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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

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IV. 6. Der Deutsche Zollverein.
der Historiker nicht so kurzerhand zurückweisen, wie der Strafrichter, der
unbedenklich frei spricht wenn sichere Beweise fehlen. Erst im Jahre 1875
entschloß sich der badische Hof die Urkunden über den Tod jenes Erbprinzen
zu veröffentlichen. Seitdem ist durch die Schriften von O. Mittelstädt
und A. v. d. Linde das Lügengewebe endlich zerrissen worden, und wenn-
gleich manche Einzelheit noch dunkel bleibt, so hat doch die Frage, woher der
Betrüger eigentlich stammte, heute jeden historischen Werth verloren. --


Nach Alledem war eine Verständigung zwischen Baiern und Baden
vorläufig undenkbar. Der deutschen Handelseinheit aber kam jener ab-
lehnende Beschluß der badischen Kammern seltsamerweise zu gute. Der
künstliche Gedanke, zunächst den süddeutschen Verein zu vergrößern und
dann erst die Vereinigung mit dem Norden zu suchen, war fortan be-
seitigt. Die oberdeutschen Königshöfe, außer Stande, ihren unergiebigen
Sonderbund aufrechtzuhalten, sahen sich genöthigt, statt des Nothbehelfs
sogleich das durchschlagende Mittel zu wählen; sie stellten jetzt bei dem
preußischen Cabinet den Antrag auf völlige Vereinigung. Im December
1831 wurden die Verhandlungen in Berlin eröffnet. Doch sofort ergab
sich eine Fülle gewichtiger Bedenken. Preußen hatte schon durch die Auf-
nahme der beiden Hessen ein fühlbares finanzielles Opfer gebracht; der
Ertrag seiner Zölle, der um 1829 gegen 25,3 Sgr. für den Kopf der Be-
völkerung abwarf, begann bereits zu sinken. Durfte man auch die ober-
deutschen Lande, die von Colonialwaaren noch weit weniger verzehrten
als die beiden Hessen, zu den gleichen Bedingungen aufnehmen? Die
Finanzpartei in Berlin fürchtete schwere Verluste, wie denn in der That
Preußen im Durchschnitt der Jahre 1834--39 nur 22 Sgr. auf den Kopf
erhalten hat. Sie verlangte entschieden ein Präcipuum zu Gunsten
Preußens; ein Ausfall in den Einnahmen schien hochbedenklich in so
unruhiger Zeit. Die bairisch-württembergischen Finanzmänner dagegen
lebten in dem wunderlichen Wahne, daß die Consumtion im Süden stärker
sei als in Preußen; sie meinten schon seltene Großmuth zu zeigen, wenn
sie auch nur die Vertheilung nach der Kopfzahl zugeständen.

Die Einführung der preußischen Consumtionssteuern war in Hessen
ohne Schwierigkeit erfolgt; Baiern aber sah sich außer Stande seine
Malzsteuer abzuändern. Während Preußen kaum 1,3 Mill. Thlr., 3 Sgr.
auf den Kopf, durch die Besteuerung des Bieres bezog, gewann Baiern
allein in seinem rechtsrheinischen Gebiete 5 Mill. fl., 21 Sgr. auf den Kopf,
und aus diesem Ertrage mußte nach der Verfassung die Staatsschuld ver-
zinst werden. Unmöglich konnte Preußen seine Biersteuer zu der gleichen
Höhe hinaufschrauben. Der angestammte Durst ließ sich ebenso wenig in
den Norden verpflanzen wie die Realgerechtigkeiten der bairischen Brauer,
die jenen reichen Steuerertrag erst ermöglichten, aber den Grundsätze der

IV. 6. Der Deutſche Zollverein.
der Hiſtoriker nicht ſo kurzerhand zurückweiſen, wie der Strafrichter, der
unbedenklich frei ſpricht wenn ſichere Beweiſe fehlen. Erſt im Jahre 1875
entſchloß ſich der badiſche Hof die Urkunden über den Tod jenes Erbprinzen
zu veröffentlichen. Seitdem iſt durch die Schriften von O. Mittelſtädt
und A. v. d. Linde das Lügengewebe endlich zerriſſen worden, und wenn-
gleich manche Einzelheit noch dunkel bleibt, ſo hat doch die Frage, woher der
Betrüger eigentlich ſtammte, heute jeden hiſtoriſchen Werth verloren. —


Nach Alledem war eine Verſtändigung zwiſchen Baiern und Baden
vorläufig undenkbar. Der deutſchen Handelseinheit aber kam jener ab-
lehnende Beſchluß der badiſchen Kammern ſeltſamerweiſe zu gute. Der
künſtliche Gedanke, zunächſt den ſüddeutſchen Verein zu vergrößern und
dann erſt die Vereinigung mit dem Norden zu ſuchen, war fortan be-
ſeitigt. Die oberdeutſchen Königshöfe, außer Stande, ihren unergiebigen
Sonderbund aufrechtzuhalten, ſahen ſich genöthigt, ſtatt des Nothbehelfs
ſogleich das durchſchlagende Mittel zu wählen; ſie ſtellten jetzt bei dem
preußiſchen Cabinet den Antrag auf völlige Vereinigung. Im December
1831 wurden die Verhandlungen in Berlin eröffnet. Doch ſofort ergab
ſich eine Fülle gewichtiger Bedenken. Preußen hatte ſchon durch die Auf-
nahme der beiden Heſſen ein fühlbares finanzielles Opfer gebracht; der
Ertrag ſeiner Zölle, der um 1829 gegen 25,3 Sgr. für den Kopf der Be-
völkerung abwarf, begann bereits zu ſinken. Durfte man auch die ober-
deutſchen Lande, die von Colonialwaaren noch weit weniger verzehrten
als die beiden Heſſen, zu den gleichen Bedingungen aufnehmen? Die
Finanzpartei in Berlin fürchtete ſchwere Verluſte, wie denn in der That
Preußen im Durchſchnitt der Jahre 1834—39 nur 22 Sgr. auf den Kopf
erhalten hat. Sie verlangte entſchieden ein Präcipuum zu Gunſten
Preußens; ein Ausfall in den Einnahmen ſchien hochbedenklich in ſo
unruhiger Zeit. Die bairiſch-württembergiſchen Finanzmänner dagegen
lebten in dem wunderlichen Wahne, daß die Conſumtion im Süden ſtärker
ſei als in Preußen; ſie meinten ſchon ſeltene Großmuth zu zeigen, wenn
ſie auch nur die Vertheilung nach der Kopfzahl zugeſtänden.

