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Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649.

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Confirmirte Churfürstliche Mäyntzische Concession.

Dem Hochwürdigsten Fürsten vnnd Herrn / Herrn Johan Philippen / deß Heyligen Stuhls zu Mäyntz Ertzbischoffen / deß Heyl. Römischen Reichs durch Germanien Ertz Cantzlern vnd Chur-Fürsten / Bischoffen zu Würtzburg vnd Hertzog zu Francken / etc. vnserm gnädigsten Herrn / Ist vnterthänigster Gebühr referirt vnd vorgebracht worden; Was weyland der auch Hochwürdigste Fürst vnd Herr / Herr Anßhelm Casimir / Ertzbischoff zu Mäyntz vnd Chur-Fürst / Christmildester Gedächtnuß / vff vnterthänigstes bey Seiner Churf. Gn. Seel. Lebszeiten beschehenes Anhalten / Philips Jacob Fischer deß Raths zu Franckfurt / demselben vber dem Verlag die so lang höchst erwünschte Friedens-Tractaten / vnd verhoffentlich bald erfolgenden Schluß vnd Abschied / in offentlichen Truck zu bringen / für eine gnädigste Concession gethan.

Vnd welcher gestalt gedachter Fischer / vff seithero vorgangenes zeitliche Ableben höchstseligst gedachter Ihrer Churf. Gn. vmb deren Confirmation vnnd Bestättigung in Vnderthänigkeit angesucht vnd gebetten. Wie nun höchstermelte jetztregierende Ihre Churfürstliche Gnaden von dem Jenigen / so vor dero Lobseligsten nächsten Vorfahren am Ertz-Stifft Mäyntz / wegen obberührter Friedens-Tractaten

Confirmirte Churfürstliche Mäyntzische Concession.

Dem Hochwürdigsten Fürsten vnnd Herrn / Herrn Johan Philippen / deß Heyligen Stuhls zu Mäyntz Ertzbischoffen / deß Heyl. Römischen Reichs durch Germanien Ertz Cantzlern vnd Chur-Fürsten / Bischoffen zu Würtzburg vnd Hertzog zu Francken / etc. vnserm gnädigsten Herrn / Ist vnterthänigster Gebühr referirt vnd vorgebracht worden; Was weyland der auch Hochwürdigste Fürst vnd Herr / Herr Anßhelm Casimir / Ertzbischoff zu Mäyntz vnd Chur-Fürst / Christmildester Gedächtnuß / vff vnterthänigstes bey Seiner Churf. Gn. Seel. Lebszeiten beschehenes Anhalten / Philips Jacob Fischer deß Raths zu Franckfurt / demselben vber dem Verlag die so lang höchst erwünschte Friedens-Tractaten / vnd verhoffentlich bald erfolgenden Schluß vnd Abschied / in offentlichen Truck zu bringen / für eine gnädigste Concession gethan.

Vnd welcher gestalt gedachter Fischer / vff seithero vorgangenes zeitliche Ableben höchstseligst gedachter Ihrer Churf. Gn. vmb deren Confirmation vnnd Bestättigung in Vnderthänigkeit angesucht vnd gebetten. Wie nun höchstermelte jetztregierende Ihre Churfürstliche Gnaden von dem Jenigen / so vor dero Lobseligsten nächsten Vorfahren am Ertz-Stifft Mäyntz / wegen obberührter Friedens-Tractaten

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[9/0008] Confirmirte Churfürstliche Mäyntzische Concession. Dem Hochwürdigsten Fürsten vnnd Herrn / Herrn Johan Philippen / deß Heyligen Stuhls zu Mäyntz Ertzbischoffen / deß Heyl. Römischen Reichs durch Germanien Ertz Cantzlern vnd Chur-Fürsten / Bischoffen zu Würtzburg vnd Hertzog zu Francken / etc. vnserm gnädigsten Herrn / Ist vnterthänigster Gebühr referirt vnd vorgebracht worden; Was weyland der auch Hochwürdigste Fürst vnd Herr / Herr Anßhelm Casimir / Ertzbischoff zu Mäyntz vnd Chur-Fürst / Christmildester Gedächtnuß / vff vnterthänigstes bey Seiner Churf. Gn. Seel. Lebszeiten beschehenes Anhalten / Philips Jacob Fischer deß Raths zu Franckfurt / demselben vber dem Verlag die so lang höchst erwünschte Friedens-Tractaten / vnd verhoffentlich bald erfolgenden Schluß vnd Abschied / in offentlichen Truck zu bringen / für eine gnädigste Concession gethan. Vnd welcher gestalt gedachter Fischer / vff seithero vorgangenes zeitliche Ableben höchstseligst gedachter Ihrer Churf. Gn. vmb deren Confirmation vnnd Bestättigung in Vnderthänigkeit angesucht vnd gebetten. Wie nun höchstermelte jetztregierende Ihre Churfürstliche Gnaden von dem Jenigen / so vor dero Lobseligsten nächsten Vorfahren am Ertz-Stifft Mäyntz / wegen obberührter Friedens-Tractaten

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Zitationshilfe: Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648/8>, abgerufen am 21.11.2024.