tüchtige Gesinnungen sich unerschüttert behauptet, in die Tagesmeinung nicht eingestimmt. So lesen wir bei Rahel, die 1808 an Varnhagen schreibt: "Und Mo¬ liere, -- diese Sprache! -- die hatte ich wieder ver¬ gessen -- die sprudelnde Bewegung, dieser Witz, der gar keiner mehr ist; sondern Leben, die Sache! O! ich bitte dich, goutire den! oder vielmehr, höre ihn von Franzosen, und du mußt es." Das Weitere ist im Buch selbst nachzulesen. Wir aber, indem wir diese Urtheile, für Moliere von Goethe und Rahel, wider ihn von Schlegel, vergleichend erwägen, glauben uns berechtigt das Ergebniß festzustellen: für Moliere spre¬ chen helle Kraft und Einsicht, wider ihn blinde Eigen¬ sucht und dünkelhafte Schwäche. --
10.
Im Jahre 1825 sprach ein Reisender bei Goethe'n ein, der folgende Aeußerungen von ihm in sein Tage¬ buch niederschrieb, und zu Hause den Freunden mit¬ theilte. Es war von Segur's Geschichte des Feldzuges nach Rußland die Rede, und daß man ihm manche Unrichtigkeiten vorwerfe; Goethe vertheidigte das Buch, das in Lebhaftigkeit der Schilderung und in Glanz des Ausdrucks kaum seines Gleichen habe, und sagte: "Wie soll es bei den Geschichtschreibern immer richtig sein, die Welt selber ist es ja oft nicht." Auch bemerkte er, daß aus einer Menge von Zügen, die im Einzelnen
tuͤchtige Geſinnungen ſich unerſchuͤttert behauptet, in die Tagesmeinung nicht eingeſtimmt. So leſen wir bei Rahel, die 1808 an Varnhagen ſchreibt: „Und Mo¬ lière, — dieſe Sprache! — die hatte ich wieder ver¬ geſſen — die ſprudelnde Bewegung, dieſer Witz, der gar keiner mehr iſt; ſondern Leben, die Sache! O! ich bitte dich, goutire den! oder vielmehr, hoͤre ihn von Franzoſen, und du mußt es.“ Das Weitere iſt im Buch ſelbſt nachzuleſen. Wir aber, indem wir dieſe Urtheile, fuͤr Molière von Goethe und Rahel, wider ihn von Schlegel, vergleichend erwaͤgen, glauben uns berechtigt das Ergebniß feſtzuſtellen: fuͤr Molière ſpre¬ chen helle Kraft und Einſicht, wider ihn blinde Eigen¬ ſucht und duͤnkelhafte Schwaͤche. —
10.
Im Jahre 1825 ſprach ein Reiſender bei Goethe'n ein, der folgende Aeußerungen von ihm in ſein Tage¬ buch niederſchrieb, und zu Hauſe den Freunden mit¬ theilte. Es war von Ségur's Geſchichte des Feldzuges nach Rußland die Rede, und daß man ihm manche Unrichtigkeiten vorwerfe; Goethe vertheidigte das Buch, das in Lebhaftigkeit der Schilderung und in Glanz des Ausdrucks kaum ſeines Gleichen habe, und ſagte: „Wie ſoll es bei den Geſchichtſchreibern immer richtig ſein, die Welt ſelber iſt es ja oft nicht.“ Auch bemerkte er, daß aus einer Menge von Zuͤgen, die im Einzelnen
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tuͤchtige Geſinnungen ſich unerſchuͤttert behauptet, in die
Tagesmeinung nicht eingeſtimmt. So leſen wir bei
Rahel, die 1808 an Varnhagen ſchreibt: „Und Mo¬
lière, — dieſe Sprache! — die hatte ich wieder ver¬
geſſen — die ſprudelnde Bewegung, dieſer Witz, der
gar keiner mehr iſt; ſondern Leben, die Sache! O!
ich bitte dich, goutire den! oder vielmehr, hoͤre ihn
von Franzoſen, und du mußt es.“ Das Weitere iſt
im Buch ſelbſt nachzuleſen. Wir aber, indem wir dieſe
Urtheile, fuͤr Molière von Goethe und Rahel, wider
ihn von Schlegel, vergleichend erwaͤgen, glauben uns
berechtigt das Ergebniß feſtzuſtellen: fuͤr Molière ſpre¬
chen helle Kraft und Einſicht, wider ihn blinde Eigen¬
ſucht und duͤnkelhafte Schwaͤche. —
10.
Im Jahre 1825 ſprach ein Reiſender bei Goethe'n
ein, der folgende Aeußerungen von ihm in ſein Tage¬
buch niederſchrieb, und zu Hauſe den Freunden mit¬
theilte. Es war von Ségur's Geſchichte des Feldzuges
nach Rußland die Rede, und daß man ihm manche
Unrichtigkeiten vorwerfe; Goethe vertheidigte das Buch,
das in Lebhaftigkeit der Schilderung und in Glanz des
Ausdrucks kaum ſeines Gleichen habe, und ſagte: „Wie
ſoll es bei den Geſchichtſchreibern immer richtig ſein,
die Welt ſelber iſt es ja oft nicht.“ Auch bemerkte er,
daß aus einer Menge von Zuͤgen, die im Einzelnen
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Varnhagen von Ense, Karl August: Denkwürdigkeiten und vermischte Schriften. Bd. 1. Mannheim, 1837, S. 494. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/varnhagen_denkwuerdigkeiten01_1837/508>, abgerufen am 21.11.2024.
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