Die Einführung der preußiſchen Conſumtionsſteuern war in Heſſen
ohne Schwierigkeit erfolgt; Baiern aber ſah ſich außer Stande ſeine
Malzſteuer abzuändern. Während Preußen kaum 1,3 Mill. Thlr., 3 Sgr.
auf den Kopf, durch die Beſteuerung des Bieres bezog, gewann Baiern
allein in ſeinem rechtsrheiniſchen Gebiete 5 Mill. fl., 21 Sgr. auf den Kopf,
und aus dieſem Ertrage mußte nach der Verfaſſung die Staatsſchuld ver-
zinſt werden. Unmöglich konnte Preußen ſeine Bierſteuer zu der gleichen
Höhe hinaufſchrauben. Der angeſtammte Durſt ließ ſich ebenſo wenig in
den Norden verpflanzen wie die Realgerechtigkeiten der bairiſchen Brauer,
die jenen reichen Steuerertrag erſt ermöglichten, aber den Grundſätze der

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[364/0378] IV. 6. Der Deutſche Zollverein. der Hiſtoriker nicht ſo kurzerhand zurückweiſen, wie der Strafrichter, der unbedenklich frei ſpricht wenn ſichere Beweiſe fehlen. Erſt im Jahre 1875 entſchloß ſich der badiſche Hof die Urkunden über den Tod jenes Erbprinzen zu veröffentlichen. Seitdem iſt durch die Schriften von O. Mittelſtädt und A. v. d. Linde das Lügengewebe endlich zerriſſen worden, und wenn- gleich manche Einzelheit noch dunkel bleibt, ſo hat doch die Frage, woher der Betrüger eigentlich ſtammte, heute jeden hiſtoriſchen Werth verloren. — Nach Alledem war eine Verſtändigung zwiſchen Baiern und Baden vorläufig undenkbar. Der deutſchen Handelseinheit aber kam jener ab- lehnende Beſchluß der badiſchen Kammern ſeltſamerweiſe zu gute. Der künſtliche Gedanke, zunächſt den ſüddeutſchen Verein zu vergrößern und dann erſt die Vereinigung mit dem Norden zu ſuchen, war fortan be- ſeitigt. Die oberdeutſchen Königshöfe, außer Stande, ihren unergiebigen Sonderbund aufrechtzuhalten, ſahen ſich genöthigt, ſtatt des Nothbehelfs ſogleich das durchſchlagende Mittel zu wählen; ſie ſtellten jetzt bei dem preußiſchen Cabinet den Antrag auf völlige Vereinigung. Im December 1831 wurden die Verhandlungen in Berlin eröffnet. Doch ſofort ergab ſich eine Fülle gewichtiger Bedenken. Preußen hatte ſchon durch die Auf- nahme der beiden Heſſen ein fühlbares finanzielles Opfer gebracht; der Ertrag ſeiner Zölle, der um 1829 gegen 25,3 Sgr. für den Kopf der Be- völkerung abwarf, begann bereits zu ſinken. Durfte man auch die ober- deutſchen Lande, die von Colonialwaaren noch weit weniger verzehrten als die beiden Heſſen, zu den gleichen Bedingungen aufnehmen? Die Finanzpartei in Berlin fürchtete ſchwere Verluſte, wie denn in der That Preußen im Durchſchnitt der Jahre 1834—39 nur 22 Sgr. auf den Kopf erhalten hat. Sie verlangte entſchieden ein Präcipuum zu Gunſten Preußens; ein Ausfall in den Einnahmen ſchien hochbedenklich in ſo unruhiger Zeit. Die bairiſch-württembergiſchen Finanzmänner dagegen lebten in dem wunderlichen Wahne, daß die Conſumtion im Süden ſtärker ſei als in Preußen; ſie meinten ſchon ſeltene Großmuth zu zeigen, wenn ſie auch nur die Vertheilung nach der Kopfzahl zugeſtänden. Die Einführung der preußiſchen Conſumtionsſteuern war in Heſſen ohne Schwierigkeit erfolgt; Baiern aber ſah ſich außer Stande ſeine Malzſteuer abzuändern. Während Preußen kaum 1,3 Mill. Thlr., 3 Sgr. auf den Kopf, durch die Beſteuerung des Bieres bezog, gewann Baiern allein in ſeinem rechtsrheiniſchen Gebiete 5 Mill. fl., 21 Sgr. auf den Kopf, und aus dieſem Ertrage mußte nach der Verfaſſung die Staatsſchuld ver- zinſt werden. Unmöglich konnte Preußen ſeine Bierſteuer zu der gleichen Höhe hinaufſchrauben. Der angeſtammte Durſt ließ ſich ebenſo wenig in den Norden verpflanzen wie die Realgerechtigkeiten der bairiſchen Brauer, die jenen reichen Steuerertrag erſt ermöglichten, aber den Grundſätze der

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 364. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/378>, abgerufen am 26.04.2024.