alles Geschirres, wovon mehr als die Nothdurft zu erfordern scheint, vorhanden seyn muß; Einrichtungen im innern Haushalt, damit nichts fehle, und mit Auf- enthalt der Erntearbeiten herbeigeschafft werden müsse; vorherige Beseitigung aller anderen unaufschieblichen Arbeiten.
Die Verfertigung der Strohseile oder anderer Bände aus Schilf oder Wai- den, muß vor der Ernte so geschehen, daß sie in genugsamer Menge vorhanden seyen; denn das Gebinde in eignes Stroh zu binden, wird kein aufmerksamer Landwirth gestatten.
§. 34.
Die Herbeischaffung der nöthigen Arbeiter ist die Hauptsorge in den meistenErntearbeiter größern Wirthschaften, welche keine oder wenige Handfrohnen haben; sie ist um so größer, je weniger regulaire Arbeiter außer der Zeit gebraucht werden. In solchen Fällen muß man einen sicher zureichenden Ueberschlag machen, von der Zahl die man gebraucht und sich diese auf jede Weise zu sichern suchen. Das gewöhnlichste Mittel ist, den Arbeitern Land zu vermiethen, um es mit gewissen Früchten, Kartoffeln, Lein, Taback u. s. f. zu bestellen, unter der Bedingung, daß sie die Landmiethe in der Ernte nach bedungenen Sätzen abarbeiten sollen, widrigenfalls die Früchte verfallen seyen. Es ist, genau berechnet, mehrentheils kostspielig, aber oft das einzig zuverlässige.
In Ansehung des Voranschlages der Erntearbeit hat man mancherlei allge- meine Annahmen, die aber nur örtlich zutreffen können. So nimmt man an, daß auf 300 Morgen, wovon 2/5 mit Winterung, 3/5 mit Sömmerung bestellt sind, 6 Männer und 8 Weiber erforderlich sind. Hierbei nimmt man als Arbeitssätze an, daß ein Mann täglich 3 Morgen von stärkerem, 31/2 Morgen von schwächerem Getreide und 2 Morgen Erbsen mähe. Zum Harken und Bin- den werden, nachdem das Getreide stark oder schwach ist, 3 bis 5 Weiber auf 3 Morgen erfordert Ein Gespann von vier Pferden fährt täglich 80 Mandeln Winterung und 100 Mandeln Sömmerung starken Bundes ein; bei mäßiger Entfernung des Feldes und mit Wechselwagen. Zum Aufladen und Nachharken werden auf 2 Gespann 1 Mann und 1 Frau erfordert. Zum Abladen und Tas- sen 3 Männer und 3 Frauen. Indessen leiden diese Sätze nach der Thätigkeit der Menschen und nach den verschiedenen mehr auf Sorgfalt oder mehr auf
Die Ernte.
alles Geſchirres, wovon mehr als die Nothdurft zu erfordern ſcheint, vorhanden ſeyn muß; Einrichtungen im innern Haushalt, damit nichts fehle, und mit Auf- enthalt der Erntearbeiten herbeigeſchafft werden muͤſſe; vorherige Beſeitigung aller anderen unaufſchieblichen Arbeiten.
Die Verfertigung der Strohſeile oder anderer Baͤnde aus Schilf oder Wai- den, muß vor der Ernte ſo geſchehen, daß ſie in genugſamer Menge vorhanden ſeyen; denn das Gebinde in eignes Stroh zu binden, wird kein aufmerkſamer Landwirth geſtatten.
§. 34.
Die Herbeiſchaffung der noͤthigen Arbeiter iſt die Hauptſorge in den meiſtenErntearbeiter groͤßern Wirthſchaften, welche keine oder wenige Handfrohnen haben; ſie iſt um ſo groͤßer, je weniger regulaire Arbeiter außer der Zeit gebraucht werden. In ſolchen Faͤllen muß man einen ſicher zureichenden Ueberſchlag machen, von der Zahl die man gebraucht und ſich dieſe auf jede Weiſe zu ſichern ſuchen. Das gewoͤhnlichſte Mittel iſt, den Arbeitern Land zu vermiethen, um es mit gewiſſen Fruͤchten, Kartoffeln, Lein, Taback u. ſ. f. zu beſtellen, unter der Bedingung, daß ſie die Landmiethe in der Ernte nach bedungenen Saͤtzen abarbeiten ſollen, widrigenfalls die Fruͤchte verfallen ſeyen. Es iſt, genau berechnet, mehrentheils koſtſpielig, aber oft das einzig zuverlaͤſſige.
