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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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XX. Handel. Leibs-und Seelen-Gefahr, auch Verlust der Ehre und reputation, die aus Mißbrauch indifferenter oder auch gar sonst nützlicher Dinge entstehet.
§. I.
Extract aus den Acten.

IN eben dem Monat October 1694. als der vorige Handel einlieff, wurde auch folgender an die Facultät geschickt, in welchem ein anderer Priester wegen seines unordentlichen Wandels war in die Inquisition kommen, für deme aber unsere Facultät nicht so favorabel sprechen konte, als vor dem in dem vorigen casu geschehen, weil die Umstände gantz anders waren. Diese Umstände aber kan ich nicht besser beschreiben, als wenn ich den extract aus denen an uns geschickten Actis hersetze, zumahlen da die dem Urtheil beygefügten rationes dieselben etwas zu kurtz und nicht so deutlich referiren.

Der Pfarrherrer P. wird unterschiedlich beschuldiget, und sagen sonderlich in Num. 6. testis 8. & seq. wieder Ihn aus, daß er sehr späte in die Kirche käme, und ofte die Leute wieder heimgiengen, daß er oftmahls sehr truncken sein Amt verrichtete, zu denen Krancken nicht gienge, die Leute auf der Cantzel angriffe, sein Vieh den Leuten Schaden thun liesse, mit seiner Frau sehr ärgerlich lebete, mit dem Feuer gefährlich umgienge, daß die Nachbarn in grosser Gefahr wären, auch schon einmahl Feuer entstanden wäre, sich früh in Brandtewein, Nachmittage in Brühan und Toback vollsöffe, item sehr fluchte. Dergleichen auch schon in n. 5. unterschiedene Zeugen berichtet, auch ferner geklaget, daß Er nicht in die Schule käme, auch die Beichtkinder von seines Collegens Stuhle weg und zu sich ruffte, worauff n. 8. das Consistorium die Special Inquisition angeordnet. Num. 9. sind diese Beschuldigungen in gewisse Inquisitional-Articul gebracht, und der Pfarrer darüber vernommen, der aber alles negiret, jedoch nachhero als die Zeugen abgehöret werden sollen, ultro gestanden, daß Er in einigen Sachen zu viel gethan, so nicht aus Boßheit sondern Schwachheit geschehen, habe auch aus Zorn, weil Er viel Hauß-Creutz ausgestanden und grossen Abgang erlitten, etwas mehr Brandtewein getruncken, habe aber in seinem Amte nichts versehen. Die Zeugen sind hierauff eydlich abgehöret, wollen aber von keiner Gewißheit mehrentheils sagen, son-

XX. Handel. Leibs-und Seelen-Gefahr, auch Verlust der Ehre und reputation, die aus Mißbrauch indifferenter oder auch gar sonst nützlicher Dinge entstehet.
§. I.
Extract aus den Acten.

IN eben dem Monat October 1694. als der vorige Handel einlieff, wurde auch folgender an die Facultät geschickt, in welchem ein anderer Priester wegen seines unordentlichen Wandels war in die Inquisition kommen, für deme aber unsere Facultät nicht so favorabel sprechen konte, als vor dem in dem vorigen casu geschehen, weil die Umstände gantz anders waren. Diese Umstände aber kan ich nicht besser beschreiben, als wenn ich den extract aus denen an uns geschickten Actis hersetze, zumahlen da die dem Urtheil beygefügten rationes dieselben etwas zu kurtz und nicht so deutlich referiren.

