Schrifften von Ehe-Sachen. Jalousie dieser beyden Autorum gegen einander, und Urtheil von beyden §. IV. p. 263. Daß die Ehe kein Sacrament sey, haben die Lutheraner erst nach und nach erkannt. Lutherus hat sie vor kein Sacrament gehalten. Philippus Melanthon redet zweiffelhafftig. Chemnitius sagt freyer heraus, daß die Ehe kein Sacrament sey §. V. p. 265. Jedoch find noch viel Lehren bey uns im Schwange, die aus dem Sacrament der Ehe herfliessen. Die man zwar verwerffen, aber nicht so fort die Gebräuche abschaffen muß §. VI. p. 268. Handgreifliche Grund-Wahrheiten von der Ehe. Verderbniß derselben durch die Pharisäer, durch die lieben Kirchväter, die auch Gelegenheit gegeben, daß die Ehe zum Sacrament gemacht worden §. VII. p. 268. Zusammenhang der Päpstischen irrigen Lehren von der Ehe §. VIII. p. 270. Wird durch das Exempel der Ehescheidung Henrici IIX. in Engelland erläutert §. IX. p. 271. Politische Geheimnisse, die unter der Lehre vom Sacrament des Ehestandes verborgen sind §. X. p. 272. Die abermahls durch voriges Exempel erläutert werden §. XI. p. 273. Urtheil von des berühmten Launoji raren Buche von der Königlichen Gewalt in Ehe-Sachen §. XII. p. 274. Starcke reliquien Päpstischer Lehren von Ehe-Sachen bey denen Unsrigen §. XIII. p. 275. Von der Ehe mit des Weibes Schwester Streit-Schrifften zwischen Buchholtzen und Havemannen §. XIV. p. 276. Wie sich D. Strauch zu diesem Gezäncke eingedränget §. XV. p. 277. Neue Streitschrifften zwischen Strauchen und Buchholtzen / nebst deren Beschaffenheit §. XVI. p. 278. Neue Untersuchungen dieser Frage Anno 1681. zu Oettingen / und was hierben zu mercken §. XVII. p. 279. Neuer Streit Anno 1706. der zu gegenwärtigem Responso Gelegenheit gegeben §. XVIII. p. 281. Das Responsum selbst mit absonderlichen Summarten §. XIX. p. 282.
IX. Handel. Von dem Longobardischen und teutschen Lehn-Rechte, und auf welches für dem andern zu sehen.
ETliche zu gegenwärtigem Responso gehörige sonderbahre Anmerckungen §. I. p. 294. Das Responsum selbst §. II. p. 296.
X. Handel. Exempel recht alberner und tummer Hexen-Processe.
EIaentliche und vornehmste Ursache dieser Alberkeit §. I. p. 300. Anmuthigkeit dieses Handels. Relation der ersten Comoedie 1695. Erster Actus von der Gelegenheit zu diesem Handel §. II. p. 301. Alberne Aussage sechs furchtsamer Hasen §. III. p. 302. Der andre actus §. IV. p. 303. Dritter actus §. V. p. 304. Der vierte actus §. VI. p. 304. Kurtze Vorstellung der Alberkeit der gesamten indiciorum §. VII. p. 308. Der fünffte actus. Abhorung über Artickel und confrontation §. VIII. p. 309. Anmerckungen von der Menge der Inquisitional-Artickel §. IX. p. 318. Methode der Artickel nach zwölff vermeinten indiciis §. X. p. 319. Allerhand Anmerckungen wegen der Inquisitin Aussage §. XI. p. 321. Ausgang dieser Comoedie §. XII. p. 322. Ein nenes Possenspiel 1711 und dessen Gelegenheit §. XIII. p. 322. Eine neue Gelegenheit §. XIV. p. 323. Anderweitige Untersuchung durch einen neuen Commissarium §. XV. p. 34. Deren geschwinde Endigung §. XVI. p. 327. Anmerckungen wegen dieses Commissorii §. XVII. p. 332. Und wegen unsers in dieser Sache gesprochenen Urtheils / nebst dem Urrheil selbst §. XVIII. p. 332. Ein gleichförmiges Exempel / was Aberglauben für thörichte Dinge zuwege bringe §. XIX. p. 334.
