[Spaltenumbruch]
6 Wenn in den Zwölfen der Wind stark geht, gibt es viel Obst.
7 Wenn man ihn zu Zwölfen hinzuthut, so lauft das Dutzend nicht über.
Von einem unbedeutenden Menschen, der weder Einfluss noch Gewicht besitzt. Eine jüdisch-deutsche Redensart sagt von einem solchen: Er wird botel beschischim. Nach den jüdischen Speisegesetzen wird Verbotenes, wenn es sich mit Erlaubtem vermischt hat, mit wenigen Ausnahmen aufgehoben, wenn es nur den sechzigsten Theil desselben ausmacht. Man sagt daher von einem unbedeutenden Menschen, der sich in einer Gesellschaft bedeutender Männer befindet: "Er wird botel beschischim" - er geht auf in sechzig. Es kann aber auch ein bedeutender Mann botel beschischim[Spaltenumbruch]
werden, wenn sein Einfluss durch eine Menge unbedeutender Dinge aufgehoben wird. (Vgl. Tendlau, S. 232.)
8 Zwölf ist a Dutzet, dreizehn ist a Butzet. - Birlinger, 1156.
*9 Et is in 'n Twölften, man darf den Wulf nich nän'n. - Hennig, 315; Eichwald, 2091.
Zwölfschlund.
* Hei öss e Twelfschlunk. - Frischbier, 4195.
Zwug.
* A Zwug1 zu stellen. - (Jüd.-deutsch. Warschau.)
1) Vom altdeutschen zwagen = baden. Jemand etwas einbrocken. Im Sinne der polnischen und vielleicht aus dieser entstandenen Redensart: Sprawic komus laznie. (Vgl. Bad 10 u. Wurzbach, II, 10.)
[Spaltenumbruch]
6 Wenn in den Zwölfen der Wind stark geht, gibt es viel Obst.
7 Wenn man ihn zu Zwölfen hinzuthut, so lauft das Dutzend nicht über.
Von einem unbedeutenden Menschen, der weder Einfluss noch Gewicht besitzt. Eine jüdisch-deutsche Redensart sagt von einem solchen: Er wird botel beschischim. Nach den jüdischen Speisegesetzen wird Verbotenes, wenn es sich mit Erlaubtem vermischt hat, mit wenigen Ausnahmen aufgehoben, wenn es nur den sechzigsten Theil desselben ausmacht. Man sagt daher von einem unbedeutenden Menschen, der sich in einer Gesellschaft bedeutender Männer befindet: „Er wird botel beschischim“ – er geht auf in sechzig. Es kann aber auch ein bedeutender Mann botel beschischim[Spaltenumbruch]
werden, wenn sein Einfluss durch eine Menge unbedeutender Dinge aufgehoben wird. (Vgl. Tendlau, S. 232.)
8 Zwölf ist a Dutzet, dreizehn ist a Butzet. – Birlinger, 1156.
*9 Et is in 'n Twölften, man darf den Wulf nich nän'n. – Hennig, 315; Eichwald, 2091.
Zwölfschlund.
* Hei öss e Twelfschlunk. – Frischbier, 4195.
Zwug.
* A Zwug1 zu stellen. – (Jüd.-deutsch. Warschau.)
1) Vom altdeutschen zwagen = baden. Jemand etwas einbrocken. Im Sinne der polnischen und vielleicht aus dieser entstandenen Redensart: Sprawić komuś łaźnię. (Vgl. Bad 10 u. Wurzbach, II, 10.)