Der Pfarrherrer P. wird unterschiedlich beschuldiget, und sagen sonderlich in Num. 6. testis 8. & seq. wieder Ihn aus, daß er sehr späte in die Kirche käme, und ofte die Leute wieder heimgiengen, daß er oftmahls sehr truncken sein Amt verrichtete, zu denen Krancken nicht gienge, die Leute auf der Cantzel angriffe, sein Vieh den Leuten Schaden thun liesse, mit seiner Frau sehr ärgerlich lebete, mit dem Feuer gefährlich umgienge, daß die Nachbarn in grosser Gefahr wären, auch schon einmahl Feuer entstanden wäre, sich früh in Brandtewein, Nachmittage in Brühan und Toback vollsöffe, item sehr fluchte. Dergleichen auch schon in n. 5. unterschiedene Zeugen berichtet, auch ferner geklaget, daß Er nicht in die Schule käme, auch die Beichtkinder von seines Collegens Stuhle weg und zu sich ruffte, worauff n. 8. das Consistorium die Special Inquisition angeordnet. Num. 9. sind diese Beschuldigungen in gewisse Inquisitional-Articul gebracht, und der Pfarrer darüber vernommen, der aber alles negiret, jedoch nachhero als die Zeugen abgehöret werden sollen, ultro gestanden, daß Er in einigen Sachen zu viel gethan, so nicht aus Boßheit sondern Schwachheit geschehen, habe auch aus Zorn, weil Er viel Hauß-Creutz ausgestanden und grossen Abgang erlitten, etwas mehr Brandtewein getruncken, habe aber in seinem Amte nichts versehen. Die Zeugen sind hierauff eydlich abgehöret, wollen aber von keiner Gewißheit mehrentheils sagen, son-

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[214/0230] XX. Handel. Leibs-und Seelen-Gefahr, auch Verlust der Ehre und reputation, die aus Mißbrauch indifferenter oder auch gar sonst nützlicher Dinge entstehet. §. I. IN eben dem Monat October 1694. als der vorige Handel einlieff, wurde auch folgender an die Facultät geschickt, in welchem ein anderer Priester wegen seines unordentlichen Wandels war in die Inquisition kommen, für deme aber unsere Facultät nicht so favorabel sprechen konte, als vor dem in dem vorigen casu geschehen, weil die Umstände gantz anders waren. Diese Umstände aber kan ich nicht besser beschreiben, als wenn ich den extract aus denen an uns geschickten Actis hersetze, zumahlen da die dem Urtheil beygefügten rationes dieselben etwas zu kurtz und nicht so deutlich referiren. Der Pfarrherrer P. wird unterschiedlich beschuldiget, und sagen sonderlich in Num. 6. testis 8. & seq. wieder Ihn aus, daß er sehr späte in die Kirche käme, und ofte die Leute wieder heimgiengen, daß er oftmahls sehr truncken sein Amt verrichtete, zu denen Krancken nicht gienge, die Leute auf der Cantzel angriffe, sein Vieh den Leuten Schaden thun liesse, mit seiner Frau sehr ärgerlich lebete, mit dem Feuer gefährlich umgienge, daß die Nachbarn in grosser Gefahr wären, auch schon einmahl Feuer entstanden wäre, sich früh in Brandtewein, Nachmittage in Brühan und Toback vollsöffe, item sehr fluchte. Dergleichen auch schon in n. 5. unterschiedene Zeugen berichtet, auch ferner geklaget, daß Er nicht in die Schule käme, auch die Beichtkinder von seines Collegens Stuhle weg und zu sich ruffte, worauff n. 8. das Consistorium die Special Inquisition angeordnet. Num. 9. sind diese Beschuldigungen in gewisse Inquisitional-Articul gebracht, und der Pfarrer darüber vernommen, der aber alles negiret, jedoch nachhero als die Zeugen abgehöret werden sollen, ultro gestanden, daß Er in einigen Sachen zu viel gethan, so nicht aus Boßheit sondern Schwachheit geschehen, habe auch aus Zorn, weil Er viel Hauß-Creutz ausgestanden und grossen Abgang erlitten, etwas mehr Brandtewein getruncken, habe aber in seinem Amte nichts versehen. Die Zeugen sind hierauff eydlich abgehöret, wollen aber von keiner Gewißheit mehrentheils sagen, son-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 214. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/230>, abgerufen am 30.12.2024.