Schrifften von Ehe-Sachen. Jalousie dieser beyden Autorum gegen einander, und Urtheil von beyden §. IV. p. 263. Daß die Ehe kein Sacrament sey, haben die Lutheraner erst nach und nach erkannt. Lutherus hat sie vor kein Sacrament gehalten. Philippus Melanthon redet zweiffelhafftig. Chemnitius sagt freyer heraus, daß die Ehe kein Sacrament sey §. V. p. 265. Jedoch find noch viel Lehren bey uns im Schwange, die aus dem Sacrament der Ehe herfliessen. Die man zwar verwerffen, aber nicht so fort die Gebräuche abschaffen muß §. VI. p. 268. Handgreifliche Grund-Wahrheiten von der Ehe. Verderbniß derselben durch die Pharisäer, durch die lieben Kirchväter, die auch Gelegenheit gegeben, daß die Ehe zum Sacrament gemacht worden §. VII. p. 268. Zusammenhang der Päpstischen irrigen Lehren von der Ehe §. VIII. p. 270. Wird durch das Exempel der Ehescheidung Henrici IIX. in Engelland erläutert §. IX. p. 271. Politische Geheimnisse, die unter der Lehre vom Sacrament des Ehestandes verborgen sind §. X. p. 272. Die abermahls durch voriges Exempel erläutert werden §. XI. p. 273. Urtheil von des berühmten Launoji raren Buche von der Königlichen Gewalt in Ehe-Sachen §. XII. p. 274. Starcke reliquien Päpstischer Lehren von Ehe-Sachen bey denen Unsrigen §. XIII. p. 275. Von der Ehe mit des Weibes Schwester Streit-Schrifften zwischen Buchholtzen und Havemannen §. XIV. p. 276. Wie sich D. Strauch zu diesem Gezäncke eingedränget §. XV. p. 277. Neue Streitschrifften zwischen Strauchen und Buchholtzen / nebst deren Beschaffenheit §. XVI. p. 278. Neue Untersuchungen dieser Frage Anno 1681. zu Oettingen / und was hierben zu mercken §. XVII. p. 279. Neuer Streit Anno 1706. der zu gegenwärtigem Responso Gelegenheit gegeben §. XVIII. p. 281. Das Responsum selbst mit absonderlichen Summarten §. XIX. p. 282.
IX. Handel. Von dem Longobardischen und teutschen Lehn-Rechte, und auf welches für dem andern zu sehen.
ETliche zu gegenwärtigem Responso gehörige sonderbahre Anmerckungen §. I. p. 294. Das Responsum selbst §. II. p. 296.
X. Handel. Exempel recht alberner und tummer Hexen-Processe.
EIaentliche und vornehmste Ursache dieser Alberkeit §. I. p. 300. Anmuthigkeit dieses Handels. Relation der ersten Comoedie 1695. Erster Actus von der Gelegenheit zu diesem Handel §. II. p. 301. Alberne Aussage sechs furchtsamer Hasen §. III. p. 302. Der andre actus §. IV. p. 303. Dritter actus §. V. p. 304. Der vierte actus §. VI. p. 304. Kurtze Vorstellung der Alberkeit der gesamten indiciorum §. VII. p. 308. Der fünffte actus. Abhorung über Artickel und confrontation §. VIII. p. 309. Anmerckungen von der Menge der Inquisitional-Artickel §. IX. p. 318. Methode der Artickel nach zwölff vermeinten indiciis §. X. p. 319. Allerhand Anmerckungen wegen der Inquisitin Aussage §. XI. p. 321. Ausgang dieser Comoedie §. XII. p. 322. Ein nenes Possenspiel 1711 und dessen Gelegenheit §. XIII. p. 322. Eine neue Gelegenheit §. XIV. p. 323. Anderweitige Untersuchung durch einen neuen Commissarium §. XV. p. 34. Deren geschwinde Endigung §. XVI. p. 327. Anmerckungen wegen dieses Commissorii §. XVII. p. 332. Und wegen unsers in dieser Sache gesprochenen Urtheils / nebst dem Urrheil selbst §. XVIII. p. 332. Ein gleichförmiges Exempel / was Aberglauben für thörichte Dinge zuwege bringe §. XIX. p. 334.
