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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

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Die polnischen Flüchtlinge in Preußen.
auf die schwache preußische Wachtmannschaft ein, und der commandirende
Offizier ließ nach wiederholten Mahnungen endlich in den meuternden
Haufen schießen. Augenblicklich fielen die Tapferen allesammt platt auf
die Erde, und ein gutmüthiges Bäuerlein rief schon klagend: "ach Gott,
die armen Leute sind alle todt;" aber alsbald erhob sich die Mehrzahl
wieder um das Weite zu suchen. Neun lagen todt, etwa zwölf verwundet
auf dem Platze; die Flüchtlinge wurden von den erbitterten Bauern
wieder eingefangen und ließen sich nunmehr geduldig abführen. So
endeten die letzten Zehn vom vierten Regiment. Endlich im Frühjahr
war das Land von den ungebetenen Gästen befreit. Bis zuletzt hielt der
König streng darauf, daß Keiner ausgeliefert wurde, dem die Begnadigung
nicht sicher war, "da es nicht in der Absicht liegen kann, diese Schutz
suchend ins preußische Gebiet hinübergekommenen Mannschaften einem un-
gewissen Schicksal entgegenzusenden." Vergeblich verlangte Czar Nikolaus
mehrmals, daß man ihm mindestens die Hauptschuldigen übergeben möge.
Etwa 700 Mann, die von der Amnestie ausgeschlossen waren oder jede
Gnade verschmähten, wurden schließlich zu Schiff nach Amerika gebracht und
meuterten auf der See abermals, so daß man sie in Havre absetzen mußte.

Ebenso schonend verfuhr Preußen gegen seine eigenen polnischen Unter-
thanen. Die Stimmung unter den Slachtizen und Kaplänen in Posen
war eine Zeit lang sehr schwierig, die erhitzten Köpfe sahen den weißen
Adler auf dem Rathhausthurme, den die Zeit längst geschwärzt hatte,
schon wieder weiß werden. Der König that nur das Nothwendige, als
er die Theilnahme am Aufstande für Landesverrath erklärte. Nach dem
Kriege aber verkündete er eine Amnestie für Alle, die in bestimmter
Frist heimkehrten. Trotzdem mußten die Gerichte noch gegen mehr als
1600 Personen einschreiten. Ihrer 1400 wurden verurtheilt, 1200 davon
gänzlich begnadigt. 180 Verurtheilten erließ man die Geldstrafen ganz,
die Freiheitsstrafen zur Hälfte. Nur 22 reiche Grundherren, deren Ver-
mögen von Rechtswegen gänzlich eingezogen werden sollte, mußten ein
Fünftel davon als Geldstrafe zahlen, und der König ließ die Summen
den Unterrichtsanstalten der Provinz zuweisen.

Was war der Lohn für diese beispiellose, offenbar unvorsichtige
Milde? Ein unermeßliches Wuthgeschrei in der gesammten liberalen Presse
Europas. Das Pariser polnische National-Comite klagte den König vor
aller Welt an wegen des schauderhaften Meuchelmords von Fischau:
"Niemals werden wir es vergessen, daß diese Frevel auf einem Boden
stattfanden, der einst polnisch war, daß die Ahnen derer, die unsere Mit-
bürger meuchelmorden, einst Polen zinsbar gewesen!" Und um diesen
Anspruch auf Preußens Zinsbarkeit näher zu erläutern, zeichnete der Vor-
sitzende des Comites Lelewel (auch er war ein Deutscher, des Namens
Löllhöfel) eine Karte des wiederhergestellten Polenreichs, welche nicht nur
das Ordensland, sondern auch große Stücke von Brandenburg und

Treitschke, Deutsche Geschichte. IV. 14

Die polniſchen Flüchtlinge in Preußen.
auf die ſchwache preußiſche Wachtmannſchaft ein, und der commandirende
Offizier ließ nach wiederholten Mahnungen endlich in den meuternden
Haufen ſchießen. Augenblicklich fielen die Tapferen alleſammt platt auf
die Erde, und ein gutmüthiges Bäuerlein rief ſchon klagend: „ach Gott,
die armen Leute ſind alle todt;“ aber alsbald erhob ſich die Mehrzahl
wieder um das Weite zu ſuchen. Neun lagen todt, etwa zwölf verwundet
auf dem Platze; die Flüchtlinge wurden von den erbitterten Bauern
wieder eingefangen und ließen ſich nunmehr geduldig abführen. So
endeten die letzten Zehn vom vierten Regiment. Endlich im Frühjahr
war das Land von den ungebetenen Gäſten befreit. Bis zuletzt hielt der
König ſtreng darauf, daß Keiner ausgeliefert wurde, dem die Begnadigung
nicht ſicher war, „da es nicht in der Abſicht liegen kann, dieſe Schutz
ſuchend ins preußiſche Gebiet hinübergekommenen Mannſchaften einem un-
gewiſſen Schickſal entgegenzuſenden.“ Vergeblich verlangte Czar Nikolaus
mehrmals, daß man ihm mindeſtens die Hauptſchuldigen übergeben möge.
Etwa 700 Mann, die von der Amneſtie ausgeſchloſſen waren oder jede
Gnade verſchmähten, wurden ſchließlich zu Schiff nach Amerika gebracht und
meuterten auf der See abermals, ſo daß man ſie in Havre abſetzen mußte.