In Anſehung des Voranſchlages der Erntearbeit hat man mancherlei allge- meine Annahmen, die aber nur oͤrtlich zutreffen koͤnnen. So nimmt man an, daß auf 300 Morgen, wovon 2/5 mit Winterung, 3/5 mit Soͤmmerung beſtellt ſind, 6 Maͤnner und 8 Weiber erforderlich ſind. Hierbei nimmt man als Arbeitsſaͤtze an, daß ein Mann taͤglich 3 Morgen von ſtaͤrkerem, 3½ Morgen von ſchwaͤcherem Getreide und 2 Morgen Erbſen maͤhe. Zum Harken und Bin- den werden, nachdem das Getreide ſtark oder ſchwach iſt, 3 bis 5 Weiber auf 3 Morgen erfordert Ein Geſpann von vier Pferden faͤhrt taͤglich 80 Mandeln Winterung und 100 Mandeln Soͤmmerung ſtarken Bundes ein; bei maͤßiger Entfernung des Feldes und mit Wechſelwagen. Zum Aufladen und Nachharken werden auf 2 Geſpann 1 Mann und 1 Frau erfordert. Zum Abladen und Taſ- ſen 3 Maͤnner und 3 Frauen. Indeſſen leiden dieſe Saͤtze nach der Thaͤtigkeit der Menſchen und nach den verſchiedenen mehr auf Sorgfalt oder mehr auf
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0063"n="39"/><fwplace="top"type="header">Die Ernte.</fw><lb/>
alles Geſchirres, wovon mehr als die Nothdurft zu erfordern ſcheint, vorhanden<lb/>ſeyn muß; Einrichtungen im innern Haushalt, damit nichts fehle, und mit Auf-<lb/>
enthalt der Erntearbeiten herbeigeſchafft werden muͤſſe; vorherige Beſeitigung aller<lb/>
anderen <choice><sic>unauſſchieblichen</sic><corr>unaufſchieblichen</corr></choice> Arbeiten.</p><lb/><p>Die Verfertigung der Strohſeile oder anderer Baͤnde aus Schilf oder Wai-<lb/>
den, muß vor der Ernte ſo geſchehen, daß ſie in genugſamer Menge vorhanden<lb/>ſeyen; denn das Gebinde in eignes Stroh zu binden, wird kein aufmerkſamer<lb/>
Landwirth geſtatten.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 34.</head><lb/><p>Die Herbeiſchaffung der noͤthigen Arbeiter iſt die Hauptſorge in den meiſten<noteplace="right">Erntearbeiter</note><lb/>
groͤßern Wirthſchaften, welche keine oder wenige Handfrohnen haben; ſie iſt um<lb/>ſo groͤßer, je weniger regulaire Arbeiter außer der Zeit gebraucht werden. In<lb/>ſolchen Faͤllen muß man einen ſicher zureichenden Ueberſchlag machen, von der<lb/>
Zahl die man gebraucht und ſich dieſe auf jede Weiſe zu ſichern ſuchen. Das<lb/>
gewoͤhnlichſte Mittel iſt, den Arbeitern Land zu vermiethen, um es mit gewiſſen<lb/>
Fruͤchten, Kartoffeln, Lein, Taback u. ſ. f. zu beſtellen, unter der Bedingung,<lb/>
daß ſie die Landmiethe in der Ernte nach bedungenen Saͤtzen abarbeiten ſollen,<lb/>
widrigenfalls die Fruͤchte verfallen ſeyen. Es iſt, genau berechnet, mehrentheils<lb/>
koſtſpielig, aber oft das einzig zuverlaͤſſige.</p><lb/><p>In Anſehung des Voranſchlages der Erntearbeit hat man mancherlei allge-<lb/>
meine Annahmen, die aber nur oͤrtlich zutreffen koͤnnen. So nimmt man an,<lb/>
daß auf 300 Morgen, wovon 2/5 mit Winterung, 3/5 mit Soͤmmerung beſtellt<lb/>ſind, 6 Maͤnner und 8 Weiber erforderlich ſind. Hierbei nimmt man als<lb/>
Arbeitsſaͤtze an, daß ein Mann taͤglich 3 Morgen von ſtaͤrkerem, 3½ Morgen<lb/>
von ſchwaͤcherem Getreide und 2 Morgen Erbſen maͤhe. Zum Harken und Bin-<lb/>
den werden, nachdem das Getreide ſtark oder ſchwach iſt, 3 bis 5 Weiber auf<lb/>
3 Morgen erfordert Ein Geſpann von vier Pferden faͤhrt taͤglich 80 Mandeln<lb/>
Winterung und 100 Mandeln Soͤmmerung ſtarken Bundes ein; bei maͤßiger<lb/>
Entfernung des Feldes und mit Wechſelwagen. Zum Aufladen und Nachharken<lb/>
werden auf 2 Geſpann 1 Mann und 1 Frau erfordert. Zum Abladen und Taſ-<lb/>ſen 3 Maͤnner und 3 Frauen. Indeſſen leiden dieſe Saͤtze nach der Thaͤtigkeit<lb/>
der Menſchen und nach den verſchiedenen mehr auf Sorgfalt oder mehr auf<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[39/0063]
Die Ernte.