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Schrifften von Ehe-Sachen. Jalousie dieser beyden Autorum gegen einander, und Urtheil von beyden §. IV. p. 263. Daß die Ehe kein Sacrament sey, haben die Lutheraner erst nach und nach erkannt. Lutherus hat sie vor kein Sacrament gehalten. Philippus Melanthon redet zweiffelhafftig. Chemnitius sagt freyer heraus, daß die Ehe kein Sacrament sey §. V. p. 265. Jedoch find noch viel Lehren bey uns im Schwange, die aus dem Sacrament der Ehe herfliessen. Die man zwar verwerffen, aber nicht so fort die Gebräuche abschaffen muß §. VI. p. 268. Handgreifliche Grund-Wahrheiten von der Ehe. Verderbniß derselben durch die Pharisäer, durch die lieben Kirchväter, die auch Gelegenheit gegeben, daß die Ehe zum Sacrament gemacht worden §. VII. p. 268. Zusammenhang der Päpstischen irrigen Lehren von der Ehe §. VIII. p. 270. Wird durch das Exempel der Ehescheidung Henrici IIX. in Engelland erläutert §. IX. p. 271. Politische Geheimnisse, die unter der Lehre vom Sacrament des Ehestandes verborgen sind §. X. p. 272. Die abermahls durch voriges Exempel erläutert werden §. XI. p. 273. Urtheil von des berühmten Launoji raren Buche von der Königlichen Gewalt in Ehe-Sachen §. XII. p. 274. Starcke reliquien Päpstischer Lehren von Ehe-Sachen bey denen Unsrigen §. XIII. p. 275. Von der Ehe mit des Weibes Schwester Streit-Schrifften zwischen Buchholtzen und Havemannen §. XIV. p. 276. Wie sich D. Strauch zu diesem Gezäncke eingedränget §. XV. p. 277. Neue Streitschrifften zwischen Strauchen und Buchholtzen / nebst deren Beschaffenheit §. XVI. p. 278. Neue Untersuchungen dieser Frage Anno 1681. zu Oettingen / und was hierben zu mercken §. XVII. p. 279. Neuer Streit Anno 1706. der zu gegenwärtigem Responso Gelegenheit gegeben §. XVIII. p. 281. Das Responsum selbst mit absonderlichen Summarten §. XIX. p. 282.</p></div><div><head>IX. Handel. Von dem Longobardischen und teutschen Lehn-Rechte, und auf welches für dem andern zu sehen.</head><lb/><p>ETliche zu gegenwärtigem Responso gehörige sonderbahre Anmerckungen §. I. p. 294. Das Responsum selbst §. II. p. 296.</p></div><div><head>X. Handel. Exempel recht alberner und tummer Hexen-Processe.</head><lb/><p>EIaentliche und vornehmste Ursache dieser Alberkeit §. I. p. 300. Anmuthigkeit dieses Handels. Relation der ersten Comoedie 1695. Erster Actus von der Gelegenheit zu diesem Handel §. II. p. 301. Alberne Aussage sechs furchtsamer Hasen §. III. p. 302. Der andre actus §. IV. p. 303. Dritter actus §. V. p. 304. Der vierte actus §. VI. p. 304. Kurtze Vorstellung der Alberkeit der gesamten indiciorum §. VII. p. 308. Der fünffte actus. Abhorung über Artickel und confrontation §. VIII. p. 309. Anmerckungen von der Menge der Inquisitional-Artickel §. IX. p. 318. Methode der Artickel nach zwölff vermeinten indiciis §. X. p. 319. Allerhand Anmerckungen wegen der Inquisitin Aussage §. XI. p. 321. Ausgang dieser Comoedie §. XII. p. 322. Ein nenes Possenspiel 1711 und dessen Gelegenheit §. XIII. p. 322. Eine neue Gelegenheit §. XIV. p. 323. Anderweitige Untersuchung durch einen neuen Commissarium §. XV. p. 34. Deren geschwinde Endigung §. XVI. p. 327. Anmerckungen wegen dieses Commissorii §. XVII. p. 332. Und wegen unsers in dieser Sache gesprochenen Urtheils / nebst dem Urrheil selbst §. XVIII. p. 332. Ein gleichförmiges Exempel / was Aberglauben für thörichte Dinge zuwege bringe §. XIX. p. 334.</p></div></body></text></TEI>