Ebenſo ſchonend verfuhr Preußen gegen ſeine eigenen polniſchen Unter-
thanen. Die Stimmung unter den Slachtizen und Kaplänen in Poſen
war eine Zeit lang ſehr ſchwierig, die erhitzten Köpfe ſahen den weißen
Adler auf dem Rathhausthurme, den die Zeit längſt geſchwärzt hatte,
ſchon wieder weiß werden. Der König that nur das Nothwendige, als
er die Theilnahme am Aufſtande für Landesverrath erklärte. Nach dem
Kriege aber verkündete er eine Amneſtie für Alle, die in beſtimmter
Friſt heimkehrten. Trotzdem mußten die Gerichte noch gegen mehr als
1600 Perſonen einſchreiten. Ihrer 1400 wurden verurtheilt, 1200 davon
gänzlich begnadigt. 180 Verurtheilten erließ man die Geldſtrafen ganz,
die Freiheitsſtrafen zur Hälfte. Nur 22 reiche Grundherren, deren Ver-
mögen von Rechtswegen gänzlich eingezogen werden ſollte, mußten ein
Fünftel davon als Geldſtrafe zahlen, und der König ließ die Summen
den Unterrichtsanſtalten der Provinz zuweiſen.

Was war der Lohn für dieſe beiſpielloſe, offenbar unvorſichtige
Milde? Ein unermeßliches Wuthgeſchrei in der geſammten liberalen Preſſe
Europas. Das Pariſer polniſche National-Comité klagte den König vor
aller Welt an wegen des ſchauderhaften Meuchelmords von Fiſchau:
„Niemals werden wir es vergeſſen, daß dieſe Frevel auf einem Boden
ſtattfanden, der einſt polniſch war, daß die Ahnen derer, die unſere Mit-
bürger meuchelmorden, einſt Polen zinsbar geweſen!“ Und um dieſen
Anſpruch auf Preußens Zinsbarkeit näher zu erläutern, zeichnete der Vor-
ſitzende des Comités Lelewel (auch er war ein Deutſcher, des Namens
Löllhöfel) eine Karte des wiederhergeſtellten Polenreichs, welche nicht nur
das Ordensland, ſondern auch große Stücke von Brandenburg und

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[209/0223] Die polniſchen Flüchtlinge in Preußen. auf die ſchwache preußiſche Wachtmannſchaft ein, und der commandirende Offizier ließ nach wiederholten Mahnungen endlich in den meuternden Haufen ſchießen. Augenblicklich fielen die Tapferen alleſammt platt auf die Erde, und ein gutmüthiges Bäuerlein rief ſchon klagend: „ach Gott, die armen Leute ſind alle todt;“ aber alsbald erhob ſich die Mehrzahl wieder um das Weite zu ſuchen. Neun lagen todt, etwa zwölf verwundet auf dem Platze; die Flüchtlinge wurden von den erbitterten Bauern wieder eingefangen und ließen ſich nunmehr geduldig abführen. So endeten die letzten Zehn vom vierten Regiment. Endlich im Frühjahr war das Land von den ungebetenen Gäſten befreit. Bis zuletzt hielt der König ſtreng darauf, daß Keiner ausgeliefert wurde, dem die Begnadigung nicht ſicher war, „da es nicht in der Abſicht liegen kann, dieſe Schutz ſuchend ins preußiſche Gebiet hinübergekommenen Mannſchaften einem un- gewiſſen Schickſal entgegenzuſenden.“ Vergeblich verlangte Czar Nikolaus mehrmals, daß man ihm mindeſtens die Hauptſchuldigen übergeben möge. Etwa 700 Mann, die von der Amneſtie ausgeſchloſſen waren oder jede Gnade verſchmähten, wurden ſchließlich zu Schiff nach Amerika gebracht und meuterten auf der See abermals, ſo daß man ſie in Havre abſetzen mußte. Ebenſo ſchonend verfuhr Preußen gegen ſeine eigenen polniſchen Unter- thanen. Die Stimmung unter den Slachtizen und Kaplänen in Poſen war eine Zeit lang ſehr ſchwierig, die erhitzten Köpfe ſahen den weißen Adler auf dem Rathhausthurme, den die Zeit längſt geſchwärzt hatte, ſchon wieder weiß werden. Der König that nur das Nothwendige, als er die Theilnahme am Aufſtande für Landesverrath erklärte. Nach dem Kriege aber verkündete er eine Amneſtie für Alle, die in beſtimmter Friſt heimkehrten. Trotzdem mußten die Gerichte noch gegen mehr als 1600 Perſonen einſchreiten. Ihrer 1400 wurden verurtheilt, 1200 davon gänzlich begnadigt. 180 Verurtheilten erließ man die Geldſtrafen ganz, die Freiheitsſtrafen zur Hälfte. Nur 22 reiche Grundherren, deren Ver- mögen von Rechtswegen gänzlich eingezogen werden ſollte, mußten ein Fünftel davon als Geldſtrafe zahlen, und der König ließ die Summen den Unterrichtsanſtalten der Provinz zuweiſen. Was war der Lohn für dieſe beiſpielloſe, offenbar unvorſichtige Milde? Ein unermeßliches Wuthgeſchrei in der geſammten liberalen Preſſe Europas. Das Pariſer polniſche National-Comité klagte den König vor aller Welt an wegen des ſchauderhaften Meuchelmords von Fiſchau: „Niemals werden wir es vergeſſen, daß dieſe Frevel auf einem Boden ſtattfanden, der einſt polniſch war, daß die Ahnen derer, die unſere Mit- bürger meuchelmorden, einſt Polen zinsbar geweſen!“ Und um dieſen Anſpruch auf Preußens Zinsbarkeit näher zu erläutern, zeichnete der Vor- ſitzende des Comités Lelewel (auch er war ein Deutſcher, des Namens Löllhöfel) eine Karte des wiederhergeſtellten Polenreichs, welche nicht nur das Ordensland, ſondern auch große Stücke von Brandenburg und Treitſchke, Deutſche Geſchichte. IV. 14

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 209. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/223>, abgerufen am 26.04.2024.