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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812.

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Die Heuernte.

Salzen des
Heues.
Das Salzen des Heues beim Tassen ist von einigen angerühmt worden, ins-
besondere um ausgewittertes feuchtes und verdächtiges Heu dadurch zu verbessern,
und dem Viehe angenehmer zu machen. Es sind mir aber keine befriedigende
Erfahrungen davon bekannt. Es ist wohl immer nur bei geringen Salzpreisen
anwendbar.

§. 360.

Das zweite
und dritte
Heu.
Bekanntlich unterscheidet man das Heu des ersten Schnitts von dem des
zweiten, und auf höchst fruchtbaren Wiesen dieses wieder von dem des dritten
Schnitts. Das erste heißt Heu schlechthin, oder Vorheu, das zweite Grum-
met, Grummath, Ohmath
auch Nachheu, welchen letztern Namen man
aber bei dreischürigen Wiesen dem der dritten Schur giebt.

Bei der Bereitung und Aufbewahrung des Nachheues tritt keine wesentliche
Verschiedenheit ein, als die, welche von der Jahreszeit und Witterung abhängt,
und daß man, wenn es sich nicht brennen soll, seine vollkommene Austrocknung
länger abwarten müsse, indem es seinen Saft schwerer verliert. Wenn es bei
günstiger Witterung schnell trocknet und ganz dürre scheint, so besaugt es sich den-
noch leicht. Man läßt es deshalb gern länger in den Schwaden liegen und darin
absterben, bevor man es verarbeitet und dörrt. Wenn es gut und trocken gewon-
nen und noch bei warmer Witterung gewachsen ist, hat es in Ansehung der Nahr-
haftigkeit noch Vorzüge vor dem ersten Heu.

Ueber die Verwendung des Heues bei der Lehre von der thierischen
Produktion.

Weiden und Hutungen.
§. 361.

Nutzbarkeit
der Weiden.
So entschieden vortheilhaft die Stallfutterung der Pferde und des Rindviehe-
gegen den Weidegang (vergl. Bd. I. S. 364. u. f.) auch ist, so sind dennoch die
Fälle nicht selten, wo der letztere in Rücksicht der besonderen Wirthschaftsverhält-
nisse oder des anderweitig nicht zu benutzenden Grundes und Bodens beibehalten
werden muß. Insbesondere aber scheinen die Weiden für den Schäfereibetrieb im
Großen unenthehrlich zu bleiben. Denn wenn es gleich nach unleugbaren Erfah-

Die Heuernte.

Salzen des
Heues.
Das Salzen des Heues beim Taſſen iſt von einigen angeruͤhmt worden, ins-
beſondere um ausgewittertes feuchtes und verdaͤchtiges Heu dadurch zu verbeſſern,
und dem Viehe angenehmer zu machen. Es ſind mir aber keine befriedigende
Erfahrungen davon bekannt. Es iſt wohl immer nur bei geringen Salzpreiſen
anwendbar.

§. 360.

Das zweite
und dritte
Heu.
Bekanntlich unterſcheidet man das Heu des erſten Schnitts von dem des
zweiten, und auf hoͤchſt fruchtbaren Wieſen dieſes wieder von dem des dritten
Schnitts. Das erſte heißt Heu ſchlechthin, oder Vorheu, das zweite Grum-
met, Grummath, Ohmath
auch Nachheu, welchen letztern Namen man
aber bei dreiſchuͤrigen Wieſen dem der dritten Schur giebt.

Bei der Bereitung und Aufbewahrung des Nachheues tritt keine weſentliche
Verſchiedenheit ein, als die, welche von der Jahreszeit und Witterung abhaͤngt,
und daß man, wenn es ſich nicht brennen ſoll, ſeine vollkommene Austrocknung
laͤnger abwarten muͤſſe, indem es ſeinen Saft ſchwerer verliert. Wenn es bei
guͤnſtiger Witterung ſchnell trocknet und ganz duͤrre ſcheint, ſo beſaugt es ſich den-
noch leicht. Man laͤßt es deshalb gern laͤnger in den Schwaden liegen und darin
abſterben, bevor man es verarbeitet und doͤrrt. Wenn es gut und trocken gewon-
nen und noch bei warmer Witterung gewachſen iſt, hat es in Anſehung der Nahr-
haftigkeit noch Vorzuͤge vor dem erſten Heu.

