seiner Vorstellung) solches auch nicht-thun (unterlassen); indem er aber thut, verschwindet diese Möglichkeit aus seinem Bereiche, zugleich mit der entgegengesetzten, des Thuns. Denn eine (ideelle) Möglichkeit kann vernichtet werden, indem sie zur Wirklichkeit und indem sie zur Unmöglichkeit wird. Das vorherige Wollen einer möglichen Handlung kann einmal als eine Zurüstung zu dieser doppelten Vernichtung angesehen werden. Es vergrössert die eine und verkleinert die andere Möglichkeit; und zwar um so mehr, je wahrscheinlicher die Ausführung und Folge der That (des ergon) auf den Gedanken (logos) sein mag, oder je deutlicher dieser durch sein blosses Dasein als nothwendige und unbedingte Ursache in Bezug auf jene sich darstellt. Eben als solche jedoch ist sie nur ein Werkzeug, ein Instrument, und in Wahrheit wirkt durch dasselbe das Subject, welches zugleich Denker des Gedankens und Thäter der That ist.
§ 21.
Andererseits aber: was Handlung in der Wirklichkeit (wie sie aus diesem subjectiven Gesichtspunkte aufgefasst wird), das ist der Wille dazu in der antecipirenden Idee vollständig, nämlich: Verbrauch von Mitteln, welche, um als solche begriffen zu werden, durchaus vom Denken ab- hängig sind, so dass die (gedachte) Willkür selber nichts Anderes ist als die Existenz dieser Mittel, insofern eine be- stimmte Quantität davon in eine Einheit und Form gebracht worden ist, wie sie dem jedesmaligen Zwecke angemessen zu sein schien. Jene ideellen Möglichkeiten sind aber nicht mehr indifferent, indem sie so als Mittel zu erreichender Lust concipirt werden, sondern sind selber Lust-Elemente; und werden viel deutlicher, wenn der Gedanke sie als Sachen verkörpert, und so die Freiheit gleichsam in ein- zelne Stücke zerschneidet; so dass der Handelnde, wenn nicht eine wirkliche Sache, so doch ein Stück seiner Frei- heit hinzugeben scheine. -- Wenn dieses auf diese Weise verstanden wird, so ist jede Handlung ein Kauf, nämlich Erwerb eines Fremden durch Hingabe eines Eigenen. Und
seiner Vorstellung) solches auch nicht-thun (unterlassen); indem er aber thut, verschwindet diese Möglichkeit aus seinem Bereiche, zugleich mit der entgegengesetzten, des Thuns. Denn eine (ideelle) Möglichkeit kann vernichtet werden, indem sie zur Wirklichkeit und indem sie zur Unmöglichkeit wird. Das vorherige Wollen einer möglichen Handlung kann einmal als eine Zurüstung zu dieser doppelten Vernichtung angesehen werden. Es vergrössert die eine und verkleinert die andere Möglichkeit; und zwar um so mehr, je wahrscheinlicher die Ausführung und Folge der That (des ἔργον) auf den Gedanken (λόγος) sein mag, oder je deutlicher dieser durch sein blosses Dasein als nothwendige und unbedingte Ursache in Bezug auf jene sich darstellt. Eben als solche jedoch ist sie nur ein Werkzeug, ein Instrument, und in Wahrheit wirkt durch dasselbe das Subject, welches zugleich Denker des Gedankens und Thäter der That ist.
§ 21.
Andererseits aber: was Handlung in der Wirklichkeit (wie sie aus diesem subjectiven Gesichtspunkte aufgefasst wird), das ist der Wille dazu in der antecipirenden Idee vollständig, nämlich: Verbrauch von Mitteln, welche, um als solche begriffen zu werden, durchaus vom Denken ab- hängig sind, so dass die (gedachte) Willkür selber nichts Anderes ist als die Existenz dieser Mittel, insofern eine be- stimmte Quantität davon in eine Einheit und Form gebracht worden ist, wie sie dem jedesmaligen Zwecke angemessen zu sein schien. Jene ideellen Möglichkeiten sind aber nicht mehr indifferent, indem sie so als Mittel zu erreichender Lust concipirt werden, sondern sind selber Lust-Elemente; und werden viel deutlicher, wenn der Gedanke sie als Sachen verkörpert, und so die Freiheit gleichsam in ein- zelne Stücke zerschneidet; so dass der Handelnde, wenn nicht eine wirkliche Sache, so doch ein Stück seiner Frei- heit hinzugeben scheine. — Wenn dieses auf diese Weise verstanden wird, so ist jede Handlung ein Kauf, nämlich Erwerb eines Fremden durch Hingabe eines Eigenen. Und
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seiner Vorstellung) solches auch nicht-thun (unterlassen);
indem er aber thut, verschwindet diese Möglichkeit aus
seinem Bereiche, zugleich mit der entgegengesetzten, des
Thuns. Denn eine (ideelle) Möglichkeit kann vernichtet
werden, indem sie zur Wirklichkeit und indem sie zur
Unmöglichkeit wird. Das vorherige Wollen einer möglichen
Handlung kann einmal als eine Zurüstung zu dieser doppelten
Vernichtung angesehen werden. Es vergrössert die eine
und verkleinert die andere Möglichkeit; und zwar um so
mehr, je wahrscheinlicher die Ausführung und Folge der That
(des ἔργον) auf den Gedanken (λόγος) sein mag, oder je
deutlicher dieser durch sein blosses Dasein als nothwendige
und unbedingte Ursache in Bezug auf jene sich darstellt.
Eben als solche jedoch ist sie nur ein Werkzeug, ein
Instrument, und in Wahrheit wirkt durch dasselbe das
Subject, welches zugleich Denker des Gedankens und Thäter
der That ist.
§ 21.
Andererseits aber: was Handlung in der Wirklichkeit
(wie sie aus diesem subjectiven Gesichtspunkte aufgefasst
wird), das ist der Wille dazu in der antecipirenden Idee
vollständig, nämlich: Verbrauch von Mitteln, welche, um
als solche begriffen zu werden, durchaus vom Denken ab-
hängig sind, so dass die (gedachte) Willkür selber nichts
Anderes ist als die Existenz dieser Mittel, insofern eine be-
stimmte Quantität davon in eine Einheit und Form gebracht
worden ist, wie sie dem jedesmaligen Zwecke angemessen
zu sein schien. Jene ideellen Möglichkeiten sind aber nicht
mehr indifferent, indem sie so als Mittel zu erreichender
Lust concipirt werden, sondern sind selber Lust-Elemente;
und werden viel deutlicher, wenn der Gedanke sie als
Sachen verkörpert, und so die Freiheit gleichsam in ein-
zelne Stücke zerschneidet; so dass der Handelnde, wenn
nicht eine wirkliche Sache, so doch ein Stück seiner Frei-
heit hinzugeben scheine. — Wenn dieses auf diese Weise
verstanden wird, so ist jede Handlung ein Kauf, nämlich
Erwerb eines Fremden durch Hingabe eines Eigenen. Und
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Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/182>, abgerufen am 19.11.2024.
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