlichen interesses auf zwei jahre zu ver- sehen haben. diese stellen kann man nicht auf die epheben allein be- ziehen, die erst in der späteren ordnung, die Aristoteles schildert, zwei jahre φϱουϱοῦσι (42, 4), das erste im Peiraieus stationirt, das zweite in den andern festungen und als patrouillen. denn in der Politik unter- scheidet er sie von den φϱουϱοί, und Platon gibt ein höheres lebens- alter an, fordert den dienst auch nicht allgemein. noch viel weniger kann man bei Xenophon an rekruten denken. dagegen würde eine mannschaft, ausgehoben wie es Platon fordert und beschäftigt nur im gebiete der phyle, keinesweges bloſs für militärische zwecke, auf das vollkommenste zu dem passen, was man von den φϱουϱοί erwartet, die auf praesentation der demen ausgelost wurden. ein mobiles heer hat Athen nicht auſser den rekruten; die polizeimannschaft der Σκύϑαι spielt im vierten jahrhundert keine rolle mehr, die schützen zu pferde waren sicherlich abgekommen. andererseits hat das land jetzt viel mehr grenz- wachen nötig, seit Boeotien eine macht und auch die see nicht mehr athenisch ist. es müssen die festungen im nordgebirge und die ostküste hinunter, am saronischen meere auſser den groſsen plätzen Eleusis und Peiraieus noch Anaphlystos, besetzt sein, und gegen Megara giengen wenigstens patrouillen. 25) mag man dazu zunächst die rekruten ver- 25) 352 werden zu der terminirung des heiligen landes die πεϱιπόλαϱχοι zu- gezogen, Bull. Corr. Hell. XIII 434, 19. es fragt sich, was damals die πεϱίπολοι waren, söldner wie im dekeleischen kriege und vielleicht schon 424 (Thuk. IV 67 vgl. Kydathen 22), oder, wie ich früher für 424 annahm und immer noch möglich ist, epheben. denn daſs für diese der ausdruck nicht nur überhaupt, sondern eben in jener zeit vor der sicilischen expedition galt, zeigt schol. Aischin. 2, 167 ῾οὗτος ἐν τοῖς φϱουϱίοις κοιτάζεται᾽. Εὔπολις· ῾καὶ τοὺς πεϱιπόλους ἀπιέναι̛ς τὰ φϱούϱια᾽ τοῖς ἐφήβοις γὰϱ πϱοστέτακται τὴν χώϱαν μετὰ τῶν ὅπλων πεϱιέϱχεσϑαι, obwol nicht zu entscheiden ist, welcher der citirten verse von Eupolis ist. nun kommt

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Zitationshilfe: Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893, S. 199. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wilamowitz_aristoteles01_1893/213>, abgerufen am 26.04.2024.