gerade eben so wirthschaften würde, wie ich es thue. Denn meine Wirthschaft wirkt von Jahr zu Jahr verbessernd, und deshalb wird ihr nicht höhere Pacht berechnet.
Die Supplemente
der Hauptschläge übergehe ich, weil sie kein Re- sultat geben können. Sie waren bis 1808 noch nicht in gehöriger Ordnung; Hackfrüchte waren nur im Jahre 1805 und 1806 darauf gebauet, und 1809 ward schon beschlossen, sie zu einem Koppelschlage zu nehmen, und sie wurden dem gemäß behondelt. Von diesem Lande wird übri- gens als Koppelschlag 5 die Rede seyn.
Die Koppelschläge.
Das nicht zu jenen 7 Schlägen gehörige Land, ohngefähr 350 Morgen, was theils ent- fernt lag und nie Dünger erhalten hatte; theils, wenn gleich näher liegend, von sehr schlechter natürlicher Beschaffenheit war, ward in den er- sten Jahren zwar ohne Ordnung, doch ohngefähr so behandelt, daß nach einer schwachen Düngung
gerade eben ſo wirthſchaften wuͤrde, wie ich es thue. Denn meine Wirthſchaft wirkt von Jahr zu Jahr verbeſſernd, und deshalb wird ihr nicht hoͤhere Pacht berechnet.
Die Supplemente
der Hauptſchlaͤge uͤbergehe ich, weil ſie kein Re- ſultat geben koͤnnen. Sie waren bis 1808 noch nicht in gehoͤriger Ordnung; Hackfruͤchte waren nur im Jahre 1805 und 1806 darauf gebauet, und 1809 ward ſchon beſchloſſen, ſie zu einem Koppelſchlage zu nehmen, und ſie wurden dem gemaͤß behondelt. Von dieſem Lande wird uͤbri- gens als Koppelſchlag 5 die Rede ſeyn.
Die Koppelſchlaͤge.
Das nicht zu jenen 7 Schlaͤgen gehoͤrige Land, ohngefaͤhr 350 Morgen, was theils ent- fernt lag und nie Duͤnger erhalten hatte; theils, wenn gleich naͤher liegend, von ſehr ſchlechter natuͤrlicher Beſchaffenheit war, ward in den er- ſten Jahren zwar ohne Ordnung, doch ohngefaͤhr ſo behandelt, daß nach einer ſchwachen Duͤngung
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gerade eben ſo wirthſchaften wuͤrde, wie ich es
thue. Denn meine Wirthſchaft wirkt von Jahr
zu Jahr verbeſſernd, und deshalb wird ihr nicht
hoͤhere Pacht berechnet.
Die Supplemente
der Hauptſchlaͤge uͤbergehe ich, weil ſie kein Re-
ſultat geben koͤnnen. Sie waren bis 1808 noch
nicht in gehoͤriger Ordnung; Hackfruͤchte waren
nur im Jahre 1805 und 1806 darauf gebauet,
und 1809 ward ſchon beſchloſſen, ſie zu einem
Koppelſchlage zu nehmen, und ſie wurden dem
gemaͤß behondelt. Von dieſem Lande wird uͤbri-
gens als Koppelſchlag 5 die Rede ſeyn.
Die Koppelſchlaͤge.
Das nicht zu jenen 7 Schlaͤgen gehoͤrige
Land, ohngefaͤhr 350 Morgen, was theils ent-
fernt lag und nie Duͤnger erhalten hatte; theils,
wenn gleich naͤher liegend, von ſehr ſchlechter
natuͤrlicher Beſchaffenheit war, ward in den er-
ſten Jahren zwar ohne Ordnung, doch ohngefaͤhr
ſo behandelt, daß nach einer ſchwachen Duͤngung
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Thaer, Albrecht: Geschichte meiner Wirthschaft zu Möglin. Berlin, 1815, S. 179. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_moeglin_1815/196>, abgerufen am 21.11.2024.
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