Verhältniß derselben zu dem Korn, weil sie mit diesem sehr gleichartige, mit je- nem ungleichartige nähere Bestandtheile haben. Deshalb müssen wir uns hier le- diglich an die Erfahrung halten.
In England hat man über die Nutzbarkeit der Kartoffeln zur Viehmastung in Vergleich gegen die Rüben sehr viel gestritten. Als Resultat dieses Streites erklärt der große und erfahrne Viehmäster Campbell sehr bestimmt, 1 Bushel Kartoffeln vom Hofe abgeholt, sey ihm, auch ohne Rücksicht auf den Mist zu nehmen, nicht feil für das Doppelte, was 1 Pfd. Rindfleisch gelte. Ein Bushel ist = 0,645 Scheffel, also beinahe 2/3 Scheffel. Ein Scheffel also in reiner Benutzung zur Viehmast gleich dem Werthe von 3 Pfd. Rindfleisch.
Ueber die Benutzung der Kartoffeln beim Milchvieh, wo die Erfahrungen bisher sehr abweichende Resultate gaben, so wie von ihrer Benutzung bei den Schaafen, werden wir in der Folge reden.
§. 285.
Kostenpreis.Da die Kartoffeln im Großen selten Marktwaare sind, so ist es wichtig, daß man sich ihr Werthsverhältniß und ihren Erzeugungspreis bei der eigenen Be- nutzung, die man davon machen kann, richtig denke und ihn nicht mit dem Marktpreise verwechsele.
Nach dem Ertrage, den ich auf gut und tief kultivirtem und kräftig gedüng- ten, Feuchtigkeit haltenden Mittelboden vormals gehabt hatte, glaubte ich 140 Schfl. auf den Kalenbergschen Morgen, der etwa um [ - 1 Zeichen fehlt] Quadratruthen größer wie der Magdeburger ist, im Durchschnitt annehmen zu können (engl. Landwirthschaft Bd. III.). Hier aber habe ich es dahin noch nicht gebracht. und mein stärkster Gewinn ist im Jahre 1809 120 Scheffel auf dem hiesigen Morgen gewesen. In dem Mißwachsjahre 1810 nur 78 Scheffel; sonst zwischen 80 und 90 Scheffel. Ich mache deshalb jetzt meinen Anschlag auf 80 Scheffel Ertrag nach Abzug der Einlage, wozu ich zwischen 5 und 6 Scheffel gebrauche.
Die Arbeit beim Kartoffelbau ist, wenn man sehr mäßige und immer zu vollführende Arbeitssätze annimmt, folgendermaßen zu berechnen, auf 50 Morgen.
Futtergewaͤchſe.
Verhaͤltniß derſelben zu dem Korn, weil ſie mit dieſem ſehr gleichartige, mit je- nem ungleichartige naͤhere Beſtandtheile haben. Deshalb muͤſſen wir uns hier le- diglich an die Erfahrung halten.
In England hat man uͤber die Nutzbarkeit der Kartoffeln zur Viehmaſtung in Vergleich gegen die Ruͤben ſehr viel geſtritten. Als Reſultat dieſes Streites erklaͤrt der große und erfahrne Viehmaͤſter Campbell ſehr beſtimmt, 1 Buſhel Kartoffeln vom Hofe abgeholt, ſey ihm, auch ohne Ruͤckſicht auf den Miſt zu nehmen, nicht feil fuͤr das Doppelte, was 1 Pfd. Rindfleiſch gelte. Ein Buſhel iſt = 0,645 Scheffel, alſo beinahe ⅔ Scheffel. Ein Scheffel alſo in reiner Benutzung zur Viehmaſt gleich dem Werthe von 3 Pfd. Rindfleiſch.
Ueber die Benutzung der Kartoffeln beim Milchvieh, wo die Erfahrungen bisher ſehr abweichende Reſultate gaben, ſo wie von ihrer Benutzung bei den Schaafen, werden wir in der Folge reden.
§. 285.
Koſtenpreis.Da die Kartoffeln im Großen ſelten Marktwaare ſind, ſo iſt es wichtig, daß man ſich ihr Werthsverhaͤltniß und ihren Erzeugungspreis bei der eigenen Be- nutzung, die man davon machen kann, richtig denke und ihn nicht mit dem Marktpreiſe verwechſele.