Ueber die Verwendung des Heues bei der Lehre von der thieriſchen
Produktion.

Weiden und Hutungen.
§. 361.

Nutzbarkeit
der Weiden.
So entſchieden vortheilhaft die Stallfutterung der Pferde und des Rindviehe-
gegen den Weidegang (vergl. Bd. I. S. 364. u. f.) auch iſt, ſo ſind dennoch die
Faͤlle nicht ſelten, wo der letztere in Ruͤckſicht der beſonderen Wirthſchaftsverhaͤlt-
niſſe oder des anderweitig nicht zu benutzenden Grundes und Bodens beibehalten
werden muß. Insbeſondere aber ſcheinen die Weiden fuͤr den Schaͤfereibetrieb im
Großen unenthehrlich zu bleiben. Denn wenn es gleich nach unleugbaren Erfah-

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[270/0292] Die Heuernte. Das Salzen des Heues beim Taſſen iſt von einigen angeruͤhmt worden, ins- beſondere um ausgewittertes feuchtes und verdaͤchtiges Heu dadurch zu verbeſſern, und dem Viehe angenehmer zu machen. Es ſind mir aber keine befriedigende Erfahrungen davon bekannt. Es iſt wohl immer nur bei geringen Salzpreiſen anwendbar. Salzen des Heues. §. 360. Bekanntlich unterſcheidet man das Heu des erſten Schnitts von dem des zweiten, und auf hoͤchſt fruchtbaren Wieſen dieſes wieder von dem des dritten Schnitts. Das erſte heißt Heu ſchlechthin, oder Vorheu, das zweite Grum- met, Grummath, Ohmath auch Nachheu, welchen letztern Namen man aber bei dreiſchuͤrigen Wieſen dem der dritten Schur giebt. Das zweite und dritte Heu. Bei der Bereitung und Aufbewahrung des Nachheues tritt keine weſentliche Verſchiedenheit ein, als die, welche von der Jahreszeit und Witterung abhaͤngt, und daß man, wenn es ſich nicht brennen ſoll, ſeine vollkommene Austrocknung laͤnger abwarten muͤſſe, indem es ſeinen Saft ſchwerer verliert. Wenn es bei guͤnſtiger Witterung ſchnell trocknet und ganz duͤrre ſcheint, ſo beſaugt es ſich den- noch leicht. Man laͤßt es deshalb gern laͤnger in den Schwaden liegen und darin abſterben, bevor man es verarbeitet und doͤrrt. Wenn es gut und trocken gewon- nen und noch bei warmer Witterung gewachſen iſt, hat es in Anſehung der Nahr- haftigkeit noch Vorzuͤge vor dem erſten Heu. Ueber die Verwendung des Heues bei der Lehre von der thieriſchen Produktion. Weiden und Hutungen. §. 361. So entſchieden vortheilhaft die Stallfutterung der Pferde und des Rindviehe- gegen den Weidegang (vergl. Bd. I. S. 364. u. f.) auch iſt, ſo ſind dennoch die Faͤlle nicht ſelten, wo der letztere in Ruͤckſicht der beſonderen Wirthſchaftsverhaͤlt- niſſe oder des anderweitig nicht zu benutzenden Grundes und Bodens beibehalten werden muß. Insbeſondere aber ſcheinen die Weiden fuͤr den Schaͤfereibetrieb im Großen unenthehrlich zu bleiben. Denn wenn es gleich nach unleugbaren Erfah- Nutzbarkeit der Weiden.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 3. Berlin, 1812, S. 270. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft03_1810/292>, abgerufen am 21.11.2024.