<TEI><text><body><divn="1"><divtype="lexiconEntry"n="2"><prendition="#et"><hirendition="#larger"><pbfacs="#f0352"n="[340]"/><cbn="679"/>
6 Wenn in den Zwölfen der Wind stark geht, gibt es viel Obst.</hi></p><lb/><prendition="#et"><hirendition="#larger">7 Wenn man ihn zu Zwölfen hinzuthut, so lauft das Dutzend nicht über.</hi></p><lb/><prendition="#et">Von einem unbedeutenden Menschen, der weder Einfluss noch Gewicht besitzt. Eine jüdisch-deutsche Redensart sagt von einem solchen: Er wird botel beschischim. Nach den jüdischen Speisegesetzen wird Verbotenes, wenn es sich mit Erlaubtem vermischt hat, mit wenigen Ausnahmen aufgehoben, wenn es nur den sechzigsten Theil desselben ausmacht. Man sagt daher von einem unbedeutenden Menschen, der sich in einer Gesellschaft bedeutender Männer befindet: „Er wird botel beschischim“– er geht auf in sechzig. Es kann aber auch ein bedeutender Mann botel beschischim<cbn="680"/>
werden, wenn sein Einfluss durch eine Menge unbedeutender Dinge aufgehoben wird. (Vgl. <hirendition="#i">Tendlau, S. 232.</hi>)</p><lb/><prendition="#et"><hirendition="#larger">8 Zwölf ist a Dutzet, dreizehn ist a Butzet.</hi>–<hirendition="#i">Birlinger, 1156.</hi></p><lb/><prendition="#et"><hirendition="#larger">*9 Et is in 'n Twölften, man darf den Wulf nich nän'n.</hi>–<hirendition="#i">Hennig, 315; Eichwald, 2091.</hi></p><lb/></div><divtype="lexiconEntry"n="2"><head><hirendition="#b">Zwölfschlund.</hi></head><lb/><prendition="#et"><hirendition="#larger">* Hei öss e Twelfschlunk.</hi>–<hirendition="#i">Frischbier, 4195.</hi></p><lb/></div><divtype="lexiconEntry"n="2"><head><hirendition="#b">Zwug.</hi></head><lb/><prendition="#et"><hirendition="#larger">* A Zwug<hirendition="#sup">1</hi> zu stellen.</hi>– (<hirendition="#i">Jüd.-deutsch. Warschau.</hi>)</p><lb/><prendition="#et"><hirendition="#sup">1</hi>) Vom altdeutschen zwagen = baden. Jemand etwas einbrocken. Im Sinne der polnischen und vielleicht aus dieser entstandenen Redensart: Sprawić komuśłaźnię. (Vgl. <hirendition="#i">Bad 10 u. Wurzbach, II, 10.</hi>)</p><lb/></div></div></body></text></TEI>
[[340]/0352]
6 Wenn in den Zwölfen der Wind stark geht, gibt es viel Obst.
7 Wenn man ihn zu Zwölfen hinzuthut, so lauft das Dutzend nicht über.
Von einem unbedeutenden Menschen, der weder Einfluss noch Gewicht besitzt. Eine jüdisch-deutsche Redensart sagt von einem solchen: Er wird botel beschischim. Nach den jüdischen Speisegesetzen wird Verbotenes, wenn es sich mit Erlaubtem vermischt hat, mit wenigen Ausnahmen aufgehoben, wenn es nur den sechzigsten Theil desselben ausmacht. Man sagt daher von einem unbedeutenden Menschen, der sich in einer Gesellschaft bedeutender Männer befindet: „Er wird botel beschischim“ – er geht auf in sechzig. Es kann aber auch ein bedeutender Mann botel beschischim
werden, wenn sein Einfluss durch eine Menge unbedeutender Dinge aufgehoben wird. (Vgl. Tendlau, S. 232.)
8 Zwölf ist a Dutzet, dreizehn ist a Butzet. – Birlinger, 1156.
*9 Et is in 'n Twölften, man darf den Wulf nich nän'n. – Hennig, 315; Eichwald, 2091.
Zwölfschlund.
* Hei öss e Twelfschlunk. – Frischbier, 4195.
Zwug.
* A Zwug1 zu stellen. – (Jüd.-deutsch. Warschau.)
1) Vom altdeutschen zwagen = baden. Jemand etwas einbrocken. Im Sinne der polnischen und vielleicht aus dieser entstandenen Redensart: Sprawić komuś łaźnię. (Vgl. Bad 10 u. Wurzbach, II, 10.)
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-09-18T09:51:52Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-09-18T09:51:52Z)
Weitere Informationen:
Bogensignaturen: nicht übernommen;
Druckfehler: keine Angabe;
fremdsprachliches Material: keine Angabe;
Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe;
Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet;
Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe;
i/j in Fraktur: keine Angabe;
Kolumnentitel: nicht übernommen;
Kustoden: keine Angabe;
langes s (ſ): keine Angabe;
Normalisierungen: keine Angabe;
rundes r (ꝛ): keine Angabe;
Seitenumbrüche markiert: ja;
Silbentrennung: aufgelöst;
u/v bzw. U/V: keine Angabe;
Vokale mit übergest. e: keine Angabe;
Vollständigkeit: keine Angabe;
Zeichensetzung: keine Angabe;
Zeilenumbrüche markiert: nein
Verzeichnisse im Vorspann wurden nicht transkribiert. Errata aus den Berichtigungen im Nachspann wurden stillschweigend integriert.
Wander, Karl Friedrich Wilhelm (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon. Bd. 5. Leipzig, 1880, S. [340]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wander_sprichwoerterlexikon05_1880/352>, abgerufen am 22.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.