Nach dem Ertrage, den ich auf gut und tief kultivirtem und kraͤftig geduͤng- ten, Feuchtigkeit haltenden Mittelboden vormals gehabt hatte, glaubte ich 140 Schfl. auf den Kalenbergſchen Morgen, der etwa um [ – 1 Zeichen fehlt] Quadratruthen groͤßer wie der Magdeburger iſt, im Durchſchnitt annehmen zu koͤnnen (engl. Landwirthſchaft Bd. III.). Hier aber habe ich es dahin noch nicht gebracht. und mein ſtaͤrkſter Gewinn iſt im Jahre 1809 120 Scheffel auf dem hieſigen Morgen geweſen. In dem Mißwachsjahre 1810 nur 78 Scheffel; ſonſt zwiſchen 80 und 90 Scheffel. Ich mache deshalb jetzt meinen Anſchlag auf 80 Scheffel Ertrag nach Abzug der Einlage, wozu ich zwiſchen 5 und 6 Scheffel gebrauche.
Die Arbeit beim Kartoffelbau iſt, wenn man ſehr maͤßige und immer zu vollfuͤhrende Arbeitsſaͤtze annimmt, folgendermaßen zu berechnen, auf 50 Morgen.
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Futtergewaͤchſe.
Verhaͤltniß derſelben zu dem Korn, weil ſie mit dieſem ſehr gleichartige, mit je-
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diglich an die Erfahrung halten.
In England hat man uͤber die Nutzbarkeit der Kartoffeln zur Viehmaſtung
in Vergleich gegen die Ruͤben ſehr viel geſtritten. Als Reſultat dieſes Streites
erklaͤrt der große und erfahrne Viehmaͤſter Campbell ſehr beſtimmt, 1 Buſhel
Kartoffeln vom Hofe abgeholt, ſey ihm, auch ohne Ruͤckſicht auf den Miſt
zu nehmen, nicht feil fuͤr das Doppelte, was 1 Pfd. Rindfleiſch gelte. Ein
Buſhel iſt = 0,645 Scheffel, alſo beinahe ⅔ Scheffel. Ein Scheffel alſo in
reiner Benutzung zur Viehmaſt gleich dem Werthe von 3 Pfd. Rindfleiſch.
Ueber die Benutzung der Kartoffeln beim Milchvieh, wo die Erfahrungen
bisher ſehr abweichende Reſultate gaben, ſo wie von ihrer Benutzung bei den
Schaafen, werden wir in der Folge reden.
§. 285.
Da die Kartoffeln im Großen ſelten Marktwaare ſind, ſo iſt es wichtig,
daß man ſich ihr Werthsverhaͤltniß und ihren Erzeugungspreis bei der eigenen Be-
nutzung, die man davon machen kann, richtig denke und ihn nicht mit dem
Marktpreiſe verwechſele.
Koſtenpreis.
Nach dem Ertrage, den ich auf gut und tief kultivirtem und kraͤftig geduͤng-
ten, Feuchtigkeit haltenden Mittelboden vormals gehabt hatte, glaubte ich 140 Schfl.
auf den Kalenbergſchen Morgen, der etwa um _ Quadratruthen groͤßer wie der
Magdeburger iſt, im Durchſchnitt annehmen zu koͤnnen (engl. Landwirthſchaft
Bd. III.). Hier aber habe ich es dahin noch nicht gebracht. und mein ſtaͤrkſter
Gewinn iſt im Jahre 1809 120 Scheffel auf dem hieſigen Morgen geweſen. In
dem Mißwachsjahre 1810 nur 78 Scheffel; ſonſt zwiſchen 80 und 90 Scheffel.
Ich mache deshalb jetzt meinen Anſchlag auf 80 Scheffel Ertrag nach Abzug der
Einlage, wozu ich zwiſchen 5 und 6 Scheffel gebrauche.
Die Arbeit beim Kartoffelbau iſt, wenn man ſehr maͤßige und immer zu
vollfuͤhrende Arbeitsſaͤtze annimmt, folgendermaßen zu berechnen, auf 50 Morgen.
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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812, S. 222. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft04_1812/246>, abgerufen am 22.02.2025.
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