alles Geſchirres, wovon mehr als die Nothdurft zu erfordern ſcheint, vorhanden
ſeyn muß; Einrichtungen im innern Haushalt, damit nichts fehle, und mit Auf-
enthalt der Erntearbeiten herbeigeſchafft werden muͤſſe; vorherige Beſeitigung aller
anderen unaufſchieblichen Arbeiten.
Die Verfertigung der Strohſeile oder anderer Baͤnde aus Schilf oder Wai-
den, muß vor der Ernte ſo geſchehen, daß ſie in genugſamer Menge vorhanden
ſeyen; denn das Gebinde in eignes Stroh zu binden, wird kein aufmerkſamer
Landwirth geſtatten.
§. 34.
Die Herbeiſchaffung der noͤthigen Arbeiter iſt die Hauptſorge in den meiſten
groͤßern Wirthſchaften, welche keine oder wenige Handfrohnen haben; ſie iſt um
ſo groͤßer, je weniger regulaire Arbeiter außer der Zeit gebraucht werden. In
ſolchen Faͤllen muß man einen ſicher zureichenden Ueberſchlag machen, von der
Zahl die man gebraucht und ſich dieſe auf jede Weiſe zu ſichern ſuchen. Das
gewoͤhnlichſte Mittel iſt, den Arbeitern Land zu vermiethen, um es mit gewiſſen
Fruͤchten, Kartoffeln, Lein, Taback u. ſ. f. zu beſtellen, unter der Bedingung,
daß ſie die Landmiethe in der Ernte nach bedungenen Saͤtzen abarbeiten ſollen,
widrigenfalls die Fruͤchte verfallen ſeyen. Es iſt, genau berechnet, mehrentheils
koſtſpielig, aber oft das einzig zuverlaͤſſige.
Erntearbeiter
In Anſehung des Voranſchlages der Erntearbeit hat man mancherlei allge-
meine Annahmen, die aber nur oͤrtlich zutreffen koͤnnen. So nimmt man an,
daß auf 300 Morgen, wovon 2/5 mit Winterung, 3/5 mit Soͤmmerung beſtellt
ſind, 6 Maͤnner und 8 Weiber erforderlich ſind. Hierbei nimmt man als
Arbeitsſaͤtze an, daß ein Mann taͤglich 3 Morgen von ſtaͤrkerem, 3½ Morgen
von ſchwaͤcherem Getreide und 2 Morgen Erbſen maͤhe. Zum Harken und Bin-
den werden, nachdem das Getreide ſtark oder ſchwach iſt, 3 bis 5 Weiber auf
3 Morgen erfordert Ein Geſpann von vier Pferden faͤhrt taͤglich 80 Mandeln
Winterung und 100 Mandeln Soͤmmerung ſtarken Bundes ein; bei maͤßiger
Entfernung des Feldes und mit Wechſelwagen. Zum Aufladen und Nachharken
werden auf 2 Geſpann 1 Mann und 1 Frau erfordert. Zum Abladen und Taſ-
ſen 3 Maͤnner und 3 Frauen. Indeſſen leiden dieſe Saͤtze nach der Thaͤtigkeit
der Menſchen und nach den verſchiedenen mehr auf Sorgfalt oder mehr auf
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft04_1812/63>, abgerufen am 22.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.