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Schrifften von Ehe-Sachen. Jalousie dieser beyden Autorum gegen einander, und Urtheil von beyden §. IV. p. 263. Daß die Ehe kein Sacrament sey, haben die Lutheraner erst nach und nach erkannt. Lutherus hat sie vor kein Sacrament gehalten. Philippus Melanthon redet zweiffelhafftig. Chemnitius sagt freyer heraus, daß die Ehe kein Sacrament sey §. V. p. 265. Jedoch find noch viel Lehren bey uns im Schwange, die aus dem Sacrament der Ehe herfliessen. Die man zwar verwerffen, aber nicht so fort die Gebräuche abschaffen muß §. VI. p. 268. Handgreifliche Grund-Wahrheiten von der Ehe. Verderbniß derselben durch die Pharisäer, durch die lieben Kirchväter, die auch Gelegenheit gegeben, daß die Ehe zum Sacrament gemacht worden §. VII. p. 268. Zusammenhang der Päpstischen irrigen Lehren von der Ehe §. VIII. p. 270. Wird durch das Exempel der Ehescheidung Henrici IIX. in Engelland erläutert §. IX. p. 271. Politische Geheimnisse, die unter der Lehre vom Sacrament des Ehestandes verborgen sind §. X. p. 272. Die abermahls durch voriges Exempel erläutert werden §. XI. p. 273. Urtheil von des berühmten Launoji raren Buche von der Königlichen Gewalt in Ehe-Sachen §. XII. p. 274. Starcke reliquien Päpstischer Lehren von Ehe-Sachen bey denen Unsrigen §. XIII. p. 275. Von der Ehe mit des Weibes Schwester Streit-Schrifften zwischen Buchholtzen und Havemannen §. XIV. p. 276. Wie sich D. Strauch zu diesem Gezäncke eingedränget §. XV. p. 277. Neue Streitschrifften zwischen Strauchen und Buchholtzen / nebst deren Beschaffenheit §. XVI. p. 278. Neue Untersuchungen dieser Frage Anno 1681. zu Oettingen / und was hierben zu mercken §. XVII. p. 279. Neuer Streit Anno 1706. der zu gegenwärtigem Responso Gelegenheit gegeben §. XVIII. p. 281. Das Responsum selbst mit absonderlichen Summarten §. XIX. p. 282.
IX. Handel. Von dem Longobardischen und teutschen Lehn-Rechte, und auf welches für dem andern zu sehen.
ETliche zu gegenwärtigem Responso gehörige sonderbahre Anmerckungen §. I. p. 294. Das Responsum selbst §. II. p. 296.
X. Handel. Exempel recht alberner und tummer Hexen-Processe.
EIaentliche und vornehmste Ursache dieser Alberkeit §. I. p. 300. Anmuthigkeit dieses Handels. Relation der ersten Comoedie 1695. Erster Actus von der Gelegenheit zu diesem Handel §. II. p. 301. Alberne Aussage sechs furchtsamer Hasen §. III. p. 302. Der andre actus §. IV. p. 303. Dritter actus §. V. p. 304. Der vierte actus §. VI. p. 304. Kurtze Vorstellung der Alberkeit der gesamten indiciorum §. VII. p. 308. Der fünffte actus. Abhorung über Artickel und confrontation §. VIII. p. 309. Anmerckungen von der Menge der Inquisitional-Artickel §. IX. p. 318. Methode der Artickel nach zwölff vermeinten indiciis §. X. p. 319. Allerhand Anmerckungen wegen der Inquisitin Aussage §. XI. p. 321. Ausgang dieser Comoedie §. XII. p. 322. Ein nenes Possenspiel 1711 und dessen Gelegenheit §. XIII. p. 322. Eine neue Gelegenheit §. XIV. p. 323. Anderweitige Untersuchung durch einen neuen Commissarium §. XV. p. 34. Deren geschwinde Endigung §. XVI. p. 327. Anmerckungen wegen dieses Commissorii §. XVII. p. 332. Und wegen unsers in dieser Sache gesprochenen Urtheils / nebst dem Urrheil selbst §. XVIII. p. 332. Ein gleichförmiges Exempel / was Aberglauben für thörichte Dinge zuwege bringe §. XIX. p. 334.
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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/387>, abgerufen am 07.01.2025.
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