Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.könnte nur ein unbedeutendes Nationaleinkommen besitzen, Die Kraft der Menschen und der Zugthiere wird hier Die Abhülfe ist hier aber schwierig, weil der entlegene §. 12. Bestimmung der Landrente der Dreifelderwirthschaft. Da diese Bestimmung sich ganz auf die Berechnun- koͤnnte nur ein unbedeutendes Nationaleinkommen beſitzen, Die Kraft der Menſchen und der Zugthiere wird hier Die Abhuͤlfe iſt hier aber ſchwierig, weil der entlegene §. 12. Beſtimmung der Landrente der Dreifelderwirthſchaft. Da dieſe Beſtimmung ſich ganz auf die Berechnun- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0083" n="69"/> koͤnnte nur ein unbedeutendes Nationaleinkommen beſitzen,<lb/> und wuͤrde deshalb in der Vertheidigung gegen einen aͤu-<lb/> ßern Feind hoͤchſt ohnmaͤchtig ſeyn.</p><lb/> <p>Die Kraft der Menſchen und der Zugthiere wird hier<lb/> durch ein muͤſſiges Hin- und Hergehen auf dem Felde<lb/> verſchwendet; und wenn ſonſt eine mit dem Landbau be-<lb/> ſchaͤftigte Arbeiterfamilie, auf fruchtbarem Boden gar wohl<lb/> die Lebensmittel fuͤr zwei Familien erzielen kann: ſo ver-<lb/> zehrt ſie hier faſt alles wieder, was ſie durch ihre Arbeit<lb/> dem Boden abgewonnen hat, und ſie kann zum Unterhalt<lb/> der Stadtbewohner nur ſehr wenig an Lebensmitteln ab-<lb/> geben.</p><lb/> <p>Die Abhuͤlfe iſt hier aber ſchwierig, weil der entlegene<lb/> Boden dieſer Doͤrfer gewoͤhnlich ſo mager iſt, daß er die<lb/> Koſten des Aufbaues neuer Gebaͤude nicht bezahlen, und<lb/> auch keine Familie ernaͤhren wuͤrde. — Doch dieſer Gegen-<lb/> ſtand gehoͤrt nicht weiter zu unſerer Unterſuchung.</p> </div> </div> </div><lb/> <div n="2"> <head>§. 12.<lb/> Beſtimmung der Landrente der Dreifelderwirthſchaft.</head><lb/> <p>Da dieſe Beſtimmung ſich ganz auf die Berechnun-<lb/> gen ſtuͤtzt, die ich aus den auf dem Gute T. gemachten<lb/> Erfahrungen fuͤr eine Koppelwirthſchaft entworfen habe:<lb/> ſo finde ich mich veranlaſſt, hier zuvor die Reſultate die-<lb/> ſer Berechnungen mitzutheilen.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [69/0083]
koͤnnte nur ein unbedeutendes Nationaleinkommen beſitzen,
und wuͤrde deshalb in der Vertheidigung gegen einen aͤu-
ßern Feind hoͤchſt ohnmaͤchtig ſeyn.
Die Kraft der Menſchen und der Zugthiere wird hier
durch ein muͤſſiges Hin- und Hergehen auf dem Felde
verſchwendet; und wenn ſonſt eine mit dem Landbau be-
ſchaͤftigte Arbeiterfamilie, auf fruchtbarem Boden gar wohl
die Lebensmittel fuͤr zwei Familien erzielen kann: ſo ver-
zehrt ſie hier faſt alles wieder, was ſie durch ihre Arbeit
dem Boden abgewonnen hat, und ſie kann zum Unterhalt
der Stadtbewohner nur ſehr wenig an Lebensmitteln ab-
geben.
Die Abhuͤlfe iſt hier aber ſchwierig, weil der entlegene
Boden dieſer Doͤrfer gewoͤhnlich ſo mager iſt, daß er die
Koſten des Aufbaues neuer Gebaͤude nicht bezahlen, und
auch keine Familie ernaͤhren wuͤrde. — Doch dieſer Gegen-
ſtand gehoͤrt nicht weiter zu unſerer Unterſuchung.
§. 12.
Beſtimmung der Landrente der Dreifelderwirthſchaft.
Da dieſe Beſtimmung ſich ganz auf die Berechnun-
gen ſtuͤtzt, die ich aus den auf dem Gute T. gemachten
Erfahrungen fuͤr eine Koppelwirthſchaft entworfen habe:
ſo finde ich mich veranlaſſt, hier zuvor die Reſultate die-
ſer Berechnungen mitzutheilen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |