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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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ten, Comödie 1695. Erster Actus: von der Gelegenheit zu derselben.die keinen natürlichen Verstand haben, und etwa in der Jugend mit der Furcht für dem Knecht Ruprecht auferzogen worden, für noch ridicülere Würckungen zuwege zu bringen pflegen, als wenn sie ein gutes natürliches judicium mit auf die Welt gebracht, oder sich beyzeiten solches zu erlangen bemühet hätten: Ich werde aber meinem Gebrauch nach weder den Ort, noch den Nahmen des Amtmanns nennen, jedoch bey den Nahmen der Inquisitinnen und der Zeugen aus vielen Ursachen hier diese Behutsamkeit nicht brauchen, zumahlen da es insgesamt gemeine und sehr wenigen bekannte Leute sind. Die erste Person heisset Catharina Schlieperin, und war bereits Anno 1695. wieder dieselbe die Inquisition ergangen, aber wegen der Alberkeit bald liegen blieben.

Actum den 19. Aprilis 1695.

Kam diesen Abend Balthasar Warnecke zwischen 7. und 8. Uhren zu dem Amt und begehrte, daß man Obrigkeits wegen Weyland Chrlstian Schliepers Behausung möchte besichtigen lassen, zumahlen es darinn alleweil mit einem Licht hausen thäte, als wenn es alles in Brand stecken wolte.

Hierauf habe ich der zeitliche Amts-Vogt, nebest dem Chur-Fürstl. Förster Julio Hartmann, dann Ihrer Gnaden des Herrn N. Jäger, Hans Jacob Müller und gedachten Balthasar Warnecken, wie auch meinen beyden Knechten zu der Schlieperin Hauß mich begeben, und gesehen, daß die Fenster bald hell, bald verdunckelt worden. Erwehnte Weyd-Leute aber, und mein des Amt-Vogts klein-Knecht Hanß, haben sich näher zu dem Haußgewagt, und zurück kommend referiret, wie daß sie gesehen, daß etwas in Gestalt eines Mannes von unnatürlicher Grösse in der Schlieperin Stube den Arm beweget, und das Licht wie ein Blitz darinn herum gefahren, letzlichen aber es geschienen, als wenn ihrer zwey um den Tisch herum tantzen thäten.

Alberne Aussage sechs furchtsamer Hasen.

§. III. Das war nun der erste actus dieser Comoedies und ist aus demselben wohl zu mercken, daß ihrer sechs Personen hier benennet werden, die sich feste beredet, der Teuffel wäre bey der Schlieperin in der Stube, und also gleichsam das Corpus delicti ausmachen wollen, 1. der Amts-Vogt, und 2. 3. seine beyden Knechte, 4. ein Förster, 5. ein Jäger, 6. der Denunciant Warnecke, und hatte doch keiner das Hertze, daß er recht nahe an daß Fenster gegangen wäre und hinein gesehen hätte, geschweige denn, daß sie in die Stube zur Schlieperin gegangen wären, und gesehen hätten, was doch die eigentiiche Ursache ihrer Furcht gewesen. In der registratur wird zwar gemeldet, daß der Förster, der Jäger und der kleine Knecht etwas näher hinzugegangen wä

ten, Comödie 1695. Erster Actus: von der Gelegenheit zu derselben.die keinen natürlichen Verstand haben, und etwa in der Jugend mit der Furcht für dem Knecht Ruprecht auferzogen worden, für noch ridicülere Würckungen zuwege zu bringen pflegen, als wenn sie ein gutes natürliches judicium mit auf die Welt gebracht, oder sich beyzeiten solches zu erlangen bemühet hätten: Ich werde aber meinem Gebrauch nach weder den Ort, noch den Nahmen des Amtmanns nennen, jedoch bey den Nahmen der Inquisitinnen und der Zeugen aus vielen Ursachen hier diese Behutsamkeit nicht brauchen, zumahlen da es insgesamt gemeine und sehr wenigen bekannte Leute sind. Die erste Person heisset Catharina Schlieperin, und war bereits Anno 1695. wieder dieselbe die Inquisition ergangen, aber wegen der Alberkeit bald liegen blieben.

Actum den 19. Aprilis 1695.

Kam diesen Abend Balthasar Warnecke zwischen 7. und 8. Uhren zu dem Amt und begehrte, daß man Obrigkeits wegen Weyland Chrlstian Schliepers Behausung möchte besichtigen lassen, zumahlen es darinn alleweil mit einem Licht hausen thäte, als wenn es alles in Brand stecken wolte.

Hierauf habe ich der zeitliche Amts-Vogt, nebest dem Chur-Fürstl. Förster Julio Hartmann, dann Ihrer Gnaden des Herrn N. Jäger, Hans Jacob Müller und gedachten Balthasar Warnecken, wie auch meinen beyden Knechten zu der Schlieperin Hauß mich begeben, und gesehen, daß die Fenster bald hell, bald verdunckelt worden. Erwehnte Weyd-Leute aber, und mein des Amt-Vogts klein-Knecht Hanß, haben sich näher zu dem Haußgewagt, und zurück kommend referiret, wie daß sie gesehen, daß etwas in Gestalt eines Mannes von unnatürlicher Grösse in der Schlieperin Stube den Arm beweget, und das Licht wie ein Blitz darinn herum gefahren, letzlichen aber es geschienen, als wenn ihrer zwey um den Tisch herum tantzen thäten.

Alberne Aussage sechs furchtsamer Hasen.

§. III. Das war nun der erste actus dieser Comoedies und ist aus demselben wohl zu mercken, daß ihrer sechs Personen hier benennet werden, die sich feste beredet, der Teuffel wäre bey der Schlieperin in der Stube, und also gleichsam das Corpus delicti ausmachen wollen, 1. der Amts-Vogt, und 2. 3. seine beyden Knechte, 4. ein Förster, 5. ein Jäger, 6. der Denunciant Warnecke, und hatte doch keiner das Hertze, daß er recht nahe an daß Fenster gegangen wäre und hinein gesehen hätte, geschweige denn, daß sie in die Stube zur Schlieperin gegangen wären, und gesehen hätten, was doch die eigentiiche Ursache ihrer Furcht gewesen. In der registratur wird zwar gemeldet, daß der Förster, der Jäger und der kleine Knecht etwas näher hinzugegangen wä

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[302/0310] ten, die keinen natürlichen Verstand haben, und etwa in der Jugend mit der Furcht für dem Knecht Ruprecht auferzogen worden, für noch ridicülere Würckungen zuwege zu bringen pflegen, als wenn sie ein gutes natürliches judicium mit auf die Welt gebracht, oder sich beyzeiten solches zu erlangen bemühet hätten: Ich werde aber meinem Gebrauch nach weder den Ort, noch den Nahmen des Amtmanns nennen, jedoch bey den Nahmen der Inquisitinnen und der Zeugen aus vielen Ursachen hier diese Behutsamkeit nicht brauchen, zumahlen da es insgesamt gemeine und sehr wenigen bekannte Leute sind. Die erste Person heisset Catharina Schlieperin, und war bereits Anno 1695. wieder dieselbe die Inquisition ergangen, aber wegen der Alberkeit bald liegen blieben. Comödie 1695. Erster Actus: von der Gelegenheit zu derselben. Actum den 19. Aprilis 1695. Kam diesen Abend Balthasar Warnecke zwischen 7. und 8. Uhren zu dem Amt und begehrte, daß man Obrigkeits wegen Weyland Chrlstian Schliepers Behausung möchte besichtigen lassen, zumahlen es darinn alleweil mit einem Licht hausen thäte, als wenn es alles in Brand stecken wolte. Hierauf habe ich der zeitliche Amts-Vogt, nebest dem Chur-Fürstl. Förster Julio Hartmann, dann Ihrer Gnaden des Herrn N. Jäger, Hans Jacob Müller und gedachten Balthasar Warnecken, wie auch meinen beyden Knechten zu der Schlieperin Hauß mich begeben, und gesehen, daß die Fenster bald hell, bald verdunckelt worden. Erwehnte Weyd-Leute aber, und mein des Amt-Vogts klein-Knecht Hanß, haben sich näher zu dem Haußgewagt, und zurück kommend referiret, wie daß sie gesehen, daß etwas in Gestalt eines Mannes von unnatürlicher Grösse in der Schlieperin Stube den Arm beweget, und das Licht wie ein Blitz darinn herum gefahren, letzlichen aber es geschienen, als wenn ihrer zwey um den Tisch herum tantzen thäten. §. III. Das war nun der erste actus dieser Comoedies und ist aus demselben wohl zu mercken, daß ihrer sechs Personen hier benennet werden, die sich feste beredet, der Teuffel wäre bey der Schlieperin in der Stube, und also gleichsam das Corpus delicti ausmachen wollen, 1. der Amts-Vogt, und 2. 3. seine beyden Knechte, 4. ein Förster, 5. ein Jäger, 6. der Denunciant Warnecke, und hatte doch keiner das Hertze, daß er recht nahe an daß Fenster gegangen wäre und hinein gesehen hätte, geschweige denn, daß sie in die Stube zur Schlieperin gegangen wären, und gesehen hätten, was doch die eigentiiche Ursache ihrer Furcht gewesen. In der registratur wird zwar gemeldet, daß der Förster, der Jäger und der kleine Knecht etwas näher hinzugegangen wä

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 302. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/310>, abgerufen am 30.12.2024.